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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überstunden / Freizeitausgleich


neustadt
2015-01-08, 23:26:20
Hi,

verstehe ich es richtig, dass bei Überstunden ein "Arbeitsausgleich" gesetzlich durch § 3 ArbZG festgelegt ist? (Bei nicht Tarifverträgen)

D.h. ein Freizeitausgleich bedeutet, dass man zusätzlich zum "Arbeitsausgleich" extra Urlaub bekommt? Quasi als Tausch zur zusätzlichen Vergütung der Überstunden.

Annator
2015-01-08, 23:36:05
Was meinst du mit zusätzlich?

Wenn du 2h zuviel gearbeitet hast musst du diese 2h in den 6 Monaten weniger arbeiten.

Bei dem Gesetz ist aber auch zu sagen, dass der Samstag ein Werktag ist. Also darfst du in einer Woche 48h arbeiten. Also 9,6h pro Tag wenn man von Montag bis Freitag arbeitet. Pausenzeiten zählen da natürlich nicht dazu außer es wurde so vereinbart.

neustadt
2015-01-08, 23:45:35
Ich habe das Gefühl der Begriff Freizeitausgleich häufig mit dem vom Gesetzt festgelegten "Überstundenausgleich" - also, dass man, wie du geschrieben hast, nach Überstunden anschließend weniger Arbeiten muss, verwechselt wird.

Zusätzlich meinte ich, weil ein Freizeitausgleich sich somit auf Urlaub zusätzlich zum "Überstundenausgleich" bezieht.

Annator
2015-01-08, 23:56:09
Nein damit meint man in der Regel das Gleiche. Oder ich verstehe dich immer noch nicht. :D

neustadt
2015-01-08, 23:59:41
Anders gesagt: Wenn nach § 3 ArbZG festgelegt ist, dass man Überstunden sowieso frei bekommt. Wozu dann die Definition eines Freizeitausgleich, im Vertrag?

Wiki sagt: "In der Regel sind Überstunden zu vergüten. Allerdings kann auch ein Freizeitausgleich vereinbart werden."

Morale
2015-01-09, 00:14:27
Um noch mehr zu verwirren, es muss unterschieden werden zwischen Mehrarbeit und Überstunden:

http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html#tocitem1

Überstunden kann man also abbummeln oder sich im Zweifelsfalle auszahlen lassen (letztes machen die AG die ich kennen gelernt habe eher nicht).
Nochmal das beispiel, ich arbeite morgen statt meiner 7,48 Stunden 9, dann habe ich 1,12 Überstunden mehr auf meinem Konto, die ich dann z.b. nächsten Freitag früher gehe.
Hier gibt es kein extra Lohn.

Beispiel für Mehrarbeit, nächsten Montag sagt mein Chef: "Morale, du bleibst jetzt jeden Tag 1 Studne länger da, Projekt xyz muss fertig werden". Das ist eine Anweisung, hier gibt es einen Zuschlag, plus man kann die Überstunden natürlich auch abfeiern oder sich auszahlen lassen.

Anders gesagt: Wenn nach § 3 ArbZG festgelegt ist, dass man Überstunden sowieso frei bekommt. Wozu dann die Definition eines Freizeitausgleich, im Vertrag?

Wiki sagt: "In der Regel sind Überstunden zu vergüten. Allerdings kann auch ein Freizeitausgleich vereinbart werden."
§3 sagt doch nix dazu? Nur das im Schnitt die Stunden passen müssen (wobei da auch keiner drauf guckt).

Überstunden kann man sich auszahlen lassen ODER abfeiern.
IdR wird abfeiern gewählt, wegen Steuern etc.

PS:
8 Stunden pro Werktag = 8x6!=48 Stunden.

Ich hab 39 Stunden, könnte also 9 Überstunden schieben und diese mir auszahlen lassen ohne je §3 zu verletzen, meine ich jedenfalls.

Annator
2015-01-09, 00:25:59
Dem kann ich nichts mehr hinzufügen. :)

neustadt
2015-01-09, 00:30:46
Wenn Überstunden ausgezahlt werden, wie kann dann die Arbeitszeit "im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."?

PS:
8 Stunden pro Werktag = 8x6!=48 Stunden.

Ich hab 39 Stunden, könnte also 9 Überstunden schieben und diese mir auszahlen lassen ohne je §3 zu verletzen, meine ich jedenfalls.

Ok, so kann dass natürlich sein. Ich dachte die Werktage beziehen sich nach den im Vertrag definierten Arbeitszeiten. Sprich wenn nicht von Samstagarbeit die Rede ist, kann man da nicht die Überstunden "reinziehen".

Morale
2015-01-09, 00:32:07
Aber wenn Überstunden ausgezahlt werden, wie kann dann die Arbeitszeit "im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Siehe meinem Edit.
48h sind das Maximum in der Woche.
Die meisten liegen wohl drunter.

neustadt
2015-01-09, 00:46:12
Was ist dann bei einer tatsächlichen 6-tage Arbeitswoche?

GBWolf
2015-01-09, 08:30:17
Beispiel für Mehrarbeit, nächsten Montag sagt mein Chef: "Morale, du bleibst jetzt jeden Tag 1 Studne länger da, Projekt xyz muss fertig werden". Das ist eine Anweisung, hier gibt es einen Zuschlag, plus man kann die Überstunden natürlich auch abfeiern oder sich auszahlen lassen.





Selbst wenn du recht hast, ist es in der Regel so, dass diese Stunde nur im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit als Mehrarbeit angerechnet wird und 1:1 abgefeiert werden kann, wenn wieder Luft ist.

Dein Beispiel ist die Theorie, die Praxis sieht imho aber anders aus.

Tomi
2015-01-09, 08:54:24
Er hat schon recht. Zumindest im Tarifbereich ist es oft so. "Mehrarbeit" und "Überstunden" werden gern zusammengeworfen, sind aber unterschiedliche Dinge. Mehrarbeit ist wie schon erwähnt, wenn man Mo-Do freiwillig je 25min mehr arbeitet und Freitag ne Stunde eher dafür nach Hause geht, weil man früher ins Wochenende will. Sagt aber der Chef, man müsse wegen einem dringendem Projekt Mo-Do je 25min mehr arbeiten, hat man grundsätzlich die Möglichkeit sich das vergüten zu lassen, da es angeordnete Mehrarbeit ist, die man nicht freiwillig macht.

§ 3 Arbeitszeitgesetz spricht im Endeffekt von einem Ausgleich von Mehrarbeit durch Minderarbeit. Ob das nun Freizeitausgleich oder Arbeitsausgleich heißt, ist egal. Freizeitausgleich klingt auch etwas verständlicher, da ist "Freizeit" enthalten, also irgendwie hat man was mit Freizeit. Eine Vergütung kann hier nicht in Betracht kommen, da die Mehrarbeit innerhalb von 6 Monaten gesetzlich wieder durch Minderarbeit ausgeglichen sein muss. Es gibt also theoretisch dann nach 6 Monaten keine Mehrstunden, die irgendwie vergütet werden müssten.

GBWolf
2015-01-09, 09:19:27
Ja in der Praxis ist es aber nicht so, dass ein Chef sagt, du kommst nun so und soviel länger sondern nur, das Projekt muss dann und dann fertig sein. Und schon liegt es wieder in der Hand des Arbeitnehmers wie er das macht und wenn dann Überstunden nötig sind, hat der Arbeitnehmer Pech, denn das ist dann die reguläre Gleitzeit.

Dafür wurde doch Gleitzeit eingeführt. Auch wenn es so natürlich nicht verkauft wird ;)

Morale
2015-01-09, 10:03:48
und wenn dann Überstunden nötig sind, hat der Arbeitnehmer Pech
Nein, da man keine Überstunden machen muss!

Wenn mein Chef mir ein Projekt gibt, was 60h braucht, dies aber in 1 Woche erwartet, dann hat er Pech. Oder sagt mir, mach das und dafür lass ich mich extra bezahlen.
Überstunden in Verbindung mit Gleitzeit sind freiwillig, wenn der AN halt mehr arbeiten möchte.

Natürlich auch Theorie, ich habe auch schon für ein Projekt mal ein paar Stunden mehr gearbeitet um danach dann frei zu machen. Solange das nicht oft vorkommt und man auch sonst gut behandelt wird muss man als AN auch nicht darauf pochen die "Mehrarbeit" extra entlohnt zu bekommen.
Wäre das aber öfter so, ich hätte kein Problem zum Chef zu sagen, er soll das Anordnen sonst dauert das Projekt halt eine Woche länger.

Annator
2015-01-09, 10:49:34
Selbst wenn du recht hast, ist es in der Regel so, dass diese Stunde nur im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit als Mehrarbeit angerechnet wird und 1:1 abgefeiert werden kann, wenn wieder Luft ist.

Dein Beispiel ist die Theorie, die Praxis sieht imho aber anders aus.

Wird bei uns so so gemacht. Mehrarbeit muss ja auch durch den Betriebsrat genehmigt werden. Deswegen kommt das eher selten vor. Da wird lieber gefragt "kannst du heute länger machen". Und dann läuft das über die freiwilligen Schiene.

Isogul
2015-01-10, 12:44:56
Es gibt im öffentlichen Dienst aber auch noch eine Regelung für Arbeiten nach 21.00 oder 22.00 bzw. am WE, das man dann da mehr gutgeschrieben bekommt oder eben einen Geldbonus
Wie genau weiß ich gerade nicht, aber praktisch 6h mehr gearbeitet aber 7h auf dem Zeitkonto gutgeschrieben!

Rooter
2015-01-11, 00:28:52
Wird bei uns so so gemacht. Mehrarbeit muss ja auch durch den Betriebsrat genehmigt werden. Deswegen kommt das eher selten vor. Da wird lieber gefragt "kannst du heute länger machen". Und dann läuft das über die freiwilligen Schiene."Freiwillige Mehrarbeit"... :rolleyes:
(bin Betriebsratsmitglied)

MfG
Rooter

Annator
2015-01-11, 17:34:37
"Freiwillige Mehrarbeit"... :rolleyes:
(bin Betriebsratsmitglied)

MfG
Rooter

War ich auch 4 Jahre. :)