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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eidesstattliche Erklärung?


chakomo
2015-09-06, 16:25:35
Hallo
Ich habe einen Artikel bei ebay verkauft und der käufer möchte eine Eidesstattliche Erklärung von mir haben.
Es geht darum das er im Garantiefall nachweisen kann das er den Artikel von mir gekauft hat.
Wo bekomme ich so ein Formular her? oder reicht es auch aus wenn ich es mit der Hand schreibe.

tatarus
2015-09-06, 18:21:09
Sowas erklärt man nie und nimmer bei einem privaten Verkauf. Das ist rechtlich nur relevant, wenn man über seine eigenen Vermögenswerte Angaben macht.

Im vorliegenden Fall macht das keinen Sinn. Im Garantiefall hast nur du Ansprüche gegen den Verkäufer. Der hat beim Verkauf nämlich ausschließlich einen Vertrag mit dir geschlossen. Alles andere ist Kulanz.

Berni
2015-09-06, 18:46:31
Du kannst deine Gewährleistungsansprüche abtreten, aber
- ob der Händler dann darauf eingeht lässt sich nicht sicher sagen
- das hat nichts mit ner eidesstattlichen Erklärung zu tun...

135i
2015-09-06, 18:48:39
Nach meinen Informationen, braucht man die eh nimmer zu machen, da §§ 899 bis 915h ZPO weggefallen sind ;)
Wo sind die Juristen?

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=ZPO+%C2%A7+915&psml=bsbawueprod.psml&max=true

EDIT:

http://www.news4press.com/Abgabe-der-Eidesstattlichen-Versicherung_708909.html

Edit2
Die EV wurde in einen anderen Paragraphen verschoben: https://dejure.org/gesetze/ZPO/802e.html

Da aber Gerichstvollzieher als Privatperson handelt, isses eh wurst :)

chakomo
2015-09-06, 19:05:21
Danke für die Antworten.
Werde ihm eine Abtrittserklärung beilegen.

Plutos
2015-09-06, 19:56:42
Sowas erklärt man nie und nimmer bei einem privaten Verkauf. Das ist rechtlich nur relevant, wenn man über seine eigenen Vermögenswerte Angaben macht.


http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=ZPO+%C2%A7+915&psml=bsbawueprod.psml&max=true

EDIT:

http://www.news4press.com/Abgabe-der-Eidesstattlichen-Versicherung_708909.html

Edit2
Die EV wurde in einen anderen Paragraphen verschoben: https://dejure.org/gesetze/ZPO/802e.html

Da aber Gerichstvollzieher als Privatperson handelt, isses eh wurst :)
Das hat mit einer Vermögensauskunft genau nichts zu tun.



Eine eidesstattliche Erklärung gehört z.B. auch zu einer jeden universitären Abschlussarbeit, daher sollte es eigentlich den meisten geläufig sein, hier tummeln sich doch so viele Schlaumeier.

Dazu reicht ein Einzeiler à la
Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich den Artikel XYZ, Seriennr. 123, am TT.MM.JJJJ an Muster Mann übereignet habe.

Unterschrift

135i
2015-09-06, 20:22:19
Sehe es als Gratisinfo. Kann doch sein, dass einige,von den vielen Schlaumeiern , durch Auftragswegbruch oder andere durch Konsumrausch , in Schieflage geraten. Daher es doch gut zu wissen, dass der Gerichtsvollzieher ,nur noch als Privatperson handelt .

downforze
2015-09-27, 14:29:16
Gewährleistung abtreten kann man sich sparen, weil der Kaufvertrag nur zwischen Käufer und Verkäufer, nicht aber zwischen Käufer und Händler gilt.

Freakazoid
2015-09-27, 17:39:06
Das hat mit einer Vermögensauskunft genau nichts zu tun.



Eine eidesstattliche Erklärung gehört z.B. auch zu einer jeden universitären Abschlussarbeit, daher sollte es eigentlich den meisten geläufig sein, hier tummeln sich doch so viele Schlaumeier.

Dazu reicht ein Einzeiler à la

Declaration of originality, aber niemals im Leben eine Eidesstattliche Erklärung. Das hab ich ja noch nie gesehen.

Ash-Zayr
2015-09-28, 07:26:29
solche dreiste Ansinnen werdem dem Ebay Konsum-Pöbel doch sicher von Computerbild und Konsorten suffliert... "Exklusiv-Artikel: so schützen Sie sich vor den 10 größten Ebay-Käufer-Abzocken" mit entsprechenden Tipps, was man denn alle fordern sollte; und sicher am besten pauschal und prophylaktisch nach jedem Kauf schon mal den Pay-Pal Käuferschutz scharfmachen, wobei der Verkäufer natürlich gegen seinen Willen und Angebot zu paypal gezwungen wurde und die Dreckssau dann nicht mal über "Geld an Freunde und Familie senden" zahlt, sondern auf Händlergebühr, damit ja der Schutz besteht ......immer wieder belustigend, wo ebay heutzutage schon hingedriftet ist.....

L233
2015-09-28, 09:14:01
Declaration of originality, aber niemals im Leben eine Eidesstattliche Erklärung. Das hab ich ja noch nie gesehen.
:facepalm:

Achso, Du schreibst unter eine deutschsprachige Abschlussarbeit "Declaration of Originality"? Blödsinn. Natürlich heißt das, zumindest hierzulande, "Eidesstattliche Erklärung zur selbstständigen Verfassung" (oder ähnliches). "Niemals im Leben eine Eidesstattliche Erklärung"? LOL.

Und Plutos hat vollkommen recht, sowas ist ein komplett schmerzloser 1-Zeiler. Ich habe zwar auch keine Ahnung, was der Käufer in dem Fall damit will, aber einen Zacken aus der Krone würde es mir auch nicht brechen. Hier scheinen offenbar ein paar sehr seltsame Vorstellung zu bestehen, was eine Eidesstattliche Erklärung ist.

Ash-Zayr
2015-09-28, 09:29:06
das Problem ist, dass ich als Verkäufer gebrauchter Ware keinerlei Lust habe, im Rahmen so eines Deals amtliche/offizielle/eidesstattliche Schreiben aufsetzen zu müssen, damit der Verkäufer gegen seine Abzocke Paranoia abgesichert ist, da ja jeder Ebay-Verkäufer per se unter Generelverdacht steht, ein Betrüger zu sein, und die Ware hat grundsätzlich versteckte Mängel.
Ich würde aus Prinzip sowas nicht ansatzweise bedienen wollen, OHNE dass meine Ware etwas zu verstecken hätte. Da würde ich den Verkauf dann platzen lassen; Verkäufer gibt die Konditionen vor, auch wenn Ebay als Plattform und das Käufer-Klientel seit 10 Jahren erfolgreich versucht haben, diese Prämisse umzudrehen.

AlecWhite
2015-09-29, 10:22:10
Das ein formloser Einzeiler - halt eine Erklärung anstatt eines Eides - und bekräftigt nur, was ohnehin Fakt ist (den Verkauf).

Schnell 'nen Zettel vom Block gerissen, raufgekritzelt und unterschrieben. Fertig. Dauert ...hmm...10s.

Ash-Zayr
2015-09-29, 11:07:57
ja, bis Dir der Zettel in ferner Zukunft um die Ohren fliegt und in irgendeinem Zusammenhang, auf den Du gar keinen Bock mehr hast, Dein Name ins Spiel kommt....dann dauert es nicht nur 10s.
Ist eine Frage der persönlichen Einstellung: ein Gebrauchtverkauf hat für mich "fire & forget" zu sein, und ich möchte nicht noch mit einem amtlichen Schreiben in irgendeinerweise eine Visitenkarte in die Welt geben, zumal ich nicht den geringsten Einfluss darauf habe, an wen ich da verkauft habe und was genau der wie noch macht mit der Ware. Ich möchte gern die Türen hinter mir schliessen, sofern ich rechtschaffend, fair und ehrlich verkauft habe.

ash

StefanV
2015-09-29, 11:33:18
Ich würde NIEMALS 'von Eides Statt' oder sowas auf den Zettel schreiben.

Eher sowas wie:

'Hiermit versichere ich, den folgenden Artikel an XYZ am übergeben zu haben.
Gewährleistungs Ansprüche gegen mich schließe ich aus'

Sowas in der Richtung.

Ich würde davon ausgehen wollen, dass 'der Gegenüber' irgend einen Schabernack im Sinn hat und versucht DICH irgendwie über den Tisch zu ziehen...

Daher sollte man in seinem Leben äußerst Sparsam mit Eides stattlichen Versicherungen sein!!

Am besten verschachtelst du das so, dass man den Zettel nicht zerlegen kann!!

Sprich besser wäre sowas:
"Hiermit versichere ich, folgenden Artikel, unter ausschluss jeglicher Gewährleistung, an dumdi am übergeben zu haben."

Dann kann man das auch nicht rausschneiden oder ähnliches.

MERKE:
IMMER mit der Bösartigkeit des Gegenübers rechnen!

AlecWhite
2015-09-29, 12:36:37
ja, bis Dir der Zettel in ferner Zukunft um die Ohren fliegt und in irgendeinem Zusammenhang, auf den Du gar keinen Bock mehr hast, Dein Name ins Spiel kommt....dann dauert es nicht nur 10s.
Und das wäre welcher Zusammenhang, der nicht bereits durch den Kaufvertrag ohnehin existiert ? Wie gesagt, die Erklärung bekräftigt ja nur, was ohnehin bereits klar ist. (Artikel X von A an B am C verkauft)

Ist eine Frage der persönlichen Einstellung: ein Gebrauchtverkauf hat für mich "fire & forget" zu sein, und ich möchte nicht noch mit einem amtlichen Schreiben in irgendeinerweise eine Visitenkarte in die Welt geben, zumal ich nicht den geringsten Einfluss darauf habe, an wen ich da verkauft habe und was genau der wie noch macht mit der Ware. Ich möchte gern die Türen hinter mir schliessen, sofern ich rechtschaffend, fair und ehrlich verkauft habe.

ash
Tut mir leid dich entäuschen zu müssen, aber ein Verkauf (bzw. Kaufvertrag) ist niemals "Fire & Forget". Das mag sich häufig so anfühlen, weil es für beide Seite nur selten Pflichten aus den Vertrag ergeben - außer halt Zahlen bzw. Übergeben.

Spontan fallen mir als Beispiel Haftung bei Personenschäden, Hehlerei etc ein. Ich weiß für die meisten etwas weit hergeholt, aber kommt durchaus vor.

Nur: Eine eidesstaatliche Erklärung ändert nichts daran. Man geht keine weiteren Verpflichtungen ein, noch gibt man irgendwelche Rechte auf. Wenn man hingegen bescheißen möchte ("Hat bis zum Ausbau funktioniert") sollte man solche Erklärungen tatsächlich lassen, da kommt man tatsächlich in ganz heikles Territorium.

Watson007
2015-09-29, 12:42:23
bei meinen ebay-verkäufen hat noch keiner sowas verlangt

ich glaube ich würde mich dazu weigern - wer weiß wohin meine Unterschrift künftig gelangt. Du kennst den ja nicht persönlich.