Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TV zum wiederholten Male defekt, Wandlung?


FastAndy
2015-03-25, 21:11:40
Nabend,
mir ist nun zum zweiten mal innerhalb der Gewährleistung der TV einfach kaputt gegangen. Beide male wars das Netzteil. Hinter vorgehaltener Hand wurde mir gesagt das es mehrere solcher Fälle gäbe und das ein Schwachpunkt sei.
Ich will hier keine Namen oder Hersteller nennen, aber das Gerät hat mich 35k gekostet und mir reichts nun. Zweimal am Wochenende und dann stehen wir da. Idealerweise muss ich für den Techniker dann 600km reisen (Zweitwohnsitz fürs WE).
Eine Wandlung sei nicht möglich, da das Gerät bereits zu alt sei (19 Monate)? Bevor ich hier meinen Rechtsverdreher beauftrage, wie sieht das in DE aus? Von dort aus wurde es geliefert und gekauft.

joe kongo
2015-03-25, 21:49:27
Gewährleistung sind 24 Monate, nach zwei Defekten ein und der selben Sache
könnte man meinen es liegt ein grundsätzlicher Fehler schon bei Kauf vor.
Also wegen der Beweislastumkehr nach 12 6 Monaten.
Rechtsanwälte wollen auch Geld verdienen, bei diesem Streitwert sehe ich kein Problem. :D

Sven77
2015-03-25, 21:50:45
35k?

FastAndy
2015-03-25, 23:10:06
Ich will nur eigentlich nicht gleich mit Anwalt kommen. Es geht mir primär um wenig Ärger und eine schnelle Lösung. Zur Not ein anderes Modell vom Händler.
Weiß jemand wie der Zeitwert berechnet wird? Ich könnte evtl. tauschen.

MartinB
2015-03-26, 00:19:28
Du hast auf jedenfall das Recht das Geraet zurueckzugeben nach zweimaliger Reparatur des gleichen Fehlers. Genaue Paragraphen habe ich gerde nicht im Kopf, aber das ist aufjedenfall geregelt.

Recht haben und Recht bekommen sind aber zwei verschiedene Paar Stiefel.

Als erstes natuerlich versuchen mit dem Haendler direkt zu kommunizieren (schriftlich natuerlich). Danach kann man immernoch den Anwalt einschalten.

noid
2015-03-26, 00:25:53
Immer wichtig: Übergang der Ware beachten.
http://mobil.n-tv.de/ratgeber/BMW-ausgebrannt-Geld-zurueck-article14771361.html

X-D

Rooter
2015-03-26, 00:29:52
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html ff


Nach 19 Monaten würde ich mich mit dem Verkäufer nicht mehr rumschlagen und mich direkt an den Hersteller wenden. Dazu müsste das Netzteil aber erst zum dritten Mal kaputt gehen...
Auf eine erfolgte Reparatur hast du übrigens auch eine Gewährleistung von 6 Monaten.

MfG
Rooter

FastAndy
2015-04-01, 01:56:12
besten Dank

exxo
2015-05-29, 21:31:52
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html ff


Nach 19 Monaten würde ich mich mit dem Verkäufer nicht mehr rumschlagen und mich direkt an den Hersteller wenden. Dazu müsste das Netzteil aber erst zum dritten Mal kaputt gehen...
Auf eine erfolgte Reparatur hast du übrigens auch eine Gewährleistung von 6 Monaten.

MfG
Rooter

Wenn der Hersteller bemüht wird, ist es nicht mehr möglich eine Gutschrift über den Kaufpreis zu erhalten weil zwischen dem Hersteller und Verkäufer kein Kaufvertrag besteht und daher auch kein Kaufvertrag Rückgang bzw gewandelt werden kann.

Wenn der Händler das Gerät ersetzt, fängt die Gewährleistung des Händlers von vorne an. Wenn der Hersteller als Garantieleistung das Gerät ersetzt dann nicht.

Siehe letzter Beitrag hier

http://www.juraforum.de/forum/t/verlaengerung-der-gewaehrleistung-nach-austausch.151344/2