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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückgabe Immobilie, besenrein


Philipus II
2014-10-30, 13:38:43
Hallo, mal wieder das Ende eines Mietvertrags samt der üblichen Debatte, was der Mieter noch vor der Übergabe in Ordnung bringen muss. Vereinbart ist besenrein. Die Übergabe zu Beginn des Mietverhältnisses war abgesehen von einem defekten Trafo der Beleuchtung, der natürlich immer noch defekt ist, mängelfrei. Jetzt geht es nach 3 Jahren und vier Monaten an die Rückgabe. Ich stehe diesmal auf der Seite des Vermieters.

Ich habe mal ein bisschen rumgegeoogled, bei folgendem scheint mir die Lage eindeutig.
- Boden muss sauber gekehrt sein
- die mitvermietete Einbauküche samt Elektrogeräten muss sauber sein. Auch die Fettablagerungen an den Steckdosen an der Küche müssen weg.
- das gleiche gilt für die mitvermieteten Möbel
- Spinnenweben müssen in der gesamten Wohnung entfernt sein
- Aufkleber und Klebereste an Fließen und Fenstern müssen weg

Zusätzlich stelle ich mir folgendes vor:
- Schimmel in den Fugen der Dusche und die Kalkflecken müssen weg (Keine Duschkabine, sondern schicke ebenerdige geflieste Konstruktion aus Trockenbau) müssen weg
- Holzofen sollte halbwegs sauber sein
- Wasserläufer am Dachfenster innen und an der Wand unterhalb des Dachfensters müssen weg (Mieter hat das Fenster bei Regen offen gelassen)
Steht das dem Vermieter zu?
- zwei Steckdosen sind massiv verdreckt (nicht nur verstaubt). Putzen?

Fenster putzen ist regulär nicht verpflichtend, habe ich rausgefunden. Allerdings scheinen die Fenster seit Jahren nicht geputzt worden zu sein. Insbesondere am Rahmen befindet sich übermäßig viel Dreck. Kann man da was machen?

Zudem ist vereinbart, dass Schönheitsreparaturen nach Bedarf vom Mieter durchzuführen sind. In der Regel, so stehts im Mietvertrag, sind diese daher im Bad und der Küche nach drei Jahren durchzuführen. Bisher hat der Mieter nicht gestrichen und hat dies auch nicht vor. In der Küche würde ich den Bedarf bejahen, im Bad verneinen.


Kurz: Der Mieter hat uns bei der Vorbesichtigung heute eine ziemlich verdreckte Bude vorgeführt. Morgen ist Abnahme, da wird der Ärger losgehen, denke ich. Immerhin ist reichlich Kaution vorhanden.

maximum
2014-10-30, 13:42:55
Zudem ist vereinbart, dass Schönheitsreparaturen nach Bedarf vom Mieter durchzuführen sind. In der Regel, so stehts im Mietvertrag, sind diese daher im Bad und der Küche nach drei Jahren durchzuführen. Bisher hat der Mieter nicht gestrichen und hat dies auch nicht vor. In der Küche würde ich den Bedarf bejahen, im Bad verneinen.


Feste Fristen sind ungültige Klauseln. Käme also auf die genaue Formulierung an, ob der Mieter eventuell gar nichts machen muss.

Annator
2014-10-30, 14:35:01
Die Immobilie muss im gleichen Zustand zurück gegeben werden wie man sie bekommen hat wobei der Vermieter da in der Beweispflicht steht (Übergabeprotokoll evtl. Bilder). Irgendwelche Renovierungsklauseln zählen nicht mehr.

Wenn die Fenster zur Übergabe sauber waren und nun nicht mehr musst du das beweisen damit der Mieter den Fensterputzer bezahlen soll bzw. das von der Kaution abgezogen werden soll.

Mr.Miyagi
2014-10-30, 14:52:58
Bin im Sanitärgewerbe tätig und hab öfters mit den Problemen der Übergabe zu tun, aber ob das alles rechtlich hieb und stichfest ist, will und kann ich nicht versprechen.

Zusätzlich stelle ich mir folgendes vor:
- Schimmel in den Fugen der Dusche und die Kalkflecken müssen weg (Keine Duschkabine, sondern schicke ebenerdige geflieste Konstruktion aus Trockenbau) müssen weg.

Schimmel lässt sich je nachdem kaum vermeiden. Der Mieter trägt zwar eine Sorgfaltspflicht, die Instandhaltung dieser ist aber Vermietersache.


Fenster putzen ist regulär nicht verpflichtend, habe ich rausgefunden. Allerdings scheinen die Fenster seit Jahren nicht geputzt worden zu sein. Insbesondere am Rahmen befindet sich übermäßig viel Dreck. Kann man da was machen?

Das Entfernen von etwaigen Kleberesten und anderen unnatürlichen Verschmutzungen kannst du verlangen. Der Umstand, dass die Fenster seit Jahren nicht geputzt wurden, ändert aber auch nichts daran, dass Fenster grundsätzlich nicht zu putzen sind.


Zudem ist vereinbart, dass Schönheitsreparaturen nach Bedarf vom Mieter durchzuführen sind. In der Regel, so stehts im Mietvertrag, sind diese daher im Bad und der Küche nach drei Jahren durchzuführen. Bisher hat der Mieter nicht gestrichen und hat dies auch nicht vor. In der Küche würde ich den Bedarf bejahen, im Bad verneinen.

Ihr habt besenreine Übergabe vereinbart. Das beinhaltet keinen Neuanstrich. Ist leider so. Selbst wenn der Mieter Wände farbig gestrichen hat, stellt dies u.U. keine Beschädigung dar und müssten somit auch nicht Weiß gestrichen werden.


Kurz: Der Mieter hat uns bei der Vorbesichtigung heute eine ziemlich verdreckte Bude vorgeführt. Morgen ist Abnahme, da wird der Ärger losgehen, denke ich. Immerhin ist reichlich Kaution vorhanden.

Was? Die Wohnung war bereits vor dem eigentlich Abnahmetermin bzw. während des Auszugsstresses noch nicht sauber? :eek::wink:

Normalerweise werden Vorbesichtigungen gemacht, um evtl. Nachmieter herumzuführen und/oder auch etwaige Schäden im Vorfeld zu erkennen und dem Mieter somit die Möglichkeit zu geben, diese (mit ausreichend Zeit, denn die Arbeiten sollten fristgerecht zum Auszugstermin beendet sein) zu beheben bzw beheben zu lassen. Welchem Zweck sollte denn die Vorbesichtigung einen Tag vor Abnahme dienen??? Was, wenn zB der Schimmel an den Silikonfugen tiefer eingedrungen ist (und sich nicht mit Essigwasser beseitigen ließe) und somit eine Fachfirma zur Erneuerung beauftragt werden müsste? Wie hast du dir das vorgestellt? Könntest du denn auf eine Monatsmiete verzichten, wenn du das nun erst noch in Auftrag geben müsstest?

Florida Man
2014-10-30, 14:57:18
Feste Fristen sind ungültige Klauseln. Käme also auf die genaue Formulierung an, ob der Mieter eventuell gar nichts machen muss.
DAs stimmt nicht wirklich. Ein festes Interval würde tatsächlich den Vertrag unwirksam werden lassen, nicht jedoch eine Empfehlung ("üblicherweise alle drei Jahre erforderlich").

maximum
2014-10-30, 15:00:08
DAs stimmt nicht wirklich. Ein festes Interval würde tatsächlich den Vertrag unwirksam werden lassen, nicht jedoch eine Empfehlung ("üblicherweise alle drei Jahre erforderlich").

Wo habe ich was anderes behauptet?

differenzdiskriminator
2014-10-30, 15:01:18
DAs stimmt nicht wirklich. Ein festes Interval würde tatsächlich den Vertrag unwirksam werden lassen, nicht jedoch eine Empfehlung ("üblicherweise alle drei Jahre erforderlich").
Trotzdem muss die rechtliche Wirkung der Klausel erst einmal gegeben sein, sonst bleibt generell alles beim Vermieter kleben.

Beim Schimmel wird er ran müssen, das ist Vermietersache.

Philipus II
2014-10-30, 18:18:29
Ein festes Intervall ist nicht vereinbart. Die Formulierung zielt zunächst auf den Bedarf ab und gibt nur Beispiels-Fristen für durchschnittliche Abnutzung. Die Klausel sollte daher eine der zulässigen sein. Für die Renovierung gibt es einen eigenen Paragraphen, d.h. das ist unabhängig von der besenreinen Übergabe vereinbart.

Der (oberflächliche) Schimmel befindet sich in den Fugen der Fliesen (nicht nur Silikon) und kann problemlos mit etwas geeignetem Putzmittel und einer Bürste entfernt werden. Ein bauliches Problem sehe ich da nicht.

Verzichten können ist relativ:). Der Vermieter müsste sicher nicht Hunger leiden, aber fehlende Einnahmen sind an sich natürlich nicht erstrebenswert. Eine Fachfirma würde da eh nicht kommen, viel zu teuer - nach den Erfahrungen mit dem aktuellen Mieter gibts da nur noch Billig- und Bastellösungen. Es bringt nichts, hochwertige Ausführungen für eine Mietwohnung zu wählen, weil man nicht weiß, ob der Mieter dem ganzen zumindest ein Mindestmaß an Pflege angedeihen lässt. Während der Vormieter die Wohnung top hinterlassen hat, hatten wir dieses mal anscheinend ein kleines Schweinderl. Auch die vor dem Einzug erneuerte schicke Wischtechnik eines Profis wird es zukünftig nicht mehr geben, außer der Mieter ist selber fleißig.:)

Das heute war eher der erste Versuch der Abnahme, gewünscht vom Mieter. Mal schaun, wie es morgen aussieht.

Sony
2014-10-30, 19:32:59
Beim Schimmel wird er ran müssen, das ist Vermietersache.Wenn der Mieter nicht richtig lüftet und im Wohnzimmer zur Champignonzucht täglich den Teppich mit Wasser und Pferdemist begießt, wohl kaum...

Philipus II
2014-10-30, 22:02:29
Der Schimmel ist an den Wänden der Dusche (Fugen), nicht nur in den Ecken, die schlecht erreichbar sind oder am Silikon. Das Bad ist insgesamt knapp 20 Quadratmeter groß und ansonsten schimmelfrei. Ich vermute mal anhand des Zustands der Wohnung, dass die Dusche einfach nie geputzt wurde. Man sollte Fugen, über die regelmäßig Wasser und Dreck lüft, halt hin und wieder mal grob putzen.

Die Dusche ist gefließt und eher so wie die hier (http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.luxelements.de%2Fassets%2Fproject%2Fdesignhotel%2 Fbodengleiche-dusche-kleinmo.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.luxelements.de%2Flux%2Fobjekte%2Fproject1_09%2Fpraes2 .htm&h=292&w=355&tbnid=hx6aKcATr5NztM%3A&zoom=1&docid=FEWHmvMlSAUp_M&ei=e6ZSVPGPNuG_ygPQtYDwCQ&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=497&page=1&start=0&ndsp=49&ved=0CKMBEK0DMCk), aber größer, mit zwei Wänden (verdeckter Zugang ohne Tür) und großen Fliesen.

ALTAY
2014-11-01, 18:00:43
Schimmel hat nichts mit Putzen zu tun, entweder ist es schlichtweg konstruktiv begündet und eine schlechte Belüftung liegt hier vor oder die Wandabdichtung unter den Fliesen ist mangelhaft bzw. garnicht vorgenommen wurden.

Philipus II
2014-11-01, 18:20:08
Nach einer Runde putzen war er nun auf jeden Fall zur Übergabe vollständig weg:wink:. Taugt.