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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion zu: Hardware- und Nachrichten-Links des 29. Januar 2015


Leonidas
2015-01-30, 06:30:23
Link zur News:
http://www.3dcenter.org/news/hardware-und-nachrichten-links-des-29-januar-2015

Ätznatron
2015-01-30, 09:07:21
Mit Aussagen wieAls Produktmangel können hierbei die nur 56 ROPs sowie die nur 1,8 MB Level2-Cache angesehen werden wäre ich sehr vorsichtig.

Denn natürlich kann die Mangelhaftigkeit der Sache sich auch durch ganz andere Faktoren ergeben.

Der Artikel in der PCGH (http://www.pcgameshardware.de/Geforce-GTX-970-Grafikkarte-259503/Specials/Sachmangel-Vertragsruecktritt-Kaufpreisminderung-1148924/) ist das zu recht lesenswert und kann als Argumentationshilfe durchaus nützlich sein:

Der Käufer muss nachweisen, dass sich die Grafikkarte nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB). Dieser Nachweis kann beispielsweise dadurch geführt, dass der Käufer dem Händler klarmacht, dass Spiele bzw. Anwendungen deswegen nicht (vollständig) nutzbar sind, weil die Zweiteilung des Videospeichers erhebliche Beeinträchtigungen beim Spielen oder beim Ausführen von Anwendungen verursacht und dies anders wäre, wenn die vollen 4 GiB Videospeicher mit derselben Geschwindigkeit angebunden wären.

Es wird bestimmt einige geben, die genau deswegen vom Kaufvertrag zurücktreten werden. Der Beweis lässt sich schließlich einfach führen.

Gast
2015-01-30, 09:50:25
warum wird eigentlich immer noch überall gesagt das da nen neuer Treiber in Arbeit ist?

http://www.reddit.com/r/nvidia/comments/2u4fnm/peters_on_nvidia_forums_now_denying_970_issues/

Dieser PeterS ist doch schon längst zurückgerudert und scheint jetzt auf der "Alles ist so wie es sein soll" Schiene zu sein.

Gast
2015-01-30, 11:32:44
Schön das sich bei der PCGH endlich jeman des Themas "Sachmangel - Leistungs-und Schuldrecht angenommen hat, der auch geschult erscheint.

Mich stört in dem Artikel das vor den Rechtsnormen die jeweiligen Paragrafenzeichen fehlen (so wie §, Artikel etc.). Vielleicht kann man den Autor nochmal informieren dieses abzustellen, soweit dies auch rechtliche Aussagekraft entwickeln soll.

Bedenken muss man auch, dass es sich hier um eine freie Argumentation handelt (Rechtsmeinung) die an bereits bestehenden Einzelfällen von einer gerichtlichen Rechtssprechung abgeleitet wurde oder mit dieser konform zu sehen wäre. Ob ein Richter so oder anders entscheidet (was zuweilen oft vorkommt) wäre abzuwarten. Bei nicht Vorliegen von Präzedenzfällen wird oft eine weitreichende oder weitereichende Abwägung in Argumentation vorgenommen.

Als sehr traurig empfinde ich persönlich, dass nVidia nichts zu unternehmen versucht den "Mangel" abzustellen. Noch nicht mal aussagen dazu trifft, dass man bereits damit beschäftigt ist und versucht eine allgemeingültige und zufriedenstellende Lösung im Sinne des Käufers zu finden.

Ist schonn sehr bedauerlich wenn man die Karte mit den jetzt bekannt gewordenen Spezifikationen nicht besitzen will. Nun hätte ich ein Produkt das ich so nicht wollte und mir der Hersteller einen Preisnachlass einräumt der mich eigentlich auch nicht mehr interessiert.

Warum man den Mangel nicht abtsellen kann erschließt sich mir nicht. Das Recht spicht hier von einer angemessenen Zeitspanne, die jedoch nicht genauer definiert wird. Da die CHIPs gecuttet werden ist es sicherlich möglich eine Serie mit ungelaserten Chips aufzulegen, bei denen die Crossbar, der L2 Cache und damit das Speicherinterface nicht nachträglich beschränkt werden. Diese kann man dann den Käufern zum Tausch zum gleichen Preis anbieten. (als GTX 975 womöglich) Das müsste in 2 Monaten gut zu erledigen sein und würde auch das Image wieder vollständig herstellen, soweit der Kommunikationsfehler wirklich Ursache des Debakels ist.

Genausogut könnte man bei einer Serie 980 die SM deaktivieren und diese den (Erst-) Käufern anbieten. Das wäre technisch zweifelsfrei möglich.

Zwischenzeitlich sollte der Hersteller über entsprechende Maßnahmen feststellen, wer die Karte so umgetauscht haben möchte.

Einem allgemeinen Preisnachlass im Sinne der Mangelbeseitigung stehe ich sehr skeptisch gegenüber, denn der würde und müsste das derzeit bestehende Preisgefüge auf Dauer beeinflussen. Jetzt den (Erst-) Käufern einen Nachlass zu gewähren und dann die im Markt befindliche Hardware wieder zum gleichen Preis abzuverkaufen wie zum Launch, wäre mehr als kontraproduktiv.

Ich als potentieller Kunde nVidias würde die GTX970 dann nicht mehr beachten.