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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafbefehl wegen Aufenthalt in Österreich


Spasstiger
2014-09-05, 22:37:46
Gegen meinen Bruder (deutscher Staatsbürger) wurde ein Strafbefehl in Österreich ausgestellt, weil er 3 Monate bei meinem Vater zu Besuch war, ohne sich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde anzumelden. Der Vermieter hat ihn angeschwärzt. Ich dachte, EU-Bürger könnten sich in jedem EU-Land unbegrenzt aufhalten. Angeblich gilt die Meldepflicht ab einem Aufenthalt von 3 Tagen.
Sind hier Österreicher, die sich mit der Thematik auskennen? Ich will mich nicht illegal in Österreich aufhalten, wenn ich meinen Vater besuche ...

P.S.: Werden österreichische Strafbefehle in Deutschland verfolgt und in deutschen, polizeilichen Führungszeugnissen aufgeführt?

/EDIT: Diese Info habe ich noch gefunden:
Es gilt in Österreich eine Meldepflicht. Daher müssen Sie sich binnen drei Tagen nach Bezug der Wohnung oder des Zimmers mit einem Meldezettel beim Meldeamt bzw. Gemeindeamt melden. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen Sie diesen innerhalb der ersten drei Monate bei der zuständigen Behörde (i. d. R. Landeshauptmann bzw. Bezirksverwaltungsbehörde) anmelden.
http://www.justlanded.com/deutsch/Oesterreich/Artikel/Visa-Papiere/Einreise-nach-Oesterreich
Mein Bruder nahm exakt 3 Monate an einer Maßnahme vom deutschen Jobcenter teil (Stellensuche im EU-Ausland). Er hielt sich aber - Wochenenden und Feiertage eingerechnet - wohl ein paar Tage länger in Österreich auf als 3 Monate.

/EDIT: Wie mir mittlerweile klar geworden ist, hat die Thematik nichts mit Aufenthaltsrecht zu tun und somit auch nichts mit EU-Recht. Es geht um eine nationale Meldepflicht wie sie auch in Deutschland besteht.

sei laut
2014-09-05, 23:17:10
EU-Staatsbürger sowie Bürger eines EWR Staates oder der Schweiz benötigen für den Aufenthalt in Österreich keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen sich lediglich nach drei Monaten bei der Behörde melden und erhalten eine Anmeldebescheinigung, die dann von der Behörde ausgestellt wird, wenn sie ihren Unterhalt decken können und über eine Krankenversicherung verfügen.
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/auslaendischearbeitnehmerInnen/Einreise_und_Aufenthalt.html

Hm, dein Text ist auch beim österreichischem Außenministerium zu finden:
http://www.bmeia.gv.at/botschaft/nikosia/ratgeber/reisen-nach-oesterreich/einreise-aufenthalt-fuer-eu-buerger.html
In Österreich besteht Meldepflicht. Sofern Sie nicht in einem Beherbergungsbetrieb (z.B. einem Hotel) untergebracht sind, müssen Sie sich binnen drei Tagen beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat melden.
War mir auch neu. (als nicht Österreicher) :O
(wegen Botschaft Nikosia im Link - ist ein "Feature" der Seite, jeder Botschaft ein Design zu geben - ist aber buggy)

ux-3
2014-09-05, 23:23:01
War dein Bruder mal zwischendurch in D?

Annator
2014-09-05, 23:25:06
War dein Bruder mal zwischendurch in D?

Kann man ja einfach sagen. Kann ja keiner nachweisen.

Spasstiger
2014-09-06, 00:08:50
Das Problem ist, dass die Meldepflicht wohl unabhängig von der Dauer besteht. Mein Vater meint auch, dass meine Aufenthalte z.B. an Silvester und Ostern eigentlich illegal gewesen seien.
Ist dieses österreichische Gesetz überhaupt mit EU-Recht vereinbar?

Mein Vater meint, dass mein Bruder bei der Einreise in Österreich Stress bekommen könnte, z.B. bei einer Verkehrskontrolle.
Der Strafbefehl wurde auch gegen meinen Vater wegen der Bereitstellung der Unterkunft erlassen, der hat aber schon gezahlt.

Timbaloo
2014-09-06, 00:11:25
Da hast du ja eine schöne Terroristenfamilie :freak:

Sachen gibts... unfassbar...

Spasstiger
2014-09-06, 00:22:59
Also ich habe jetzt rausgefunden, dass es zwei verschiedene Arten der Meldepflicht gibt.
Das eine ist die generelle Meldepflicht, die binnen drei Tagen ab Wohnsitznahme bei der Gemeinde erfolgen muss (wird schwierig an den Weihnachtsfeiertagen ...).
Das andere ist die Anmeldepflicht bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten.
Diese Pflichten bestehen auch für Österreicher. Was meinem Bruder genau vorgeworfen wird, weiß ich nicht. Faktisch ist er ja jetzt wohl vorbestraft weil er eine Maßnahme deutscher Behörden ausgeführt hat, ohne über seine Pflichten aufgeklärt zu werden.

P.S.: In Deutschland gibt es für vergleichbare Vergehen lediglich Bußgelder, d.h. die Vorstrafe in Österreich würde DE wohl nicht erkennen, da es sich nicht um eine Straftat in DE handelt.

/EDIT: So sicher bin ich mir bei dem P.S. nach weiterem Lesen jetzt doch nicht, auch in Deutschland besteht eine allgemeine Meldepflicht bei Umzug oder Wohnsitznahme, deren Verletzung strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Mein Bruder hat aber meines Wissens nach nie seinen Wohnsitz von DE nach AT geändert, der Vermieter von meinem Vater wollte lediglich eine erhöhte Nebenkostenpauschale. Aber vielleicht haben die österreichischen Behörden diese Mietsvertragsanpassung als Wohnsitznahme durch meinen Bruder interpretiert. Der Vermieter hat ja schließlich auch das angebliche Vergehen angezeigt.
Mein Vater ist übrigens aus der Wohnung ausgezogen, nicht nur wegen dieser Geschichte.

derpinguin
2014-09-06, 00:40:26
Man muss einen Wohnsitz melden wenn man zu Besuch ist? Das ist ja wohl gaga.

Spasstiger
2014-09-06, 00:42:41
Ich denke, dass der Vermieter meines Vaters den längeren Aufenthalt meines Bruders bei den Behörden als Wohnsitznahme verkauft hat - dank der geänderten Vereinbarung über die Nebenkosten hatte er ja auch was in der Hand.

Tigershark
2014-09-06, 00:48:15
Abgesehen von der Problematik würde ich Deinem Vater empfehlen da auszuziehen, wenn der Kerl so ein Regelnazi ist...

Spasstiger
2014-09-06, 00:49:16
Mein Vater ist schon raus aus der Wohnung, gab noch einige andere Vorkommnisse, die das Mietverhältnis strapaziert haben.
Ich hoffe, dass ich damit auch sorgenfrei wieder zu Besuch nach Österreich fahren kann. Der alte Vermieter hatte ja schon wegen Mehrkosten rumgeunkt, wenn ich über Weihnachten, Silvester oder an anderen Feiertagen für einige Tage bei meinem Vater zu Besuch war.

Lyka
2014-09-06, 00:57:25
ein paar Dutzend Generationen zurück :eek: alte KuK-Monarchie-Gehabe kriegt man nicht raus... wenn ich nächstes Jahr meine Familie besuche, dann muss ich mich schonmal proaktiv vorbereiten :eek:

Plutos
2014-09-06, 01:00:34
Mein Vater ist schon raus aus der Wohnung, gab noch einige andere Vorkommnisse, die das Mietverhältnis strapaziert haben.
Ich hoffe, dass ich damit auch sorgenfrei wieder zu Besuch nach Österreich fahren kann. Der alte Vermieter hatte ja schon wegen Mehrkosten rumgeunkt, wenn ich über Weihnachten, Silvester oder an anderen Feiertagen für einige Tage bei meinem Vater zu Besuch war.

Macht man in AUT keine Nebenkostenabrechnungen? :eek:

Spasstiger
2014-09-06, 01:03:45
Der Vermieter kam wohl schon gleich nach ein oder zwei Wochen angetanzt, nachdem mein Bruder anreiste. Er hat ja sicherlich das Auto meines Bruders auf dem Parkplatz gesehen. Und da meinte er, dass der Wasserverbrauch gestiegen sei und deshalb die Nebenkostenpauschale erhöht wird. In Wahrheit hats ihn wahrscheinlich einfach nur gewurmt, dass da jemand quasi für umme mit in der Wohnung wohnt. Das hat ihn ja schon bei Familienbesuchen an Weihnachten gewurmt.
Der Vermieter meinte auch, er dürfte jederzeit durch die Wohnung schlappen, um mal nach dem Rechten zu sehen. Auch z.B. ob vielleicht doch Geräte vorhanden sind, für die er freundlicherweise stellvertretend eine Anmeldung zu den Rundfunkgebühren durchführen könnte ...

P.S.: Ich will hier Österreich nicht schlechtreden, es handelt sich hier ganz offensichtlich um einen Einzelfall, den ich mir genauso in Deutschland vorstellen könnte. A-Löcher gibts überall.
Mein Vater hat mir von den Strafbefehlen nur gerade erst berichtet, deshalb hat mich das leicht schockiert.

Lyka
2014-09-06, 01:06:52
da bleib ich doch lieber im "Deutschland ist finster und kalt und alle hassen alle anderen" statt ins magische Land, in dem alles möglich ist... zu ziehen :eek:

McDulcolax
2014-09-06, 01:32:41
das ist ja freaky. würde ein/e österreicher/in neben mir wohnen, ich würde NIE auf die idee kommen, dass das illegal sein könnte. hmm, ich sollte mich mal überdenken

Marscel
2014-09-06, 02:31:12
Jetzt werft das nicht durcheinander:

* Für alle alteingesessenen EU-Land-Bürger gilt, dass diese erstmal grundsätzlich im ganzen Gebiet hindürfen. Der D in AT und andersrum. Wenn das länger als 3 Monate ist, dann, wenn du sonst keinen guten Grund dazu hast, gilt als Pflicht eine KV und genügend Mittel. Kann das Amt hier als Nachweis verlangen.

* Unabhängig davon gilt je nach Land irgendein individueller Meldekram. In Österreich für wohl ausnahmslos jeden, bei Logierung in Privatwohnung gilt: binnen drei Tage melden. Stolze Frist, ja. Dadurch hält man sich aber nicht grundsätzlich illegal in AT auf, man hat sich aber eben einen Gesetzesverstoß eingebrockt. kA, wie das hier gehandhabt wird. In D ist das Verfahren meist großzügiger (für Besucher erst ab zwei Monaten Pflicht, nach Landesrecht, wird 2015 bundesweit einheitlich geregelt, drei Monate).

medi
2014-09-06, 05:50:53
Hä? raff ich nicht. Wenn ich jetzt 14 Tage in Österreich Urlaub mache muss ich mich dort bei der örtl. Behörde melden? Bin ja länger als 3 Tage irgendwo eingemietet.
Ein Grund kein Urlaub mehr in Österreich zu machen ...

Breegalad
2014-09-06, 06:26:46
hab ich mich auch gefragt.
ich vermute, das erledigt dein Hotelier für dich:D
-
schätzungsweise incl. automatischer Weiterleitung an den österreichischen Staatsschutz und Spionageabwehr (falls es so etwas gibt), ferner Arbeitsamt, Kirchenverwaltung &&&

Haarmann
2014-09-06, 07:30:27
Spasstiger

Das Wichtigste in Kurz...

Gendarmen im Ösiland haben immer Recht - Deppensteuer heissts eben auch deswegen, weil immer Du der Depp bist.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005799



Besondere Pflichten des Unterkunftgebers

§ 8. (1) Der Unterkunftgeber hat alle vom Meldepflichtigen unterfertigten Meldezettel unter leserlicher Beifügung seines Namens zu unterschreiben. Die Unterschrift als Unterkunftgeber hat zu verweigern, wer Grund zur Annahme hat, daß der Betroffene die Unterkunft tatsächlich nicht bezogen hat oder nicht innerhalb einer Woche beziehen wird.

(2) Hat der Unterkunftgeber Grund zur Annahme, daß für jemanden, dem er Unterkunft gewährt oder gewährt hat, die Meldepflicht bei der Meldebehörde nicht erfüllt wurde, so ist er verpflichtet, dies der Meldebehörde binnen 14 Tagen mitzuteilen, es sei denn, die Meldepflicht hätte ihn selbst getroffen. Von dieser Mitteilung hat der Unterkunftgeber nach Möglichkeit auch den Meldepflichtigen in Kenntnis zu setzen.


Der Vermieter war dazu verpflichtet...

Das Gesetz würde vorm Europäischen Gerichtshof bestimmt umfallen wien Sack Reis in China, aber noch ists da.

Morale
2014-09-06, 07:51:58
ich vermute, das erledigt dein Hotelier für dich
Da füllt man ja auch immer "endslange" Zettel aus mit Name, Anschrift usw.

sei laut
2014-09-06, 11:42:38
Hä? raff ich nicht. Wenn ich jetzt 14 Tage in Österreich Urlaub mache muss ich mich dort bei der örtl. Behörde melden? Bin ja länger als 3 Tage irgendwo eingemietet.
Ein Grund kein Urlaub mehr in Österreich zu machen ...
hab ich mich auch gefragt.
ich vermute, das erledigt dein Hotelier für dich:D
Hatte ich oben bereits verlinkt:

In Österreich besteht Meldepflicht. Sofern Sie nicht in einem Beherbergungsbetrieb (z.B. einem Hotel) untergebracht sind, müssen Sie sich binnen drei Tagen beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat melden.

Aber ich dachte das auch zuerst. :D

Muselbert
2014-09-06, 12:05:27
Spasstiger

Das Wichtigste in Kurz...

Gendarmen im Ösiland haben immer Recht - Deppensteuer heissts eben auch deswegen, weil immer Du der Depp bist.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005799



Besondere Pflichten des Unterkunftgebers

§ 8. (1) Der Unterkunftgeber hat alle vom Meldepflichtigen unterfertigten Meldezettel unter leserlicher Beifügung seines Namens zu unterschreiben. Die Unterschrift als Unterkunftgeber hat zu verweigern, wer Grund zur Annahme hat, daß der Betroffene die Unterkunft tatsächlich nicht bezogen hat oder nicht innerhalb einer Woche beziehen wird.

(2) Hat der Unterkunftgeber Grund zur Annahme, daß für jemanden, dem er Unterkunft gewährt oder gewährt hat, die Meldepflicht bei der Meldebehörde nicht erfüllt wurde, so ist er verpflichtet, dies der Meldebehörde binnen 14 Tagen mitzuteilen, es sei denn, die Meldepflicht hätte ihn selbst getroffen. Von dieser Mitteilung hat der Unterkunftgeber nach Möglichkeit auch den Meldepflichtigen in Kenntnis zu setzen.


Der Vermieter war dazu verpflichtet...

Das Gesetz würde vorm Europäischen Gerichtshof bestimmt umfallen wien Sack Reis in China, aber noch ists da.

Mag ja sein, dass er dazu verpflichtet ist, das innerhalb von 14 Tagen zu machen. Aber es gibt ja durchaus die Möglichkeit für "Nicht-Arschloch-Vermieter", vor Ablauf dieser 14 Tage die betroffene Person darüber zu informieren, zu was er gesetzlich verpflichtet ist. Oder einfach keinen Grund zur Annahme haben...

Noebbie
2014-09-06, 12:21:29
Kleines Land mit großen Gesetzen. Total beäumelt!

Spasstiger
2014-09-06, 12:52:27
Ich hab mir das Gesetz mal im Groben durchgelesen. Offenbar muss ich mich doch an- und abmelden, wenn ich meinen Vater für mehr als 3 Tage in Österreich besuche und in seiner Wohnung übernachte. Echt behämmert. Die Österreicher wissen das offenbar selbst nicht, sonst hätte mich schon längst Jemand aus dem Bekanntenkreis meines Vaters drauf aufmerksam gemacht.

/EDIT: Dieser Absatz ist noch interessant:
(4) Eine Verwaltungsübertretung gemäß Abs. 1 Z 1 liegt nicht vor, wenn die Behörde von dem Sachverhalt auf Grund einer Mitteilung des Unterkunftgebers gemäß § 8 Abs. 2 Kenntnis erlangt und es sich um einen Verwandten oder Verschwägerten des Unterkunftgebers in auf- oder absteigender Linie, seine Geschwisterkinder oder Personen, die mit ihm noch näher verwandt oder im gleichen Grade verschwägert sind, den anderen Eheteil oder um seine Wahl- und Pflegeeltern handelt. In diesen Fällen hat der Meldepflichtige die amtlichen Urkunden, die er gemäß § 3 Abs. 2 vorzulegen gehabt hätte, der Meldebehörde für die Anmeldung von Amts wegen binnen drei Tagen nachzubringen; § 15 Abs. 4 gilt.
Da natürlich entsprechende Dokumente nicht vorgelegt wurden, ist der Strafbefehl wohl schon rechtmäßig. Und den fristgerechten Behördengang spart man sich mit dieser Klausel leider auch nicht.

iDiot
2014-09-06, 13:16:48
Also ich bin beruflich viel unterwegs und muss in Hotels in Österreich sowie in Deutschland immer so einen meldewisch unterschreiben.

crazymind
2014-09-06, 15:45:46
Ist ja krass.. ich dachte sowas gibs nur noch in Ländern wie dem kommunistischen Vietnam. Couchsurfing fetzt ja dann auch richtig in Österreich.

GBWolf
2014-09-06, 15:49:23
Gilt ja nur fuer Verwandte

fondness
2014-09-06, 16:53:49
Die Meldepflicht nach 3 Monaten gibt es in D anscheinend genau so, wäre dein Bruder innerhalb Deutschlands umgezogen hätte er also genau so mit einer Strafe zu rechnen.

Desti
2014-09-06, 17:22:42
Der Westen ist eine verlogene Terrordiktatur.

(del676)
2014-09-06, 18:19:06
Dumme Gesetze gibt es wie Sand am Meer. Egal ob in Oesterreich, Deutschland oder den USA.

Allerdings, wo kein Klaeger, da kein Richter.

Mein Vater ist schon raus aus der Wohnung, gab noch einige andere Vorkommnisse, die das Mietverhältnis strapaziert haben.

Das duerfte das Ganze schon erklaeren. Wenn dein Vater mit dem Vermieter streitet, dann darf man sich eben nichts zu Schulden kommen lassen. Auch wenns noch so ein bescheuertes Gesetz ist.

Woanders wurden schon Leute entlassen, weil sie "Strom gestohlen" haben beim Laden des Privathandys.

Wenn man jemanden eines auswischen will, dann schafft man das auch.

Angezeigt wird wegen diesem Gesetz normal nie jemand, das ist eher fuer Migrantenfamilien gedacht, bei denen dann ploetzlich 27 Verwandte in der Wohnung hocken.

Spasstiger
2014-09-06, 18:46:24
Die Meldepflicht nach 3 Monaten gibt es in D anscheinend genau so, wäre dein Bruder innerhalb Deutschlands umgezogen hätte er also genau so mit einer Strafe zu rechnen.
Mein Bruder war nur 2,5 Monate dort wie sich jetzt rausgestellt hat. D.h. die 3-Monats-Geschichte ist definitiv vom Tisch. Und mein Bruder ist nie umgezogen, sein Wohnsitz war - zumindest aus deutscher Sicht - durchweg in Deutschland.
Aber die allgemeine Meldepflicht besteht ja in Österreich ja schon bei Unterkunft von mehr als 3 Tagen.

@Ulukay: Der Ex-Vermieter hat auch im Ort einen Ruf als "deppert" weg. ;)

P.S.: Was mache ich eigentlich, wenn ich nicht weiß, ob die 3 oder 4 Tage zu Besuch bleibe? Bei 3 Tagen darf ich nicht melden, bei 4 Tagen muss ich melden. Und wenn der vierte Tag ein Sonntag ist, kann ich nicht melden.

(del676)
2014-09-06, 19:40:24
Ja ich kenn solche Leute.
Eine davon hat meine Nachbarin verklagt, weil sie mit ihrem Hund auf einem Weg im Wald ging. -> Flurschaden
Den Weg kenne ich als allgemein bekannten Wanderweg seit 25 Jahren ......

Marscel
2014-09-06, 19:42:30
Geh mal davon aus, dass eine First nicht auf einen Sonntag/Feiertag enden kann, sondern in so einem Fall am nächsten Werktag, auch in Ö. (§ 903 ABGB).

Amarok
2014-09-07, 01:38:35
Es ist international fast überall gleich:

Bist wo eine gewisse Zeit ist die Meldung Pflicht und das ist nicht nur in Österreich so, sondern überall (also nicht auf Ö schimpfen, nur weil man nicht weiß, dass es die Regelung gibt..)

Wenn ihr in einem Hotel übernachtet, dann füllt ihr immer ein Formular aus, damit habt ihr euch schon angemeldet.

Privat ist es insofern etwas anderes, als dass´ihr euch eigentlich melden müsstet, wird aber selten gemacht, weil es eben keiner weiß. Das Problem tritt erst dann auf wenn es einer meldet...

Also: Kein kleines Land mit großen Gesetzen, sondern leider Unwissenheit...

Haarmann
2014-09-07, 10:11:30
Amarok

Es ist schon anders...

Kein Schwein interessiert sich wo so ein Jobsuchender weilt für die erlaubte Zeit in der Schweiz. Da müsste man ja gar Leute einstellen nur um solchen nutzlosen Dreck zu bearbeiten.

Viele Länder kennen den Mist Meldepflicht schon gar nicht. Eine hervorragende Gepflogenheit imo.

Aber das bei euch die Bürokratie einen an der Waffel hat ist ned neu - kommt halt, wenn man nen riesigen Wasserkopf tragen muss - Wien war mal die Hauptstadt eines grossen Reiches - Heute isses ein Wasserkopf.

Spasstiger
2014-09-07, 10:42:15
Sogar der Richter hat wohl nur mit dem Kopf geschüttelt, als die Sache vorgetragen wurde. Aber Gesetz ist Gesetz.

Filp
2014-09-07, 18:03:37
Na da sollten wir gleich die Bundeswehr schicken und unser Skigebiet zum Schutz der sich dort aufhaltenen Deutschen einnehmen.

Ich war nach meinem Auszug aus dem Elternhaus noch über 10 Jahre da gemeldet und bin 6 mal umgezogen in der Zeit, hat nie Irgendwen interessiert.

deekey777
2014-09-07, 21:21:17
Jetzt ohne Scheiß:
Auch in Deutschland gibt es Meldepflicht, hier zB das niedersächsische Meldegesetz:
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/ohz/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=c&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-MeldGNDV4P9&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

(3) 1 Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung sie beziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. 2 Ist eine betreuende Person bestellt, deren Aufgabenkreis die Aufenthaltsbestimmung umfaßt, so obliegt dieser die Meldepflicht.

(4) Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere als die gemeinsame Wohnung der Eltern oder die Wohnung der Mutter aufgenommen werden.

Irgendwas wie "Diktatur" oder "Terror" unseren Nachbarn vorzuwerfen, zeugt von eigener Unwissenheit.

Marscel
2014-09-07, 21:31:42
Und in §17 steht:

Abweichend von § 9 Abs. 1 und 2 wird eine Meldepflicht nicht begründet, wenn

1. eine Person, die für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine weitere Wohnung für nicht länger als sechs Monate bezieht,

2. eine Person, die sonst im Ausland wohnt und nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine Wohnung für nicht länger als zwei Monate bezieht und

...

GsC
2014-09-07, 21:34:19
der unterschied sind die strafen auf nichtbeachtung der meldegesetze.

in de habe ich zB 30 EUR strafe dafür gezahlt, dass ich 6 Monate zu spät meoinen umzug gemeldet habe.
und selbst da musste ich das meldeamt quasi dazu zwingen, mich zu bestrafen, da ich die meldung aus steuerlichen gründen zu einem bestimmten zeitpunkt brauchte.

wenn es nach dem mitarbeiter im meldebuero gegangen waere, haette der mich formal so umgemeldet, als wenn ich gestern umgezogen worden waere.

in oesterreich hingegen scheint man direkt einen vorstrafe reingedrueckt zu bekommen.
das ist schon ein grosser unterschied.

Spasstiger
2014-09-09, 00:30:38
In Österreich ist man halt schon bei einem Verwandtschaftsbesuch für 4 Tage meldepflichtig, in DE ist man bei so einem kurzen Aufenthalt von der Meldepflicht ausgenommen.

Die Geldstrafe liegt übrigens nur bei 40€, da hat der Richter offenbar die Umstände angemessen gewürdigt.

Schlupp
2014-09-09, 07:18:28
Ist zwar nen anderes Land, aber egal:
In China musst du dich innerhalb von 24h bei der Polizei registrieren lassen, musst dafür Kohle abdrücken und deinen Registrierungswisch immer mit dir rumschleppen. Und das, obwohl du vorher schon nen Visum erhalten hast, für welches man auch schon gezahlt hat!