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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kfz Schaden Wertminderung


JesusFreak_83
2015-03-29, 17:26:34
Hallo,

meiner Freundin ist eine hinten draufgefahren. Die Frau hat sich entschuldigt, Polizei kam und stellte fest dass die Frau schuldig ist. Sie nahm dad an, unterschrieb eine schukdeunerkenntnis. Danach ging das Auto zur Werkstatt. Reparatur hat 4500 Euro gekostet. Der neu bzw Gebraucht Preis des Minis war vor einem halben Jahr bei 9000.

Jetzt schrieb die gegnerische Versicherung, dass ein Anspruch auf Wertminderung nicht gibt, da auf dem Dach ein nicht reparierte Hagelschaden ist. Das ganze wurde per telegutachten festgestellt.

Am Dach würde aber nix repariert, nur die Radaufhängung, Stoßstange, Kofferraum und kleine Sachen hinten. Also hat der Unfall bzw der Hagelschaden nix miteinander zum tun bzw njcht so stark, dass ein 4500 Euro Unfall keine Wertminderung des Autos ergibt.

Das Auto ist ein Unfallauto und wird mir beim Verkauf ne Krücke sein

Was sagt ihr dazu? Normales vorgehen der Versicherung um zu hoffen, dass die Gegenpartei das so schluckt oder ist das ok?

Was mich stutzig macht ist auch das telegutachten. Die Versicherung sieht nur Fotos und handelt daraufhin?

Grüße

derpinguin
2015-03-29, 17:28:02
Hast du einen eigenen Gutachter eingeschaltet? Hast du einen Anwalt zur Hand?
Letzteren wirst du wohl brauchen und als Geschädigter zahlt den eh die Gegenseite.

JesusFreak_83
2015-03-29, 17:35:52
Ne, Gutachten kam automatisch von der Werkstatt.
An Anwalt haben wir - soweit - nicht gedacht. Man muss ja nicht gleich die Kanone holen.

Heißt das, ich kann einen Anwalt beauftragen, der das ganze sich anschaut, und die Gegenpartei zahlt das?

Mopped12
2015-03-29, 17:57:43
Den Anwalt zahlt zwar die gegnerische Versicherung,
Allerdings musst du in Vorkasse gehen und den Rechtsanwalt erst mal selbst bezahlen.
Es sei den du hast eine Verkehrsrechtschutzversicherung die den Fall übernimmt.

Paran
2015-03-29, 18:24:42
Bei meinen Vorfällen musste ich noch nie in Vorkasse gehen :uponder:

Philipus II
2015-03-29, 18:32:25
Normalerweise lassen sich Verkehrsrechtsanwälte darauf ein, vom Unfallgegner bezahlt zu werden, wenn der Fall so klar ist. Im Zweifelsfall würde ich aber die Kohle auslegen. Wenn die gegnerische Versicherung nicht sofort ein gutes Angebot macht sollte man sich m.E. alleine aus Gründen des Komforts einen Profi suchen, der den Fall betreut.

Skorpion
2015-03-29, 20:19:56
Bei meinen Vorfällen musste ich noch nie in Vorkasse gehen :uponder:
Dito. Sofort zum Anwalt und den alles abwickeln lassen. Alternativ kannst du dich darauf einstellen mehrere Jahre deinem (eurem) Geld hinterher zu rennen :-)

ux-3
2015-03-29, 20:40:09
An Anwalt haben wir - soweit - nicht gedacht. Man muss ja nicht gleich die Kanone holen.

Ein Anwalt ist eigentlich in einem solchen Fall Standard. Wenn man es der gegn. Versicherung jedoch leicht machen möchte oder keinen Wert auf Geld legt, geht es auch prima ohne.

derpinguin
2015-03-29, 20:42:18
Naja, man braucht nicht bei jedem Unfall zwingend einen Anwalt. Den letzten Parkrempler hab ich problemlos ohne Anwalt komplett korrekt bezahlt bekommen.

In diesem Fall scheint aber ein Anwalt die bessere Wahl zu sein.

ux-3
2015-03-29, 20:46:14
Naja, man braucht nicht bei jedem Unfall zwingend einen Anwalt. Den letzten Parkrempler hab ich problemlos ohne Anwalt komplett korrekt bezahlt bekommen.

Hattest Du dadurch einen Unfallwagen?

derpinguin
2015-03-29, 20:47:50
Ja.
Reparaturkosten inkl. Ersatzfahrzeug etc. rund 6k€ bei Fahrzeugwert von etwa 15k€

KakYo
2015-03-29, 22:03:04
Falls das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist, oder mehr als 100.000km gelaufen hat, sieht es in der Regel schlecht aus mit Wertminderung. Die wäre auch im Gutachten vermerkt. Mach gerade den selben Spass durch mit einem schaden an zwei Motorrädern. Anwalt hab ich keinen genommen.

Mopped 1: 2200 Euro schaden, wiederbeschaffungswert 1500 Euro...klarer Fall, ist auch 20 Jahre alt
Mopped 2: 2700 Euro schaden, wiederbeschaffungswert 5000 Euro...merkantiler Wertverlust 270 Euro (10 Prozent der netto Reparatur Kosten...ist ziemlich genau 5 Jahre alt)

Hinzu kommen bei mopped 2 dann noch fiktive mietfahrzeugkosten für 5 Tage (Dauer der Reparatur), bei mopped 1 hat mir der Gutachter 14 Tage rein geschrieben für die wiederbeschaffung (35 Euro pro Tag)

Philipus II
2015-03-29, 22:05:45
Bei beiden Fällen hätte dir ein Anwalt zugestanden, denke ich. Der schlägt oftmals noch ein bisschen mehr raus.

KakYo
2015-03-29, 22:33:17
Wüsste nicht was der da noch gross rausholen hätte können? Seelische Grausamkeit weil gleich zwei Fahrzeuge mit einem parkmanöver umgefahren wurden? :p

Ne passt schon so, bereichern muss ich mich nicht an so einem Unfall. Es war schon alles recht “grosszügig“ kalkuliert.

prinz_valium
2015-03-31, 01:13:18
du sagst denen, die sollen dir gefälligst den wertverlust ersetzen, oder du musst deine ansprüche mit einem rechtsbeistand geltend machen, den sie noch zusätzlich bezahlen müssten, weil die schuldfrage des unfalls, alleine schon durch das schuldeingeständnis ihrer versicherungsnehmering, geklärt ist.


grundsätzlich würde ich auch keinen anwalt einschlaten, außer man hat vllt eh eine extra verkehrsrechtsschutz.
aber wenn die gegnerische versicherung so stur ist und die eigenen angemessenen forderungen nicht erfüllt, dann natürlich schon.

KakYo
2015-04-06, 12:47:37
Kurzes Update:

Ich werde nun doch einen Anwalt einschalten.
Die Versicherung will den Restwert des Gutachters nicht anerkennen, bei beiden Fahrzeugen, und haben mir einen Brief geschickt das sie per Restwertbörse bessere Angebote erhalten haben (einmal 500km weg, und einmal 300)...nicht gerade regionaler Markt würde ich sagen :p

Goldig auch der Zeitrahmen...Die Angebote sind gültig bis 5.4.15, also gestern, erhalten habe ich den Brief am 4.4.15, verfasst wurde er am 1.4.15...

Insgesamt geht es um 300 Euro. Ich schätze mal die Kosten für den Anwalt liegen drüber. Warum macht eine Versicherung das? Probieren und in 90 Prozent der Fälle knicken die Leute ein?

Afaik gibt es ein BGH Urteil was eindeutig sagt der regionale Markt ist relevant und ich mich auf das Gutachten berufen darf. Davon ab möchte ich die Fahrzeuge auch garnicht verkaufen...