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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erbrecht


piker
2014-09-12, 16:11:08
hallo,

wäre super wenn mir in dieser sache jemand etwas licht ins dunkel bringt.
folgende situation:

es besteht eine erbengemeinschaft, mit zwei zu 50% erbberechtigten erben. ein erbschein, aus dem das hervorgeht wurde vom zuständigen amtsgericht ausgestellt und liegt/lag bei der bank die das vermögen verwaltet vor.

erbe A kommt jetzt nicht mit seiner bankverbindung rüber und erfindet immer wieder fadenscheinige gründe, weshalb seiner ansicht nach der banker das kapital nicht auszahlen dürfte. A und B sind zutiefst zerstritten.

erbe B möchte aber trotzdem sofort sein geld aber haben und beruft sich auf seinen erbschein, aus dem hervorgeht das 50% des geldes seins ist.
der banker der mit dieser sache betraut ist, scheint mir überfordert zu sein. er labert immer nur rum, dass er das nicht entscheiden könne und er intern mit der revision rücksprache hält. leider vergeht woche um woche ohne einen schritt weiter zu kommen.

meine frage ist jetzt: darf der banker das? hat er nicht einfach betrag x durch 2 zu teilen und das geld zu überweisen? schließlich hat den erbschein ein richter am amtsgericht unterschrieben und die aufteilung des vermögens geht daraus klip und klar hervor.

danke euch fürs lesen. vielleicht hat ja jemand etwas ahnung von der materie, ansonsten bleibt nur der weg zum anwalt

x-force
2014-09-12, 16:16:34
a) anwalt, einstweilige verfügung.
b) faustrecht

PHuV
2014-09-12, 16:19:31
Wer verfügt den aktuell überhaupt über das Konto? Normalerweise sollte das Konto aktuell gesperrt sein. Wenn beide den Erbschein vom Notar haben, müssen sie beide bei der Bank antanzen, diesen vorlegen, und dann wird erst mal geschaut, ob alle bestehende Pflichten (Abbuchungen, Schulden, Kredite usw.) erfüllt und aufgekündigt wurden. Das Konto wird dann normalerweise ordentlich geschlossen, und dann wird das vorhandene Geld aufgeteilt. Ich vermute mal, daß A sich schon das ganzen Geld gekrallt hat, und der Banker das weiß, dann hat er aber fahrlässig gehandelt, wenn er das zugelassen hat.

Wie gesagt, es müssen ja beide der Kontoschließung zustimmen und die Befugnis erteilen, somit geht das ohne beide gar nicht. Wenn A wirklich schon das Geld hat, dann muß B leider erst mal Geld reinstecken und klagen.

Warum fragt B den nicht beim Banker an, wieviel Geld da noch liegt? Er hat doch das Recht, jederzeit einen Kontoazug zu fordern? Bei mir war das damals so, einfach zur Bank gewackelt mit dem Schein, und Infos gefordert. Ging bei mir damals ohne Probleme. Die müssen Auskunft an die Erbberechtigten erteilen.

Darf ich fragen, um was für einen Betrag es ungefähr geht?

Marscel
2014-09-12, 16:29:58
Die 50% bestehen als Innenverhältnis zwischen den Erben, nicht gegenüber Dritten! § 2039, 2040 BGB.

piker
2014-09-12, 16:36:42
Wer verfügt den aktuell überhaupt über das Konto? Normalerweise sollte das Konto aktuell gesperrt sein. Wenn beide den Erbschein vom Notar haben, müssen sie beide bei der Bank antanzen, diesen vorlegen, und dann wird das alles geteilt.

das konto ist gesperrt. sämtliche laufenden kosten konnten nur durch zustimmung von A und B durch den banker getätigt werden. jetzt ist auch nur noch geld da. immobilien, wertpapiere u.s.w. wurden in den vergangenen 1 1/2 jahren veräußert. eigentlich simpel,....aber i-wie geht es nicht weiter.

A meint von B noch geld zu bekommen, weil er B unterstellt, er/sie habe noch zu lebzeiten des erblassers unberechtigter weise geld vom konto abgehoben. B hat den erblasser betreut und war auch von gerichtswegen her zur betreung des erblassers bestellt.

ich frage mich nur.....wie kann es sein, dass A in der lage ist die auszahlung komplett auf eis zu legen? meinem rechtsempfinden nach, stehen etwaige forderungen von A an B auf einem anderen zettel. was hat A damit den banker zu behelligen?

Lyka
2014-09-12, 16:38:57
einfache Rachegefühle sind immer sehr stark, teilweise stärker als das Geld, das man bekommt :/

Gast
2014-09-12, 16:56:12
Bei sowas hilft echt nur ein Anwalt weiter. Wenn der andere nicht will, muss er gezwungen werden und das geht mit Sicherheit durch irgendwelche Fristen.

Was A meint ist völlig latte, wenn er es nicht beweisen kann !!! Vor Gericht würde er blöde gucken wenn der Richter ihn fragt wieso er sich sträubt.

Außerdem könnte man A mit Sicherheit auch Kosten auferlegen, die durch die ewige hinausschieberei entstanden sind. Genau das würde ich machen und persönlich gar nicht mehr mit dieser Person in Kontakt treten - das bringt nichts außer Zeitverlust.

Blackland
2014-09-12, 17:25:42
hallo,

wäre super wenn mir in dieser sache jemand etwas licht ins dunkel bringt.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/

Lies mal da, alle anderen Tipps sind ja nur Vermutungen. ;)