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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngebäude und Hausratversicherung?


abgenervt
2015-01-20, 14:28:39
Hi,

ich benötige für unser Haus eine Wohngebäudeversicherung und auch eine Hausratversicherung. Worauf sollte man dringend dabei achten? Welche Tücken gibt es dabei.

Danke Euch.

Florida Man
2015-01-20, 14:37:31
Man muss nichts beachten, im Zweifelsfall bezahlt die Versicherung eh nichts oder viel zu wenig. Die finden immer einen Grund ("Sie haben ein bei vollmond geschmiedetes Schloss mit Linksgewindedrehsteckschlüssel verwendet, während die Frau des Schlossproduzenten Ihre Menstruation hatte. Zeitgleich fand in Afrika ein Bob Geldorf-Konzert statt. In dieser Konstellation bestehet leider kein Schutz für Ihren versicherten Keller") . Daher kann man irgendeine oder keine nehmen. Es spielt einfach keine Rolle.

StevenB
2015-01-20, 14:49:24
Ich kann dir da nur von der tollen Allianz abraten, empfehlen kann ich aber leider nichts.

YeOldeFerret
2015-01-20, 15:04:39
Relevant wäre in erster Linie, was dir beim Schutz wichtig ist?

Beispielweise steigt der Versicherungsbeitrag deutlich bei Schutz der Fahrräder.

Am besten gehts du mal auf eine Vergleichsseite und liest dich mal in die Angebote der ganzen Versicherer ein, meist haben die zu jedem Punkt auch ein Glossar.

Tücken gibt es eine ganze Menge... Harter Tobak.

ux-3
2015-01-20, 18:27:18
Was willst Du alles für das Wohngebäude versichern? Auch bei grober Fahrlässigkeit? Bei Einbruch? Bei Hochwasser? Erdbeben? Vulkanausbruch? IIRC hat ein Grundschuldgläubiger da auch ein Wörtchen mitzureden.

abgenervt
2015-01-21, 12:02:32
Ja gute Frage. Eigentlich den allgemeinen Grundschutz. Einbruch sollte eigentlich über die Hausrat geschehen. Es sei denn über die Gebäudeversicherung ist das nützlicher.

ux-3
2015-01-21, 14:19:21
Einbruch sollte eigentlich über die Hausrat geschehen.

Dort ist der Hausrat versichert. Was ist mit der Hütte?

Morale
2015-01-21, 14:26:04
Wenn einer das Haus klaut?
Wohnwagen?

Butter
2015-01-21, 15:00:26
Achte auf die Ableitungsrohre ob die in der Wohngebäude Versicherung mit versichert sind, auch eine Elementar Schäden würde ich mit aufnehmen.

ux-3
2015-01-25, 16:58:07
Wenn einer das Haus klaut?

Wenn jemand einbricht, geschieht das nicht immer ohne Zerstörungen an Fenstern und Türen. Da kann eine Menge bei zu Bruch gehen.

Tomislav
2015-01-25, 17:07:08
Hallo
Wenn jemand einbricht, geschieht das nicht immer ohne Zerstörungen an Fenstern und Türen. Da kann eine Menge bei zu Bruch gehen.
Die Schäden an der Wohnung bzw. am Haus die beim Einbruch geschehen sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.

Hi,
Worauf sollte man dringend dabei achten?

Hast du eine KFZ Versicherung ? Wenn Ja dann frag doch bei der Versicherung nach, bei den meisten Versicherungen bekommt man Prozente wenn man mehrere Versicherungen abschließt.

Grüße Tomi

ux-3
2015-01-25, 17:42:13
Hallo

Die Schäden an der Wohnung bzw. am Haus die beim Einbruch geschehen sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.


Da hast Du erst mal recht. Und was ist, wenn der "Einbruch" nicht zu einem Einbruch wird? Z.B. eine Person versucht, ein Fenster nach dem anderen aufzuhebeln, gelangt aber nicht in das Gebäude. Da hast Du nur Sachbeschädigung, ein Einbruch fand nicht statt.

Tomislav
2015-01-25, 18:08:43
Hallo

Und was ist, wenn der "Einbruch" nicht zu einem Einbruch wird? Z.B. eine Person versucht, ein Fenster nach dem anderen aufzuhebeln, gelangt aber nicht in das Gebäude. Da hast Du nur Sachbeschädigung, ein Einbruch fand nicht statt.

Das nennt man dann Vandalismus und das ist durch die Hausratversicherung auch abgedeckt, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Hausratversicherung
Zitat: "Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus."

Bei einer KFZ Versicherung ist Vandalismus ausgeschlossen, bei einer Hausratversicherung ist Vandalismus mit drin.

Grüße Tomi

ux-3
2015-01-25, 18:36:39
Da aber der nette Besucher nicht reinkommt, findet der Vandalismus nicht am Hausrat, sondern am Haus statt. Ich hab eben nochmal in meine Bedingungen geschaut, aber bei Vandalismus am Haus haftet die Hausrat imho nicht. Wohl aber die Gebäudeversicherung bei gewählter Zusatzoption. Ich bin aber kein Experte.

Tomislav
2015-01-25, 20:15:51
Hallo

Da aber der nette Besucher nicht reinkommt, findet der Vandalismus nicht am Hausrat, sondern am Haus statt. Ich hab eben nochmal in meine Bedingungen geschaut

Was steht denn bei deinen Bedingungen unter dem Punkt Hagel der den Hausrat nicht beschädigt weil er nicht ins Haus rein kommt und das Haus auch nur von außen beschädigt ?

Grüße Tomi

alkorithmus
2016-08-28, 12:34:32
Thread hijacking: Habe eine Waschmaschinenzulaufkontruktion (!) gebastelt die mit einer ziemlichen Sicherheit irgendwann einmal hopps geht und die Küche fluten wird. Ist das Grobe Fahrlässigkeit? Meine Argumentationskette würde demnach das unsinnige Anbringen der Frischwasserventile mit einschließen. Das müssen Affen im Blaumann gewesen sein.

Berni
2016-08-28, 14:19:43
Wenn du das selbst gebastelt hast und selber davon ausgehst, dass das bald undicht ist (also nicht fachmännisch gemacht), dann wird das sehr wahrscheinlich als grobe Fahrlässigkeit angesehen. Wenn das ein Fachmann gemacht hat (=> Rechnung), dann siehts anders aus.

Gynoug MD
2016-08-28, 14:59:01
Achte auf die Ableitungsrohre ob die in der Wohngebäude Versicherung mit versichert sind, auch eine Elementar Schäden würde ich mit aufnehmen.

+1!
Zusätzlich natürlich nicht nur auf den Preis schauen, sondern die exakten Leistungen vergleichen.
Was bringt z.B. ein sehr niedriger Jahresbeitrag, wenn die Vertragslaufzeit 5 Jahre beträgt noch nicht einmal Elementarschäden oder Nebengebäude versichert sind ...
Lustig ist auch, daß z.B. Erben Gebäudeversicherungen bis zum Vertragsende übernehmen müssen, das kann zu einen richtigen Klotz am Bein werden (z.B. Omma+Oppas Altvertrag mit beschissenen Konditionen).

hadez16
2016-08-29, 07:46:21
Absicherung bei Hagel ist auch insbesondere dann wichtig, wenn man Fotowollteig oder Solarzellen 'uff 'de 'Dach hat.

skanti
2016-08-29, 09:11:57
Achte auf die Ableitungsrohre ob die in der Wohngebäude Versicherung mit versichert sind, auch eine Elementar Schäden würde ich mit aufnehmen.

1+
vor allem, dass diese Schäden bis zum Kanal abdecken. 10 Meter Erdarbeiten und Co. zwischen Kanal und Haus können richtig teuer werden.

Blackland
2016-08-30, 15:28:23
Wenn du das selbst gebastelt hast und selber davon ausgehst, dass das bald undicht ist (also nicht fachmännisch gemacht), dann wird das sehr wahrscheinlich als grobe Fahrlässigkeit angesehen. Wenn das ein Fachmann gemacht hat (=> Rechnung), dann siehts anders aus.
Dann eben ne Versicherung, wo genau das kein Problem - sprich, es mitversichert ist! ;)

Ansonsten ist Leitungswasser immer mit Wasser führenden Roren gleich zu setzen. Hier kann u.U. der Schaden am Rohr selber nicht versichert sein, die Auswirkungen jedoch schon.

Letztendlich hilft nur eine ordentliche Beratung und/oder ggf. das Einholen und Vergleichen mehrerer Angebote.

Das ist wie bei allen anderen Versicherungsfragen auch. ;)

cartman5214
2016-08-30, 18:33:23
Dann eben ne Versicherung, wo genau das kein Problem - sprich, es mitversichert ist! ;)

Ansonsten ist Leitungswasser immer mit Wasser führenden Roren gleich zu setzen. Hier kann u.U. der Schaden am Rohr selber nicht versichert sein, die Auswirkungen jedoch schon.

Letztendlich hilft nur eine ordentliche Beratung und/oder ggf. das Einholen und Vergleichen mehrerer Angebote.

Das ist wie bei allen anderen Versicherungsfragen auch. ;)

Bitte nenne mir einen Versicherer der grobe Fahrlässigkeit als Schadenursache nicht zur Leistungsreduktion heranzieht. Geschweige denn den Verzicht auf diesen Ausschluss in den Bedingungen verankert.
Ansonsten wird bei Rohrbruch im Sinne der Bedingungen sowohl Rohr als auch Folgeschäden bezahlt, bei Undichtigkeit nur der Folgeschaden.

Bitte einfach aufs Schreiben verzichten wenn nichts qualifiziertes kommt.

Blackland
2016-08-30, 20:16:37
Bitte nenne mir einen Versicherer der grobe Fahrlässigkeit als Schadenursache nicht zur Leistungsreduktion heranzieht. Geschweige denn den Verzicht auf diesen Ausschluss in den Bedingungen verankert.
Ansonsten wird bei Rohrbruch im Sinne der Bedingungen sowohl Rohr als auch Folgeschäden bezahlt, bei Undichtigkeit nur der Folgeschaden.

Bitte einfach aufs Schreiben verzichten wenn nichts qualifiziertes kommt.
Hallo??? Geht´s mal freundlich und nicht herablassend, zumal Du noch nicht mal Recht hast.

Ammerländer, Dokura, Haftpflichtkasse, usw. usw. Grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme mitversichert, auch bei Verletzungen der Obliegenheiten oder/und Sicherheitsvorschriften!

Von "Spezialkonzepten" will ich gar nicht erst reden.

Wer das alles natürlich nicht kennt ....! :ugly:

Auf die Schnelle: Grobe Fahrlässigkeit – auch über die gesetzlichen Regelungen hinaus – bis 100% der VSU (https://www.haftpflichtkasse.de/versicherungen/privatkunden/hausratversicherung/vario-plus/)


Ansonsten wird bei Rohrbruch im Sinne der Bedingungen sowohl Rohr als auch Folgeschäden bezahlt, bei Undichtigkeit nur der Folgeschaden.


Genau das habe ich geschrieben! :facepalm:

Zumal es hier auch positive Ausnahmen gibt, die z.B. bei Armaturschäden eine maximale Summe XY zahlen. So ganz leer geht man dann nämlich nicht aus.