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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1und1 gekündigt funktioniert trotzdem


SamLombardo
2014-12-01, 09:35:04
Hi. Mein Mobiles Internet von 1 und 1 ist zum 30.11. gekündigt und das wird auch bestätigt beim Einloggen in den Account (Status ist "gelöscht"). Trotzdem funktioniert das Internet völlig problemlos weiter. Hat jemand so was mal erlebt? Gibt's Gefahr zusätzlicher Kosten? In den AGBs hab ich nichts dazu finden können...

Danke und Gruß

Haarmann
2014-12-01, 09:37:41
SamLombardo

Meine SIM lief einst noch über nen Jahr weiter... mir wars egal, da ich die nicht brauchte, aber lachen musste ich jedesmal, wenn ich ab dem alten Gerät mal wieder was brauchte und es noch immer einloggen konnte.

Lowkey
2014-12-01, 09:42:00
Mein alter Telekom Anschluss (ISDN) wurde gekündigt. Er lief dennoch. Es wurde 1x telefoniert. Es folgte ein Rechnung mit Vertragsverlängerung.

Der Sandmann
2014-12-01, 11:28:18
Als ich bei eplus gekündigt habe ging die SIM auch noch. Hatte die dann noch einen Tag im Handy bis die neue von Fyve gekommen ist.

Dieser eine Tag wure mir von eplus berechnet. Genau 1/30 der Monatsgebühr.

ilPatrino
2014-12-01, 11:35:12
mein alter congstar-dsl-zugang funktionierte auch noch ewigkeiten, obwohl ich zur telekom gewechselt hatte...

PHuV
2014-12-01, 12:08:56
Mein alter Telekom Anschluss (ISDN) wurde gekündigt. Er lief dennoch. Es wurde 1x telefoniert. Es folgte ein Rechnung mit Vertragsverlängerung.
Deshalb würde ich ja sowas nicht machten. Manchen haben in ihren AGBs bzw. in der Kündigung stehen, wenn man es danach noch benutzt, man automatisch eine Vertragsverlängerung zustimmt.

Tja, verkackt, würde ich sagen.

WTC
2014-12-01, 12:41:55
Deshalb würde ich ja sowas nicht machten. Manchen haben in ihren AGBs bzw. in der Kündigung stehen, wenn man es danach noch benutzt, man automatisch eine Vertragsverlängerung zustimmt.

Tja, verkackt, würde ich sagen.

oder es wird zum prepaid bzw. call by call tarif umgewandelt.

Inquisitor
2014-12-01, 12:43:41
Deshalb würde ich ja sowas nicht machten. Manchen haben in ihren AGBs bzw. in der Kündigung stehen, wenn man es danach noch benutzt, man automatisch eine Vertragsverlängerung zustimmt.

Tja, verkackt, würde ich sagen.

Da würde mich ja interessieren, ob das einer juristischen Auseinandersetzung stand halten würde.

Lowkey
2014-12-01, 13:04:23
Ich habe dennoch nichts bezahlen müssen. Es hängt von dem Mitarbeiter ab, den man an der Hotline hat. Früher musste man zum Service Laden in der Stadt, aber die rufen mittlerweile selber nur noch die Hotline an. Man kann bei Providern schriftlich oder per Email oder im Webformular vieles bewirken. Aber ein Gespräch mit einem Mitarbeiter per Hotline ist in jedem Fall besser. Aktuell wird empfohlen der Aufzeichnung des Gespräches an der Hotline zu widersprechen. Dann müsse man weniger lange warten und bekommt einen kulanteren Mitarbeiter, der einem dann bestimmte Dienste nicht in Rechnung stellt.

Wurschtler
2014-12-01, 13:06:52
Da würde mich ja interessieren, ob das einer juristischen Auseinandersetzung stand halten würde.

Wenn es nicht als Vertragsverängerung interpretiert werden soll, was ist dann die Alternative?

Leistungserschleichung? Das wäre eine Straftat.

127.0.0.1
2014-12-01, 13:32:41
Früher war es bei 1&1 auf jeden Fall so dass eine Weiternutzung nach dem Vertragsende automatisch eine Kündigung der Kündigung + automatische Vertragsverlängerung nach sich zog. Ob das immer noch so ist, K.A., kann aber wirklich gut sein dass du das grosse Los gezogen hast :)

Unioner86
2014-12-01, 14:37:54
Vielleicht dauert die technische Abschaltung bis zu 48 Stunden, ist ja nun gerade mal der 1.! Morgen kann es aus sein!

knuglifix
2014-12-02, 06:56:30
Wenn es nicht als Vertragsverängerung interpretiert werden soll, was ist dann die Alternative?

Leistungserschleichung? Das wäre eine Straftat.

Vor Gericht kann er ja dann den Standpunkt vertreten, der alte Vertrag wurde fristgerecht gekündigt. Er kann daher nicht in dem Sinne verlängert werden außer es wurde die Kündigung in beiderseitigen Einvernehmen zurückgezogen. Dazu fehlt aber die konkrete Erklärung des Kunden. Daraus folgt das beim nachträglichen Leistungsbezug der Kunde einen neuen Vertrag abgeschlossen hat, den er aber unter Einhaltung von gesetzl. Fristen direkt wieder kündigen kann/sollte ohne sich wieder 12 Monate mit dem Saftladen herumschlagen zu müssen.

SamLombardo
2014-12-02, 11:14:35
Danke euch für eure Postings. Ich werde es auf jeden Fall sicherheitshalber nicht nutzen und mal sehen was weiter passiert....


Gruß!

Black-Scorpion
2014-12-02, 11:27:24
Vor Gericht kann er ja dann den Standpunkt vertreten, der alte Vertrag wurde fristgerecht gekündigt. Er kann daher nicht in dem Sinne verlängert werden außer es wurde die Kündigung in beiderseitigen Einvernehmen zurückgezogen. Dazu fehlt aber die konkrete Erklärung des Kunden. Daraus folgt das beim nachträglichen Leistungsbezug der Kunde einen neuen Vertrag abgeschlossen hat, den er aber unter Einhaltung von gesetzl. Fristen direkt wieder kündigen kann/sollte ohne sich wieder 12 Monate mit dem Saftladen herumschlagen zu müssen.
Du hast eine sehr seltsame Auffassung wie Verträge geschlossen werden.
Das die Weiternutzung eine Vertragsverlängerung und damit Stornierung der Kündigung nach sich zieht steht fast bei jedem Anbieter irgendwo im Kleingedruckten.
Ein neuer Vertrag kann so auch nicht geschlossen werden. Er Bedarf der Unterschrift.

Thunderhit
2014-12-02, 19:26:50
Und dir sollte auch klar sein, dass nur weil sowas im Vertrag steht, es nicht auch rechtsgültig sein muss? Sonst bräuchten wir keine Gerichte, wenn alles was auf Papier steht ohne wenn und aber gilt.

Lyka
2014-12-02, 19:31:05
dh. wenn dich jemand auf einem gekündigten Vertrag der Deutsche Telekom anruft, dass damit der Vertrag als verlängert gilt :uponder:?

Black-Scorpion
2014-12-03, 00:43:34
dh. wenn dich jemand auf einem gekündigten Vertrag der Deutsche Telekom anruft, dass damit der Vertrag als verlängert gilt :uponder:?
Nein
Du verursachst ja keine Kosten.

knuglifix
2014-12-03, 07:26:10
Verträge können auch ohne Unterschrift abgeschlossen werden. Der Provider stellt die Leistung, der Kunde bezieht die Leistung und schwupps besteht der Vertrag. Angebot - Annahme - Vertrag. Es gibt nur wenige Bereiche in denen eine Unterschrift vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, und andere Bereiche in denen sie empfohlen wird. Ich bleibe beim Standpunkt das ein Vertrag gekündigt ist wenn die Kündigung wirksam geworden ist unabhängig davon ob nachträglich ein Leistungsbezug stattgefunden hat oder was der Anbieter in seine AGBs schreibt.

Im Fall der Fälle wird, wie Thunderhit schrieb, dass dann ein Gericht klären ob eine automatische Verlängerung eines bereits gekündigten Vertrages rechtens ist oder nicht. Sofern dies vor Gerichten landen sollte. Die Logik sagt, der alte Vertrag ist beendet, ein nachträglicher Leistungsbezug ist ein neuer Vertrag.