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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewährleistung, Nacherfüllung, Rücktritt - bin verwirrt


Gimmick
2015-11-29, 19:39:05
Hi,

hab mal ein paar Fragen bezüglich der Gewährleistung.

- Wenn der Händler keinen Fehler findet, sich aber danach doch noch zeigt, dass tatsächlich ein Defekt vorliegt, gilt die erfolglose Suche dann als Nachbesserungsversuch?

- Ich hab immer gehört, dass man nach zwei Nachbesserungsversuchen vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Dabeibekommt man aber nur den Zeitwert zurück. Jetzt hab ich hier (http://www.ihk-koeln.de/upload/GewaehrleistungUmtauschGarantie_9936.pdf?ActiveID=1163) gelesen:


Kann der Käufer die mangelhafte Ware nicht mehr oder nur noch in verschlechtertem Zustand zurück geben,
kann der Verkäufer Wertersatz verlangen.
Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Verschlechterung der Ware auf einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme beruht.


Wie ist das denn nun?

- Wenn der Händler den Fehler nicht sehen will (in dem Fall gehts um eine Grafikkarte), muss ich dann die Karte beim Hersteller einschicken um mir den Fehler bestätigen zu lassen, oder wie gehe ich da vor? :|

- Wenn zwei mal erfolglos versucht wurde nachzubessern, und ich nur den Zeitwert bekommen würde, kann ich dann auf eine äquivalente neue Karte eines anderen Herstellers bestehen, oder muss ich dann doch eine reparatur durchführen lassen wenn das gleiche Modell nicht mehr verfügbar ist?

Kennt sich da jemand aus? ^^

MarcWessels
2015-11-29, 20:12:43
Du hättest Dir einige Nerverei ersparen können, wenn Du als Art der Nacherfüllung originalverpackte Neuware vom Händler verlangt hättest, denn Du als Kunde hast das Recht hierzu.

Nun hast Du Alternate einen Nachbesserungsversuch zugestanden, der schlug fehl, also haben sie noch einen zweiten.

Schiller
2015-11-29, 20:12:58
http://www.kanzlei-flick.de/garantie_gewaehrleistung_sachmangel.html

Gimmick
2015-11-29, 20:26:58
Du hättest Dir einige Nerverei ersparen können, wenn Du als Art der Nacherfüllung originalverpackte Neuware vom Händler verlangt hättest, denn Du als Kunde hast das Recht hierzu.

Nun hast Du Alternate einen Nachbesserungsversuch zugestanden, der schlug fehl, also haben sie noch einen zweiten.

Hatte ich beim ersten Mal. Man muss man ja dem Händler jedesmal die Gelegenheit geben sich von dem Fehler zu überzeugen. Und wenn der keinen findet/einsieht wirds halt kompliziert.

Rooter
2015-11-29, 20:43:50
Wie alt ist die Graka? Noch in der Gewährleistung des Händlers (erste 6 Monate) oder schon in der Garantie (freiwillige Leistung der Herstellers)?

- Ich hab immer gehört, dass man nach zwei Nachbesserungsversuchen vom Kaufvertrag zurücktreten kann.IIRC sind es drei Versuche.

- Wenn der Händler den Fehler nicht sehen will (in dem Fall gehts um eine Grafikkarte), muss ich dann die Karte beim Hersteller einschicken um mir den Fehler bestätigen zu lassen, oder wie gehe ich da vor? :|Die Garantie beginnt ab Kaufdatum, du kannst dich also auch direkt an den Hersteller wenden.

- Wenn zwei mal erfolglos versucht wurde nachzubessern, und ich nur den Zeitwert bekommen würde, kann ich dann auf eine äquivalente neue Karte eines anderen Herstellers bestehen, oder muss ich dann doch eine reparatur durchführen lassen wenn das gleiche Modell nicht mehr verfügbar ist?Die Art der Nacherfüllung liegt nicht in deiner Macht.

Du hättest Dir einige Nerverei ersparen können, wenn Du als Art der Nacherfüllung originalverpackte Neuware vom Händler verlangt hättest, denn Du als Kunde hast das Recht hierzu.Wie kommst du darauf das verlangen zu können?

MfG
Rooter

Stormtrooper
2015-11-29, 21:21:25
Die Art der Nacherfüllung liegt nicht in deiner Macht.

Wie kommst du darauf das verlangen zu können?

Weil es genau so im BGB steht.

MarcWessels
2015-11-29, 21:21:41
Wie alt ist die Graka? Noch in der Gewährleistung des Händlers (erste 6 Monate) oder schon in der Garantie (freiwillige Leistung der Herstellers)?24 Monate Gewährleistung. Nach sechs Monaten kehrt sich lediglich die Beweislast um.

IIRC sind es drei Versuche.Waren es vor ein paar Jahren. Inzwischen nur noch zwei.

Die Art der Nacherfüllung liegt nicht in deiner Macht.

Wie kommst du darauf das verlangen zu können?Suche gleich nochmal den Paragraphen heraus, nachdem der Privatkunde sich die Art der Nacherfülluing aussuchen kann.

Rooter
2015-11-29, 21:36:45
24 Monate Gewährleistung. Nach sechs Monaten kehrt sich lediglich die Beweislast um.Wenn das so im Gesetz steht, warum bekomme ich dann von Firmen wie z.B. Apple nach 12 Monaten gar nichts mehr?

MfG
Rooter

Gimmick
2015-11-29, 21:43:09
Die Garantie beginnt ab Kaufdatum, du kannst dich also auch direkt an den Hersteller wenden.
MfG
Rooter

Ich befinde mich in den 18Monaten in denen der Kunde die Beweislast trägt (was aber ja aus Kulanz meistens ignoriert wird, zum Glück).
Also Garantie ist ja eine freiwillige Zusatzleistung mit eigenen Regeln und hat mit der Gewährleistung nichts zu tun. Hab bei MSI nachgesehen. Die bieten eine Garantie für den Händler, nicht für den Privatkunden.
D.h. das deckt sich schon insofern mit dem BGB, dass man nur Ansprüche an denjenigen hat, mit dem man den Vertrag geschlossen hat.

Hab aber natürlich dennoch MSI angeschrieben. Vielleicht reicht das ja schon als Nachweis, dass das Verhalten der Graka nicht normal ist ^^.

Aber selbst dann wäre da noch die Frage wegen Zeitwert oder Kaufpreis, oder vergleichbares Modell eines anderen Herstellers.

Wenn das so im Gesetz steht, warum bekomme ich dann von Firmen wie z.B. Apple nach 12 Monaten gar nichts mehr?

MfG
Rooter


http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/

Rooter
2015-11-29, 22:01:27
http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/


Nähere Informationen erhalten Sie beim VerkäuferX-D

Die Beweislastumkehr macht die Gewährleistung nach 6 Monaten doch quasi unbrauchbar.

MfG
Rooter

Gimmick
2015-11-29, 22:13:22
X-D

Die Beweislastumkehr macht die Gewährleistung nach 6 Monaten doch quasi unbrauchbar.

MfG
Rooter

Teilweise vielleicht.

Wenn der Händler sich querstellt wirds schwer - wo wie bei mir gerade.

Normalerweise hat sich wohl eingebürgert, dass große/gute Händler auf so einen Beweis aus Kulanz verzichten. Bzw. es geht ja dabei vorallem eigentlich um das Vorhandensein eines Mangeln (muss nicht offensichtlich sein) beim Kauf.
Und bei größeren Sachen muss man sich dann wohl einen Gutachter besorgen. Die Kosten dafür muss dann aber wohl der Verkäufer tragen wenn sich der Defekt bestätigt.

Gibt halt viel Kram auf den beide Parteien dann eher verzichten. Ich hab z.B. auch nicht nach der Erstattung der Fahrtkosten gefragt - obwohl man die erstatten müsste ;).

Hab jetzt nochmal weitergesucht: Erfolgloses Suchen gilt wohl als Nachbesserungsversuch. Wäre aber nett wenn das noch jemand betätigen könnte.

Rooter
2015-11-29, 22:18:57
Hab jetzt nochmal weitergesucht: Erfolgloses Suchen gilt wohl als Nachbesserungsversuch. Wäre aber nett wenn das noch jemand betätigen könnte.Ja, kann ich bestätigen. Innerhalb der Garantie ist man da allgemein kulant.

Andererseits, bei einem Softwarefehler bekommst du nichts, auch keinen Austausch/Wandlung.

MfG
Rooter

Stormtrooper
2015-11-30, 12:40:46
Andererseits, bei einem Softwarefehler bekommst du nichts, auch keinen Austausch/Wandlung.

Na sicher geht das.
Wenn die Software verbuggt ist oder nicht funktioniert kann ich sehrwohl einen Patch verlangen, kommt kein Patch gilt die Nacherfüllung als Endgültig fehlgeschlagen und ich kann man Geld zurückverlangen.

Rooter
2015-11-30, 13:30:31
Sowas meinte ich nicht mit "Softwarefehler" sondern z.B. bei einem Laptop ein total verbasteltes, Adware und Viren verseuchtes Windows ohne Updates. Und dazu dann Fehlerangaben wie "Gerät sehr langsam" oder "Akku schnell leer". Und das kommt verdammt oft vor!
Meistens machen wir dann auf Kulanz ein Recovery, wenn das aber mehrfach vorkommt gibt es deswegen ganz sicher keine Wandlung!

MfG
Rooter