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Ph03n!X
2016-01-12, 19:17:28
Hallo,

vielleicht könnt ihr mir mit Rat weiterhelfen.

Mein Bekannter hat Anfang April letzten Jahres einen Fernseher von mir erhalten. Damit wir uns wegen der Bezahlung nicht streiten haben wir damals einen Mustervertrag dafür aus dem Internet rausgesucht und beidseitig unterschrieben. Leider hat er bis heute die Summe von 1000€ noch nicht gezahlt. Ich habe bereits mehrfach nachgehakt und wurde immer wieder von Ihm vertröstet da er u.a. 3 Monate arbeitslos war etc.. Ich bin in der Zwischenzeit 600 Kilometer weggezogen und kann nicht mal so eben vorbeifahren und mit Ihm persönlich reden.
Ich habe nun das letzte Mal vor 3 Tagen per Whatsapp Kontakt aufgenommen um zu fragen wann er mal gedenkt die offene Rechnung zu zahlen.
Was für Möglichkeiten gibt es neben Anwalt an das Geld zukommen?
Gerichtliches Mahnverfahren über ein Gericht anstreben?
Ist das mit Kosten für mich verbunden?

#44
2016-01-12, 19:35:26
Hast du schon mal mit deinem Bekannten über's in Raten abstottern gesprochen?
Vielleicht fällt ihm das ja leichter. Und es ist auch nicht gleich so drastisch. Das nach einem dreiviertel Jahr die Geduld zur Neige geht verstehe ich dennoch...

Advanced
2016-01-12, 19:37:55
Oder verlang' den TV zurück, sofern das eine Option für Dich ist.

Virtuo
2016-01-12, 19:44:09
Schreib' ihm freundlich, das du dich wegen Geld nicht mit ihm verkrachen möchtest und das du Verständnis für seine Situation hast und schlage ihm Ratenzahlung vor. Sollte er darauf nicht eingehen, würde ich zu einem Schiedsmann (https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindliches_Schiedswesen) gehen.
Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren entstehen Gerichtskosten entsprechend dem Streitwert. Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich, da entstehen nur Verfahrens- und Sachkosten.

Ph03n!X
2016-01-12, 20:23:38
Habe mich vielleicht etwas zu kurz ausgedrückt.
Habe 3 oder 4 mal in diesen 9 Monaten geschrieben das ich Verständnis für seine Situation habe und Ihm Ratenzahlung angeboten.
Im September hieß es u.a. sry ist mir super unangenehme bin gerade arbeitslos (war er auch tatsächlich).
Im Dezember schrieb er das er ab diesem Monat 100€ monatlich zahlen will , wenn mehr dann mehr. Er könne aber nicht sagen an welchem Datum er jeweils überweißt.
Er hat in dem Zuge auch angeboten das er den TV hier runter in den Süden schickt. Das wurde von mir abgelehnt da ich ja dann einen Wertverlust habe da ich a.) kein Geld bekommen habe somit 0€ und b.) der Fernseher in der Zeit bei Ihm einen Wertverlust erlitten hat.
Und genau aus den Gründen haben wir vorab uns auf den Vertrag geeinigt damit wir uns nicht streiten wenn was ist.
Lese gerade Bayern hat keine Schiedsmänner ...

Godmode
2016-01-12, 20:28:03
Wenn er nicht zahlt, dann würde ich ein Inkassobüro aufsuchen. Es scheint, als hättest du ja schon alle sanften Methoden ausgeschöpft.

PatkIllA
2016-01-12, 20:34:48
Wenn er nicht zahlt, dann würde ich ein Inkassobüro aufsuchen. Es scheint, als hättest du ja schon alle sanften Methoden ausgeschöpft.
Wenn er wirklich pleite ist und so wenig verdient, dass da nichts zu pfänden ist kommt er praktisch nicht legal an sein Geld.
Außerdem muss er bei allen Varianten zumindest in Vorleistung gehen. Immerhin ist durch den Vertrag klar, dass er dir was schuldet.

Bin ich ja froh, dass ich das Geld von meiner Schwester wiederbekommen habe. Ich hätte aber niemanden Geld geliehen, der sich für einen Fernseher verschuldet.

Dicker Igel
2016-01-12, 20:47:32
Was ich hier nicht raffe, ist, wieso es kein Geld bei Übergabe gab? Wie lief das? Er hatte keine Kohle und wollte später zahlen, gleich auf Raten, oder? Komische Sache, weil man sowas bei "Bekannten" imo nicht macht. Kein Geld, keine Ware - nun haste den Scheiß und der Vertrag nützt Dir nix. Ich würde hinfahren und mir das Gerät samt Fahrtkosten und "Leihgebühr" holen.

5tyle
2016-01-12, 20:53:49
Hilf ihm doch einen Job zu finden, dann habt ihr beide was davon und happy end.
Was die Rückzahlung betrifft, irgendwann wird er das schon zurückzahlen können, und wenn er das Geld sowieso nicht aufbringen kann, dann wirst du dadurch indem du ihn noch zusätzlich fertig machst nicht unbedingt schneller rankommen. Wenn er das Geld doch relativ einfach auftreiben kann, oder von jemand anders leihen kann (z.B. Bank oder sonstwem) dann ist das natürlich eine andere Sache.

da.phreak
2016-01-12, 21:23:39
Er wird das Geld nicht haben. Schreib's ab und verbuche es unter Lehrgeld. Die beste Variante ist wohl noch den Fernseher zurückzunehmen, und zum Restwert zu verkaufen.

Der 1000-Euro-Vertrag
2016-01-12, 23:06:55
Damit wir uns wegen der Bezahlung nicht streiten haben wir damals einen Mustervertrag
Warum redest du um den heißen Brei herum? Sag einfach klipp und klar, daß du schon damals das Gefühl hattest, daß du von DIESEM Bekannten ohne Weiteres kein Geld siehst. Den Mustervertrag kannst du dir übrigens an den Hut kleben. So ein Vertrag ist (wie jeder andere Vertrag), der mit einer vermögenslosen Person geschlossen wird, effektiv wertlos. Du bekommst vor Gericht Recht und einen Titel der sich nicht durchsetzen läßt. Als Sahnehäubchen bleibst du dann noch auf deinen Anwaltskosten sitzen und die Gerichtsgebühren siehst du auch nicht wieder. Das erfolgslose Zwangsvollstreckungsverfahren darfst du natürlich auch bezahlen. Als Trost bekommst du vielleicht deinen -dann mit Sicherheit kaputten- TV zurück.

Ist das mit Kosten für mich verbunden?
Alles was du tust, ist für dich mit Kosten verbunden. Selbst wenn du hinfährst und den TV wieder abholst. Du solltest dich also VORHER informieren, was für Erfolgsaussichten deine Bemühungen haben werden. Abgesehen davon kann ich dir berichten, daß bayerische Gerichte und Behörden bei der Durchsetzung von 'ausländischen' Ansprüchen alles andere als kooperativ sind. Da du inzwischen keinen Wohnsitz mehr in Bayern hast, würde ich nicht damit rechnen vor Gericht durchzukommen. Die zerreißen deinen 'ich-will-gerne-1000€-haben'-GoogleVertrag in tausend Stücke und beweisen dir anhand der Versicherungsliste, daß der TV zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestenfalls 250,-€ Wert war. Dann einigt ihr euch in einem Vergleich und du trägst 3/4 der Kosten des Verfahrens (Streitwert 1000,-€).

Bayern
:rolleyes:

Hol deinen Fernseher wieder zurück, solange du noch kannst. Sag einfach deiner ist dir kaputt gegangen und du brauchst entweder 1000,-€ für einen neuen TV oder den alten TV bitte umgehend wieder zurück. Mit so einer kleinen Notlüge kommst du ohne böses Blut aus der Sache raus.

Zudem mußt du jetzt überlegen, wie du deinen Bekannten von damals einschätzt. Wenn der dein TV erstmal zur Sicherheit an einen Dritten übereignet hat, um damit nochmehr Schulden zu machen, dann gute Nacht. Hol dir das Ding zurück, bevor er sich selbst mit deiner Hilfe noch tiefer in den Dreck reitet.

Mal ganz abgesehen davon ist der TV heute ganz sicher keine 1000,-€ mehr wert. Heute bekommst du fast an jeder Ecke ein 2Meter UHD-TV mit neuestem DVB-S3 Tuner für weitaus weniger Geld samt 0% Finanzierung hinterhergeworfen. Und genauso wird dein Bekannter auch denken. Nur ein kompletter Idiot würde heute noch 1000,-€ für einen TV (der schon vor einem Jahr alt war) hinblättern - Vertrag hin oder her - du siehst die 1000,-€ auf keinen Fall. Du kannst natürlich gerne weiter träumen.....

Solche Geschäfte müssen immer sofort geregelt werden. In Bayern ist die Bevölkerung zudem äußerst 'geschäftstüchtig'. Irgendwie erinnert mich deine Story gerade an den 'kostenlosen Brennholzverleih':
"Die günstigen Preise können wir nur anbieten, da wir NICHT liefern und keine Lagerhaltung haben."

:facepalm:

PS: Immerhin scheint er grundsätzlich bereit zu sein, dir dein TV zurückzugeben. Es gibt Leute, die hatten in so einer Situation schon weitaus weniger Glück.... ;)

PPS: Wenn es mal ein guter Bekannter war - vielleicht verbuchst du es einfach unter dumm gelaufen und schenkst ihm den TV. Dann schuldet er dir einen Gefallen, was mehr sein kann, als ein veraltetes TV, das bei dir mangels Kaufinteressenten im Keller rumgammelt. Falls das TV beim Rücktransport auch noch beschädigt wird, hast du ohnehin komplett verloren.

Solche Dinge mußt du einfach immer sofort klar machen. Jemandem so ein Gerät auf gut Glück zu überlassen, ist eine Wette auf Zeit. <- So wie es aussieht, hast du verloren.
Jetzt mußt du aus der Situation das Beste machen.
Vielleicht kann er dir irgendwas zum Tausch anbieten?
Einen Teppich oder irgendwas halt, was du eventuell besser brauchen kannst?

Deine 1000,-€ kriegst du imho nicht.

Virtuo
2016-01-12, 23:56:51
Lese gerade Bayern hat keine Schiedsmänner ...

In Bayern gibt es Gütestellen (https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtestelle). Oder du bleibst bei deinem ursprünglichen Plan des Mahnverfahrens und erwirkst einen Titel. Dann kannst du bei ihm pfänden lassen. Das kostest dich etwas, aber besser als gar kein Geld und Freunde seid ihr ja wohl sowieso nicht mehr.

Ph03n!X
2016-01-13, 08:13:10
Einen Job hat er wieder seit mehreren Monaten. Ich werde nochmal versuchen mit Ihm zu sprechen nach dem Motto schick Ihn runter und geb mir 500€ dann sollte es passen. Besser als gar nichts. Der Vertrag wurde gemacht weil ich umgezogen bin.

derpinguin
2016-01-13, 08:33:00
Gibt auch Inkassounternehmen, die dir die Forderung abkaufen und sich die Kohle dann vom Schuldner holen. ;)

hesTeR-
2016-01-13, 09:23:55
mach es wie der "Der 1000-Euro-Vertrag Gast" schreibt, klar ist es ärgerlich, aber sieh es als lehrgeld... alles andere bringt dir weniger und du hast nur stress stress stress und am ende kommt nix bei rum.

Nimm so schnell es geht den TV frag ihn ob er dir noch 100 euro oder so gibt (500 + TV wird er dir nie im leben geben)

lerne aus dieser sache und ärgere dich nicht weiter drüber, fällt die ersten tage schwer aber es ist die mühe nicht wert!!!

alles an titeln, manbescheiden, vollstreckungssachen etc kann man alles vergessen in unserem Land.

Legal kommst du nicht an dein Geld und ein Inkasso würde ich ihm auch nicht vorbeischicken, immerhin wart ihr ja wohl mal freunde....

Schokokettensäge
2016-01-13, 09:47:18
1000€? Einfach gehen lassen. Falls dir das Geld nicht dringend fehlt, seis drum. Ist doch nur Geld....

hadez16
2016-01-13, 10:11:02
Du hast hiermit die Freifahrts-Karte diesen Bekannten als Untermensch anzusehn und zu behandeln, bis er sich sein Ansehen und seine Ehre zurückkauft, äh, erstattet.

Ups...gerade erste gelesen, dass du 600km weit weg wohnst :D

Lowkey
2016-01-13, 10:14:03
Ich hatte einen ähnlichen Fall. Heute ärgere ich mich, weil ich nichts getan habe.

hesTeR-
2016-01-13, 10:15:46
er soll ja auch nicht nichts machen, er soll sich den TV zurück holen.

[dzp]Viper
2016-01-13, 10:53:13
Wie wäre es mit anrufen? Das ist auch ein persönlicher Kontakt ;-)
Mach mit ihm eine feste Ratenzahlung aus die immer an einem festen Datum statt findet.

mercutio
2016-01-13, 10:55:12
Da sieht man mal wieder: Schnaps ist Schnaps und Geld ist Geld!

Mit Freunden, Bekannten oder Familie keine Geschäfte machen.

Fernseher zurücknehmen und den Wertverlust als Lehrgeld betrachten. Und die Glotze würde ich selber abholen, damit beim Transport nix schiefgeht.
Das hilft zwar jetzt nix, aber beim Gebrauchtkauf über Ebay oder Kleinanzeigen gibts doch auch keine Ware ohne Geld. Warum warst du damals so blauäugig..?

Versicherter Versand ist so eine Sache für sich. Die Transportversicherung vermeidet unter allen Umständen zu zahlen. Gerade DHL ist da sehr rigoros und wehe man hält sich nicht an Verpackungsvorschriften.

Gast
2016-01-13, 11:00:29
Ich hab leider auch bitter erfahren müssen, das man an keinem Geld verleihen sollte.
Kann wirklich jedem davon abraten, Bekannten und Freunden Geld zu verleihen, ausgenommen sind hier sehr gute langjährige Freunde mit den man ständig was zu tun hat.
Meine Hilfsbereitschaft lass ich von keinem mehr ausnutzen.

Franconian
2016-01-13, 11:48:52
Man macht einfach keine derartigen Deals mit Freunden/Familie/Bekannten, da hat man nur Ärger. Selbst wenn das Geld gleich bei Übergabe den Besitzer wechselt, spätestens wenn man was kaputt geht gibt es nur böses Blut.

Ph03n!X
2016-01-13, 14:43:16
Den Fernseher hat er noch. Er hatte mir vor ca. einem Monat angeboten Ihn runter zuschicken. Ich werde die Tage es nochmals per Telefon versuchen und schauen was dabei rumkommt. Aber wenn ich einige Kommentare hier so lese Frage ich mich was Leute in einer Beziehung machen wenn der Partner einem Geld schuldet und man auseinander geht aus welchen Gründen auch immer

00-Schneider
2016-01-13, 14:54:36
Wieso kann er jetzt eigentlich keine 50-100€ im Monat zurückzahlen?

Und wieso leiht man jemanden Geld, damit er sich ein Luxusgut kaufen kann? :rolleyes:

Wenn er sich in einer Notlage(Autoreparatur, damit er noch zur Arbeit kommt z.b.) befindet ok, aber für einen TV? :confused:

hesTeR-
2016-01-13, 14:56:28
Dem Partner ebenfalls kein Geld leihen... wenn meine Freundin nicht genug Geld für den Urlaub hat der Zb. 1000 euro kostet und Sie hat nur 800 dann schenk ich Ihr die 200 ....

Stelle mir grade vor wie du bei wie Lennard bei TBBT vor deinem Freund stehst und den TV zurück vorderst und auch mit Edding einen Schuldschein auf die Stirn geschrieben bekommst :D

Gast
2016-01-13, 15:01:12
Also der Freundin Geld leihen ist eine ganz andere Sache finde ich, es gehört zum Beziehungsrisiko einfach dazu.
Bei Bekannten oder entfernten Freunden sieht es ganz anders aus, hier verleihe ich GAR NICHTS

Mr.Miyagi
2016-01-13, 15:04:25
Aber wenn ich einige Kommentare hier so lese Frage ich mich was Leute in einer Beziehung machen wenn der Partner einem Geld schuldet und man auseinander geht aus welchen Gründen auch immer


Insgeheim bereits als Spende verbuchen, um später keinen Bluthochdruck zu kriegen oder in Hardwareforen diesbzgl. Hilfe suchen zu müssen.
Aber dafür dann auch dementsprechend freuen, wenn die Kohle dann doch tatsächlich irgendwann mal kommen sollte. Selbst, wenn es Jahre dauert (was gerade bei solchen Transaktionen im Freundeskreis bestimmt nicht sooo selten ist).

Außerdem könnte man sich dann direkt für die Zukunft vornehmen, solche Geschäfte unter Freunden evtl. nicht mehr bzw. nicht in diesem Umfang zu tätigen.


Du hattest den Fernseher übrig, oder? Und auf die 1000 Euro wirst du ja auch eher weniger angewiesen sein, wenn dir auch Ratenzahlung recht wäre.
Dann schau lieber, dass du die Freundschaft pflegst.
Dein Kollege weiß doch schliesslich selbst, dass er sich nicht verstecken kann und Schulden bei dir hat. Würde er doch bestimmt auch gerne vom Tisch haben. Meinste nicht? Oder vertraust du ihm bereits schon nicht mehr (evtl. aufgrund anderen, bisher nicht genannten Gründen)?

Roak
2016-01-13, 15:09:58
Wenn ich lese Freundschaft pflegen und ohne böses Blut bei rauskommen. Also er hatte den TV irgendwann mal angeschafft und dann verkauft. Da können wir noch über einen Freundschaftspreis reden aber Geschäft ist Geschäft. Und das muss man unter Freunden ansprechen können.

Ph03n!X
2016-01-13, 15:12:21
Ich vertraue Ihm. Er war auch auf meiner Abschiedsfeier mit seiner Frau da. Ich glaube grundsätzlich immer an das Gute im Menschen und bin mit sicher das er es irgendwann zahlt. Die Frage ist nur wann. Das es Ihm unangenehm ist , ist mir klar. Ist es mir auch.
Hätte auch bei Ihm nicht gedacht das es soweit kommt.

GBWolf
2016-01-13, 15:16:52
kannste wohl abschreiben. Solche Bekannte hatte ich auch schon. Will ich aber nix mehr mit zu tun haben. Denen hilft man einmal und dann wars das.

byola
2016-01-13, 15:19:03
Dann gehst du noch mal in dich. Fragst dich, ob die 1000€ damals ein Freundschaftspreis waren, die du auch locker auf ebay bekommen hättest oder du dir schon damals dachtest: mit dem Klammersack gepudert, gibt mit 1k ;D.
Gibt genug Leute, die keine 100€ haben, dir aber 1000€ versprechen für ein Ding, was 500 wert ist.

Surtalnar
2016-01-13, 15:50:31
Ich vertraue Ihm. Er war auch auf meiner Abschiedsfeier mit seiner Frau da. Ich glaube grundsätzlich immer an das Gute im Menschen und bin mit sicher das er es irgendwann zahlt. Die Frage ist nur wann. Das es Ihm unangenehm ist , ist mir klar. Ist es mir auch.
Hätte auch bei Ihm nicht gedacht das es soweit kommt.
Die Frage ist nur warum du 1000€ für einen Fernseher verleihst.

Wenn es ein absoluter Notfall ist, kann ich es verstehen, wenn man wirklich gut befreundet ist, das man auch mal aushilft. Aber wenn man kein Geld hat, dann braucht man auch keinen Top-Fernseher. Ich schau auf einem 23" Monitor online Fernsehen bzw. Filme, mir reicht das völlig aus.

anddill
2016-01-13, 15:55:54
Dann gehst du noch mal in dich. Fragst dich, ob die 1000€ damals ein Freundschaftspreis waren, die du auch locker auf ebay bekommen hättest oder du dir schon damals dachtest: mit dem Klammersack gepudert, gibt mit 1k ;D.
Gibt genug Leute, die keine 100€ haben, dir aber 1000€ versprechen für ein Ding, was 500 wert ist.

Deshalb haben sie ja nicht mal mehr die 100€.

amboss76
2016-01-14, 11:13:32
Na ja. Ein Fernseher für 1000 € und ein Jahr alt gebraucht an einen Freund weiter verkauft? Was hat der neu gekostet, 2000+ € ? Ansonsten, hast du ein gutes Geschäft damals gemacht, da Fernseher recht schnell an Wert verlieren, nach einem Jahr rund 50% (Jaja, versuch mal so ne Kiste gebraucht nach einem Jahr in der Bucht zu verkaufen... altes Modell/schon angefasst/abzüglich Provision/Versandaufwand).

Freund als Schuldner... Lehrgeld. Theoretisch kannst du jetzt Anwaltskanlzleien und Gerichte in Bewegung setzen, praktisch ist das reine Zeit- und vor allem Geldverschwendung. Der Streitwert liegt wahrscheinlich bei rund 500 €, allen google-Verträgen zum Trotz.

Das Beste was du zur Zeit machen kannst? Einen auf gut Freund machen und hoffen das er dir irgendwann das Geld gibt, oder, einen auf arm machen, ihm vorhäulen dass du jetzt pleite bist und gerade dein eigener Fernseher kaputt gegangen ist und du jetzt ohne da stehst. Nicht vergessen zu erwähnen dass die Welt böse ist und alle gegen dich sind.

Ich würde es darauf ankommen lassen, ob er dir freiwillig irgendwann das Geld gibt. Auch nützlich: Abschreiben und Freundschaft aufrechterhalten. Ein Gefallen kann irgedwann sehr nützlich sein.

Ich selbst verleihe niemanden Geld, nur Kleinstbeträge bis ca. 20.- EUR.

Ph03n!X
2016-01-14, 15:06:42
Ja warte momentan ab. War telefonisch nicht zu erreichen. Hat aber die Whatsapp und Facebook Nachricht gelesen. Wenn er antwortet oder sich meldet dann ist es meist am We.

dutchislav
2016-01-14, 15:26:54
Ich würde sowas von NICHT klein bei geben. Wie hier das alle unter Lehrgeld verbuchen würden. UNSINN

Dem typen muss man klar machen, dass so etwas einfach nicht ok ist. Sonst kommt der noch auf die Gedanken das öfters zu machen, wenn er's denn nicht schon getan hat.

Setz oder lass dir einen Brief aufsetzen - evtl. kennst du einen Juristen mit Titel der dir das macht - wo es schon ein wenig "härter" in der Gangart wird. Das ganze als einschreiben abschicken und dann mal abwarten. Wenn es hart auf hart kommt, dann zahlen die Leute auch, und wenn es nur Raten sind, weil auf einen Exekutionstitel kann man gerne verzichten.

Hab mir damals zu Studienzeiten auch 2x geld ausgeliehen. 1x 1500euro und 1x 700euro und hab das zurückgezahlt.

Geldschulden sind für mich nun mal Ehrenschulden ;)

Ph03n!X
2016-01-15, 14:44:50
Ich werde nicht klein bei geben. Aufgeben gibt es in meinen Wortschatz nicht. Halte euch auf dem Laufenden was bei rumgekommen ist.

EL_Mariachi
2016-01-15, 14:59:05
Den Fernseher hat er noch. Er hatte mir vor ca. einem Monat angeboten Ihn runter zuschicken. Ich werde die Tage es nochmals per Telefon versuchen und schauen was dabei rumkommt. Aber wenn ich einige Kommentare hier so lese Frage ich mich was Leute in einer Beziehung machen wenn der Partner einem Geld schuldet und man auseinander geht aus welchen Gründen auch immer

in dieser Gesellschaft hört bei beim Thema Geld die Freundschaft halt einfach auf...

.

Dicker Igel
2016-01-15, 15:20:47
Mir geht's bei sowas nie ums Geld. Wäre ja dasselbe bei 'nem Tausch, man gibt und bekommt nix retour ... ist imo 'ne reine Prinzipfrage.

Lowkey
2016-01-15, 15:32:04
Ich kenne genug Bekannter, die bekamen von ihrem Elternhaus einfach zu wenig Taschengeld, wovon sie dann Kleidung, Smartphone und Schulsachen/essen zahlen sollten. Und in den meisten Fällen hätten die Eltern das Geld, aber wollen die Kinder schnell aus dem Haus haben, damit sie "besser leben" können. Und die Kinder haben dann keinen Umgang mit Geld oder Sparen.

EL_Mariachi
2016-01-15, 15:38:53
@Dicker Igel

ja klar... einseitige Tauschgeschäfte funktioniert natürlich nicht (würde sich sonst Schenkung oder Diebstahl nennen, je nachdem ;) )

Ich bezog mich damit nur auf die Frage "was Leute in einer Beziehung machen, wenn der Partner einem Geld schuldet und man auseinander geht aus welchen Gründen auch immer"...

In dem hier beschriebenen Fall würde ich auch darauf bestehen etwas zurück zu bekommen... entweder das Geld, oder den TV.

Bei Beziehungen drückt man halt entweder ein Auge zu... oder die Beziehung geht am Thema Geld kaputt.

Nicht umsonst gibt es Eheverträge oder Scheidungsanwälte... ;)

.

Dicker Igel
2016-01-15, 15:47:45
Meiner Frau borge ich nix und was wem gehört ist auch klar :)

Lowkey,

ich kenne das eher von Leuten, denen man alles in den Arsch stopft.

Lyka
2016-01-15, 16:20:46
ich habe mehrfach Geld verliehen und es immer bereut. ist aber familienintern gewesen...

aber es gibt interessante auch Leute, die deutlich mehr verdienen als man selbst, die Geldnöte entwickeln :uponder:

dutchislav
2016-01-15, 16:41:44
Meiner Frau borge ich nix und was wem gehört ist auch klar :)

Lowkey,

ich kenne das eher von Leuten, denen man alles in den Arsch stopft.


ich muss aber zugeben dass ich sowas auch eher von leuten kenn, die allgemein kaum bis keine kohle am start haben. das sind auch die leute, die bei versandhäusern verschuldet sind weil sie ja unbedingt ein 4K TV gerät, eine bluray player und ein tolles handy haben müssen.

00-Schneider
2016-01-15, 17:52:51
ich muss aber zugeben dass ich sowas auch eher von leuten kenn, die allgemein kaum bis keine kohle am start haben. das sind auch die leute, die bei versandhäusern verschuldet sind weil sie ja unbedingt ein 4K TV gerät, eine bluray player und ein tolles handy haben müssen.


Kredite wegen Luxusgütern aufnehmen. :facepalm:

Lyka
2016-01-15, 17:55:52
Kredite wegen Luxusgütern aufnehmen. :facepalm:

da gibt es sehr sehr viele Leute da draußen... für die Leute ists aber kein Luxusgut, sondern ein "ist total notwendigst!!!"

Dicker Igel
2016-01-15, 19:02:11
ich habe mehrfach Geld verliehen und es immer bereut. ist aber familienintern gewesen...
In der Familie oder im Freundeskreis lässt es sich halt besser ausnutzen, letzteres kenne ich auch und da gab es öfters böses Blut.

ich muss aber zugeben dass ich sowas auch eher von leuten kenn, die allgemein kaum bis keine kohle am start haben. das sind auch die leute, die bei versandhäusern verschuldet sind weil sie ja unbedingt ein 4K TV gerät, eine bluray player und ein tolles handy haben müssen.
Das sind Leute die nie was hatten und zu wenig um es sich zu leisten. Jedenfalls ist das in gewisser Hinsicht immer noch besser als jemanden abzuziehen oder zu beklauen. Letztlich sollten die Warenhäuser auch konkret prüfen, wem sie was auf Raten überlassen und wem nicht. Ne 500,- Waschmaschine zu bspw 12 x 48 ist auch was anderes als 10k zu 48 x 220 bei sagen wir mal 1k Netto/Monat - letzteres sollte man eben einfach nicht gewähren.

PatkIllA
2016-01-15, 19:08:09
ich habe mehrfach Geld verliehen und es immer bereut. ist aber familienintern gewesen...
Zu welchem Zweck den? Ich habe meiner Schwester für zwei Monate einen nennenswerten Betrag geliehen und problemlos wiederbekommen.

Mistersecret
2016-01-15, 19:08:45
Hallo,

vielleicht könnt ihr mir mit Rat weiterhelfen.



Es hängt davon ab, was es Dir wert ist.

Mit Druck lässt sich meist was erreichen.

Das geht dann aber auch mit nach hinten los, denn so lange die Sache im Raum steht, ist man davon gestresst.

Ich an Deiner Stelle würde erst mal alles in Betracht ziehen, was so möglich ist. Wenn er den Fernseher zurück schicken will, okay, dann soll er das Teil bei Ebay versteigern und Dir die Kohle schicken, das wäre doch mal ein Anfang. Oder er schickt in halt zurück und Du verkaufst, das ist zwar Arbeit, aber wenn noch ein Erlös von sagen wir mal 200€ oder mehr zu erwarten ist, würde sich das schon lohnen. Allerdings kannst Du ihm dann natürlich nur den Erlös von der Schuld abziehen, versteht sich von selbst.

Dann kann er Dir doch andere Dinge anbieten. Die Leute haben oft Sachen rumfliegen, die echt was wert sind. Zum Beispiel: Was hat er für ein Smartphone ? Was für einen PC ? Oft lässt sich da durch Umstieg auf ein günstigeres Modell was raus schlagen. Er könnte auch was über einen Handy-Vertragsabschluss reinholen.

Was hat er denn für eine Ausbildung ? Vielleicht kannst Du seine Dienste ja gebrauchen oder hast einen Freund, der sie gebrauchen könnte ? Wenn er Handwerker ist, könnte das wirklich eine Option sein.

Das Geld mit Rechtsgewalt zu erzwingen ist zwar theoretisch möglich aber kann sehr langwierig werden und am Ende weiß man nicht, was dabei raus kommt. Inkasso ist Mist, da hast Du am Ende selbst noch ein schlechtes Gewissen, weil die Deinen Bekannten total abzocken.

Was schon was bringt sind Drohgebärden. Wichtig ist, es muss rüber kommen, dass Du es ernst meinst. Ein fairer Anwalt macht Dir ein gutes Schreiben für erträgliches Geld. Wenn er Angst bekommt, gut für Dich. Ansonsten war es ein Versuch.

Und das nächste Mal gut aufpassen bei solchen Angelegenheiten... Es ist nur menschlich, dass Schulden nicht zurück bezahlt werden können, auch bei besten Absichten. So lange Du ein netter Mensch bleiben willst und Dir Dein Seelenfrieden wirklich wichtig ist, verleihe nur, wenn Du den Verlust verkraften kannst. Ansonsten schlägst Du eine harte Gangart ein und das ist dann oftmals von Erfolg gekrönt, nur zu welchem Preis.

Hoopster
2016-01-15, 19:14:57
Mal eine frage, es hört sich an als sei dein Freund nicht sehr verlässlich. War dies auch abzusehen? Wenn ich Geschäfte mit Freunden mache verlasse ich mich auf mein Gefühl was mir sagt das kann man machen oder eben nicht. Ich denke das es sich nicht lohnt einen Titel zu erwirken da dies mit weitern kosten verbunden ist die ihr beide dann tragen müsstet. Du würdest vorerst nicht an dein Geld kommen und er hätte ein Titel drin der ihn in seinem weiteren Leben nur behindert. Ich weiß das es sich dumm anhört aber verbuche es einfach unter Lebenserfahrung. Beim nächsten ml einfach Ware gegen Bares.

Ph03n!X
2016-01-15, 19:20:54
Hatte Ihn als verlässlich eingeschätzt.

Gab vorher auch nie irgendwelche Probleme.

Hoopster
2016-01-15, 19:36:43
So schade es sich anhört aber so wie sich das hier anhört wird die Freundschaft eh zerstört sein. Alleine schon wegen der Entfernung und dem Problem.

Oid
2016-01-15, 20:49:56
Hört sich so an, als würde ihm finanziell nach wie vor das Wasser bis zum Hals stehen. Bei den Schulden, die er vielleicht sonst noch so hat, würden irgendwann Mahngebühren oder rechtliche Schritte folgen.
Du hingegen lässt dich halt immer weiter vertrösten. Das ist ihm vielleicht auch unangenehm, aber die Schulden, die er bei dir hat, haben ganz niedrige Priorität bei ihm. Wenn du daran nichts änderst, wird sich das ewig hinziehen.
Was ist denn jetzt aus der von ihm angebotenen Ratenzahlung geworden? Das klingt für mich doch am plausibelsten, da er jetzt wieder ein regelmäßiges Einkommen hat...

Ich frage mich eh, wie man einen Menschen, der einem etwas bedeutet, um Geld für ein Konsumgut bitten kann... Das würde mir im Traum nicht einfallen.

Ph03n!X
2016-01-16, 07:06:43
Hallo,

es hiess er wolle ab Dezember vergangenen Jahres mindestens 100€ im Monat zu einem bestimmten Termin zahlen. Wenn es geht auch mehr. Stand heute ist 0€ eingetroffen und wir haben fast Ende Januar.Damals im September hiess es auch das er seine geliebte Maschine verkaufen musste wegen den ganzen Kosten. Er hatte einen Anwalt eingeschaltet weil Sie ihn auf der Arbeit rausgeworfen hatten. Dann war er paar Monate arbeitslos und nun arbeitet er wieder seit einigen Monaten beim selben Arbeitgeber ohne Wintergeld etc. Das paradoxe ist das ich bei einem anderen Freund gedacht habe es könnte Schwierigkeiten geben. Ergebnis der hat seine Sache Anfang März fertig ( waren ca. 1400€)

prinz_valium
2016-01-16, 07:53:38
geld verleihen in der Familien und Bekanntenkreis nur bei leuten, denen man den betrag auch schenke würde

ich würde jemandem also nur 1000 euro leihen, wenn ich ihm auch 1000 euro schenken würde, wenn ich das geld über hätte. dann wäre es zwar immer noch kacke, wenn ich es nicht wiederbekomme, aber nur ein emotionaler verlust.

so halte ich es z.b.
aber ich bin da auch absolut nicht die regel

Dorn
2016-01-16, 15:32:06
Mein Bekannter hat Anfang April letzten Jahres einen Fernseher von mir erhalten.

9 Monate Später und du hast 0 Euro erhalten, Respekt das du noch freundlich zu deinem immer weniger Bekannten bist.

Frage, schreibt der dir in letzter Zeit noch einfach so mal was oder ist schon seit längerem Funkstille von Ihm und er meldet sich nur noch bei dir weil du Ihm wegen dem Geld auf die "Nerven" gehst?

Aus dem Augen aus dem Sinn, hatte ich schon mit einigen guten Freunden die auch weit weg gezogen sind, Kontakt wird meistens immer weniger.

Hol den TV ab und hake das Thema ab, du machst dich selber damit nur fertig!

Ph03n!X
2016-01-16, 16:24:15
Nee so schreibt er nichts mehr. Nur wenn ich mal was schreibe. Lange schaue ich mir das auch nicht mehr an.

-Scud-
2016-01-16, 16:30:40
Nee so schreibt er nichts mehr. Nur wenn ich mal was schreibe. Lange schaue ich mir das auch nicht mehr an.

Glaubst du wirklich noch dran, dass da von allein was kommt?

Philipus II
2016-01-16, 16:35:26
Ich persönlich rate dazu die Freundschaft abzuschreiben und bezüglich des ausstehenden Geldbetrags den formalen Weg zu gehen. Wegen so einem verhältnismäßig kleinem Betrag ist das Risiko, dass der Schuldner zahlungsunfähig wird, doch eher überschaubar.

NiCoSt
2016-01-16, 17:53:59
Hm, und wenn du ihm weiter entgegenkommst und Raten zu 50€ anbietest? Dauert dann zwar knapp 2 Jahre, aber besser als nie...
Ich fürchte aber fast, er hat emotional mit dem Problem abgeschlossen und will dich nurnoch abwimmeln. Wenn er weit weg lebt und viel durchgemacht hat in letzter Zeit, lebt er eh in einer emotional anderen Welt und da hast du kein Platz (sondern der TV).

derpinguin
2016-01-16, 17:57:04
Ich vermute, wenn der Schuldner ernsthaft an einer Begleichung interessiert wäre, dann hätte er von sich aus Raten angeboten, die er stemmen kann.

Ich kanns nur nochmal empfehlen: mit dem wirst du eh kein Freund mehr. Verkauf dir Forderung an ein Inkassobüro. Dann hast du dein Geld und die kommen schon an ihre Kohle plus die Gebühren.

gixe
2016-01-16, 18:18:59
Verkauf dir Forderung an ein Inkassobüro. Dann hast du dein Geld und die kommen schon an ihre Kohle plus die Gebühren.
Man kann als Privatperson Forderungen "verkaufen"? Hast du da einen Link bzw. wieviel von 100% bleiben dann über?

Philipus II
2016-01-16, 18:34:39
Solche Forderungen kauft doch kein Anbieter, oder?

derpinguin
2016-01-16, 18:40:01
Ja, es gibt auch Inkassobüros, die Forderungen von Privatpersonen übernehmen. Ich habe keinen Link dazu, bisher hab ichs nie gebraucht, aber es wird sich siche mit "inkasso forderung abtreten" oder "inkasso forderung verkaufen" was bei google finden lassen.
Wie viel dir da bleibt weiß ich nicht, ich würde vermuten, dass das Inkassobüro dir die offene Summe bezahlt und deren Gebühren auf die Forderung aufgeschlagen und vom Schuldner geholt werden.

Hoopster
2016-01-16, 19:00:04
Dazu muss man doch bestimmt vorher ein Titel erwirkt haben, oder?

Dicker Igel
2016-01-16, 19:22:38
Rein theoretisch setzt sowas auch einen ordnungsgemäßen Vertrag voraus. Mahnungen sollten auch im rechtlichen Zeitraum rausgegangen sein ... Das kann man hier imo vergessen.

Virtuo
2016-01-17, 00:38:11
Ja, es gibt auch Inkassobüros, die Forderungen von Privatpersonen übernehmen. Ich habe keinen Link dazu, bisher hab ichs nie gebraucht, aber es wird sich siche mit "inkasso forderung abtreten" oder "inkasso forderung verkaufen" was bei google finden lassen.
Wie viel dir da bleibt weiß ich nicht, ich würde vermuten, dass das Inkassobüro dir die offene Summe bezahlt und deren Gebühren auf die Forderung aufgeschlagen und vom Schuldner geholt werden.

Ein Inkassounternehmen kauft die Forderung meist zwischen 60 und 75% des Wertes an. Ich kenne das nur von meine Job und da geht es um deutlich höhere Summen und die Konditionen sind Verhandlungssache. Die müssen sich ja auch absichern, falls die Zahlung ausfällt. Aber das ist natürlich trotzdem besser als nichts.


Dazu muss man doch bestimmt vorher ein Titel erwirkt haben, oder?

Wenn du einen Titel hast, benötigst du kein Inkasso mehr, dann kannst du pfänden lassen. Und wenn es nichts mehr zu pfänden gibt, holt auch kein Inkassounternehmen mehr was.

Rein theoretisch setzt sowas auch einen ordnungsgemäßen Vertrag voraus. Mahnungen sollten auch im rechtlichen Zeitraum rausgegangen sein ... Das kann man hier imo vergessen.

Er hat doch einen Vertrag und Mahnungen sind Schall und Rauch. Man ist nicht verpflichtet zu mahnen. Wenn man mahnt, dann bestenfalls um eine Frist zu setzen bis wann die Zahlung einzugehen hat, wenn das nicht vertraglich festgehalten ist.

dutchislav
2016-01-17, 01:14:50
So wie sich das liest hat dich der Typ schon längst abgeschrieben und wird da von sich aus nichts zurückzahlen, bzw hat sich das ganze für den erledigt.

wie gesagt würd ich einen brief von nem Juristen aufsetzen lassen und ihm drohen, dass du die Forderung an ein Inkassobüro weitergibst/verkaufst und ich denk mal, dass ihm dann schon ein wenig die sause gehen wird. Weil die Typen können ganz schön "unangenehm" werden wenn die mal vor der Tür stehen ;)
Daher bietest du ihm einfach eine 5x200 oder 10x100 Ratenzahlung an bevor du den gang wagst. 50€ finde ich einfach zu gering, da eiert man ja ewig rum. kann mir nämlich vorstellen, dass der dann nach 500€ zu weinern anfängt dass er das nicht mehr zahlen kann und bla.

Dazu muss man doch bestimmt vorher ein Titel erwirkt haben, oder?


Inkassebüros haben an leuten, die schon einen exekutionstitel haben, meist sehr wenig interesse da die leute entweder eh nichts haben oder alles ihrem ehegatten überschrieben haben ;)

Dorn
2016-01-17, 09:35:57
Inkassebüros haben an leuten, die schon einen exekutionstitel haben, meist sehr wenig interesse da die leute entweder eh nichts haben.

Kenn ich selber, vor 20 Jahren wären mir laut Gericht 8000 DM Schmerzengeld zugestanden und habe nie etwas bekommen. Zu Pfänden gabs auch nichts außer ich durfte das alles zahlen bzw. meine Eltern damals. Naja der Herr wohnt wohl eh nicht mehr in Deutschland...

Hol den TV ab sofern das überhaupt noch geht oder versuch schon wie von anderen beschrieben Druck auf zu bauen.

Ph03n!X
2016-01-17, 12:01:27
Hola, da er mich nicht anruft und auch nicht reagiert.

Habe Ihn letzmalig darum gebeten es auf einer vernünftigen Schiene gemeinsam zu lösen.

Falls nein -> rechtlicher Weg

Habe auch schon meinen Freund bei meiner Versicherung angehauen in wie weit wir das über die Rechtschutz laufen lassen können.

Ist mir dann ehrlich gesagt auch "Scheiss egal" für Ihn.

Philipus II
2016-01-17, 12:41:50
Du hast eine Rechtsschutz, die Zivilrecht abdeckt? Sag' uns das doch. Dann schick' einfach einen Mahnbescheid. Wenn er widerspricht übergebe den Fall dem Anwalt. Dank Rechtsschutzversicherung und Deckungszusage beschränkt sich dein Kostenrisiko doch sehr. Die Chancen, da mit Plus rauszugehen sind sehr hoch.

Ph03n!X
2016-01-17, 15:05:52
Ich nehme an das es im Netz gute Vorlagen für Mahnbescheide gibt?

Philipus II
2016-01-17, 15:09:09
Es gibt da ein offizielles Formular dazu. Der Antrag kann nur mit diesem Formular gestellt werden. Von der Papiervariante sind nicht einmal selbst ausgedruckte Varianten zulässig. Es gibt aber auch eine semi-online-Variante.

http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/einreichungsart.htm

mii
2016-01-17, 15:35:37
Hi Ph03n!X,

Ich habe privat noch nie so hohe Summen verliehen aber mit Kleinbeträgen schon schwierigkeiten gehabt und für mich einige Schlüsse daraus gezogen.
Außerdem habe ich in einer kleinen Firma mitbekommen wie manche Schuldner sich verhalten und es widert mich an.

Vieles wurde hier schon geschrieben.

Ich geh erst mal in der Annahme, das dem Schuldner an dir gar nichts liegt. (keine Freundschaft oder Bekanntschaft)

- ... deswegen hat die Zahlung keine, so gar keine, Prio bei ihm. (blockt kontakt und hat keinen Teilbetrag gezahlt)
- er hat einen Job also wo ist das Problem einer Einigung auf Ratenzahlung seiner seits?
- auf keinen Fall TV zusenden lassen und das als Begleichung betrachten
- Der Vertrag, egal ob einiges unwirksam ist, enthält auf jeden Fall Gegenstand (TV) und zu zahlenden Betrag fest (sollte auch ein Gericht erkennen)
- Schreibe ihm eine erste und eine zweite Mahnung mit Zahlungsziel (gesetzliche Fristen einhalten)
- ... danach wärst du imho berechtigt, das an ein Gericht zu übergeben
- ... sende die Mahnungen notfalls per Einschreiben. (Schuldner reden sich gerne raus, das nichts ankam)
- Ganz ganz wichtig: Sämtlichen Kontakt dokumentieren
- Der rechtliche Weg kann zu einer Gehaltspfändung, Kontopfändung und sonstigen Pfändungen führen. (Gerade Gehaltspfändung dürfte unangenehm vor Arbeitsgeber sein)
- Notfalls ist das ende vom Lied das er eine eidesstattliche Versicherung abgibt und die nächsten 7 Jahre komplett Zahlungsunfähig ist.
- Vollstreckbare titel sind 30 Jahre gültig


Einige schrieben, das man es als Lehrgeld abtun soll, weil es doch unter Freunden/Familie ist:
Aber ehrlich mal, was ist diese Freundschaft/Beziehung dann wert, wenn sowas hintenrrücks mit Verachtung und Gleichgültigkeit gemacht wird.

cheers!

00-Schneider
2016-01-17, 16:20:15
- ... sende die Mahnungen notfalls per Einschreiben. (Schuldner reden sich gerne raus, das nichts ankam)


Einschreiben bestätigt nur, dass was ankam, aber nicht dessen Inhalt. ;)

derpinguin
2016-01-17, 16:23:11
Wenn er das über einen Anwalt laufen lässt kümmert der sich schon drum, dass das sauber abläuft.

mii
2016-01-17, 17:37:09
Einschreiben bestätigt nur, dass was ankam, aber nicht dessen Inhalt. ;)

Ja, das ist mir bewusst. Allerdings ist das imho wie mit Gedächtnisprotokollen und genannte Zeiten bei Zeugenaussagen. Es ist erst mal was vorhanden womit man arbeiten kann.

TigersClaw
2016-01-17, 17:51:29
Ich hatte einen ähnlichen Fall. Heute ärgere ich mich, weil ich nichts getan habe.

Ich hatte auch so einen. Aus den ursprünglichen 150 Euro sind inzwischen 1500 Euro geworden. Ich habe damals den Titel bekommen, und habe inzwischen mehrfach gepfändet, ergebnisslos.

Hoopster
2016-01-17, 18:53:57
Hast du mal ein Anwalt befragt? Man kann ja beim Anwalt ein Beratungsgespräch führen. Würde mich mal Interessieren was der Rät. Könnte vielleicht etwas Licht in die ganze Sache bringen und hält sich von den Kosten her in einem absehbaren Rahmen.

Philipus II
2016-01-17, 18:57:09
Man braucht hier noch keinen Anwalt. Für was? Das Formular für den Mahnbescheid kann man auch selbst ausfüllen. Erst wenn der Anspruchsgegner Widerspruch einlegt empfehle ich das Abgeben an den Profi.

Rooter
2016-01-17, 22:06:48
@ TS: Der verarscht dich doch nach Strich und Faden! Ich verstehe ja, dass er nichts bezahlen kann wenn er keinen Job hat aber den hat er ja jetzt wieder. Und da er offenbar nicht mal gewillt ist, dir einen 50er rüber zu schieben, um seinen guten Willen zu beweisen, dürfte klar sein, dass er nicht den Hauch einer Absicht hat dich zu bezahlen. :(

@ Lehrgeld-Verbucher: Ich weiß ja nicht, wie viel ihr so verdient, aber eine 4-stellige Summe würde ich nicht einfach als Lehrgeld abtun. Zumindest nicht bis ich weitere Optionen ausgeschöpft habe.

Ich vermute, wenn der Schuldner ernsthaft an einer Begleichung interessiert wäre, dann hätte er von sich aus Raten angeboten, die er stemmen kann.

Ich kanns nur nochmal empfehlen: mit dem wirst du eh kein Freund mehr. Verkauf dir Forderung an ein Inkassobüro. Dann hast du dein Geld und die kommen schon an ihre Kohle plus die Gebühren.Genau das!

MfG
Rooter

Hoopster
2016-01-17, 22:13:30
Man braucht hier noch keinen Anwalt. Für was? Das Formular für den Mahnbescheid kann man auch selbst ausfüllen. Erst wenn der Anspruchsgegner Widerspruch einlegt empfehle ich das Abgeben an den Profi.

Ich meinte nur für einen rechtlichen Rat wie man am besten vorgehen sollte und nicht das der Anwalt den Mahnbescheid aufsetzen soll.

Philipus II
2016-01-18, 00:05:29
Der rechtliche Rat eines Profis ist unverhältnismäßig teuer. Beim Mahnbescheid gibt es zwei Optionen: Der Anspruchsgegner widerspricht, dann braucht man den Anwalt und kann die Kosten auch problemlos der Gesamtforderung zuschlagen. Den Teil davor schafft man m.E. auch gut selber. Und eventuell widerspricht der Anspruchsgegner ja gar nicht...

Ph03n!X
2016-01-22, 14:48:38
Update:

Weiterhin keine Reaktion. Werde nun am Wochende das erste Schreiben aufsetzen mit Frist. Meint Ihr 14 Werktage passt?

Philipus II
2016-01-22, 19:36:58
Ich halte ein Schreiben auch schon für Geldverschwendung. Direkt Mahnbescheid veranlassen.

Oid
2016-01-22, 21:01:18
Eine formal stichhaltige Fristsetzung dürfte, wenn es mal hart auf hart kommt, nicht unwichtig sein.

Philipus II
2016-01-22, 21:34:04
Nein. Theoretisch ist es denkbar, dass er als Reaktion auf den Mahnbescheid nur die Hauptforderung begleicht und die Kosten für den Mahnbescheid nicht akzeptiert. Ganz ehrlich: Da würde selbst ich den Restbetrag abschreiben.

Den Anspruchsgegner nachweisbar in Verzug zu setzen ist für die Kostenerstattung sinnvoll, ja. In Anbetracht der Hauptforderung und der Vorgeschichte würde ich hier aber direkt zum Mahnbescheid greifen.

In Verzug ist der Schuldner hier grundsätzlich eh schon länger. Eine formale Mahnung ist dabei gar nicht nötig, sondern nur als Beweis nützlich. Hier ist das aber doch offensichtlich und anhand der Chat-Protokolle und des Zeitverlaufs recht gut glaubhaft zu machen. Trotzdem würde ich die Verfahrenskosten für den Mahnbescheid nicht einklagen, wenn der Rest direkt bezahlt wird.

00-Schneider
2016-01-23, 00:37:08
Update:

Weiterhin keine Reaktion. Werde nun am Wochende das erste Schreiben aufsetzen mit Frist. Meint Ihr 14 Werktage passt?


Vielleicht hat er gerade andere Sorgen?

Philipus II
2016-01-23, 01:00:26
Dafür hatte er ein halbes Jahr Zeit;(

Ph03n!X
2016-01-23, 05:23:29
Sehe ich wie Philippus. Bin Ihm jetzt schon mehrfach entgegen gekommen.
Mehrfach das Angebot in den 10 Monaten vernünftig zu sprechen.
Kommt nichts bei rum --> daher sein Pech.
Nach der Aktion ist das auch kein "Bekannter" mehr sondern --> Unbekannter
Ich werde erst mal 2 Mahnungsschreiben aufsetzen das ich noch was zusätzliches in der Hand habe.

Update: Gerade das im Netz gefunden

"Auf ein Mahnschreiben kann ebenso verzichtet werden, wenn der Schuldner die Zahlung bereits konkret angekündigt hat, dann aber trotzdem nicht leistet (Selbstmahnung)"
War bei mir 2 mal der Fall.

Habe nun alles vorbereitet und auch alle Whatsapp Chats und Facebook Chats mit Ihm ausgedruckt.

Werde aber trotzdem Zahlungserinnerung, Mahnung 1 und Mahnung 2 schicken.
Danach geht es über in das gerichtliche Mahnverfahren oder Anwalt oder Inkasso.
Denke dann hat er noch genug Chancen und kann mir nicht vorwerfen Ihm keine Gelegenheit gegeben zu haben.

Philipus II
2016-01-23, 11:14:40
Ich rate dazu maximal einmal zu mahnen, sonst wirkt das verzweifelt.:wink:

Ph03n!X
2016-01-23, 13:36:47
OK. Gutes Argument.

Ist jetzt eine Zahlungserinnerung raus mit 14 Werktage Frist. Danach Mahnung. Und dann alles Weitere.

Liarnd
2016-01-25, 00:20:05
Ist der Mahnbescheid was anderes als ein Mahnverfahren oder teil des Mahnverfahrens? Wieviel kostet so ein Mahnbescheid? Ist das abhängig von der Schuldenhöhe?

Ph03n!X
2016-01-25, 07:16:12
Er hat sich gestern Abend gemeldet. Aber habe noch nicht auf seine Nachricht reagiert. Warte jetzt erst ab das der Brief da ist. Und dann reagiere ich.
Update 27.01.2016:
Brief hat er gestern entgegen genommen.
Bisher keine Reaktion.

Topha
2016-01-28, 08:51:46
Er hat sich gestern Abend gemeldet. Aber habe noch nicht auf seine Nachricht reagiert. Warte jetzt erst ab das der Brief da ist. Und dann reagiere ich.
Update 27.01.2016:
Brief hat er gestern entgegen genommen.
Bisher keine Reaktion.

Du hast also auf seine Meldung nicht reagiert, weil deine Mahnung schon unterwegs war, und jetzt reagiert er auf Deine Mahnung nicht?

Welcher Art war denn seine Meldung? "Hey, ich schulde Dir noch Geld, meld Dich mal"? "Bei mir ists immer noch etwas eng, dauert noch"?
Oder irgendwas ganz unverfängliches? Sei am besten vorsichtig, dass Du selber die Sache nicht noch verkomplizierst, indem Du z.B. nach dem Einleiten des förmlichen Mahnverfahrens (Zahlungserinnerung war wohl der erste Schritt) den informellen Kontakt mit ihm abbrichst, sei es nun aus Ärger, wegen leichten Unbehagens/schlechten Gewissens jetzt gegen einen Bekannten so vorzugehen etc.. Oft reicht ja so ein rechlicher "Stubser" um sein Ziel dann doch mit Höflichkeit und im gegenseitigen Einvernehmen zu erreichen.

Hast Du ihm denn ein Einschrieben mit Übergabe geschickt? Da wird er nämlich auch erstmal einen Schreck bekommen haben wenn da plötzlich jemand die Unterschrift für Erhalt eines Schreibens fordert, ist ja nicht alltäglich.

Davon abgesehen hat mir in einer ähnlichen Sache ein Anwalt dazu geraten immer nur Einwurfeinschreiben zu versenden, nichts mit eigenhändig entgegennehmen etc.

Ph03n!X
2016-02-05, 15:17:29
Es war nur ein Hallo, wie geht es ? Und das im Whatsapp. Bevor das Schreiben kam. Auf die Mahnung hat er noch nicht reagiert. Meint Ihr ich soll Ihm darauf antworten?
Es war ein Einschreiben mit Rückschein.

Dicker Igel
2016-02-05, 16:22:39
Warum machst Du das Ganze so dermaßen kompliziert?! Erst wartest Du ewig bis was passiert, dann fängst Du mit "rechtlichen Schritten" an und den Typen mal anrufen geht wohl auch nicht klar ... Fahr dort hin und kläre das persönlich, so wird das doch nix! :rolleyes:

dutchislav
2016-02-05, 16:39:56
klar, 600km hinfahren nur um sich dann eine weitere "story" anhören zu dürfen. nene ...

Dicker Igel
2016-02-05, 17:14:20
Kommt halt drauf an wie wichtig es ist. An sich hätte das schon viel eher passieren müssen. Hinfahren, fragen, falls keine Kohle TV retour und fertig :confused:

Ph03n!X
2016-02-05, 20:41:35
Wenn es so einfach wäre mit anrufen oder hin fahren hätte ich das längst getan. Auf Anrufe reagiert er nicht. Und in der Heimat bin ich erst im März. Vorher klappt es einfach nicht. Ich ziehe es jetzt einfach weiter durch und gut ist.

Sir_Freezer
2016-02-16, 13:32:37
Generell schwierig.
Zeit/Aufwand/Konsequenzen und auch pers. Leid sind immer Kacke und ziehen ein selbst runter. Gerade, wenn man von demjenigen noch entäuscht ist.

Eine formal stichhaltige Fristsetzung dürfte, wenn es mal hart auf hart kommt, nicht unwichtig sein.


Aber das ist nicht nur wichtig, sondern essentiell! Zumindestens wenn es Hart auf Hart kommt.
Letztlich ist es egal, was und wie du es schreibst, oder ob er sich selbst dazu zu äußern hat, sondern nur, dass du das machst.
Eindeutige Vorgaben musst du Ihm machen.
Wahlmöglichkeiten passend zu deinen Vorgaben bekunden nur dein Komrpomisbereitschaft, aber Bedingungen müssen formuliert werden.

Das wird dir immer angerechnet

ernesto.che
2016-02-16, 15:02:34
Auf Anrufe reagiert er nicht.


Anrufen mit unterdrückter Nummer?

hesTeR-
2016-02-16, 17:00:53
gabs mal ne reaktion auf das schreiben ?

Grivel..
2016-02-17, 00:43:50
Anrufen mit unterdrückter Nummer?
ich empfehle eher anrufen mit anderer Nummer

Ph03n!X
2016-02-17, 05:06:09
Hallo hesTer-,

nein gab keine.

Es gab auch keine auf das zweite Schreiben was er am 15.02 erhalten hat.

hesTeR-
2016-02-17, 10:08:57
und jetzt erwirkst du einen vollstreckungsbescheid oder wie gehts jetzt weiter ? jetzt ist man ja quasi am eskalations maximum :D

Ph03n!X
2016-02-17, 12:35:56
Er hat noch bis Mitte März Zeit da er noch vorher die dritte und somit letzte Mahnung bekommt.

Danach wird entsprechend das außergerichtliche Mahnverfahren von meiner Seite aus eingeleitet.

Philipus II
2016-02-17, 19:28:44
Es gibt keinen rechtlichen Grund für mehr als eine Mahnung.

Plutos
2016-02-18, 00:50:37
jetzt ist man ja quasi am eskalations maximum :D

Eigentlich gerade erst am Anfang.

Ash-Zayr
2016-02-18, 07:12:12
zudem nennt es sich "außergerichtliches Mahnverfahren"; eben weil das Amtsgericht gegen Gebühr nur den formellen Teil übernimmt; die Sache an sich aber völlig privat ist. Der großte Vorteil für den Gläubiger ist aber, dass es

- einschüchternd wirkt und meist zur Zahlung anregt
- wenn der Schuldner es ignoriert, nicht fristgemäß Widersprich einlegt, erlangt der Gläubiger vollstreckbare Titel
- wer Schuldner ist, und dies ist unstrittig, wird es niemals auf ein Verfahren ankommen lassen und eben zahlen

Es gibt keinen Grund, hier als Privatperson gegen ein andere wieder und wieder Fristen zu setzen, weil man meint, das muss so....Schwachsinn....von privat zu privat gilt von der ersten Minute an "Geld her". Das ist hier nicht wie bei einem Shop, den man nicht bezhalt und wo dann erst Mahnungen kommen, dann mit Gebühr, dann Inkasso

Das Mahnverfahren ist ja bereits so angelegt, dass es mit Fristen arbeitet. Bei Verzug und absehbarem "Null Bock" des Schulderns sofort angehen damit! Hat mir schon 2 x geholfen im Leben. Kosten und Spesen gehen ja voll in die Schuld-Summe ein.

Ph03n!X
2016-02-18, 07:56:14
Hello Ash-Zayr,

du hast ja auch Recht. Aber trotzdem wollte ich damit nochmals meinen guten Willen zeigen.
Ich ziehe es nun wie geplant durch und dann kann er "null" damit ankommen was ich für ein Penner sei. Ich habe Ihn dann im ganzen mehr als genug Chancen gegeben seine Schuld zu begleichen.
Und das wichtigste für mich:

Ich kann morgens in den Spiegel schauen und vor mir rechtfertigen das ich nichts falsch gemacht habe.

Er hat nun noch insgesamt ca. 4 Wochen Zeit zu reagieren. Sollte er es nicht tun, bin ich der Erste der beim Gericht steht und das außergerichtliche Mahnverfahren nutzen wird.
Ich habe es schon 2x wegen einem säumigen Arbeitgeber nutzen müssen, daher ist es mir bekannt.

Ash-Zayr
2016-02-18, 08:23:27
Er hat nun noch insgesamt ca. 4 Wochen Zeit zu reagieren.

Du bist ja niedlich...4 Wochen....zuzüglich der 8 Monate, die er Dir den Betrag an sich schon schuldet.
Aus dem Kontext des Falles ist für mich klar, dass er den TV genommen hat im festen Vorsatz, ehe niemals zu zahlen, und damit ist es nichts weiter als Diebstahl, eine Straftat, er ein lausiger Dieb....Hand und Fuss ab dafür!

hadez16
2016-02-18, 08:27:35
Sollen wir nicht bei 4chan einen Raid-Antrag seiner Facebook-Seite stellen?

mercutio
2016-02-18, 13:15:42
Hallo hesTer-,

nein gab keine.

Es gab auch keine auf das zweite Schreiben was er am 15.02 erhalten hat.
Personen, die viele Schulden bei vielen Gläubigern haben, neigen dazu, Post nicht mehr zu öffnen und zu lesen.
Das nur so als Hinweis.
Die wachen erst dann auf, wenn der Gerichtsvollzieher oder ein Inkasso-Fritze an der Tür klingeln.

Ph03n!X
2016-02-18, 19:47:39
Dann wird er wohl bald aufwachen müssen.
Sonst gibt es das böse Erwachen für Ihn.

Gast
2016-03-01, 15:23:44
Hallo,

Wie berechne ich nun die Verzugszinsen?

Morgen geht die letzte Mahnung an Ihn raus. Darf man dort schreiben gerichtliches Mahnverfahren bzw. Inkasso?

Danke

Ph03n!X
2016-03-01, 19:07:45
Wie berechnet man das am besten mit den Verzugszinsen?

Kann man schreiben rechtliche Schritte vorbehalten oder Abgabe an Inkassobüro?

Philipus II
2016-03-01, 19:23:37
Das hatten wir doch schon zur Hälfte. Weder Abgabe an ein Inkassobüro noch Androhung weiterer Schritte noch Mahnungen sind sinnvoll. Ohne Mahnbescheid geht hier sicher nichts voran.

Ph03n!X
2016-03-01, 19:29:38
Jup, hatte aber auch gesagt das ich es nun so durchziehe.
Am18.03.2016 ist der letzte Tag und dann geht es an das gerichtliche Mahnverfahren.
Macht es Sinn dieses im Heimatort von Ihn zu kontaktieren?
Oder hier unten beim bayrischen?

Philipus II
2016-03-01, 19:38:19
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=5103685-1456857477476&Command=start

Ph03n!X
2016-03-09, 15:23:18
Es geht langsam dem Ende entgegen. 18 wird das außergerichtliche Mahnverfahren gestartet. Ich bin gespannt

Ph03n!X
2016-03-27, 10:30:19
Warte aktuell noch auf Meldung vom Mahngericht in Coburg. Hatte den soweit alles aus dem Internet gedruckt und alles mitgegeben was ich habe (Vertrag, Schreiben etc.) Sie haben am 18 alles erhalten. Bin gespannt wie es nun weitergeht. Von Ihm weiterhin keine Meldung.

AcmE
2016-03-30, 14:46:07
Ich bin gespannt und drücke dir die Daumen
:popcorn:

McDulcolax
2016-04-01, 02:03:50
wegen eines tv und längst nicht mehr 1000€ wert ein mahnverfahren? gegen einen ehemaligen freund? glückwunsch, hast wichtige dinge fürs leben gelernt. :rolleyes:

Hamster
2016-04-01, 07:51:29
wegen eines tv und längst nicht mehr 1000€ wert ein mahnverfahren? gegen einen ehemaligen freund? glückwunsch, hast wichtige dinge fürs leben gelernt. :rolleyes:

Der Freund? Mit Sicherheit.

Ph03n!X
2016-04-02, 13:46:06
Hmm beim ersten Antrag war es wohl für Sie nicht lesbar.
Nun erneut ausfüllen und zuschicken und wieder 2 Wochen warten :/

Lawmachine79
2016-04-02, 19:54:18
wegen eines tv und längst nicht mehr 1000€ wert ein mahnverfahren? gegen einen ehemaligen freund? glückwunsch, hast wichtige dinge fürs leben gelernt. :rolleyes:
Hör' nicht auf ihn.

Mandatier mich, den pfände ich kahl :D [Spaß, nicht mein Rechtsgebiet].

Warte aktuell noch auf Meldung vom Mahngericht in Coburg. Hatte den soweit alles aus dem Internet gedruckt und alles mitgegeben was ich habe (Vertrag, Schreiben etc.) Sie haben am 18 alles erhalten. Bin gespannt wie es nun weitergeht. Von Ihm weiterhin keine Meldung.
Der Mahnbescheid wird ohne weiteres erlassen werden.

Wie berechnet man das am besten mit den Verzugszinsen?

Kann man schreiben rechtliche Schritte vorbehalten oder Abgabe an Inkassobüro?
http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php :D

Mortalvision
2016-04-02, 20:02:02
Kleiner Tipp: Gehe nie über ein Inkassobüro. Die bedienen sich zuerst, dann geben sie erst die mühselig zusammengekratzten € an den Gläubiger weiter.

Ph03n!X
2016-04-03, 09:40:53
Nee geht nach der Rückmeldung vom Mahngericht in Coburg nun am Montag zu denen wieder raus.
Denke lag daran das ich nicht wie von denen empfohlen mit Acrobat Reader und 600 dpi ausgedruckt habe.
Das habe ich nun getan.
Denke dann nochmal 2 Wochen warten dann gibts Rückmeldung.
Dann wird er 2 Wochen haben zu reagieren und hoffentlich ist der Spuk damit erledigt.

Dorn
2016-04-03, 20:08:38
wegen eines tv und längst nicht mehr 1000€ wert ein mahnverfahren? gegen einen ehemaligen freund? glückwunsch, hast wichtige dinge fürs leben gelernt. :rolleyes:
Glückwunsch du kannst nicht lesen.:facepalm: Hier steht nichts von einem Freund...

Gast
2016-04-03, 21:04:00
du kannst noch echt froh sein. Ich hab durch n Erbe einen 8000€ Vertrag bekommen. Die Kohle hat er schon ausgegeben, zurückgezahlt allerdings nicht. GV war schon und da und mitgenommen hat er leider nichts..

für mich nicht verständlich, ich durfte im vorraus blechen und trotz über 1000 € einkommen zahlt der einfach nichts zurück. außerdem zieht er ständig um, so müsste ich jedes mal 8€ blechen um herauszufinden wo er denn jetzt ist.

Ph03n!X
2016-04-04, 15:36:54
Tut mir Leid zu hören. Das es solche miese Menschen gibt.

Ph03n!X
2016-04-09, 09:36:53
Warte aktuell auf die Rückmeldung vom. GERICHT. Will das nun endlich einem Ende zuführen.

Mortalvision
2016-04-09, 12:07:58
du kannst noch echt froh sein. Ich hab durch n Erbe einen 8000€ Vertrag bekommen. Die Kohle hat er schon ausgegeben, zurückgezahlt allerdings nicht. GV war schon und da und mitgenommen hat er leider nichts..

für mich nicht verständlich, ich durfte im vorraus blechen und trotz über 1000 € einkommen zahlt der einfach nichts zurück. außerdem zieht er ständig um, so müsste ich jedes mal 8€ blechen um herauszufinden wo er denn jetzt ist.

Wieviel verdient der genau? Schuldner Freibetrag zur Sicherung des monatlichen Unterhalts ist schon wichtig. Evtl. noch Unterhaltszahlungen?

Öfter als alle zwei/drei Jahre lohnt der Gerichtsvollzieher nicht. Dafür wird die Forderung aber mit 5% über Basiszinssatz verzinst. Auf die Dauer lohnt es, irgendwann kommt jeder mal wieder zu Geld...

Ph03n!X
2016-04-13, 18:16:14
So der Mahnbescheid wurde am 06.04.2016 erlassen.
So langsam kommt Schwung in die Sache.
Durfte als Gebühr 32€ zahlen.

Ph03n!X
2016-04-23, 13:58:34
So langsam kommt Bewegung rein.
Hat nur noch Montag Zeit zu widersprechen dann kann ich den blauen Vollstreckungsbescheid am Dienstag verschicken.

PHuV
2016-04-24, 01:42:45
Da bin ich mal gespannt, wann und wie Du dann zu Deinem Geld kommen wirst.

Plutos
2016-04-24, 02:02:38
Wieviel verdient der genau? Schuldner Freibetrag zur Sicherung des monatlichen Unterhalts ist schon wichtig. Evtl. noch Unterhaltszahlungen?

Öfter als alle zwei/drei Jahre lohnt der Gerichtsvollzieher nicht. Dafür wird die Forderung aber mit 5% über Basiszinssatz verzinst. Auf die Dauer lohnt es, irgendwann kommt jeder mal wieder zu Geld...

Genau so sieht's aus. IMHO muss man die Schulden als langfristige Anlage, zur Zeit zu unschlagbaren 4,17% verzinst, ansehen. Wenn man es sich leisten kann, das auszusitzen, dann lohnt es sich durchaus. Kinder werden auch mal erwachsen usw. :smile:

DoomGuy
2016-04-24, 04:08:47
:idea:... lei doch keinem Trottel Geld...

wenn ich was rauslassen würde, würde ich auch an diesen Menschen glauben. Finish. Sofern es mein wirklicher Freund ist, und es wirklich in Not geschieht.

Echte Freunde kommen auch nicht mit "hey, sieht gerade schlecht aus, kann ich bitte Geld von DIR haben"... Freundschaft definiert sich darin, dass das nie geschieht.

Und wenn doch: shit did hit the fan

Ph03n!X
2016-04-25, 15:13:16
Nach Rücksprache mit dem Mahngericht ist heute am letzten Tag der Frist kein Widerspruch eingegangen. Heisst morgen geht der Vollstreckungsbescheid raus.

Gast
2016-04-25, 16:52:55
Nach Rücksprache mit dem Mahngericht ist heute am letzten Tag der Frist kein Widerspruch eingegangen. Heisst morgen geht der Vollstreckungsbescheid raus.Hat ja noch bis 23:59.59 Uhr Zeit.

hesTeR-
2016-05-04, 17:20:32
gibts schon was neues ?

Ph03n!X
2016-05-05, 09:13:31
Hallo hester, nur das es richtig ausgefüllt ist und auf dem Weg zu Ihm.

Ph03n!X
2016-05-09, 08:52:28
So es kommt Bewegung in die Sache.
Es kam heute ein Brief von Ihm .
Angebot 100€ Ratenzahlung und sobald sich seine finanzielle Situation bessert auch mehr.
Nach Rücksprache mit dem Gericht werde Ich wohl darauf eingehen.
Sollte er einmal nicht zahlen habe Ich noch die Vollstreckungsurkunde um zu pfänden.
Andere Möglichkeit wäre direkt pfänden über die Urkunde.
Was würdet Ihr tun?

Monkey
2016-05-09, 08:57:44
Würde die Ratenzahlung annehmen, direkt zu pfänden gibt es garantiert eh nix ;)

PHuV
2016-05-09, 09:33:04
Freut mich für Dich, daß Du Erfolg hast. :up: Falls er nicht zahlt, solltest Du doch gleich pfänden lassen, damit er sieht, daß Du es ernst meinst.

Mortalvision
2016-05-09, 10:19:17
Glückwunsch! Leider kenne ich den Betrag nicht, aber biete ihm ggf. an, auch mal nur 50€ zu zahlen im Dezember WG. Weihnachten. Das ist gut für die langfristige Zahlungsmoral!

Ph03n!X
2016-05-09, 11:24:51
Danke.

Ja werde nach Rücksprache mit Gericht und Freundin die Ratenzahlung akzeptieren.
Und wenn er einmal nicht zahlt -> Gerichtsvollzieher

Kann man das so schreiben?

Sehr geehrter Herr xxx,

hiermit bestätige Ich Ihnen schriftlich das Ich die monatliche Ratenzahlung akzeptiere.
Sollte das Geld wider Erwarten nicht fließen, oder zu spät ankommen möchte Ich Sie wissen lassen, dass mir eine Vollstreckungsurkunde vorliegt und Ich somit jederzeit einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann um Sie zu pfänden.

Dbzgl. würde Ich Sie gerne in den kommenden Tagen einmal telefonisch kontaktieren um den genauen Rahmen zu besprechen und festzusetzen.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich das der Kontakt per Telefon auch von Ihrer Seite aus gewünscht ist.

Mit freundlichen Grüßen,
xxx

Plutos
2016-05-09, 15:12:30
Sollte das Geld wider Erwarten nicht fließen, oder zu spät ankommen möchte Ich Sie wissen lassen, dass mir eine Vollstreckungsurkunde vorliegt und Ich somit jederzeit einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann um Sie zu pfänden.

Ich würde da jetzt nicht gleich so "nachtreten". Du hast (fast), was du wolltest, also kannst du die harten Bandagen erstmal wieder einpacken. Schick ihm einen Brief, dass du dich freust, dass ihr eine Ratenzahlung vereinbaren konntet, und einen Zahlungsplan, wo du Beträge und Fälligkeiten bis zur vollständigen Abzahlung auflistest. Fertig.

Solltest du wirklich noch bei ihm pfänden lassen, kommt das sicher besser, wenn du es nicht x-mal vorher angekündigt/angedroht hast.

Ansonsten zu deinem Entwurf:

Man pfändet (jemandem) etwas, nicht jemanden.
Man bestätigt in einem Schreiben etwas, Punkt. Man schreibt nicht explizit schriftliche Bestätigungen.
Geld fließt höchstens da, wo auch der Rubel rollt...in der Umgangssprache oder im Ganovenmilieu.
Es kommt auch nicht an, sondern wird gebucht.
"Dbzgl." bezieht sich, so wie es dasteht, auf die angedrohte Pfändung, ist bestimmt nicht so gemeint.
Der letzte Satz ist Kinderkram. Wenn er nicht telefonieren will, wird er das trotz schriftlicher Bestätigung auch nicht tun; dann schreibst du ihm eben (schriftlich :tongue:). Der Kontaktweg ist IMHO völlig unerheblich.

Ph03n!X
2016-05-09, 16:33:56
So besser?

Sehr geehrter Herr xxx,
ich freue mich darüber, dass wir eine Ratenzahlung vereinbaren konnten.

Zahlungsplan:
01.06.2016 xxx€
01.07.2016 xxx€
01.08.2016 xxx€
01.09.2016 xxx€
01.10.2016 xxx€
01.11.2016 xxx€
01.12.2016 xxx€
01.01.2017 xxx€
01.02.2017 xxx€
01.03.2017 xxx€
01.04.2017 xxx€

Diese Raten sind auf folgendes Konto zu überweisen:
Nachname: xx
Vorname: xx
Bankinstitut: xx
IBAN: xx
BIC: xx

Bitte bestätigen Sie mir dass der Zahlungsplan so durchgeführt wird:

Mit freundlichen Grüßen,
xxx

Plutos
2016-05-09, 17:16:41
Jetzt noch eine Fälligkeit ("Die Raten sind jeweils zum X. eines Monats...") und dann würde ich ihm das so schicken. Im Übrigen reicht innerhalb Deutschlands die IBAN.

Ph03n!X
2016-05-09, 17:22:22
Hi Plutos,

habe ich mir so gedacht wegen der BIC aber dachte führe Sie einfach mal mit auf.
Danke für eure Hilfe !

So die Summe ist übrigens 1107,46€ hierbei fehlt aber noch die 5% Tageszinsen die muss ich mir eben über einen Onlinerechner ausrechnen.

Geht man jetzt von den ursprünglichen 1000€ aus oder von der Summe oben?

Bin vom ersten ausgegangen und den ersten Tag bis heute berechnet.

Gerade gesehen man darf sogar noch eine optionale Verzugspauschale von 40€ draufpacken.

http://basiszinssatz.info/zinsrechner/index.php


Habe es so formuliert:

01.05.2017 90,46€
(Die letzte Rate setzt sich zusammen aus 5% Zinsen über dem Basiszinsatz gerechnet vom 01.05.2015 – 10.05.2016 und einer optionalen Verzugspauschale von 40€.) nachzulesen unter
http://basiszinssatz.info/zinsrechner/

Das Gericht hat mir gesagt das Ich entscheiden kann ob Ich die Zinsen draufpacke oder nicht.
Und natürlich tue ich das.

Ph03n!X
2016-05-16, 12:15:09
Hi Plutos,

habe ich mir so gedacht wegen der BIC aber dachte führe Sie einfach mal mit auf.
Danke für eure Hilfe !

So die Summe ist übrigens 1107,46€ hierbei fehlt aber noch die 5% Tageszinsen die muss ich mir eben über einen Onlinerechner ausrechnen.

Geht man jetzt von den ursprünglichen 1000€ aus oder von der Summe oben?

Bin vom ersten ausgegangen und den ersten Tag bis heute berechnet.

Gerade gesehen man darf sogar noch eine optionale Verzugspauschale von 40€ draufpacken.

http://basiszinssatz.info/zinsrechner/index.php


Habe es so formuliert:

01.05.2017 90,46€
(Die letzte Rate setzt sich zusammen aus 5% Zinsen über dem Basiszinsatz gerechnet vom 01.05.2015 – 10.05.2016 und einer optionalen Verzugspauschale von 40€.) nachzulesen unter
http://basiszinssatz.info/zinsrechner/

Das Gericht hat mir gesagt das Ich entscheiden kann ob Ich die Zinsen draufpacke oder nicht.
Und natürlich tue ich das.

Update:
So am Mittwoch dürfte die Vollstreckungsurkunde hier ankommen.
Wir versuchen es erst mal mit seinem vorgeschlagenen Ratenplan.

Plutos
2016-05-16, 13:33:43
Hi Plutos,

habe ich mir so gedacht wegen der BIC aber dachte führe Sie einfach mal mit auf.
Danke für eure Hilfe !

So die Summe ist übrigens 1107,46€ hierbei fehlt aber noch die 5% Tageszinsen die muss ich mir eben über einen Onlinerechner ausrechnen.

Geht man jetzt von den ursprünglichen 1000€ aus oder von der Summe oben?

Bin vom ersten ausgegangen und den ersten Tag bis heute berechnet.

Gerade gesehen man darf sogar noch eine optionale Verzugspauschale von 40€ draufpacken.

http://basiszinssatz.info/zinsrechner/index.php


Habe es so formuliert:

01.05.2017 90,46€
(Die letzte Rate setzt sich zusammen aus 5% Zinsen über dem Basiszinsatz gerechnet vom 01.05.2015 – 10.05.2016 und einer optionalen Verzugspauschale von 40€.) nachzulesen unter
http://basiszinssatz.info/zinsrechner/

Das Gericht hat mir gesagt das Ich entscheiden kann ob Ich die Zinsen draufpacke oder nicht.
Und natürlich tue ich das.
Ich bin nicht so oft im Sozi, daher erst jetzt und wahrscheinlich zu spät gelesen, aber:

(5) Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.

Dein Freund ist aber, wenn er den Fernseher nicht gerade für sein Gewerbe gekauft hat, Verbraucher! Damit ist die Pauschale IMHO ungerechtfertigt. Das erwähnt "dein" Rechner natürlich nicht (gut, immerhin ein Link auf's BGB), deshalb traue ich solchen Rechnern auch nicht.

Und wenn du schon 4,17% Zinsen nimmst, musst du diese genaugenommen auch während der Laufzeit der Ratenzahlung (auf die jeweilige Restschuld, nicht aber auf die bereits angefallenen Zinsen) weiter berechnen.

Korrekt - ohne 40€ Verzugspauschale, dafür mit Verzinsung der (Rest)Forderung(en) bis zur vollständigen Bezahlung - sähe es meinen Berechnungen nach wie im Anhang aus. Das entspricht auch diesem Rechner (http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php), wenn du deinen Zahlungsplan da eingibst (mit einem Unterschied von 13 Cent, weil ich den jeweiligen Zahlungstag schon als ersten Tag des neuen Zinszeitraums genommen habe, der Rechner den Tag aber als letzten Tag des vorangangenen Zeitraums hernimmt und daher natürlich noch eine höhere Restschuld zugrunde legt...aber diese 13 Cent Differenz wären somit eh zugunsten des Schuldners ;)).

Jetzt hoffe ich nur, dass dein Schuldner wegen der vermutlich fehlerhaften Berechnung dir nicht doch irgendwie noch länger in die Suppe spucken kann. :usad:

nalye
2016-05-16, 13:52:58
180 Euro mehr :eek:

Ich druecke Dir die Daumen, dass der Typ zahlt

dutchislav
2016-05-16, 15:16:50
ich beobachte den thread schon seit beginn und hätt mir echt nicht gedacht, dass du erfolgreich sein wirst. Hartnäckigkeit lohnt sich (y)

Gast
2016-05-23, 17:22:59
ich beobachte den thread schon seit beginn und hätt mir echt nicht gedacht, dass du erfolgreich sein wirst. Hartnäckigkeit lohnt sich (y)

schön wäre es. Hab das schon hinter mir und noch immer keinen Pfennig gesehen. Der TS hatte vielmehr glück.
Bei meinem fall sind es sogar 34€ Zinsen pro Monat die draufkommen, wenn er nicht bald mal blecht kann er das nie mehr zurückzahlen da die Summen größer werden. Ich hab ehrlich gesagt auch keinen Nerv da hinterherzurennen. Mehr als nen Vollzieher hinschicken kann ich nicht... das müsste ich nun ständig wiederholen oder selber Briefe schreiben. Da ist das Problem, was mache ich wenn die Person umzieht? Richtig... blechen !!

Ph03n!X
2016-05-25, 13:05:17
Jo, das tut es.
Vollstreckungsbescheid liegt nun bei mir.
Kann jederzeit los gehen.
Zahlt er am 01.06.2016 nicht gehts rund.

Mortalvision
2016-05-25, 14:44:51
Faustregel fünf Tage/eine Woche für die Frist beachten.

Ph03n!X
2016-05-25, 15:52:08
Meinst wenn er am 01.06 nicht zahlt?

Mortalvision
2016-05-25, 16:28:57
Ja, mach dich mal schlau, wenn am 01. das Geld nicht auf deinem Konto ist, könnte er einfach am 01. per Bareinzahlung bei der Post bezahlt haben. Das ist ihm dann nicht anzulasten... Also eine Woch Füße still halten ;)

Ph03n!X
2016-06-05, 10:48:32
Update:

Bis dato nichts eingegangen.
Was soll ich nun machen. Den vollstreckbaren Titel anwenden und Ihn pfänden? Oder noch ein bisschen warten?

Mosher
2016-06-05, 11:01:25
Faustregel war 1 Woche warten, oder?

Der 01.06. war ein Mittwoch, also würde ich bis Mittwoch warten und dann loslegen.

Ph03n!X
2016-06-05, 11:06:32
Du hast ja Recht. War eine Woche in Holland. Das hat mich wohl durcheinander gebracht. Muss mich sowieso noch schlau machen wie das genau funktioniert. Ob da ein Anruf beim Gericht bei Ihm vor Ort reicht etc. Je mehr Ich mich einlese und darüber nachdenke merke Ich wie schlecht die Gesetze dbzgl. sind. Gefühlt 1000 Mal Wartezeit

hesTeR-
2016-06-06, 11:44:45
Ich würde jetzt die Holzhammer Methode anweden, schei** auf den Typ...
Is ja auch mal spannend zu sehen wie sowas dann läuft.

fair warst du jetzt lange genug zu Ihm und du hast das Recht auf deiner Seite.

Ph03n!X
2016-06-07, 18:31:33
Stand bis jetzt:
Weiterhin kein Geld eingegangen.
Werde nun übermorgen das ansässige Ortsgericht bei Ihm anrufen und mich schlau machen.

Topha
2016-06-07, 19:25:54
Je mehr Ich mich einlese und darüber nachdenke merke Ich wie schlecht die Gesetze dbzgl. sind. Gefühlt 1000 Mal Wartezeit

Die Gesetze sind ja nicht nur für denjenigen, der das Geld eintreiben will. Wenn man mal mitgekriegt hat wie mit solchen Mahnverfahren auch Schindluder getrieben werden kann (und wird), dann merkt man das die Gesetze gar nicht soo schlimm sind.

Sonst könnte ja jede halbstarke Abzocker Firma im Null komma Nix ihre Forderungen durchboxen. Nicht umsonst steht da im gerichtlichen Mahnbescheid groß und fett geschrieben, dass man sich rechtliche Hilfe holen soll wenn auch nur der geringste Zweifel an den erhobenen Ansprüchen besteht. Bei unwissentlichen Abgeschlossenen Verträgen im Internet (gerade für ältere, nicht Netzkompetente Leute fies), bei gegen das BGB verstoßenden Kündigungsbedingungen in AGBs etc.pp. wird gerne und schnell ein Inkassounternhemen/Gerichtliches Mahnverfahren auf den Plan geholt, einfach weil viele dann so einen Schreck kriegen das sie lieber bezahlen als sich zur Wehr zu setzen.

Dir wünsche ich für deine Forderung Erfolg, aber wenn Du Dich durch die bürokratischen Hürden und Fristen beißt bedenke, dass Sie auch zum Schutz der Betroffenen gedacht sind. Vielleicht kommt dann etwas weniger Frust auf ;)

Mortalvision
2016-06-07, 22:10:11
Naja, Zeit ist rum. Ergo Feuer frei ;)

dutchislav
2016-06-07, 22:16:58
irgendwie schon krass was der typ da abzieht.

würde da keine rücksicht mehr nehmen.

Ph03n!X
2016-06-11, 16:36:33
Update 11.06.2016:

Weiterhin kein Geld eingegangen.
Bin gerade dabei das Formular für den Gerichtsvollzieher auszufüllen.
Ich fühle mich dabei leicht überfordert.
Kann mir jemand von euch der ggfs. sowas schon Mal ausgefüllt hat dabei behilflich sein?
Ggfs. jemand der im Bereich Rechtswesen oder Justiz arbeitet?
Für Hilfe wäre Ich absolut dankbar.

PacmanX100
2016-06-13, 10:53:41
Das bekannte Schema. Erst drücken sie sich, dann erzählen sie sie machen was und am Ende kommt vielleicht nichts dabei rum.

Das ärgerliche an dieser Vorgehensweise ist, man bleibt auf den Kosten in der Regel sitzen. Wenn der GV dorthin kommt und nichts zu holen ist, zieht er wieder ab aber stellt ne Rechnung aus. Die kann man zwar auf die Kosten draufschlagen aber wenn er nix hat bringt das leider wenig..

Mortalvision
2016-06-13, 17:33:15
Naja, erstmal sehen ;)

MarcWessels
2016-06-13, 17:47:16
Das bekannte Schema. Erst drücken sie sich, dann erzählen sie sie machen was und am Ende kommt vielleicht nichts dabei rum."Schlauer" wäre es dann aber von ihm gewesen, dem gerichtlichen Mahnbescheid zu widersprechen und darauf zu hoffen, dass der Gläubiger es verpasst, zu klagen.

Antriebslosigkeit ist aber ein Muster bei vielen Schuldnern. Die zeichnet sich dann nicht nur durchs Nichtzahlen aus, sondern der Schuldner lässt alles andere ebenfalls schleifen.

Ph03n!X
2016-06-13, 19:10:18
Telefoniere mal morgen mit einem Gerichtsvollzieher damit der mir mal alles erklärt damit Ich auch weiss wie ich das Formular auszufüllen habe.
Wie ich Juristendeutsch liebe ... nicht !!!

Fliwatut
2016-06-13, 20:01:14
Du sagtest doch, dass der Typ wieder arbeiten geht, oder? Dann solltest du auch Konto- und Lohnpfändung machen. Am besten auch direkt den GV fragen, wie das geht.

Ph03n!X
2016-06-22, 19:52:30
So wirklich hilfsbereit war der GV nicht. Muss nun schauen wie es vorangeht :/

Ihm allerletzte Chance geben und nochmals den Kontakt zu Ihm suchen oder nun voll durchziehen?

Es ist nun alles ausgefüllt und vorbereitet.

IceKillFX57
2016-06-22, 20:34:05
Wie oft denn noch "nett" sein.
Hätte ich das Problem am Hals (als Schuldner) und würde es ernst meinen, würde ich mich zumindest melden warum man evtl. diesen einen Monat nicht zahlen kann oder nur eben drum bitten.
Aber da kommt ja 0 nichts bei rum.

Der 1000-Euro-Vertrag
2016-06-23, 01:22:13
So wirklich hilfsbereit war der GV nicht.
Nee - echt jetzt? :D

Ihm allerletzte Chance geben und nochmals den Kontakt zu Ihm suchen oder nun voll durchziehen?
Du kennst die Antwort bereits. Und zwar weil du den Spaß afaik als Antragsteller nämlich bezahlen wirst.

Die notwendigen Kosten der Vollstreckung muss der Schuldner tragen. Dies ist natürlich nur möglich, wenn der Schuldner die Forderung bezahlt oder die Forderung durch Pfändung eingezogen wird. Andernfalls muss der Gläubiger die Kosten der Zwangsvollstreckung zunächst als Antragsteller zahlen,
http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13295&article_id=56771&_psmand=50

Du denkst also wirklich bei ihm gibt es was zu holen? Dann zieh mal voll durch. Sorry für den leichten Sarkasmus. Wenn ich sehe, wie du dich hier von Membern im 3DCF aufstacheln läßt, die von der Sache im Prinzip nichts wissen, weil sie die Situation als Außenstehende nicht einschätzen können, dann muß man sich schon mal an den Kopf fassen.

Meine Prognose:
Du schickst den Gerichtsvollzieher los. Der fährt dort zweimal hin und klingelt. Warum zweimal? - Weil dein Bekannter natürlich morgens um 7 noch nicht die Türe aufmacht. Danach schickt dir der Gerichtsvollzieher einen Schrieb mit dem Text:
Der Schuldner wurde 2x in seiner Wohnung nicht angetroffen und daher wurde die Vollstreckung vorläufig eingestellt. Huch?! Ja und nun ?!!

Tja... umsonst ist der da nicht hingefahren... wenn du verstehst, was ich dir damit sagen möchte. - Und was dann? Dann mußt du vermutlich doch noch zum Anwalt.... und umsonst wird der dir auch keinen Schriftsatz aufsetzen. Der wird dann eine Lohnpfändung versuchen. Und OH ÜBERRASCHUNG: Der Drittschuldner weist die Forderung zurück, da das Gehalt deines Bekannten unter der Pfändungsfreigrenze liegt. :eek:

Langer Rede kurzer Sinn: Spätestens an dieser Stelle solltest du dir sicher sein, daß es bei deinem Bekannten was zu holen gibt. Ansonsten wirst du noch vieles lernen und dein Wissen dann mit all den optimistischen 3DCF-Membern hier teilen können. Sei mir bitte nicht böse, wenn ich schon jetzt leise in mich hineinlache. Schmeiß einfach mal Google an und lies dir durch was dich erwartet, wenn dein Bekannter nicht zwischenzeitlich im Lotto gewonnen hat.

Es ist schon jetzt schade um die Zeit, die du mit dieser ärgerlichen Angelegenheit vergeudet hast. <- Das ist meine Meinung. Als Außenstehender kann ich hier natürlich auch nur spekulieren und Vermutungen äußern. Ich drücke dir die Daumen, daß du Ende des Jahres nicht traurig auf dein leeres Sparschwein schaust in dem Bewußtsein, daß dein Anwalt sich gerade im weißen Sand von Tortuga Bay eine eiskalte Cai Pirinha Caipi von 5 Südseeschönheiten an die Strandliege bringen läßt.
Das wäre dann nämlich eigentlich dein Drink gewesen, den du leider gegen einen dicken Aktenordner voller Papier und nutzloser Unterschriften eingetauscht hast. Du sitzt dann mit einer Vollstreckungsurkunde am Küchentisch und zählst die Fliegen an der Decke. Und deine Frau schaut dich still und böse an und denkt: Wieso hab ich bloß den genommen. :D

Aber wer weiß - vielleicht kommt der Vollstrecker ja auch mit einem strahlenden 1.000,-€ Lächeln wie aus der Zahnpasta-Reklame zu dir zurück. Aber irgendwie will ich da nicht so recht dran glauben. Du steckst immer mehr Geld und vor allem auch Zeit in dieses Projekt. Du solltest dir vorher bewußt machen, daß es dein Geld und deine Zeit ist, die hier unter Umständen flöten geht.

Ph03n!X
2016-06-23, 05:59:18
Nacht drüber geschlafen.
Heute geht die Beauftragung Gerichtsvollzieher raus.
Es muss einfach mal ein Ende finden so Leid es mir tut.
Ich merke richtig wie es mir widerstrebt jemanden so zu "fisten".
Aber er lernt es sonst einfach nicht !

Mosher
2016-06-23, 07:15:05
Merken wir glaube ich alle hier, wie es dir widerstrebt, aber bis zu diesem Punkt warst du ja sehr konsequent und solltest es auch weiter durchziehen.

Er hatte lang genug Zeit, dich anzurufen und die Sache noch friedlich zu lösen. Vielleicht hat er aus Angst nicht angerufen, aber sorry.. Das muss dir dann egal sein.

Vielleicht fährt er auch die Marc Wessels - Aussitz-Schiene. Dann hat er es sowieso nicht besser verdient, als "gefisted" zu werden.

Das einzige, womit ich Skrupel hätte, wäre, wenn der Typ arm wie eine Kirchenmaus ist, von 2 Frauen und 5 Kindern ausgenommen wird und seine letzten Kröten für die Pflege seines todkranken Vaters ausgeben muss.

Plutos
2016-06-23, 09:48:52
In dem Fall kauft man dann aber einfach kein 1.000€-Luxusobjekt auf Pump.

nalye
2016-06-23, 10:31:29
FYI: Habe den Gastbeitrag 4 weiter oben freigeschaltet, der ist recht nuetzlich

00-Schneider
2016-06-23, 12:07:54
Du solltest dir vorher bewußt machen, daß es dein Geld und deine Zeit ist, die hier unter Umständen flöten geht.


Und die Moral von der G´schicht: Verleihe/Leihe schlichtweg nichts.

MarcWessels
2016-06-23, 17:51:23
@Phoenix
Hast Du den Gastbeitrag noch rechtzeitig gelesen, um ihn in Deine Überlegungen miteinzubeziehen? Oder hast Du den GV schon losgeschickt?

Philipus II
2016-06-23, 22:53:25
Die Kosten für den Gerichtsvollzieher sind im Vergleich zur ausstehenden Forderungen und den entstandenen Kosten gering. Wenn es nicht völlig abwegig ist, dass der Schuldner über Geld verfügt, lohnt es sich auf jeden Fall, finde ich. Zudem kommen erstaunlich viele Leute irgendwann zu Geld. Wenn der Schuldner keine Privatinsolvenz anstrebt lohnen sich Vollstreckungsmaßnahmen auf lange Sicht dann doch oft.

Bei 1000 Euro ursprünglicher Forderung sind die Kosten bei selbstständiger Erledigung des Papierkrams in der Kategorie 200 Euro. Das kann man schon mal ausgeben.

Ph03n!X
2016-06-24, 08:19:29
Ist bereits unterwegs. Und wenn es nur dazu dient Ihm einen Schrecken einzujagen dann hat es sich für mich schon gelohnt. Er muss Grenzen aufgezeigt bekommen das man nicht alles mit mir machen kann.

Ich gehe davon aus das was bei rumkommt !

Ash-Zayr
2016-06-24, 11:01:30
Der erwähnte Gastbeitrag sagt nicht anderes aus, als dass wir Betrug und Diebstahl gefälligst hinzunehmen haben, da wir ansonsten naive Idioten sind. Sehr hilfreich. Das klingt so nach dem verweichlichten Neuen Testament, demnach der Gast auch noch gern die andere Backe hinhällt und dem Dieb und Schulder nochmals 1000 euro überweist, damit er ja in den Himmel kommt....argghh...

Die meisten Assis reagieren nicht deshalb nicht auf Mahnbescheide, da sie in knallhartem Kalkül schon durchkalkuliert hätten, dass ein Nicht-Widersprechen zwar einen Vollstgreckungstitel zur Folge hat, aber es nichts zu holen gäbe...äätschhh. Nein, die meisten reagieren deshalb nicht, eben weil sie Assis sind....amtliche Schreiben sind zu hoch, nerven, öde, außerdem kommt gleich Promi-Shopping-Queen...die können mich mal....Assi heisst aber nicht, dass er nichts im gerichtlichen Sinne Entbehrliches im Wert bis 1000 euro hat, was ihm genommen werden kann. JEDER hat in Summe sowas....nerven tut dabei nur, dass heutzutage Dinge, die vor 10 Jahren absolute High-End Luxusgüter waren, jedem Assi als unentbehrliche Lebensgrundlage zugestanden wird...das iphone 7s als Zweithandy, die X-Box parallel zur Playstation, zwei 55" im Schlafzimmer und Wohnzimmer....Notebook und PC...

PHuV
2016-06-24, 11:23:53
@Phoenix
Hast Du den Gastbeitrag noch rechtzeitig gelesen, um ihn in Deine Überlegungen miteinzubeziehen? Oder hast Du den GV schon losgeschickt?
Warum sollte er. Er hat hier vollkommen recht so zu handeln. Zu diesem Problem wäre es doch gar nicht gekommen, wenn sich das Gegenüber fair und anständig verhalten hätte. So was kommt Dir wohl nicht in den Sinn, oder? :rolleyes:

Ash-Zayr
2016-06-24, 11:28:44
Was oftmals verhamlosend als "Schulden" abgetan wird, ist oftmals nichts anderes als "Diebesgut", wenn der Vorsatz des nicht Zahlens bestand. Insofern traurig, dass man überhaupt auf privater Schiene mit Anwalt, Mahnbescheiden und Gerichtsvollzieher arbeiten muss statt einfach Anzeige bei der Polizei zu erstatten, die Kerle werden dann umgehend verhaftet, vorgeführt, zur Rückzahlung verurteilt, und wenn das nicht geschieht, alternativ Knast. Es könnte so einfach sein....

der erwähnte Gast
2016-06-24, 21:42:38
Der erwähnte Gastbeitrag sagt nicht anderes aus, als dass wir Betrug und Diebstahl gefälligst hinzunehmen haben, da wir ansonsten naive Idioten sind.
Sind wir das nicht alle? :D

Allerdings hast du dann schon noch ein kleines Detail vergessen: Niemand hat den TS seinerzeit dazu gezwungen seinem Bekannten ein TV ins Wohnzimmer zu stellen. Es war ein Risiko, welches der TS damals einzugehen bereit war. Das bürgerliche Gesetzbuch wurde nicht geschaffen, um jedweden Schaden, den sich jemand sehenden Auges leichtfertig selbst zugefügt hat, zu kompensieren. Auch vor diesem Hintergrund solltest du etwas mehr auf deine Wortwahl achten. Am Ende fühlt sich der TS wirklich noch angesprochen.

Der 'erwähnte Gast' hat zudem ganz im Gegenteil darauf hingewiesen, daß es immer nützlich ist, seine eigenen Interessen im Auge zu behalten. Bevor man sich selbst in Rage redet und von aggressiven Meinungsinhabern beeinflussen läßt, ist es immer besser sich nochmals vor Augen zu führen, was das ganze unter dem Strich bringt. Das Leben ist keinesfalls nur eine Frage von Recht und Gerechtigkeit. Manchmal geht es, was selbst du oben als Außenstehender erkannt hast, tatsächlich auch um Naivität/Intelligenz. ;)

Als Außenstehende können wir die Situation ohnehin nicht einschätzen. Wir kennen weder den TS noch seinen Bekannten. Ich habe öfters beobachtet, daß im Nachhinein ausgiebig von Gerechtigkeit und Anstand geredet wird, wenn zuvor eine riesige Dummheit begangen wurde. :D

"Er muss Grenzen aufgezeigt bekommen das man nicht alles mit mir machen kann." - Zitat vom TS

Aha - darum geht es hier in Wirklichkeit mal wieder... :freak:

Ich hoffe, daß der ehrenwerte Versuch deinem Bekannten eine Lektion zu erteilen finanziell für dich nicht nach hinten losgeht. Ansonsten wird insbesondere für Leute wie Ash-Zayr möglicherweise eine Welt zusammenbrechen. :D

anddill
2016-06-25, 10:32:52
Der Privatkrieg ist sofort zu beenden.

Blackhand
2016-06-25, 12:03:27
Was für ein Privatkrieg? Sorry anddill, aber in dem Fall ist deine Ermahnung überzogen und stört hier mehr als alles andere, vor allem in dem Ton. Deine Moderation erscheint mir öfters unnötig strikt.

Zum Thema:
Ich hab auch schon lange keinem mehr Geld verliehen, weil ich auch die Erfahrung mit solchen Pennern habe.

2 Kumpels damals hin und wieder mal Geld geliehen (Schon bald 10 Jahre her), durch Studium dann auch weit von der Heimat weg und dann gilt sehr schnell: Aus dem Auge aus dem Sinn. Das wurde auch alles nicht schriftlich festgehalten, von daher bliebe mir maximal Selbstjustiz übrig.

Der eine ist eh n klassischer "Assi", der eh nicht viel auf die Reihe kriegt und keine Skrupel kennt, wenn ers nötig hat. Der andere ist zwar noch weniger ne Leuchte, hatte aber nie so richtig Geldprobleme, mittlerweile n Job usw., aber er ist der richtige Assi, weil er auch ohne Not seine Freunde/Familie abzieht, wenn sich die Gelegenheit bietet. Mega oft hatte er mir Geld versprochen, es kam nicht ein einziger Cent in den ganzen Jahren und wenn er sich gemeldet hat, dann auch noch so Sachen wie: "Schau ma hier mein neuer Rechner, ich hab jetzt n Führerschein, ach n Auto auch". Bevor sich da bei den beiden Schulden angehäuft hatten wurden mir die Schulden auch immer zurückgezahlt, aber irgendwann wurde es nicht mehr als nötig angesehen.

In einem jüngeren Fall hatte ich mal die Stromkostenschulden einer Mitbewohnerin beglichen, damit wieder Strom in der Bude ist (im Endeffekt hätte ich wohl einfach einen neuen Vertrag über mich laufen lassen können, aber shit happens). Das hab ich auch schriftlich festgehalten und nach Auszug aus der Bude usw., nach antwortlosen Anfragen hab ich mir dann auch n Titel besorgt. Aus der Vermögensauskunft des Gerichtsvollziehers ging dann schließlich auch hervor, dass sie monatlich etwas besser gestellt ist als ich armer Student, aber da gilt ja leider ein gewisser Freibetrag unter dem man nicht pfänden darf. In diesem Punkt könnte man das Gesetz eigtl. durchaus mal dahingehend angleichen die Schuldner/Gläubigerrelation in Betracht zu ziehen.

Jetzt kann ich auch nur hoffen, dass sie irgendwann zu Geld kommt und ich dann schön Anspruch habe auf Zinsen, dann hätte sich das langfristig doch noch gelohnt.

nalye
2016-06-25, 12:30:58
Es ging um einen anderen Privatkrieg, die Beitraege sind mittlerweile geloescht

Philipus II
2016-06-25, 13:16:52
Jetzt kann ich auch nur hoffen, dass sie irgendwann zu Geld kommt und ich dann schön Anspruch habe auf Zinsen, dann hätte sich das langfristig doch noch gelohnt.

Gerade bei Studenten besteht die beachtliche Chance, dass sie in Zukunft an einen Job kommen. Mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit liegt das Einkommen dann über der Pfändungsfreigrenze. Wenn der Schuldner also keine Privatinsolvenz anstrebt, ist die Wahrscheinlichkeit, innerhalb von 30 Jahren Geld zu sehen, dann gar nicht so schlecht. 1080 Euro Netto-Einkommen ist ja auch nicht sonderlich viel.

Bekommt man zudem mit, dass ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, lohnt es sich je nach Arbeitgeber auch bei Gehalt knapp unter der Freigrenze den Antrag auf Gehaltspfändung zu stellen. Es wird dann zwar natürlich nicht gepfändet, der Arbeitgeber wird in der Probezeit jedoch dem Mitarbeiter möglicherweise nachdrücklich nahelegen, seine Geldangelegenheiten zu regeln. Mitarbeiter mit Gehaltspfändungen sind für Arbeitgeber sowohl extra Aufwand als auch potentielles Haftungsrisiko - kleinere Unternehmen nutzen da schon manchmal die Probezeit, um sich zu trennen. Bei dieser Vorgehensweise ist es empfehlenswert, das Vorgehen nicht anzudrohen, um jeglichen Verdacht der Nötigung, d.h. der Drohung mit einem widerrechtlichen Übel grundsätzlich zu vermeiden.

Leider dürfen Banken Kunden, gegen die eine Kontopfändung vorliegt, inzwischen nicht mehr kündigen. Das war ein weiterer Ansatzpunkt, unwillige Schuldner zu formal freiwilligen Zahlungen zu motivieren. Die Probleme im alltäglichen Wirtschaftsleben konnten bei manchen Schuldnern ausreichen, freiwillig zumindest kleine Raten zu leisten. Der Bestand eines P-Kontos wird beispielsweise der Schufa gemeldet und kann dann sogar neue Mietverhältnisse und Handyverträge behindern.

Leben unter Pfändung ist wenig komfortabel, selbst wenn eigentlich nichts pfändbar ist.

Zoroaster
2016-06-25, 14:50:01
Der erwähnte Gastbeitrag sagt nicht anderes aus, als dass wir Betrug und Diebstahl gefälligst hinzunehmen haben, da wir ansonsten naive Idioten sind. Niemand sagt das man Betrug und Diebstahl hinnehmen muß, aber bei Beträgen unter 1000,- sollte man sich schon genau überlegen ob man wirklich die whole nine yards gehen mag.

Ich habe das nun zweimal in meinem Leben erlebt mit dem Ergebnis das immer dem schlechten Geld noch gutes hinterhergeworfen wurde. Meine persönliche Quote liegt also bei 0% sozusagen.

Selbstverständlich ist es wünschenswert für den TS das alles so klappt wie er sich das vorstellt. Aber diese Spezialisten die einem Geld schulden sind entweder nicht doof und selbst wenn sie es sind haben sie evtl gerade eine Eidesstattliche Versicherung hinter sich und dann kriegt man eben nix.:(

Philipus II
2016-06-25, 15:16:18
Gerade bei den kleineren Beträgen stehen die Chancen doch besser, dass der Schuldner diese irgendwann begleicht. Große offene Forderungen motivieren zur Privatinsolvenz.

Zoroaster
2016-06-25, 20:22:20
Ja - aber NUR DANN wenn der Schuldner auch fähig ist zu zahlen. Hier im Thread gehen offensichtlich viele Leute von sich aus und denken "soviel Geld kann doch jeder zurückzahlen".

Aber eine Eidesstattliche Versicherung ("Offenbahrungseid") motiviert zum geldlosen Einkauf habe ich festgestellt ...

Gast
2016-06-25, 20:57:47
Ich habe das nun zweimal in meinem Leben erlebt mit dem Ergebnis das immer dem schlechten Geld noch gutes hinterhergeworfen wurde. Meine persönliche Quote liegt also bei 0% sozusagen.
Da haben wir ähnliches erlebt. In meiner damaligen WG hat es Knatsch mit einer Mitbewohnerin gegeben. Sie hat sich im Zorn aus dem Staub gemacht und die letzten Monatsraten wurden dann auch nur zum Teil beglichen, nachdem ich ihren Vater (Beamter im öffentlichen Dienst, dickes Gehalt) darauf angesprochen habe. Als Jurist, waren mir die Folgen einer Klage (Schufa-Eintrag etc.) bewußt. Auch der Zeit- und Geldaufwand, der in solchen Fällen in keinem Verhältnis zu Kleckerbeträgen im dreistelligen €-Bereich steht.

Der eigentliche Fehler lag damals bei mir. Weil ich ein gutmütiger Mensch bin, habe ich als Mietvertragsinhaber immer darauf verzichtet von den Untermietern eine Kaution für Beschädigungen und eventuelle Mietrückstände einzubehalten. Ich habe immer freiwillig den Kopf hingehalten und auch für Gespräche mit dem Vermieter (die gab es öfter) war es immer besser, wenn ich die Wellen glattgebügelt habe. ;)

Das war damals ein Risiko, welches einzugehen ich bereit war. Der Gedanke, auf die noch außstehende Miete aus dem Untermietvertrag zu klagen, ist mir nie gekommen. Die Klage hätte 100% Aussicht auf Erfolg gehabt. Außerdem konnte ich den Vater auch verstehen. Hätte er einfach die Außenstände seiner Tochter komplett übernommen, hätte es so ausgesehen, als wäre er ihr in den Rücken gefallen. Die Mitbewohnerin war in machen Dingen noch nicht wirklich erwachsen. :freak:

Wenn man bewußt Risiken eingeht, weil man nett sein möchte oder es vielleicht sogar ist, dann braucht man hinterher auch nicht zu jammern.

PHuV
2016-06-26, 00:06:02
Das Problem ist doch immer, wenn ein gewisser Typ Mensch von der asozialen Sorte merkt, daß er mit einer Masche durchkommt, und andere für ihn zahlen. Sie interessiert es überhaupt nicht, daß sie gegen jeden Anstand handeln. So ist man doch schon förmlich dazu gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, unabhängig von der Höhe des Betrages. Wenn keiner handelt und was dagegen unternimmt, werden diese asozialen Menschen immer wieder die anderen, die vertrauen geben, reinlegen und sie ausnehmen. Und dann gibt man den Menschen künftig gar kein Vertrauen mehr, auch wenn sie es dann tatsächlich verdienen. Solche Betrüger sind sich nicht im Klaren darüber, was sie damit anrichten und in einer Gesellschaft kaputt machen, Da kann man durchaus verstehen, warum in archaischen Gesellschaften für solche Dinge sehr harte Strafen ausgesprochen wurden.

Kein Wunder, daß wir heute eine Gesellschaft von Negativdenkern geworden sind, und die Juristerei so stark angestiegen ist. Das Wort ist einfach nichts mehr wert, nur das, was schriftlich da ist.

Plutos
2016-06-26, 00:27:06
Das Wort ist einfach nichts mehr wert, nur das, was schriftlich da ist.

Wie man an diesem Thread sieht, ist auch was schriftliches nix wert. :confused: Eigentlich braucht man persönliche Referenzen und muss sich, auch um Schäden von sich selbst abzuwenden, größeren soziodemographischen Gruppen gegenüber einen Vertragsabschluss vorbehalten (selbstverständlich mit einer antidiskriminierungsimmunen Begründung).

Cubitus
2016-06-26, 02:29:40
Also 600 km.. Okay.. das kann man mit der Bahn oder mit dem Auto schon fahren... Weiß nicht, wenn der weniger als ich drauf hätte,
würde ich da eventuell mit 1-2 Bekannten vorbeikommen und Stress schieben. Damit rechnet er bestimmt nicht.
Wegen 100 Euro kein Aufriss, aber bei 1000 Euro da lohnt sich die Fahrt schon.

Meistens ist es besser solchen Personen direkt ins Gesicht zu sagen das se Arschlöcher sind.
Wenn er die Kohle nicht hat, dann eben was adäquates aus der Wohnung mitnehmen etc.. Das ist eventuell nicht ganz so legal.. Aber shice drauf.. Eine andere Sprache verstehen solche Subjekte nicht..

Ph03n!X
2016-06-26, 08:20:43
Nene das lasse Ich schön Amtsträger tun. Dafür sind die da.. Nun heisst es abwarten

Topha
2016-06-26, 08:54:46
Kein Wunder, daß wir heute eine Gesellschaft von Negativdenkern geworden sind, und die Juristerei so stark angestiegen ist. Das Wort ist einfach nichts mehr wert, nur das, was schriftlich da ist.

Schon Sokrates sagte, man könne den Verdarbtheitsgrad einer Gesellschaft direkt an der Zahl der Ärzte und Anwälte ablesen ;)

hesTeR-
2016-07-01, 11:44:24
ich finde es gut das du das machst, jeder sollte das so machen.

Nur dadurch das es Menschen wie den Gast gibt die vor Wiederständen zurückschrecken ist es zuverdanken das in unserer Gesellschaft immer mehr Taten ohne Konsequenzen bleiben.

Ich habe mal eine Nintendo Wii im Internet gekauft, glaube es war sogar hier oder im Luxx und auch nie bekommen. Ich hab dann so lange terror gemacht bei dem Typ, seinen Eltern, der Polizei in seinem Ort, seinem Arbeitgeber (mini Job) bis ich zumindest 250 von den 300 euro wieder hatte.

Solche kleinen assozialen Leute dürfen einach nicht damit durchkommen.

Jetzt bist du halt der mit dem ganzen Aufwand aber evtl schützt du damit wiederum andere Leute vor betrügereien da er ne Schufa hat oder ne Vorstrafe oder was auch imemr also gut so von dir!

PHuV
2016-07-01, 12:24:39
ich finde es gut das du das machst, jeder sollte das so machen.

Nur dadurch das es Menschen wie den Gast gibt die vor Wiederständen zurückschrecken ist es zuverdanken das in unserer Gesellschaft immer mehr Taten ohne Konsequenzen bleiben.

Solche kleinen assozialen Leute dürfen einach nicht damit durchkommen.
+1

Wenn die Klugen wirklich immer nachgeben, gewinnen die Dummen die Überhand. So eine Gesellschaft will ich nicht!

schokofan
2016-07-01, 13:02:22
Also zumindest einen vollstreckbaren Titel würde ich bei solchen Dingen auch immer erwirken lassen bzw. habe das auch gemacht. Damit ist man im Zweifel für die nächsten 30 Jahre vorbereitet. Anschließend auch tatsächlich einen Gerichtsvollzieher loszuschicken, eventuell noch mit Kontenpfändung usw. würde ich aber nur machen wenn ich mir tatsächlich sicher wäre dass etwas zu holen ist, der Gast hat das mit den nicht unerheblichen Kosten und der Arbeitsweise von Gerichtsvollziehern sehr gut beschrieben. Das ist nicht ganz so wie man sich das vorher vorgestellt hat. Ich habe hier noch solche Titel liegen, bei denen ich weiß dass das nur rausgeschmissenes Geld wäre. Da ab und zu mal zu gucken ob sich an den Lebensumständen etwas geändert hat lohnt sich allerdings, man hat ja Zeit und erwischt den Schuldner unter Umständen wenn er den Titel schon erfolgreich verdrängt hat.

Ph03n!X
2016-07-01, 13:14:53
Heute kam die erste Rate.
Dienstag mit dem GV schreiben was nun zu tun ist. Beauftragung liegt Ihm mit vollstreckbarem Titel vor.

nalye
2016-07-01, 14:08:06
Das ist aber sportlich, einen Monat drueber

Topha
2016-07-01, 15:48:10
Heute kam die erste Rate.

Dann kann man ja schon mal vorsichtig gratulieren :smile:

PHuV
2016-07-01, 16:50:57
Sehr schön, dann zeigen Deine Maßnahmen Wirkung, und Du kommst zu Deinem Recht.

Fliwatut
2016-07-01, 16:57:19
Prima! Gut, dass du es durchgezogen hast!

Philipus II
2016-07-01, 19:23:31
Jetzt ist immerhin schon ein Teil der Unkosten gedeckt - ein erster Schritt!

Ph03n!X
2016-07-01, 21:23:21
Mal schauen wie es weiter geht.
Nicht das es eine einmalige Sache war. Deswegen bin Ich zwiegespalten ob abblasen den Gv oder lassen. Tendiere zum zweiteren.

00-Schneider
2016-07-02, 00:04:34
Mal schauen wie es weiter geht.
Nicht das es eine einmalige Sache war. Deswegen bin Ich zwiegespalten ob abblasen den Gv oder lassen. Tendiere zum zweiteren.


Weiter laufen lassen. Wer sich noch nicht mal erklärt, warum er einen Monat später zahlt, muss halt mit dem GV leben.

CokeMan
2016-07-02, 00:10:39
Mal schauen wie es weiter geht....

Er ließt diesen Thred und entschuldigt sich hier im Forum :freak:

Mortalvision
2016-07-02, 00:30:59
Würde den GV aufschieben, und ihm den Eingang der _ersten_ Rate per Postkarte bestätigen :D

Ph03n!X
2016-07-02, 08:46:19
Ich glaube nicht das er das 3DCenter Forum ließt.
Hätte er es getan hätte er wohl nicht zugelassen das der Vollstreckungsbescheid in meine Hände kommt.
Ne ne es gibt keinen Aufschub mehr.
Ich werde dem GV am Dienstag mitteilen das er seines Amtes walten soll.

Gast
2016-07-02, 20:59:50
Nur dadurch das es Menschen wie den Gast gibt die vor Wiederständen zurückschrecken ist es zuverdanken das in unserer Gesellschaft immer mehr Taten ohne Konsequenzen bleiben.
Eigentlich würde ich dir jetzt in die Parade fahren, daß dir Kinnlade offen stehen bleibt. Aber ich befürchte, daß es bei ideologisch blockierten Leuten wie dir nutzlos ist.

Mir geht es nicht darum, daß sich hier jemand einen TV ergaunert hat. Auch interessiert es mich wenig, ob er für dieses Verhalten eine Entschuldigung parat hat. Mir ging es nur um den TS und die Zeit und vor allem die Kosten, die er sich aufgehalst hat.

Du kannst also dein Radio wieder leiser drehen.

Wenn die Klugen wirklich immer nachgeben, gewinnen die Dummen die Überhand. So eine Gesellschaft will ich nicht!
Wenn 'die Klugen' immer auf ihrem 'Recht' bestehen, gewinnen die Dummen noch schneller die Überhand. Nicht alles was in deiner Gesellschaft vom Gesetz als richtig/wünschenswert gilt, ist tatsächlich richtig und wünschenswert.

Oder um es für die Stammtisch-Phrasendrescher verständlicher zu machen: Manche Friedhöfe sind voll mit Leuten auf deren letztem Zeugnis in Stein gemeißelt steht: Auf diesem Zebrastreifen ließ er sein Leben. - Bei dem erfolglosen Versuch, sich sein 'gutes Recht' auf Vorfahrt zu erstreiten. :freak:

(del)
2016-07-03, 17:03:10
Eigentlich würde ich dir jetzt in die Parade fahren, daß dir Kinnlade offen stehen bleibt. Aber ich befürchte, daß es bei ideologisch blockierten Leuten wie dir nutzlos ist.

Mir geht es nicht darum, daß sich hier jemand einen TV ergaunert hat. Auch interessiert es mich wenig, ob er für dieses Verhalten eine Entschuldigung parat hat. Mir ging es nur um den TS und die Zeit und vor allem die Kosten, die er sich aufgehalst hat.

Du kannst also dein Radio wieder leiser drehen.


Wenn 'die Klugen' immer auf ihrem 'Recht' bestehen, gewinnen die Dummen noch schneller die Überhand. Nicht alles was in deiner Gesellschaft vom Gesetz als richtig/wünschenswert gilt, ist tatsächlich richtig und wünschenswert.

Oder um es für die Stammtisch-Phrasendrescher verständlicher zu machen: Manche Friedhöfe sind voll mit Leuten auf deren letztem Zeugnis in Stein gemeißelt steht: Auf diesem Zebrastreifen ließ er sein Leben. - Bei dem erfolglosen Versuch, sich sein 'gutes Recht' auf Vorfahrt zu erstreiten. :freak:Deine Meinung sei dir unbenommen und sie ist sicherlich diskussionswürdig aber sie ist natürlich genauso falsch, wie sich richtig sein kann, denn sie fußt auf der Annahme, dass dem Geschädigten durch die Investition von zusätzlicher Zeit ebendiese wertvolle Ressource abhanden kommt. Wenn wir uns von der Illusion einer Gesellschaft voller zeitlich durchgetakteter Supersuper-SchlagDenRaab-Vorbildindividuen trennen und für einen Augenblick die Realität in unser Gehirn einkehren lassen, werden wir feststellen, dass es immer noch Millionen Menschen gibt, die nicht 3 Sportarten, 4 parallele Beziehungen pflegen und jedes Wochenende auf diversen Society-Events verplempern. Für diese Menschen, die in der Deutschen Gesellschaft immer noch die überwältigende Mehrheit darstellen, ist das Aufwänden zeitlicher Ressourcen zur Reaquirierung ihres Eigentums eine sinnvolle Investition, da es nicht zulasten anderer Beschäftigungen geht.

Philipus II
2016-07-03, 17:13:47
Zudem verschafft es einem ein tiefes Gefühl der Befriedigung, wenn man sein Eigentum zurückbekommt.

Gast
2016-07-04, 00:03:46
für einen Augenblick die Realität in unser Gehirn einkehren lassen, werden wir feststellen, dass es immer noch Millionen Menschen gibt, die nicht 3 Sportarten, 4 parallele Beziehungen pflegen und jedes Wochenende auf diversen Society-Events verplempern. Für diese Menschen, die in der Deutschen Gesellschaft immer noch die überwältigende Mehrheit darstellen, ist das Aufwänden zeitlicher Ressourcen zur Reaquirierung ihres Eigentums eine sinnvolle Investition, da es nicht zulasten anderer Beschäftigungen geht.
Es gibt Leute, die sich durchaus nicht durchs Leben lümmeln und trotzdem ihre Zeit sinnvoll einsetzen. Die Requirierung ;) von Eigentum (soweit dies rechtlich überhaupt möglich ist... bei Laien ist ja so manches vorstellbar, was den Juristen zur schieren Verzweiflung treibt) zähle ich dabei durchaus nicht zu den sinnvollen Investitionen. Da stellen sich nämlich konkret sofort 3 Fragen:
1. Wie kommt es überhaupt dazu, daß ich meinen Sachen hinterherrennen muß?
2. Warum ärgere ich mich gerade über andere und nicht über mich selbst?
3. Was kostet mich der 'Spaß'?
:D
Diese Fragen stellen sich natürlich nicht, wenn man gerade auf einem Rage!-Trip ist.

Oder spielst du jetzt hier die Rentner-Karte? ;) Ich glaube nicht, daß der TS schon über 70 ist. Da gibt es sicherlich einige, die genug Zeit haben einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, weil der Hund vom Nachbarn mal wieder auf den Rasen gekackt hat, die Parklücke rechtswidrig blockiert wurde - oder noch schlimmer: Ein Gutschein ließ sich auf die im Sommerschlußverkauf preisreduzierte Ware nicht anrechnen. :D :D :D
Bei so himmelschreienden Ungerechtigkeiten kann nur noch einer helfen:
Zorro - der Rächer der Entrechteten!
ach nee ... ich glaub das nennt sich neuerdings Rechtsschutz. :D
Zahlen sie schon heute für ihre Dummheiten von morgen. ;)

Wenn der TS sein Eigentum seinerzeit nicht so blauäugig aus der Hand gegeben hätte, wäre uns dieser Thread erspart geblieben. Aber die Diskussion ist ja trotzdem mal ganz nett. Und zwar weil man sieht, wie wenig sich manche Leute mit der wirtschaftlichen und rechtlichen Realität auseinandersetzen.

Man kann immer nur dazulernen.

Topha
2016-07-04, 09:01:28
Na, abgesehen davon, dass die Vergleiche sehr wenig mit dem eigentlichen Thema zu tun haben hat doch der TS extra einen Vertrag gemacht und deshalb ja jetzt auch nicht nur eine moralisches sondern auch ein juristisches Recht auf sein Geld.

Das da teilweise eine große Diskrepanz zwischen den beiden herrscht und mit genug krimineller Energie die bestehenden Gesetze für Ungerechtigkeiten missbraucht, ausgenutzt und interpretiert werden können ist eigentlich nichts, wofür sich die Juristen auch noch selbst behudeln sollten :rolleyes:

hesTeR-
2016-07-04, 10:11:49
Gott wie lächerlich du bist, wie Leute wie du Morgens noch in den Spiegel gucken können bei so eierlosem verhalten ist mir wirklich ein Rätsel.... geht wohl nur mit einer Frau die lieber "auf Tortuga Bay eine eiskalte Cai Pirinha Caipi trinkt" das Problem ist, wenn der sexy Surflehrer um die Ecke kommt hat man ja schon bewiesen das man nicht in der Lage ist zu Kämpfen. Alle Frauen die ich kenne nehmen lieber den Mann der noch ein Mann ist auch wenn er mal verloren hat und dadurch 200 euro weniger auf dem Konto hat, immerhin hat er gekämpft um sein recht und das was ihm zusteht.

Passt auch ins Bild das du mir im anonymen Internet drohst und dann noch nicht mal mit dem eigenen anonymen Acc sondern lieber als Gast postetst.... Wahnsinn

Lange rede kurzer Sinn der TS hat alles richtig gemacht immerhin hat er die erste Rate bekommen.

Daraus hat er jetzt folgende Vorteile:

1. Er hat auf seinem Recht bestanden und es bekommen
2. Er wird das Geld was ihm Zusteht bekommen (mal davon ausgehen die Raten werden weiter bezahlt)
3. Er kann stolz auf sich sein das er kein kleiner dulli ist dem man einfach seine Sachen weg nimmt und dann den Schwanz einkneift.


und ganz ehrlich da der TS ein sehr netter Mensch zu sein scheint der anderen nicht gern mit dem Holzhammer kommt denke ich das ihm dieser Thread geholfen hat sein Recht durchzusetzen und der Erfolg gibt uns und Ihm Recht.

PHuV
2016-07-04, 11:55:42
Wenn 'die Klugen' immer auf ihrem 'Recht' bestehen, gewinnen die Dummen noch schneller die Überhand. Nicht alles was in deiner Gesellschaft vom Gesetz als richtig/wünschenswert gilt, ist tatsächlich richtig und wünschenswert.
Darum geht es doch gar nicht. Es geht um Gerechtigkeit und anständiges Verhalten. Dafür braucht man keine "Gesetze", Stichwort Kategorischer Imperativ (https://de.wikipedia.org/wiki/). Ich bin ehrlich und aufrichtig zu Dir, sei ehrlich und aufrichtig zu mir. Ich bescheiße Dich nicht, Du bescheißt mich nicht.

Was ist da so schwer zu begreifen?
Oder um es für die Stammtisch-Phrasendrescher verständlicher zu machen: Manche Friedhöfe sind voll mit Leuten auf deren letztem Zeugnis in Stein gemeißelt steht: Auf diesem Zebrastreifen ließ er sein Leben. - Bei dem erfolglosen Versuch, sich sein 'gutes Recht' auf Vorfahrt zu erstreiten. :freak:
Nochmals, Du verstehst anscheinend nicht, worum es geht. Es geht nicht darum, blind und wütend auf Recht zu beharren. Es geht darum, daß Menschen sich anständig und vernünftig verhalten, so daß wir alle in Frieden zusammenleben können. Gesetze sind doch auch nur ein Ausdruck dafür, daß der Umgang untereinander geregelt wird. So was ist eben nun mal für komplexe Gesellschaften wie unsere notwendig.

Du brauchst doch nur mal in Großstädte einschauen, dort siehst Du praktizierte Asozialität permanent. Und wenns nur die Arschlöcher sind, die mit dem Handy telefonieren, und andere dafür fast über den Haufen fahren, oder Autofahrer, die asozial irgendwo parken, und andere dadurch behindern und blockieren.

Handel ist Handel, und Vertrag ist Vertrag. Wer ihn, auch unverschuldet, ihn nicht einhalten kann, sollte eben alles dafür tun, daß man sich gütlich einigt. Zu was kann man miteinander reden? Wie gesagt, der TS hat es doch mehrfach auf die gute Weise probiert, mehr kann man nicht verlangen.

(del)
2016-07-04, 13:03:59
Zudem verschafft es einem ein tiefes Gefühl der Befriedigung, wenn man sein Eigentum zurückbekommt.
So ist es. Und "on top of it" die Befriedigung, dass der Täter sich doppelt gearscht fühlt, weil die Verfolgungsquote dieser Delikte in Deutschland verschwindend gering ist. Wer rechnet heutzutage schon noch damit, für kleinere Eigentumsdelikte im Bekanntenkreis belangt zu werden? Der Täter wird sich richtig freuen, zu den 3-4% Idioten zu gehören, die sich haben erwischen und bestrafen lassen. Ein herrliches Gefühl. :D

Ph03n!X
2016-07-04, 18:47:18
So morgen entscheidet sich das weitere Vorgehen mit dem GV.
Aber schön zu sehen das es langsam aber stetig voran geht.
Danke an euch soweit !

Schnäppchenjäger
2016-07-05, 03:04:36
Kann PHuV und hesTeR- nur zustimmen: ist doch toll, dass er schonmal die erste Rate hat und ein "Arsch" gemerkt hat, dass sein Verhalten zu sowas führen kann.
Er hätte auch in den sauren Apfel beißen können und das als Lehrgeld verbuchen können.. hat er aber nicht und somit hat er vielleicht auch dafür gesorgt, dass sich das Arsch in Zukunft 2x überlegt, sowas abzuziehen. Kettenreaktion, er hat die Menschheit einen kleinen Ticken besser gemacht.

Mir ist sowas ähnliches schonmal passiert: Geld vorgestreckt, damit ein Bekannter einer meiner besten Freunde uns etwas kauft.. hat er aber nicht und hatte er auch nie vor, er wollte einfach nur für mehrere Monate Geld geliehen haben... hat er erst nach nem halben Jahr zurück gezahlt. Mein Freund hat sein Geld erst 1-2 Jahre später gesehen.. mir zuliebe hat er mir den Vortritt gelassen und ich habe mein Geld als erster wieder gesehen.

Ph03n!X
2016-07-05, 15:21:36
Gerade mit dem GV telefoniert. Hat rumgedruckst und dann gesagt das der Kerl nicht unbekannt bei Ihm ist. Sein Vorschlag war ruhen lassen bis Anfang August und schauen ob eine zweite Rate kommt. Falls nein legt er los.

Gast
2016-07-09, 14:30:49
Ganz ehrlich, ich sag dir das warten nicht viel bringt.. am Ende zahlst du wieder die Gebühren für den GV und er zahlt nicht. Deswegen ist das Papier nicht viel mehr Wert als eine Klorolle..

30jahre Zeit, nur wenn er immer blank ist häufen sich deine Gebühren und er freut sich einen Ast ab. Schuldtitel lassen sich auch für Geld verkaufen, ich denke in meiinem fall werde ich das sogar machen. 10% sind besser als nix.

Ph03n!X
2016-08-11, 16:12:43
Hat diesen Monat noch nicht gezahlt. Nach Rücksprache mit dem GV nun das volle Programm.

Crafty
2016-08-25, 16:59:50
Hat diesen Monat noch nicht gezahlt. Nach Rücksprache mit dem GV nun das volle Programm.

Ich denke du hast bis dato alles richtig gemacht.

Denn beim Geldeintreiben nur 3 Dinge :

1.) Eine gute Kommunikation und auch der Wille des Schuldners das Geld zurrückzuzahlen.

2.) Wenn Schritt 1 nicht funktioniert muss man rechtliche Schritte einleiten und den GV schalten und walten lassen.

Das kostet den Schuldner mehr Geld,wenn er aber keine Kohle hat könnte es natürlich geschehen das er die Finger hebt und dann sieht es ganz duster für denjenigen aus der Geld zu kriegen hat.

3.) Der illegale Weg mit professionellen Geldeintreibern.
Wird dort eingesetzt wo Leute die eigentlich genug Kapital haben sich weigern zu zahlen,und den Geldgeber noch verhöhnen indem sie Tags darauf mit einem 100.000 Euro Auto an ihm vorbeifahren.

Ist aber nichts für dich,denn die Schadenssumme ist zu gering um sich auf den dunklen Pfad der Macht zu begeben ;)

Ds lohnt sich erst bei grösseren Summen und dann muss man die Geschichte auch bis zum Ende durchziehen.

Und dafür bist du zu nett,freundlich ehrlich,und die Schadenssumme ist viel zu gering !!

lg

Ph03n!X
2016-08-26, 08:16:25
Ich werde kommenden Dienstag den GV nochmals kontaktieren.
Auftrag habe Ich letzte Woche losgeschickt.
Nervt tierisch ab , aber wenn er es nicht anders mag ... bitte sehr !

Swissr
2016-08-26, 16:24:02
Finde es super dass du so hartnäckig bleibst und hier weiterhin Updates postest. Lass dich nicht unterkriegen!

Ph03n!X
2016-09-09, 07:44:41
Anfang September kam eine zweite Rate. Werde Dienstag mal den Gv fragen wie es ausschaut.

Finch
2016-09-09, 08:21:47
Habs gerade auf die schnelle nicht gefunden, wie viele Raten sind veranschlagt?

Ph03n!X
2016-09-09, 22:22:16
Mittlerweile mit Gebühren 12 Raten. 2 hat er bisher gezahlt in 1 1/2 Jahre

Philipus II
2016-09-12, 23:02:18
D.h. wenn ich es richtig sehe bist du bereits im Plus:biggrin:. Dass der Schuldner am Schluss deutlich mehr als die Ursprungsforderung bezahlen muss ist ja wenig überraschend.

Oid
2016-09-13, 00:57:14
Boah, ist das ekelhaft. Wenn du bis zum äußersten gehst, kommt erstmal genau eine Rate, oder wie? Nach der September-Rate wird halt wieder erstmal eine Zeit lang Schicht im Schacht sein, fürchte ich.

Ph03n!X
2016-09-13, 06:08:49
Ich habe heute Nachmittag ein Gespräch mit dem GV um mich auf den neuesten Stand bringen zu lassen.

Rooter
2016-09-18, 15:44:49
Und?

MfG
Rooter

PacmanX100
2016-09-18, 17:08:18
Fast wie erwartet. Erst zeigen sie guten Willen und dann kommt erneut das übliche Schema des Ignorierens. ;)
Für Forderungsinhaber ist das so mit das schlimmste was passieren kann. Die Kosten für den GV zahlt man aus eigener Tasche und bleibt im schlimmsten Fall darauf sitzen. So ein Termin kann schonmal zwischen 80 und 150,- kosten. Auch wenn sich durch Zinsen und andere Kosten die Forderung erhöht, bringt leider nichts wenn dieser Zahlungsunfähig bleibt. Durch die schlechtere Schufa kommt der auch nicht wieder so schnell auf die Beine.

PHuV
2016-09-18, 18:50:12
Und? Deren eigene Schuld und deren Problem. Früher ist mal für sowas auch ins Gefängnis gekommen. Wenn schon anderweitig legal keine Möglichkeiten existieren, würde ich das sehr wohl bis zum letzten Auskosten, um den asozialen Menschen so lange wie möglich viele Steine in den Weg zu legen.

Plutos
2016-09-18, 19:50:43
Das mag befriedigend sein, aber es bringt dich halt quantitativ auch nicht weiter, eher im Gegenteil.

Oid
2016-09-18, 20:10:57
Der Ruf, jemand zu sein, der sich nicht bescheissen lässt, bringt einen u. U. schon quantitativ weiter würde ich sagen :D

Ph03n!X
2016-09-18, 21:38:54
Ich habe Ihn nicht erreicht

x-force
2016-09-19, 10:41:23
Der Ruf, jemand zu sein, der sich nicht bescheissen lässt, bringt einen u. U. schon quantitativ weiter würde ich sagen :D

definitiv, dürfte auch der grund sein warum die mafia so erfolgreich ist:freak:

PacmanX100
2016-09-19, 16:21:32
Das mit dem Ruf kannst gleich vergessen, es erfährt so gut wie keiner. Ich habe selbst eine Forderung hier liegen die ich nicht durchsetzen kann. Bzw. war der Vollzieher schon da und hat Angaben zum Vermögen, Barbestand und Einkommen aufgeschrieben. Geld fließt keines, dafür ne Rechnung ;)
Der Typ hat jetzt einen negativeintrag bei der Schufa, was sich auf Banken, Telekomverträge usw. auswirkt. Hat man Chancen auf eine Lohnpfändung kann es sogar sein das der Arbeitgeber nicht mitspielt bzw. er keinen neuen Job bekommt.

Deutschland ist was das angeht ein echter Witz! Es gibt da dieses passende Sprichwort: Geld und Geschäfte betrachtet man am besten vollkommen emotionslos. Da ist was wahres dran. ;)

Ph03n!X
2016-09-23, 15:56:59
Gestern mit dem GV gesprochen.Der war 3 Wochen im Urlaub. So langsam habe ich das Gefühl das der nicht mitspielen möchte. Meinte ich soll abwarten ob Oktober was kommt. Er müsste sonst eh irgendeine 14 Tages Frist abwarten wenn er den Schuldner nicht antrifft

Ph03n!X
2016-10-12, 09:13:55
Hat diesen Monat noch nicht gezahlt. Nach dem Kroatien Urlaub mit dem GV sprechen und den nun fisten lassen. Es ist nun genug gewartet worden.