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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Selbständig -> Werkstudent einstellen


Butter
2015-08-25, 11:10:24
Ein Freund von mir ist selbstständig im IT Sektor als Freelancer tätig, da die Arbeit ihm über den Kopf wächst und er gute Kontakte zur Uni hat, war der Plan einen Studenten einzustellen.
Er soll höchstens 20 Std in der Woche arbeiten, ist über 25 und ist selbst bei einer Krankenkasse versichert.

Wie und was muss man machen, damit der Typ seine Kohle richtig bekommt und mein Kumpel alles richtig abführt. Ich bin für jede Hilfe Dankbar!!!

1337
2015-08-25, 11:57:35
Hat dein Kumpel durch seine Selbstständigkeit einen Steuerberater an der Seite? Wenn ja, ihn fragen. Ab dem Zeitpunkt wo man Mitarbeiter einstellt ist das nicht mehr so leicht mit einfach "in-die-Materie-einlesen".

Was leicht wäre: jemand einstellen der ohnehin Rechnungen schreibt. Für Studenten ist es nicht unüblich einen Gewerbeschein zu haben wenn sie ohnehin als Promoter oder Mädchen für alles unterwegs sind.

Sven77
2015-08-25, 12:00:29
Als Freiberufler darfst du niemand einstellen, dafür brauchst du ein angemeldetes Gewerbe. Und als Student kannst du Rechnungen schreiben auch ohne Gewerbeschein, einfach kurz dem Finanzamt Bescheid sagen.

iFanatiker
2015-08-25, 12:10:02
Wie und was muss man machen, damit der Typ seine Kohle richtig bekommt und mein Kumpel alles richtig abführt. Ich bin für jede Hilfe Dankbar!!!

Also...solange der Werksstudent mehr als 450 € verdient (wenn weniger....Minijober und dann teuer) und immer noch als Student gilt (wobei eben in den Semesterferien auch mehr als 19 Stunden gearbeitet werden darf) fallen halt nur die Zahlung an Rentenversicherung die anteilig gezahlt werden. Rest an Sozialabgaben fällt nicht an. Somit ist für deinen Kumpel die Sache mit der Krankenversicherung eh egal. Wenn er den Werkstudenten nicht länger als 70 Arbeitstage beschäftigt im Jahr fällt selbst die Pflicht für die Rentenversicherung.

Wichtig für deinen Kumpel: Arbeitsvertrag bzgl. der Stundenzahl korrekt auflegen und !ganz wichtig! Immatrikulationsbescheinigung des Studis aufheben (der AG ist auch Jahre danach in Nachweispflicht...haben wir mal schmerzhaft gelernt).

Wir machen es seit Jahren nicht mehr Im Haus...deswegen folgen jetzt vielleicht nicht mehr ganz aktuelle Infos...aber im groben sollte es stimmen...weil ich vermute mal, dein Kumpel beschäftigt zum ersten Mal einen Arbeitnehmer:

Ansonsten muss er den MA eben ganz korrekt Anmelden zur Sozialversicherung was über die Krankenkasse geht. Dafür braucht er erstmal eine Betriebsnummer die er bei der Arbeitsagentur bekommt.....und diese wird ihm auch so helfen. Dann eben die Sache mit der Meldung beim Finanzamt. Die Lohnabrechnungen sind elektronisch zu erstellten und müssen dem Finanzamt und der Sozialversicherung online übermittelt jeden Monat (kannst aber per Not auch per Elster usw. machen). Wenn seine Abrechnung usw. eine Kanzlei macht, wird diese alles für ihm erledigen und dies würde ich erstmal empfehlen.....sonst kann es ganz böse Überraschungen geben.

Als Freiberufler darfst du niemand einstellen, dafür brauchst du ein angemeldetes Gewerbe. Und als Student kannst du Rechnungen schreiben auch ohne Gewerbeschein, einfach kurz dem Finanzamt Bescheid sagen.

Guter Hinweis wobei zu klären wäre was er als "Freelancer" meint.

Sven77
2015-08-25, 12:24:38
Guter Hinweis wobei zu klären wäre was er als "Freelancer" meint.

Freelancer = Freiberufler = normalerweise kein angemeldetes Gewerbe, zahlt auch keine Gewerbesteuer. Ist auch nur bestimmten Katalogberufen vorenthalten, wobei das ziemlich aufgeweicht ist. Im Prinzip bist du in dem Moment wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, aber kein Gewerbe hast, Freiberufler.

edit: Ich lag wohl falsch, man darf tatsächlich Mitarbeiter einstellen. Aber nur in gewissem Rahmen, sonst wird der Status als Freiberufler gefährdet. Sollte in hier aber nciht der Fall sein. Minijob wäre wohl das einfachste..

Butter
2015-08-25, 12:37:46
Gewerbe hat er angemeldet.

iFanatiker
2015-08-25, 13:29:45
Freelancer = Freiberufler = normalerweise kein angemeldetes Gewerbe, zahlt auch keine Gewerbesteuer.

Ist mir ja schon alles klar...nur viele bezeichnen sich als Freiberufler obwohl sie eben nicht die gesetzliche Regelung in Deutschland kennen. ;)

Scheint auch hier der Fall zu sein.

Gewerbe hat er angemeldet.

Dann obliegt es eben deinen Kollegen was er macht.

Auch der Vorschlag, dass der Studi ihm quasi Rechnungen schreibt ist nicht verkehrt. Dürfte für deinen Kumpel deutlich simpler in der Handhabung sein. Für den Studi auch wenn er sagen wir mal theoretisch nicht jeden Monat eine Rechnung schreiben würde..

Auch eben Minijob (dann aber unter 450 Euro) steht im Raum (die Anmeldung usw. ist deutlich simpler). Werkstudent ist eben halt nicht so einfach vor allem falls er bis jetzt "selber" Buch geführt hat. Aus eigener Erfahrung: Die Regelung bzgl. der Sozialversicherung können einen da so richtig mit Bums treffen später wenn nicht alles sauber ist.

Plutos
2015-08-25, 14:11:50
Arbeitsvertrag schließen, Sozialversicherungsausweis, Immatrikulationsbescheinigung, IBAN und Steuer-Identifikationsnummer geben lassen
damit: Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
Anmeldung zur Sozialversicherung (einmalig bzw. bei Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses) via https://www.gkvnet-ag.de/svnet-online/scripts/Anmeldung.asp
damit: monatlich AN- und AG-Rentenbeitrag berechnen und Summe an Krankenkasse zahlen
Lohnsteueranmeldung (monatlich) via https://www.elster.de
damit: monatlich (ggf. später vierteljährlich) Lohnsteuer zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer an Finanzamt zahlen
Werkstudent fröhlich herumkommandieren (ständig)
damit: alle Arbeitgeberpflichten erfüllt :smile:
edit: noch nicht ganz X-D:
verbleibenden (Netto)Lohn an Werkstudent zahlen

Fristen kenn ich jetzt aus dem Kopf nicht, aber wenn man das im ersten Monat alles erledigt, dann passt's schon. Registrierung z.B. bei Elster (sofern noch nicht vorhanden) kann aber dauern, das läuft per Papierpost, also diese Zeit ggf. berücksichtigen!

Wenn dein Freund eine "richtige" (Finanz)Buchhaltung pflegt, ist die Lohnbuchhaltung darin ggf. bereits enthalten oder kann dazugekauft werden, was die obigen Vorgänge dann (beinahe) automatisch ablaufen lässt bzw. zumindest sehr vereinfacht (i.d.R. selbsterklärend).
Wenn nicht, wäre jetzt der Zeitpunkt, über die Einrichtung einer solchen nachzudenken. Alternativ: alles zum Steuerberater geben - komfortabel, aber teuer.

00-Schneider
2015-08-25, 14:13:51
Einfach schwarz einstellen und gut is. Immer dieses Geschiss hier, grauenhaft!

Sven77
2015-08-25, 15:40:13
Einfach schwarz einstellen und gut is. Immer dieses Geschiss hier, grauenhaft!

Na, wir sind doch nicht bei den Griechen..

Butter
2015-08-26, 05:58:39
@Plutos Bombe! Danke

Mortalvision
2015-08-26, 06:46:11
Ganz wichtig: Alles gut dokumentieren und aufheben.

Wenn dein Kumpel den student Rechnungen schreiben lassen möchte, soll er genau definieren wofür. Ansonsten ist bereits aus manchem Werkvertrag ein Beschäftigungsverhältnis geworden...

Butter
2015-08-26, 07:10:01
Rechnung soll er nicht schreiben nur coden...oder wie das heißt.

Argo Zero
2015-08-26, 08:19:26
Einfach schwarz einstellen und gut is. Immer dieses Geschiss hier, grauenhaft!

Mitarbeiter mit versteuertem Geld bezahlen. :freak:

@Butter
Am günstigsten ist es der Student schreibt eine Rechnung, ansonsten kommem Sozialabgaben hinzu.

Plutos
2015-08-26, 11:49:32
Ist Scheinselbständigkeit so viel besser/anders als Schwarzarbeit? :freak:

Mortalvision
2015-08-26, 16:28:53
Ja, weil es meines Wissens nach keine Straftat ist.

Edit: Ach Plutos, jetzt bin ich halt auf deinen Sarkasmus rein gefallen :)

-Duke-
2015-08-26, 22:27:34
Bei Plutos Auszählung fehlt noch zwischen Punkt 1 und Punkt 2:

Betriebsnummer beim Arbeitsamt besorgen, Berufsgenossenschaft Mitgliedsnummer beantragen.

Die Betriebsnummer wird zur SV-Anmeldung benötigt, die BG Nummer spätestens bei der Abmeldung ;)

Tip aus der Praxis: Ich kenne genau KEINEN kleineren Arbeitgeber, der die Löhne unfallfrei selber hinbekommt...

Philipus II
2015-08-26, 23:12:38
Einfach schwarz einstellen und gut is. Immer dieses Geschiss hier, grauenhaft!
Unabhängig von ethischen Fragen und rechtlichen Folgen macht das auch finanziell keinen Sinn. Schwarzarbeit ist in diesem Fall nur für die Faulen.

Butter
2015-08-28, 10:53:14
So Anmeldung habe ich gemacht. In der Mini Job Zentrale haben wir jetzt was von Umlage 1 und 2 gelesen was ist das?
Ich kann jetzt einfach den Rechner im SV.net nehmen oder irgendeinen anderen und über weise, dass was zu RV raus geworfen wird an die Krankenkasse oder wie?

-Duke-
2015-08-28, 11:25:11
U1= Umlage für Lohnfortzahlungserstattung im Krankheitsfalle= alle Betriebe bis 30 Arbeitnehmer verpflichtet

U2= Umlage Mutterschaftsgeld = für alle Arbeitgeber verpflichtend