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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerrufsrecht Online-Shop


dnZz
2015-11-30, 16:07:12
Hallo, ich habe in einem Online-Shop etwas bestellt und wollte nun vom 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen. Nun schreibt mir der Händler das der bestellte Artikel sonder angefertigt wäre deshalb nicht widerrufbar. Mir war nicht bewusst das es sich dabei um eine Sonderanfertigung handelt und dies wurde auch nirgends erwähnt. Der Händler meint dies müsste er laut BGB auch nicht. Der Händler meint entscheidend ist die Vorlage einer Rechnung die nach dem Bestelldatum liegt und somit als sonderbestellt gilt.


Hat schon jemand so ein Fall gehabt?


Danke schonmal im Vorraus.

Tyrann
2015-11-30, 16:16:19
was hast du denn bestellt?

Backbone
2015-11-30, 16:24:02
Es scheint als beziehe er sich auf einen "Werkvertrag". Dabei geht man davon aus, dass ein Käufer einen Auftrag zu erstellung eben eines Werkes (oder einer Sonderanfertigung) erteilt und das nicht ein Massenprodukt aus dem Regal genommen und verkloppt wird.

So ein Werkvertrag hat allerdings auch seine ganz eigenen Regelungen. Beispielsweise gibts dabei in aller Regel eine "Abnahme" des erstellten Werkes. Ein schönes Beispiel ist der Friseurbersuch. Wenn im Anschluss dir jemand im Spiegel das Ergebnis zeigt und du sagst ist ok so, dann ist der Rechnungsbetrag auch fällig. Dann kannst du von dem Geschäft auch nicht mehr zurück treten.

Warum sich hier in deinem Fall irgendwas aus dem Rechnungsdatum ergeben soll, hab ich allerdings nicht verstanden. ???

dnZz
2015-11-30, 17:00:36
Bestellt habe ich folgendes: (anderer Händler) klick (http://www.hifigarage.de/lenkrad-interface-mazda-6-auf-alpine-42-mz-101.html)

Warum sich hier in deinem Fall irgendwas aus dem Rechnungsdatum ergeben soll, hab ich allerdings nicht verstanden. ???

Laut Händler ist ein Rechnungsdatum was später als das Bestelldatum ist "Beweis" für eine Sonderbestellung.

Pennywise
2015-11-30, 17:04:20
Also bei diesem Artikel auf einer Sonderanfertigung zu pochen, halte ich doch für sehr fragwürdig. Generell gilt das wie beschrieben, aber dafür müsste auch was angefertigt worden sein.

Showers
2015-11-30, 17:21:31
Bestellt habe ich folgendes: (anderer Händler) klick (http://www.hifigarage.de/lenkrad-interface-mazda-6-auf-alpine-42-mz-101.html)



Laut Händler ist ein Rechnungsdatum was später als das Bestelldatum ist "Beweis" für eine Sonderbestellung.
Diese Argumentation ist BS. Du hast bei diesem Artikel und der Art deiner Vertragsabwicklung, selbstverständlich die Möglichkeit des Widerrufs innerhalb der Widerrufsfrist. Der Händler weist auf seiner Seite genau darauf hin. Nutze doch das vom Händler angebotene Widerrufs-Musterformular (http://www.hifigarage.de/muster-widerrufsformular.html). ;)

dnZz
2015-11-30, 17:31:16
Diese Argumentation ist BS. Du hast bei diesem Artikel und der Art deiner Vertragsabwicklung, selbstverständlich die Möglichkeit des Widerrufs innerhalb der Widerrufsfrist. Der Händler weist auf seiner Seite genau darauf hin. Nutze doch das vom Händler angebotene Widerrufs-Musterformular (http://www.hifigarage.de/muster-widerrufsformular.html). ;)

Es handelt sich zwar (wie oben geschrieben) um einen anderen Händler aber der hat das selbe Widerrufsformular was ich natürlich auch genutzt habe.

Ich habe bisher nur raus gefunden das für Sonderanfertigungen kein 14 tägiges Widerrufsrecht gilt. Die Frage ist nur handelt es sich dabei um eine Sonderanfertigung und muss dies in der Artikelbeschreibung auch so ersichtlich sein?

Michamel2k
2015-11-30, 19:58:04
...
Ich habe bisher nur raus gefunden das für Sonderanfertigungen kein 14 tägiges Widerrufsrecht gilt. Die Frage ist nur handelt es sich dabei um eine Sonderanfertigung und muss dies in der Artikelbeschreibung auch so ersichtlich sein?

Er weist aber nirgends aus, dass es Sonderanfertigung speziell für dich ist.
Also, wenn es Sonderanfertigung ist, dann nur für den Händler; und der weißt es nicht im Angebot aus.
Etwa durch "vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen(, weil)" oder "Wartezeit, weil Extraanfertigung nach Kauf" hätte er kenntlich machen können und müssen. Ist nich', also: Kommentarlos zurück und Geld einfordern.

Showers
2015-11-30, 20:09:40
Es handelt sich zwar (wie oben geschrieben) um einen anderen Händler aber der hat das selbe Widerrufsformular was ich natürlich auch genutzt habe.

Ich habe bisher nur raus gefunden das für Sonderanfertigungen kein 14 tägiges Widerrufsrecht gilt. Die Frage ist nur handelt es sich dabei um eine Sonderanfertigung und muss dies in der Artikelbeschreibung auch so ersichtlich sein?
Eine Sonderanfertigung geschieht immer auf Anfrage, die schriftlich festgehalten werden muss. Der Artikel ist aber als "verfügbar" gelistet. Das sollte schon reichen. Wenn sich der Händler quer stellt, schreibst du eine Email an ACV und lässt dir von denen bestätigen, dass die Steuerung aus einer handelsüblichen Serienfertigung stammt. Oder du knallst dem Händler die EAN von dem Artikel hin und lässt dir erklären, wo da steht das es eine Sonderanfertigung ist. Lass dich einfach nicht verarschen. Der Sachverhalt ist gleich im ersten Satz des BGB § 312g festgelegt. Das bringt den Händler erstmal in die Beweispflicht.

dnZz
2015-11-30, 20:50:00
Ich habe dem Händler jetzt nochmals geschrieben und ihn auf die oben genannten Fakten hingewiesen. Mal schaun was dabei raus kommt.

IceKillFX57
2015-11-30, 22:34:00
Ja rechtlich bist du auf sicherer Seite, Problem ist eben der geringe Sachwert da gegen anzugehen...

Michamel2k
2015-12-01, 07:03:45
Ja rechtlich bist du auf sicherer Seite, Problem ist eben der geringe Sachwert da gegen anzugehen...
Verbraucherschutz -> Abmahnung. Dann schaut's wieder anders aus.

dnZz
2015-12-01, 07:26:37
Antwort vom Händler:

Sehr geehrter Herr xxx,

der Adapter wird bei uns umgepinnt.
Entscheidend hierfür ist, dass wir in der Kammer PIN 6 und 12 für Sie umgelegt haben.

Wir bieten auf Kulanz dennoch die Rücknahme an, und versuchen den Adapter erneut in den Ursprungszustand zu pinnen und beim Hersteller zurück zu geben.
Wir bieten Ihnen somit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz eine Rückzahlung in Höhe von 85 € an.
Sofern Sie damit einverstanden sind, senden Sie den Artikel bitte einfach freigemacht MIT DIESER EMAIL an uns zurück.

Originalwert war 120.-€.

Michamel2k
2015-12-01, 07:43:08
Nur, weil sie (im Hintergrund) für dich einen Schalter umgelegt haben, ist es eine Sonderanfertigung? Ganz großes Kino.

Wenn sie das wirklich für dich (und wirklich speziell nur für dich!) gemacht haben (und es dir klar und gewollt war), müsste man wirklich klären, ob sie mit ihrem Rumzicken Recht hatten.
Ansonsten recht dubios.

Air Force One
2015-12-01, 09:53:33
Was für ein Unsinn....geht's denen noch gut oder hat man das wirklich nötig?
Ohne Hinweis vor Bestellung und erst recht auf Rechnung können die das eigentlich knicken.

Das einzige was man da evtl vom Betrag abziehen könnte/müsste wäre der Versand zum Händler und Hersteller.
Und selbst letzteres ist eigentlich auch nicht dein Bier...Jesus...habe auch gerade so einen ähnlichen Fall nur etwas wilder...

Als nächstes kommt er wohl noch mit Sonderanfertigung weil das Paketband extra nur für dich im bestimmten Winkel bei Vollmond angebracht wurde.

dnZz
2015-12-01, 11:14:35
Bin gerade etwas hin und her gerissen das "Angebot" der Rückzahlung anzunehmen oder doch auf den vollen Kaufpreis zu bestehen.

Wegen 40€ dann noch rechtliche Schritte einzuleiten .... Einerseits hab ich für son Sch*** keine Zeit, anderseits will man denen das so nicht durchgehen lassen.

RattuS
2015-12-01, 12:04:34
Du bist im Recht. Bei Ware, die nicht offensichtlich sonderangefertigt wird, muss der Verbraucher im Vorfeld über den Verzicht auf Widerruf informiert werden (europäisches Widerrufsrecht gilt in Deutschland seit letztes Jahr).

Ob sich der rechtliche Weg lohnt, ist natürlich deine Sache, aber ich sehe das so: Dir wurden gerade 40 EUR aus der Tasche gezogen.

PHuV
2015-12-01, 13:07:59
Bin gerade etwas hin und her gerissen das "Angebot" der Rückzahlung anzunehmen oder doch auf den vollen Kaufpreis zu bestehen.

Wegen 40€ dann noch rechtliche Schritte einzuleiten .... Einerseits hab ich für son Sch*** keine Zeit, anderseits will man denen das so nicht durchgehen lassen.
Mach das bloß nicht, Du bist hier im Recht. Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie sich Händler um die gegebenen Rechte drücken wollen. :mad:

Schreib einfach, daß Du auf die volle Forderung bestehst, weil er es nicht im Online-Shop als "Werksauftrag" oder "Sonderanfertigung" gekennzeichnet hat, und Du dann rechtlich weitere Schritte einleitest, und ihm dann alle dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen wirst.

Update:

Da er seine Daten nicht vollständig geliefert hatte, mahne ihn doch einfach ab. :lol:

http://www.golem.de/news/onlinehandel-das-geschaeftsmodell-abmahnung-1512-117727.html

Michamel2k
2015-12-01, 23:41:26
Bin gerade etwas hin und her gerissen das "Angebot" der Rückzahlung anzunehmen oder doch auf den vollen Kaufpreis zu bestehen.

Wegen 40€ dann noch rechtliche Schritte einzuleiten .... Einerseits hab ich für son Sch*** keine Zeit, anderseits will man denen das so nicht durchgehen lassen.

Auf die Gefahr,, dass ich mich wiederhole:

Verbraucherschutz (bestimmt in Deiner Nähe) -> Abmahnung. Dann schaut's wieder anders aus.
Werden die tätig wegen unlauterem Wettbewerb, Verbraucherverarsche oder so, wird der Einzug von 40 EUR seeeehr teuer.

Schreib dem Händler nochmal die ganzen Gründen, warum das so nicht ist und dass Du diesen Fall dem Verbraucherschutz vorgelegt hast - und die sich (ggf.) melden würden? ;D

RattuS
2015-12-02, 04:02:26
Ich habe dir hier mal die entsprechenden Passagen herausgesucht, weswegen du von deinem Widerruf nach europäischen Gesetz, das in Deutschland seit 13. Juni 2014 gilt, nicht zurücktreten musst:

Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher


Artikel 9, Absatz 1

Sofern nicht eine der Ausnahmen gemäß Artikel 16 Anwendung
findet, steht dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen
zu, in der er einen Fernabsatz- oder einen außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen
und ohne andere Kosten als in Artikel 13 Absatz 2 und
Artikel 14 vorgesehen widerrufen kann.


Artikel 16, Absatz c

Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Die Mitgliedstaaten sehen bei Fernabsatzverträgen und außerhalb
von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht
nach den Artikeln 9 bis 15 vor, wenn

[...]

Waren geliefert werden, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind;


Artikel 2, Absatz 4

„nach Verbraucherspezifikation angefertigte Waren“ Waren,
die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine
individuelle Auswahl oder Entscheidung durch den Verbraucher
maßgeblich ist;

Auszug aus: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011L0083&from=DE


Die Ware ist bereits vorgefertigt und über die Anpassung, die der Händler vornimmt ("Kammer PIN 6 und 12 für Sie umgelegt"), hast du nicht entschieden, sondern der Händler selbst.

dnZz
2015-12-02, 09:41:13
So, nochmals eine Mail mit Hinweisen auf die Gesetze und Androhung von rechtlichen Schritten geschrieben. Bin gespannt ....

Pinoccio
2015-12-02, 15:05:20
So, nochmals eine Mail mit Hinweisen auf die Gesetze und Androhung von rechtlichen Schritten geschrieben. Bin gespannt ....Androhen ist albern (nicht persönlich gemeint). Einfach machen oder sich ärgern, dass der Händler wieder einen Dummen gefunden hat.

mfg

dnZz
2015-12-02, 17:13:31
Androhen ist albern (nicht persönlich gemeint). Einfach machen oder sich ärgern, dass der Händler wieder einen Dummen gefunden hat.

mfg

Da gebe ich dir 100% Recht. Ich habe heute Antwort vom Händler bekommen und da der Händler auf seinem Standpunkt weiter pocht gehts morgen zur Verbraucherzentrale.

Ich habe mir vorhin mal den Spaß gemacht und den oben verlinkten Händler angerufen und mich über eine möglich Rückgabe des selben Adapters erkundigt. Er meinte es sei natürlich kein Problem den innerhalb 14 Tagen zurück zu geben.

Laz-Y
2017-12-28, 02:30:39
Bin über die Suche auf den Thread hier gestoßen. Darf man Fragen, wie die Sache ausgegangen ist?