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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hochzeit, Elterngeld und Steuerklasse


mekakic
2015-03-06, 12:33:25
Meine Freundin und ich heiraten nächsten Monat. Und in drei Monaten steht Nachwuchs an :)

Wie sollen wir am besten die Steuerklasse nach der Hochzeit ändern? Wir verdienen beide ganz gut, aber ich deutlich besser. Sie wird ein Jahr Zuhause bleiben.

Der Trick mit der Steuerklasse, dass ich trotz mehr Gehalt auf V und sie auf III geht um mehr Netto zu haben, scheint nicht mehr erlaubt zu sein bzw. nur mit einer Vorlaufzeit die wir nach der Hochzeit nicht mehr haben--das wurde wohl vor kurzem verändert.

Was bietet sich das optimalerweise an?

Danke!

Stormtrooper
2015-03-06, 12:55:23
Ich denke da kannst dann gleich 3/5 machen.
Wobei du am besten schonmal Geld auf die Seite legst, da du nächstes Jahr dann ordentlich nachzahlen wirst.

[dzp]Viper
2015-03-06, 13:25:02
Bleib bei 4/4.

Selbst bei 3/5 musst du das am Ende, bei der Steuererklärung, angeben. Es wird gegengerechnet und die eingesparte Lohnsteuer muss dann zurückgezahlt werden.
Das heißt, dass du mit dem zusätzlichen Geld, was man bei 3/5 bekommen würde, klug umgehen muss (z.B. anlegen und Zinsen bekommen). Macht man das nicht, hat man keinen Nutzen von 3/5.

Deswegen mein Rat.. bleibt bei 4/4. Dann habt ihr auch keinen zusätzlichen Stress mit dem Finanzamt.
Überlegen würde ich es mir nur, wenn du wirklich 2000-3000€ netto mehr bekommst als sie... was aber wohl eher unwahrscheinlich ist ;)

GBWolf
2015-03-06, 13:27:51
finanziell lohnt heiraten wohl nicht mehr ;)

Backbone
2015-03-06, 13:42:35
Du kannst vorher ausrechnen welche Steuerklasse für eure Einkommenssituation besser ist.
Hier gibts beispielsweise einen simplen Recehner http://www.steuerklassen.com/steuerklassenrechner/

Das unterstellt freilich immer, dass es sich um bei gewöhnliche Arbeitnehmer handelt und sonst keine weiteren relevanten Einkünfte vorliegen.

Pauschale Behauptungen (lohnt nicht, mach lieber soundso) sind Blödsinn und können ggf. teuer werden. Selber rechnen hilft.

Übrigens: Nicht wenige bleiben bei 4/4 selbst wenn 3/5 ein paar Euro im Monat günstiger ist. Man bekommt das Geld einfach später via Steuererklärung zurück und hat so eine Ansparung mit jährlicher Auszahlung die gar übers Jahr gar nicht auf dem Konto sichtbar ist. Das kann psychologisch leichter fallen, als jeden Monat 200€ "von Hand" in einen Sparplan einzulegen, der aktell eh keine Zinsen abwirft.

ux-3
2015-03-06, 13:50:27
Ob 4/4 oder 3/5 macht bei der Steuer letztlich keinen Unterschied. Mit 4/4 muss man aber keine Steuererklärung abgeben, mit 3/5 ist man hingegen verpflichtet, das bis Ende Mai (?) zu erledigen.

Wie sieht es mit potenzieller Arbeitslosigkeit aus?

hadez16
2015-03-06, 14:11:32
Könnt ihr das mal für jemand erklären der weniger als ein bisschen Ahnung hat?

Wer mehr verdient nimmt 3 und das Weib nimmt 5.
Weil dann mehr Geld hängenbleibt am Ende vom Monat.

Nein?

Das ist mein Bauernwissen.

[dzp]Viper
2015-03-06, 14:23:11
So ungefähr.

Bei der Steuerklasse 3 zahlt man Prozentual normal Steuern.
Bei der Steuerklasse 5 zahlt man Prozentual sehr viel Steuern.

Bei einem kleinen Gehalt verlierst du selbst bei Steuerklasse 5 (prozentual hohe Steuer) deutlich weniger Geld weil das geringe Gehalt gar keine so großen Abzüge ermöglicht.

Somit hat das Ehepaar am Ende des Monats zusammen mehr Geld zur Verfügung.
Problem dabei ist, dass man ja eine Steuererklärung machen muss. Diese passt dann natürlich nicht mehr da man weniger Steuern gezahlt hat. Das Geld was man also pro Monat mehr bekommt, muss man dann bei der Steuererklärung wieder zum größten Teil zurückzahlen.

hadez16
2015-03-06, 14:33:17
Viper;10544774']So ungefähr.

Bei der Steuerklasse 3 zahlt man Prozentual normal Steuern.
Bei der Steuerklasse 5 zahlt man Prozentual sehr viel Steuern.

Bei einem kleinen Gehalt verlierst du selbst bei Steuerklasse 5 (prozentual hohe Steuer) deutlich weniger Geld weil das geringe Gehalt gar keine so großen Abzüge ermöglicht.

Somit hat das Ehepaar am Ende des Monats zusammen mehr Geld zur Verfügung.
Problem dabei ist, dass man ja eine Steuererklärung machen muss. Diese passt dann natürlich nicht mehr da man weniger Steuern gezahlt hat. Das Geld was man also pro Monat mehr bekommt, muss man dann bei der Steuererklärung wieder zum größten Teil zurückzahlen.

Verstanden, danke.
Aber wo ist dann da der Sinn? Oder unter welchem Umständen zahlt sich das dann dennoch aus so zu machen?

[dzp]Viper
2015-03-06, 14:34:41
Das lohnt sich wenn einer der Partner MASSIV mehr verdient als der andere.

Das Geld was man dann zusammen mehr hat, sollte man anlegen und davon z.B. Zinsen bekommen. Somit hat man aus dem Geld was man temporär mehr bekommt, noch mehr Geld gemacht.

Beispiel:

Person A verdient 2500 Brutto > Steuerklasse 3
Person B verdient 1500 Brutto > Steuerklasse 5

Das macht bei 3/5 pro Monat ca. 50-60€ mehr als wenn man 4/4 machen würde. Je größer der Unterschied vom Gehalt zwischen Person A und Person B.. umso höher steigt diese Summe.

Sven77
2015-03-06, 14:37:07
bzw. wird mit den Steuerersparnissen verrechnet. Wirklich lohnt es sich nur wenn ein Partner Hausfrau/mann macht ;)

edit: Früher hat sich das Elterngeld am letzten Nettogehalt errechnet, da hat es sich definitv gelohnt zu wechseln. Inzwischen geht das aber nicht mehr.

Morale
2015-03-06, 14:41:10
Die Frau vom TE wird aber doch daheim bleiben also
Einkommen TE z.b. 4500 brutto
Einkommen Frau 0 Euro

Da kann es sich schon lohnen.

Früher hat sich das Elterngeld am letzten Nettogehalt errechnet, da hat es sich definitv gelohnt zu wechseln. Inzwischen geht das aber nicht mehr.

Das lohnt schon noch, das sich heute das Elterngeld zwar vom Brutto berechnet aber eben mit der jeweiligen Steuerklasse. ABer heir ist es ja schon zu spät.

sun-man
2015-03-06, 14:52:51
Nimm das -> https://www.bmf-steuerrechner.de/fb2015/?clean=true (Faktorverfahren)

Brutto eintragen und lesen und verstehen. Wenn bei 3/5 -XXX steht ist es das was Ihr theor. nachzahlen müsste. Hohe Kilometer zum Arbeit können das aber auch noch ausgleichen.

Ich verdienen gut das 6 fache meiner Frau. Jährliche Nachzahlung ist 4 stellig. Wir sind gerade letzte Woche auf 4/4 mit Faktor umgestiegen.

Ansonsten? Beim Elterngeld wird es zu 90% zu einer Nachzahlung Eurerseits kommen. Das ist zwar nicht besteuert, zählt aber zum Einkommen. Man kann es auch auf 2 Jahre splitten

Desweiteren ist das Steuerrecht eigentlich ganz einfach. Splittingtabelle lesen:
http://vergleich.steuerlinks.de/einkommensteuer-splittingtabelle-2014.pdf

Beim Elterngeld: Dein Gehalt + das Elterngeld ergibt z.B. 50.000€. Für diese 50.000€ müssen (Seite 86) 8.078€ Steuern gezahlt werden.

Beispiel (man korrigiere mich).
Du verdienst 40.000€ - Deine Frau bekommt 10.000€ Elterngeld. Also 50.000€ zu versteuerndes einkommen. Macht bei Stkl 3 (http://www.brutto-netto-rechner.info/) ~3500€ Steuern. Das Loch zwischen ~ 3600 und dem Splittingsergebniss ist Eure Nachzuzahlende Steuer.


Kann man Nachzahlungen bei Elterngeld umgehen?
Tatsache ist, dass das Elterngeld abgabenfrei ist. Doch Tatsache ist auch, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. War eine Mutter, bevor sie in Mutterschutz gegangen ist voll erwerbstätig, dann wird sich der Bezug von Elterngeld kaum auf die Steuer auswirken.

Anders hingegen, wenn sie keiner Vollzeitbeschäftigung nachgegangen ist. Das Elterngeld wird bei der Steuer dann dem Ehemann bei einer gemeinsamen Veranlagung hinzugerechnet. Im Anschluss wird anhand der Steuertabelle der sich aus dem Gesamteinkommen ergebende Steuerprozentsatz ermittelt. In der Folge können in der Tat teilweise hohe Nachzahlungen fällig werden.

Wirklich umgangen können Nachzahlungen bei Elterngeld also nicht. Wichtig wäre es allerdings darauf zu achten, dass nach der Geburt kein Wechsel der Steuerklasse von 4/4 auf 3/5 erfolgt. Die 3/5 Steuerklassenkombination provoziert Nachzahlungen bei Elterngeld geradezu und sollte daher vermieden werden.

Lethargica
2015-03-06, 14:54:38
Oder halt 4/4 Faktor.

- Nachzahlungen/Nachforderungen bleiben aus.
- Splittingvorteil wirkt sich gleich aus
- Psychologischer Vorteil gegenüber 3/5. Sieht einfach blöd aus, wenn derjenige, der eh schon weniger verdient auch noch mehr Steuer zahlen muss.

EK-Steuererklärung ist hier aber auch Pflicht.

Ash-Zayr
2015-03-06, 15:28:40
Basieren euren gesamten Postings unter der Prämisse einer gemeinsamen Steuererklärung; also einer Zusammen-Veranlagung mit dem sogenannten Ehegattensplitting?

Sven77
2015-03-06, 15:31:24
Warum sollte man sonst heiraten? Aus Liebe? :ugly:

sun-man
2015-03-06, 15:58:00
Basieren euren gesamten Postings unter der Prämisse einer gemeinsamen Steuererklärung; also einer Zusammen-Veranlagung mit dem sogenannten Ehegattensplitting?
Anders geht die 3/5 doch gar nicht - das war doch die Ausgangslage.
"Im Regelfall bringt die getrennte Veranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern keine Steuervorteile."

GBWolf
2015-03-06, 16:12:10
Warum sollte man sonst heiraten? Aus Liebe? :ugly:

Religiöser Fanatismus.

ux-3
2015-03-06, 16:13:31
Anders geht die 3/5 doch gar nicht - das war doch die Ausgangslage.

Du kannst erst 3/5 machen und dann die Steuererklärung mit getrennter Veranlagung wählen.

sun-man
2015-03-06, 16:15:56
Du kannst erst 3/5 machen und dann die Steuererklärung mit getrennter Veranlagung wählen.
OK, wusste ich nicht. Macht doch aber nun so gar keinen Sinn, oder?

ux-3
2015-03-06, 16:19:56
OK, wusste ich nicht. Macht doch aber nun so gar keinen Sinn, oder?

Wenn am Ende mit getrennter Veranlagung noch mehr rauskommt?

NiCoSt
2015-03-06, 19:47:14
Wenn am Ende mit getrennter Veranlagung noch mehr rauskommt?

Das du mir getrennter Veranlagung besser kommst sollte aber fast nie der Fall sein.

Ich würde als te 4/4 und ggf mit Faktor wählen. Wir sind auch in 4/4 trotz grosser gehaltsunterschiede und freuen uns jedes Jahr über eine grosse nachzahlung.

ux-3
2015-03-06, 20:32:05
Das du mit getrennter Veranlagung besser kommst sollte aber fast nie der Fall sein.

Kann schnell gehen, wenn das Paar z.B. unterschiedliche Sozialversicherungen hat. Dann wird der Überhang (Basis-Krankenversicherung) des einen nicht beim anderen verschwendet. Dadurch erhöht sich der insgesamt absetzbare Betrag.

-Duke-
2015-03-06, 23:00:01
Die Steuerklasse III enthält die (Grund-)Freibeträge beider Eheleute. Dementsprechend hat die Steuerklasse V entsprechend hohe Steuerabzüge. Das ist quasi für das "klassische" Familienmodell, also einer verdient und der andere nicht oder fast nicht.

Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, das heisst, es ist selbst steuerfrei, erhöht aber rechnerisch den Steuersatz für die übrigen Einkünfte.

Ohne konkrete Zahlen kann man nur sehr schwer etwas raten.

Einfach mal bei elster in das Programm eingeben und gucken was rauskommt.

Wennman sich das selbst nicht zutraut: ab zum Steuerberater, wenigstens in den Jahren, wo so etwas wie Hochzeit, Elterngeld oder ähnlich"besonderes" reinspielt.

Backbone
2015-03-07, 07:03:51
Wennman sich das selbst nicht zutraut: ab zum Steuerberater, wenigstens in den Jahren, wo so etwas wie Hochzeit, Elterngeld oder ähnlich"besonderes" reinspielt.
Alternativ auch Lohnsteuerhilfeverein. Die sind deutlich preiswerter als ein Steuerberater, helfen aber eben auch nur bei ganz normalen abhängig Beschäftigten.

mekakic
2015-03-09, 10:24:26
Danke erstmal!

Meine Freundin und Zukünftige wird 12 (oder 24 evtl sogar) Monate Zuhause bleiben. Dort dann nur das Elterngeld verdienen, außerdem ist ist (Kleinst)-Selbständig und arbeitet als Yoga Lehrerin in verschiedenen Studios. Da kommen aber nie mehr als 200-300€ zusammen.

Ihr aktuelles Gehalt ist zudem variabel. Allein ~17k€ werden pro Jahr abhängig von Zielvereinbarungen ausgezahlt. Die hatte sie immer erreicht, bin aber nicht sicher ob die unterschiedlich bei Elterngeld oder Steuerklasse verrechnet werden.

Was ich auf jeden Fall mitgenommen habe, dass ich mir wohl einen Steuerberater nehmen werde.
:)

sun-man
2015-03-09, 10:26:59
Ihr müsst die letzten 12 Monate als Abrechnung abgeben - ich meine so war das. Daraus werden dann die 63% berechnet.

PS: Wenn Ihr es euch leisten könnte meldet 24 Monate an. Früher wieder arbeiten gehen ist dabei nicht das größte Problem - aber verlängern ist schwierig. Der Nebenverdienst wird, wenn er in den ersten 12 Monaten passiert, fast 1:1 vom Elterngeld abgezogen.