PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wanted: Reg-Key für XP


AlfredENeumann
2003-02-23, 22:15:25
Ein bekannter von mir hat dämlicher weise bei ebay Windows XP ersteigert, aber ohne Reg-Key. Das hat er überlesen.

Diese WinXP Version gabs als Beilage bei einem Medion-Gerät. Ist es eigentlich leagl solche Versionen ohne die dazugehörige Hardware zu verkaufen ?

Frage: Kann er damit überhaupt was Anfangen ?

oder besser:

Wo kann er auf legale Weise ein Key herbekommen ?

xaverseppel
2003-02-23, 22:18:45
Originally posted by AlfredENeumann
Ein bekannter von mir hat dämlicher weise bei ebay Windows XP ersteigert, aber ohne Reg-Key. Das hat er überlesen.

Diese WinXP Version gabs als Beilage bei einem Medion-Gerät. Ist es eigentlich leagl solche Versionen ohne die dazugehörige Hardware zu verkaufen ?

Frage: Kann er damit überhaupt was Anfangen ?

oder besser:

Wo kann er auf legale Weise ein Key herbekommen ?


Auf legae Weise nur bei Microsoft anrufen oder da nachfragen wo er sie her hat!!!

PatTheMav
2003-02-23, 22:37:36
Ich sag nur OEM : "Vertrieb nur mit einem neuen PC"

Also eigentlich dürfen diese Dinger nur in Verbindung mit der Hardware, mit der sie ausgeliefert wurden, verkauft werden. Das ist ja Micro$oft ein Dorn im Auge, dass diese Versionen immer noch einfach so verkauft werden können und sie auf anderen PCs trotzdem lauffähig sind.

thomasius
2003-02-24, 07:50:09
Originally posted by PatTheMav

Also eigentlich dürfen diese Dinger nur in Verbindung mit der Hardware, mit der sie ausgeliefert wurden, verkauft werden.
da stand letztens ein artikel in der ct drin, irgendein gerichtsbeschluss:
diese versionen dürfen verkauft werden, auch ohne hardware.

natürlich gefällt das ms net, aber wayne...

Lethargica
2003-02-24, 15:28:12
Hm...das Windoof auf der Medion CD ist AFAIK nur ne Recovery Version.
Im I-Net kusieren aber schon etliche...ähm Tools, um dieses Problem zu umgehen :D

Loci
2003-02-24, 15:57:03
Originally posted by J0hN|Cl4rK
Hm...das Windoof auf der Medion CD ist AFAIK nur ne Recovery Version.
Im I-Net kusieren aber schon etliche...ähm Tools, um dieses Problem zu umgehen :D


Scheinst dich ja gut auszukenne ;D ;D

greeny
2003-02-24, 16:58:17
Originally posted by J0hN|Cl4rK
Hm...das Windoof auf der Medion CD ist AFAIK nur ne Recovery Version.
Im I-Net kusieren aber schon etliche...ähm Tools, um dieses Problem zu umgehen :D
bei win me ging das noch relativ einfach, und 100% legal... aber bei xp???
gibt es überhaupt noch pc´s die mit ner vollversion ausgeliefert werden?

SiN
2003-02-24, 21:27:07
Ist eine lauffähige VOllversion, im übrigen, wollte ich mal so gesagt haben

Skinner
2003-02-24, 22:15:15
OEM ist ein Wunsch von Herstellern, denn es in Deutschland nicht mehr gibt, und das seit ~Mai 2000 !!!

Bei M$ WinXP sind die CD und der Lizenzaufkleber aneinander gebunden. Nur die CD einzeln zu verkaufen ist STRAFBAR ;)

Entweder beides zusammen, oder gar nicht ;)

sun-man
2003-02-24, 22:30:23
Hi,
ist zwar ein Verweis in ein anderes Forum und eigentlich interessiert mich der Thread garnicht :D....
aber es passt, so kommt er auch an den Key *fg*
http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php3?s=&threadid=83311

MFG

Matrix316
2003-02-25, 01:09:21
Ich würde gerne mal wissen ob es überhaupt legal ist die Software praktisch an die Hardware zu knebeln (durch solche Aufkleber).

Das kann nicht legal sein - NIE im Leben. =)

Da kann Microsoft noch so viel in ihre EULA schreiben.

Marcel
2003-02-26, 12:07:24
Originally posted by Matrix316
Ich würde gerne mal wissen ob es überhaupt legal ist die Software praktisch an die Hardware zu knebeln (durch solche Aufkleber).

Das kann nicht legal sein - NIE im Leben. =)

Da kann Microsoft noch so viel in ihre EULA schreiben.

Der Haken für MS ist das deutsche Schuldrecht, das es dem Verkäufer (hier Medion) verhindert, beim Verkauf einer Sache dem Käufer Einschränkungen am Eigentum weiterzureichen, die von einem Dritten (hier MS) stammen. Ich glaube, der §434BGB findet hier Anwendung:
"Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den verkauften Gegenstand frei von Rechten zu verschaffen, die von Dritten gegen den Käufer geltend gemacht werden können."
Mag mich hier aber auch im § irren.

Und Einschränkungen, die dem Käufer erst nach dem Abschluss des Kaufvertrags (und der darauf folgenden Übergabe der Sache) bekannt werden, wie EULAs, die beim Setup erst erscheinen, gelten als Sachmangel, für den der Verkäufer zu haften hat (Gewährleistung). Hier müsste der §459 Abs 1 Satz 1 BGB zutreffen:
"Der Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, dass sie zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergeht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern."

Ich hoffe, ich schreibe jetzt nicht zuviel Mist; mein BGB ist noch von 2000.

Andre
2003-02-26, 12:12:53
Originally posted by Marcel
Ich hoffe, ich schreibe jetzt nicht zuviel Mist; mein BGB ist noch von 2000.

Grob stimmen deine Aussagen natürlich =)
Mit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 ist das sogar noch verschärft worden.
Der Schutz des Verbrauchers wurde wesentlich ausgebaut, sodass solche "Zwangsklauseln" mal direkt unwirksam sind.