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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Videoüberwachung Größe Hinweisschilder


Swp2000
2015-01-11, 19:53:17
Hallo Leute,

Kann mir jemand sagen ob es eine Vorschrift für die Mindestgröße von Hinweisschilder zur Videoüberwachung gibt?
Ich finde immer nur eine DIN4458 welche aber nur das Aussehen bzw. die Farben festlegt. Nicht aber die Größe.

Kann mir hier jemand dazu etwas sagen?

Backbone
2015-01-11, 20:10:54
Mal aus Interesse gefragt: Wozu die Schilder aufhängen? Öffentlichen Raum darfst du nicht überwachen, nichtmal den Bürgersteig vor deinem Haus.

Butter
2015-01-11, 20:15:35
Was ist denn wenn es in unserer Nachbarschaft einer Macht, Kamera ist auf den Bürgersteig gerichtet. Wem melde ich sowas?

kevsti
2015-01-11, 20:24:34
Mal aus Interesse gefragt: Wozu die Schilder aufhängen? Öffentlichen Raum darfst du nicht überwachen, nichtmal den Bürgersteig vor deinem Haus.
Vielleicht will er (s)einen Laden Video überwachen? Eine genaue Größenangabe gibt es da wohl nicht, es sollte halt deutlich sichtbar sein. Aber wenn man so bei Banken und Tankstellen schaut, ist das Hinweisschild auch nicht besonders groß.

Black-Scorpion
2015-01-11, 20:28:01
Selbst die Aufkleber an der Ladentür reichen dafür aus.

Virtuo
2015-01-11, 20:29:10
Was ist denn wenn es in unserer Nachbarschaft einer Macht, Kamera ist auf den Bürgersteig gerichtet. Wem melde ich sowas?

Das interessiert das Ordnungsamt.

alkorithmus
2015-01-12, 10:26:53
Das interessiert das Ordnungsamt.

Würde die auch interessieren, dass ich ein Problem mit der Kamera gegenüber meiner Haustür habe? Die hiesigen Stadtwerke haben in der Einfahrt des Trinkwasserschutzgebietes eine Kamera auf die Straße gerichtet. Mit einem entsprechenden Winkel und guter Auflösung (ENHANCE!) schätze ich, dass ich jeden Morgen beim Verlassen meines Heims gefilmt werde.

Virtuo
2015-01-12, 10:34:22
Würde die auch interessieren, dass ich ein Problem mit der Kamera gegenüber meiner Haustür habe? Die hiesigen Stadtwerke haben in der Einfahrt des Trinkwasserschutzgebietes eine Kamera auf die Straße gerichtet. Mit einem entsprechenden Winkel und guter Auflösung (ENHANCE!) schätze ich, dass ich jeden Morgen beim Verlassen meines Heims gefilmt werde.

Ich denke schon! Versuch' es einfach!

Annator
2015-01-12, 11:19:24
Hallo Leute,

Kann mir jemand sagen ob es eine Vorschrift für die Mindestgröße von Hinweisschilder zur Videoüberwachung gibt?
Ich finde immer nur eine DIN4458 welche aber nur das Aussehen bzw. die Farben festlegt. Nicht aber die Größe.

Kann mir hier jemand dazu etwas sagen?

Bundesdatenschutzgesetz
§ 6b
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.

Das richtige Bild muss drauf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Piktogramm_Video%C3%BCberwachung_nach_DIN_33450.svg

Die verantwortliche Stelle an der man sich beschweren kann.
Und es muss groß genug sein um es zu erkennen bevor man den Bereich betritt.

Swp2000
2015-01-12, 12:08:07
Aber eben eine vorgeschriebene Größe gibt es nicht?
Wie ist es eigentlich im Hofbereich meines Privatgrundstücks? Wenn kein öffentlicher Bereich drauf ist darf ich das doch auch filmen oder?

Annator
2015-01-12, 12:50:54
Aber eben eine vorgeschriebene Größe gibt es nicht?
Wie ist es eigentlich im Hofbereich meines Privatgrundstücks? Wenn kein öffentlicher Bereich drauf ist darf ich das doch auch filmen oder?

Nein gibt es nicht. Es muss einfach groß genug sein.

Du kannst da aufnehmen was du willst nur darf die Kamera nichts aufnehmen was nicht auf dein Grundstück ist. Wenn du eine drehbare Kamera anbaust darf die sich nicht so drehen lassen, dass du was anderes als dein Grundstück aufnimmst. Auch wenn du sagst, dass du das nicht machst. Das muss technisch ausgeschlossen sein.

Swp2000
2015-01-12, 18:09:41
Du kannst da aufnehmen was du willst nur darf die Kamera nichts aufnehmen was nicht auf dein Grundstück ist. Aber Kennzeichnung mittels Schilder benötige ich trotzdem? Oder in diesem Falle nicht?

Kladderadatsch
2015-01-13, 07:18:35
brauche ich dieses schild nun auch an meiner haustüre, der kamera-gestützen türsprechanlage wegen? auf meinem smartphone klebt es ja schon.

Stormtrooper
2015-01-13, 08:52:48
Hast du mal in die DIN selbst reingeschaut?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Größenangaben in der DIN fehlt.

Der richtige Ansprechpartner ist normal der Landesbeauftragte für Datenschutz.

Showers
2015-01-13, 10:40:47
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Größenangaben in der DIN fehlt.

Es gibt tatsäachlich keine Mindestgröße, da diese situationsabhängig ist. Wenn z.B. die Videoüberwachung nach dem passieren einer Sicherheitstür, die ausschließlich durch eine Sprechanlage zu öffnen ist beginnt, reicht ein 10mm x10mm Schild an der Klingeltaste. Denn in der Situation ist davon auszugehen, dann man die Klingeltaste ja ansehen muss, um die Tür öffnen zu können.

@TS

Bei Privatgrundstücken und einem Überwachungsbereich kleiner als 50qm reichen 12x12cm vollkommen aus.

Würde die auch interessieren, dass ich ein Problem mit der Kamera gegenüber meiner Haustür habe? Die hiesigen Stadtwerke haben in der Einfahrt des Trinkwasserschutzgebietes eine Kamera auf die Straße gerichtet. Mit einem entsprechenden Winkel und guter Auflösung (ENHANCE!) schätze ich, dass ich jeden Morgen beim Verlassen meines Heims gefilmt werde.
In dem Fall handelt es sich um eine hoheitliche Videobeobachtung. Die Kamera ist da, damit einer die Einfahrt überwachen kann, sie zeichnet aber nicht auf. Bei Trinkwasserreservaten oder aber auch Mülldeponien und Kläranlagen gibt es diese Sonderform der Videobeobachtung. Überspitzt gesagt: Du könntest denen vor die Einfahrt kacken und es würde trotztem Aussage gegen Aussage werden, da sie keinen aufgezeichneten Videobeweis hätten.:freak:

Swp2000
2015-01-13, 17:10:11
Aber es ist auch im Privaten Bereich, auch wenn keine öffentlichen Wege, Grundstücke gefilmt werden unerlässlich?

basti333
2015-01-13, 17:29:41
Weils gerade zum Thema passt: Darf mein Vermieter den -nicht öffentlichen- Hausflur gegen den Willen der Mieter Videoüberwachen?

Ich kenne keine Gesetze, würde aber bei unseren recht weitreichenden Mieterschutz-Gesetzen auf nein tippen....?

#44
2015-01-13, 17:35:15
Weils gerade zum Thema passt: Darf mein Vermieter den -nicht öffentlichen- Hausflur gegen den Willen der Mieter Videoüberwachen?

Ich kenne keine Gesetze, würde aber bei unseren recht weitreichenden Mieterschutz-Gesetzen auf nein tippen....?
https://www.google.de/search?q=vermieter+videoüberwachung

Kurz: Nur mit Einwilligung aller Mieter.

Showers
2015-01-13, 17:45:03
Aber es ist auch im Privaten Bereich, auch wenn keine öffentlichen Wege, Grundstücke gefilmt werden unerlässlich?
Du musst private überwachte Bereiche auszeichnen bzw. den Punkt der zu dem von dir überwachten bereich hinführt. In diesem Fall geht der Datenschutz vor dein Sicherheitsbedürfnis. In vielen Gemeinden musst du als Privatüberwacher auch zum Bürgerbüro gehen und dich als solcher registrieren lassen. Sollte denn jemals dein Grundstück der Ort eines Verbrechens sein, bist du verpflichtet die Polizei auf deine Anlage hinzuweisen und denen bzw. ausschließlich der KriPo das Videomaterial auszuhändigen UND es von deiner Platte zu löschen, da du sonst im unrechten besitzt strafrechtlichrelevanter Beweismittel bist.
Weils gerade zum Thema passt: Darf mein Vermieter den -nicht öffentlichen- Hausflur gegen den Willen der Mieter Videoüberwachen?

Ich kenne keine Gesetze, würde aber bei unseren recht weitreichenden Mieterschutz-Gesetzen auf nein tippen....?
Er darf den Hausflur ausschließlich in S/W und ohne Sound überwachen, wenn er es vorher beim Ordnungsamt anmeldet und seine Entscheidung schriftlich begründet. Als Begründung reicht i.d.R. "Ich habe ein Haus mit 5 vermieteten Wohnungen und habe die Mieter untereinander schon mal laut streiten gehört. Ich habe Angst das einer von denen zu einer Vandalismus-Straftat auf meine Kosten begehen könnte, um den anderen mit seinen Mitteln zu disziplinieren." Und schon hast du die Erlaubnis. Du musst die Überwachung lediglich mit der üblichen Frist von drei Monaten ankündigen und alle Mieter müssen einwilligen. Du darfst einen Mieter aber wegen Nicht-Einverständnis kündigen. Wenn er in dem Haus bleibt, erklärt er sich stillschweigend mit der Überwachung nach Ablauf der drei Monate einverstanden.

In Häusern mit mehr als 20 Parteien, musst du die Mieter nur fristgerecht informieren. Da bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung. Aber die jeweiligen Wohnungstüren und alles dahinter muss unkenntlich gemacht werden.