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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Als Zeuge vor Gericht geladen, muss ich da hin?


00-Schneider
2015-10-28, 17:15:36
Moin, ich wurde zu einem mir ungünstigen Termin(Arbeitstag) zu Gericht in einem anderen Bundesland als Zeuge geladen. Zum Beschuldigten besteht ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie, ich habe also ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Muss ich da persönlich erscheinen, oder reicht ein unterschriebenes Schriftstück mit Bezug auf das Zeugnisverweigerungsrecht?

Maorga
2015-10-28, 17:56:10
klar musst du da hin - ausser du bist krank tot oder sonstiges

00-Schneider
2015-10-28, 17:58:41
klar musst du da hin - ausser du bist krank tot oder sonstiges


Also fahr ich da extra mehrere 100 Kilometer hin, werde aufgerufen, sag den Standartsatz: "Ich nehme mein Zeugnisverweigerungsrecht wahr", und darf dann wieder gehen? Das ist doch Bullshit, wieso geht sowas nicht schriftlich!?

#44
2015-10-28, 18:02:45
Den Bullshit gibt es, damit sich potentielle Zeugen nicht so einfach aus der Affäre ziehen, wie du das hier vorhast.

Ruf' den Richter an und schildere die Situation. Ggf. kann auf dich als Zeugen verzichtet werden. Garantien gibt es keine.

looking glass
2015-10-28, 18:05:01
Ruf den Richter an? Muhahaha.

00-Schneider
2015-10-28, 18:09:22
Den Bullshit gibt es, damit sich potentielle Zeugen nicht so einfach aus der Affäre ziehen, wie du das hier vorhast.


Zeugnisverweigerungsrecht = einfach aus der Affäre ziehen.

u w0t m8? :freak:

Florida Man
2015-10-28, 18:09:54
Moin, ich wurde zu einem mir ungünstigen Termin(Arbeitstag) zu Gericht in einem anderen Bundesland als Zeuge geladen. Zum Beschuldigten besteht ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie, ich habe also ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Muss ich da persönlich erscheinen, oder reicht ein unterschriebenes Schriftstück mit Bezug auf das Zeugnisverweigerungsrecht?
Natürlich musst Du dahin, andernfalls zahlst Du ein Ordnungsgeld - oer Du wirst morgnes um 5 von der Polizei aus dem Bett geholt.

Was für eine Frage!

00-Schneider
2015-10-28, 18:12:09
Was für eine Frage!


Aber ich muss doch nicht aussagen? :confused:

#44
2015-10-28, 18:13:47
Zeugnisverweigerungsrecht = einfach aus der Affäre ziehen.

u w0t m8? :freak:
Nein. Zeugnis verweigern um nicht zum Termin zu müssen (so früh, so weit, mein freier Tag, etc; und nicht etwa, weil man den Angeklagten sonst belastet) = einfach aus der Affäre ziehen.

Und das wäre dann möglich.

Lyka
2015-10-28, 18:30:27
muss die Firma dir nicht bezahlt freigeben bei sowas? (k.A.)

00-Schneider
2015-10-28, 18:33:20
muss die Firma dir nicht bezahlt freigeben bei sowas? (k.A.)


War gelogen, ist eigentlich Uni. D.h. mal schön vier Veranstaltungen wegen dieser Lappalie verpassen. :rolleyes:

Virtuo
2015-10-28, 18:35:01
muss die Firma dir nicht bezahlt freigeben bei sowas? (k.A.)

Die Firma muss ihn frei stellen. Fahrtkosten und Verdienstausfall trägt die Gerichtskasse.

Lord Wotan
2015-10-28, 18:45:17
klar musst du da hin - ausser du bist krank tot oder sonstiges
Bei Krankheit reicht aber eine Krankschreibung nicht. Sondern man braucht ein gesondertes Attest das man Verhandlungsumfähig ist.


Zu Frage ja man muss!


Zu Frage https://de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht


Das geht so einfach nicht. Nur bestimmte Gründe gibt es, die das erlauben.

noid
2015-10-28, 18:50:38
Die Firma muss ihn frei stellen. Fahrtkosten und Verdienstausfall trägt die Gerichtskasse.

Richtig.

War auch mal Zeuge vor Gericht - wurde dann aber garnicht in der Saal geladen, weil der Beschuldigten Person dann plötzlich eingefallen ist, dass man schneller mit weniger Problemen vorankommt wenn man es zugibt ;)

Wurde sogar mehr ausbezahlt als ich an realen Kosten hatte.

Oid
2015-10-28, 19:33:08
Das ist doch Bullshit, wieso geht sowas nicht schriftlich!?
Oder vielleicht am besten noch online?!?!111

Spasstiger
2015-10-28, 22:02:38
Die Firma muss ihn frei stellen. Fahrtkosten und Verdienstausfall trägt die Gerichtskasse.
Verdienstausfall aber nur bis zur Höhe von 21 € je Stunde, was bei Vielen hier nicht den Bruttoverdienst inkl. dem Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen deckt: http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__22.html.

Als Student kann man sich ggf. hierauf berufen: § 21 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__21.html). Von Prüfungen und anderen Pflichtveranstaltungen ist man natürlich befreit, was aber nicht das Nachholen erspart. Im Prinzip wie bei Krankheit während dem Studium, das ist dann auch immer persönliches Pech.