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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto abmelden


alice.dj
2016-01-14, 22:12:43
Hallo,

ich habe heute mein Auto auf bekannten Plattformen zum Verkauf angebote. Es ging sehr schnell, morgen will schon der erste Käufer kommen und Bar zahlen.

Frage 1: Das auto ist noch angemeldet, Kennzeichen will ich nicht mitgeben.

Wie ich gegoogelt habe, braucht man zum abmelden den Brief und den KFZ schein und die Schilder und muss zum Amt damit oder? Ich jeden Musterkaufvertrag steht aber, dass ich dem Käufer diese Papiere mit dem Kauf übergeben soll....

Wenn ich das Geld habe und er die Papiere, wie melde ich dann ab?

Monkey
2016-01-14, 22:16:31
Er bekommt den Brief, du behälst die Schilder und den Schein würde ich jetzt sagen.

P2oldi
2016-01-14, 22:38:50
warum willst Du die Schilder behalten?

Ich kenn es so, daß Auto verkauft wird (inkl. Schilder), und der Käufer hat sich um die Ummeldung zu kümmern. Darum auf jeden Fall Uhrzeit des Verkaufs im Vertrag festhalten wg. Knöllchen etc. Dann Versicherung Bescheid geben und Thema durch.

Weil sonst mußt Du es erst abmelden, der Käufer muss sich rote Nummern(?) besorgen etc. pp. imho viel zu kompliziert...

kiX
2016-01-14, 22:52:22
warum willst Du die Schilder behalten?

Ich kenn es so, daß Auto verkauft wird (inkl. Schilder), und der Käufer hat sich um die Ummeldung zu kümmern. Darum auf jeden Fall Uhrzeit des Verkaufs im Vertrag festhalten wg. Knöllchen etc. Dann Versicherung Bescheid geben und Thema durch.

Weil sonst mußt Du es erst abmelden, der Käufer muss sich rote Nummern(?) besorgen etc. pp. imho viel zu kompliziert...
Ich habs grad erst durch und hab mir rote Kennzeichen nach Abmeldung geholt und daran ist nix kompliziert. Im Gegenteil, der Käufer kann sich on Nullkommanix on seinem Rathaus rote Schilder holen und die mitbringen. Es ist extrem simpel und rechtlich eben die sicherste Lösung - Auto ist verkauft und abgemeldet, der Verkäufer ist dann komplett raus im Schadensfall oä.

noid
2016-01-14, 23:13:49
Hallo,

ich habe heute mein Auto auf bekannten Plattformen zum Verkauf angebote. Es ging sehr schnell, morgen will schon der erste Käufer kommen und Bar zahlen.

Frage 1: Das auto ist noch angemeldet, Kennzeichen will ich nicht mitgeben.

Wie ich gegoogelt habe, braucht man zum abmelden den Brief und den KFZ schein und die Schilder und muss zum Amt damit oder? Ich jeden Musterkaufvertrag steht aber, dass ich dem Käufer diese Papiere mit dem Kauf übergeben soll....

Wenn ich das Geld habe und er die Papiere, wie melde ich dann ab?

_Immer_ das Auto ohne Schilder abgeben - und, jede Wette will der noch den Preis drücken. Abwarten, der "findet" sicherlich noch diverse Sachen, welche natürlich komplett kaputt sind.

Monkey
2016-01-14, 23:28:41
_Niemals_ das Auto ohne Schilder abgeben - und, jede Wette will der noch den Preis drücken. Abwarten, der "findet" sicherlich noch diverse Sachen, welche natürlich komplett kaputt sind.


Du meinst MIT Schilder oder?

CyRuS
2016-01-14, 23:30:54
am besten wenn möglich immer abgemeldet und ohne schilder verkaufen.

es gibt assis die fahren damit monate rum und sogar ins ausland! viel spaß

vertrauen ist gut, kontrolle ist besser.

Cherry79
2016-01-15, 04:56:59
am besten wenn möglich immer abgemeldet und ohne schilder verkaufen.

es gibt assis die fahren damit monate rum und sogar ins ausland! viel spaß

vertrauen ist gut, kontrolle ist besser.

Eben für solche Fälle hilft ein korrekt (inkl. Datum + Uhrzeit) ausgefüllter Kaufvertrag.
Ich hatte so einen Fall auch schonmal. Ja, dann kam auch tatsächlich eine Nachfrage von Blau-Weiß, weil der Depp scheiße gebaut hatte. Hat sich unter Verweis auf den Kaufvertrag aber sofort (für mich) in Luft aufgelöst.
Die Zeit, die ich fürs Abmelden auf dem Amt rumgesessen hätte, wäre länger gewesen als der Aufwand, den ich im Nachhinein zum beantworten der beiden Briefe benötigte, die der Nichtabmelder verursacht hat.

Oid
2016-01-15, 08:34:05
Für beide Seiten am sichersten und praktikabelsten ist wohl das Auto mit den Schildern des Verkäufers zu überführen:
- Der Käufer verpflichtet sich im Kaufvertrag, das Kfz unverzüglich umzumelden.
- Baut der Käufer bei der Überführung einen Unfall, wird nicht der Verkäufer hochgestuft, weil mit der Übergabe des Fahrzeugs auch die Versicherung auf den Käufer übergeht. Inwiefern man in diesem Fall als Verkäufer noch beim Papierkram gearscht ist, kann ich mangels Erfahrung allerdings nicht sagen ;). Die Vorgehensweise setzt natürlich voraus, dass im Vertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe festgehalten sind.

Die Alternative wäre halt, dass ich der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen holt. ABER dafür benötigt der Käufer die Fahrzeugpapiere und HU-Unterlagen. Immherin kann das Kurzzeitkennzeichen seit letztem Jahr euch am bisherigen Standort des Fahrzeugs beantragt werden. Etwas umständlich das Ganze (seit 1. April 2015).

Ich habs grad erst durch und hab mir rote Kennzeichen nach Abmeldung geholt und daran ist nix kompliziert. Im Gegenteil, der Käufer kann sich on Nullkommanix on seinem Rathaus rote Schilder holen und die mitbringen. Es ist extrem simpel und rechtlich eben die sicherste Lösung - Auto ist verkauft und abgemeldet, der Verkäufer ist dann komplett raus im Schadensfall oä.
Rote Kennzeichen als Privatperson? Seit wann geht das so einfach?

KakYo
2016-01-15, 08:51:00
Immer ohne Kennzeichen verkaufen. Begeht der Käufer einen bewaffneten Raubüberfall und nutzt die Kiste als Fluchtwagen stürmt das SEK erstmal deine Bude oder holt dich von der Arbeit ab. Klar ist das ein seltenes Szenario und im Nachhinein klärt es sich vielleicht auf...aber kannst du garantieren das die Personalien des Käufers stimmen?

Desweiteren hätte ich keine Lust 20 Euro für neue Kennzeichen zu bezahlen sondern verwende die alten weiter. Wenn dem Käufer die 20 Euro für kurzzeit Kennzeichen an den arsch gebacken sind beim Kauf eines Autos für 1000 Euro plus....dann läuft da eh was schräges.

Rote Kennzeichen gibt es nicht mehr so trivial. Sachverständige und Händler mit bestimmten Auflagen bekommen die.

Oid
2016-01-15, 08:53:30
_Niemals_ das Auto ohne Schilder abgeben - und, jede Wette will der noch den Preis drücken. Abwarten, der "findet" sicherlich noch diverse Sachen, welche natürlich komplett kaputt sind.
Hä, wer macht das nicht so ^^? Ich gehe mal davon aus, dass der Vertrag eh erst vor Ort geschlossen wird. Sowas macht man vorab mindestens per Handschlag. Wenn der Käufer schon vorab auf eine Einigung per Mail/Telefon drängt, wäre das für mich schonmal Anlass dessen Seriösität anzuzweifeln und es bei den Formalitäten etwas genauer zu nehmen (Perso zeigen lassen und kopieren, etc.).

FireFrog
2016-01-15, 09:24:14
Das Sicherste wie viele hier schon schreiben ist Auto vorher abmelden und alte Kennzeichen behalten.

An sich kannst du dem Käufer das Auto auch angemeldet mit geben aber genaue Uhrzeit und Datum im Kaufvertrag vermerken, aber wie viele hier schon schreiben, kann es recht aufwendig werden wenn der Käufer das KFZ nicht ummeldet (was er eigentlich direkt nach der Heimfahrt zu tun hat).

Rote Nummernschilder zu bekommen wurde letztes Jahr deutlich erschwert,
daher ist es recht kompliziert ein Auto zu kaufen, dass nicht gerade um die Ecke steht und man keinen Hänger für ein Auto hat.

Kurz und knapp, Auto abmelden und verkaufen ist das beste für dich, für den Käufer kann das halt etwas komplizierter werden.

hesTeR-
2016-01-15, 09:27:56
NIEMALS mit schildern verkaufen nie nie nie, man kann sich bei jeder Zulassungsstelle GELBE schilder besorgen, die sind nicht rot. Rote bekommen nur gewerbetreibende.

der soll sich gelbe schilder besorgen, die mitbringen und gut ist.

also nochmal:

du stellst den Waagen dort hin OHNE deine Kennzeichen.

Der Käufer kommt MIT Gelben Kennzeichen zu dir und guckt ob er den Waagen kaufen möchte.

Er zahlt dir den Kaufpreis in Bar zu 100% unterschriebt den Kaufvertrag und du gibst Ihm Fahrzeugschein und Brief und Tschüss

Dann meldest du noch dein Waagen ab und gut ist.

Wenn du nett bist könnt ihr auch ZUSAMMEN mit deinem Waagen zur zulassungsstelle fahren und das alles dort gemeinsam machen, dann kann er den Waagen nämlich Ummelden und nicht du abmelden und er neu anmelden. Das spart geld

MartinRiggs
2016-01-15, 09:41:17
Gelbe Kurzzeitkennzeichen bekommt der eventuelle Käufer nur wenn der Wagen schon abgemeldet ist.

Um die Kurzzeitkennzeichen zu bekommen muss der Käufer nämlich mit Kopie von Fahrzeugbrief, Schein und Tüv zu seiner Zulassungstelle, seit der Verschärfung der Regeln sind Kurzzeitkennzeichen echt umständlicher Mist.
Die Zulassungstelle kann aber keine Kennzeichen ausstellen auf ein Fahrzeug was noch angemeldet ist.

ed1k
2016-01-15, 09:47:40
NIEMALS mit schildern verkaufen nie nie nie, man kann sich bei jeder Zulassungsstelle GELBE schilder besorgen, die sind nicht rot. Rote bekommen nur gewerbetreibende.

der soll sich gelbe schilder besorgen, die mitbringen und gut ist.

also nochmal:

du stellst den Waagen dort hin OHNE deine Kennzeichen.

Der Käufer kommt MIT Gelben Kennzeichen zu dir und guckt ob er den Waagen kaufen möchte.

Er zahlt dir den Kaufpreis in Bar zu 100% unterschriebt den Kaufvertrag und du gibst Ihm Fahrzeugschein und Brief und Tschüss

Dann meldest du noch dein Waagen ab und gut ist.

Wenn du nett bist könnt ihr auch ZUSAMMEN mit deinem Waagen zur zulassungsstelle fahren und das alles dort gemeinsam machen, dann kann er den Waagen nämlich Ummelden und nicht du abmelden und er neu anmelden. Das spart geld

Ohne Fahrzeugschein und Brief abmelden?

noid
2016-01-15, 09:58:46
Du meinst MIT Schilder oder?


Danke, ja. Nur ohne Schilder.

Unioner86
2016-01-15, 10:50:29
Leute, Leute wieviel teilweise Halbwahrheiten hier wieder geschrieben werden und alles durcheinander gebracht wird. Nur kurz soviel: Auto niemals!!! angemeldet verkaufen, es sei denn, es ist ein vetrauenswürdiges Familienmitglied, selbst da eigentlich nicht.
Vor dem Verkauf mit dem Original Fahrzeugbrief, Original Fahrzeugschein und deinen Nummernschildern zu deiner KFZ Zulassungsstelle und das Auto dort abmelden.
Der Käufer, so kein Händler, bleibt die Möglichkeit mit gelben Kurzzeitkennzeichen oder mit einem Trailer das Auto abzuholen. Sollte er ein Händler sein, kommt er mit roten Kennzeichen.
Alle anderen Experimente solltest du tunlichst vermeiden, das sonst erhebliche Kosten oder Unannehmlichkeiten auf die zukommen könnten. Ich spreche nicht nur aus eigener Erfahrung!

RoNsOn Xs
2016-01-15, 10:52:04
Die Alternative wäre halt, dass ich der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen holt. ABER dafür benötigt der Käufer die Fahrzeugpapiere und HU-Unterlagen. Immherin kann das Kurzzeitkennzeichen seit letztem Jahr euch am bisherigen Standort des Fahrzeugs beantragt werden. Etwas umständlich das Ganze (seit 1. April 2015).
Für Kurzzeitkennzeichen brauchst du keinerlei Papiere. AUsgehändigt werden einen die Schilder beim Amt mitsamt einem roten Kärtchen, das vor Fahrtantritt ausgefüllt werden muss mit den Daten aus dem Fzg.-Schein.
Alles letztes Jahr gemacht.
Tip: günstige 1-5-Tages-Zulassungen gibt es ganz entspannt online zu bestellen, inklusive evB-Nr, die man aktiviert und mit dieser zum Amt geht. Darauf hin bekommt man die Schilder. Kostet summa summarum ca. 75 Euro weiß ich noch.

edit: sehe gerade deinen Stand 2015. Meiner war September 2014. Ist das wirklich so mit den Papieren +HU? Immer hin gibt es immer noch Online-Kurzzeitkennzeichen-Anbieter.


Rote Kennzeichen als Privatperson? Seit wann geht das so einfach?
Eben. Rote Kennzeichen bekommen nur gewerbliche Verkäufer.

piker
2016-01-15, 11:06:25
Hallo,

ich habe heute mein Auto auf bekannten Plattformen zum Verkauf angebote. Es ging sehr schnell, morgen will schon der erste Käufer kommen und Bar zahlen.

Frage 1: Das auto ist noch angemeldet, Kennzeichen will ich nicht mitgeben.

Wie ich gegoogelt habe, braucht man zum abmelden den Brief und den KFZ schein und die Schilder und muss zum Amt damit oder? Ich jeden Musterkaufvertrag steht aber, dass ich dem Käufer diese Papiere mit dem Kauf übergeben soll....

Wenn ich das Geld habe und er die Papiere, wie melde ich dann ab?

ich komme soeben von der kfz zulassungsstelle und habe mein wagen abgemeldet.

ich brauchte den kfz schein und die kennzeichen. von den kennzeichen habe ich an ort und stelle die plaketten abgekratzt und sie direkt dort entsorgt.

7,70€ bezahlt, fertig :smile:

Wuzel
2016-01-15, 11:08:43
Gelbe Kurzzeitkennzeichen bekommt der eventuelle Käufer nur wenn der Wagen schon abgemeldet ist.

Um die Kurzzeitkennzeichen zu bekommen muss der Käufer nämlich mit Kopie von Fahrzeugbrief, Schein und Tüv zu seiner Zulassungstelle, seit der Verschärfung der Regeln sind Kurzzeitkennzeichen echt umständlicher Mist.
Die Zulassungstelle kann aber keine Kennzeichen ausstellen auf ein Fahrzeug was noch angemeldet ist.

'Mist' trifft es nicht mal im Ansatz ;)

Man kann Problemfrei ein angemeldetes Auddo verkaufen. Halt Datum und wichtig die vereinbarte Frist zur Ummeldung (meist nächster Werktag - bzw. 48h) in den Vertrag.
Passieren kann einem da nix.

Abmelden kann man ein Auddo auch online, da ist im Schein so ein abzieh Feld für - und unter den Plaketten. Die Nummer/Code (s) muss man online dann angeben - fertich.

Unioner86
2016-01-15, 11:56:36
Man kann Problemfrei ein angemeldetes Auddo verkaufen. Halt Datum und wichtig die vereinbarte Frist zur Ummeldung (meist nächster Werktag - bzw. 48h) in den Vertrag.
Passieren kann einem da nix.



Ich wünsche dir viel Glück!

Marodeur
2016-01-15, 12:15:08
Ich hatte beim Jeep jedenfalls keine Probleme den angemeldet zu verkaufen. War aber auch kein "Was letzter Preis?" Typ, die hatte ich schon viele Tage zuvor abgewimmelt...

ed1k
2016-01-15, 13:52:27
Das Problem ist halt immer, wer kauft denn ein Auto ohne Probegefahren zu haben? Und: Wenn ich ein Auto suche, dann gucke ich mir viele an, müsste ich jedes mal 75,- bezahlen -> Nicht cool. Ergo verliert man so viele potentielle Käufer.

Dennoch ist man natürlich auf der sicheren Seite wenn man abgemeldet hat.

(del)
2016-01-15, 15:20:07
sehe gerade deinen Stand 2015. Meiner war September 2014. Ist das wirklich so mit den Papieren +HU? Immer hin gibt es immer noch Online-Kurzzeitkennzeichen-Anbieter.
Seit 01.04.2015 HU erforderlich.

Wuzel
2016-01-15, 15:49:29
Ich wünsche dir viel Glück!

Wieso Glück?

Die Überführungsfahrt ist bei Zulassungsstelle (Veräußerungsmeldung) und Versicherung angemeldet, der Vertrag entsprechend formuliert.

In dem Fall hat der Wagen für max. 48h (bei meiner Versicherung) Haftpflicht für den neuen Besitzer und in einem Schadensfall werde ich nicht hochgestuft.

Sollte damit eine Straftat begangen werden, habe ich den Vertrag + die Veräußerungsmeldung.

Also, was sollte mir passieren?

sun-man
2016-01-15, 15:58:49
Das Problem wird dann auftauchen wenn Du nem Betrüger aufläufst der den Wagen nicht um- oder abmeldet und mit Deinen alten Schildern rumfährt oder den wagen, wie im Beispiel, gleich ins Ausland schiebt.

http://www.frag-einen-anwalt.de/KFZ-wird-nach-Kauf-nicht-umgemeldet-Konsequenzen---f231744.html

http://www.nr-kurier.de/artikel/25184-polizei-gibt-tipps-zum-privaten-autoverkauf

WENN Du an einen Betrüger kommst hat der auch falsche Papiere von sich dabei und Du stehst da.

Ich hab meinen aber auch mit Schildern und allem drum und dran nach Berlin verkauft. Windiger Typ - Pole, kam mit noch nem Polen und einen Türken. Mir wurde ganz anders. Ging aber alles völlig problemlos gut

Crop Circle
2016-01-15, 16:13:51
Das Problem ist halt immer, wer kauft denn ein Auto ohne Probegefahren zu haben? Und: Wenn ich ein Auto suche, dann gucke ich mir viele an, müsste ich jedes mal 75,- bezahlen -> Nicht cool. Ergo verliert man so viele potentielle Käufer.

Dennoch ist man natürlich auf der sicheren Seite wenn man abgemeldet hat.
Seh ich auch so. Und außerdem darf man das Auto nach dem Abmelden nicht mehr auf öffentlichen Straßen parken.

Wuzel
2016-01-15, 17:36:34
Das Problem wird dann auftauchen wenn Du nem Betrüger aufläufst der den Wagen nicht um- oder abmeldet und mit Deinen alten Schildern rumfährt oder den wagen, wie im Beispiel, gleich ins Ausland schiebt.

http://www.frag-einen-anwalt.de/KFZ-wird-nach-Kauf-nicht-umgemeldet-Konsequenzen---f231744.html

http://www.nr-kurier.de/artikel/25184-polizei-gibt-tipps-zum-privaten-autoverkauf

WENN Du an einen Betrüger kommst hat der auch falsche Papiere von sich dabei und Du stehst da.

Ich hab meinen aber auch mit Schildern und allem drum und dran nach Berlin verkauft. Windiger Typ - Pole, kam mit noch nem Polen und einen Türken. Mir wurde ganz anders. Ging aber alles völlig problemlos gut

Ja und was passiert mir jetzt konkret - welchen Schaden erleide ich?
Dazu, wie geschrieben, wurde die Veräußerung gemeldet!

https://de.wikipedia.org/wiki/Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsanzeige

Mir passiert absolut 0,0 - ich bin komplett draußen aus der Nummer.

sun-man
2016-01-15, 17:41:45
So, Du meldest die Kiste ab und den neuen Besitzer gibt es nicht weil Du falsche Daten hast. Kannst nicht abmelden, hast kein Auto mehr, keine Kennzeichen. Worst Case - ist mir klar. Ich hab auch Glück gehabt und alles ging gut.

Dein Schaden beginnt mit steigenden Versicherungsprämien weil auf Dein Kennzeichen, was ja nicht abgemeldet ist, etwas passiert. Mit Rennerei, Telefoniererei usw..

Schlußendlich musst Du einfach etwas aufpassen, mehr wollte ich dazu gar nicht sagen. Machst Du einen Fehler oder meldet es selber zu spät ab....oder der Käufer sitzt da mit seinen 10.000€ und meint "Huch, ich hab meinen Ausweis vergessen. Ich gebe Dir 5000 und komme morgen mit dem Ausweis vorbei"....üblicherweise kommt mittlerweile oft nach dem Kauf ein Anruf "Auto ist in der Werkstatt. Motorschaden, soll 4500€ kosten. Gib mir Geld zurück oder wir einigen uns - oder ich fahre so weiter mit dem rum"......"Auto ist kaputt. Ich schicke Dir die Papiere, Du mir mein Geld und dann lassen ich den Wagen zu Dir schleppen" (Wagen ist aber schon im Ausland, Geld weg, Auto weg, kannst nicht abmelden, Unfälle in Rumänien.....).

Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen dem Versicherer mitgeteilt werden und der Erwerber diese Angaben mit unterschrieben hat. Unterbleibt diese Mitteilung, kann der Versicherer im Kaskoschadensfall leistungsfrei werden. Der Unfallschaden wirkt sich auf den Versicherungsvertrag des Erwerbers aus.

Wuzel
2016-01-15, 17:48:02
So, Du meldest die Kiste ab und den neuen Besitzer gibt es nicht weil Du falsche Daten hast. Kannst nicht abmelden, hast kein Auto mehr, keine Kennzeichen. Worst Case - ist mir klar. Ich hab auch Glück gehabt und alles ging gut.

Dein Schaden beginnt mit steigenden Versicherungsprämien weil auf Dein Kennzeichen, was ja nicht abgemeldet ist, etwas passiert. Mit Rennerei, Telefoniererei usw..

Schlußendlich musst Du einfach etwas aufpassen, mehr wollte ich dazu gar nicht sagen. Machst Du einen Fehler oder meldet es selber zu spät ab....oder der Käufer sitzt da mit seinen 10.000€ und meint "Huch, ich hab meinen Ausweis vergessen. Ich gebe Dir 5000 und komme morgen mit dem Ausweis vorbei"....


NEIN!

Ich habe es schon geschrieben gehabt:

In dem Fall hat der Wagen für max. 48h (bei meiner Versicherung) Haftpflicht für den neuen Besitzer und in einem Schadensfall werde ich nicht hochgestuft.


Das ganze ist eine 'Überführungsfahrt' und klipp und klar geregelt. Unter den Versicherungen gibt es Unterschiede, die 48h sind wohl das gesetzliche Minimum.

sun-man
2016-01-15, 17:54:55
Na dann hau mal rein. Ich traue dem ADAC da durchaus. Da stehen die Infos auf der Page. Mir solls ja egal sein. Wie gesagt, bei mir hats auch geklappt.

Wuzel
2016-01-15, 18:01:02
Na dann hau mal rein. Ich traue dem ADAC da durchaus. Da stehen die Infos auf der Page. Mir solls ja egal sein. Wie gesagt, bei mir hats auch geklappt.

Beim ADAC steht es genau so, wie ich es auch geschrieben habe:

Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen dem Versicherer mitgeteilt werden und der Erwerber diese Angaben mit unterschrieben hat.


Das ganze BlaBla kommt von Stammtischgeschwätz und Leuten die sich halt nicht vorher informiert haben - und dann auf die Nase gefallen sind.

Edit: Link https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/versicherungsrecht/autokauf-verkauf/autoverkauf/default.aspx?ComponentId=34643&SourcePageId=48848

(del)
2016-01-15, 18:52:30
Ich habe in meine Kaufverträge immer den Passus reingesetzt "Käufer verpflichtet sich, das Automobil nicht in Betrieb zu nehmen / auf eigener Achse zu bewegen, bevor es abgemeldet/umgemeldet wurde." Damit dürfte man rechtlich aus dem Schneider sein. Jeglicher selbstverschuldete Unfallschaden wird damit zu einem Eingeständnis, gegen diese Vereinbarung verstoßen zu haben. :D

Unioner86
2016-01-16, 12:11:35
Beim ADAC steht es genau so, wie ich es auch geschrieben habe:



Das ganze BlaBla kommt von Stammtischgeschwätz und Leuten die sich halt nicht vorher informiert haben - und dann auf die Nase gefallen sind.

Edit: Link https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/versicherungsrecht/autokauf-verkauf/autoverkauf/default.aspx?ComponentId=34643&SourcePageId=48848

Na gut, da ja das alles Stammtischgeschwätz ist, kurz was uns passierte:
Auto verkauft, Kaufvertrag mit dt. Personalausweis des Käufers gemacht. Alles für die Versicherung notiert im Kaufvertrag, Zeit usw.. Gleiches für die Zulassungsstelle ausfüllen lassen. Bar bezahlt, Auto angemeldet übergeben.
Nächsten Tag meldet sich die Polizei, das Auto liegt überschlagen im Stadtstraßengraben, wurde ein illegales Rennen gefahren. Fahrer flüchtig, Feuerwehr, Abschleppdienst und Grünflächenamt haben uns eine deftige Rechnung präsentiert. Und da kamen wir nach Gesetzeslage nicht!!! raus. Hatten über all in die Bescheide Widerspruch eingelegt, keine Chance. So, nur als kleines Beispiel. Und da gibt es noch ganz andere Fälle. Nicht auszumalen der Typ hätte noch einen Menschen geschadet, dann hätte die Polizei uns aus den Betten geholt. Ganz zu schweigen der Stress auch noch mit der Polizei, aber das konnten wir Gott sei Dank wegen des Kaufvetrages belegen. Fahrer / Käufer ware übrigens ein vorbestrafter Migrant mit dt. Personalausweis.

Wuzel
2016-01-17, 13:24:01
Na gut, da ja das alles Stammtischgeschwätz ist, kurz was uns passierte:
Auto verkauft, Kaufvertrag mit dt. Personalausweis des Käufers gemacht. Alles für die Versicherung notiert im Kaufvertrag, Zeit usw.. Gleiches für die Zulassungsstelle ausfüllen lassen.....

Genau das kann dann eben nicht stimmen. Weil die Polizei dann garantiert nicht beim Verkäufer vorbeikommt, da dieser gar nicht mehr als Halter eingetragen ist ;)
Auch Strafzettel etc. kommen bei einem dann eben nicht mehr vorbei - sondern direkt zum eingetragenen Halter - also Käufer.

Da ich selbst schon bei einer Überführung geblitzt wurde (Asche über mein Haupt :freak: ), kann ich ein Lied davon singen :D

Das einzige was immer kritisch sein kann, ist die Versicherungsseite. Da kann es schon mal passieren, das man sich zur Sache äußern muss (wenn etwas wirklich gravierendes passiert sein sollte).
Aber mehr passiert einem nicht.
Rechtlich gesehen ist man weder Halter/Besitzer noch Versicherungsnehmer des Fahrzeuges ;)

Im Prinzip ist das alles eigentlich ganz einfach und gesetzlich komplett durchgeregelt. Nur die Krauts bekommen - wie immer - ihre 'german Angst' und drehen komplett am Rad.
Ist immer lustig, wenn dann als Argumentation '..ich habe von einem Bekannten gehört...' und 'in der Bildzeitung stand...' kommt :freak:

CokeMan
2016-01-17, 15:33:15
Ich habe das mal gedanklich durchgespielt wenn ich jetzt ein Auto kaufen würde.

1. Ich gucke an einem Samstag ca. 3 Autos an, für eines davon entscheide ich mich.
2. Am Montag komme ich wieder beim Verkäufer vorbei und übergeben das Geld Bar, Kaufvertrag usw. wird unterschrieben.
Der Verkäufer demontiert gleich seine Nummernschilder, meldet das Auto ab ;(
3. Ich fahre mit Fahrzeugbrief \ Schein zurück nach Hause --> Zulassungstelle und melde das Fahrzeug an.
4. Ich hole das Fahrzeug beim Verkäufer mit meine Nummernschildern ab.

Beudeutet ich muss 3 mal Fahren, bei einem Auto das ca. 100 KM entfernt ist wären das dann 600 KM Fahrt :frown:
Fragen geht das auch irgendwie besser ?

KakYo
2016-01-17, 15:42:29
1. Bleibt unangetastet
2. Du überweist das Geld, Vertrag per Fax und nutzt den zulassungs Dienst des Händlers, kostet einen fuffi und zwei Unterschriften für die Vollmacht
3. Du holst das Auto ab oder lässt es für einen weiteren fuffi vom zulassungsdienst bringen

Kohle oder Zeit...ein was muss man investieren :)

Seb28
2016-09-16, 13:41:44
Naja, ganz einfach, du meldest dein Auto ab und er meldet ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung an.
Seit 2015 gibts da eine neue Regelung und der kann das Kennzeichen auf am Fahrzeugsstandort beantragen.(Hier mehr zur neuen Regelung (http://www.direkt-kurzzeitkennzeichen.de/neue-regelung2015-kurzzeitkennzeichen.html))
Er muss also eine Versicherung fürs Kurzzeitkennzeichen abschließen und dann bekommt er die evb-Nummer mit der es das Kennzeichen dann holen kann.
Ich hoffe jetzt ist alles Klar :)

[dzp]Viper
2016-09-16, 14:01:38
2. Am Montag komme ich wieder beim Verkäufer vorbei und übergeben das Geld Bar, Kaufvertrag usw. wird unterschrieben.
Der Verkäufer demontiert gleich seine Nummernschilder, meldet das Auto ab ;(

Wenn er das Auto am selben Tag abmeldet, kannst du mit ihm mitfahren und und dir Überführungskennzeichen besorgen. Somit kannst du das Auto direkt mitnehmen.
Die evb-Nummer bekommst du sofort bei deiner Versicherung (innerhalb von 10 Minuten).

Oder ihr haltet vertraglich fest, dass du das Auto abmeldest. Dann fährst du eben mit seinem Nummernschild nach Hause und meldest das Fahrzeug am nächsten Tag auf dich um.