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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2 Grunderwerbsteuerbescheide von einem Konto möglich?


abgenervt
2015-02-02, 07:01:48
Hi zusammen,

ich möchte die Grunderwerbsteuer, Kauf einer Immobilie, für meine Partnerin und mich überweisen. Das Geld soll komplett von meinem Konto fliesen.

Nun erhielt ja jeder einen eigenen Steuerbescheid. In der Erläuterung wird gebeten die jeweils fällige Steuer unter Angabe der Steuernummer zu überweisen. Soweit ja erstmal kein Problem. Nur sollen diese beiden Überweisungen von ein und dem selben Konto ausgeführt werden.

In wie weit wird der Verwendungszweck mit dem Kontoinhaber abgeglichen? Oder ist denen das egal? Reicht es aus wenn die Steuernummer im Verwendungszweck steht für den die offene Steuer beglichen werden soll? Natürlich unter zusätzlicher Angabe der Abgabeart...

Danke.

Argo Zero
2015-02-02, 07:52:17
Steuernummer im Verwendungszweck ist entscheidend.

Franklin
2015-02-02, 08:07:13
Hauptsache die Rechnung ist ausgeglichen worden, der Rest ist denen egal.
Wie und ob ihr das im Innenverhältnis regelt ist für den Staat unrelevant.

ux-3
2015-02-02, 12:45:49
ich möchte die Grunderwerbsteuer, Kauf einer Immobilie, für meine Partnerin und mich überweisen. Das Geld soll komplett von meinem Konto fliesen.

Nun erhielt ja jeder einen eigenen Steuerbescheid. In der Erläuterung wird gebeten die jeweils fällige Steuer unter Angabe der Steuernummer zu überweisen. Soweit ja erstmal kein Problem. Nur sollen diese beiden Überweisungen von ein und dem selben Konto ausgeführt werden.

In wie weit wird der Verwendungszweck mit dem Kontoinhaber abgeglichen? Oder ist denen das egal? Reicht es aus wenn die Steuernummer im Verwendungszweck steht für den die offene Steuer beglichen werden soll? Natürlich unter zusätzlicher Angabe der Abgabeart...


Ich kann Dir in deiner Situation nur dringend raten, Dich über Schenkungen und Schenkungssteuern zu informieren! Je nach Deiner (auch familiären) Situation, Deinem Plan und Deinem weiteren Vorgehen kann das Ganze sehr teuer werden!


Wie und ob ihr das im Innenverhältnis regelt ist für den Staat unrelevant.

:eek:
Quelle?

Butter
2015-02-02, 13:54:22
Ich kann Dir in deiner Situation nur dringend raten, Dich über Schenkungen und Schenkungssteuern zu informieren! Je nach Deiner (auch familiären) Situation, Deinem Plan und Deinem weiteren Vorgehen kann das ganze sehr teuer werden!




:eek:
Quelle?
Wieso den Schenkung?

ux-3
2015-02-02, 14:38:28
Wieso den Schenkung?

Google? :cool:

abgenervt
2015-02-02, 19:15:02
Leider habe ich heute beim Amt niemanden erreicht, ich werde es morgen nochmal versuchen.

Meine Partnerin erhält zur Zeit das Elterngeld. Da wollte ich nicht einfach zig tausend Euro auf Ihr Konto überweisen. Wenn das allerdings während der Elterngeldzeit egal ist, dann kann ich das auch so machen.

Franklin
2015-02-02, 22:29:11
Ich kann Dir in deiner Situation nur dringend raten, Dich über Schenkungen und Schenkungssteuern zu informieren! Je nach Deiner (auch familiären) Situation, Deinem Plan und Deinem weiteren Vorgehen kann das Ganze sehr teuer werden!




:eek:
Quelle?

Der Freibetrag unter Nichtverwandten müsste 20000 Euro betragen.
Also mosste die Grunderwerbssteuer bei hälftiger Teilung über 40000 Euro liegen.
http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer
Die Imobilie müsste beu 6,5 % GESt, schon mehr wie 600000 Euro kosten.
Oder ich habe was falsch verstanden...

ux-3
2015-02-02, 22:46:26
Der Freibetrag unter Nichtverwandten müsste 20000 Euro betragen.
Also mosste die Grunderwerbssteuer bei hälftiger Teilung über 40000 Euro liegen.
http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer
Die Imobilie müsste beu 6,5 % GESt, schon mehr wie 600000 Euro kosten.
Oder ich habe was falsch verstanden...

Das Problem wird nicht die Grunderwerbsteuer, sondern der Rest!

Abgesehen davon müsste er m.W. die Schenkung anzeigen.

ux-3
2015-02-02, 22:49:36
Meine Partnerin erhält zur Zeit das Elterngeld. Da wollte ich nicht einfach zig tausend Euro auf Ihr Konto überweisen. Wenn das allerdings während der Elterngeldzeit egal ist, dann kann ich das auch so machen.

Und wie zahlt ihr das Haus? Seit ihr verheiratet/Lebenspartnerschaftler?

Evtl. solltest Du nicht das Amt sondern erst mal einen Steuerberater anrufen! Steht eigentlich in jeder Beratung zu Immobilienkäufen.

Das Finanzamt sieht Schenkungen ganz anders als der normale Bürger.

Gibt es hier keinen Notar im Forum?

abgenervt
2015-02-03, 14:15:49
Also das Amt sah das ganz entspannt gerade beim Anruf. Ich soll nur die Steuernummer eintragen und gut is. Von Schenkung war da keine Rede.

Den Notar der unseren Kaufvertrag erstellt hat habe ich gerade auch nochmal gefragt und er meinte das sei kein Problem das so zu handhaben. Das ist häufig in der Praxis so.

Ich werde es jetzt einfach so machen und das Beste hoffen. Nun habe ich alles möglich getan um mich entsprechend zu informieren.

Danke Euch.

Butter
2015-02-03, 15:23:56
Google? :cool:

Das zum Thema Google...

ux-3
2015-02-03, 20:55:35
Ist ja nicht mein Problem.
http://www.axisrechtsanwaelte.de/uploads/tx_templavoila/20110523_Gemeinschaftskonto.pdf?PHPSESSID=346c36584b8fea8b2560386a88e43c6a
http://www.wernitznig.de/Paare_ohne_Trauschein.pdf

S.4 Was nun, wenn keine Ehe und keine eingetragene Partnerschaft besteht? Das Problem ist durchaus vorhanden, nur muss es den TS ja nicht zwingend treffen.

Wir sind nicht verheiratet und haben gemeinsam einen Darlehensvertrag aufgenommen. Die Raten zahlt mein Partner allein. Bin ich in der Haftung?

Bei der Bank haften Sie gesamtschuldnerisch, was bedeutet, dass bei Zahlungsunfähigkeit Ihres Partners, die Bank sich die Raten bei Ihnen holt. Da Sie sich nicht an der Finanzierung beteiligen, könnte noch ein anderes Problem auftreten: steuerrechtlich könnte die halbe Rate als Schenkung betrachtet werden, diese unterliegt der Schenkungsteuer.

http://www.freiepresse.de/RATGEBER/TELEFONFORUM/Entweder-Heirat-oder-Vertrag-artikel7795840.php

Butter
2015-02-03, 22:49:10
Ist ja nicht mein Problem.
http://www.axisrechtsanwaelte.de/uploads/tx_templavoila/20110523_Gemeinschaftskonto.pdf?PHPSESSID=346c36584b8fea8b2560386a88e43c6a
http://www.wernitznig.de/Paare_ohne_Trauschein.pdf

S.4 Was nun, wenn keine Ehe und keine eingetragene Partnerschaft besteht? Das Problem ist durchaus vorhanden, nur muss es den TS ja nicht zwingend treffen.



http://www.freiepresse.de/RATGEBER/TELEFONFORUM/Entweder-Heirat-oder-Vertrag-artikel7795840.php

Es geht um die Grunderwerb Steuer... Nicht um ein Darlehen...

ux-3
2015-02-04, 00:02:01
Es geht um die Grunderwerb Steuer... Nicht um ein Darlehen...
Ich kann lesen! Aber Du hast evtl. zu wenig Fantasie um Dir unter "Rest" und "weiteres Vorgehen" das passende vorzustellen. Es bedarf dazu auch keines Darlehens.

Ist (mir) aber auch egal. Ich muss die potentielle Schenkungssteuer ja nicht zahlen. :tongue:

Argo Zero
2015-02-04, 15:58:52
Also das Amt sah das ganz entspannt gerade beim Anruf. Ich soll nur die Steuernummer eintragen und gut is. Von Schenkung war da keine Rede.

Den Notar der unseren Kaufvertrag erstellt hat habe ich gerade auch nochmal gefragt und er meinte das sei kein Problem das so zu handhaben. Das ist häufig in der Praxis so.

Ich werde es jetzt einfach so machen und das Beste hoffen. Nun habe ich alles möglich getan um mich entsprechend zu informieren.

Danke Euch.

Das zeigt doch immer wieder: Anrufen ist am schnellsten und unkompliziertesten. Es lebe das Telefon! :)

ux-3
2015-02-04, 16:28:10
Das zeigt doch immer wieder: Anrufen ist am schnellsten und unkompliziertesten. Es lebe das Telefon! :)


In so einem Kaufvertrag steht nicht ohne Grund:

Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er keine steuerrechtliche Prüfung vorgenommen hat und deshalb unbedingt eine Prüfung durch die steuerlichen Berater der Vertragsparteien erfolgen sollte.

Finanzamt und Notar nicken die Anfrage ab, weil es völlig OK und legal ist, dass der TS die Steuern bezahlt. Es ist nur evtl. nicht billig für ihn!

Argo Zero
2015-02-18, 08:39:51
Wenn wirklich etwas kommen sollte von wegen Schenkung war das halt ein Darlehen, das Bar zurückbezahlt wurde.
Mit dem Finanzamt muss man eines sein - kreativ.
Im Privaten den Verwendungszweck immer offen halten "wie vereinbart", denn wenn der einmal steht bleibt er.
Aber die haben zur Zeit immer noch Arbeit wegen einem rentablen Steuerthema, dank der Schweiz. :)