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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sachmangel - Wie ist die Rechtslage?


JesusFreak_83
2015-10-19, 13:50:29
Hallo,

Wir haben uns ein wasserbett gekauft. An diesem ist an der Unterseite des Bettes eine Spiegelfolie die nach 2 Wochen sich leicht ablöst und Blasen bildet.

Wir haben dies reklamiert und man sagte uns, dass eine Reklamation nicht zulässig wäre da wir nach dem Aufbau des Bettes unterschrieben haben, dass alles ok sei.
Wir sollen doch selbst versuchen mit einem teppichmesser das zu beheben.
Wir blieben auf unserem Standpunkt und wollten es repariert haben. Aus kullanzgründen wolle man aber einen Monteur, der das Bett aufgebaut hat, vorbeischicken. Dieser war heute da, betonte mehrmals dass wir pingelig wären, dass das gar nicht sein Job wäre. Als er die Blasen auch nicht entfernen konnte sagte erer, er habe keine Lust mehr sich mit sowas zu beschäftigen und wir sollen uns mit der wasserbetten Firma auseinander setzen.

Für dein ein oder anderen mögen ein paar kosmetische Blasen auch pingelig sein aber für knapp 3k Euro erwarte ich etwas anderes. Zudem denken wir, dass sich die Folie noch mehr löst.

Der Kontakt zwischen uns und der wasserbetten Firma ist mittlerweile seitens der Firma eisig.

Wie sollen wir weitergehen? Haben die durch meine Unterschrift recht dass eine Reparatur nicht in die Garantie fällt?
Was würdet ihr machen?

Grüße

Bubba2k3
2015-10-19, 13:58:03
Nur weil der Gegenstand am Tag der Auslieferung/Montage in Ordnung war und man dieses auch durch seine Unterschrift bestätigt hat, heißt das ja nicht, dass man sich durch diese Unterschrift von einer Gewährleistung oder Garantie ausschließt.
Oftmals treten Mängel ja erst Tage, Wochen oder sogar Monate später auf, trotz das am Anfang alles Ok war.
Also ich würde mich damit nicht zufrieden geben und auf die sicherlich irgendwo schriftlich festgelegte oder ausgewiesene Garantie berufen. Wobei das natürlich nur mein persönliches Rechtsempfinden ist.

blackbox
2015-10-19, 13:58:18
Natürlich besteht weiterhin eine Gewährleistung, trotz dieser Unterschrift.
Weigert sich die Firma, musst du eine Frist setzen. Sollte das auch unwirksam bleiben, bleibt nur der Gang zu Anwalt.

Korfox
2015-10-19, 14:05:52
Bei 3k€ dürfte sich dann auch tatsächlich ein Anwalt finden lassen. Der Streitwert scheint hoch genug zu sein ;)

JesusFreak_83
2015-10-19, 14:10:17
Also ab jetzt schriftlich?

Bubba2k3
2015-10-19, 14:15:08
Würde ich schon sagen, auf jeden Fall, wenn ihr z. B. eine Frist zur Behebung des Mangels setzen wollt.

Air Force One
2015-10-19, 15:18:41
Mit Anwalt drohen und frist setzten, wenn nichts passiert damit zum Anwalt gehen.

Garantie ist erst mal egal, hier geht es um die Gewährleistung und da ihr noch innerhalb der ersten 6 Monate seit, muss der Händler nachweisen das ihr dran Schuld seit, danach gilt die Beweislastumkehr.
Das gelaber das Händlers ist eig. schwachsinn, wenn sich das Material löst, könnt ihr ja nichts für.
Das es am ersten Tag in Ordnung schien, ist ja klar da keine Nutzung stattgefunden hat, jetzt kann sein das sich der Klebstoff oder sonst was aufgelöst hat.

Wie gesagt, Sache für den Anwalt.

JesusFreak_83
2015-10-19, 16:21:57
Ok danke. Hört sich alles verständlich an. Was ist wenn sie der Frist nicht nachkommen oder es denen zu umständlich bzw zu aufwändig ist es zu reparieren (bsp man muss das komplette Wasser rauslassen und erst dann kann man die Folie neu ranmachen) und sie sagen: Leben sie bitte mit dem Schaden, wir geben Ihnen x Euro Nachlass? Muss ich das annehmen? Oder kann ich auch, auch wenn die Reparatur umständlich ist, auf Reparatur pochen?

Tyrann
2015-10-19, 16:24:17
du kannst auf die Reparatur pochen, der Händler kann den Kauf allerdings auch rückabwickeln, was ich aber für unwahrscheinlich halte

Stormtrooper
2015-10-19, 17:18:12
Ok danke. Hört sich alles verständlich an. Was ist wenn sie der Frist nicht nachkommen oder es denen zu umständlich bzw zu aufwändig ist es zu reparieren (bsp man muss das komplette Wasser rauslassen und erst dann kann man die Folie neu ranmachen) und sie sagen: Leben sie bitte mit dem Schaden, wir geben Ihnen x Euro Nachlass? Muss ich das annehmen? Oder kann ich auch, auch wenn die Reparatur umständlich ist, auf Reparatur pochen?
Wie schon geschrieben, wenn sie die Frist verstreichen lassen, bringt dir nur der Gang zum Anwalt etwas.
Da das Wasserbett allein 3000€ gekostet hat und Fahrt, Materialkosten, Wasser entsorgen und Füllen etc schnell mal auch 5.000 erreicht werden können wird im Falle des Falle, eh vorm Landgericht verhandelt, hier herscht Anwaltspflicht.

Sie können freilich sagen, leben sie mit dem Schaden und wir geben X Euro zurück, darauf kannst, mußt du aber eingehen.

ALTAY
2015-10-19, 18:55:40
Wenn die Nachbesserung in Bezug auf den Mangel einen nicht angemessenen Aufwand bedeutet, so kann der Lieferant tatsächlich ablehnen.

Ist der Mangel denn so gravierend, dass das Bett nicht nutzbar ist oder ist es nur ein optischer Mangel, den man nur erkennt, wenn man sich unter das Bett legt?

Falls zweites, so würde ich mich auf eine Teilrückerstattung einlassen, wobei hier die übrige Gewährleistung unangetastet bleiben muss.

Commander Keen
2015-10-19, 19:07:47
Kann man davon mal Bilder sehen? Spiegelfolie an der Unterseite des Bettes... häh?

Stormtrooper
2015-10-19, 19:38:55
Wenn die Nachbesserung in Bezug auf den Mangel einen nicht angemessenen Aufwand bedeutet, so kann der Lieferant tatsächlich ablehnen.

Dann muß er aber das Bett zurücknehmen und den Kaufpreis und alle Auslagen erstatten.

ALTAY
2015-10-19, 21:10:53
Dann muß er aber das Bett zurücknehmen und den Kaufpreis und alle Auslagen erstatten.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Kann man davon mal Bilder sehen? Spiegelfolie an der Unterseite des Bettes... häh?

Die Spiegelfolie dient womöglich der Wärmereflexion, um die Stromkosten zu senken.

Stormtrooper
2015-10-19, 21:42:43
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.


Ja, er kann die Lieferung einer neuen Sache verweigern wegen unverhältnis hohen Kosten.
Auf deutsch, du bekommst kein neues Auto, nur weil die Glühlampe kaputt ist.
Entweder er repariert oder er liefert ein neues Teil.
Er darf aber nicht die Nacherfüllung verweigern, weil es ihm zu teuer ist.

Cyv
2015-10-22, 13:23:31
Bleib auf jedenfall dran! Du bist im Recht, der Händler will sich nur drücken. Theoretisch muss er bei Weigerung sogar sie Kosten übernehmen, wenn es jemand anders richtet.

offtopic:
Ich hatte mal Tintenpatronen bestellt und diese kamen geöffnet an. Habe dem Händler klar gemacht, dass ich keinen gebrauchten sondern einen neuen Artikel bestellt habe. Er konnte aber keine neuen Patronen liefern. Habe mir dann neue Patronen bei amazon bestellt und ihm die Mehrkosten ( Patronenpreis höher + Versandkosten) in Rechnung gestellt. Diese hat er anstandslos beglichen...