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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brandmelder


JesusFreak_83
2014-10-07, 09:35:27
Hallo,

ab diesem Jahr wird bzw. ist bzw. ab nächstem Jahr in Baden-Würrtemberg und auch in anderen Bundesländern Pflicht in Wohnungen/Häusern Branmelder zu installieren.

Nun höre ich hierzu verschiedene Sachen und weiß nicht was stimmt und was nicht:


Darf man jeden Brandmelder verwenden oder muss der die und die DIN-Auflage bw. Funktion erfüllen/haben?

Stimmt es, dass die Brandmelder jedes Jahr entgeltlich gewartet werden müssen weil sonst im Falle eines Fehlalarm, wenn ein aufmerksamer Nachbar den Alarm hört und die Feuerwehr verständigt, die Einsatzkosten zahlen muss?

Ich wohne in einem EFH das von der Größe her ein 2-Familienhaus ist. Im 2. Stock wohnt mein Bruder, im 1. wir.
Stimmt es, dass man hierfür (zusätzlich zur ersten Frage) nur spezielle Brandmelder verwenden darf?


Grüße

Annator
2014-10-07, 10:14:02
Das ist je nach Bundesland unterschiedlich.

KinGGoliAth
2014-10-07, 10:18:06
meine brandmelder hier sind quasi wartungsfrei. da steckt ein 9v lithium block drin, der soll 10 bis 15 jahre halten. kontrolllampe blinkt alle paar sekunden und per knopfdruck kannst du die auch selber testen also was soll da großartig gewartet werden? :confused:


€:
auf qualität sollte man schon achten und sich nicht den billigsten kram holen nur weil der gerade im angebot ist. am besten man holt sich so einen "fachmann" ins haus, der dir die richtigen dinger an die richtigen stellen im haus anbaut. also nicht in der nähe von küche oder bad aber dafür im schlafzimmer, wohnzimmer, flur, treppenhaus usw.

aber auch da kann man sich ärgern. hier gibt es in zwei mehrfamilienhäusern ca 20 rauchmelder und die laufen alle ohne ärger zu machen. naja eigentlich sind es nur noch 19 denn im ersten sommer ist der in meinem schlafzimmer 5 mal in einer nacht völlig ohne grund losgegangen...und wurde dann von mir in einem anflug von verständlicher raserei zertrümmert. :rolleyes:

Annator
2014-10-07, 10:24:30
Der Rauchwarnmelder muss entsprechend der Bedienungsanleitung, mindestens jedoch einmal jährlich einer Funktionskontrolle unterzogen werden. Dazu gehört eine Sichtprüfung, in der festgestellt werden soll, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind oder der Melder verschmutzt bzw. beschädigt ist. Mittels einer Prüftaste kann zu Testzwecken ein Alarm ausgelöst werden.

Wichtig ist aber eher das was in der Bedinungsanleitung steht.

Mr_Snakefinger
2014-10-07, 10:42:00
Direkt vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg: http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/planen-bauen/baurecht/bauordnungsrecht/faq-rauchwarnmelder/

Darf man jeden Brandmelder verwenden oder muss der die und die DIN-Auflage bw. Funktion erfüllen/haben?
Rauchwarnmelder werden nach DIN EN 14604 in Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.
Würde also mal davon ausgehen, dass derart gelennzeichnete Geräte in Ordnung sind. Vielleicht nicht den aus dem 1-Euro-Shop nehmen...

Stimmt es, dass die Brandmelder jedes Jahr entgeltlich gewartet werden müssen weil sonst im Falle eines Fehlalarm, wenn ein aufmerksamer Nachbar den Alarm hört und die Feuerwehr verständigt, die Einsatzkosten zahlen muss?
Besondere behördliche Überprüfungen des Einbaus, die über die allgemeine Bauaufsicht hinausgehen, sowie wiederkehrende Kontrollen sind nicht vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen.
Wartung muss gemacht werden (Sicht- / Funktionsprüfung), aber damit musst Du kein Unternehmen beauftragen.

Zum Fehlalarm:
Da Rauchwarnmelder nur in dem Raum alarmieren, in dem sie installiert sind, erfolgt die Alarmierung der Feuerwehr in der Regel durch eine Person, die das Signal eines Rauchwarnmelders wahrnimmt. Die alarmierende Person ist nur dann kostenersatzpflichtig, wenn ihr für die Fehlalarmierung Vorsatz oder grob fahrlässige Unkenntnis der Tatsachen vorgeworfen werden kann.

Darüber hinaus:
Der Rauchwarnmelder soll ausschließlich Menschen warnen, die sich in der vom Brand betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch dazu bestimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzubeugen. Wenn sich keine Menschen in dieser Nutzungseinheit aufhalten, darf die Betriebsbereitschaft sogar für diesen Zeitraum (z.B. Urlaub) unterbrochen werden; dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn es technisch möglich ist und nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft übernommen hat.
Der letzte Satz ist wichtig, für den Fall, dass das von Dir bewohnte Haus nicht Dein Eigentum ist, sondern Du zur Miete wohnst.

Stimmt es, dass man hierfür (zusätzlich zur ersten Frage) nur spezielle Brandmelder verwenden darf?
Was sollten das für welche sein?




***** EDIT *****

am besten man holt sich so einen "fachmann" ins haus, der dir die richtigen dinger an die richtigen stellen im haus anbaut. also nicht in der nähe von küche oder bad aber dafür im schlafzimmer, wohnzimmer, flur, treppenhaus usw.
In welche Räume die Teile gehören ist eigentlich im Gesetz festgelegt: Räume, in denen jemand schläft und Fluchtwege. Küche/Bad fallen also eh raus.
Interessanter ist die Art der Montage: Ich weiß nicht, ob es da Unterschiede in den Geräten gibt, aber die Menschen, die bei uns im Haus die Melder installiert haben, haben mir ganz schnell den Zahn gezogen, die Teile in die Ecken der Räume montieren zu lassen, weil die hier verwendeten Geräte einen Mindestabstand von 40 (oder waren es 50?) cm zu den Wänden nach allen Seiten haben müssen. Ob das auch gesetzlich geregelt ist, kann ich nicht sagen, ist aber eh ein anderes Bundesland.

KinGGoliAth
2014-10-07, 10:56:33
***** EDIT *****


In welche Räume die Teile gehören ist eigentlich im Gesetz festgelegt: Räume, in denen jemand schläft und Fluchtwege. Küche/Bad fallen also eh raus.
Interessanter ist die Art der Montage: Ich weiß nicht, ob es da Unterschiede in den Geräten gibt, aber die Menschen, die bei uns im Haus die Melder installiert haben, haben mir ganz schnell den Zahn gezogen, die Teile in die Ecken der Räume montieren zu lassen, weil die hier verwendeten Geräte einen Mindestabstand von 40 (oder waren es 50?) cm zu den Wänden nach allen Seiten haben müssen. Ob das auch gesetzlich geregelt ist, kann ich nicht sagen, ist aber eh ein anderes Bundesland.

japp, montage in den hinterletzten ecken ist optisch zwar angenehmer aber beim anbau nicht drin weil dort der rauch im notfall eben wirklick als letztes ankommt. immer ein gewisser mindestabstand zu wänden und dann immer möglichst vor die zimmertür (richtung fluchtweg). die dinger einfach in die mitte des raums zu setzen fällt darum dann meistens auch flach.