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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Elterngeldberechnung


Stormtrooper
2016-01-16, 08:31:43
Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Es heißt ja immer das Elterngeld ist steuerfrei und erhöht nur die Steuerprogression.
Warum steht aber nun auf der Berechnung auf einmal ein Steuerbetrag der vom Elterngeld abgezogen wird?

Backbone
2016-01-16, 08:34:34
In Steuerfragen sind solche 3Zeiler sinnlos --> Glaskugel.

Vielleicht findest du hier schon Ansätze.

http://mobil.stern.de/wirtschaft/geld/steuern-die-fallen-des-elterngeldes-3224708.html

Monger
2016-01-16, 10:39:57
Elterngeld lässt sich wirklich nicht in drei Zeilen erschlagen. Aber: Elterngeld ist ja dazu gedacht, deinen Netto-Verdienstausfall zu kompensieren.

Wobei das nicht ganz korrekt ist: nicht alles in deinem Netto wird anerkannt. De facto wird dein Brutto genommen, bestimmte Nebenkosten werden angerechnet, spezielle nicht. Deshalb weicht das Netto was für die Elterngeldberechnung herangezogen wird leicht von deinem tatsächlichen Netto ab.

Die Berechnungen sind so kompliziert, dass sich nichtmal die örtliche Landesbank darauf festlegen will wieviel Geld man eigentlich wirklich rauskriegt.

Ich hab jetzt deine Dokumente nicht vorliegen, keine Ahnung was das ist. Aber eben gerade WEIL Elterngeld netto gerechnet wird, kann es eigentlich nicht neu versteuert werden. Steuer ist ja de facto bereits abgegolten.

Stormtrooper
2016-01-16, 11:22:21
Ich hab jetzt deine Dokumente nicht vorliegen, keine Ahnung was das ist. Aber eben gerade WEIL Elterngeld netto gerechnet wird, kann es eigentlich nicht neu versteuert werden. Steuer ist ja de facto bereits abgegolten.
Ja das habe ich ja auch überall gelesen.
Genauso das Elterngeld steuerfrei ist und nur der Steuerprogression unterliegt und deswegen auch eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden muß.
Auf der Anlage der Berechnung steht bei uns aber.
Elterngeldliche Abzüge für Steuern und darunter
Einkommenssteuer laut elterngeldrechtlichem Steuerprogramm.
Dann hängt ein weiterer Zettel hinten dran.
Mit Verweis auf hier.
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2e.html

Backbone
2016-01-16, 11:39:33
Zitat aus meinem Link oben:

Das Elterngeld wirkt auf den ersten Blick simpel: Es gibt einfach bis zu 14 Monate lang 67 Prozent des letzten Nettogehalts. Aber es gibt einige Besonderheiten, die man kennen sollte. So ist das Elterngeld zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es die Steuerbelastung für das übrige Einkommen erhöht.
Teil des Elterngelds zurücklegen
Gerechnet wird wie folgt: Das Finanzamt berechnet zum einen den Steuersatz für das reguläre Einkommen ohne Elterngeld, danach den (höheren Satz) für das Einkommen plus Elterngeld. Dieser höhere Steuersatz gilt dann für das reguläre Einkommen. Ein Beispiel: Herr Müller hat im Jahr nach der Geburt des Kindes 50.000 Euro verdient, es gab 18.000 Euro Elterngeld. Für die 50.000 Euro beträgt der Steuersatz 13,96 Prozent - für 68.000 Euro betrüge er 18,14 Prozent.
Diese 18,14 Prozent werden jetzt auf die 50.000 Euro angewandt: Und damit steigt die Steuer von 6980 Euro auf 9070 Euro - jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenfalls Kirchensteuer. Das Elterngeld von 18.000 Euro führt also zu einer Steuer-Mehrbelastung von 2090 Euro. Das sollte bedacht werden und ein Teil des Elterngeldes als Rücklage für Steuernachzahlungen beiseite gelegt werden.

Stormtrooper
2016-01-16, 12:51:22
Zitat aus meinem Link oben:
Willst du nicht verstehen was ich schreibe.
Genau, in deinem Link steht, daß Elterngeld ist steuerfrei und unterliegt der Progression.

Ich will aber wissen, warum auf unserer Berechnung steht.
Elterngeldrechtliche steuerliche Abzüge.

Wenn ich nun nächstes Jahr eine Einkommenssteuererklärung mache, wird das Ganze ja dann "doppelt" besteuert.

sun-man
2016-01-16, 13:34:54
Also bei uns ist das zu lang her, ich hab diesen Schrieb auch nicht asap zur Hand. Kann aber nur raten - Frag das Amt und nicht uns. Ich wüsste wirklich nicht was das sein soll.

Kleiner Tip: Wir haben auf 2 Jahre gesplitet. Da fällt die Progression nicht so ins Gewicht.

[dzp]Viper
2016-01-16, 13:54:25
Elterngeld ist deutlich komplizierter geworden

14 Monate.. davon darf die Frau aber eigentlich nur 12 nehmen. 2 Davon stehen dem Mann zu (deswegen 14 Monate).
Nimmt der Mann die 2 Monate nicht, verfallen die 2 Monate komplett.

Zusätzlich gibt es jetzt noch Elterngeld + und einen Partnerschaftsbonus wenn beide Partner Elterngeld + für einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen.

Den genauen Zusammemhang bzgl. der Versteuerung habe ich auch noch nicht verstanden. Das ist totales Chaos und viel, viel zu kompliziert.