PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückforderung der Gebühren bei Kredit


WhiteVelvet
2014-11-26, 17:29:16
Nabend zusammen,
ich wollte nun mal ein Schreiben aufsetzen, damit ich mir von der Sparkasse 2x Gebühren für Kredite zurückfordern kann. Habe mir dazu schon einen Musterbrief besorgt, aber ich scheitere schon bei der Angabe der "Darlehensvertragsnummer". Die gibt es nämlich nicht in dem Vertrag mit der Sparkasse. Das Dokument heißt einmal "Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite" und einmal "Sparkassen Privatkredit mit bestimmter Laufzeit". Bei beiden gibt es nur eine "Kontonummer", die nicht die meine ist. Ist die identisch mit einer Vertragsnummer? Die Gebühren sind dort eindeutig genannt, alles andere auch, aber eben keine Vertragsnummer...
Außerdem mache ich mir Sorgen, dass die Sparkasse den Brief einfach bis Anfang Januar liegen lässt und dann sagt "sorry, ist schon verjährt"... müssen die sich daran halten, wenn ich denen eine Frist von 2 Wochen setze?
Vielen Dank für Hilfe!

Wurschtler
2014-11-26, 18:53:33
Kontonummer = Vertragsnummer



Außerdem mache ich mir Sorgen, dass die Sparkasse den Brief einfach bis Anfang Januar liegen lässt und dann sagt "sorry, ist schon verjährt"... müssen die sich daran halten, wenn ich denen eine Frist von 2 Wochen setze?
Vielen Dank für Hilfe!

Dafür gibts Einschreiben, damit hat man einen Nachweis über den Zugang.

Mikhal
2014-11-26, 19:37:00
(...)
"Sparkassen Privatkredit mit bestimmter Laufzeit".
(...)


Die Kontonummer von diesem brauchst du.
Zu der Frist: Ich würde es per Einschreiben und mit Fristsetzung verschicken. Ich denke das Urteil des Bundes(?)gerichtsthofes wegen der Kreditgebühren wird ein wirksames Mittel sein, wenn sie es liegenlassen.

WhiteVelvet
2014-12-13, 13:00:08
Die Gebühren habe ich nun zurückbekommen, die Sparkasse hat aber meine Forderung nach den Zinsen ignoriert. Von wie viel Geld sprechen wir da? Lohnt es sich, da nochmal nachzuhaken? Die haben nun knapp 185 EUR zurückbezahlt... wenn es jetzt um nur 5 EUR geht, soll es mir egal sein, habe anderes zutun...

looking glass
2014-12-13, 14:23:17
Kann man alles machen (Rückschein, Fristsetzung), allerdings, wenn ich das letztens richtig verstanden habe, ist der alleinige Lauffriststopper (Laufristende für die Schreiben ist ja Ende des Jahres) in die Schlichtung/Obmannverfahren zu gehen, erst dieser Schritt verhindert, das die Verschleppung durch die Bank dich um dein Geld bringt - den ja, die verschleppen gerade in Größenordnungen, um ja über das fixe Datum zu kommen.

Ach ja und das netteste, selbst wenn es ein Schlichterspruch gibt, kann die Bank immer noch sagen "nö halten wir uns nicht dran, klag doch Lutscher".

ALTAY
2014-12-14, 02:10:52
Viel Spaß bei der nächsten Kreditvergabe, bankenübergreifend bist du jetzt auf einer Blacklist, die paar Euros darfst du als verdeckten Risikoaufschlag das nächste Mal noch und nocher zurückzahlen. :D

Skorpion
2014-12-14, 23:51:30
Viel Spaß bei der nächsten Kreditvergabe, bankenübergreifend bist du jetzt auf einer Blacklist, die paar Euros darfst du als verdeckten Risikoaufschlag das nächste Mal noch und nocher zurückzahlen. :D
Traurig, wenn die so eine Macht haben.

Ich hatte bei der Sparkasse 2008 (Dezember) eine Bearbeitungsgebühr von 50 € zahlen müssen.

Habe knapp 65 € jetzt zurück bekommen. :)

WhiteVelvet
2014-12-16, 14:38:43
Viel Spaß bei der nächsten Kreditvergabe, bankenübergreifend bist du jetzt auf einer Blacklist, die paar Euros darfst du als verdeckten Risikoaufschlag das nächste Mal noch und nocher zurückzahlen. :D

... in Deiner schwarzen Fantasie vielleicht. Dann sind nun tausende Kunden auf einer Blacklist. Na und?

Stormtrooper
2014-12-16, 14:59:52
Dafür gibts Einschreiben, damit hat man einen Nachweis über den Zugang.
Nö,
dafür gibts Zustellung über den Gerichtsvollzieher.
Einschreiben mit Rückschein bringt dir nachweistechnisch so gut wie gar nichts.
Denn das Einschreiben mit Rückschein sagt nur aus.
Du hast ein Brief abgeschickt und der Empfänger hats angenommen.
Das können aber Prospekte, Glückwunschkarten oder auch nur ein leeres Kuvert gewesen sein.
Wenn man Gerichtsfest ein Nachweis braucht nützt nur der Gerichtsvollzieher oder eine persönliche Zustellung unter Zeugen.