PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aus dreijährigem Mietvertrag rauskommen


Craig
2014-10-02, 11:59:47
Hallo,

ich habe einen dreijährigen Mietvertrag unterschrieben, muss aber nun nach einem Jahr wieder beruflich bedingt umziehen.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Vermieter auf den Vertrag besteht?

Reicht die Präsentation eines Nachmieters aus?

Tyrann
2014-10-02, 12:01:57
geh zum Mieterbund, die können dir am ehesten helfen

[dzp]Viper
2014-10-02, 12:02:18
Wenn du einen Nachmieter hast, läßt sich das meist machen.
Ohne Nachmieter.. wird schwierig. Einfach mal mit dem Vermieter reden. Das ist immer das klügst.. am Anfang ;)

Und wenn alles nicht hilft... Mieterbund.

KakYo
2014-10-02, 12:08:33
Ist es ein auf 3 Jahre befristeter Mietvertrag: normale Kündigungsfrist
Ist der Verzicht auf ein Kündigungsrecht vertraglich geregelt: erstmal mit dem Vermieter reden

dreas
2014-10-02, 12:09:51
mieterbund ist eine schlechte und unprofessionelle idee.
wenn ein gespräch bzw. ein nachmieter nix bringt, selbst einen anwalt beauftragen.

Sven77
2014-10-02, 12:12:58
Ist der Verzicht auf ein Kündigungsrecht vertraglich geregelt: erstmal mit dem Vermieter reden

Ist das überhaupt rechtens?

Annator
2014-10-02, 12:27:37
Ist das überhaupt rechtens?

Ja.

Sieht dann so ungefähr aus:

Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig.

Gibt ein paar BGH Urteile darüber. Bis zu 4 Jahren ist sowas zulässig.

Wenn der Vermieter keinen Bock auf einen Nachmieter hat sieht es ohne Anwalt schlecht aus. Man könnte dann auch höchsten mit dem elend langem Fahrtweg zur neuen Arbeitsstätte kommen.

Thunder99
2014-10-02, 12:47:11
Evt gibt es ein Sonderkündigungsrecht nach BGB §569 4
("Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund": (4) "Der zur Kündigung führende wichtige Grund ist in dem Kündigungsschreiben anzugeben"

Bitte aber von einem echtem Juristen prüfen lassen

Stormtrooper
2014-10-02, 12:59:35
Da wirst du leider Pech haben.
Wenn er dich nicht freiwillig ziehen läßt, zahlst du bis zum regulären Ende.

PHuV
2014-10-02, 20:19:01
Wer macht den ein Mietvertrag über 3 Jahre? :eek: Leuts, Ihr laßt Euch alle was aufschwatzen. :rolleyes:
Und wie wäre es, mal freundlich mit dem Vermieter reden und Deine Situation schildern. Mit Freundlichkeit kann man manches bewegen und überreden.

Craig
2014-10-02, 20:56:48
Habe gelesen, dass man ev. Untervermietung beantragen soll, wenn das nicht erlaubt wird, dann aber kündigen kann?

00-Schneider
2014-10-02, 21:04:33
Wer macht den ein Mietvertrag über 3 Jahre? :eek: Leuts, Ihr laßt Euch alle was aufschwatzen. :rolleyes:


Vielleicht war damals er froh, überhaupt eine gute Wohnung in diesem Gebiet zu bekommen?

Black-Scorpion
2014-10-02, 21:20:12
Habe gelesen, dass man ev. Untervermietung beantragen soll, wenn das nicht erlaubt wird, dann aber kündigen kann?
Mit welcher Begründung solltest du dann kündigen können.
Wenn der Vermieter einer Untervermietung nicht zustimmt hast du immer noch einen gültigen Mietvertrag an der Backe.

Monkey
2014-10-02, 21:22:49
Zahl vier Monate die Miete nicht und leg die zur Seite + extra Kosten, dann wird er dich sicherlich frühzeitig gehen lassen :D

Lowkey
2014-10-02, 21:26:00
Man vermietet ja nicht aus Langeweile. Die häufigste Frage ist doch immer: wie lange haben sie vor zu bleiben? Denn manchmal sind die Vermieter auf die Miete finanziell angewiesen.

Annator
2014-10-02, 22:09:27
Habe gelesen, dass man ev. Untervermietung beantragen soll, wenn das nicht erlaubt wird, dann aber kündigen kann?

Erstmal fragen ob es in Ordnung geht wenn du einen Nachmieter suchst bevor man mit irgendwelchen komischen Dingen es versucht.

Stormtrooper
2014-10-03, 08:04:38
Zahl vier Monate die Miete nicht und leg die zur Seite + extra Kosten, dann wird er dich sicherlich frühzeitig gehen lassen :D
Ganz böses Foul...
Da gibts mittlerweile Urteile, daß in so einem Fall die Wohnung sofort gekündigt werden kann vom Vermieter, aber der Mieter muß die kompletten ausstehenden Mietzahlungen als Schadenersatz zahlen.
Das wäre das also nur für den Vermieter der beste Fall.

captainsangria
2014-10-03, 08:08:11
Aus meiner mittelalterlichen, naiven Sicht frage ich mich: Warum wird nicht zuerst mit dem Vermieter gesprochen, bevor hier wieder über Urteile, SChadenersatz u,ä. diskutiert wird?

:ugly:

Lowkey
2014-10-03, 08:18:59
Aus demselben Grund warum das Forum zuerst befragt wird. Es deutet auf ein generelles Entscheidungsproblem hin.

Argo Zero
2014-10-03, 08:20:54
Aus meiner mittelalterlichen, naiven Sicht frage ich mich: Warum wird nicht zuerst mit dem Vermieter gesprochen, bevor hier wieder über Urteile, SChadenersatz u,ä. diskutiert wird?

:ugly:

:up:
Vielleicht weil wir gesellschaftlich und sozial verkümmern.

-/\-CruNcher-/\-
2014-10-03, 09:02:49
Aus meiner mittelalterlichen, naiven Sicht frage ich mich: Warum wird nicht zuerst mit dem Vermieter gesprochen, bevor hier wieder über Urteile, SChadenersatz u,ä. diskutiert wird?

:ugly:

Also man versteht es so als wenn der Vermieter auf die Erfüllung besteht, wie willst du mit so jemanden reden, wenn er dir Klip und Klar sagt du hast einen Vertrag für 3 Jahre unterschrieben nun erfülle ihn ?
Einen Nachmieter kann er sicher nicht ablehnen das wäre ja total unlogisch wie Annator schon sagte wenn der Vermieter auf die Erfüllung angewiesen ist wird ihm das sicherlich Recht sein wenn ein Nachmieter einspringt und den Vertrag erfüllt es geht ja nur um die Finanzielle Seite und da kann es dem Vermieter ja egal sein wer jetzt zahlt und den 3 Jahresvertrag letztendlich erfüllt.

captainsangria
2014-10-03, 09:06:43
Also man versteht es so als wenn der Vermieter auf die Erfüllung besteht, wie willst du mit so jemanden reden, wenn er dir Klip und Klar sagt du hast einen Vertrag für 3 Jahre unterschrieben nun erfülle ihn ?
Noch hat er nicht mit dem Vermieter gesprochen (siehe Postings).
Nur hier einen Thread eröffnet, bei dem wieder mal über bereits genannte
Dinge diskutiert wird.

Für mich mal genug offtopic.

-/\-CruNcher-/\-
2014-10-03, 09:16:19
Also laut meinem Verständnis hat er sich bis jetzt dazu garnicht geäussert ob er mit ihm gesprochen hat oder nicht und ich gehe davon aus er hat sonst würde er nicht vorher fragen ?.

Monkey
2014-10-03, 10:00:12
Ganz böses Foul...
Da gibts mittlerweile Urteile, daß in so einem Fall die Wohnung sofort gekündigt werden kann vom Vermieter, aber der Mieter muß die kompletten ausstehenden Mietzahlungen als Schadenersatz zahlen.
Das wäre das also nur für den Vermieter der beste Fall.

Ich hoffe nicht das es als ernster Tipp angekommen ist :)

PHuV
2014-10-03, 10:42:03
Also man versteht es so als wenn der Vermieter auf die Erfüllung besteht, wie willst du mit so jemanden reden, wenn er dir Klip und Klar sagt du hast einen Vertrag für 3 Jahre unterschrieben nun erfülle ihn ?
Noch hat er nicht mit dem Vermieter gesprochen (siehe Postings).
Nur hier einen Thread eröffnet, bei dem wieder mal über bereits genannte
Dinge diskutiert wird.
Es gibt doch eine Regel: Wer nicht fragt, bekommt keine Antworten. Und bevor man nicht fragt, wird man nicht wissen, wie der Vermieter reagiert.

Meine Güte, es sind doch Menschen, die dahinter stehen. Und wenn die Leute nicht total emotional verkorkst sind, lassen sie mit sich reden. Da bringt man ein paar Blumen für die Frau mit, erklärt seine Umstände, und das man gerade Probleme oder etwas dazwischen gekommen sei, usw...., bittet höflich um was, und dann kann man sie umstimmen, und läßt auch eine frühere Kündigung zu. Und wenn Du dem Vermieter sagst, daß Du sonst anders keinen Job bekommst, und dann die Miete nicht mehr bezahlen kannst, hat er schon ein Eigeninteresse, Dich früher zu entlassen.

Ist das alles heute wirklich so schwer? :rolleyes:

Plutos
2014-10-03, 11:35:06
Einen Nachmieter kann er sicher nicht ablehnen das wäre ja total unlogisch wie Annator schon sagte wenn der Vermieter auf die Erfüllung angewiesen ist wird ihm das sicherlich Recht sein wenn ein Nachmieter einspringt und den Vertrag erfüllt es geht ja nur um die Finanzielle Seite und da kann es dem Vermieter ja egal sein wer jetzt zahlt und den 3 Jahresvertrag letztendlich erfüllt.

Also als Vermieter wäre es mir am allerliebsten, wenn die Wohnung leersteht und der ausgezogene "Mieter" trotzdem aufgrund des Mietvertrags weiter seine Miete zahlt :biggrin:. Von wegen egal...das ganze Nachmieter-Thema wäre mir egal, genauso egal wie ob der "Mieter" drin wohnt oder nicht, Hauptsache er zahlt Miete.

Nick Nameless
2014-10-03, 11:57:10
Aus meiner mittelalterlichen, naiven Sicht frage ich mich: Warum wird nicht zuerst mit dem Vermieter gesprochen, bevor hier wieder über Urteile, SChadenersatz u,ä. diskutiert wird?

:ugly:


Es ist so traurig.


Es gibt doch eine Regel: Wer nicht fragt, bekommt keine Antworten. Und bevor man nicht fragt, wird man nicht wissen, wie der Vermieter reagiert.

Meine Güte, es sind doch Menschen, die dahinter stehen. Und wenn die Leute nicht total emotional verkorkst sind, lassen sie mit sich reden. Da bringt man ein paar Blumen für die Frau mit, erklärt seine Umstände, und das man gerade Probleme oder etwas dazwischen gekommen sei, usw...., bittet höflich um was, und dann kann man sie umstimmen, und läßt auch eine frühere Kündigung zu. Und wenn Du dem Vermieter sagst, daß Du sonst anders keinen Job bekommst, und dann die Miete nicht mehr bezahlen kannst, hat er schon ein Eigeninteresse, Dich früher zu entlassen.

Ist das alles heute wirklich so schwer? :rolleyes:


Eben, vor allem da Craig schreibt, dass er aus beruflichen Gründen umziehen muss.

ich habe einen dreijährigen Mietvertrag unterschrieben, muss aber nun nach einem Jahr wieder beruflich bedingt umziehen.


Da spricht man über die Schwierigkeit der Situation und steckt erst mal das Feld ab, ob eine grundsätzliche Möglichkeit besteht eine Lösung für das Problem zu finden. Wenn der Vermieter zunächst blockt, sollte man das dann auch erst einmal so hinnehmen bevor man in diesem Gespräch irgendeinen Blödsinn von sich gibt. Das Dümmste, das man tun könnte, wäre den Vermieter gleich in die böse Ecke zu stellen. Letztlich hat man diesen Vertrag ja selbst unterschrieben. Später, wenn auch der Vermieter mal drüber geschlafen hat, würde ich dann noch einmal nachhaken, ob es nicht doch einen Weg (Nachmieter, Ablösesumme, etc.) gibt.

Stormtrooper
2014-10-03, 12:17:59
Einen Nachmieter kann er sicher nicht ablehnen das wäre ja total unlogisch wie Annator schon sagte wenn der Vermieter auf die Erfüllung angewiesen ist wird ihm das sicherlich Recht sein wenn ein Nachmieter einspringt und den Vertrag erfüllt

Es ist ihm auch egal.
Denn dem Vermieter steht die Miete zu ob der Mieter drin wohnt oder schon ausgezogen ist und die Wohnung 2 Jahre leer steht.
Er hat für 3 Jahre unterschrieben und muß somit auch für 3 Jahre Miete zahlen.

kiX
2014-10-03, 18:30:59
Es ist ihm auch egal.
Denn dem Vermieter steht die Miete zu ob der Mieter drin wohnt oder schon ausgezogen ist und die Wohnung 2 Jahre leer steht.
Er hat für 3 Jahre unterschrieben und muß somit auch für 3 Jahre Miete zahlen.
Korrekt. Sofern nicht Ungesetzmäßigkeit vorliegt oder man sich gütlich mit dem Vermieter einigt (Nachmieter, Abschlagszahlung, etc), kommt man da nicht raus.