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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerrufsbelehrung beim Makler?


abgenervt
2014-09-23, 17:20:26
Hi zusammen,

ich habe Interesse an einem Haus. Bei der Suche danach, bin ich auf der Seite eines Maklers fündig geworden. Nun wollte ich Details einholen und einen Besichtigungstermin vereinbaren. Als Antwort bekam ich eine Widerrufsbelehrung, die ich mit meinen kompletten Daten ausfüllen sollte.

Ich vermute mal das der Makler damit offiziell beauftragt wird und sich somit auch seine Provision schriftlich sichert.

Doch was genau bedeutet das für mich und worauf muss ich dabei achten? Den Vertrag kann ich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Was passiert wenn ich das nicht mache, aber auch keine Immobilie über den Makler kaufe?

Wie sieht es mit Immobilien aus, die über mehrere Makler gleichzeitig angeboten werden und ich z.B. bei zwei von diesen Maklern die Widerrufserklärung unterschrieben habe? Dann müsste doch die Maklerprovision für beide Makler fällig werden oder nicht?

Bitte keine Grundsatzdiskussion über Sinn und Unsinn eines Maklers!

Ist es also in Ordnung dem zuzustimmen oder besser nicht? Google hat mir hier nur sehr allgemeine Aussagen geliefert.

Danke Euch.

Backbone
2014-09-23, 17:39:25
Ohne zu wissen was in dem Wisch steht, was soll man da sagen?

Tomislav
2014-09-23, 17:56:58
Hallo

Ist es also in Ordnung dem zuzustimmen oder besser nicht?

Woher sollen wir das denn wissen ? Wir wissen doch nicht was in der Widerrufsbelehrung drin steht, es gibt unterschiedliche Widerrufsbelehrungen. Lies es dir doch einfach durch, da wird doch was drin stehen bezüglich Widerruf und Provision, wenn nicht Finger weg oder den Makler kontaktieren und um schriftliche Nachbesserung bitten.

Grüße Tomi

abgenervt
2014-09-24, 09:33:17
Durchgelesen habe ich mir das, nur kannte ich dieses Vorgehen bisher noch nicht. Ich weiß das die Makler seit dem 13.06.2014 dazu verpflichtet sind.

Kann ja sein das jemand allgemein mit diesen Erklärungen Erfahrung hat und auf bestimmte Fallen hinweisen kann.

Link zum Widerruf: http://www.hans-schlueter-immobilien.de/widerrufsform.php

AnPapaSeiBua
2014-09-24, 13:15:52
Mit der Widerrufsbelehrung sichern sich die Makler ab.

Da der Vertrag mit dem Makler heutzutage üblicherweise per Telekommunikation zustandekommt, hat man als Verbraucher ein Widerrufsrecht.
Dieses kann auf 2 Wochen begrenzt werden, was jedoch nur mit der Widerrufsbelehrung möglich ist. Wurdest Du nicht auf dein Widerrufsrecht hingewiesen, gilt dieses Recht deutlich länger.

Stell dir folgenden Fall:
-Verbraucher tritt per Internet mit dem Makler in Kontakt
-Dieser liefert die Details zum Objekt (hiermit wird der Maklervertrag bereits abgeschlossen!), ohne auf das Widerrufsrecht hinzuweisen.
-Der Verbraucher schließt dann den Kauf- oder Mietvertrag ab
-Hiermit wird die Maklerprovision fällig (Und nur hiermit! Wird kein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen, ist auch keine Provision fällig. Widerruf hin oder her.)
-Der Verbraucher widerruft seinen Vertrag mit dem Makler irgendwann (für ihn gilt keine 2-Wochen-Frist, weil er nicht auf sein Widerrufsrecht hingewiesen wurde)

=>Der Verbraucher kann die Maklerprovision zurückfordern. Dem Makler stehen aber die ihm bis dahin angefallenen Kosten zu, die aber nachzuweisen sind. Und insbesondere beim Immobilienkauf liegen diese weit unter der regulären Maklerprovision.

sei laut
2014-09-24, 21:13:09
Wenn ein Makler dir eine Immobilie verkauft, ist der Verkauf die Dienstleistung des Marklers.
Wenn du zu einem Markler gehst und sagst "Such eine Immobilie für mich", dann ist das die Dienstleistung.
Markler handeln ja für beide Seiten. Dass man für sowas den Markler überhaupt bezahlen muss und nicht der Eigentümer, ist eine Frechheit, aber nicht Bestandteil dieses Themas. Nur deswegen kommt es zu dieser blöden Widerrufsbelehrung. Und wie gesagt, gezahlt wird nach erbrachter Dienstleistung - ohne Dienstleistung nichts zum bezahlen.