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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mainboard bei Ebay verkauft, angeblich defekt...was tun?


boxleitnerb
2014-12-17, 11:17:17
Hi,

ich habe am 20.11. ein Asus Rampage IV Formula bei Ebay verkauft und am 22.11. verschickt. Heute, drei Wochen später, meldet sich der Käufer mit der kurzen Nachricht "ohne Rechnung nützt mir das Board nichts, ich schicke es Ihnen daher zurück". WTF?
Es lief hier einwandfrei bis zum Einpacken, was weiß ich, was der inzwischen damit gemacht hat. Durch OC gehimmelt, Pins verbogen oder abgebrochen...

Muss ich das Board zurücknehmen? Ich würde ihn bei der RMA unterstützen, habe hier auch schon im Asus Support Forum gefragt, wie man am besten vorgeht (Rechnungskopie, Abtrittserklärung ausreichend?), aber mehr bin ich nicht bereit zu tun, wenn ich nicht muss.

Er schreibt nämlich auch:
so geht's leider nicht - das Board ist defekt und nur mit originaler Rechnung und Rechteübertragung kann ich Garantie geltend machen, wobei ich davon ausgehe, dass 3 Jahre Garantie bestehen. Ihr Rücknahmeausschluss ist unwirksam in dem Moment, wenn Sie Mängel nicht angegeben haben wobei Sie haften, wenn diese Mängel nicht bekannt waren.

Die Frage ist ja überhaupt, ob zum Zeitpunkt der Übergabe Mängel vorhanden waren. Das kann er mir nicht beweisen und ich ihm das Gegenteil auch nicht...

Ferengie
2014-12-17, 11:22:06
Typischer Ebay Fall:

"Ist kaputt/brauche ich nicht mehr/ich bin dumm" .. Paypal sperrt gleich mal Geld, du zahlst zweimal 6EUR Porto, bekommst negative Bewertung und du bist eine Erfahrung reicher.

Manche Hersteller vergeben die Herstellergarantie so wie so nur an den Erstkäufer!

boxleitnerb
2014-12-17, 11:23:53
Paypal kann nachträglich den bereits überwiesenen Betrag zurückholen? Mit welcher Rechtsgrundlage?
Hatte noch nie so einen Fall.

THEaaron
2014-12-17, 11:27:19
Kollege hat seine funktionierende PS3 über verkauft(ich war beim einpacken dabei) und bekam dann vom Käufer ein Bild mit einer total lädierten PS3 die an einer Ecke aufgeplatzt ist. Angeblich war am Karton kein Schaden und er nahm das Paket natürlich an. Käufer will jetzt sein Geld zurück.

Da ist die gleiche Frage im Raum.

@boxleitnerb
€: Paypal Käuferschutz: afaik wird da einfach erstmal das Geld eingezogen und dann eskaliert. Am Ende entscheidet dann Paypal wer das Geld bekommt?

Air Force One
2014-12-17, 11:36:39
@TS:
Hast du die Rechnung noch oder hast diese auch damit angeboten?

Wenn du die rechnung noch hast, einfach zuschicken und paket nicht annehmen.

Sollte die Rechnung bzw. Garantie nicht in der Auktion gestanden haben, kannst du ja ihm auch schreiben das es kein Bestand der Auktion war.

Im besten Fall bekommst du eine negative bei eBay.

Im schlimmsten Fall zieht die PayPal die Kohle vom Konto oder KK ab.

Ash-Zayr
2014-12-17, 11:39:40
naja, die 3 Wochen, die der Artikel im Besitz des Käufers waren, werden im Sinne eines Privatverkaufes gebrauchter Ware ausreichen, um selbst einen seitens des Käufers eröffneten Paypal-Käuferschutzfall für sich zu entscheiden. 3 Wochen Nutzung stellen einen vom Verkäufer unverhältnismäßig hohen und nicht mehr beeinflussbaren Zeitraum dar. Ein Mainboard ist ein Artikel, der entweder kaputt oder heile ist...versteckte Mängel gibt es nicht. Wohl aber ist eine Platine ein Produkt mit dem hohen Risiko der unsachgemäßen Handhabung durch den Käufer.
Dieser muss nach Erhalt sofort auf Transportschäden prüfen und dann auch unmittelbar und zeitnah auf Funktion. 3 Wochen sind nicht zeitnah! Selbst wenn er über Paypal gewinn sollte, Rücksendung/Annahme des Paketes mit dem defekten Board verweigern, per Anwalt auf Vertragserfüllung pochen...sprich, er hat die Ware zu behalten und das Geld wieder rauszurücken.

Da bekomme ich die Wut bei sowas....dieser gesamte Ebay Käufer-Rotz kotzt mich nur noch an....wie gut, dass ich da seit Jahren raus bin und nur noch face to face Kleinanzeigen mache und Marktplatz im Luxx oder CB....;)

Ash

boxleitnerb
2014-12-17, 11:41:37
@TS:
Hast du die Rechnung noch oder hast diese auch damit angeboten?

Wenn du die rechnung noch hast, einfach zuschicken und paket nicht annehmen.

Sollte die Rechnung bzw. Garantie nicht in der Auktion gestanden haben, kannst du ja ihm auch schreiben das es kein Bestand der Auktion war.

Im besten Fall bekommst du eine negative bei eBay.

Im schlimmsten Fall zieht die PayPal die Kohle vom Konto oder KK ab.

Die Rechnungskopie (da sind noch anderen Posten drauf) hatte ich vergessen mitzuschicken. Habe ihm nach der ersten Nachricht nachgereicht und mich entschuldigt.

aufkrawall
2014-12-17, 11:55:46
Würde immer nur überweisung akzeptieren und vor dem Versand alles genau abfotografieren. Da überlegt es sich so ein schlumpf zweimal.

Wurschtler
2014-12-17, 12:13:13
Würde immer nur überweisung akzeptieren und vor dem Versand alles genau abfotografieren. Da überlegt es sich so ein schlumpf zweimal.


Mach ich auch so....
Ich verkaufe schon noch hin und wieder etwas in der Bucht, aber ausschließlich per Vorkasse-Überweisung und ich mache immer Fotos unmittelbar vor und nach dem Verpacken. Eventuelle Mängel schreibe ich natürlich rein.


@boxleitnerb: Der Käufer hätte einen Defekt unverzüglich melden müssen.
3 Wochen sind wohl kaum unverzüglich.
Außerdem ist er in der Beweispflicht für Mängel, die schon vorher dagewesen sein sollen.
Normal wärst du also aus dem Schneider.... ABER du hast ja unglücklicherweise Paypal akzeptiert und Paypal ist sehr verkäufer-feindlich. Stell dich darauf ein, das komplette Geld zu verlieren.

Philipus II
2014-12-17, 12:23:26
PayPal-Geld kann jederzeit weg sein. Ich persönlich nehme daher nur Überweisung.

Mutige Leute machen ihr PayPal-Konto leer. Es rutscht dann ins Minus und PayPal fordert den Betrag ein. Klagen tun sie anscheinend aber selten, dank Rechtsschutz könnte ich aber auch da gegenhalten. Das Problem: Man kann nie wieder Paypal nutzen.

boxleitnerb
2014-12-17, 12:27:54
Fürs nächste Mal bin ich also schlauer. Board annehmen, RMA und nochmal verkaufen, dann eben im Luxx o.ä.? Besser als Totalverlust und ewig Ärger...

Wurschtler
2014-12-17, 12:32:33
Fürs nächste Mal bin ich also schlauer. Board annehmen, RMA und nochmal verkaufen, dann eben im Luxx o.ä.? Besser als Totalverlust und ewig Ärger...


Naja, aufgeben würd ich an deiner Stelle so schnell noch nicht.
Gib deinem Käufer doch mal die Möglichkeit zu beweisen, dass der Mangel schon vorher vorhanden war und stell ihn zur Rede, wieso er das erst 3 Wochen später feststellt.

Mit Hinhalte-Taktik könntest du noch Glück haben und behältst vielleicht dein Geld. Wichtig ist nur, immer schnell, höflich und korrekt zu antworten, dann hast du eine Chance.

Tomi
2014-12-17, 13:04:18
Die Frage ist ja überhaupt, ob zum Zeitpunkt der Übergabe Mängel vorhanden waren. Das kann er mir nicht beweisen und ich ihm das Gegenteil auch nicht...
Richtig. Damit der Käufer "arglistige Täuschung" (hier: wissentlich defektes Board verkauft, ohne es zu erwähnen) geltend machen kann, muss er dir DAS erstmal nachweisen. Dass Du wissentlich ein defektes Board verkauft hast. Das kann faktisch kein Käufer und daher verlaufen solche Anschuldigungen im Regelfall im Sand.

Ich würde das nicht zurücknehmen. Du hast ein funktionierendes Board verkauft und sollst ein defektes zurücknehmen. Dies kann also nur beim Transport oder beim Käufer entstanden sein, in beiden Fällen bist Du raus aus der Nummer, da Privatperson. Rücknahmeausschluss geht sehr wohl, Ausnahme - wie vom Käufer richtig erkannt - bei arglistiger Täuschung. Nur genügt es nicht das einfach zu behaupten, es muss durch den Käufer bewiesen werden.

Air Force One
2014-12-17, 13:08:51
Die Sache ist doch die, warum meldet sich der Idiot erst nach 3 Wochen?

Kannst ja auch mal vor ab bei PayPal anrufen und dich erkundigen.
Hab da auch schon mal positive Erfahrung gemacht.

boxleitnerb
2014-12-17, 14:09:07
Die Sache ist doch die, warum meldet sich der Idiot erst nach 3 Wochen?

Kannst ja auch mal vor ab bei PayPal anrufen und dich erkundigen.
Hab da auch schon mal positive Erfahrung gemacht.

Sehr gute Idee, mache ich gleich!

PacmanX100
2014-12-17, 14:09:58
Ganz wichtig: Wurde die private Klausel in die Auktion hineingeschrieben?

Wenn ja, hat er überhaupt keine Ansprüche mehr. Man muss das Board nicht zurücknehmen, es sei denn es ist defekt dort angekommen (muss bewiesen werden).

Fazit: Nichts tun. Geld behalten. Paypal den Versand nachweisen. Falsche ebay Bewertung löschen lassen.
Auktionen sind bindend, das gilt nach den letzten Urteilen sogar für Artikel die mehrere tausend € wert waren und für wenige weggingen!!

Air Force One
2014-12-17, 14:24:21
Bei drei Tagen würde ich das ja noch verstehen.
Also Hardware bekommen abend, keine Zeit gehabt.. dann am zweiten Tag zusammen gebaut und versucht fehler zu finden..am dritten tag immer noch kein Erfolg oder schaden festgestellt.
Aber so? sorry... das ist pure verarsche.

boxleitnerb
2014-12-17, 14:31:34
Klar, Privatverkauf, daher keine Garantie, Tausch oder Rücknahme meinerseits. So hab ich das reingeschrieben.

Jaguar XK
2014-12-17, 15:31:47
Dann klarer Fall von Nichts-Tun! Du hast jede Gewährleistung ausgeschlossen. Selbst wenn es dort durch den Transport defekt angekommen ist, für Transportschäden haftest du auch nicht!

Lawmachine79
2014-12-17, 15:41:31
Klar, Privatverkauf, daher keine Garantie, Tausch oder Rücknahme meinerseits. So hab ich das reingeschrieben.
Ist in der geschilderten Konstellation ohnehin Wurst. Er muss beweisen, dass das Board schon zu dem Zeitpunkt nicht funktionierte, als es in Post ging. Solange Du das einfach bestreitest und er es nicht beweisen kann, bist Du aus dem Schneider.

5tyle
2014-12-17, 15:44:54
so geht's leider nicht - das Board ist defekt und nur mit originaler Rechnung und Rechteübertragung kann ich Garantie geltend machen, wobei ich davon ausgehe, dass 3 Jahre Garantie bestehen.
Er geht davon aus, dass 3 Jahre Garantie bestehen? Damit meint er aber die Herstellergarantie. Eine Privatkäufergarantie gibt es normalerweise nicht bzw. wird in der Regel ausgeschlossen.
Warum sagst du ihm dann nicht er soll sich an den Hersteller wenden und dort angeben, dass das Gerät defekt ist, und ein neues bestellen?
Ich glaube nicht dass du da irgend welche Verpflichtungen hast, und dass der Typ einfach nur dämlich ist. Solange es gut verpackt war sollte man einen Transportschaden ausschließen können es werden ja tausende Boards jeden Tag verschickt.

Ihr Rücknahmeausschluss ist unwirksam in dem Moment, wenn Sie Mängel nicht angegeben haben wobei Sie haften, wenn diese Mängel nicht bekannt waren.
Du hast ja gesagt, dass das Board funktionierte bis er es in den Händen hielt. Daher halte ich das für ziemlich unwahrscheinlich, warum sollte das Board genau dann kaputt sein außer er ist ein Vollidiot. Außerdem... ist er sicher dass das Board defekt ist, und falls ja, irgend eine Ahnung warum?

ohne Rechnung nützt mir das Board nichts, ich schicke es Ihnen daher zurück
So dämlich kann doch heutzutage keiner mehr sein, Privatverkäufer können gar keine Rechnungen erstellen bzw. keine die ihm irgendwie nützen würde. Außer vielleicht dein Kaufnachweis für die Herstellergarantie. Wenn er diese aber nicht geltend machen kann weil du ihm das nicht gibst, dann verstehe ich das und würde das Board auch zurückschicken. Ist auch eine Frage des Herstellers ob er sich da im Zweifelsfall kulant verhält.

Außerdem gibt es das auch als typisches Betrugsmuster. Die Leute kaufen ein kaputtes Teil, ein gebrauchtes Teil, und schicken dann einfach das kaputte wieder zurück und verkaufen selbst das gebrauchte und lassen sich das Geld wieder zurückerstatten. Daher sollte man immer die Nummer oä. von den Produkten aufschreiben, damit man im Zweifelsfall sicher sein kann, dass es sich um genau dasselbe Produkt handelt. Glaube ich jetzt in diesem Fall nicht aber es soll immer noch Leute geben die sowas probieren.

Ferengie
2014-12-17, 15:47:01
Das ist immer alles nur schöne Theorie. Ebay und Paypal scheißen auf das was in Gesetzen steht.
Wenn der Käufer seinen Käuferschutz stellt, ist es vollkommen egal wie viele Wochen er den Artikel ungeöffnet auf dem Tisch stehen hatte oder man Zeugen beim Einpacken hatte.
Paypal sperrt ihm das Geld oder holt es zurück.
Natürlich kann er ganz theoretisch Klagen und ganz theoretisch Recht haben, wenn er keinen Freund als Rechtsanwalt hat, der das mal macht, werden die Kosten alles sprengen.

Lowkey
2014-12-17, 15:50:27
Der Käufer kann mit der Rechnung zum Shop gehen und das Mainboard reklamieren. Da braucht er den Verkäufer nicht. Nach dem Verkauf hat man mit dem weiteren Ablauf nichts zu tun.
Wenn das Mainboard defekt war, dann muss dies in einer angemessenen Zeit festgestellt werden. Weitere Kommunikation mit dem Käufer ist nicht notwendig.

Ich würde in dem Fall sogar mal mit der Paypal Hotline sprechen. Da kommt man schnell durch und kann sich beraten lassen.

MiamiNice
2014-12-17, 16:14:34
Das ist immer alles nur schöne Theorie. Ebay und Paypal scheißen auf das was in Gesetzen steht.
Wenn der Käufer seinen Käuferschutz stellt, ist es vollkommen egal wie viele Wochen er den Artikel ungeöffnet auf dem Tisch stehen hatte oder man Zeugen beim Einpacken hatte.
Paypal sperrt ihm das Geld oder holt es zurück.
Natürlich kann er ganz theoretisch Klagen und ganz theoretisch Recht haben, wenn er keinen Freund als Rechtsanwalt hat, der das mal macht, werden die Kosten alles sprengen.

So schaut das aus, erlebe ich täglich im Geschäft, da wir auch viel über Ebay + Paypal machen. Laut Paypal ist es sogar so das im Falle von "Ware nicht erhalten", "Ware nicht so wie angegeben" oder "Ware hat Mängel" Paypal instant das Geld an den Käufer zurück gibt, sollte er einen Fall eröffnen.
Paypal ist sich der Rechtsunwirksamkeit bewusst, da PP aber keine Bank ist, sind sie keinem verplichtet. Paypal sagt selber, das sie nicht nach deutschem Recht handeln und man den Anwalt konsultieren muss, um den Fall danach mit dem Käufer zu klären. Das sind Aussagen der Kundenhotline von letzter Woche.
Einfach nur ein Drecksladen, als Verkäufer.

Lawmachine79
2014-12-17, 16:26:12
Natürlich kann er ganz theoretisch Klagen und ganz theoretisch Recht haben, wenn er keinen Freund als Rechtsanwalt hat, der das mal macht, werden die Kosten alles sprengen.
Sowas würde ich einfach im gerichtlichen Mahnverfahren machen. Geht schnell, günstig und man kann recht fix vollstrecken.

Ferengie
2014-12-17, 16:30:08
Mahnverfahren gegen Paypal? Ernsthaft?

PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
22-24 Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg

Lawmachine79
2014-12-17, 17:07:09
Mahnverfahren gegen Paypal? Ernsthaft?

PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
22-24 Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg
Gegen den Käufer Du Fuchs. Manmanman, da wundert mich echt nicht mehr das die Deutsche Justiz in anderen Threads als "unberechenbar" bezeichnet wird, wenn nicht mehr der Anspruchgsgegner sondern irgendein Mittelsmann verklagt wird.

Ferengie
2014-12-17, 17:35:50
Die Frage war auch eher rhetorisch.
Aber du kannst doch jetzt noch gar nix Abmahnen.
Außerdem ist das Konstrukt doch viel zu komplex, dass du mit Mahnverfahren da durch kommst.
Paypal zahlt auch nicht das eingezogene Geld des Verkäufers zurück, sondern vom Topf des Käuferschutzes ...
Käufer hat doch korrekt bezahlt und nicht er holt das Geld, sondern Paypal.

Lawmachine79
2014-12-17, 17:58:37
Die Frage war auch eher rhetorisch.
Aber du kannst doch jetzt noch gar nix Abmahnen.
Außerdem ist das Konstrukt doch viel zu komplex, dass du mit Mahnverfahren da durch kommst.
Paypal zahlt auch nicht das eingezogene Geld des Verkäufers zurück, sondern vom Topf des Käuferschutzes ...
Käufer hat doch korrekt bezahlt und nicht er holt das Geld, sondern Paypal.
Bezahlt hat er dann, wenn die Kohle bei Dir ankommt. Dafür trägt er die Beweislast. Du musst nur beweisen, dass Ihr einen Vertrag geschlossen habt und ggf. dass Du geleistet hast.
Und das Komfortable am Mahnverfahren ist, dass er dann erstmal die Torte im Gesicht hat und tätig werden muss.

Ferengie
2014-12-17, 18:23:03
Das wird zu offtopic.
Bezahlt hat er und kann er auch beweisen, dass ist ja das perfide bei Paypal. s.o.

Ash-Zayr
2014-12-18, 07:38:36
Sowas würde ich einfach im gerichtlichen Mahnverfahren machen. Geht schnell, günstig und man kann recht fix vollstrecken.

Klugscheiss: Du meinst das außergerichtliche Mahnverfahren, und das "außer" ist hier ja gerade der wichtige Aspekt dieser Sache.

Frage. Man kann Paypal ja verknüpfen mit z.B. seiner Kreditkarte oder auch seinem Girokonto, so wie ich das z.B. habe. Und man sollte dann wohl immer besser kein Guthaben dort stehen lassen sondern jeden cent sofort auf sein Konto retten.
Sollte Paypal nun aber über den Käuferschutz meinen, aktiv Geld von meinem Giro-Konto abzubuchen.....was hält mich davon ab, diese Lastschrift über meine Bank wieder zurückzuholen?? Über mein Bankkonto bin ich selbst einziger Herr in dieser Hinsicht. Oder meint ihr, wenn man das wagt, steht am nächsten Tag eine Armada von Paypal Anwälten vor der Tür?

Tomislav
2014-12-18, 09:39:47
Hallo

da PP aber keine Bank ist

Paypal ist seit 2007 eine Bank mit Bankenstatus:
https://www.paypal.de/presse/unternehmen/ Zitat: "PayPal erhält Bankstatus für EU"
http://de.wikipedia.org/wiki/PayPal#Status_als_Bank Zitat: "Am 2. Juli 2007 erhielt PayPal von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) eine Banklizenz für Europa."

Grüße Tomi

boxleitnerb
2014-12-19, 16:02:44
So, bei Paypal angerufen.
Es ist so, wie ihr gesagt habt - im Zweifelsfall bin ich als Verkäufer der Gearschte, denn Rückbuchungen sind bei Defekt bzw. Ware nicht wie beschrieben bis zu 45 Tage möglich. Ich bekäme dann das Board zurück und der Kauf würde storniert, der Käufer bekäme das Geld zurück.

Toll. Fazit: Kein Paypal mehr als Verkäufer für mich, und bei Artikeln, die ich auch so losbekäme im Luxx oder hier auch kein Ebay...

Chrisch
2014-12-19, 19:43:20
Klugscheiss: Du meinst das außergerichtliche Mahnverfahren, und das "außer" ist hier ja gerade der wichtige Aspekt dieser Sache.

Frage. Man kann Paypal ja verknüpfen mit z.B. seiner Kreditkarte oder auch seinem Girokonto, so wie ich das z.B. habe. Und man sollte dann wohl immer besser kein Guthaben dort stehen lassen sondern jeden cent sofort auf sein Konto retten.
Sollte Paypal nun aber über den Käuferschutz meinen, aktiv Geld von meinem Giro-Konto abzubuchen.....was hält mich davon ab, diese Lastschrift über meine Bank wieder zurückzuholen?? Über mein Bankkonto bin ich selbst einziger Herr in dieser Hinsicht. Oder meint ihr, wenn man das wagt, steht am nächsten Tag eine Armada von Paypal Anwälten vor der Tür?
Da wird wohl nichts passieren ausser "Mahnungen" seitens Paypal. Und du wirst dann wohl nie wieder dieses Konto benutzen können.

Rechtlich gesehen darf Paypal dir kein Geld abziehen.

Dorn
2014-12-19, 22:13:29
Toll. Fazit: Kein Paypal mehr als Verkäufer für mich, und bei Artikeln, die ich auch so losbekäme im Luxx oder hier auch kein Ebay...

Eine Frage warum hast du überhaupt als Verkäufer Paypal benutzt, wenn dir Überweisung als Auswahl bereit steht? Unwissen?

Rooter
2014-12-20, 21:57:26
Was soll das Board denn jetzt eigentlich genau für einen Fehler haben? "Ist defekt" kann ja alles bedeuten, von "Rechner friert 1x die Woche ein" bis "in der Mitte durchgebrochen". :rolleyes:

Dass er sich 3 Wochen Zeit lässt ist in der Tat sehr seltsam. Hat er sich zu dieser Verzögerung geäußert?

Klar, Privatverkauf, daher keine Garantie, Tausch oder Rücknahme meinerseits. So hab ich das reingeschrieben.Garantie ist völlig falsch, die Floskel sollte lauten "Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".

MfG
Rooter

Alexander
2014-12-20, 23:39:33
Lauter Experten hier. Aber nur die wenigsten interessiert es wie Paypal es in der Praxis handhabt.

Shaft
2014-12-21, 00:28:00
Was soll das Board denn jetzt eigentlich genau für einen Fehler haben? "Ist defekt" kann ja alles bedeuten, von "Rechner friert 1x die Woche ein" bis "in der Mitte durchgebrochen". :rolleyes:




Der Frage schließe ich mich an, denn die Frage ist, ist es ein versierter bastler oder eben nicht und ich verlange keine ITler.

Wenn man nicht weiß, welche Hartware er einbaut und Software installiert, kann es eben alles sein.

Oder geht gar nichts, dass ist die Frage.

Schlecht für den TS, blöd gelaufen. Genau wegen sowas bleibe ich Ebay und Paybal fern.

rotkäppchen
2014-12-21, 14:09:50
Eben aus solchen Gründen gebe ich bei ebay kein PP an.
Habe so zwar weniger Interessenten, aber bin doch ein wenig mehr auf der sicheren seite.

Komisch ist es allerdings schon, dass er sich erst nach 3 wochen dazu äußert. :|

ux-3
2014-12-21, 14:34:50
Lauter Experten hier. Aber nur die wenigsten interessiert es wie Paypal es in der Praxis handhabt.

Ach Alexander, mich interessiert sowas immer. Also dann mal raus mit den Infos. :)

xcv
2014-12-22, 15:15:21
Nach 3 Wochen ist die Sache für mich eigentlich klar, aber Paypal sieht das evtl anders. Deswegen niemals Paypal um Empfangen von Zahlungen benutzen. Zumindest mache ich das so...

mf_2
2014-12-22, 16:31:21
Ich hatte jetzt schon zweimal einen Fall, bei dem dem Käufer zwar das Geld gutgeschrieben wurde, aber mir kein Geld abgezogen wurde. Das kam dann wohl aus einem separaten Topf bei ebay oder PayPal. Was ich immer gemacht habe ist, meine Sicht der Dinge darzulegen und alles ggü. ebay sachlich zu beschreiben. Dann entscheiden die eben vllt. auch mal, dass beide Parteien ihr Geld bekommen.

Edit: Bei beiden Fällen hatte der Käufer einen Fall aufgemacht, auch jeweils nach 2-3 Wochen und ohne jegliche Kommunikation vorher.

Cyv
2015-01-06, 13:30:33
Super ärgerlich. Aber PayPal ist mir sowieso suspekt. Das Sippenhaftrecht ist auch immer wieder ein Knaller.

als tip:
Verkauf deine Hardware hier im Forum. Mache ich auch seit einiger Zeit. Du bekommst zwar etwas weniger Geld, aber dafür keine Gebühren und wenig Zeit-&Nervenaufwand. Die Sachen sind schnell weg, gab bisher keine Probleme und beide Parteien waren nach dem Deal zufrieden...

THEaaron
2015-01-06, 14:27:12
Der Kollege, von dem ich weiter vorne mit dem PS3 Verkauf erzählte, bekam jetzt eine kaputte(!!!) PS3 zurück und musste dem Käufer das Geld zurückzahlen.

Dank des Paypal Käuferschutzes. (y)

Krasser shit. :(

RoNsOn Xs
2015-01-06, 14:39:00
Wenn es denn noch die selbe PS3 ist.
Sowas lädt geradezu dazu ein seine defekte Ware mit einer anderen auszutauschen.

THEaaron
2015-01-06, 15:37:44
Jop.. die Idee kam mir auch schon. Leider hat er sich die Seriennummer vor dem Verkauf nicht notiert oder sowas.

Da kann man PayPal echt nur meiden wie die Pest als Verkäufer.

Dorn
2015-01-06, 17:03:07
Wenn es denn noch die selbe PS3 ist.
Sowas lädt geradezu dazu ein seine defekte Ware mit einer anderen auszutauschen.

Krass, was es nicht alles gibt. Wäre auf sowas nie gekommen.

darkcrawler
2015-01-08, 08:44:54
Klugscheiss: Du meinst das außergerichtliche Mahnverfahren, und das "außer" ist hier ja gerade der wichtige Aspekt dieser Sache.

Frage. Man kann Paypal ja verknüpfen mit z.B. seiner Kreditkarte oder auch seinem Girokonto, so wie ich das z.B. habe. Und man sollte dann wohl immer besser kein Guthaben dort stehen lassen sondern jeden cent sofort auf sein Konto retten.
Sollte Paypal nun aber über den Käuferschutz meinen, aktiv Geld von meinem Giro-Konto abzubuchen.....was hält mich davon ab, diese Lastschrift über meine Bank wieder zurückzuholen?? Über mein Bankkonto bin ich selbst einziger Herr in dieser Hinsicht. Oder meint ihr, wenn man das wagt, steht am nächsten Tag eine Armada von Paypal Anwälten vor der Tür?

wenn ich (ausnahmsweise) paypal anbiete, mach ich das genau so, wenn sie rückbuchen wollen und anwälte schicken, sollen sie erstmal eine rechtsgrundlage präsentieren, diese gerichtsspielerei von paypal verliert doch vor jedem richter der nicht dämlich oder betrunken ist (davon scheints ja auch viele zu geben)

Daredevil
2018-12-01, 04:22:45
Ich würde ebenfalls mal kurz um Feedback bitten, damit ich mir sicher bin bei meiner Entscheidung. :)

Folgender Fall: Ich habe vor knapp 2 Wochen ne Grafikkarte auf Ebay gekauft ( Gebraucht - Generalüberholt - Zustand Gut ), habe sie in meinem Rechner verbaut und ein paar Tests gemacht und danach wieder bei den Ebay Kleinanzeigen verkauft.
Ich habe sie optisch begutachtet und habe 2-3 Tage lang damit gespielt, Battlefield5 und son Kram.

So sieht sie Original aus:
https://abload.de/img/cei4vkvzsowsqypdzz.jpg

So habe ich sie verschickt:
Superposition Benchmark - Völlig normale Temperaturen und kein klackern oder ähnliches.
https://abload.de/img/multinvilncb5xeczm.gif
https://abload.de/img/img_20181126_10200013fv3.jpg
https://abload.de/img/img_20181126_095626o3c7z.jpg

So ist sie anscheinend angekommen:
https://abload.de/img/m-konversation-anhangq7die.jpg

Laut Käufer dreht sich der Lüfter am Slotblech nicht bzw. er schleift am Kühlerblech, weil ihn das "X" der Blende blockiert. Er hat vermutlich dann eigenständig den Kühler demontiert und hat auf die verbogenen Finnen hingewiesen, dass er keine defekte Karte gekauft hat, er von mir eine Lösung erwartet und was mir recht verdächtig vor kommt er direkt mit einem Nachlass argumentiert:
"Wie machen wir das jetzt? Nehme mal nicht an dass du sie wieder haben willst, also Nachlass ?"
Er schließt ein Transportschaden aus ( Versichert mit DHL ).

Was für Tipps habt ihr so, wie ich am besten jetzt reagiere? Könnt ihr da irgendwo was an den Kühlfinnen erkennen vor dem Versand?
Ich habe auch kein Problem, ihm das Geld zurück zu zahlen, wenn er mir die Karte ( kostenfrei, weil Risiko ) zurück sendet und ich sie beim Ebay Händler erfolgreich reklamieren kann. Aber ich würde sie mir gerne vorher selber anschauen.

GSXR-1000
2018-12-01, 04:43:47
Ich würde ebenfalls mal kurz um Feedback bitten, damit ich mir sicher bin bei meiner Entscheidung. :)

Folgender Fall: Ich habe vor knapp 2 Wochen ne Grafikkarte auf Ebay gekauft ( Gebraucht - Generalüberholt - Zustand Gut ), habe sie in meinem Rechner verbaut und ein paar Tests gemacht und danach wieder bei den Ebay Kleinanzeigen verkauft.
Ich habe sie optisch begutachtet und habe 2-3 Tage lang damit gespielt, Battlefield5 und son Kram.

So sieht sie Original aus:
https://abload.de/img/cei4vkvzsowsqypdzz.jpg

So habe ich sie verschickt:
Superposition Benchmark - Völlig normale Temperaturen und kein klackern oder ähnliches.
https://abload.de/img/multinvilncb5xeczm.gif
https://abload.de/img/img_20181126_10200013fv3.jpg
https://abload.de/img/img_20181126_095626o3c7z.jpg

So ist sie anscheinend angekommen:
https://abload.de/img/m-konversation-anhangq7die.jpg

Laut Käufer dreht sich der Lüfter am Slotblech nicht bzw. er schleift am Kühlerblech, weil ihn das "X" der Blende blockiert. Er hat vermutlich dann eigenständig den Kühler demontiert und hat auf die verbogenen Finnen hingewiesen, dass er keine defekte Karte gekauft hat, er von mir eine Lösung erwartet und was mir recht verdächtig vor kommt er direkt mit einem Nachlass argumentiert:
"Wie machen wir das jetzt? Nehme mal nicht an dass du sie wieder haben willst, also Nachlass ?"
Er schließt ein Transportschaden aus ( Versichert mit DHL ).

Was für Tipps habt ihr so, wie ich am besten jetzt reagiere? Könnt ihr da irgendwo was an den Kühlfinnen erkennen vor dem Versand?
Ich habe auch kein Problem, ihm das Geld zurück zu zahlen, wenn er mir die Karte ( kostenfrei, weil Risiko ) zurück sendet und ich sie beim Ebay Händler erfolgreich reklamieren kann. Aber ich würde sie mir gerne vorher selber anschauen.

Darf man mal fragen, was genau du mit "generalüberholt" meinst? Du weisst was der Begriff bedeutet? Hast du die Karte auch mit dieser Begrifflichkeit beworben?
Wenn ja, würde ich das unbeachtet dieses Falls hier zukünftig dringend unterlassen.

Daredevil
2018-12-01, 05:00:38
Moin! Ich habe den Artikel nicht als Generalüberholt beschrieben, sondern so, wie es eben auch war. ( Da ich ihn ja selber genutzt habe, kann er den Status ja eh nicht mehr gehabt haben. )
"Habe den Artikel am xx.xx.xx bei einem Ebay Händler gebraucht, getestet und funktionsfähig gekauft und nutze ihn nicht mehr, deswegen möchte ich ihn verkaufen."

Der Käufer hat sich nicht weiter über den Zustand des Artikel informiert und wollte auch keinerlei weitere Bilder haben.
Der Händler selber hatte "Generalüberholt" im Header und schrieb weiter unten in der Beschreibung:
Artikelzustand:
Vom Verkäufer generalüberholt: Artikel wurde von einem eBay-Verkäufer (und nicht von einem vom Hersteller zugelassenen Händler) generalüberholt. Das bedeutet, das Produkt ist geprüft, gereinigt und repariert, so dass es wieder vollkommen funktionsfähig ist und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Der Artikel befindet sich unter Umständen nicht in der Originalverpackung. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.

Gigabyte Aorus GeForce GTX 1080 Ti 11G (GV-N108TAORUS-11GD) schwarz
Zustand: Gut

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Grundsätzlich kann es also sein, dass der Händler Mist gebaut hat bei eben diesem Vorgang. Aber dann wäre mir der Fehler halt auch aufgefallen, entweder durch thermische oder akustische Signale. Bei den optischen will ich ja nicht mal behaupten, dass ich alle Kühlfinnen haargenau angeschaut habe.
Aber da dem Käufer die Karte auch einfach hingefallen sein könnte, wobei sich die Kühlabdeckung in die Finnen bohrt und den Lüfter beschädigt, frage ich ja hier um Tipps für eine passende Reaktion. Vielleicht hat DHL auch damit Fußball gespielt, wer weiß. :D

pest
2018-12-01, 08:12:27
Also ich habe hier auch mal ne Graka verkauft die einwandfrei lief
Beim Käufer ist sie ca. halb so groß angekommen :freak:
man sollte sicherstellen, dass das Verpackte massive Gewalteinwirkung übersteht
habs Geld zurück überwiesen und wayne

Daredevil
2018-12-01, 09:43:55
Fall C wäre natürlich, dass er seine Defekte Karte als meine verkaufen will und deswegen direkt nach einem Preisnachlass fragt.
Das will ich natürlich nicht unterstellen, aber it's the Internet.

Ich kann ja nochmal nach Detailfotos fragen, wo markante Details zu sehen sind. ;)

Das hilft mir aber bislang nicht weiter, noch jemand ne Meinung/Tipps?

Opprobrium
2018-12-01, 10:17:02
Warum schließt er denn Transportschäden aus? Gibt er da eine Begründung?

Daredevil
2018-12-01, 10:32:06
Zitat:

"Das Paket sowie die schwarze Verpackung waren in Ordnung. Keine Beulen oder sonstige Beschädigungen.

Bei einem so erheblichen Schaden müsste schon mit ordentlich Kraftaufwand rangegangen worden sein. Die ganzen Lamellen sind ja verbogen sowie das RGB "X" drückt sich nach innen, dass es halt am Lüfter schleift.

Wenn ich das X manuell etwas anhebe schleifen die Lüfter eben nicht. Da ist mir auch aufgefallen, dass die ganzen Lamellen verbogen sind sowie die eine Halterung abgebrochen. Transportschaden kann es nicht sein, da das Paket sonst deutlich beschädigt sein müsste"

Am Anfang war es btw. nur ein Lüfter, der nicht drehte. Jetzt sind es mehrere Lüfter, die schleifen. Das Problem gibt es tatsächlich und man kann bei YouTube auch ähnliche Probleme in Videos anschauen. Nur muss das ja dann zwischen mir und ihm passiert sein?!

Popeljoe
2018-12-01, 10:46:08
Liest sich insgesamt sehr merkwürdig. Hast du ein paar Fotos vor dem Versand gemacht? (mache ich immer!) Die eine Kühlrippe ist ja nicht einmal nur verbogen, sondern regelrecht rausgehebelt. Sowas geht nur mit Gewalt und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dir sowas nicht beim Erhalt der Karte aufgefallen wäre. Man dreht das Teil ja doch einmal und macht einen groben Check, ehe man das Teil einbaut. Die Kühlrippen springen nunmal wirklich ins Auge. Zudem hättest du sicher mitbekommen, wenn der mittlere Lüfter geschleift hätte.

Korfox
2018-12-01, 11:28:29
Ich verstehe die Diskussion nicht.
Hast du von privat verkauft und der Gewährleistung wirksam ausgeschlossen? Dann hat sich der Fall erledigt. Den Transportschaden, seine einzige Möglichkeit, dann noch an irgendetwas zu kommen, hat er ja selbst ausgeschlossen.

Lowkey
2018-12-01, 12:10:15
Gewährleistung schließt nicht die zugesicherten Eigenschaften aus. Sonst kann ich dir auch eine Grafikkarte anbieten, dann einen Ziegelstein zuschicken und bei Beschwerde von dir auf die ausgeschlossene Gewährleistung pochen. Ist doch nicht mein Problem das der Ziegel bei dir kein 4k fahren kann?

Der Käufer von DD ist relativ kompetent. Mit Sicherheit kann man nichts sagen, außer dass der Käufer die Karte im Prinzip behalten will, aber auf einen Nachlass hoft, weil er einen Mangel gefunden hat, der trotz alledem kein Mangel ist. Er scheint schlau genug zu sein, dass er die Karte einfach reparieren kann und fürchtet eher, dass du die Karte zurück haben willst. Vermutlich hat er die Karte schon "repariert" und kann sie nicht mehr im "kaputten" Zustand zurückschicken.

Ich würde wohl die Karte zurücknehmen und eventuell beim Händler reklamieren oder gar nochmals bei Ebay mit veränderten Angaben anbieten. Denn die 1080 Ti ist immer noch die Alternative zur 2080 und die Nachfrage ist groß.

Also biete dem Käufer einen Wandel des Kaufvertrages an und erstatte ihm mindestens 1x das Porto, wenn die Angaben stimmen. Wenn er ablehnt, dann war es nur ein Versuch um den Kaufpreis zu drücken.

bleipumpe
2018-12-01, 12:30:22
Krass, was es nicht alles gibt. Wäre auf sowas nie gekommen.
Hatte ich auch schon einmal mit einer Grafikkarte. Der Käufer sollte sie zwecks Prüfung meinerseits zurückschicken. Ich habe gleich in der eMail die SR-Nummer erwähnt und dann nichts mehr gehört.

edit: auch wenn das Posting schon älter ist. Seriennummer wird immer mit fotografiert.

Joe
2018-12-01, 12:35:52
Bei ebay ist nur noch der größte Schmutz unterwegs. Gelegentlich kauf ich noch was, aber das verkaufen ist mir zu stressig.
Hab vor paar Jahren mal ne Modelleisenbahn da Verkauft. Kompletter Aufbau 300x200cm mit zig Metern Gleis, dutzenden Häusern, hunderten Autos und Figuren, Schranken, Licht und Signaltechnik etc.. Dann kommt der Typ an und beschwert sich, dass er vor dem Einladen nicht alles "Probefahren" kann. :rolleyes:
JUNGE, DAS ABBAUEN DAUERT TAGE! ICH DACHTE DU WILLST DAS JETZT EINLADEN?!
Manche Leute haben einfach Realitätsverlust.

Daredevil
2018-12-01, 13:36:43
Ein Foto der intakten Karte habe ich ja bereits gemacht gehabt und das war auch Bestandteil des Angebots bei Ebay. ( Seriennummer auf Karton )
https://abload.de/img/img_20181126_1020006vem8.jpg

Ich habe ihm jetzt angeboten, dass er DHL in Auftrag geben kann, da es sich meiner Meinung nach um ein Transportschaden handelt, da ich das Problem nicht hatte ( incl. Bildverweis/GPUz Screen ) und er halt eben schon.
Alternativ habe ich ihm angeboten sich mit dem Gewährleister ( Ebay Händler ) in Verbindung zu setzen und dort sein Glück zu versuchen, obwohl der Fehler vermutlich nicht bei diesem lag, da es aber die Original Verpackung war, so etwas auch mir hätte passieren können.
Falls er dafür keine Zeit hat, würde ich das auch für ihn übernehmen, aber nur, wenn ich die Karte wieder in der Hand halte und bevor der Händler mir keine Gegenleistung zeigt, ich ihm ebenfalls nichts in Vorkasse stellen werde.

Ich habe ihm nochmal deutlich gemacht, dass bei mir die Karte funktioniert hat und sie keinen Kühler Mangel aufwies, darauf ist er aber nicht eingegangen sondern er schreibt in der neuesten Nachricht:

Ich erwarte, dass ich das Produkt kriege welches mir angeboten wird. Solche Mängel zu verheimlichen grenzt an Betrug.
Es gibt zwei Möglichkeiten meiner Ansicht nach:
1) du nimmst die Karte zurück (da falsche Angabe vom Zustand)
2) du erstattest mir etwas vom Kaufbetrag, so dass ich einen neuen Kühlkörper kaufen kann, Ein- und Ausbau sowie für die Zeit keine Grafikkarte habe

Der versicherte Versand war im übrigen nicht einmal Bestandteil des Deals, das habe ich weder erwähnt, noch hat er es gefordert. Aber da ich grundsätzlich vor sowas schützen will, versende ich generell immer mit DHL und versichert.
Spekulation:
1. Er geht echt davon aus, dass ich ein Betrüger bin und ihn verarschen will und den Mangel absichtlich verschwiegen habe.
2. Er hat beim Umbau des Kühlers auf WaKü ( Er hat explizit nochmal nachgefragt, ob es die Normale oder die Extreme Version ist ) die verbogenen Finnen entdeckt und ihm ist es relativ egal, möchte aber trotzdem aus Prinzip den neuen Kühler finanzieren, weswegen er schon zum dritten mal erwähnt, dass ich ihm etwas erstatten kann als Lösung.


@Joe
Klasse. ;D
Vor ein paar Jahren habe ich mal ein VVL iPhone Original, Neu und verschweißt bei Ebay angeboten und der Käufer vor Ort wollte tatsächlich erstmal "schauen, wie das so ist", bevor er mit eine Kaufzusage gibt. :D
Ausprobieren konnte er es dann auch, nachdem ich mir die Kohle eingesteckt habe, die Leute ey. ^^
Aber tatsächlich verkaufe ich einfach generell nicht per Paypal, den Tipp habe ich hier ja immer und immer wieder bekommen sondern verkaufe am liebsten persönlich vor Ort, wo ich demjenigen alles in eingebautem Zustand zeigen kann oder halt wie in diesem Fall per Nachnahme. Kaufen generell ebenfalls im Umkehrschluss nur per Paypal oder persönlich.
Und falls mir jemand hunderte Euro einfach so überweißt im Internet, immer versicherter Versand und DHL. Fertig, mehr kann ich nicht machen.

Danke für den Input auf jeden Fall, da fühle ich mich jetzt schlauer und ein wenig bestärkt. Wird schon gut gehen. :)

Edit: Meine deeskalierende Antwort jetzt erstmal und dann ist auch gut.

Wie schon öfter mal erwähnt, habe ich die Karte sicherlich nicht im Wissen eines defektes versendet, weil ich sie selber noch genutzt habe in meinem Rechner und optisch, akustisch als auch thermisch keinerlei Probleme wahrzunehmen waren.
Ich möchte ebenso wie du, dass du das Produkt erhälst, welches ich losgeschickt habe. Könntest du mir deswegen bitte Fotos der kompletten Karte zusenden mit einer besseren Sichtung des defektes?
Am besten einmal Frontal von oben, von der Rückseite und von der Seite?
Wenn du sagst, dir würden auch ein Teil des Kaufpreises reichen, weil du eh einen anderen Kühlkörper verbauen möchtest, um welchen Betrag handelt es sich denn da? Aus Kulanz und in angemessenen Rahmen kann ich dir da bestimmt entgegen kommen, das erspart mir und dir gleichermaßen viel Zeit und Aufwand.
Allerdings dabei nochmal der Hinweis hinzugefügt, ich habe das Paket bewusst ohne Forderung durch dich versichert versendet, also besteht ein Versicherungsschutz bis 500€, welcher genau für solche Fälle gedacht ist.
Auch wenn du dir anscheinend so sicher bist, dass ein Transportschaden auszuschließen ist, du und ich wissen bestimmt ganz gut, wie Paketzusteller in der Vorweihnachtszeit mit ihren Gütern umgehen, wenn Hochbetrieb herrscht.
Ausschließen würde ich da nichts, aber die Verantwortung für diesen Schritt liegt halt bei dir.
Ich kann verstehen, dass dich das aktuell sehr ärgert, mir würde es genauso gehen. Lass uns halt zusammen den besten Weg finden in der Situation.

Korfox
2018-12-01, 15:03:02
Gewährleistung schließt nicht die zugesicherten Eigenschaften aus. Sonst kann ich dir auch eine Grafikkarte anbieten, dann einen Ziegelstein zuschicken und bei Beschwerde von dir auf die ausgeschlossene Gewährleistung pochen. Ist doch nicht mein Problem das der Ziegel bei dir kein 4k fahren kann?

Er muss den Mangel es nachweisen. Gefahrenübergang bei Privatverkauf ist mit dem Moment, in dem das Paket die Hände des Verkäufers verlässt.


Ich habe ihm jetzt angeboten, dass er DHL in Auftrag geben kann, da es sich meiner Meinung nach um ein Transportschaden handelt, da ich das Problem nicht hatte ( incl. Bildverweis/GPUz Screen ) und er halt eben schon.
Alternativ habe ich ihm angeboten sich mit dem Gewährleister ( Ebay Händler ) in Verbindung zu setzen und dort sein Glück zu versuchen, obwohl der Fehler vermutlich nicht bei diesem lag, da es aber die Original Verpackung war, so etwas auch mir hätte passieren können.
Gewährleistung ist nicht veräußerbar oder übertragbar. Er hat gerkeine Ansprüche gegen den Händler.

Franconian
2018-12-01, 15:10:17
Dass du da überhaupt rumtust...

Nachdem ein Transportschaden ja auszuschließen war, liegt es für mich auf der Hand, dass der Käufer den Schaden selbst verursacht hat und nun versucht, sein Geld wiederzubekommen. Entweder ist sie im heruntergefallen, oder er wollte den Kühler demontieren oder was auch immer. Ich hoffe für dich dich per PP Friends oder Überweisung bezahlen lassen, damit er dir nichts kann.

Daredevil
2018-12-01, 15:17:57
Gewährleistung ist nicht übertragbar, Garantie aber schon? Wieder was dazu gelernt, danke. :)
Ansonsten hätte ich das halt koordiniert, ist ja nicht das Problem, dazu muss er halt nur die Karte auf eigene Verantwortung zurück senden ohne Vorkasse. Aber es gibt auch nen Punkt, wo ich nicht weiter diskutiere, das stimmt schon.
Naja, mal sehen, was er noch dazu zu sagen hat.

Ich würde ihm das jetzt auch nicht anbieten, wenn ich nicht noch Spiel gehabt hätte. Er hat die Karte ohne zu handeln gekauft, obwohl ich bei Ebay immer einen großzügigen Verhandlungsspielraum anbiete. Ob ich ihm den nun vorher gewähre oder nun mit diesem dieses Problem aus der Welt schaffe, ist mir da relativ egal, solange er mir jetzt keine unverschämte Summe nennt. Auf die paar Taler kommt es nun auch nicht an.

Paypal war nicht involviert, er hat sich für Zahlung per Nachnahme entschieden und demnach wohl auch persönlich das Paket entgegen genommen.

Lowkey
2018-12-01, 15:29:19
Wenn ich unversichterten Versand anbiete, dann melden sich ominöse Käufer mit dem Wunsch nach Paypal. Daher mache ich das nicht, außer der Warenwert ist gering und die Ware gebraucht.

@DD

Du schreibst aber viel zu viel Text. Wie sieht es aus wenn man von der vereinbarten Versandart abweicht? Ich bin seit 3 Jahren vermehrt am Verkaufen und habe keine Probleme mehr (Ebay Käuferfilter, kein Paypal, genaue Beschreibung ausgehend vom ursprungszustand)


@Korfox

Probier es mal mit "Verstecker Mangel".

https://www.t-online.de/digital/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Es läuft darauf hinaus, dass man nicht weiss, ob der Käufer arglistig täuschen will oder die Wahrheit sagt.

Korfox
2018-12-01, 15:33:06
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und hat immer nur der direkte Kunde. Manche Händler sind Kulant und übertragen die Ansprüche bei einer Abtretungserklärung oder auch bei Vorlage des Originalbelegs.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers (oft der Hersteller, auch Verkäufer machen sowas schonmal), deren Übertragbarkeit in den Garantiebedingungen geregelt werden kann. Muss man also nachschauen, was der Garantiegeber schreibt. Er ist da Recht frei in den Bedingungen und kann vieles ausschließen, da es ja eine freiwillige Leistung ist. Allerdings muss er sich an seine eigenen AGB natürlich halten und gesetzeswidrige Bedingungen sind auch hier ausgeschlossen.

@LK: du bist völlig aus dem Kontext. Es ist wohl nicht gerade schwer nachzuweisen, dass der Schimmel am Rumpf schon vor Gefahrenübergang bestand. Hier handelt es sich nicht um einen versteckten Mängel, wenn der Käufer nicht nachweisen kann, dass der Schaden schon vor Gefahrenübergang vorlag.

Crazy_Bon
2018-12-01, 15:53:19
Mal ein Tipp beim Verkauf von gebrauchter Hardware wie Mainboard und GraKas. Gut möglich, daß der Käufer ungeschickt beim Einbau war, ebenso könnte es sein, daß er seine defekte Hardware gegen eine funktionierende tauschen möchte und zwar gratis. Im Handel ist das nicht so leicht möglich, da einige einen Auskleber oder Siegel anbringen und die Seriennummer notieren, ein Schwindel und Manipulation würde daher eher auffliegen.
Macht das euch auch zu nutze, notiert die Seriennummer, markiert die Hardware an einer Stelle mit einem Marker und bei einer Reklamation verlangt ihr Fotos. Liefert der Käufer diese nicht oder stimmen diese nicht mit euren zuvor zur Sicherheit angefertigten Fotos und Seriennummer überein, dann liegt ganz klar ein versuchter Betrug vom Käufer vor.

Daredevil
2018-12-01, 15:59:20
Genau, das ist eine gute Idee. Deswegen habe ich ihn ja auch erstmal um Bilder von der Karte gebeten, ich habe ja die Seriennummer und ein Bild als Basis.

Rooter
2018-12-01, 20:08:20
Zwei Punkte fallen mir dazu ein:
Es gibt auch einen versteckten Transportschaden, bei dem die Verpackung unbeschädigt ist.
Du als Versender (= Auftraggeber) musst den Transportschaden bei DHL melden. Die wollen dann Fotos von der Ware und des Kartons von allen Seiten und irgendwann nach 4-5 Wochen bekommst du das Geld zurück...

MfG
Rooter

Popeljoe
2018-12-02, 15:22:37
Zwei Punkte fallen mir dazu ein:
Es gibt auch einen versteckten Transportschaden, bei dem die Verpackung unbeschädigt ist.
Du als Versender (= Auftraggeber) musst den Transportschaden bei DHL melden. Die wollen dann Fotos von der Ware und des Kartons von allen Seiten und irgendwann nach 4-5 Wochen bekommst du das Geld zurück...

MfG
Rooter
So ist es korrekt: immer der Versender muss an die Post herantreten und den Versicherungsfall melden. Der Versender hat ja die Versicherung auch abgeschlossen. ;)
Gut, dass du die SN hast, da kann dir zumindest keine defekte Graka untergeschoben werden. Viel Glück dabei!

Haarmann
2018-12-02, 17:39:07
Witzig - bei uns kann nur der Empfänger nen Schaden melden.

Daredevil
2018-12-02, 18:37:32
Wieso muss der Versender an die Post rantreten? Ich kann doch gar nicht beurteilen, in welchem Zustand das Paket ist bzw. welcher Schaden aufgetreten ist.

DHL sagt:
Wenn der Inhalt Ihrer Sendung beschädigt wurde oder Teile des Inhalts fehlen, gehen Sie am besten wie folgt vor:

Laden Sie sich das Formular für die Schadensanzeige herunter und füllen Sie es vollständig aus.
Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und geben Sie es unterschrieben, zusammen mit der beschädigten Sendung (inklusive aller vorliegenden Sendungsbestandteile), in einer Filiale ab.
Nachdem der Schaden in dem zuständigen Paketzentrum beurteilt wurde, erhalten Sie nach ca. 14 Tagen ab Reklamationseingang in der Filiale Ihre Sendung und das Prüfergebnis.
Hier geht es zum Formular für die Schadensanzeige.

Hinweis: Beschädigungen bzw. Verluste des Inhalts müssen innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung schriftlich in einer Filiale angezeigt werden.

Mortalvision
2018-12-02, 18:49:26
Da würde ich mir bei DHL und nem Mainboard keine Illusionen machen! Die werden darauf verweisen, dass E-Technik aus verschiedensten Gründen kaputt gehen kann.

Daredevil
2018-12-04, 13:06:59
Wenn wir uns auf 100 Euro einigen können dann kann ich die Kühlung tauschen und kümmere mich um alles
:D

Er will also seinen WaKü Block mit mir finanzieren.
Ich habe immer noch keine Bilder bekommen und ihn an DHL verwiesen, dass er sich dort 7 Tage nach Erhalt melden kann. Bis dato keine Antwort mehr. Wird sich dann wohl auch bald erledigt haben, deswegen hier nur das kleine Update.

Und nie vergessen, nicht per Paypal verkaufen und immer per Paypal kaufen, sonst hätte ich vermutlich jetzt ne kaputte Karte und mein Geld wäre futsch.

Djudge
2018-12-04, 13:17:44
Und nie vergessen, nicht per Paypal verkaufen und immer per Paypal kaufen, sonst hätte ich vermutlich jetzt ne kaputte Karte und mein Geld wäre futsch.

Ist das so ein Schneeballsystem?

Daredevil
2018-12-04, 13:22:42
Generell nicht, aber die Möglichkeit besteht eben immer.
Du kannst auch bei nem umbekannten Shop per Vorkasse zahlen und es klappt alles prima. Es kann aber auch sein, dass er zwei Wochen später in Insolvenz geht und dein Geld weg ist. :D
Einfach immer maximal vorsichtig sein, bei Kauf als auch Verkauf.

Djudge
2018-12-04, 14:08:24
Generell nicht, aber die Möglichkeit besteht eben immer.
Du kannst auch bei nem umbekannten Shop per Vorkasse zahlen und es klappt alles prima. Es kann aber auch sein, dass er zwei Wochen später in Insolvenz geht und dein Geld weg ist. :D
Einfach immer maximal vorsichtig sein, bei Kauf als auch Verkauf.

Das ist mir durchaus bewusst, war/bin selber leidvoller Ebay-Nutzer. Worauf ich hinaus wollte ist, wenn alle über Paypal kaufen und ohne Paypal verkaufen wollen funktioniert das Irwan nicht mehr. :rolleyes:

Zergra
2018-12-04, 14:14:29
PayPal F&F ist genau so unsicher wie PayPal als Verkäufer. Auch bei F&F kommen die wieder an dein Geld, kann extrem Leidvoll werden. Also immer Überweisung, vor allem wenn es größere Beträge sind.

Franconian
2018-12-04, 14:34:25
PayPal F&F ist genau so unsicher wie PayPal als Verkäufer. Auch bei F&F kommen die wieder an dein Geld, kann extrem Leidvoll werden.

Magst du da mehr drüber erzählen? Wie soll das funktionieren? Ich verkaufe regelmäßig bzw sehr häufig mit F&F und sowas ist mir noch nicht untergekommen, gehört habe ich das auch noch nie. Habe mal in den Paypal Foren recherchiert, hier ist auch nichts zu finden, dass dies gehen soll.

Simon Moon
2018-12-04, 15:40:33
:D

Er will also seinen WaKü Block mit mir finanzieren.


Meine Vermutung: Er hat wenig Platz im Gehäuse. Also erst mal mit Gewalt versucht ein paar mm zu quetschen und dabei absichtlich oder unabsichtlich den Kühler und die Rippen geschrottet. Dann aus der Not eine Tugend gemacht und den Schaden versucht auf dich abzuwälzen um sich damit eine etwas flachere Wakü finanzieren zu können.




Was mich aber irgendwie am meisten wundert, ist dass er soweit ich auf dem Foto mehr schlecht als recht erkennen kann, er da doch schon die eine oder andere Schraube bei der Kühlung gelöst hat. Ist nicht allein das schon ein Auschlusskriterium für die Garantie (und Gewährleistung evtl. auch)? Würde mir so etwas passieren, wie er es schildert, dann hätte ich mich zuerst an den Verkäufer gewendet, gesagt, dass der Lüfter klemmt und wohl etwas verbogen ist - wie ich nun weiter verfahren soll oder ob ich versuchen kann, den Schaden selber beheben. :|

EureDudeheit
2018-12-05, 10:02:19
Nie und Nimmer ist das beim Transport passiert, dann wäre der Karton total Matsch gewesen. Also hat er sie beim Montieren selber geschrottet.

Ich hatte vor ein paar Monaten auch so einen Experten, habe einen alten PC verkauft, PC lief bei mir, angeblich ging er dann nicht beim Käufer. War Kategorie Hartz4, isch hollle meine Brüda...

Letztendlich war es mir den Streß nicht wert, habe ihm die 20€ zurücküberwiesen und gut war. Vielleicht war er wirklich kaputt gegangen, vielleicht nicht....Hatte aber keine Lust, dass mich hinterher noch seine Cousins besuchen....

Bilanz, der nächste PC geht einfach auf den Sperrmüll.

Daredevil
2018-12-05, 10:34:33
Meine Vermutung: Er hat wenig Platz im Gehäuse. Also erst mal mit Gewalt versucht ein paar mm zu quetschen und dabei absichtlich oder unabsichtlich den Kühler und die Rippen geschrottet. Dann aus der Not eine Tugend gemacht und den Schaden versucht auf dich abzuwälzen um sich damit eine etwas flachere Wakü finanzieren zu können.




Was mich aber irgendwie am meisten wundert, ist dass er soweit ich auf dem Foto mehr schlecht als recht erkennen kann, er da doch schon die eine oder andere Schraube bei der Kühlung gelöst hat. Ist nicht allein das schon ein Auschlusskriterium für die Garantie (und Gewährleistung evtl. auch)? Würde mir so etwas passieren, wie er es schildert, dann hätte ich mich zuerst an den Verkäufer gewendet, gesagt, dass der Lüfter klemmt und wohl etwas verbogen ist - wie ich nun weiter verfahren soll oder ob ich versuchen kann, den Schaden selber beheben. :|
Das mit dem einbauen glaube ich allerdings nicht, also nicht laut deiner Beschreibung. Weil die Verformung bzw. Beschädigung ja an dem Teil des Lüfters passiert ist, wo auch der PCIe Slot ist.
Also beim einbauen hält man ja an für sich die andere Seite fest und übt da ggf. Druck aus. Aber i dont know.

Das mit dem "ach, ich bastel es mal eben selber außeinander" klingt für mich auch halt eher so, als hätte er das Problem schon gefixt und zockt gerade schon damit.
So gehe ich ebenfalls nicht mit einem defekten Produkt um, sondern belasse es beim Original und wende mich an Verkäufer bzw. Versand.


Nie und Nimmer ist das beim Transport passiert, dann wäre der Karton total Matsch gewesen. Also hat er sie beim Montieren selber geschrottet.

Möglich.
Fun Fact, ich habe aktuell ein iPhone XR bei Real bestellt per DPD und auf deren Versandetikett steht:
Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen DPD innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich gemeldet werden.
Äußerlich nicht erkennbare Schäden. Ich bin kein Profi in Sachen Versand ( Versand war im Umkarton + Luftpolster ), aber G Kräfte müssen ja nicht unbedingt ersichtlich sein. Es ist ja nicht immer einfach ein klassisches Loch im Karton.

Er hat mir inzwischen Bilder geschickt vom Produkt, allerdings nicht vom Umkarton. Die Karte auf diesem Bild ist auch die Karte, die er mir geschickt hat.

Mein Bild:
https://abload.de/img/img_20181126_1020006vem8.jpg

Seine Bilder:
https://abload.de/img/m-konversation-anhangebi7j.jpg
https://abload.de/img/m-konversation-anhang3fdqn.jpg
https://abload.de/img/m-konversation-anhangi6icl.jpg

Staubig dort. :D
Schlauer werde ich dadurch aber auch nicht. Zu meinen Angeboten hat er weiterhin nichts geschrieben, weder zur Auskunft, dass er zu DHL gehen kann noch, dass ich ihm aus Kulanz mit 40€ entgegen kommen würde ( Statt geforderten 100€ ) noch, dass er einen Rückversand möchte. Er mag halt Kohle sehen.

Dunkeltier
2018-12-05, 15:07:59
Darf man mal fragen, was genau du mit "generalüberholt" meinst? Du weisst was der Begriff bedeutet? Hast du die Karte auch mit dieser Begrifflichkeit beworben?
Wenn ja, würde ich das unbeachtet dieses Falls hier zukünftig dringend unterlassen.



Deswegen kauf ich auch keine Hardware die generalüberholt ist. Weder Grafikkarten noch SSDs. Die letzte Grafikkarte (ASUS Geforce GTX 480), die ich mal gebraucht kaufte, der fehlten diverse Schrauben und war krumm wie sonst was. Und überhitzte beim Spielen. Bis ich sie mir genauer anschaute und "in Ordnung" brachte. Auf der war wohl vorher eine WaKü montiert. Von da an hatte ich gelernt. ;) Gibt in dieser Richtung viele handwerklich unbegabte Menschen.

Wobei halt, vor ein paare Tagen hab ich eine weitere gebrauchte 64 GB Samsung 830 SSD zum cachen einer HDD erworben, angeblicher Zustand fast wie neu. Die hatte zwar massig Stunden aber erst 13 GB TBW runter (für mich absolut akzeptabel). War ein Glücksgriff, hätte auch anders laufen können.

Just my 2 cents...



[...]

Staubig dort. :D
Schlauer werde ich dadurch aber auch nicht. Zu meinen Angeboten hat er weiterhin nichts geschrieben, weder zur Auskunft, dass er zu DHL gehen kann noch, dass ich ihm aus Kulanz mit 40€ entgegen kommen würde ( Statt geforderten 100€ ) noch, dass er einen Rückversand möchte. Er mag halt Kohle sehen.


Sag ihm, er soll seiner Pflicht nachkommen und den Transportschaden reklamieren, sonst sieht er nichts.

DIABOLOS
2018-12-05, 15:48:30
Das mit dem einbauen glaube ich allerdings nicht, also nicht laut deiner Beschreibung. Weil die Verformung bzw. Beschädigung ja an dem Teil des Lüfters passiert ist, wo auch der PCIe Slot ist.
Also beim einbauen hält man ja an für sich die andere Seite fest und übt da ggf. Druck aus. Aber i dont know.

Das mit dem "ach, ich bastel es mal eben selber außeinander" klingt für mich auch halt eher so, als hätte er das Problem schon gefixt und zockt gerade schon damit.
So gehe ich ebenfalls nicht mit einem defekten Produkt um, sondern belasse es beim Original und wende mich an Verkäufer bzw. Versand.



Möglich.
Fun Fact, ich habe aktuell ein iPhone XR bei Real bestellt per DPD und auf deren Versandetikett steht:
Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen DPD innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich gemeldet werden.
Äußerlich nicht erkennbare Schäden. Ich bin kein Profi in Sachen Versand ( Versand war im Umkarton + Luftpolster ), aber G Kräfte müssen ja nicht unbedingt ersichtlich sein. Es ist ja nicht immer einfach ein klassisches Loch im Karton.

Er hat mir inzwischen Bilder geschickt vom Produkt, allerdings nicht vom Umkarton. Die Karte auf diesem Bild ist auch die Karte, die er mir geschickt hat.

Mein Bild:
https://abload.de/img/img_20181126_1020006vem8.jpg

Seine Bilder:
https://abload.de/img/m-konversation-anhangebi7j.jpg
https://abload.de/img/m-konversation-anhang3fdqn.jpg
https://abload.de/img/m-konversation-anhangi6icl.jpg

Staubig dort. :D
Schlauer werde ich dadurch aber auch nicht. Zu meinen Angeboten hat er weiterhin nichts geschrieben, weder zur Auskunft, dass er zu DHL gehen kann noch, dass ich ihm aus Kulanz mit 40€ entgegen kommen würde ( Statt geforderten 100€ ) noch, dass er einen Rückversand möchte. Er mag halt Kohle sehen.

Wenn ich mir die Bilder genau angucke, denke ich, das der Schaden tatsächlich schon da war. Die Lamellen sehen bei dir schon merkwürdig aus.

Wer weiß wie du sie von eBay bekommen hast und was da überholt wurde.

Lowkey
2018-12-05, 16:02:44
Daredevil kauft beim Händler b-ware. Die b-ware verkauft er weiter. Der Käufer findet einen Mangel und reklamiert den Mangel. Der Mangel beeinträchtigt die Funktion nicht und ist nicht direkt von Außen sichtbar. Und nun wird es auf den Versanddienstleister geschoben, wo das Paket keine Beschädigungen aufweist?

Daredevil
2018-12-05, 16:17:26
Genau, das habe ich ja selber auch entdeckt beim Vergleich der Bilder, dass die Finnen dort ungewöhnlich reflektieren, aber genau kann man dort auch nichts erkennen.
Ich habe hier ja auch gesagt, dass ich sie einer funktionalen Prüfung unterzogen habe, wo sich eben akustisch als auch thermisch absolut keine Probleme gezeigt hat. ( Alle Lüfter liefen )
Optisch habe ich sie grob natürlich von jeder Seite betrachtet, aber nicht jeden Abstand der Kühlfinnen gemessen. Also ja, es kann definitiv sein, dass ich kleine Verformungen übersehen haben könnte, die Karte habe ich andersrum aber auch nicht als neues Produkt verkauft. Soweit hätte ich ja auch keinen Anstand gemacht und müsste hier nicht um Rat fragen, das wäre definitiv mein Mist gewesen.

Aber die funktionale Beeinträchtigung ist ja eben für mich das große Fragezeichen. Die Karte lief bei mir halt tadellos. 4 Stunden Battlefield5 und diverse Benchmarks mit üblichen Taktraten, Drehzahlen und Temperaturen liefen normal. Ein Klackern oder schleifen wäre mir sofort aufgefallen ( Hatte die Karte vorher schon viermal, deswegen kenne ich die Leistungsdaten. )
Nur ist ja nun einmal das Problem, dass derjenige an der Karte bereits rumgebastelt hat und ich bei einer Rücknahme nicht ausschließen kann, dass es nicht sein Fehler war oder der des Versandunternehmens.
Zudem geht er ja auch nicht auf meine Lösungsvorschläge ein, sondern will einfach nur ( viel )Geld von mir sehen. Da läuten meine Glocken halt auch direkt. :D

@Lowkey
Die Funktion ist beeinträchtigt. Ein Lüfterblatt der Dreien hängt laut seinem Bericht an der Abdeckung und steht still. In einer weiteren Nachricht redet der vom "schleifen der Lüfter".

Mortalvision
2018-12-05, 16:19:50
Der Lüfter war garantiert schonmal unten. Das sind keine Lamellen, sondern Fischgräten :usex:

EvilOlive
2018-12-05, 16:33:15
Der Lüfter war garantiert schonmal unten. Das sind keine Lamellen, sondern Fischgräten :usex:

Müsste man anhand der Schrauben sehen.

Dunkeltier
2018-12-05, 16:35:13
Kann sein, dass sie beim Transport einen weiteren Schlag erhalten hat und seitdem eine Plastiknase der Kühler-Abdeckung abgerissen ist. Weswegen die Konstruktion nun am schleifen ist. Aber selbst für einen Gutachter wird sowas schwierig festzustellen sein.

Daredevil
2018-12-06, 15:51:36
Antwort vom Käufer.
Ich habe mir jetzt selbst geholfen und das beleuchtete X demontiert und die Lamellen etwas gerade gebogen - nicht das beste, aber läuft erstmal ohne Ruckeln/Geräuschen.
Auf die 40 Euro gehe ich ein und kümmere mich dann um alles weitere.
Paypal: lalala@lalala.de

Fall erledigt, beide glücklich.

Popeljoe
2018-12-07, 11:28:45
Antwort vom Käufer.


Fall erledigt, beide glücklich.
Glück gehabt. Aber gut, dass du ruhig und fest geblieben bist! :up:
Man kann nur sagen, dass es anscheinend nicht reicht, Fotos zu machen und die SN zu notieren. Am besten macht man noch Nagellack auf die Kühlerschrauben drauf, um einem Demontage Vorfall vorzubeugen.
Was natürlich auch geht: im 3DC Marktplatz verkaufen. ;)

ineluki
2018-12-20, 14:12:26
Wieso muss der Versender an die Post rantreten?


Weil im Normalfall der Versender derjenige ist der in einem Vertragsverhältnis mit dem Versandunternehmen steht.

Korfox
2018-12-20, 20:53:21
Gefahrenübergang... Bei privat mit abgeben an den Logistiker, bei geschäftlich mit Übergabe durch den Logistiker an den Empfänger.