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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues Auto gekauft, andere Ausstattungsdetails als im Vertrag - trotzdem Garantie?


RainingBlood
2014-11-22, 20:18:25
Moin, ich hab mir einen Neuwagen gekauft. Dabei hab ich telefonisch einige Ausstattungsdetails und Pakete ändern lassen. Die zusätzlichen Kosten habe ich in bar beglichen. Jetzt habe ich zwar die Ausstattung, die ich wollte, aber einen anderslautenden Vertrag.

Nach der ersten Freude über das Auto frage ich mich, ob ich überhaupt Garantie auf die nicht aufgeführte Ausstattung habe? Zusätzlich hab ich immerhin auch noch die Garantieverlängerung auf 5 Jahre genommen. War das jetzt ein Eigentor? :freak:

StefanV
2014-11-22, 20:50:48
Wo is das Problem das ganze vertraglich festlegen zu lassen?

Backbone
2014-11-22, 20:51:38
Lass dir vom Händler was schriftliches geben. Wenn in 3 oder 4 Jahren was passiert zählt nur was du schwarz auf weis hast.

GSXR-1000
2014-11-22, 21:30:49
Moin, ich hab mir einen Neuwagen gekauft. Dabei hab ich telefonisch einige Ausstattungsdetails und Pakete ändern lassen. Die zusätzlichen Kosten habe ich in bar beglichen. Jetzt habe ich zwar die Ausstattung, die ich wollte, aber einen anderslautenden Vertrag.

Nach der ersten Freude über das Auto frage ich mich, ob ich überhaupt Garantie auf die nicht aufgeführte Ausstattung habe? Zusätzlich hab ich immerhin auch noch die Garantieverlängerung auf 5 Jahre genommen. War das jetzt ein Eigentor? :freak:
Du solltest doch bei übergabe eine Rechnung bekommen haben mit dem Gesamtpreis, in der eben auch die ausgelieferte Ausstattung enthalten ist. Auch wenn das nachträglich gegenüber der auftragsbestätigung/Bestellung geändert wurde. Wenn nicht, worauf genau hast du denn bezahlt, hast du den Aufpreis ohne Rechnung bezahlt?
Lass dir einfach eine vernünftige Komplettrechnung über das gelieferte Fahrzeug ausstellen. Ist deren Pflicht und sollte kein Problem sein.

problematisch könnte eine unvollstädnige Rechnung nämlich noch an anderer stelle sein, nämlich in der Vollkasko. Solltest du eine VK mit Neupreisversicherung abgeschlossen haben (was sinn macht bei einem Neuwagenkauf) wird die Neuwagenrechnung zugrundegelegt in der dort genannten ausstattung. Fehlen dort wesentliche Ausstattungsmerkmale, werden diese auch nicht erstattet. Denn massgeblich hier sind die merkmale des fahrzeuges bei auslieferung.
also unbedingt korrekte Neufahrzeugrechnung verlangen.