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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bessere Hälfte auf ab-in-de-urlaub.de / fluege.de hereingefallen


Gohan
2016-01-07, 12:37:34
Hallo,

meine bessere Hälfte wollte mich mit einem Wochenendausflug überraschen und hatte über fluege.de einen Flug samt Hotel gebucht. Wenige Stunden später kam eine Mail, das der Flug leider nicht gebucht werden konnte und es auch keine Alternative gibt, das Hotel davon aber nicht betroffen ist.

So, jetzt weigert sich leider jegliche Hotline (mit jeweils 60 Minuten Warteschleife und immer der selben Ausrede - wir sind nicht zuständig, weitere Hotlinenummer) dieses Ladens das Hotel zu stornieren, oder nur zu 90% des Hotelpreises. Alternative Flugangebote gibt es leider auch nicht, zumindest nicht im preislichen geplanten Rahmen sondern weit darüber.

Meine Frage - Dürfen die das? Für mich ist das glatt Betrug, uns die Reisemöglichkeit zum Ziel zu versagen, aber das Hotel zu belassen? Gibt es da eine rechtliche Grundlage? Der ganze Laden ist sowieso im höchsten Maße unseriös, aber ist das was die da machen irgendwie gesetzlich abgesichert?

Für mich riecht das ganze schon sehr stark nach Betrug, vor allem deswegen, da für Flug und Hotel unterschiedliche "Leistungsträger" angegeben sind (damit Argumentiert auch die Hotline) aber 5 Minuten googlen reichen um herauszufinden, das diese letztendlich doch zu unister-travel gehören...

Die Welt ist gemein da draußen...

Argo Zero
2016-01-07, 12:53:14
Was steht in deren AGB?

Mr.Fency Pants
2016-01-07, 13:10:40
Deine Freundin hat ja ein Gesamtpaket (Flug+Hotel) gebucht, da der Flug nicht verfügbar ist, kann die gebuchte Leistung nicht erbracht werden, sollte also ohne irgendwelche Kosten das Geld erstattet werden. Ist nur meine Laienmeinung, aber so gehts ja wohl nicht was die da abziehen. Ggfs. mal die verbaucherzentrale kontaktieren oder direkt zum Anwalt, falls Rechtsschutz vorhanden.

Gohan
2016-01-07, 13:10:54
Was steht in deren AGB?

Genau das, was ich nicht lesen will :(

Argo Zero
2016-01-07, 13:13:15
Deine Freundin hat ja ein Gesamtpaket (Flug+Hotel) gebucht, da der Flug nicht verfügbar ist, kann die gebuchte Leistung nicht erbracht werden, sollte also ohne irgendwelche Kosten das Geld erstattet werden. Ist nur meine Laienmeinung, aber so gehts ja wohl nicht was die da abziehen. Ggfs. mal die verbaucherzentrale kontaktieren oder direkt zum Anwalt, falls Rechtsschutz vorhanden.

Oder: Fluege.de ist nur eine Suchmaschine und sucht entsprechend passende Kombinationen.

Spasstiger
2016-01-07, 16:15:01
Es wurden wohl zwei unabhängige Buchungen vermittelt, Fluege.de dürfte aus dem Schneider sein.

ceed
2016-01-07, 16:27:03
Einfache ein dummer Verein. Hab vor einem Jahr dort auch einen Urlaub gebucht der dann nach 2 Tagen komplett storniert wurde. Warum wieso weshalb wollte mir da auch keiner sagen. Das gleiche Angebot war dann nach ein paar Tagen wieder drin - aber um einiges teurer.

Von der Seite sollte man wohl die Finger lassen.. kein seriöser Anbieter

Gandharva
2016-01-07, 16:46:43
fluege.de gehört zu Unister. Abzocke erster Güte!

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article107707228/Die-Machenschaften-des-Abzock-Imperiums-Unister.html

https://www.tripadvisor.de/ShowTopic-g1-i10702-k7281273-Niemals_auf_fluege_de_buchen-Air_Travel.html

Steffko
2016-01-07, 16:48:14
Verbraucherschutzzentrale mit den genauen Daten und was ganz genau gebucht wurde. Hat deine Freundin das jeweils einzeln gebucht, habt ihr sicher keine Chance, sollte das aber (wovon ich ausgehe) als eine Buchung durchgegangen sein (so a la "Hier ihr Angebot für Flug und Hotel), dann können die da imo ins Kleingedruckte oder die AGB reinschreiben, was sie wollen.

Aber das bringt dich alles so imo überhaupt nicht weiter. Erstens kennen wir den genauen Sachverhalt gar nicht (wie gesagt: wie wurde denn genau gebucht) und zweitens müsstest du hier schon zufällig auf nen Anwalt (am besten noch aus dem entsprechenden Fachgebiet) treffen.

Edit: Wenn das über "Flug+Hotel" gebucht wurde, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die damit durchkommen.

hesTeR-
2016-01-07, 16:55:36
ich glaube gehört zu haben in den nachrichten das es ein EU gesetzgiebt zu diesen sachen was am 2017 greift das man genau davor geschützt wird.

bei Pauschalreisen ist das schon heute der fall, bei seperat gebuchten sachen jedoch (noch) nicht.

()V()r.Freeze
2016-01-07, 17:42:19
Deine Freundin hat ja ein Gesamtpaket (Flug+Hotel) gebucht, da der Flug nicht verfügbar ist, kann die gebuchte Leistung nicht erbracht werden, sollte also ohne irgendwelche Kosten das Geld erstattet werden. Ist nur meine Laienmeinung, aber so gehts ja wohl nicht was die da abziehen. Ggfs. mal die verbaucherzentrale kontaktieren oder direkt zum Anwalt, falls Rechtsschutz vorhanden.

Was soll der Anwalt da bitte machen außer auch noch abkassieren (Erstberatung zahlt die Standard RSV nicht)? Die sind sicher schlau genug, zwei Gesellschaften für Hotel und Flug einzusetzen. Auch die AGBs wurden als gelesen und verstanden markiert.

Der Sandmann
2016-01-07, 17:59:16
as habe ich auf die schnelle in deren AGBs gefunden:

Vermittlungsvertrag

Wir treten ausschließlich als Vermittler der auf unserem Portal angebotenen Beförderungsleistungen, Pauschalreisen, Unterkünften, Mietwagen und Versicherungen (im Folgenden: „Leistungen“) auf. Diese AGB gelten ausschließlich für den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vermittlungsvertrag.

Unsere Pflichten beschränken sich auf die Vermittlungsleistung. Wir haben insoweit lediglich den Status eines Reisebüros. Insbesondere veranstalten wir keine eigenen Reisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB oder erbringen die sonstigen vermittelten Leistungen. Die ordnungsgemäße Erfüllung der vermittelten Leistung als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten. Ausnahmen bestehen nur in dem in Abschnitt E geregelten Umfang.

Besondere Regelungen für die Vermittlung von mehreren Einzelleistungen

Auf unserer Buchungsstrecke bieten wir Ihnen teilweise die Möglichkeit, flexibel Einzelleistungen nach Ihren Wünschen zu kombinieren. Sie beauftragen uns in diesem Fall, verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen Leistungsträgern zu buchen. Hierbei werden wir die jeweiligen Leistungsträger vor Abschluss der Buchung hinreichend kennzeichnen. In diesem Fall kommt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns zustande, sondern mehrere Verträge über die Bereitstellung der Einzelleistungen mit den jeweiligen Leistungsträgern. Wir sind ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung. Dies gilt auch, wenn die einzelnen Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung zusammengefasst werden.

Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ihnen aus der Aufteilung der Reiseleistungen auf verschiedene Leistungsträger auch Nachteile erwachsen können

Tja. Das sieht nicht gut aus.

Matrix316
2016-01-07, 18:07:59
Und was ist wenn man direkt beim Hotel storniert?

Steffko
2016-01-07, 20:20:41
In den AGB kann auch stehen, dass die Sonne ein Raumschiff ist und kurz hinter dem Mond zu finden ist. Das heißt nicht, dass das so ist und/oder man sich damit abfinden muss, dass einem dadurch Nachteile entstehen. Klassiker was das angeht sind z.B. die Stornierungskosten, so a la 90% zu zahlen, obwohl der Reisetermin erst in 6 Monaten ist. Mit solchen Klauseln kommen solche Reiseportale regelmäßig nicht (vollständig!) durch, obwohl das in den AGB steht.

Im konkreten Fall könnte die Klausel ggf. als überraschend angenommen werden (eine ~halbe Vorlesung, also insgesamt 45 Minuten, Erfahrung in AGB, also die Aussage nicht überbewerten).

Der Sandmann
2016-01-07, 20:45:16
In den AGB kann auch stehen, dass die Sonne ein Raumschiff ist und kurz hinter dem Mond zu finden ist. Das heißt nicht, dass das so ist und/oder man sich damit abfinden muss, dass einem dadurch Nachteile entstehen. Klassiker was das angeht sind z.B. die Stornierungskosten, so a la 90% zu zahlen, obwohl der Reisetermin erst in 6 Monaten ist. Mit solchen Klauseln kommen solche Reiseportale regelmäßig nicht (vollständig!) durch, obwohl das in den AGB steht.

Im konkreten Fall könnte die Klausel ggf. als überraschend angenommen werden (eine ~halbe Vorlesung, also insgesamt 45 Minuten, Erfahrung in AGB, also die Aussage nicht überbewerten).

Klar kann da viel Müll drinne stehen.

Wenn die aber reinschreiben das sie nur Vermittler sind und bei einer seperaten Flug~ und Hotelbuchung da 2 verschiedene Vertragspartner hinter stehen glaube ich denen das sogar.

Habe mich bei denen mal über die Option Flug & Hotel mixen durchgeklickt (ohne fest zu buchen).

Ziel war Hurghada/Ägypten

Flug ist über Turkish Airlines
Hotel dann über UrlaubsTours

Wird der Flug nun storniert ist das UrlaubsTours natürlich ersteinmal egal. Können sie ja nichts dafür.

Aber mir ist das im Grunde auch zu kompliziert. Gibt ja nicht umsonst 100 Millionen Beiträge zu Reiserecht etc.

Lyka
2016-01-07, 20:48:47
ich hätte das Hotel einfach storniert. Gerade, wenn es sich nur um "Stunden zwischen Bestellung und Ablehnung" handelt...

Daredevil
2016-01-07, 20:54:04
Ich denke, da wirst du nicht mehr viel machen können, außer auf Kulanz zu hoffen von dem Hotel. :/

OT: Als wir eine Woche vor dem Anschlag in Paris ne Woche Paris gebucht haben über Booking.com, haben wir am Anfang versucht, das Hotel zu stornieren. Das wollte das Hotel aber logischerweise nicht. Wir haben danach Booking angerufen ( 1 min wartezeit ) und die haben direkt beim Hotel angerufen und irgendwie erwirkt, dass zumindest der Reisetermin verschoben wird, uns aber keine weiteren Kosten aufgedrückt werden.

Gibt auch positive Anbieter. Der im Topic wars wohl nicht. :(
Vllt. mal versuchen, den Hoteltermin zu verschieben gegen ne kleine Gebühr?

foobi
2016-01-07, 20:59:08
Meine Frage - Dürfen die das? Für mich ist das glatt Betrug, uns die Reisemöglichkeit zum Ziel zu versagen, aber das Hotel zu belassen? Gibt es da eine rechtliche Grundlage? Der ganze Laden ist sowieso im höchsten Maße unseriös, aber ist das was die da machen irgendwie gesetzlich abgesichert?
Unister hats noch nie interessiert was sie "dürfen", sondern nur was sie "können". Die bauen darauf, dass die Gegenseite nicht klagen wird.
Die angeblich unterschiedlichen Leistungserbringer sind letztlich Tochterunternehmen von Unister, die mit leicht abgewandelten Namen in regelmäßigen Abständen neu gegründet werden.


Falls deine Partnerin zukünftig nochmal im Internet buchen oder bestellen möchte - hier gibts eine Liste der von Unister betriebenen Webpräsenzen: https://de.wikipedia.org/wiki/Unister#Portfolio

Marodeur
2016-01-07, 21:00:19
Meine Frage - Dürfen die das? Für mich ist das glatt Betrug, uns die Reisemöglichkeit zum Ziel zu versagen, aber das Hotel zu belassen? Gibt es da eine rechtliche Grundlage? Der ganze Laden ist sowieso im höchsten Maße unseriös, aber ist das was die da machen irgendwie gesetzlich abgesichert?
.

Kurz, Ja.

Wird es getrennt (Flug und Hotel) voneinander gebucht so sind es 2 Leistungen die an sich nichts miteinander zu tun haben. Das es über eine Seite gebucht wurde hat nichts damit zu tun. Anders sieht es bei Pauschalreisen aus.

DaReal
2016-01-07, 21:06:25
Ich würde gerne nochmal genau wissen, wie das gebucht wurde.
Wenn es als Pauschalreise gebucht wurde, dann seid ihr klar im Recht und könnt zurücktreten.
Wenn ihr jedoch über Flug+Hotel gebucht habt, können die beiden Anbieter (Hotel+Airline) herzlich wenig dafür, wenn einer der beiden abspringt. Ist zwar großes Pech und ärgerlich, aber dann von euch als Risiko zu tragen...sollte eigentlich einleuchten.
Deshalb sind Pauschalreisen auch nahezu immer teurer als wenn man Unterkunft + Flug + Transfer einzeln bucht.
Drücke euch aber egal für welchen Fall die Daumen, dass ihr entweder zurecht oder zu unrecht euer Geld wiederbekommt, denn mehr als ärgerlich ist es alle mal :-/

Kenny1702
2016-01-08, 23:03:26
Was war / ist denn das Reiseziel und um welchen Betrag geht es?

Angesichts deren Servicequaliät würde ich versuchen, einen mehr oder minder passenden Ersatzflug selbst zu finden. Hilfe ist von Unister ja nicht zu erwarten.

Mit fluege.de lässt sich durchaus Geld sparen, wenn man das Spiel beherrscht. Ansonsten eher Finger weg.

Plutos
2016-01-08, 23:09:10
Naja, wer als "Wochenendausflug" eine Flugreise bucht, der wird die Mehrkosten des teureren Fluges schon verkraften können.

Haarmann
2016-01-09, 09:19:39
Kreditkartenfirma informieren - Geld holen.

Solange man in einem Schlag bezahlt hat, davon gehe ich aus, reicht das bereits aus.

mbee
2016-01-09, 09:31:33
Toller Vorschlag: Das reicht dann rechtlich schon für einen Titel des fordernden Unternehmens aus inkl. zulässiger Zusatzgebühren...

Wenn's nicht als Pauschalreise gebucht wurde (da hätte man den Anbieter in die Pflicht nehmen können), müsst ihr halt in den sauren Apfel beißen (Hotel stornieren oder selbst einen Alternativflug buchen) und künftig besser darauf achten und nur Pauschalangebote buchen. Einen Dreckskonzern wie Unister sollte man so oder so nicht noch unterstützen.

Marodeur
2016-01-09, 12:13:31
Einen Dreckskonzern wie Unister sollte man so oder so nicht noch unterstützen.

Da redest eh gegen ne Wand. Am Ende entscheidet halt doch immer der Preis. Frau ist Reiseverkehrskauffrau, die kann ein Lied davon singen...

mbee
2016-01-09, 12:35:20
Was viele nicht wissen: Oft ist der Preis über ein Reisebüro sogar ziemlich konkurrenzfähig und es gibt für Pauschalreisen auch exklusive Angebote, die sich in den Portalen online nicht finden.
Wir vergleichen z.B. zwar auch immer online, buchen aber meist doch oft übers Reisebüro. Selbst wenn das etwas teuerer ist, hat man dort immer einen Ansprechpartner, der oft auch etwas mehr Infos liefern kann als man sich in Kleinarbeit aus Online-Bewertungen zieht.

Argo Zero
2016-01-09, 13:01:12
Kann ich auch so bestätigen.
Außerdem müsste man es online in seiner Freizeit machen und die ist sehr kostbar.

Haarmann
2016-01-09, 16:22:47
mbee

Ev verstehst Du meine Annahme nicht - davon gehe ich aus.
Auf der KK Abrechnung wird stehen, in meinem Fall, 500€ Belastung, danach 200€ Gutschrift. Beträge rein fiktiv angenommen.

Anders sieht es mit den gleichen Zahlen aus, wenn nur die 300€ stehen. Dann guckst in die Röhre.

Ausser das Portal hätte das Angebot, das nicht geht, noch gelisted... dann hängst se daran auf.

Alternativ kannst Dir den Spass erlauben direkt das Hotel anzurufen und nachzufragen ob eine Reservierung bereits vorliegt auf Deinen Namen etc... falls dem nicht so wäre - bestätigen lassen.

blackbox
2016-01-09, 20:01:52
Weswegen wurde der Flug abgesagt? Das ist nämlich entscheidend.

Man hat als Kunde natürlich Rechte bei abgesagten Flügen:
http://www.flightright.de/ihre-rechte/flugausfall

http://www.finanztip.de/flugannullierung/