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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kleine Verfahrensfrage Hausratsversicherung


Mosher
2015-07-19, 22:04:58
Hallo,

durch einen Defekt/Mangel an der elektrischen Anlage in meiner Mietwohnung kam es zu einem Defekt an 2 elektrischen Geräten (Laptop+Smartphone), Gesamtkaufpreis 2000€, Wiederbeschaffungswert (Neuware) ca. 1500€.

Der Vermieter sagte mir, ich solle die Geräte reparieren lassen bzw. eine Neuanschaffung tätigen und er werde die Rechnung dann an seine Versicherung (Hausrat müsste zuständig sein, meinte er) weiterleiten.

Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich vorgehen soll. Muss ich die Geräte irgendwie prüfen lassen, ob sie wirklich kaputt sind? Wer entscheidet, ob ich sie reparieren lassen muss? Ist eine Neuanschaffung bei ~2 Jahre alten Geräten gerechtfertigt?


Ich möchte mir so viel zeitlichen Aufwand wie möglich sparen und ehrlich gesagt würde ich am liebsten einfach die Geräte neu bestellen und anschließend die Rechnung weiterreichen.
Allerdings fürchte ich, dass sich die Versicherung quer stellen könnte.

Was meint ihr, wie geht man in so einem Fall am besten vor?
Muss ich mir irgendwo bestätigen lassen, dass die Geräte irreparabel defekt sind?

Ich will eben einerseits möglichst schnell Ersatz haben, andererseits aber vermeiden, dass ich meine finanzielle Vorleistung nicht erstattet bekomme.
Geräte zur Prüfung einschicken frisst erfahrungsgemäß viel Zeit und ich habe unverschuldet nicht nur einen materiellen Schaden, sondern auch erheblichen zeitlichen Aufwand und Ausfälle.

Vielen Dank für Informationen aller Art.

tatarus
2015-07-19, 22:27:10
Ich bin mir nicht sicher, ob die Hausratversicherung bei Defekten von elektrischen Anlagen zahlt. Versuchen kann man es aber mal.

Du musst einfach bei deiner Versicherung anrufen und den Schaden melden. Meistens muss man ein Formular ausfüllen und die jeweiligen Rechnungen der defekten Geräte mitschicken. Falls die Versicherung nicht glaubt, dass die Geräte irreparabel defekt sind, wird sie sie zur Begutachtung haben wollen.

Ob du in Vorleistung trittst oder nicht, ist der Versicherung egal. Sie wird den Schaden (also die alten Geräte) ersetzen oder auch nicht. Im zweiten Fall wäre die Rechtsschutzversicherung u.U. sinnvoll.

Generell rentieren sich bei teuren Geräten, selbst wenn man versichert ist, Überspannungsschutz-Steckdosenleisten.

Edit: Da es die Hausratversicherung des Vermieters und nicht deine eigene ist, denke ich nicht, dass sie zahlen. Die Zahlen nur für Schäden am Hausrat des Versicherungsnehmers. Wahrscheinlich muss dein Vermieter den Schaden selbst ersetzen. Dafür rentiert sich aber wieder die Rechtsschutzversicherung.

Tomislav
2015-07-19, 22:29:09
Hallo

Was meint ihr, wie geht man in so einem Fall am besten vor?

Die Versicherung anrufen und mit denen reden.

Grüße Tomi

Mosher
2015-07-19, 22:32:13
Ich bin mir nicht sicher, ob die Hausratversicherung bei Defekten von elektrischen Anlagen zahlt. Versuchen kann man es aber mal.

Du musst einfach bei deiner Versicherung anrufen und den Schaden melden. Meistens muss man ein Formular ausfüllen und die jeweiligen Rechnungen der defekten Geräte mitschicken. Falls die Versicherung nicht glaubt, dass die Geräte irreparabel defekt sind, wird sie sie zur Begutachtung haben wollen.

Ob du in Vorleistung trittst oder nicht, ist der Versicherung egal. Sie wird den Schaden (also die alten Geräte) ersetzen oder auch nicht. Im zweiten Fall wäre die Rechtsschutzversicherung u.U. sinnvoll.

Generell rentieren sich bei teuren Geräten, selbst wenn man versichert ist, Überspannungsschutz-Steckdosenleisten.

Es geht in dem Fall um die Versicherung meines Vermieters. Vielleicht ist es auch die Haftpflicht, mir ist das eigentlich relativ egal. Er meinte nur am Telefon, dass es wohl die Hausrat werden wird.

Die Kaufrechnungen der alten Geräte habe ich leider nicht mehr, aber die Versicherung dürfte doch eh nur der Zeitwert interessieren? Ich wäre ja auch zufrieden, wenn ich die Geräte einfach so wie sie sind ersetzt bekommen würde.

Überspannungsschutz-Steckdosenleisten "schützen" mich evtl. vor Blitzschlag, nicht aber vor fehlender Erdung und 150V am Schutzkontakt, die meine Geräte gebrutzelt haben. (Aber das hatte ich im Eingangspost nicht erwähnt, sorry)

Hallo

Die Versicherung anrufen und mit denen reden.

Grüße Tomi

Es geht nicht um meine Versicherung in diesem Fall, da die elektrische Anlage nachweislich mangelhaft war und demnach Fremdverschulden vorliegt.

Tomislav
2015-07-19, 22:36:48
Hallo

Es geht nicht um meine Versicherung in diesem Fall, da die elektrische Anlage nachweislich mangelhaft war und demnach Fremdverschulden vorliegt.
Ich habe auch nicht geschrieben das du deine Versicherung anrufen sollst, ich würde nichts ohne Absegnung der Versicherung machen.

Grüße Tomi

Mosher
2015-07-19, 22:37:58
Hallo

Ich habe auch nicht geschrieben das du deine Versicherung anrufen sollst.

Grüße Tomi

Ok, ich soll also meinen Vermieter anrufen und ihn nach seiner Versicherung fragen? Klingt für mich irgendwie komisch, aber wenn das so Usus ist, werde ich das wohl tun müssen.

ux-3
2015-07-19, 22:38:33
Der Vermieter sagte mir, ich solle die Geräte reparieren lassen bzw. eine Neuanschaffung tätigen und er werde die Rechnung dann an seine Versicherung (Hausrat müsste zuständig sein, meinte er) weiterleiten.


Klingt komisch. Seine Hausrat versichert seinen Hausrat!

Tomislav
2015-07-19, 22:41:27
Hallo

Ok, ich soll also meinen Vermieter anrufen und ihn nach seiner Versicherung fragen?

Richtig du hast die Reihenfolge der Kommunikation verstanden.


Klingt für mich irgendwie komisch, aber wenn das so Usus ist, werde ich das wohl tun müssen.

Was soll daran komisch sein das du mit der Versicherung reden willst, um zu erfahren was die alles haben wollen bzw. wie die weitere Vorgehensweise ist, damit du nichts falsch machst ?
Du willst doch wohl nicht ohne die Zusage für die Kostenübernahme von der Versicherung eine fremde Werkstatt beauftragen um etwas zu überprüfen/reparieren ?
Der Schuss könnte nach hinten losgehen, wenn die Versicherung sagt "Das zahlen wir nicht, das haben wir nicht beauftragt, wir haben unsere eigenen Gutachter.".

Grüße Tomi

Mosher
2015-07-19, 22:45:24
Klingt komisch. Seine Hausrat versichert seinen Hausrat!
Denke/dachte ich auch so.

Hallo

Richtig du hast die Reihenfolge der Kommunikation verstanden.

Da bin ich ja froh :)


Was soll daran komisch sein das du mit der Versicherung reden willst um zu erfahren was die alles haben wollen damit du nichts falsch machst ?

Grüße Tomi

Naja, ich kenne das eher so, dass er seine Versicherung verständigt und diese dann mich kontaktiert. Wenn ich weiter drüber nachdenke, scheint mir allerdings der Gedanke, selbst dort anzurufen, gar nicht mehr so absurd.

Plutos
2015-07-19, 23:29:48
IMHO hast du zwar relativ unbestreitbar einen Anspruch gegenüber dem Vermieter, inwiefern dieser diesen wiederum (s)einer Versicherung gegenüber geltend machen kann ist jedoch ein anderes Thema - und für dich an sich auch gar nicht relevant.

Sicher ist nur: wenn er deine defekten Geräte über seine Hausratversicherung abrechnen will, ist das Versicherungsbetrug, da die Geräte sich nicht in seinem Haushalt befinden/befanden. Auch die vermutlich bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung hilft nicht, da kein Gemeinschaftseigentum, und die Wohngebäudeversicherung sowieso nicht (höchstens wenn es ein Blitzschlag o.ä. gewesen wäre).

Bleibt noch die private Haftpflichtversichung des Vermieters, falls (und das ist alles andere als selbstverständlich!) diese Schäden darin eingeschlossen sind. Als letzte Option könnte er noch versuchen, den ursprünglichen Elektorinstallateur haftbar zu machen. Aber das ist alles eigentlich nicht dein Bier, IMHO ist dein Vermieter dein einziger Ansprechpartner und er muss deinen Schaden ersetzen - wo er sich dann evtl. das Geld zurückholt kann dir egal sein.



TL; DR: viel Erfolg, das kann eine "interessante" Angelegenheit werden.

Don-Roland
2015-07-19, 23:54:07
Ok, ich soll also meinen Vermieter anrufen und ihn nach seiner Versicherung fragen? Klingt für mich irgendwie komisch, aber wenn das so Usus ist, werde ich das wohl tun müssen.

Wenn der Vermieter den Vorfall bereits bei seiner Versicherung (welche auch immmer) gemeldet hat, wird dich in den nächsten Tagen ein sogenannter Sachverständiger anrufen/aufsuchen.

Dieser wird dir und der Versicherung mitteilen ob und wie die Geräte ersetzt werden (Reparatur oder Ersatz).
Bei Ersatz bekommst du den aktuellen Wert ausbezahlt oder kaufst neue Geräte und schickst die Rechnung.
Aber das kannst du dann mit der Versicherung verhandeln.

Wenn sich in der nächsten Woche niemand bei dir meldet einfach noch mal den Vermieter ansprechen.

Mosher
2015-07-19, 23:56:31
IMHO hast du zwar relativ unbestreitbar einen Anspruch gegenüber dem Vermieter, inwiefern dieser diesen wiederum (s)einer Versicherung gegenüber geltend machen kann ist jedoch ein anderes Thema - und für dich an sich auch gar nicht relevant.

Sicher ist nur: wenn er deine defekten Geräte über seine Hausratversicherung abrechnen will, ist das Versicherungsbetrug, da die Geräte sich nicht in seinem Haushalt befinden/befanden. Auch die vermutlich bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung hilft nicht, da kein Gemeinschaftseigentum, und die Wohngebäudeversicherung sowieso nicht (höchstens wenn es ein Blitzschlag o.ä. gewesen wäre).

Bleibt noch die private Haftpflichtversichung des Vermieters, falls (und das ist alles andere als selbstverständlich!) diese Schäden darin eingeschlossen sind. Als letzte Option könnte er noch versuchen, den ursprünglichen Elektorinstallateur haftbar zu machen. Aber das ist alles eigentlich nicht dein Bier, IMHO ist dein Vermieter dein einziger Ansprechpartner und er muss deinen Schaden ersetzen - wo er sich dann evtl. das Geld zurückholt kann dir egal sein.



TL; DR: viel Erfolg, das kann eine "interessante" Angelegenheit werden.

Ich sehe/fürchte das eben auch so.
Die Frage ist jetzt: Wie komme ich am schnellesten zu einem Ergebnis?

Ich kann jetzt natürlich auf Verdacht einfach neue Geräte kaufen und hoffen, dass irgendwer ohne Gerichtsbeschluss dafür aufkommen wird, andererseits sehe ich darin das Risiko, dass ich aufgrund eines "Verfahrensfehlers" auf den Kosten sitzen bleibe.

Der offizielle Weg über Gutachter etc. kann leider erfahrungsgemäß ewig dauern.

Und einfach die Mietzahlungen bis zur Klärung auszusetzen, scheint mir sehr riskant. Ich scheine allerdings bestimmte Ansprüche (Fristlose Kündigung, Mietminderung etc.) zu haben. :/

Ist mir eigentlich alles egal, ich will nur so schnell wie möglich meine Geräte wieder und keine 1500€ dafür aus eigener Tasche bezahlt haben.

Tomislav
2015-07-20, 00:37:15
Hallo

Fehlende Erdung kommt in Altbauten oft vor, da wird die Erde einfach auf den Nullleiter gelegt aber 150V am Schutzkontakt ist nicht normal.
Was für ein Defekt/Mangel an der elektrischen Anlage war es eigentlich genau bzw. was ist genau passiert ?
War das ein Kurzschluss bedingt durch altersschwache Isolierungen oder eine fehlerhafte Reparatur oder ein Feuchtigkeitsschaden ?
Hat jemand unmittelbar vor dem Schaden an dieser Anlage gearbeitet und evtl. einen Fehler gemacht ?

Ich bin kein Jurist aber soweit ich weiß muss ein Vermieter einen Altbau mit fehlender Erdung nicht nachrüsten (Bestandsschutz), er trägt aber das Haftungsrisiko wenn etwas passiert.
Da dürfte sich wahrscheinlich jede Versicherung raus reden und die Haftung auf den Vermieter schieben weil dieser den Altbau nicht modernisiert hat.

Grüße Tomi

Dicker Igel
2015-07-20, 00:50:43
Wenn dieser Mangel der Mietsache derartige Geräte beschädigt, muss er imo behoben werden. Ich sehe hier den Vermieter auch in der Zahlpflicht und als einzigen Ansprechpartner. Wenn das repariert wird, sollte man auch noch schauen, dass das nicht auf die Nebenkosten umgelegt wird.

Plutos
2015-07-20, 01:00:04
Die Reparatur als solche nicht, nein. Eine evtl. den Schaden ersetzende Haftpflichtversicherung ist allerdings schon umlagefähig.

Dicker Igel
2015-07-20, 01:06:17
Ja, wobei ich das auch sehr grenzwertig finde, da der Vermieter seine Sache nicht in Schuss hält. Das sollte ihm die Versicherung gleich um die geizigen Ohren hauen.

ux-3
2015-07-20, 06:56:46
Ja, wobei ich das auch sehr grenzwertig finde, da der Vermieter seine Sache nicht in Schuss hält. Das sollte ihm die Versicherung gleich um die geizigen Ohren hauen.

Andererseits steht es jedem frei, in einen teuren Neubau oder modernisierten Altbau zu ziehen. Denn der Austausch der Elektrik wird sich auch in der Miete wiederfinden.

cartman5214
2015-07-20, 07:24:40
Schöne, fast klassische Gemengelage...

Versicherungen Vermieter:
Grundbesitzerhaftpflicht: deckt nur Gefahren außerhalb der Wohnung, hilft hier nicht.
Hausratversicherung: deckt Schäden am Eigentum des Vermieters in dessen Wohnung, hilft hier nicht.
Haftpflichtversicherungdes Vermieters: deckt Gefahren am Eigentum dritter in der vermieteten Wohnung. Treffer!
Diese Versicherung zahlt nur den Zeitwert, schau mal bei eBay was die Geräte dort erzielen bzw. richte dich bei zwei Jahren auf ca. 40-50% Abschlag auf die 1.500€ ein. Üblicherweise reicht ein Statement von ner PC-Bude das die Teile durch Überspannung hinüber sind. Wegen 800€ kommt keiner rausgefahren (außer bei RTL...). Lass deinen Vermieter die Schadenanzege machen, der Versicherer meldet sich dann.

Bleibt nur noch Deine Hausrat. Überspannung muss abgedeckt sein, Bedingungen prüfen! Standard ist Überspannung durch Blitzschlag. Fehler in der Installation sind separat abzudecken (hauen 90% der Makler aber immer in die Verträge rein). Schaden melden, schauen was passiert und im Fall der Deckung über die 1.500€ freuen, evtl. auch über die 2.000,-. Die Hausratversicherung holt sich dann die Kohle von der Haftpflicht selbst wieder.

cartman5214
2015-07-20, 07:26:50
Andererseits steht es jedem frei, in einen teuren Neubau oder modernisierten Altbau zu ziehen. Denn der Austausch der Elektrik wird sich auch in der Miete wiederfinden.

Moderne Installation schön und gut, aber auch in nem Altbau hat der Vermieter zumindest die Basics sicherzustellen.

Dicker Igel
2015-07-20, 11:53:16
Eben, da das auch zum Brand führen kann.

Mosher
2015-07-20, 13:44:57
Hallo

Fehlende Erdung kommt in Altbauten oft vor, da wird die Erde einfach auf den Nullleiter gelegt aber 150V am Schutzkontakt ist nicht normal.
Was für ein Defekt/Mangel an der elektrischen Anlage war es eigentlich genau bzw. was ist genau passiert ?
War das ein Kurzschluss bedingt durch altersschwache Isolierungen oder eine fehlerhafte Reparatur oder ein Feuchtigkeitsschaden ?
Hat jemand unmittelbar vor dem Schaden an dieser Anlage gearbeitet und evtl. einen Fehler gemacht ?

Ich bin kein Jurist aber soweit ich weiß muss ein Vermieter einen Altbau mit fehlender Erdung nicht nachrüsten (Bestandsschutz), er trägt aber das Haftungsrisiko wenn etwas passiert.
Da dürfte sich wahrscheinlich jede Versicherung raus reden und die Haftung auf den Vermieter schieben weil dieser den Altbau nicht modernisiert hat.

Grüße Tomi

Die fehlende erde hatte die Ursache, dass die Dose nachträglich gesetzt wurde und fälschlicherweise davon ausgegangen wurde, dass die Erde im Sicherungskasten an der Hauserde hängen würde. Doch leider waren die alten Steckdosen über die Wasserleitungen geerdet.
Die 150V sind vermutlich einfach in den PE eingekoppelt worden.
Nachdem im Sicherungskasten dann mein PE auf Erde gelegt wurde, passte wieder alles.
Logischerweise konnte der FI ohne Erde auch nicht auslösen, wobei fraglich ist, ob der Strom überhaupt groß genug war.

Andererseits steht es jedem frei, in einen teuren Neubau oder modernisierten Altbau zu ziehen. Denn der Austausch der Elektrik wird sich auch in der Miete wiederfinden.
Stimmt im Prinzip, trotzdem muss bei jeder Neuinstallation (unabhängig von Neubau/Altbau) ein Prüfprotokoll durchgeführt werden. Dies ist nicht geschehen, denn sonst wäre die fehlende Erde aufgefallen.


Schöne, fast klassische Gemengelage...

Versicherungen Vermieter:
Grundbesitzerhaftpflicht: deckt nur Gefahren außerhalb der Wohnung, hilft hier nicht.
Hausratversicherung: deckt Schäden am Eigentum des Vermieters in dessen Wohnung, hilft hier nicht.
Haftpflichtversicherungdes Vermieters: deckt Gefahren am Eigentum dritter in der vermieteten Wohnung. Treffer!
Diese Versicherung zahlt nur den Zeitwert, schau mal bei eBay was die Geräte dort erzielen bzw. richte dich bei zwei Jahren auf ca. 40-50% Abschlag auf die 1.500€ ein. Üblicherweise reicht ein Statement von ner PC-Bude das die Teile durch Überspannung hinüber sind. Wegen 800€ kommt keiner rausgefahren (außer bei RTL...). Lass deinen Vermieter die Schadenanzege machen, der Versicherer meldet sich dann.

Bleibt nur noch Deine Hausrat. Überspannung muss abgedeckt sein, Bedingungen prüfen! Standard ist Überspannung durch Blitzschlag. Fehler in der Installation sind separat abzudecken (hauen 90% der Makler aber immer in die Verträge rein). Schaden melden, schauen was passiert und im Fall der Deckung über die 1.500€ freuen, evtl. auch über die 2.000,-. Die Hausratversicherung holt sich dann die Kohle von der Haftpflicht selbst wieder.

Danke. Überspannung wird abgedeckt, ob die in dem Fall greift (imho ist Überspannung etwas anderes), muss ich klären.


Wenn dieser Mangel der Mietsache derartige Geräte beschädigt, muss er imo behoben werden. Ich sehe hier den Vermieter auch in der Zahlpflicht und als einzigen Ansprechpartner. Wenn das repariert wird, sollte man auch noch schauen, dass das nicht auf die Nebenkosten umgelegt wird.
Da herrscht wohl echt eine seltsame Rechtslage, denn andere Quellen sprechen von einem Anspruch auf Mietminderung nach solchen Vorfällen.
Falls der Vermieter wirklich mit der Miete anziehen will, muss ich wohl auf solche Maßnahmen zurückgreifen...

Wenn der Vermieter den Vorfall bereits bei seiner Versicherung (welche auch immmer) gemeldet hat, wird dich in den nächsten Tagen ein sogenannter Sachverständiger anrufen/aufsuchen.

Nun, so rum wäre es mir nämlich fast lieber. Ich werde wohl den Vermieter noch mal drauf ansprechen.

Danke euch allen soweit!

Tomislav
2015-07-20, 14:35:12
Hallo

Die fehlende erde hatte die Ursache, dass die Dose nachträglich gesetzt wurde und fälschlicherweise davon ausgegangen wurde, dass die Erde im Sicherungskasten an der Hauserde hängen würde. Doch leider waren die alten Steckdosen über die Wasserleitungen geerdet.

Wenn eine Dose nachträglich gelegt wurde und sich der Elektriker nicht vorher über die Erdung informiert hat dann würde ich die Schuld bei dem suchen, der darf nicht einfach etwas annehmen, das kann Menschenleben kosten.
Jeder halbwegs gut ausgebildete und erfahrene Elektriker muss diese Problematik in Altbauten kennen, die nachträgliche Dose wurde doch wohl hoffentlich nicht von einem Hobbyfummler gesetzt ?

Grüße Tomi

PHuV
2015-07-20, 14:40:29
Versicherungen wollen immer Gutachten und Papier haben, ohne sowas geht gar nichts. Bei meinem Schadensfall mußte ich damals von den Geräten eine Bescheinigung eines Fachhändlers mit Reparaturwerkstatt bestätigen lassen, daß diese Geräte kaputt sind und sich die Reparatur nicht mehr lohnt.

Sprich, wackel mit Deinen Geräten zu einem Fachhändler, und laß Dir bescheinigen, daß diese Dinger tot sind, bzw. was eine Reparatur kosten würde. Diesen Schrieb mußt Du dann Deinem Vermieter geben. Um diesen Aufwand kommst Du auch nicht herum. Wenn Du diese Geräte online gekauft hast, kannst Du sie auch beim Händler hinsenden, wenn er so einen Service bietet. So ein Gutachten kostet auch eventuell etwas Geld, kannst Du aber von der Versicherung zurückfordern.

Mosher
2015-07-20, 14:44:16
Genau, er muss durch entsprechende Messungen/Prüfungen sicherstellen, dass alles Ordnungsgemäß funktioniert. Ein "floatender" Schutzkontakt hätte sofort auffallen müssen, sowie die schwebende Erde im Sicherungskasten.

Da keinerlei Protokolle existieren, kann man mir nicht mal sagen, wer diese Dose gesetzt hat :ugly:

Ich sehe im Prinzip nur nicht ein, warum ich mich um sowas kümmern soll und möchte einfach mein Geld von "irgendwem" erstattet bekommen. Woher der sich dann seine Kohle holt, ist mir Wurscht. Kann ja nicht angehen, dass ich daheim gegrillt werde, mir mein Zeug um die Ohren fliegt und ich dann auch noch den Stress habe. Sollte da zu viel Aufwand auf mich zukommen, hole ich mir noch irgendein Attest wegen Angstzuständen und lasse mir von der Arbeit Verdienstausfall bescheinigen und solche Späße...

Aber jetzt erstmal nehme ich nochmal Kontakt zum Vermieter bzw. dessen Versicherung auf und hoffe auf schnelle Klärung des Sachverhalts. Die Schadenssumme ist ja eigentlich "Peanuts", vielleicht wird das ja einfach durchgewunken.

Versicherungen wollen immer Gutachten und Papier haben, ohne sowas geht gar nichts. Bei meinem Schadensfall mußte ich damals von den Geräten eine Bescheinigung eines Fachhändlers mit Reparaturwerkstatt bestätigen lassen, daß diese Geräte kaputt sind und sich die Reparatur nicht mehr lohnt.

Sprich, wackel mit Deinen Geräten zu einem Fachhändler, und laß Dir bescheinigen, daß diese Dinger tot sind, bzw. was eine Reparatur kosten würde. Diesen Schrieb mußt Du dann Deinem Vermieter geben. Um diesen Aufwand kommst Du auch nicht herum. Wenn Du diese Geräte online gekauft hast, kannst Du sie auch beim Händler hinsenden, wenn er so einen Service bietet. So ein Gutachten kostet auch eventuell etwas Geld, kannst Du aber von der Versicherung zurückfordern.
Nimm' mir nicht meine Hoffnung auf eine unkomplizierte Lösung :(

PHuV
2015-07-20, 15:00:02
Ich verstehe Deine Haltung, nur nützt sie Dir leider nichts. Dir ist etwas kaputt gegangen, egal wessen Fehler das war, und dann mußt Du Dich darum kümmern. Bin ich beispielsweise daran schuld, daß bei uns eingebrochen wurde? :confused: Trotzdem war das einen Riesenrennerei, und wenn Du Dich nicht selbst darum kümmerst, wird daraus auch nichts.

ux-3
2015-07-20, 15:02:33
Ich sehe im Prinzip nur nicht ein, warum ich mich um sowas kümmern soll und möchte einfach mein Geld von "irgendwem" erstattet bekommen. Woher der sich dann seine Kohle holt, ist mir Wurscht. Kann ja nicht angehen, dass ich daheim gegrillt werde, mir mein Zeug um die Ohren fliegt und ich dann auch noch den Stress habe. Sollte da zu viel Aufwand auf mich zukommen, hole ich mir noch irgendein Attest wegen Angstzuständen und lasse mir von der Arbeit Verdienstausfall bescheinigen und solche Späße...

Grundsätzlich bist Du imho durch geeignete Mitwirkung verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Horx
2015-07-20, 16:05:54
Die Reparatur als solche nicht, nein. Eine evtl. den Schaden ersetzende Haftpflichtversicherung ist allerdings schon umlagefähig.

Afaik zahlt in dem Fall die private Haftpflicht des Vermieters für die Schäden, durch den baulichen Mangel entstanden sind. Die Reparatur der Erdung selbst wird evtl die Wohngebäudeversicherung zahlen (je nachdem welche Police und wie entstanden).

Mosher
2015-07-20, 16:10:12
Ich verstehe Deine Haltung, nur nützt sie Dir leider nichts. Dir ist etwas kaputt gegangen, egal wessen Fehler das war, und dann mußt Du Dich darum kümmern. Bin ich beispielsweise daran schuld, daß bei uns eingebrochen wurde? :confused: Trotzdem war das einen Riesenrennerei, und wenn Du Dich nicht selbst darum kümmerst, wird daraus auch nichts.
Grundsätzlich bist Du imho durch geeignete Mitwirkung verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Ist mir (leider) klar, trotzdem ist es ärgerlich, oder?
Ich hoffe jedoch, das meiste irgendwie telefonisch klären zu können, aber meine Geräte werde ich schon irgendwie einschicken bzw. hinbringen müssen :/

Aber es wird jetzt wohl hoffentlich nicht von mir erwartet, dass ich mich um eine ordnungsgemäße Abnahme der Elektrik kümmere und sowas? Es sei mir also zumindest gegönnt, mir diesen Schuh nicht anzuziehen?

PHuV
2015-07-20, 17:34:28
Aber es wird jetzt wohl hoffentlich nicht von mir erwartet, dass ich mich um eine ordnungsgemäße Abnahme der Elektrik kümmere und sowas? Es sei mir also zumindest gegönnt, mir diesen Schuh nicht anzuziehen?
Ja, das mußt Du nicht, dafür haftet allein der Vermieter.

Tomislav
2015-07-20, 17:41:41
Hallo

Afaik zahlt in dem Fall die private Haftpflicht des Vermieters für die Schäden, durch den baulichen Mangel entstanden sind.

Das glaube ich nicht, die private Haftpflicht zahlt Schäden die durch den Versicherten verursacht werden, in diesem Fall ist der Versicherte nicht der Verursacher.


Die Reparatur der Erdung selbst wird evtl die Wohngebäudeversicherung zahlen (je nachdem welche Police und wie entstanden).

Die fehlende Erdung in Altbauten auf den neuesten Stand zu bringen ist eine Modernisierung und keine Reparatur und die Wohngebäudeversicherung bezahlt keine Modernisierungen.

Die fehlende erde hatte die Ursache, dass die Dose nachträglich gesetzt wurde und fälschlicherweise davon ausgegangen wurde, dass die Erde im Sicherungskasten an der Hauserde hängen würde. Doch leider waren die alten Steckdosen über die Wasserleitungen geerdet.

Wenn die Versicherung (egal welche) mitbekommt das der Fehler erst aufgetreten ist, kurz nachdem jemand dort eine neue Dose angebracht hat, dann wird die Versicherung die Zahlung sowieso verweigern und auf den Elektriker verweisen.

Grüße Tomi

Mosher
2015-07-20, 18:38:54
Wir (Vermieter und ich) haben uns jetzt darauf geeinigt, dass ich die Geräte zur Reparatur einschicke und er die Kosten übernimmt. (Falls unwirtschaftlich: Neuware)
Wird wohl jetzt erst Mal dauern, bis da was rauskommt.

@Tomislav: Kann gut sein, dass die Versicherung sich querstellt, wenn der Fehler erst nachträglich entstand, aber wessen Sache ist es dann, den Elektriker zu kontaktieren? Ich würde sagen, das liegt in der Pflicht der Vermieters.

Tomislav
2015-07-20, 19:41:57
Hallo

Wir (Vermieter und ich) haben uns jetzt darauf geeinigt, dass ich die Geräte zur Reparatur einschicke und er die Kosten übernimmt. (Falls unwirtschaftlich: Neuware)

Hoffentlich hast du das schriftlich (inkl. Summe), alleine auf das Wort würde ich mich nicht verlassen.
Vertrauen ist gut, ein Schriftstück ist besser, der Vermieter hat dir die Wohnung auch nicht ohne Mietvertrag nur auf dein Wort hin überlassen.


aber wessen Sache ist es dann, den Elektriker zu kontaktieren?

Das ist die Sache vom Vermieter, ein Mieter sollte niemals Handwerker beauftragen, wer beauftragt muss auch zahlen.
Wenn dir dein Vermieter schon anbietet das selber privat zu regeln, dann vermute ich mal das die neue Dose schwarz installiert wurde.
Ich würde darauf bestehen das die Elektrik offiziell von jemandem überprüft wird der sich mir Altbauten auskennt und mir die Rechnung zeigen lassen, das kann ansonsten lebensgefährlich werden.


Aber es wird jetzt wohl hoffentlich nicht von mir erwartet, dass ich mich um eine ordnungsgemäße Abnahme der Elektrik kümmere und sowas? Es sei mir also zumindest gegönnt, mir diesen Schuh nicht anzuziehen?
Das musst du wissen wie wichtig dir dein Leben ist, mit einer maroden Elektrik ist nicht zu spaßen und Vermieter sind geizig, die machen von sich aus nur das nötigste, die brauchen manchmal Druck (Mieterschutzbund, Verbraucherzentrale).

Grüße Tomi

Mosher
2015-07-20, 20:09:20
Hallo

Hoffentlich hast du das schriftlich (inkl. Summe), alleine auf das Wort würde ich mich nicht verlassen.
Vertrauen ist gut, ein Schriftstück ist besser, der Vermieter hat dir die Wohnung auch nicht ohne Mietvertrag nur auf dein Wort hin überlassen.


Das ist die Sache vom Vermieter, ein Mieter sollte niemals Handwerker beauftragen, wer beauftragt muss auch zahlen.
Wenn dir dein Vermieter schon anbietet das selber privat zu regeln, dann vermute ich mal das die neue Dose schwarz installiert wurde.
Ich würde darauf bestehen das die Elektrik offiziell von jemandem überprüft wird der sich mir Altbauten auskennt und mir die Rechnung zeigen lassen, das kann ansonsten lebensgefährlich werden.


Das musst du wissen wie wichtig dir dein Leben ist, mit einer maroden Elektrik ist nicht zu spaßen und Vermieter sind geizig, die machen von sich aus nur das nötigste, die brauchen manchmal Druck (Mieterschutzbund, Verbraucherzentrale).

Grüße Tomi

Ich habe dem Vermieter natürlich schon gesagt, dass die Sache nur provisorisch gefixt wurde und er bitte noch mal einen Elektriker schicken soll, der auch ein ordnungsgemäßes Protokoll anfertigt. Aber wie du schon sagst, ist es ja jetzt nicht meine Sache, konkret eine Firma anzurufen.

Achso, und nein, der Vermieter sprach nicht davon, dass er mir die Reparatur aus eigener Tasche zahlt, sorry, falls das so rüberkam.
Da ich das Gerät aber so oder so einschicken muss, bleibt mir keine Wahl.

Das läuft so: Ich schicke die Geräte ein. Wenn es kein Garantiefall ist (Was es nicht ist) bekomme ich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur.
Wenn ich diese ablehne und das defekte Gerät wieder haben möchte, oder nicht innerhalb einer bestimmten Frist antworte, werden mir die Geräte unrepariert zurückgeschickt und es werden 30€ fällig.

Ich kann auch ablehnen und die Geräte kostenlos entsorgen lassen.

Ich lasse mir den Voranschlag schriftlich geben und leite den dann an den Vermieter weiter. Von dem wiederum (oder von seiner Versicherung, falls er den Fall weitergegeben hat) will ich dann was schriftliches, bevor ich dann

a) Die Geräte reparieren lasse, oder
b) Eine Neuanschaffung im Fall einer unwirtschaftlichen Reparatur tätige.

Da die Geräte eh hin sind, tut es mir jetzt erstmal nicht weh, wenn ich sie einschicken muss. Aber wenigstens bekomme ich dann was offizielles und verweisbares.


Gibt es noch Bedenken bei dieser Vorgehensweise?

ux-3
2015-07-20, 20:16:19
Gibt es noch Bedenken bei dieser Vorgehensweise?


Belege für Versandkosten aufbewahren!

Mosher
2015-07-20, 20:18:37
Belege für Versandkosten aufbewahren!

Guter Punkt, danke!

Tomislav
2015-07-20, 20:20:56
Hallo

Achso, und nein, der Vermieter sprach nicht davon, dass er mir die Reparatur aus eigener Tasche zahlt, sorry, falls das so rüberkam.
...
Das läuft so: Ich schicke die Geräte ein. Wenn es kein Garantiefall ist (Was es nicht ist) bekomme ich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur.
Wenn ich diese ablehne und das defekte Gerät wieder haben möchte, oder nicht innerhalb einer bestimmten Frist antworte, werden mir die Geräte unrepariert zurückgeschickt und es werden 30€ fällig.

Also doch die Versicherung ? Wer zahlt die Begutachtung/Reparatur ? Du ? Was machst du wenn die Versicherung das nicht bezahlen will weil sie eigene Gutachter hat ?
Die Versicherung sagt einfach "Wir haben diese Werkstatt nicht beauftragt.", wenn du das Zeug jetzt einfach so reparieren lässt dann wird die Versicherung die Zahlung ablehnen weil sie den Schaden nicht mehr begutachten können.


Da ich das Gerät aber so oder so einschicken muss, bleibt mir keine Wahl.

Nein musst du nicht, wie kommst du darauf ? Versicherungen haben eigene Gutachter und wenn der einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt musst du gar nichts mehr irgendwo hinschicken.
Wenn eine Versicherung den Schaden bezahlen soll dann will die Versicherung den Schaden an den Geräten sehen, wie soll das gehen wenn du die Geräte reparieren lassen willst bevor du mit der Versicherung in Kontakt trittst ?


Ich lasse mir den Voranschlag schriftlich geben und leite den dann an den Vermieter weiter. Von dem wiederum (oder von seiner Versicherung, falls er den Fall weitergegeben hat) will ich dann was schriftliches, bevor ich dann

Nein mach nichts mit dem Vermieter, dein alleiniger Ansprechpartner ist die Versicherung.


Gibt es noch Bedenken bei dieser Vorgehensweise?

Ja hör endlich auf mit dieser Mauschelei mit dem Vermieter, ruf endlich die Versicherung an und frag die nach der weiteren Vorgehensweise, die sollen dir eine Kostenübernahme für die Begutachtung/Reparatur schicken oder dir einen Gutachter nennen wo du das Zeug hinschicken sollst. Du hättest in der Zeit die du hier verballert hast schon dreimal mit der Versicherung über die Sache reden können.

Grüße Tomi

Mosher
2015-07-20, 20:41:17
Für den Voranschlag zahle ich nur was, wenn ich das Gerät reparieren lasse, oder mir defekt zurückschicken lasse. Ich kann auch ablehnen und kostenlos entsorgen lassen.

Ich werde natürlich nicht reparieren oder irgendwas neues kaufen, bevor ich nichts schriftliches von der Versicherung habe, dass sie den Schaden übernehmen.
Bei solchen eher geringen Summen gehe ich davon aus (ja, sorry, vielleicht fahrlässig), dass die Versicherung niemanden am Start hat, der das jetzt wesentlich günstiger durchführt. Immerhin habe ich ja eh schon Aufwand auf mich genommen, den sich die Versicherung sparen kann.

Ich mach' das jetzt einfach so und wenn's nicht klappt, schlag' ich alles kurz und klein und werde nie wieder einen Rat von dir ausschlagen xD.

Versicherungen wollen immer Gutachten und Papier haben, ohne sowas geht gar nichts. Bei meinem Schadensfall mußte ich damals von den Geräten eine Bescheinigung eines Fachhändlers mit Reparaturwerkstatt bestätigen lassen, daß diese Geräte kaputt sind und sich die Reparatur nicht mehr lohnt.

Sprich, wackel mit Deinen Geräten zu einem Fachhändler, und laß Dir bescheinigen, daß diese Dinger tot sind, bzw. was eine Reparatur kosten würde. Diesen Schrieb mußt Du dann Deinem Vermieter geben. Um diesen Aufwand kommst Du auch nicht herum. Wenn Du diese Geräte online gekauft hast, kannst Du sie auch beim Händler hinsenden, wenn er so einen Service bietet. So ein Gutachten kostet auch eventuell etwas Geld, kannst Du aber von der Versicherung zurückfordern.

Ja genau, im Prinzip mache ich jetzt genau das. Hast du Vorgaben bekommen, zu welchem Händler/Werkstatt/Gutachter du gehen musst (irgendeine Liste), oder war das egal, Hauptsache autorisiert?
Da ich mich in meinem Fall direkt an die Reparaturwerkstatt des Herstellers wende, sollte die Frage mit der Autorisierung keine sein.

Falk
2015-07-21, 13:15:27
Wenn Du den Schaden über die Privat-Haftpflichtversicherung des Vermieters melden willst, muss zuerst geklärt werden, ob dort die Haftung aus der Vermietung von Wohnungen abgedeckt ist. Gehört heute oft zum Deckungsschutz, aber nicht immer. Hausratversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht sind in dem geschilderten Schaden nicht von Interesse.

Bevor Du zum Elektro-Händler gehst, erst mit der Versicherung reden. Die Händler gucken meist die Geräte gar nicht richtig an und attestieren einen Defekt, schließlich will man ja ein neues Gerät verkaufen. Daher kann es sein, das die Geräte eingesendet werden müssen oder sich das ein Gutachter ansieht.

Bitte beachten, dass die Haftpflicht nur Zeitwert zahlt, wenn Deine Geräte ca. 2 Jahre alt sind wird es da schon Abzüge geben oder es wird der Wiederbeschaffungspreis eines funktionsfähigen Gebrauchtgeräts zu Grunde gelegt. Hierfür gibt es Dienstleister, die den Versicherern entsprechende Daten unter Grundlage des Gebrauchtmarkts liefern oder man legt die AfA-Tabelle zu Grunde.

Auf jeden Fall muss ein Verschulden des Vermieters nachweisbar sein, diese Prüfung wird der Haftpflichtversicherung des Vermieters vorgenommen.

Evil E-Lex
2015-07-21, 20:32:05
Ich hatte einen ganz ähnlichen Fall bei mir: Irgendein Vormieter meiner Wohnung hat in einer Abzweigdose L und PEN vertauscht. Warum das vorher nie aufgefallen ist, weiß ich nicht. Der Blitz und der Knall waren jedenfalls sehr spektakulär. Der Fernseher und mein Kabelreceiver haben nicht überlebt (Schaden wenn ich den Neuwert ansetze: 2300€).
Der anschließend vom Vermieter bestellte Elektriker hat die Hände mehrfach über dem Kopf zusammengeschlagen. Hier hat vorher jemand ohne jede Sachkenntnis rumgemurkst. Die Fehler in der Elektroinstallation wurden kostenfrei behoben. Auf meinem Schaden bin ich sitzen geblieben, da der Vermieter auf dem Standpunkt verharrte, für die Fehler in der Elektroinstallation nicht verantwortlich zu sein, daher wäre seine Haftpflicht nicht zuständig. Die eigene Hausrat zahlt nur bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag.
Zusammengefasst kann ich sagen: Es waren alle sehr betroffen, aber verantwortlich fühlte sich niemand.

Mosher
2015-07-21, 20:42:24
Ich hatte einen ganz ähnlichen Fall bei mir: Irgendein Vormieter meiner Wohnung hat in einer Abzweigdose L und PEN vertauscht. Warum das vorher nie aufgefallen ist, weiß ich nicht. Der Blitz und der Knall waren jedenfalls sehr spektakulär. Der Fernseher und mein Kabelreceiver haben nicht überlebt (Schaden wenn ich den Neuwert ansetze: 2300€).
Der anschließend vom Vermieter bestellte Elektriker hat die Hände mehrfach über dem Kopf zusammengeschlagen. Hier hat vorher jemand ohne jede Sachkenntnis rumgemurkst. Die Fehler in der Elektroinstallation wurden kostenfrei behoben. Auf meinem Schaden bin ich sitzen geblieben, da der Vermieter auf dem Standpunkt verharrte, für die Fehler in der Elektroinstallation nicht verantwortlich zu sein, daher wäre seine Haftpflicht nicht zuständig. Die eigene Hausrat zahlt nur bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag.
Zusammengefasst kann ich sagen: Es waren alle sehr betroffen, aber verantwortlich fühlte sich niemand.

Ach du Scheiße, ja, das ist meinem Fall ziemlich ähnlich, nur dass mein Vermieter zumindest scheinbar sehr kooperativ ist.

Aber solche Fälle sind echt schwierig.
Falls die Dose tatsächlich vom Vormieter angebracht worden ist, hätte sowas bei einem ordentlichen Übergabeprotokoll auffallen müssen und hätte definitiv überprüft / abgenommen werden müssen. PE auf L kann lange unbemerkt bleiben, wenn nur Eurostecker verwendet werden. Deswegen: Immer testen. :/
Falls die Dose fachmännisch gesetzt wurde, muss auch dazu ein Protokoll existieren.

Existiert das alles nicht, kann sich nach ein paar Jahren natürlich niemand mehr erinnern, wer wann was gemacht hat und jeder versucht sich, vor der Verantwortung zu drücken.
:(

Ja, und meine Hausrat deckt nämlich auch nur Überspannung ab, jedoch keine Fehler in der Elektrik an sich :/

cartman5214
2015-07-21, 21:59:12
Ich hatte einen ganz ähnlichen Fall bei mir: Irgendein Vormieter meiner Wohnung hat in einer Abzweigdose L und PEN vertauscht. Warum das vorher nie aufgefallen ist, weiß ich nicht. Der Blitz und der Knall waren jedenfalls sehr spektakulär. Der Fernseher und mein Kabelreceiver haben nicht überlebt (Schaden wenn ich den Neuwert ansetze: 2300€).
Der anschließend vom Vermieter bestellte Elektriker hat die Hände mehrfach über dem Kopf zusammengeschlagen. Hier hat vorher jemand ohne jede Sachkenntnis rumgemurkst. Die Fehler in der Elektroinstallation wurden kostenfrei behoben. Auf meinem Schaden bin ich sitzen geblieben, da der Vermieter auf dem Standpunkt verharrte, für die Fehler in der Elektroinstallation nicht verantwortlich zu sein, daher wäre seine Haftpflicht nicht zuständig. Die eigene Hausrat zahlt nur bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag.
Zusammengefasst kann ich sagen: Es waren alle sehr betroffen, aber verantwortlich fühlte sich niemand.

Mal ganz elegant ins Boxhorn jagen lassen. Selbstverständlich hast du einen Anspruch gegen den Vermieter.

Mortalvision
2015-07-21, 22:25:16
Der Vermieter ist für Fehler in der Elektroinstallation nicht verantwortlich. So wie du das schreibst, scheint ohne prüfprotokoll ohne Rechnung wohl schwarz gearbeitet worden zu sein. Wende dich mal an das Hauptzollamt deines Vertrauens, um dem Vermieter Beine zu machen ^^ war es wirklich schwarz, muss der Vermieter dafür aufkommen, er hat den schaden durch nicht fachgerechte Installation verursacht! So deucht mir, wäre dies ein echter fail.

cartman5214
2015-07-21, 22:39:45
Und nun alle 5x im Chor: "ich schaue in mein BGB bevor ich mich äußere"!!!

536a BGB ergibt den Hebel um eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung herzuleiten. Ansonsten kann man den Umweg über die Verkehrssicherungspflicht gehen. Die dann notwendige Fahrlässigkeit kommt über die Auswahl des Installateurs (geeignet?) und Bauüberwachung (Messprotokoll?) zusammen.

Im Summe jeweils ein Fall für die Privat- / Betriebshaftpflicht des Vermieters.

Evil E-Lex
2015-07-21, 22:46:25
Mal ganz elegant ins Boxhorn jagen lassen. Selbstverständlich hast du einen Anspruch gegen den Vermieter.
Natürlich habe ich den. Doch den durchzusetzen kostet Zeit, Geld und Nerven. Zumal der Vermieter nicht direkt greifbar ist, sondern nur eine Hausverwaltung, der das alles relativ egal ist. Ich hatte auch keine Lust, mir das Verhältnis zu Vermieter und Hausverwaltung direkt nach dem Einzug zu versauen.

Die Elektroinstallation befindet sich in diesem Haus zu großen Teilen noch auf dem Stand von 1960, da wurde das Haus gebaut. Damals entsprach das den Stand der Technik. Nur war zu dem Zeitpunkt für jeden Raum nur eine Steckdose vorgesehen. Einer der Vormieter hat dann selbst (das war definitiv keine Fachfirma) diese Installation mit ungeeigneten Mitteln erweitert (unter anderem flexible Leitungen mit zu geringen Querschnitt). Der Vermieter hatte davon keine Kenntnis (so wurde mir gesagt), ob das stimmt mag ich nicht beurteilen.

Mortalvision
2015-07-21, 22:46:37
Ich mache hier keine Rechtsberatung, sondern nur eine laienhafte Rechtseinschätzung, und glaub mir, wie oft ich schon gehört habe, dass in iwelchen Häusern der Elektriker am WE kam, weil er so mehr verdient hat. Logo, dass so welche dann kein prüfprotokoll zeichnen werden *g*

Mortalvision
2015-07-21, 22:51:54
Der Vermieter hatte davon keine Kenntnis (so wurde mir gesagt), ob das stimmt mag ich nicht beurteilen.

Das musst du auch gar nicht, denn die meisten Versicherungen (vermutlich auch deine Hausrat) haben Klauseln, in denen sie dir zur Erlangung der notwendigen Kenntnisse für den V-Fall Rechtsschutz bieten, wenn sie den Schadensersatz auf dritte abwälzen können. Sprich mal deine HRV auf die von mir genannten Sachverhalte an. Vielleicht springt ja wer drauf an.

Stormtrooper
2015-07-23, 14:15:25
Will ja nichts sagen, aber entweder versuchst du dich hier kostenneutral zu sanieren oder es ist ein anderer Fehler.
Durch einen fehlenden Schutzleiter oder selbst wenn 500V am Schutzkontakt sind, kann ein Smartphone oder Laptop niemals kaputt gehen.

Tomislav
2015-07-23, 14:21:45
Hallo

Durch einen fehlenden Schutzleiter oder selbst wenn 500V am Schutzkontakt sind, kann ein Smartphone oder Laptop niemals kaputt gehen.
Wie soll das auch gehen wenn ein Smartphone und ein Notebook Netzteil nur einen 2 poligen Stromstecker ohne Erdung haben.

Grüße Tomi

Mosher
2015-07-23, 14:55:56
Will ja nichts sagen, aber entweder versuchst du dich hier kostenneutral zu sanieren oder es ist ein anderer Fehler.
Durch einen fehlenden Schutzleiter oder selbst wenn 500V am Schutzkontakt sind, kann ein Smartphone oder Laptop niemals kaputt gehen.
Hallo

Wie soll das auch gehen wenn ein Smartphone und ein Notebook Netzteil nur einen 2 poligen Stromstecker ohne Erdung haben.

Grüße Tomi

Ok, dann lügt meine krampfende Hand also und mein Multimeter und das Multimeter des Elektrikers und das plötzlich defekte Smartphone. Beim Laptop bin ich mir nicht sicher, trotzdem schicke ich den ein.

PE geht zum 3-poligen (ja, 3-polig) Schukostecker des Laptopnetzteils, dort drin befindet sich zwar ein Trafo, jedoch scheint der sekundärseitig geerdet ("geerdet" = 150V), also liegt auch sekundärseitig diese Spannung an. USB-Shield Am Laptop = Smartphone USB-Shield = Alugehäuse.

Eure Unterstellungen helfen mir nicht, aber danke für den Versuch.
Wer nicht glaubt, was da passieren kann, dem empfehle ich einen Selbstversuch.

Aber das ist OT. Ich habe jetzt wie weiter oben geschildert Schritte eingeleitet und mittlerweile auch das OK der Versicherung bekommen.
Also alles gut soweit.

Stormtrooper
2015-07-23, 18:11:09
Ok, dann lügt meine krampfende Hand also und mein Multimeter und das Multimeter des Elektrikers und das plötzlich defekte Smartphone. Beim Laptop bin ich mir nicht sicher, trotzdem schicke ich den ein.

Ich behaupte nicht das an deinem Schuko keine 150V anliegen.
Das kann durchaus im Fehlerfall passieren.


PE geht zum 3-poligen (ja, 3-polig) Schukostecker des Laptopnetzteils, dort drin befindet sich zwar ein Trafo, jedoch scheint der sekundärseitig geerdet ("geerdet" = 150V), also liegt auch sekundärseitig diese Spannung an. USB-Shield Am Laptop = Smartphone USB-Shield = Alugehäuse.

Das kann nicht sein.
1. Ist in deinem Laptopnetzteil ganz sicher kein Trafo in dem Sinn drin, sondern 100% ist das ein Schaltnetzteil.
2. Kann und darf selbst bei einem normalen Trafo gar nicht geerdet werden. Dann wäre das ein Baufehler und selbst dann würden die 150V Potential immernoch in der Luft hängen.


Eure Unterstellungen helfen mir nicht, aber danke für den Versuch.
Wer nicht glaubt, was da passieren kann, dem empfehle ich einen Selbstversuch.

Da brauch ich kein Selbstversuch machen, denn es klappt nicht.
Mach doch mal bitte ein Foto vom Typenschild deines Netzteils.
Desweiteren unterstelle ich dir nichts, ich behaupte nur das hier ein anderer Fehler als der von dir beschriebene vorliegt.
Was mir wesentlich einleuchtender vorkommt ist ein verschleppter Neutralleiter.


Aber das ist OT. Ich habe jetzt wie weiter oben geschildert Schritte eingeleitet und mittlerweile auch das OK der Versicherung bekommen.
Also alles gut soweit.
Na das ist doch schließlich das Wichtigste.

Mosher
2015-07-23, 19:00:06
Danke für die Mühe, aber sorry, mir sind solche Diskussionen zu müßig.

Bezüglich Trafos und Schaltnetzteilen empfehle dir, zB mal einen Blick in dein Computernetzteil zu werfen.
Was kann und darf und was letzlich gemacht wird, sind nicht immer ein- und die selbe Angelegenheit und es gibt immer noch geerdete Schaltnetzteile.

Ich gehe jetzt nicht weiter auf die Diskussion ein, da mir jetzt von mir selbst und 2 unabhängigen Fachkräften bestätigt wurde, was passiert ist.

Nimm mir bitte nicht übel, dass ich mich eher auf dieses Urteil verlasse, als auf deine sicher gut gemeinte Ferndiagnose.

Simon Moon
2015-07-23, 19:35:24
Hallo,

durch einen Defekt/Mangel an der elektrischen Anlage in meiner Mietwohnung kam es zu einem Defekt an 2 elektrischen Geräten (Laptop+Smartphone), Gesamtkaufpreis 2000€, Wiederbeschaffungswert (Neuware) ca. 1500€.

Der Vermieter sagte mir, ich solle die Geräte reparieren lassen bzw. eine Neuanschaffung tätigen und er werde die Rechnung dann an seine Versicherung (Hausrat müsste zuständig sein, meinte er) weiterleiten.


Das ist völliger Quatsch... üblicherweise nimmt man vor der Neuanschaffung mit der Versicherung Kontakt auf.


Aber das ist OT. Ich habe jetzt wie weiter oben geschildert Schritte eingeleitet und mittlerweile auch das OK der Versicherung bekommen.
Also alles gut soweit.

Das OK für was? Im Prinzip kann die Versicherung hier auswählen wie der Schaden wieder gut gemacht wird, zumindest in der Schweiz ist das gem. OR so, wobei der dispositive Teil vom Recht natürlich wegbedungen wird ^^

Da steht dann halt die Wahl zwischen:
Reparatur - fällt natürlich Weg wenn irreparabel und bei einem Handy ist die eh meist zu teuer, also eher unwahrscheinlich.
Austausch - Wenn die Geräte noch auf dem Markt sind, kann sie dir einfach ein Neues geben
Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät - manchmal machen die das und das Angebot ist wirklich gut, muss man aber nicht akzeptieren.
Vergütung des Zeitwerts - Wenn das Gerät noch auf dem Markt ist, entsprecht das meist dem aktuellen Preis den es zurzeit hat. Wenn es schon End of Life ist, wird der Zeitwert halt geschätzt... das ist dann ziemlich blöd, da hier natürlich nicht immer die vorteilhaftesten Preise für den Geschädigten berechnet werden. Dann kannst du aber hier darauf bestehen, dass sie dir ein gleichwertiges Gerät geben.

Sprich, wenn Option 1 und 2 wegfallen, kannst du meist zwischen Option 3 und 4 Wählen.

Stormtrooper
2015-07-23, 19:49:03
Danke für die Mühe, aber sorry, mir sind solche Diskussionen zu müßig.
Mir auch, wer es nicht verstehen will, soll es lassen.


Bezüglich Trafos und Schaltnetzteilen empfehle dir, zB mal einen Blick in dein Computernetzteil zu werfen.

Und was seh ich da?
Das das Metallgehäuse auf mit dem Schutzleiter verbunden?
Da brauch ich nicht reinschauen.
Aber du kannst ja mal reinschauen ob du an deinem Trafo ein Anschluß für deinen Schutzleiter hast. :cool:
Du bist ja echt nett. Ein Schutzleiter mit nem stromführenden Teil mit Absicht verbinden. Sowas wäre völlig irre und ist absolut verboten.


Was kann und darf und was letzlich gemacht wird, sind nicht immer ein- und die selbe Angelegenheit und es gibt immer noch geerdete Schaltnetzteile.

Das Schaltnetzteil hängt schon am Schutzleiter, sofern es ein Metallgehäuse hat. Es ist aber nicht geerdet, sondern hängt am Schutzleiter und somit am Potentialausgleich, aber dieser kleiner Formfehler sei dir verziehen.
Ändert aber alles nichts daran, daß ganz sicher nicht die Sekundärseite mit dem Schutzleiter verbunden ist.



Ich gehe jetzt nicht weiter auf die Diskussion ein, da mir jetzt von mir selbst und 2 unabhängigen Fachkräften bestätigt wurde, was passiert ist.

Nimm mir bitte nicht übel, dass ich mich eher auf dieses Urteil verlasse, als auf deine sicher gut gemeinte Ferndiagnose.
Soso, was deine Fachkräfte so bestätigen.
Das ich aber vielleicht auch eine Fachkraft bin, läßt du mal links liegen.
Mit Ferndiagnose hat das auch nichts zu tun. Sondern einfach nur mit elektrophysikalischen Grundsätzen.
Nach deiner Aussage im übrigen.
Schutzleiter 150V-> Schaltnetzteil -> Sekundärseite->USB->Smartphone->Alugehäuse müßtest du auch eine ganz schöne gebruzzelt bekommen haben.

Naja, wie gesagt, glaub was du willst.

Mosher
2015-07-23, 20:22:06
Schutzleiter 150V-> Schaltnetzteil -> Sekundärseite->USB->Smartphone->Alugehäuse müßtest du auch eine ganz schöne gebruzzelt bekommen haben.

Naja, wie gesagt, glaub was du willst.

Was sage ich denn die ganze Zeit? Das wird nicht einfach nur ein Bitzeln, ich hatte schon gewisse Schwierigkeiten, das Ding wieder loszulassen.


Ich sage nicht, dass du keine Ahnung hast, ich gehe eher vom Gegenteil aus, aber du bist mit einer "kann alles nicht sein"-Attitüde an die Diskussion herangetreten. Da habe ich dann schon überhaupt keine Lust mehr, auf irgendwelche Einzelheiten einzugehen.


Mag sein, dass meine Darstellung nicht zu 100% zutrifft, das räume ich gerne ein, da ich kein Experte in Sachen Hausinstallation und Schaltnetzteilen bin, und die Kenntnise dazu auch schon eine Weile zurückliegen, aber ich weiß, was ich gefühlt und gemessen habe.
Und das gleiche hat der Elektriker auch gemessen und niedergeschrieben.

Und nach einem längeren Gespräch mit meinem Chef, der nun wirklich lange genug im Geschäft ist (seit 40 Jahren Elektroingenieur im Bereich Leistungselektronik) und der sich das Netzteil angesehen hat, kam auch der zum Schluss, dass die 150V vom PE irgendwie an die Sekundärseite gelangt sind. Ich gebe gerne zu, dass meine Schilderung des Signalwegs vorschnell losgeschossen war.

Aber ein "kann nicht sein" widerspricht einfach allem, was passiert ist und da hört für mich dann ehrlich gesagt jede Diskussion auf, bevor sie begonnen hat.

"Ich wurde um 13:15 vom Bus überfahren"
"Kann nicht sein, der fährt erst um 13:30"


Das Netzteil trägt keinerlei Schutzklassen im Übrigen. Ein Foto kann ich mangels Smartphone ( welch Ironie) nicht machen.
Außerdem sollte das sowieso nie eine technische Diskussion werden.

Das ist völliger Quatsch... üblicherweise nimmt man vor der Neuanschaffung mit der Versicherung Kontakt auf.



Das OK für was? Im Prinzip kann die Versicherung hier auswählen wie der Schaden wieder gut gemacht wird, zumindest in der Schweiz ist das gem. OR so, wobei der dispositive Teil vom Recht natürlich wegbedungen wird ^^

Da steht dann halt die Wahl zwischen:
Reparatur - fällt natürlich Weg wenn irreparabel und bei einem Handy ist die eh meist zu teuer, also eher unwahrscheinlich.
Austausch - Wenn die Geräte noch auf dem Markt sind, kann sie dir einfach ein Neues geben
Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät - manchmal machen die das und das Angebot ist wirklich gut, muss man aber nicht akzeptieren.
Vergütung des Zeitwerts - Wenn das Gerät noch auf dem Markt ist, entsprecht das meist dem aktuellen Preis den es zurzeit hat. Wenn es schon End of Life ist, wird der Zeitwert halt geschätzt... das ist dann ziemlich blöd, da hier natürlich nicht immer die vorteilhaftesten Preise für den Geschädigten berechnet werden. Dann kannst du aber hier darauf bestehen, dass sie dir ein gleichwertiges Gerät geben.

Sprich, wenn Option 1 und 2 wegfallen, kannst du meist zwischen Option 3 und 4 Wählen.

Ich habe doch noch garkeine Neuanschaffung getätigt, oder irgendwas unternommen, was definitive Kosten verursacht?
Die Versicherung meinte lediglich, dass sie mit meinem bisherigen Vorgehen einverstanden ist und das Gutachten der Werkstatt als solches akzeptieren wird. Da gab es noch keine konkrete Zusage, was wie in welcher Form ersetzt oder vergütet wird.

Ich hoffe ehrlich gesagt auf eine wirtschaftliche Reparatur und nicht auf die Erstattung des Zeitwerts, da das Handy eigentlich echt gut ist und ich lieber ein repariertes, als ein gebrauchtes habe. Aber wenn es da was gebrutzelt hat, werden die wahrscheinlich pauschal die Platine tauschen wollen und das dürfte sehr schnell sehr teuer werden. Mal schauen.

Simon Moon
2015-07-23, 21:22:25
Ich habe doch noch garkeine Neuanschaffung getätigt, oder irgendwas unternommen, was definitive Kosten verursacht?
Die Versicherung meinte lediglich, dass sie mit meinem bisherigen Vorgehen einverstanden ist und das Gutachten der Werkstatt als solches akzeptieren wird. Da gab es noch keine konkrete Zusage, was wie in welcher Form ersetzt oder vergütet wird.

Aha, ich dachte du hättest das OK wie sie dir den Schaden ersetzen.


Ich hoffe ehrlich gesagt auf eine wirtschaftliche Reparatur und nicht auf die Erstattung des Zeitwerts, da das Handy eigentlich echt gut ist und ich lieber ein repariertes, als ein gebrauchtes habe. Aber wenn es da was gebrutzelt hat, werden die wahrscheinlich pauschal die Platine tauschen wollen und das dürfte sehr schnell sehr teuer werden. Mal schauen.

Was war es denn für eins bzw. gibts das noch auf dem Markt?

Es stimmt zwar, dass Geräte in Garantiefällen häufig durch refurbished Geräte ersetzt werden, aber hier gehts um einen Versicherungsfall. Das heisst du sendest das Handy zur Servicestelle ein und die machen dir dann einen KV. Meist ist das dann eben wie du sagtest:
Rep so und so viel
Entsorgen gratis
Retour für 30€ (hier in der CH verrechnen die für eine Analyse meist 70 - 120CHF... auch wenns z.b. ein Displaybruch mit gesprungenem Glas ist :freak: )

Wenn es nicht gereppt werden kann, wird dir das SC wohl ein Neugerät anbieten als Ersatz... oder vll. auch gar nicht - denn es ist ja kein Garantiefall und die sind zu nix verpflichtet. Die sind im Prinzip nur dazu da, der Versicherung zu bestätigen, dass das Teil defekt ist.

Umgekehrt wird die Versicherung ganz sicher keine refurbished Geräte haben und wohl Kohle springen lassen. Aber das würd ich jetzt mal abwarten, dann kannst du weiterschauen.

Mosher
2015-07-23, 21:30:28
Jo, genau, ich warte jetzt einfach mal. Das SC weiß zwar, dass es sich um einen Versicherungsfall handelt, aber das wird denen wurscht sein, die werden trotzdem versuchen, mir ein Neugerät anzubieten, wobei da die Versicherung sicher nicht mitspielen dürfte.

Es handelt sich um ein HTC One m7, damals für knapp 500€ (Oh Mann, ich werde nie mehr so viel Geld für ein Smartphone ausgeben ;P) neu gekauft, mittlerweile relativ schlecht neu zu finden. Fast alles irgendwelche Ausstellungsstücke, Gebrauchtware etc. Da liegt der Preis so um die 270-320€. Ich halte es noch für einigermaßen realistisch, dass die Reparatur einen Ticken darunterliegt und ich somit einfach ein neues Innenleben in alter Schale erhalte.

Aber das ist jetzt alles Spekulatius, ich werde jetzt erst mal warten müssen.

Stormtrooper
2015-07-23, 22:04:59
Und nach einem längeren Gespräch mit meinem Chef, der nun wirklich lange genug im Geschäft ist (seit 40 Jahren Elektroingenieur im Bereich Leistungselektronik) und der sich das Netzteil angesehen hat, kam auch der zum Schluss, dass die 150V vom PE irgendwie an die Sekundärseite gelangt sind. Ich gebe gerne zu, dass meine Schilderung des Signalwegs vorschnell losgeschossen war.

Da ich so einen Beruf mal erlernt habe, interessiert mich halt eher der Hintergrund.
Sorry.
Ich hab mir mal ein Orginalladegerät eines HTC One M7 angeschaut.
Dieser hat nur einen Eurostecker und somit kein Schutzkontakt.
Was in mir wieder die Frage aufkommen läßt.
Was soll da eine Spannung am Schutzkontakt der Steckdose anrichten.

Edit: Und aufgrund solcher Tatsachen erscheint es mir wahrscheinlich, daß hier etwas in der Dose falsch verklemmt wurde und dadurch der Neutralleiter verschoben wurde, dies führt dazu das Steckdosen theoretisch bis zu 400V führen können und somit einfach an deinen Gerät statt an 230V plötzlich bis zu 400V anlagen.
Genaueres kann man leider nur durch Begutachtung oder Messung vor Ort feststellen, aber eine Fehlerspannung am Schutzkontakt die zu dem Defekt geführt hat an einem Gerät welcher vor allem gar kein Schutzkontakt führt ist technisch gesehen eigentlich so gut wie ausgeschlossen.

Mosher
2015-07-23, 22:34:04
Da ich so einen Beruf mal erlernt habe, interessiert mich halt eher der Hintergrund.
Sorry.
Ich hab mir mal ein Orginalladegerät eines HTC One M7 angeschaut.
Dieser hat nur einen Eurostecker und somit kein Schutzkontakt.
Was in mir wieder die Frage aufkommen läßt.
Was soll da eine Spannung am Schutzkontakt der Steckdose anrichten.

Edit: Und aufgrund solcher Tatsachen erscheint es mir wahrscheinlich, daß hier etwas in der Dose falsch verklemmt wurde und dadurch der Neutralleiter verschoben wurde, dies führt dazu das Steckdosen theoretisch bis zu 400V führen können und somit einfach an deinen Gerät statt an 230V plötzlich bis zu 400V anlagen.
Genaueres kann man leider nur durch Begutachtung oder Messung vor Ort feststellen, aber eine Fehlerspannung am Schutzkontakt die zu dem Defekt geführt hat an einem Gerät welcher vor allem gar kein Schutzkontakt führt ist technisch gesehen eigentlich so gut wie ausgeschlossen.

Es ist richtig, dass das originale Ladegerät keinen Schutzkontakt hat, aber wie erwähnt lud ich das Handy ja über den USB-Port des Laptops. Beim Einstecken lag das Handy nicht in meiner Hand, also kam ich nicht in Berührung mit spannungsführenden Teilen.

Irgendwann fasste ich es dann eben an, wobei meine Finger sofort verkrampften und es wirklich ordentlich bitzelte. Erstmal geschockt steckte ich sofort das Netzteil vom Laptop aus, da mir klar war, dass da mehr als 12V an meiner Hand anlagen. Als ich beim Ausstecken den Außenleiter des Netzsteckers berührte, bekam ich wieder eine gewischt, jedoch nur am Finger, weshalb das Loslassen da einfacher vonstatten ging.

Ich hatte dann eben diese 150V zwischen PE und N direkt an der Dose gemessen, zwischen L und N ganz normal 228V.
Wie diese Spannung dann auf die Sekundärseite-->Ladestecker-->USB-Buchse-->Handygehäuse kam, kann ich dir jetzt wirklich nicht genau sagen und mir kommt es ja zunächst mal auch komisch vor, aber der Fehler liegt/lag definitiv in der Dose.

Jetzt ist sie korrekt geerdet, der FI löst auch aus (auch wenn es ein 0,5A FI tst ;P ) und alles ist normal.

Ich lasse mir gerne in Ruhe meine Fehlschlüsse erklären, aber ich war bereits nach dem ersten Satz "Entweder du willst dich hier kostenneutral sanieren..." schon leicht angesäuert. Verzeih' mir also meinen ruppigen Ton und meinen Unwillen, von meinem Standpunkt abzuweichen.

Stormtrooper
2015-07-24, 05:55:47
Hab jetzt mal überflogen um zu suchen, warum der Elektriker eine Dose gesetzt hat.

Dabei hab ich auch dein Satz gelesen der FI hat nicht ausgelöst weil die "Erde" gefehlt hat, der FI löst auch ohne aus. Solange ein Strom fließt. Das Problem, bevor der 0,5A FI auslöst, bist du mit annährend 100% Sicherheit tot.

Mortalvision
2015-07-24, 06:25:56
HM, 0,5A mal 240 Volt = 120 Watt. Wie lange braucht denn der f1 zum auslösen?

Mosher
2015-07-24, 07:42:24
@Stormtrooper: Schon wieder "kann nicht sein". Du gehst immer von einer korrekten Verdrahtung aus, die hier offenbar nicht vorliegt. Oder du zitierst stur aus einem Lehrbuch, das nur wenig mit der Realität zu tun hat, ich weiß es gerade nicht. Bitte lassen wir die Diskussion, es bringt nichts.

Ja, 500mA sind eigentlich ein Todesurteil. Der Körperwiderstand kann eigentlich gar nicht so niedrig sein, dass dieser Strom erreicht wird, d.h. man hängt da dran und brutzelt und brutzelt.

Selbst 30mA schafft man nicht so leicht. (230V/30mA) ~7.6kOhm. Die bekommt man auch nicht so ohne weiteres.

Deswegen ist klar, dass ein 500er FI wohl eher nicht bei Berührung auslöst (auch ohne jetzt die genaue Charakterisik zu kennen). Ich sprach aber nicht davon, dass er da hätte auslösen müssen.
Also bitte lassen wir das. Du glaubst mir offenbar nicht und ich habe keine Lust, mich zu rechtfertigen.

Du kannst aber gerne vorbeikommen und dir das ansehen, wenn es dich interessiert.

@Mortalvision: Es geht bei Stromunfällen an Wechselspannung eigentlich weniger um die übertragene Leistung an sich, sondern zB um die Anregung des Herzschlags mit Netzfrequenz, Elektrolyse im Blut, Krämpfe und Sekundärschäden (Sturz in Folge eines Krampfes/Schrecks)

Stormtrooper
2015-07-24, 08:02:40
@Stormtrooper: Schon wieder "kann nicht sein". Du gehst immer von einer korrekten Verdrahtung aus, die hier offenbar nicht vorliegt. Oder du zitierst stur aus einem Lehrbuch, das nur wenig mit der Realität zu tun hat, ich weiß es gerade nicht. Bitte lassen wir die Diskussion, es bringt nichts.

Wenn nur ein Fehler vorhanden ist, hier die Verdrahtung in der Dose kann das auch nicht so. Ist einfach so.
Wenn natürlich alles kaputt ist, die Steckdosenverdrahtung, das Netzteil und der Laptop ist natürlich alles möglich.


Ja, 500mA sind eigentlich ein Todesurteil. Der Körperwiderstand kann eigentlich gar nicht so niedrig sein, dass dieser Strom erreicht wird, d.h. man hängt da dran und brutzelt und brutzelt.

Du meinst wohl eher so hoch.


Selbst 30mA schafft man nicht so leicht. (230V/30mA) ~7.6kOhm. Die bekommt man auch nicht so ohne weiteres.

Auch hier. Die 30mA bekommt man bei 230V ohne Probleme zusammen
Laut VDE ist der normale innere Körperwiderstand 1kOhm.
Das bedeutet im Normalfall sind fließen durch dein Körper 230mA und die sind in der Regel tödlich.

Evil E-Lex
2015-07-24, 19:55:51
Rein interessehalber: In welcher Elektroinstallation ist ein 500mA-FI erlaubt?

Mosher
2015-07-24, 20:37:29
Du meinst wohl eher so hoch.


Auch hier. Die 30mA bekommt man bei 230V ohne Probleme zusammen
Laut VDE ist der normale innere Körperwiderstand 1kOhm.
Das bedeutet im Normalfall sind fließen durch dein Körper 230mA und die sind in der Regel tödlich.

Ne, ich meinte schon so niedrig. Für 500mA müsste der Überganswiderstand+Körperwiderstand+Erdwiderstand ja schon arg niedrig sein (460 Ohm). Das wird beim besten Willen schwer zu erreichen sein.


Bei den 1kOhm liegst du richtig und ich lag falsch. Ich dachte, der Körperwiderstand müsste höher sein.
Dennoch darf man den Übergangswiderstand und natürlich den Widerstand zur Erde nicht vergessen, die beide ebenfalls den Strom durch den Menschen begrenzen. Dennoch macht es natürlich Sinn, lebensrettende Schutzmaßnahmen auf einen theoretischen worst case auszulegen.

@Evil E-Lex
Die 500mA-FIs sind ja als Brandschutz eingesetzt worden, später wurde das dann auf 300mA korrigiert, da man davon ausgeht, dass ab 60Watt Brände entstehen können. P = U*I -> I = 60 Watt / 230V = 260mA ~ 300mA.

Wann, wie und wo das dann geändert wurde, weiß ich nicht.
Inwieweit Altbauten von einer Nachrüstpflicht befreit sind... --> Ich muss passen. Im Detail kenne ich mich da mit den Verordnungen nicht aus, sollte das aber aus gegebenem Anlass mal nachholen.

Mit einem 500mA-FI rettest du jedenfalls keine Menschenleben mehr und mit einem 30mA-FI auch nicht in jedem Fall.

Stormtrooper
2015-07-25, 06:30:04
Wann, wie und wo das dann geändert wurde, weiß ich nicht.
Inwieweit Altbauten von einer Nachrüstpflicht befreit sind... --> Ich muss passen. Im Detail kenne ich mich da mit den Verordnungen nicht aus, sollte das aber aus gegebenem Anlass mal nachholen.

Eine Nachrüstpflicht exisitiert nicht, sofern die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den damals aktuellen Normen entsprochen hat.
Hast du zum Beispiel an deinen Steckdosen nur 2 Drähte, darf dies so bleiben.
Auch wenn du den alten Steckdoseneinsatz gegen einen neuen wechselt.
Hier wird ja "nur" gleiches mit gleichem gewechselt.
Wird aus einer 2fach Steckdose eine 3fach Steckdose gemacht muß dies geändert werden und die neue Steckdose braucht einen RCD, die beiden anderen nachwievor nicht.
Gleiches Beispiel wie oben. Wurde die Steckdose "illegal" errichtet und nur an diese Leitung dazugehängt, muß der Eigentümer dieses Steckdose nach den neuen Normen nachrüsten.
Deswegen wäre es zB auch interessant was der Elektriker an der Dose gemacht hat.
In der Praxis darf ein Laie nämlich nach dem Gesetz nicht mal einen Steckdoseneinsatz wechseln.

Tomislav
2015-07-25, 14:40:43
Hallo

In der Praxis darf ein Laie nämlich nach dem Gesetz nicht mal einen Steckdoseneinsatz wechseln
oder den traditionellen Klassiker die Deckenlampe.
Das kann im Ernstfall böse enden, wenn die Bude deswegen abbrennt zahlt das keine Versicherung, wenn die raus bekommen das ein Laie daran rungefummelt hat. Ich habe meinen neuen Durchlauferhitzer und meinen neuen Einbauherd von einer Firma anschließen lassen und auf eine ausführliche Rechnung bestanden, obwohl ich Informationstechnikermeister bin und das selber fachmännisch hinbekommen hätte, sicher ist sicher.

Grüße Tomi

Simon Moon
2015-07-29, 03:40:41
Jo, genau, ich warte jetzt einfach mal. Das SC weiß zwar, dass es sich um einen Versicherungsfall handelt, aber das wird denen wurscht sein, die werden trotzdem versuchen, mir ein Neugerät anzubieten, wobei da die Versicherung sicher nicht mitspielen dürfte.

Es handelt sich um ein HTC One m7, damals für knapp 500€ (Oh Mann, ich werde nie mehr so viel Geld für ein Smartphone ausgeben ;P) neu gekauft, mittlerweile relativ schlecht neu zu finden. Fast alles irgendwelche Ausstellungsstücke, Gebrauchtware etc. Da liegt der Preis so um die 270-320€. Ich halte es noch für einigermaßen realistisch, dass die Reparatur einen Ticken darunterliegt und ich somit einfach ein neues Innenleben in alter Schale erhalte.


Eher unrealistisch. Das Beste was dir passieren kann, dass eine Rep so mit 500 - 600€ veranschlagt wird, was nicht unrealistisch - zumindest in der CH - ist. Mit Glück ist die Versicherung doof und wird dir einfach ein neues HTC One spendieren... dann halt eben ein M8 oder M9... Kommt aber wohl auf die Versicherung an. Wenn du da unsicher bist, kannst du mir auch gerne die Belege dann per PM senden - solche Dinge zu regeln ist eigentlich mein Job. Da weiss ich mittlerweile was wie erwähnen oder weglassen - und bei den Konzernen interessiert es eh niemanden, du darfst nur nicht lügen ^^ :freak: