piker
2014-09-12, 16:11:08
hallo,
wäre super wenn mir in dieser sache jemand etwas licht ins dunkel bringt.
folgende situation:
es besteht eine erbengemeinschaft, mit zwei zu 50% erbberechtigten erben. ein erbschein, aus dem das hervorgeht wurde vom zuständigen amtsgericht ausgestellt und liegt/lag bei der bank die das vermögen verwaltet vor.
erbe A kommt jetzt nicht mit seiner bankverbindung rüber und erfindet immer wieder fadenscheinige gründe, weshalb seiner ansicht nach der banker das kapital nicht auszahlen dürfte. A und B sind zutiefst zerstritten.
erbe B möchte aber trotzdem sofort sein geld aber haben und beruft sich auf seinen erbschein, aus dem hervorgeht das 50% des geldes seins ist.
der banker der mit dieser sache betraut ist, scheint mir überfordert zu sein. er labert immer nur rum, dass er das nicht entscheiden könne und er intern mit der revision rücksprache hält. leider vergeht woche um woche ohne einen schritt weiter zu kommen.
meine frage ist jetzt: darf der banker das? hat er nicht einfach betrag x durch 2 zu teilen und das geld zu überweisen? schließlich hat den erbschein ein richter am amtsgericht unterschrieben und die aufteilung des vermögens geht daraus klip und klar hervor.
danke euch fürs lesen. vielleicht hat ja jemand etwas ahnung von der materie, ansonsten bleibt nur der weg zum anwalt
wäre super wenn mir in dieser sache jemand etwas licht ins dunkel bringt.
folgende situation:
es besteht eine erbengemeinschaft, mit zwei zu 50% erbberechtigten erben. ein erbschein, aus dem das hervorgeht wurde vom zuständigen amtsgericht ausgestellt und liegt/lag bei der bank die das vermögen verwaltet vor.
erbe A kommt jetzt nicht mit seiner bankverbindung rüber und erfindet immer wieder fadenscheinige gründe, weshalb seiner ansicht nach der banker das kapital nicht auszahlen dürfte. A und B sind zutiefst zerstritten.
erbe B möchte aber trotzdem sofort sein geld aber haben und beruft sich auf seinen erbschein, aus dem hervorgeht das 50% des geldes seins ist.
der banker der mit dieser sache betraut ist, scheint mir überfordert zu sein. er labert immer nur rum, dass er das nicht entscheiden könne und er intern mit der revision rücksprache hält. leider vergeht woche um woche ohne einen schritt weiter zu kommen.
meine frage ist jetzt: darf der banker das? hat er nicht einfach betrag x durch 2 zu teilen und das geld zu überweisen? schließlich hat den erbschein ein richter am amtsgericht unterschrieben und die aufteilung des vermögens geht daraus klip und klar hervor.
danke euch fürs lesen. vielleicht hat ja jemand etwas ahnung von der materie, ansonsten bleibt nur der weg zum anwalt