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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Mietrecht] Nebenkosten Treppenhausreinigung - andere Umlage o. Ankündigung


Commander Keen
2015-08-26, 20:42:18
Habe nun die letzte Abrechnung meiner alten Wohnung erhalten. Eigentlich rechnete ich ja fest mit einer Rückzahlung, da die Abrechnungsmonate von März bis November waren, aber nö, der Vermieter will wieder eine Nachzahlung.

Folgender Punkt scheint mir auf Anhieb anfechtbar:

- Die Treppenhausreinigung
Hierfür will der Vermieter insgesamt 540 €, soweit OK. Die Jahre zuvor wurde dies jedoch auf alle 3 Parteien umgelegt, dieses Mal nur auf 2. Leider finde ich auf Anhieb nichts, aber wenn eine Partei beschliesst selber zu putzen, dann muß der Vermieter dies doch kommunizieren und den anderen beiden Parteien auch die Möglichkeit dazu einräumen, statt einfach die Kosten nur noch auf Parteien umzulegen?! Eine Ankündigung gab es natürlich nicht.

Daneben fielen mir folgende Sachen auf:

- Gartenpflege
Lag die Jahre zuvor bei 0 €. Jetzt kostets auf einmal 277,67€ (insgesamt).

- Grundsteuer Garten
Daneben hat sich der Garten auf wundersame Weise von 247 m² auf 260m² vergrößert. Dazu muß ich sagen, dass letztes Jahr 2 Bäume gefällt wurden, dadurch erhöht sich aber doch nicht die Fläche?!! Die Grundsteuer an sich wäre mir auch egal, das ist Pillepalle, aber darf der Vermieter überhaupt Baumfällarbeiten (=außerordentlich) auf einmal als Gartenpflege berechnen? Ist sowas nicht eine Sonderaufwendung, die er selber zu tragen hat?

- Gebäudeversicherung
Hat sich um 7% erhöht

- Haftpflichtversicherung
Hat sich um 10% erhöht

- Allgemeinstrom
Hat sich um 48%(!!!) erhöht

Da der Vermieter ein Ganove ist, dem ich nicht über den Weg traue, ist durchaus damit zu rechnen, dass er hier bescheisst und Sachen berechnet, die er nicht berechnen darf oder sogar schlichtweg zu hoch berechnet. Nachweise gibt es natürlich, ausser der externen Heizkostenabrechnung, keine.

(del)
2015-08-26, 21:32:01
Das wirkt in der Tat nicht ganz nachvollziehbar. Du solltest mal in Betracht ziehen, mit dem Mieterschutzbund Kontakt aufnehmen, wenn der nachzuzahlende Betrag für dich substanziell erscheint.

Kladderadatsch
2015-08-26, 21:34:54
das wirklich wichtigste in dieser situation: auf GAR KEINEN fall mit dem vermieter reden! der mieterschutzbund kann nur der anfang sein. ich würde ja erst mal zu des menschen besten freund, einem anwalt, gehen und mir dort die rechnung erklären lassen. und nicht vergessen: KEIN WORT mit dem ganoven wechseln und um belege betteln!

Philipus II
2015-08-26, 21:57:53
Natürlich muss der Vermieter jeden Punkt belegen können.

Commander Keen
2015-08-26, 21:58:10
Das wirkt in der Tat nicht ganz nachvollziehbar. Du solltest mal in Betracht ziehen, mit dem Mieterschutzbund Kontakt aufnehmen, wenn der nachzuzahlende Betrag für dich substanziell erscheint.

Naja, substanziell ist der Betrag sicherlich nicht. Bei den Reinigungskosten reden wir über roundabout 70€, die mMn zuviel berechnet wurden. Insgesamt muß ich knapp 170€ nachzahlen.

Das sind jetzt keine Beträge, bei denen ich gleich zum Anwalt renne, aber die es mir durchaus Wert sind ein Widerspruchsschreiben aufzusetzen.

Wegen TREPPENHAUSREINIGUNG -> LOGIKFEHLER!

Ist mir gerade aufgefallen. Die Jahre zuvor 520 € / 3 Parteien. Letztes Abrechnungsjahr 540 € / 2 Parteien.

Also wenn eine Partei selber putzt und der Vermieter das genehmigt, dann können die Kosten insgesamt ja wohl kaum steigen?! Eigentlich müsste es günstiger werden, weil die Putzfrau eine Woche nicht kommen muß! Am Ende müsste also quasi das gleiche raus kommen.

das wirklich wichtigste in dieser situation: auf GAR KEINEN fall mit dem vermieten reden! der mieterschutzbund kann nur der anfang sein. ich würde ja erst mal zum anwalt, des menschen besten freund, gehen und mir die rechnung erklären lassen. und nicht vergessen: KEIN WORT mit dem vermieten wechseln!

Mit dem Vermieter rede ich sowieso nicht mehr, seitdem ich ihm eine komplett renovierte und tiefengereinigte Wohnung übergeben habe und er mir die Kaution mit der Begründung nicht zurückzahlen wollte "der Festschrauber vom Schieber des Duschkopfs sei abgebrochen und der Schlauch nicht mehr ganz dicht". Ich mein, das stimmt sogar, aber da reden wir von einem "Schaden" von ca. 20 €, der zudem schon beim Einzug bestand :rolleyes:

Commander Keen
2015-08-26, 21:58:58
Natürlich muss der Vermieter jeden Punkt belegen können.

Gut, dann werde ich die Nachzahlung verweigern und Nachweise anfordern. Hast du dazu zufälligerweise noch den passenden Paragrafen parat? :D

Philipus II
2015-08-26, 22:05:34
Nein, nicht die Zahlung verweigern. Einfach nur mal nett um die Kostennachweise bitten. Auch wenn man auf Kriegsfuß steht ist Eskalation jetzt noch nicht nötig.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr xy,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx. Zur Prüfung und Bearbeitung der vorliegenden Abrechnung der Nebenkosten von xx bis xx benötige ich die entsprechenden Kostennachweise. Ich möchte Sie bitte, diese mir bei Gelegenheit zur Verfügung zu stellen. Falls eine Übersendung von Kopien nicht möglich ist bitte ich um kurzfristige Terminvereinbarung bezüglich Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Bearbeitung ohne diese Unterlagen leider nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
xx

Commander Keen
2015-08-26, 22:42:52
Wäre es nicht trotzdem sinnvoll bereits von Beginn an förmlich Widerspruch einzulegen um die Zahlungsfrist auszuhebeln? Das die Putzkosten schlichtweg falsch sind lässt sich jetzt schon sagen.

Philipus II
2015-08-26, 22:55:03
Die Widerspruchsfrist beträgt 12 Monate, die läuft nicht so schnell ab. Welche Zahlungsfrist hat der Vermieter gesetzt? Ein formaler Widerspruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht, falls der Anspruch rechtmäßig ist. Umgekehrt reicht ein Widerspruch nach gut 11 Monaten aus, wenn der Anspruch unberechtigt ist. Ich sehe auf Anhieb daher keinen Vorteil damit, sofort formal zu widersprechen. Erst einmal nett nachfragen. Nett zu sein bedeutet zudem, die Vorwarnung zu minimieren.

Commander Keen
2015-08-26, 23:22:25
Das Zahlungsziel laut Begleitschreiben ist der 18.09.

Wenn ich nun die Nachweise anfordere, diese aber nicht innerhalb der eigentlich zulässigen Frist (30 Tage laut Google) bekomme, gerate ich bei Nichtzahlung automatisch in Verzug, da inhaltliche Mängel nicht die Fälligkeit beeinträchtigen sondern nur formelle Mängel.

Das Dilemma: Auch ein Widerspruch entbindet erstmal nicht von der Zahlung. Allerdings heisst es auch, dass man eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Zugang der Nebenkostenabrechnungsunterlagen hat. Irgendwie widerspricht sich das, was denn jetzt??!

Einerseits will ich natürlich nicht zahlen, da dort bestimmt was faul ist. Andererseits will ich natürlich auch nicht in Verzug geraten um mich nicht in eine ungünstige Position zu bringen.

derpinguin
2015-08-26, 23:23:29
Ich würde den Weg über den Mieterbund gehen. Zeitnah bei denen vorsprechen und beraten lassen.

Commander Keen
2015-08-26, 23:25:40
Ich würde den Weg über den Mieterbund gehen. Zeitnah bei denen vorsprechen und beraten lassen.

Ich wähle lieber den sicheren Weg: Eine Rechtsberatung im 3dcenter und bei Dr. jur. Gugel =)

Commander Keen
2015-08-26, 23:31:19
Schlachtplan:

1.) Freundlich Unterlagen anfordern
1.2) innerhalb der gesetzlichen Frist (30 Tage) erstmal zahlen
1.3) Unterlagen prüfen
1.3.1) wenn Unterlagen nicht kommen, weiter bei 2.)
1.4) Widerspruch einlegen (Begründung laut Unterlagen)
1.5) Geld zurückfordern

2.) Widerspruch einlegen und Unterlagen formell anfordern
2.1) Unterlagen prüfen
2.2) Widerspruch konkretisieren lt. geprüften Unterlagen
2.3) Geld zurückfordern

Ok so?

derpinguin
2015-08-26, 23:33:15
Klingt grundsätzlich nicht verkehrt.

Philipus II
2015-08-26, 23:39:30
Ich persönlich würde das anders machen: Den nicht strittigen Teil zahlen.

Den ganzen Betrag zu bezahlen bedeutet, dass du den Vermieter verklagen musst. Denn zurückfordern alleine hilft wenig, wenn der Anspruchsgegner nicht bezahlen möchte. Da das Mietverhältnis bereits beendet ist droht dir maximal eine Zahlungsklage. Sehr wahrscheinlich macht der Vermieter aber bei Teilzahlung zunächst erstmal gar nichts, da er selbst Risiken eingeht. Die Beweislast liegt in diesem Fall beim Vermieter, für den Mieter reicht pauschales anzweifeln aus. Das Risiko, dass irgendwo ein Mangel in der Abrechnung ist, ist immer vorhanden. Da der Großteil bezahlt ist, kann es schnell dazu kommen, dass der Vermieter den überwiegenden Gebührenanteil bezahlen muss, wenn nur ein Punkt seiner Aufstellung nicht den Anforderungen genügt. Zudem stehen Aufwand und Ertrag in einem schlechten Verhältnis, wenn der Mieter grundsätzlich zahlungswillig ist, aber noch Unterlagen zur Prüfung benötigt. Es ist sinnvoller, den Mieter die Details erst einmal prüfen zu lassen, den Rechtsweg kann man immernoch gehen.

Deswegen ist es wahrscheinlich, dass keine Klage direkt nach Fristablauf kommt.

Commander Keen
2015-08-26, 23:47:53
Nunja, nicht strittig sind ja per se erstmal nur die Heizkosten, weil mir nur über diese der Nachweis vorliegt und die Mülltonne, weil man das auch so recherchieren kann. Für alles andere liegt kein Nachweis vor, auf diesem Wege müsste ich quasi gleich eine Rückzahlung verlangen.

Demnach könnte ich wahrscheinlich sogar die "Antennenkosten" (Satellitenanlage am Dach) anfechten, 156,60 € will er da insgesamt im Jahr haben. Immer schon.

ux-3
2015-08-26, 23:48:16
Ich persönlich würde das anders machen: Den nicht strittigen Teil zahlen.


Wenn ich das Startposting richtig verstanden habe, ist dies bereits über die Vorzahlung geschehen.

Commander Keen
2015-08-26, 23:59:43
Wenn ich das Startposting richtig verstanden habe, ist dies bereits über die Vorzahlung geschehen.

Quasi. Für meinen Abrechungszeitraum habe ich 1125 € Vorauszahlung geleistet, 1293,77 € will er haben = Nachzahlung von 168,77 €

Die Heizkosten und Mülltonne zusammen betragen 844,01 €

Der Rest setzt sich zusammen aus:

- Grundsteuer
- Grundsteuer Garten
- Gartenpflege
- Gebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Allgemeinstrom
- Antenne (=Satellit)
- Treppenhausreinigung

-> Genug Spielraum zum bescheissen also.

Hätte vielleicht schon viel eher da rigoroser reagieren sollen, aber solange ich noch drin wohnte, wollte ich doch eher ein gutes Verhältnis haben. Grundsätzlich gestört ist das Verhältnis ja erst seit meinem Auszug, als er mir die Kaution nicht zurückzahlen wollte (trotz einwandfreier Abnahme - die erste seit 20 Jahren in dem Haus -, das mit dem Duschschieber merkte er erst später und ich sah es auch nicht als erwähnenswert an, da ich genau wusste, er würde drauf bestehen, dass ich das repariere. Letztlich Pillepalle, Material für 20€ wie gesagt, aber nachdem ich 3 Tage die Wohnung renoviert und geputzt habe, sah ich es am Sonntag der Übergabe echt nicht ein da später nochmal hinzufahren um einen 20€ "Schaden" zu reparieren, der z.T. (Schlauch) schon beim Einzug bestand).

Grestorn
2015-08-27, 00:06:13
Hast Du die Kaution dann bekommen? Und wie hat er das gerechtfertigt? Ich meine, auch wenn Du das nicht repariert hättest, wäre dieser Schaden keineswegs ein Grund die Kaution einzubehalten. Der Klageweg wäre ausgesprochen teuer geworden für den Vermieter. Verarschen lassen sich die Gerichte auch nicht gerne...

Commander Keen
2015-08-27, 00:18:11
Hast Du die Kaution dann bekommen? Und wie hat er das gerechtfertigt? Ich meine, auch wenn Du das nicht repariert hättest, wäre dieser Schaden keineswegs ein Grund die Kaution einzubehalten. Der Klageweg wäre ausgesprochen teuer geworden für den Vermieter. Verarschen lassen sich die Gerichte auch nicht gerne...

Ich hab ihm mit dem Verweis auf das Abnahmeprotokoll eine Zahlungsfrist gesetzt. Das Geld kam dann (verspätet) tatsächlich, nachdem ich telefonisch nachfragen musste, wo es denn bleibt und den Hinweis auf den Rechtsweg und wer die Anwaltskosten wohl zu tragen hätte anbrachte...

Aber Schwamm drüber, darum geht es hier nicht. Der Typ ist einfach ein gieriges, gerissenes, korinthenkackendes, hinterfotziges Riesenar*****, hat Geld ohne Ende und melkt die Mieter, wo es nur geht. Das beste ist, dass er sich dabei grundsätzlich völlig im Recht fühlt.

Flyinglosi
2015-08-27, 00:22:39
Das gesamte Mietrecht wurde doch über die Jahre immer zugunsten der Vermieter modifiziert. Meine vorletzte Vermieterin wollte mir für ne Wohnung in der ich 1,5 Jahre lebte die Renovierung des kompletten Treppenhauses verrechnen, weil die Arbeiten zufällig in in die Zeit fiel in der ich dort gelebt habe.

Dass meine Wohnung vor sich hin schimmelte war ihr egal, aber der neue Marmor im Treppenhaus war lebensnotwendig.

ux-3
2015-08-27, 00:24:13
- Grundsteuer
- Grundsteuer Garten


Das ist der erste Punkt, wo ich mich wundere.

Was ist eine Grundsteuer für den Garten? Sind das zwei Grundstücke?

Das gesamte Mietrecht wurde doch über die Jahre immer zugunsten der Vermieter modifiziert.

In welchem Land lebst Du?

Commander Keen
2015-08-27, 00:29:33
Um mal wieder zum Thema zu kommen: Ich will das ganze auch nicht ausarten lassen, das ist es mir nicht wert, schließlich bin ich da (gottseidank) weg.

Es geht jetzt eigentlich nur noch darum, was ich vorab schon mal abziehen kann. Auf jeden Fall natürlich die Treppenhausreinigung (anteilig zu 1/3 in 9 Monaten = ca. 70€ die zuviel berechnet wurden €) sowie evtl. noch die Gartenpflege.

Das mit den Nachweisen könnte übrigens lustig werden, bin mir nicht sicher, ob die Putze angemeldet ist...

Commander Keen
2015-08-27, 00:33:14
Das ist der erste Punkt, wo ich mich wundere.

Was ist eine Grundsteuer für den Garten? Sind das zwei Grundstücke?

Mehr oder weniger schon. Das Haus liegt an der Straße, danach folgt sein ehemaliger Betriebshof, der nun an eine Solarfirma vermietet ist, und schließlich am Ende des Grundstücks der Garten (kann durch alle Parteien genutzt werden) an einem Bach. Der Übergang zum nächsten Grundstück, das auch ihm gehört auf dem ein neueres Mietshaus steht, ist allerdings recht fliessend. Würde mich auch nicht wundern, wenn er da irgendwie doppelt abrechnet.

Fuck it:
http://s21.postimg.org/68lwo041f/Capture.jpg (http://postimg.org/image/68lwo041f/)

rot = Haus + "Kellergarage" (unterhalb, Garage, die als Kellerabteil* fungiert) + Stellplätze
grün = Betriebshof, an Solarfirma vermietet
dunkelrot = Mietergaragen (betrifft mich nicht, hatte keine), auch von Haus gelb
blau = Garten für Mieter Haus rot
gelb = Grundstück + Haus, gehört auch ihm

*das Haus hat zwar einen Keller, aber den nutzt er selber als "Werkstatt". Kein Mensch weiß, was da unten rumsteht. Ich halte es für sehr warhscheinlich, dass der Allgemeinstrom da mit drin ist, da das Treppenhaus und der Ölbrenner alleine imho keine 190€ Stromkosten im Jahr verursachen kann.

Langlay
2015-08-27, 01:15:31
da das Treppenhaus und der Ölbrenner alleine imho keine 190€ Stromkosten im Jahr verursachen kann.


Naja es gibt durchaus Heizungspumpen die Strom für 100+€ im Jahr allein brauchen. Also 190€ find ich da jetzt nicht unbedingt ungewöhnlich hoch. Je nach Alter und Grösse des Hauses.

Tomislav
2015-08-27, 01:19:15
Hallo

Was ist eine Grundsteuer für den Garten?

Da ich keinen Garten habe weiß ich es nicht genau aber es gibt zwei Arten von Grundsteuer, Grundsteuer A (agrarisch) und Grundsteuer B (baulich - bebaut oder unbebaut).
Die Wohnung fällt auf jeden Fall unter B (baulich - bebaut), bei B gibt es zudem verschiedene Steuersätze für bebaute und unbebaute Grundstücke, ob ein Garten zu B (baulich - unbebaut) oder zu A gehört weiß ich jetzt nicht.

Grüße Tomi

Commander Keen
2015-08-27, 01:27:07
Naja es gibt durchaus Heizungspumpen die Strom für 100+€ im Jahr allein brauchen. Also 190€ find ich da jetzt nicht unbedingt ungewöhnlich hoch. Je nach Alter und Grösse des Hauses.

Zum Vorjahr eine Steigerung von 48% beim Gesamtpreis? Das Haus ist jetzt auch nicht riesig, 3 Parteien, EG, 1. OG, 2. OG...

Allgemeinstrom gibts nur für die Haustechnik (Brenner, Pumpe), das Treppenhaus und die "Kellergarage". Die Mietergaragen werden separat abgerechnet.

edit: Die Grundsteuer für den Garten ist absolut zu vernachlässigen, die wird für mich mit anteilig 5,48 € berechnet. Selbst wenn das nicht stimmt, soll es mir egal sein. Trotzdem natürlich lustig, wie der Garten von 247m² auf 260m² gewachsen ist, seit der letzten Abrechnung...

Screemer
2015-08-27, 01:41:54
Ich persönlich würde das anders machen: Den nicht strittigen Teil zahlen.
das sollte man niemals machen. sagt dir jeder anwalt und ist auch das erste was dir der mieterbund sagen wird.

w0mbat
2015-08-27, 02:57:17
Ich bin zwar Laie, hab aber tatsächlich Jura studiert und dort auch Mietrecht bestanden. Das was du da beschreibst, klingt nicht legal. Besorg dir auf jeden Fall rechtlichen Beistand (gibt es oft auch kostenlos), du solltest das gut anfechten können.

Plutos
2015-08-27, 04:55:06
Schlachtplan:

1.) Freundlich Unterlagen anfordern
1.2) innerhalb der gesetzlichen Frist (30 Tage) erstmal zahlen
1.3) Unterlagen prüfen
1.3.1) wenn Unterlagen nicht kommen, weiter bei 2.)
1.4) Widerspruch einlegen (Begründung laut Unterlagen)
1.5) Geld zurückfordern

2.) Widerspruch einlegen und Unterlagen formell anfordern
2.1) Unterlagen prüfen
2.2) Widerspruch konkretisieren lt. geprüften Unterlagen
2.3) Geld zurückfordern

Ok so?
Das dürfte höchstwahrscheinlich spätestens bei 1.3 scheitern. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass dein Vermieter seine Abrechnung nicht belegen kann. Wegen den paar Euro macht sich da i.d.R. keiner die Mühe, irgendwelche Nebenkosten sorgfältig zu fälschen.

Das gesamte Mietrecht wurde doch über die Jahre immer zugunsten der Vermieter modifiziert. Meine vorletzte Vermieterin wollte mir für ne Wohnung in der ich 1,5 Jahre lebte die Renovierung des kompletten Treppenhauses verrechnen, weil die Arbeiten zufällig in in die Zeit fiel in der ich dort gelebt habe.

Dass meine Wohnung vor sich hin schimmelte war ihr egal, aber der neue Marmor im Treppenhaus war lebensnotwendig.
Das Mietrecht heißt Mietrecht und nicht Vermietrecht, das allein sagt schon viel aus über die Stellung der jeweiligen Parteien...vermieten ist heutzutage wie Börse: reines Glücksspiel, in das man möglichst auch nur Spielgeld investiert. Ein einziger "schlechter" Mieter ruiniert dich potentiell auf Jahrzehnte hinaus.

Sumpfmolch
2015-08-27, 08:15:42
Wegen den paar Euro macht sich da i.d.R. keiner die Mühe, irgendwelche Nebenkosten sorgfältig zu fälschen.


Vielleicht ist der Mann auch einfach zu dämlich eine richtige Abrechnung zu schreiben? Siehe die gleichbleibenden Kosten bei der Putzfrau, obwohl diese 1/3 weniger Arbeit hat.
Natürlich ist auch die Gartenvermehrung erklärungsbedürftig...

Argo Zero
2015-08-27, 08:16:51
Putzfrau musste vielleicht nach Mindestlohn bezahlt werden?

Sumpfmolch
2015-08-27, 08:31:33
Putzfrau musste vielleicht nach Mindestlohn bezahlt werden?

Das muss der Vermieter bescheinigen. Auch wenn es der Vermieter in Auftrag gibt, sobald auf der Abrechnung des Mieters die Putzfrau fürs Treppenhaus berechnet wird oder auch die Gartenpflege, dann kann der Mieter das in seiner Steuererklärung geltend machen.
Und dazu ist der Vermieter verpflichtet die genauen Kosten für das Finanzamt zu bescheinigen.

hansfrau
2015-08-27, 08:49:48
du solltest nur innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen und dann ab zum Mieterbund. Die haben für mich bei einem ähnlichen Fall knapp 300€ rausgeschlagen!

Grestorn
2015-08-27, 09:41:11
Das gesamte Mietrecht wurde doch über die Jahre immer zugunsten der Vermieter modifiziert. Meine vorletzte Vermieterin wollte mir für ne Wohnung in der ich 1,5 Jahre lebte die Renovierung des kompletten Treppenhauses verrechnen, weil die Arbeiten zufällig in in die Zeit fiel in der ich dort gelebt habe.

Dass meine Wohnung vor sich hin schimmelte war ihr egal, aber der neue Marmor im Treppenhaus war lebensnotwendig.

Das ist vielleicht gefühlt so, aber auch eher eine einseitige Sichtweise. Sicher gibt es viele Arschloch-Vermieter... Aber es gibt genauso viele Arschloch-Mieter.

Einmal einen Mietnomaden in der Wohnung gehabt, der Dir einen 6-stelligen Schaden verursacht (Geld, das Du nicht hast, da die Wohnung komplett finanziert ist und die ausbleibende Miete Dich ruiniert) und Du denkst ganz anders.

Alles hat zwei Seiten!

Commander Keen
2015-08-27, 10:21:42
Ja, natürlich gibt es schwarze Schafe auf beiden Seiten. Aber ich denke schon, dass ich kein schlechter Mieter war und bin. Zahle pünktlich, komme gut mit den Nachbarn aus (auch in der alten Wohnung, hab btw ein Treffen mit allen vereinbart zur Besprechung), halte die Wohnung in einem guten Zustand, führe kleinere Reparaturen auch selber aus, nehme ganz allgemein Rücksicht, etc. pp.

Alleine schon der Umstand, dass ich ihm die Wohnung wirklich top übergeben habe (3 Tage Arbeit wie gesagt) und er dann wegen einem Pillepallescheißdreck rumkaspert ärgert mich heute noch. Die Nebenkostenabrechnungen kamen mir auch vorher immer schon nicht ganz sauber bzw. nennen wir es mal "undurchsichtig" vor, hab sie trotzdem immer gezahlt. Aber nach dem geschilderten Vorkommnis nach der Übergabe und da ich nicht mehr drin wohne und das Verhältnis jetzt eh gestört ist, werde ich mich diesmal querstellen so gut es geht.

00-Schneider
2015-08-27, 10:23:22
Einmal einen Mietnomaden in der Wohnung gehabt, der Dir einen 6-stelligen Schaden verursacht (Geld, dass Du nicht hast, da die Wohnung komplett finanziert ist und die ausbleibende Miete Dich ruiniert) und Du denkst ganz anders.


Stimmt. Aber ohne Mieterzeugnis würde ich auch heute niemanden mehr bei mir einziehen lassen.

Grestorn
2015-08-27, 10:25:13
Das war auch in keinster Weise auf Dich gemünzt! 99% aller Mieter sind ordentliche Menschen, aber das 1% kann einem das Genick brechen.

Commander Keen
2015-08-27, 10:29:54
Das dürfte höchstwahrscheinlich spätestens bei 1.3 scheitern. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass dein Vermieter seine Abrechnung nicht belegen kann. Wegen den paar Euro macht sich da i.d.R. keiner die Mühe, irgendwelche Nebenkosten sorgfältig zu fälschen.

Wieso ist das unwahrscheinlich? Putzfrau nicht angemeldet? Kein Beleg. Gartenpflege vom Bauern nebenbei machen lassen? Kein Beleg. Die Belege für die Versicherungen und Strom würden mich auch mal interessieren, die kann man ja easy prüfen. Daneben eine Kalkulation für die Satellitenanlage. Klar kann er für die was verlangen, aber dann muß er auch irgendwas vorlegen können (Kaufpreis, Wartung, jährliche Abschreibung, whatever) und nicht einfach sagen "macht pauschal xxx Euro im Jahr".

Argo Zero
2015-08-27, 10:33:58
Richtig. Ohne Belege würde ich keinen Pfennig zahlen, immerhin brauchst du die eh für eine ESt.

Stormtrooper
2015-08-27, 12:46:53
Demnach könnte ich wahrscheinlich sogar die "Antennenkosten" (Satellitenanlage am Dach) anfechten, 156,60 € will er da insgesamt im Jahr haben. Immer schon.

Nicht nur wahrscheinlich.
Zurückfordern und zwar der letzten drei Jahre.
Er darf nur Nebenkosten in der Höhe verlangen, die er laufend hat und nachweisen kann.
Pauschalen sind unzulässig.

basti333
2015-08-27, 18:51:03
Nein, nicht die Zahlung verweigern. Einfach nur mal nett um die Kostennachweise bitten. Auch wenn man auf Kriegsfuß steht ist Eskalation jetzt noch nicht nötig.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr xy,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx. Zur Prüfung und Bearbeitung der vorliegenden Abrechnung der Nebenkosten von xx bis xx benötige ich die entsprechenden Kostennachweise. Ich möchte Sie bitte, diese mir bei Gelegenheit zur Verfügung zu stellen. Falls eine Übersendung von Kopien nicht möglich ist bitte ich um kurzfristige Terminvereinbarung bezüglich Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Bearbeitung ohne diese Unterlagen leider nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
xx

Ich würds genauso machen, erstmal kein Anzeichen von Krawall oder Ärger zeigen, das geht später immernoch. Meistens kommt man mit Nüchternheit und Freundlichkeit weiter, auch wenns schwer fällt.

Philipus II
2015-08-27, 19:27:12
Und selbst wenn man nicht weiter kommt gelingt einem gelegentlich ein Überraschungsschlag, weil die Leute dass völlig verdutzt sind wenn man die Sache später völlig eskaliert.

Ich habe schon sowohl Mieter als Vermieter betreut. Beide Parteien kennen erstaunlich oft nicht ihre Rechte und Pflichten. Ich rate beiden tendenziell immer, korrekt zu sein, aber eher nichts extra zu machen. Denn meistens wird das einem nicht gedankt. Insbesondere bezüglich Putzen beim Auszug gibt es massive Meinungsverschiedenheiten, ein Nachgeben hat aber keine Vorteile. Und gerade am Ende des Vertragsverhältnisses sind beide Seiten hemmungslos.

Achja, und am besten für Wohnungsrückgaben eine Rechtsschutz in Petto haben, das sind Situationen mit massiv erhöhter Gefahr von Rechtsstreitigkeiten.