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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lizenzfrage bezüglich Spielen und Datenträgern


Locutus2002
2015-01-15, 09:04:47
Hallo,

Ich hoffe, dass dies das richtige Unterforum für Softwarelizenzfragen ist.

Derzeit bin ich dabei meine über ca. 10 Jahre aufgebaute Spielsammlung komplett von physischen Datenträgern (sofern vorhanden) auf rein digitale Versionen umzustellen und auch nicht mehr gespielte Spiele auszumisten bzw. zu verkaufen.

Im Zuge dessen habe ich bei den letzten Sales bei GoG.com und Steam einiges für 'nen Appel und 'nen Ei als digitale Versionen erstanden und die entsprechenden CD-/DVD-Versionen (nebst einiger nicht mehr gespielter Spiele) verkauft, was soweit fast ein Nullsummenspiel war.

Nun bin ich allerdings an einem Punkt, wo ich noch eine nicht geringe Anzahl an Spielen habe, die digital nicht mehr oder gar nicht zu bekommen sind (z.B. sämtliche Star-Trek-Spiele) und/oder es auf absehbare Zeit wohl auch nicht oder gar nie sein werden (wegen verworrenener Rechtesituation oder Desinteresse des Rechteinhabers an einer erneuten Veröffentlichung) und die ich aber trotzdem alle paar Monate/Jahre noch spiele.

Ich habe daher überlegt, die betreffenden Spiele ganz zu entsorgen, aber die schon vor einiger Zeit erzeugten 1:1-Images der Datenträger und eventuell benötigte Seriennummern zu behalten.

Nun die Frage: Ist das lizenzrechtlich legal? Oder erlischt die Lizenz mit der (physischen) Entsorgung (wie es mehr oder weniger ja auch bei einem Verkauf der Fall wäre) und ich darf dann Images und Keys nicht mehr behalten?

InsaneDruid
2015-01-15, 11:29:15
Reine Vermutung: sollte ok sein.

Wiki sagt (wie du sicher weist): "Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. „Zweiter Korb“). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft.[1] § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde geändert, so dass Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung „eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ verwendet wird."

Wenn du die Kopien also ganz brav von deinem Original gezogen hast, dann sollten die als Backup gelten, eben gerade für den "Verlust" der Originale.
Ganz ehrlich würde ich aber sagen: in diesem Fall würde ich mir null Kopp machen. Moralisch ist alles bestens, und die Gefahr ist am Ende nicht gegeben.

Locutus2002
2015-01-15, 13:48:48
Reine Vermutung: sollte ok sein.

Wiki sagt (wie du sicher weist): "Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. „Zweiter Korb“). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft.[1] § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde geändert, so dass Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung „eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ verwendet wird."

Wenn du die Kopien also ganz brav von deinem Original gezogen hast, dann sollten die als Backup gelten, eben gerade für den "Verlust" der Originale.
Ganz ehrlich würde ich aber sagen: in diesem Fall würde ich mir null Kopp machen. Moralisch ist alles bestens, und die Gefahr ist am Ende nicht gegeben.

Ja, ich habe mir die Images tatsächlich immer von den Originalen selbst angefertigt. Das habe ich jahrelang immer bei neu gekauften Spielen praktiziert (und da nicht soo viele auf einmal dazukommen, hielt sich der Aufwand in Grenzen), einzig das verwendete Image-Programm dürfte heute in DE nicht mehr vertrieben werden (allerdings habe ich es als Lifetime-Lizenz vor Erlass des entsprechenden Gesetzes gekauft).

Moralisch hätte ich da auch keine Probleme, bezahlt habe ich ja irgendwann mal für die Spiele.

EDIT: Aber würde bei der Weitervendung der Images nicht das Prinzip "Kopierschutz darf nicht umgangen werden" im Wege stehen? (Die Frage ist jetzt rein interessehalber.)

Black-Scorpion
2015-01-15, 19:53:20
Kleiner Nachtrag zu den Programmen.
Der Verkauf ist verboten. Der Besitz ist erlaubt. Aber die Verwendung wieder verboten.