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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schützt GmbH auch Marken?


Khaane
2016-01-25, 19:48:23
Folgende Fallkonstellation in unserer aktuellen Rechtvorlesung (wir sollen uns hierzu Gedanken machen):

Die eingetragenen Pseudo-GmbH vertreibt seit Jahren verschiedene Getränkehalter in ihrem Onlineshop mit dem "Markennamen" Pseudo.
Die Pseudo-GmbH hat in dem Fall aber keinen Markenschutz des Namens "Pseudo" im Bereich von Getränkehaltern angemeldet und ist auch sonst nicht patentrechtlich geschützt.

Jetzt kommt ein zweiter Online-Händler ins Spiel und lässt sich "Pseudo" als Marke für den Bereich Getränkehalter und für den gesamten Onlinehandel als "Marke" eintragen - Darf die "Pseudo-GmbH" dem Neuen verbieten, sich das Markenrecht zu sichern?

Verletzt nicht sogar die alte "Pseudo-GmbH" das Markenrecht des zweiten Händlers, in dem Produkte mit dem Namen "PSEUDO" weiter vertrieben werden, obwohl der Name für den Bereich vom zweiten Händler geschützt wurde?

Joe
2016-01-25, 20:21:26
- Kein Jurist -

Mein Verständnis ist für diesen Fall:
Der neu kann sich die Namen Schützen lassen, Pseudo-GmbH darf Produkte unter dem Namen aber weitervertreiben. bzw Jeder der den Namen schon früher benutzt hat darf das.
In der Praxis kannst aber wohl durcheinander geben.

Stell dir vor Sony will sich "Let's Play" als Slogan sichern lassen, jetzt überleg Dir mal die Konsequenzen auf Youtube...

Plutos
2016-01-25, 20:23:13
Verbieten nicht, aber die Pseudo-GmbH kann nach den §§5 u. 12 MarkenG Widerspruch gegen die Eintrag der Marke durch den "Neuen" einlegen (http://dpma.de/docs/marke/widerspruchsgruende.pdf dürfte in genau diesem Fall zutreffend sein).
Im Widerspruchsverfahren können seit dem 1.10.2009 auch durch Benutzung erworbene ältere Kennzeichenrechte ("Benutzungsmarken" und geschäftliche Bezeichnungen) sowie der erweiterte Schutz im Inland bekannter Marken geltend gemacht werden, § 42 Absatz 2 MarkenG n.F. Diese Erweiterung der Widerspruchsgründe gilt aber nur für Widersprüche, die sich gegen Markeneintragungen richten, deren Anmeldung ab 1.10.2009 eingereicht wurde.

Verletzt nicht sogar die alte "Pseudo-GmbH" das Markenrecht des zweiten Händlers, in dem Produkte mit dem Namen "PSEUDO" weiter vertrieben werden, obwohl der Name für den Bereich vom zweiten Händler geschützt wurde?
Sofern die Marke ohne Widerspruch eingetragen wurde, dann IMHO ja.

Wenn der "Neue" ebenfalls unter dem Namen "Pseudo" auftritt, ist handelsrechtlich ggf. noch §37 HGB relevant, die Firma genießt nämlich durch die Handelsregistereintragung tatsächlich einen gewissen Schutz (aber eben nicht automatisch markenrechtlichen).