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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PC-Komponenten von Steuer absetzen, alter PC aber privat


dutchislav
2014-12-15, 14:04:56
Also, ich tausche bei meinem PC, welcher 50:50 Arbeit/Privat genutzt wird HDD, SSD, CPU-Kühler, Gehäuse und Grafikkarte aus. Sollte soweit kein Problem sein, da das unter Austausch von Systemkomponenten fällt.

JEDOCH ist der PC schon knapp 4-5 Jahre alt (wurde selbst zusammengebastelt) und scheint in keiner Steuer auf, bzw. ist nicht als (teil)arbeitsgerät verbucht. Ich nutze also sozusagen meine privatmöhre für die arbeit, jedoch sind aufrüstungen von nöten

Wie sieht da die Rechtslage aus? Hab mich ehrlich gesagt noch nie damit befasst ;)

ux-3
2014-12-15, 14:34:08
Ich tippe "beruflicher pc" bei Google ein und klicke auf den ersten Link!

Disconnected
2014-12-15, 18:14:20
Versuchs einfach. Mehr als es nicht anerkennen können sie nicht.

Ash-Zayr
2014-12-16, 08:07:17
Damit das Arbeitsmittel steuerlich relevant sein kann, bedarf es erstmal einer Bestätigung durch den Arbeitgeber. Wenn das ganze eher unter Gemauschel läuft, lass es lieber sein, denn auch der Arbeitsgeber bürgt mit so einem Attest steuerrechtlich mit allen negativen Konsequenzen, wenn da Mist gemacht wird.
Solltest Du so eine Becheinigung bekommen, musst Du das in Deiner Einkommensteuererklärung mit einem gesonderten Vordruck und Kaufbelegen mit abgeben...allerdings war mein letzter Stand, dass dann die zugrundeliegenden Kosten auf 5 Jahre anteilig abgeschrieben werden....

Fazit: vergiss es, lohnt nicht! Vor 15 Jahren oder mehr, als PC noch Luxus war und richtig tausende kostete, war das vielleicht noch relevant, aber heute ist ein PC/Notebook eine omnipräsente Alltagsware, die vielleicht gar nicht mehr in dem Sinne als Arbeitsmittel im Unterhalt anerkannt wird.

Ash

Butter
2014-12-16, 08:51:04
Damit das Arbeitsmittel steuerlich relevant sein kann, bedarf es erstmal einer Bestätigung durch den Arbeitgeber. Wenn das ganze eher unter Gemauschel läuft, lass es lieber sein, denn auch der Arbeitsgeber bürgt mit so einem Attest steuerrechtlich mit allen negativen Konsequenzen, wenn da Mist gemacht wird.
Solltest Du so eine Becheinigung bekommen, musst Du das in Deiner Einkommensteuererklärung mit einem gesonderten Vordruck und Kaufbelegen mit abgeben...allerdings war mein letzter Stand, dass dann die zugrundeliegenden Kosten auf 5 Jahre anteilig abgeschrieben werden....

Fazit: vergiss es, lohnt nicht! Vor 15 Jahren oder mehr, als PC noch Luxus war und richtig tausende kostete, war das vielleicht noch relevant, aber heute ist ein PC/Notebook eine omnipräsente Alltagsware, die vielleicht gar nicht mehr in dem Sinne als Arbeitsmittel im Unterhalt anerkannt wird.

Ash

So ein Quark...alles was die Werbungskosten hoch treibt ist doch gut.

Ash-Zayr
2014-12-16, 08:56:45
99% der Normalsterblichen bleiben ehe unter dem Pauschbetrag....und für Quark magst Du vielleicht die Aussage halten, dass es sich nicht lohnt, nicht Quark sind aber die erwähnten Vorraussetzungen, damit sowas überhaupt als absetzbar anerkannt wird.

Wurschtler
2014-12-16, 09:31:47
99% der Normalsterblichen bleiben ehe unter dem Pauschbetrag....und für Quark magst Du vielleicht die Aussage halten, dass es sich nicht lohnt, nicht Quark sind aber die erwähnten Vorraussetzungen, damit sowas überhaupt als absetzbar anerkannt wird.

Es ist andersum, der Großteil der Normalsterblichen dürften über dem Pauschbetrag liegen.
Meistens ist es Faulheit oder Unwissenheit, dass das nicht ausgenutzt wird.
Wenn man alle Pauschalen mit ihren "Nichtbeanstandungsgrenzen" nutzt, dazu noch den Fahrtweg zur Arbeit, ist man i.d.R. locker drüber.
Damit zählt dann auch jede weitere Werbungskostenausgabe voll.

Und sowas wie ein PC oder ein Teil davon ist normal kein Problem.
Bis 410€ Nettokaufpreis kann ein GWG sofort zu 100% abgeschrieben werden.

Wenn man alles ausnutzt, sind durch die Steuerrückerstattung 1-2 zusätzliche Monatsgehälter drin.

Wer sich nicht ausreichend auskennt, geht am besten zu einem Lohnsteuerhilfeverein. Die kennen sich gut genug aus und machen es günstiger als der Steuerberater. Für kompliziertere Fälle geht man besser zum StB.

Butter
2014-12-16, 10:31:15
Es ist andersum, der Großteil der Normalsterblichen dürften über dem Pauschbetrag liegen.
Meistens ist es Faulheit oder Unwissenheit, dass das nicht ausgenutzt wird.
Wenn man alle Pauschalen mit ihren "Nichtbeanstandungsgrenzen" nutzt, dazu noch den Fahrtweg zur Arbeit, ist man i.d.R. locker drüber.
Damit zählt dann auch jede weitere Werbungskostenausgabe voll.

Und sowas wie ein PC oder ein Teil davon ist normal kein Problem.
Bis 410€ Nettokaufpreis kann ein GWG sofort zu 100% abgeschrieben werden.

Wenn man alles ausnutzt, sind durch die Steuerrückerstattung 1-2 zusätzliche Monatsgehälter drin.

Wer sich nicht ausreichend auskennt, geht am besten zu einem Lohnsteuerhilfeverein. Die kennen sich gut genug aus und machen es günstiger als der Steuerberater. Für kompliziertere Fälle geht man besser zum StB.
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