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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Computer über Zeitraum gekauft, wie von der Steuer absetzen?


minos5000
2014-11-18, 08:28:20
Angenommen ich kaufe mir die Komponenten für einen neuen Rechner nicht auf einen Schlag, sondern stückweise über einen Zeitraum von drei Monaten. Kann mir jemand sagen, wie ich dann den Rechner korrekt von der Steuer absetze?

über einen Zeitraum von 3 Jahren, beginnend bei dem Zeitpunkt der LETZTEN Rechnung
über einen Zeitraum von 3 Jahren, jede Rechnung separat zum Zeitpunkt ihrer Stellung
über einen ganz anderen Modus?


Grüße
minos

Dawn on Titan
2014-11-18, 08:32:44
Komponenten sind schwierig über die Steuer, da brauchst Du eine sehr gute Erklärung warum es so ein Rechner sein muss.

Ich würde mit dem Datum jeder Rechnung beginnen. So kann man einen konstanten Umbau des vorhandenen Rechners argumentativ darstellen.

AlecWhite
2014-11-18, 13:56:50
Neue Komponenten die auch nur mit einem Rechner (muss nicht zwingender dieser sein), jedoch ohne weiteres nicht selbstnutzbar sind (also so ziemlich alles im Innenleben eines Rechners) führen zu einer Wertsteigerung des Anlagevermögens.

Beispiel:

Rechner kostet 1200 €. Im ersten Jahr schreibst du davon 400 € ab. Im zweiten Jahr steckst du eine neue GraKa für 200 Eur rein. Wert des Anlagevermögens: 800 € + 200 €. Abschreibung für das Anlagevermögen: 500 €. Im dritten Jahr steckst du neuen RAM rein für 100 €. Abschreibung 600 €. Dann ist der Rechner abgeschrieben.

Wenn du jetzt ne neue Festplatte dir anschaffst wanderen die Kosten in den GWG Pool.

Kaufst du dir einen neuen Monitor ist der seperat abzuschreiben.

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Das Finanzamt macht dir keine Vorschriften, was du dir anschaffen kannst bzw. absetzen kannst. Das bleibt dir als Gewerbetreibender überlassen. Selbst verständlich kann es dir aber ggf. eine private Nutzung unterstellen, dann musste du tatsächlich begründen, warum dieses oder jenes.. Macht man aber selten. Insbesondere bei den geringen Beträgen.

Interessant wird es eher wenn man dir das Führen eines Gewerbes abspricht (weil du dein Gewerbe quasi nur als Kostenstelle führst, aber keine Einnahmen erzielst). Dann kannst du nämlich erstmal Steuern nachzahlen.

minos5000
2014-11-18, 14:01:54
Danke für das Rechenbeispiel.

Allerdings bin ich kein Gewerbetreibender sondern Angestellter. Nur bekommen wir von unserer Firma eine Bestätigung, dass privat angeschaffte Rechner zu 100% für dienstliche Zwecke verwendet werden, was natürlich sehr angenehm ist.

Flyinglosi
2014-11-18, 14:52:15
Nur bekommen wir von unserer Firma eine Bestätigung, dass privat angeschaffte Rechner zu 100% für dienstliche Zwecke verwendet werden, was natürlich sehr angenehm ist.
Na das ist natürlich wunderbar :rolleyes:

Stormtrooper
2014-11-18, 15:33:27
Allerdings bin ich kein Gewerbetreibender sondern Angestellter. Nur bekommen wir von unserer Firma eine Bestätigung, dass privat angeschaffte Rechner zu 100% für dienstliche Zwecke verwendet werden, was natürlich sehr angenehm ist.
Na das Ganze klingt schon mehr als Suspekt.
Desweiteren bist du in der nachweispflichtig das du dein Rechner zu 100% beruflich nutzt und nicht dein AG.
Woher soll der auch wissen was du mit deinem Rechner machst.

Zoroaster
2014-11-18, 15:55:17
Meine beruflich genutzten Rechner baue ich allesamt aus Einzelteilen auf und diese Teile landen genauso wie sie eintrudeln auch in der Steuer.
Da gabs noch nie Fragen oder Probleme - warum sollte es da auch welche geben?

Ich sehe da keinen Raum für Probleme. Es sind halt immer "geringwertige Wirtschaftsgüter" und kein teurer Gesamtrechner für 3k €.

minos5000
2014-11-19, 08:22:22
Na das ist natürlich wunderbar :rolleyes:
Aber auch gerechtfertigt, denn wenn wir z.B. einen Laptop für die Arbeit benötigen, haben wir nur die Wahl zwischen
a) selbst einen kaufen
b) Pentium III 500 MHz mit 256MB Ram

Und bevor ich mich damit quäle mach ich lieber BYOD.

Dawn on Titan
2014-11-19, 08:27:38
Laptop geht auch meistens leichter als Angestellter als Desktop. Wobei das natürlich vom Job abhängt.

Backbone
2014-11-19, 08:37:58
Das was da von der Steuer abgesetzt wird, kommt doch nie auch nur in die Nähe des tatsächlichen Kaufpreises. Der Chef wälz damit ganz normale Investitionskosten auf die Anhestellten ab. Warum lässt man das mit sich machen?

Flyinglosi
2014-11-19, 09:56:54
Aber auch gerechtfertigt, denn wenn wir z.B. einen Laptop für die Arbeit benötigen, haben wir nur die Wahl zwischen
a) selbst einen kaufen
b) Pentium III 500 MHz mit 256MB Ram

Und bevor ich mich damit quäle mach ich lieber BYOD.

Was ist daran gerechtfertigt? Wenn du beruflich ein Notebook brauchst, dann hat dass in einem ordentlichen Betrieb dieser auch zu beschaffen.

Und für mich klingt es so, als würdest du eben deinen privaten Rechner (oder nutzt du das Teil zu Hause praktisch nur beruflich? Dann sollte es ebenso vom Betrieb bezahlt werden) steuerlich absetzen wollen. Nur weil das prinzipiell geht (weil du eben die Bestätigung vom Arbeitgeber bekommst) ist das noch lange nicht in rechtens bzw. in Ordnung.

AlecWhite
2014-11-19, 11:16:56
Danke für das Rechenbeispiel.

Allerdings bin ich kein Gewerbetreibender sondern Angestellter. Nur bekommen wir von unserer Firma eine Bestätigung, dass privat angeschaffte Rechner zu 100% für dienstliche Zwecke verwendet werden, was natürlich sehr angenehm ist.
In diesem Fall wäre der Rechner Teil der Werbungskosten und kann entsprechend geltend gemacht werden.

Effektiv reduziert das dein zu versteuerendes Einkommen um den Kaufbetrag (inkl. USt). Interessant wird jetzt die Frage, wie hoch deine Werbungskosten ohne Rechner sind. Kommst du mit Rechner nicht über 1.000 € bezahlst du quasi den Rechner ohnehin komplett ohne einen steuerlichen Vorteil zu erzielen. Bei mehr als 1.000 € ohne Rechner erhälst du eine Steuerrückstattung, die aber maximal 42 % des Rechnerpreises beträgt. Den Rest zahlst du aus eigener Tasche. Und dann darfst du den Rechner theoretisch tatsächlich nur beruflich verwenden und meistens macht das Finanzamt tatsächlich gerne mal dicht, wenn es um die 100% Anerkennung als Werbungskosten geht.

Die Bestätigung ist zu gut deutsch ohne Relevanz, da das Finanzamt davon ausgeht, dass Rechner (bzw. gerade Rechner) auch privat genutzt werden. Du wärst quasi in der Beweispflicht, dass dem nicht so ist. Quasi unmöglich.

Argo Zero
2014-11-19, 11:29:51
Zum Thema kann ich nur eins sagen: Eigene Erfahrungen machen. Jedes FA tickt anders, deswegen lese ich täglich etwas von unzählig neuen BFH Urteilen, die ich mir vom "Steuertip" filtern lasse.