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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto überführen im Jahre 2015


AtTheDriveIn
2015-07-19, 13:45:27
Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Wollte morgen einen Gebrauchtwagen bezahlen und überführen. Bei meinem letzten Autokauf vor 3 Jahren war das mit Kurzeitkennzeichen problemlos möglich. Am Wohnort geholt und los ging es.

Jetzt lese ich das es seit April 2015 die ZB1 (Fahrzeugschein) und einen gültigen TÜV-Bericht braucht, um Kurzzeitkennzeichen zu bekommen.

Beides habe ich im Normalfall ja erst nachdem ich das Geld dem Verkäufer gegeben habe. Zusätzlich habe ich dann auch die ZB2 (Fahrzeugbrief) und kann den Wagen gleich komplett anmelden. Wozu also überhaupt noch Kurzzeitkennzeichen? Und wie stellt die Politik sich einen Autokauf und zugehörige Überführung eigentlich vor? Spedition??? :ugly:

Was kann ich also machen:

Frage 1) Wisst ihr ob eine Kopie der ZB1 und des TÜV Berichts reicht oder wollen die Zulassungsstellen die Originale sehen?

Frage 2) Direkt am Kaufort zur Zulassungsstelle und dort die Anmeldung auf den Hauptwohnsitz machen lassen geht nicht oder? Soviel ich weiß geht nur die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz.

Ansonsten sehe ich mich schon 2-mal fahren und das bei 1 Stunde pro Weg.
1) Hin: Bezahlen und Papiere holen
2) Zurück: Zulassen am Hauptwohnsitz
3) Hin: Mit Kennzeichen zum Kaufort
4) Zurück: Überführen

Air Force One
2015-07-19, 13:50:00
Kleinen Abschlepper mieten keine Option?
Oder braucht man da den kram auch?

MartinRiggs
2015-07-19, 13:51:30
Tja willkommen im Jahr 2015,

das Kurzzeitkennzeichen ist mittlerweile absolut sinnlos und Autokaufen/Verkaufen richtig scheisse.

Entweder man hat beim Käufer ein gutes Gefühl/oder einen kulanten Verkäufer so das man das Auto mit dem alten Kennzeichen mitnimmt oder man steht ganz schön blöde da.
Das Kurzzeitkennzeichen ist sinnlos geworden, das Wechselkennzeichen wurde bei uns gleich als Müll eingeführt, typisch Deutschland.

Die einfachste Möglichkeit ist vermutlich einen trailer zu mieten, sofern man den ein vernünftiges Zugfahrzeug mit Anhängerkupplung hat oder eine rote Nummer von einem Autohändler.
Ob die Kopie vom Fahrzeugschein reicht kann ich dir leider nicht sagen

FireFrog
2015-07-19, 13:53:47
Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Wollte morgen einen Gebrauchtwagen bezahlen und überführen. Bei meinem letzten Autokauf vor 3 Jahren war das mit Kurzeitkennzeichen problemlos möglich. Am Wohnort geholt und los ging es.

Jetzt lese ich das es seit April 2015 die ZB1 (Fahrzeugschein) und einen gültigen TÜV-Bericht braucht, um Kurzzeitkennzeichen zu bekommen.

Beides habe ich im Normalfall ja erst nachdem ich das Geld dem Verkäufer gegeben habe. Zusätzlich habe ich dann auch die ZB2 (Fahrzeugbrief) und kann den Wagen gleich komplett anmelden. Wozu also überhaupt noch Kurzzeitkennzeichen? Und wie stellt die Politik sich einen Autokauf und zugehörige Überführung eigentlich vor? Spedition??? :ugly:

Was kann ich also machen:

Frage 1) Wisst ihr ob eine Kopie der ZB1 und des TÜV Berichts reicht oder wollen die Zulassungsstellen die Originale sehen?

Frage 2) Direkt am Kaufort zur Zulassungsstelle und dort die Anmeldung auf den Hauptwohnsitz machen lassen geht nicht oder? Soviel ich weiß geht nur die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz.

Ansonsten sehe ich mich schon 2-mal fahren und das bei 1 Stunde pro Weg.
1) Hin: Bezahlen und Papiere holen
2) Zurück: Zulassen am Hauptwohnsitz
3) Hin: Mit Kennzeichen zum Kaufort
4) Zurück: Überführen

Zu Frage 2 das geht nichtmal ein KFZ auf die Stadt zuzulassen wenn du im Landkreis wohnst.
Abmelden kannst du überall, zulassen aber nur am Wohnort und da auch nur bei der richtigen Zulassungsstelle also Stadt oder Land.

Denke dir bleibt kaum eine andere Wahl, außer der Verkäufer schickt dir alles außer Brief wenn du evtl. eine Anzahlung leistest,
oder er läasst dich mit seinen Schildern nachhause gehen, Versicherungstechnisch ist das soweit ok wenn die Uhrzeit im Kaufvertrag drinsteht und die auf direktem Weg nachhause fährst.

(del)
2015-07-19, 14:01:16
Die Kurzzeitkennzeichen wurden zum 01.04.2015 kaputtreformiert, mit dem Ziel, die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen. Stellt sich nur die Frage, welch horrende Anzahl an Verkehrsunfällen mit KZK verursacht wurden...

Ich habe bei meinem letzten Verkauf den Käufer vertraglich verpflichtet, das noch angemeldete Fahrzeug nicht auf eigener Achse zu überführen, wohlwissend dass es er es tut. Damit ist der Verkäufer raus aus der Nummer, wenn was passiert und der Käufer kann halt auf eigenes Risiko nach Hause tuckern... :D

AtTheDriveIn
2015-07-19, 14:09:55
Zu Frage 2 das geht nichtmal ein KFZ auf die Stadt zuzulassen wenn du im Landkreis wohnst.
Abmelden kannst du überall, zulassen aber nur am Wohnort und da auch nur bei der richtigen Zulassungsstelle also Stadt oder Land.


Off-Topic: Wurde das vor kurzem auch geändert? Meine nämlich noch von 2012 zu wissen, das es Sinn machen kann die Gebühren zu vergleichen da man auch bei der günstigsten KFZ-Zulassungsstelle anmelden lassen kann. Würde mich nicht wundern wenn man dem einen Riegel vorgeschoben hat um mehr € zu kassieren. ;(

On-Topic:
Trailer habe ich leider nicht, AHK auch nicht. Wird sich bis morgen auch nicht organisieren lassen. Wird wohl auf die Doppelfahrt hinauslaufen. Yay!

AtTheDriveIn
2015-07-19, 14:14:01
Ich habe bei meinem letzten Verkauf den Käufer vertraglich verpflichtet, das noch angemeldete Fahrzeug nicht auf eigener Achse zu überführen, wohlwissend dass es er es tut. Damit ist der Verkäufer raus aus der Nummer, wenn was passiert und der Käufer kann halt auf eigenes Risiko nach Hause tuckern... :D

Wenn du dein angemeldetes Fahrzeug verkaufst und im Vertrag die Uhrzeit hinterlegst kann dir doch eh niemand mehr was. Die Versicherung geht auf den Käufer über. Er ist verpflichtet schnellstmöglich umzumelden.

(del)
2015-07-19, 15:02:00
Wenn du dein angemeldetes Fahrzeug verkaufst und im Vertrag die Uhrzeit hinterlegst kann dir doch eh niemand mehr was. Die Versicherung geht auf den Käufer über. Er ist verpflichtet schnellstmöglich umzumelden.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Rooter
2015-07-19, 16:09:02
Die einfachste Möglichkeit ist vermutlich einen trailer zu mieten, sofern man den ein vernünftiges Zugfahrzeug mit Anhängerkupplung hatSo hat es der Käufer des MX5 meines Bruders gemacht. Bruder behielt Schilder und Brief, hat damit am nächsten Tag das Auto abgemeldet und dem Käufer den Brief per Einschreiben geschickt.

oder eine rote Nummer von einem Autohändler.Und so hat er es mit dem Juke gemacht, den wir nach Frankfurt holen waren. Wobei es Überzeugungsarbeit gebraucht hat den Händler dazu zu bewegen so ein Kennzeichen zu besorgen, diese Vorgehensweise war dem völlig fremd. :confused:

Mein nächstes Auto werde ich unter den Bedingungen wohl auch zum ersten Mal vom Händler kaufen, obwohl ich eine AHK habe.

MfG
Rooter

KakYo
2015-07-19, 16:49:56
Warum nicht einfach bezahlen, alle Papiere mitnehmen. Fahrzeug im Zulassungsbezirk des Verkäufers abmelden und mit entstempelten Kennzeichen nach Hause fahren. Das sollte eigentlich machbar sein wenn du ne VB Nummer hast und auch einen schrieb der Versicherung das das ganze auch für Fahrten mit entstempelten Kennzeichen gilt.

Haarmann
2015-07-19, 18:35:42
AtTheDriveIn

In der Schweiz hilft da Trick 77 - Ersatzfahrzeug für einen Tag.

Oder wie macht ihr das, wenn euer Wagen in der Werkstatt ist und ihr nen Ersatzwagen kriegt?

[dzp]Viper
2015-07-19, 18:42:47
1. Variante:

Da ich erst vor 2 Wochen ein Motorrad überführt habe, kann ich folgendes bzgl. Kurzzeitkennzeichen berichten:

- für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichen benötigst du nicht die Originale der Unterlagen sondern nur eine Kopie
- die Vorlage des letzten TÜV/AU Bericht ist nicht dringend erforderlich WENN im Fahrzeugschein der TÜV Stempel vorhanden ist und in der Zukunft liegt (bzw. eben auf der Kopie eindeutig erkennbar ist)

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann ruf am Montag bei deiner KFZ Zulassungstelle an und frage dort nochmal nach - so habe ich das jedenfalls gemacht.

2. Variante:

Falls das Fahrzeug, welches du kaufen willst, eh noch angemeldet ist, dann brauchst du auch kein Kurzkennzeichen für die Überführung da dieses nicht gültig wäre. Es zählt immer die Versicherung auf die das Auto noch läuft (in dem Fall also die des Verkäufers).

Du nimmst das Fahrzeug also mit dem alten Nummernschildern mit, der Verkäufer gibt dir die Vollmacht, dass du das Fahrzeug innerhalb von X Tagen abmeldest. Im Kaufvertrag wird klar festgehalten wann das Fahrzeug an dich übergeben wurde (Datum + Uhrzeit). Der Verkäufer informiert seine Versicherung über den Verkauf des Fahrzeuges.
Mit dieser Vollmacht und den alten Nummernschildern kannst du das Fahrzeug dann abmelden und auf dich anmelden.

[dzp]Viper
2015-07-19, 19:20:40
Warum nicht einfach bezahlen, alle Papiere mitnehmen. Fahrzeug im Zulassungsbezirk des Verkäufers abmelden und mit entstempelten Kennzeichen nach Hause fahren. Das sollte eigentlich machbar sein wenn du ne VB Nummer hast und auch einen schrieb der Versicherung das das ganze auch für Fahrten mit entstempelten Kennzeichen gilt.
Das ist nicht erlaubt.
Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist und kein Kurzkennzeichen hat, darfst du damit nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Es gibt nur eine einzige Ausnahme. Für die Fahrt vom Wohnort zur Zulassungstelle (und da nur auf direktem Wege).
Für diese spezielle Fahrt darfst du ohne Kennzeichen zur Zulassungstelle fahren. In diesem Fall musst du aber die eVB mit dir führen!

Eine Überführungsfahrt auf große Entfernung (außerhalb des selben Landkreises) ist ohne gültiges Kennzeichen (normal oder Kurzzeit) nicht erlaubt!

Uran_235
2015-07-19, 20:36:08
Wenn du dein angemeldetes Fahrzeug verkaufst und im Vertrag die Uhrzeit hinterlegst kann dir doch eh niemand mehr was. Die Versicherung geht auf den Käufer über. Er ist verpflichtet schnellstmöglich umzumelden.

Würde ich niemals machen!
Wenn der Käufer sich hinterher weigert das Fahrzeug abzumelden, dann hast du ein Problem.


Ich musste dieses Jahr auch ein gekauftes Fahrzeug überführen (fast 400km), da habe ich mir von meiner Versicherung die Versicherungsnummer geben lassen und vor Ort Kurzzeitkennzeichen besorgt. Bin mit dem Verkäufer zu deren Zulassungsstelle gefahren und haben die Ab- und Anmeldung in einem Wisch gemacht.

Cherry79
2015-07-19, 21:09:01
Würde ich niemals machen!
Wenn der Käufer sich hinterher weigert das Fahrzeug abzumelden, dann hast du ein Problem.
Das da wäre?

Martin

KakYo
2015-07-19, 21:48:00
Viper;10711574']Das ist nicht erlaubt.
Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist und kein Kurzkennzeichen hat, darfst du damit nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Es gibt nur eine einzige Ausnahme. Für die Fahrt vom Wohnort zur Zulassungstelle (und da nur auf direktem Wege).
Für diese spezielle Fahrt darfst du ohne Kennzeichen zur Zulassungstelle fahren. In diesem Fall musst du aber die eVB mit dir führen!

Eine Überführungsfahrt auf große Entfernung (außerhalb des selben Landkreises) ist ohne gültiges Kennzeichen (normal oder Kurzzeit) nicht erlaubt!

Das ist Quatsch. Ohne Kennzeichen darf man nie fahren! Entweder entstempelte bei der Abmeldung oder ungestempelte bei der Anmeldung. Da musste vorher ein Kennzeichen reservieren lassen bei der zulassungsstelle und dann beim schildermacher eins machen. Ohne ist immer verboten!
Anmeldung allerdings nur im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden. Bei Abmeldung bundesweit bis 23.59 Uhr.

“Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen Sie mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bundesweit bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchführen, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“

Quelle: http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/fahrten-mit-ungestempelten-kennzeichen

Oid
2015-07-19, 23:47:19
Sorglosvariante:
Dem Verkäufer eine Vollmacht erteilen, dass er für dich, vor der Übergabe, an der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen holen kann. Für die Vollmacht reicht i.d.R. eine Kopie, die man z.B. per E-Mail schicken kann.

Der Verkäufer benötigt dafür:
- Kopie deines Ausweises
- Die Vollmacht und eVB-Nummer
- Zulassungsunterlagen des Kfz
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung

Das ist natürlich unglaublich aufwändig (Danke an den Gesetzgeber!).

Einfacher:
Im Kaufvertrag wird Datum und Uhrzeit der Übergabe festgehalten. Außerdem verpflichtest du dich, das Kfz unverzüglich umzumelden. Versichert bist du für die Überführung noch mit dem Vertrag des Vorbesitzers, der mit der Übergabe auf dich übergeht. Etwas Unsicherheit besteht halt im Schadensfall bei der Überführung. Evtl. muss der Vorbesitzer trotzdem noch etwas Papierkram erledigen bzw. wahrscheinlich ist noch etwas Koordination zwischen Verkäufer und Käufer nötig. Da habe ich aber keine Erfahrung. Auf alle Fälle wird aber die SF-Klasse des Vorbesitzers im Schadensfall bei der Überführung nicht hochgestuft. An sich sollten beide Seiten so "safe" sein.

[dzp]Viper
2015-07-19, 23:54:09
Das ist Quatsch. Ohne Kennzeichen darf man nie fahren!
Nein das ist nicht Quatsch KakYo. Es gilt aber wirklich nur für den direkten Weg von Wohnung zur nächstgelegenen Zulassungsstelle und nur, wenn du bei der Versicherung die eVB dabei hast welche du für das Anmelden des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle vorzeigen musst (Die Fahrzeug-ID-Nummer muss also mit der eVB übereinstimmen!).
Diese Regelung existiert, ist aber sehr unbekannt und man findet im Netz zig unterschiedliche Meinungen dazu. Für mich war das Gültig was mir die Zulassungstelle und meine Versicherung gesagt haben.
Ich habe diese Regelung schon mehrmals angewendet und wurde sogar 1x von der Polizei angehalten. Mit Kaufvertrag, eVB und den anderen Unterlagen war das alles in Ordnung.

Genauso wie viele nicht wissen, dass das private Kurzzeitkennzeichen wirklich NUR für die Überführungsfahrt von Ort des Verkäufers zum Ort des Käufers gilt. Man darf mit diesem Kurzzeitkennzeichen dann z.b. nicht noch zusätzlich rumfahren (um z.B. das Auto seiner Familie oder Freunden zu zeigen).

P.S.
@ Threadersteller:
Ihr könntet euch ja auch gleich bei der KFZ Zulassungsstelle im Ort des Verkäufers treffen. Dann könnt ihr Abmeldung + Kurzzeitkennzeichen in einem Rutsch machen und du bleibst nicht auf den Kosten für die Abmeldung des Fahrzeuges sitzen ;)

AtTheDriveIn
2015-07-20, 00:03:45
Ist kein Kauf von Privat.

Ich werde versuchen mir morgen Kopien der ZB1 und des TÜV Bericht per Mail schicken zu lassen um damit die Kennzeichen zu bekommen. Wollte den wagen abends holen, da hat die Zulassungsstelle schon dicht. Was ist das alles eine bürokratische Schei*e

Rooter
2015-07-20, 00:25:17
Wenn's ein Händler ist soll der dir gefälligst ein Überführungskennzeichen besorgen. Könnte aber, wie ich oben schon schieb, evt. etwas Überzeugungsarbeit brauchen.

Es sei denn, es ist so ein Händler wie ihn mein Bruder an der Strippe hatte als er einen Juke suchte. Er fand das Auto auf mobile.de mit einem etwas zu hohen Preis. Bruder rief an und fragte, ob am Preis noch was zu machen sei. Antwort: "Das ist Festpreis! Wir sind ein Nissan-Händler und kein türkischer Basar." Bruder beendete das Gespräch... ;D

MfG
Rooter

Oid
2015-07-20, 18:15:45
Bruder rief an und fragte, ob am Preis noch was zu machen sei.
Najo, pauschal am Telefon zu fragen, ob noch was am Preis zu machen ist, ist ja auch "etwas" ungeschickt...

Sven77
2015-07-20, 18:18:57
Es sei denn, es ist so ein Händler wie ihn mein Bruder an der Strippe hatte als er einen Juke suchte. Er fand das Auto auf mobile.de mit einem etwas zu hohen Preis. Bruder rief an und fragte, ob am Preis noch was zu machen sei. Antwort: "Das ist Festpreis! Wir sind ein Nissan-Händler und kein türkischer Basar." Bruder beendete das Gespräch...

Bruder kann ja auch beim Schotterplatzali kaufen, da geht immer noch was

arcanum
2015-07-20, 20:49:42
fragen kostet nichts und wenn man so locker ein paar tausend euro nachlass rausholt, warum nicht. schließlich gibt es händler und marken, bei denen man so gute vergünstigungen erzielen kann. wer geld zu verschenken hat, kann natürlich gern die UVP zahlen.

AtTheDriveIn
2015-07-20, 21:07:37
Hat geklappt. Der Händler hat mir kurzfristig noch Scans des ZB1 und des TÜV Berichts geschickt. Wenigstens akzeptiert es die Zulassungsstelle wenn man keine Originale vorlegt.

Wagen wurde damit erfolgreich überführt. :)

Rooter
2015-07-21, 01:03:03
Bruder kann ja auch beim Schotterplatzali kaufen, da geht immer noch wasSoll das heißen, es gibt wirklich Händler bei denen man nicht über den Preis reden kann/braucht weil Festpreise, so wie z.B. in der Apotheke? :eek: :|

MfG
Rooter

Hamster
2015-07-21, 06:18:18
Soll das heißen, es gibt wirklich Händler bei denen man nicht über den Preis reden kann/braucht weil Festpreise, so wie z.B. in der Apotheke? :eek: :|

MfG
Rooter

Nach meiner Erfahrung ist bei Audi oder Bmw bei 2-4 Jahre alten Gebrauchtwagen fast nichts möglich (ein paar Hunderter gehen immer aber nicht mehr, wie man es zB oft im TV sieht).
Anscheinend ist die Nachfrage nach den Modellen so groß, dass es die Händler nicht nötig haben groß was am Preis zu drehen.
Das ist bei kleineren Händlern schon anders. Teilweise kommen die von sich aus mit neuen Preisen um die Ecke, hauptsache die Kiste ist vom Hof :ugly:

@Topic: super das die Überführung einwandfrei geklappt hat. Gut zu wissen, dass das auch mit gescannten Dokumenten geht.
Ich hatte dieses Jahr auch zwei Autos gekauft und in beiden Fällen hat man mir den Brief per Post zukommen lassen, was die Anmeldung sehr einfach gemacht hat :)

MartinRiggs
2015-07-21, 07:30:23
Es sei denn, es ist so ein Händler wie ihn mein Bruder an der Strippe hatte als er einen Juke suchte. Er fand das Auto auf mobile.de mit einem etwas zu hohen Preis. Bruder rief an und fragte, ob am Preis noch was zu machen sei. Antwort: "Das ist Festpreis! Wir sind ein Nissan-Händler und kein türkischer Basar." Bruder beendete das Gespräch... ;D

MfG
Rooter

Viele reagieren auf Handeln am Telefon allergisch, kann ich auch verstehen.
Wenn wirklich Interesse vorhanden ist dann schwingt man seinen Arsch ins Auto und schaut sich das Auto live an, dann kann auch gehandelt werden.

Handeln am Telefon ist ganz schlechter Stil und wird "geahndet" wie dein Bruder es erlebt hat.

Rooter
2015-07-21, 13:10:10
Viele reagieren auf Handeln am Telefon allergisch, kann ich auch verstehen.
Wenn wirklich Interesse vorhanden ist dann schwingt man seinen Arsch ins Auto und schaut sich das Auto live an, dann kann auch gehandelt werden.

Handeln am Telefon ist ganz schlechter Stil und wird "geahndet" wie dein Bruder es erlebt hat.Wenn der Händler 150km weit weg ist schwingt man nicht mal eben seinen Arsch ins Auto auf gut Glück.

Ich kann ja verstehen, dass die sich am Telefon nicht auf einen Preis festlegen wollen. Aber er hat ja noch mit anderen telefoniert, dieser eine Händler war der einzige der den Begriff "Festpreis" verwendet hat.

MfG
Rooter