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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenkasse verweigert Krankengeld


WhiteVelvet
2016-02-22, 11:36:33
Hallo zusammen,

ich habe kürzlich Post von der Barmer bekommen, dass sie mir für 2 Wochen kein Krankengeld zahlen wollen, weil der Auszahlungsschein (so genannt vor dem 1.1.2016, seitdem ist es ein normales AU Formular) zu spät bei denen angekommen ist. Man hat nach Feststellung der AU beim Hausarzt eine Woche Zeit, dieses Formular zur Barmer zu bringen. Nun bietet mir mein Hausarzt aber an, dass ER dieses Formular weiterleitet. Das hat er aber nicht innerhalb der Frist.

Der Barmer ist es nun herzlich egal, dass ich keine Schuld trage. Sagten sogar, dass ja auf der Kopie für meine Akten draufstehen würde, dass man eine Woche Zeit hat. Ich hätte den Schein ja "angenommen". Habe mich aber auf den Hausarzt verlassen, dass der das auch weiß. Seit dem 1.1. ist das alles eh anders als vorher.

Hätte mich der Hausarzt oder die Barmer nicht ausdrücklich auf diese neue Regelung hinweisen müssen? Kann ich den Hausarzt nun in die Verantwortung ziehen? Die Barmer in meiner Stadt will noch versuchen, das mit deren Zentrale zu besprechen, dass ich das Geld noch bekomme. Aber falls die sich querstellen, was kann ich dann überhaupt noch tun? Der Schaden liegt im unteren vierstelligen Bereich.

hesTeR-
2016-02-22, 12:11:11
naja du lädst Verantwortung die eigentlich du hast auf deinen Arzt ab.

Der Arzt macht das ja aus Kulanz und hat es verschlampt.

Die Barmer hat dich ja ausdrücklich auf diese Regel hingewiesen, es steht ja groß auf dem Auszahlungsschein drauf.
Diesen hast du dir aus Bequemlichkeit aber Wahrscheinlich gar nicht angeguckt sondern direkt beim Arzt gelassen.

Schuld ist also die Arzthelferin bei deinem Arzt die das ganze aber nur aus "nettigkeit" für dich macht. Die kannst du jetzt natürlich anschwärzen....

Alternativ kannst du auf Kulanz der Barmer hoffen und wenn nicht würde ich das ganze als Lehrgeld verbuchen und zukünftig dinge mit enger Frist selber erledigen und noch im nachhinein die Schuld bei anderen suchen.

hansfrau
2016-02-22, 12:13:35
evtl mal beim HA nachfragen wann er das Formular abgeschickt hat und Ihn auf deine finanziellen Verluste hinweisen! Mal sehen was er zu sagen hat.

Korfox
2016-02-22, 13:39:39
Genau. Ich würde auch erstmal das Gespräch zum HA suchen und versuchen, das irgendwie zu klären.
Zumal auch dein HA dann nochmal mit der Barmer GEK klüngeln kann usw. usf.

Ich habe mit der Barmer GEK eigentlich extrem gute Erfahrungen gemacht.

Was genau meint die Barmer in deiner Stadt denn für eine Zentrale?
Meines Wissens geht sowas erst an den Sachbearbeiter in deiner Niederlassung und dann nurnoch eine Etage hoch zu den Finanzen...

WhiteVelvet
2016-02-22, 14:28:42
Bin morgen sowieso wieder beim Hausarzt wegen der nächsten AU, die bringe ich dann aber lieber selber zur Barmer :P Mir ist diese 1-Woche-Frist völlig neu und wenn mein Hausarzt dieses "als Dienstleistung anbietet" gehe ich davon aus, dass er weiß, was er macht...

Die Barmer in meinr Heimatstadt faxt solche AUs an die nächstgrößere Barmer in der nächstgrößeren Stadt, weil es dann dort wohl die Finanzabteilung gibt.

WhiteVelvet
2016-02-24, 18:55:24
Inzwischen ist es klar, wie es gelaufen ist: Ich habe meinem Hausarzt vertraut, dass er das Formular zügig zur Barmer bringt. Er sammelt aber immer erst einige Formulare und bringt sie dann viel zu spät zur Barmer. Das bestätigt er und auch die ortsansässige Barmer. Diese wollte heute oder morgen nochmal mit der Zentrale sprechen und alles erklären, dass ich keinen Einfluss auf die Sache hatte.

Es steht auch nirgends geschrieben, dass es innerhalb einer Woche abgegeben werden muss. Auch nicht auf dem Zettel, den die mir mitgegeben haben. Mein Hausarzt und seine Sprechstundenhilfe wussten das auch nicht.

Trotzdem kam heute ein Brief der Barmer, dass es zu spät angekommen ist und damit basta!

Was soll ich jetzt machen? Meinen Hausarzt auf Schadensersatz verklagen?

sw0rdfish
2016-02-24, 19:04:49
Viel Erfolg dabei! Sorry, aber das verstehe ich beim besten Willen nicht. Wenn man ne AU bekommt und es realistisch ist, dass es um Krankengeld geht (nicht nur ein Schnupfen) schickt man das persönlich ab oder gib es persönlich ab und zwar sofort.

Korfox
2016-02-24, 19:56:41
Da es um einen hohen Betrag geht:
Hast du eine Rechtschutz?
Die einwöchige Frist ist gesetzlich geregelt, wenn ich das richtig verstehe (ich bin kein Jurist, darf dir also keinerlei juristischen Rat geben).
http://www.finkenbusch.de/?p=776
Was daran interessant ist (und ich nur sehr eingeschränkt verstehe:

Der Arzt leitet die Bescheinigung an die Krankenkasse weiter

Ein Ruhen des Krankengeldanspruchs ist dann nicht gerechtfertigt, wenn die verspätete oder unterbliebene Meldung dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse zuzurechnen ist (z. B. durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung). Der Versicherte trägt auch dann nicht das Risiko des rechtzeitigen Zugangs, wenn die vom Arzt ausgehändigte Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit einen Vermerk nach § 5 Abs. 1 Satz 5 EFZG enthält (BSG, Urteil vom 28. 10. 1981, 3 RK 59/80).

[FALSCH AB HIER]

Wenn man sich nun das Urteil anschaut:
http://lexetius.com/2007,3971
Dann habe ich persönlich beim Überfliegen Schwierigkeiten, den Bezug zu finden. Da du aber betroffen bist gehe ich davon aus, dass du das aufmerksamer lesen wirst.
Und wenn der Bezug gegeben ist, dann kannst du deine Kasse nochmal unter Bezug auf das obige Urteil auffordern, die das Krankengeld zu zahlen.

[FALSCH BIS HIER}

Das Krankengeld ruht ansonsten nur um die Tage, die die AU zu spät eingegangen ist. Wenn sie nach 10 Tagen ankam, dann ruht das KG auch nur bis nach Ablauf dieser 10 Tage, danach ist es auch mit dieser AU zu zahlen, wenn ich den ersten Link richtig interpretiere.

Korfox
2016-02-24, 20:02:13
Hab' grad rausgefunden, warum ich den Bezug nicht gefunden habe.
Dashier ist das korrekte Urteil:
[url]https://www.jurion.de/Urteile/BSG/1981-10-28/3-RK-59_80[/url

EDIT: Und genau damit tappst du zu der Barmer GEK und machst denen Feuer. Das ging zwar in Berufung und Revision, aber der Revision wurde stattgegeben, denn:
Begründet ist die Berufung jedoch nicht. Das SG hat im Ergebnis zu Recht dem Klageantrag entsprochen.
Der Berufung hätte schon nicht stattgegeben werden dürfen.

Mortalvision
2016-02-24, 20:29:00
Warte mal ab, was Dein Hausarzt sagt. War das eine AU in Folge oder eine erstmalige AU mit längerer Wirkung? Ist vorher Lohnfortzahlung durch den AG geleistet worden?

deekey777
2016-02-24, 20:47:34
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html
Absatz 1, Nr. 5.

In so einem Fall sollte der Arzt seine Haftpflichtversicherung anrufen.

Blackland
2016-02-24, 22:28:56
Vor dem 01.01.2016 hast Du Pech und kannst nur auf Kulanz hoffen - ab 01.01.2016 ist alles geklärt, da der AN ja nur eine Kopie zum Verbleib in seinen eigenen Akten bekommt und sich darauf verlassen darf (Treu und Glauben, BGB).

https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/au-bescheinigung-ab-2016-mit-neuen-funktionalitaeten_242_306066.html

deekey777
2016-02-24, 22:41:17
Vor dem 01.01.2016 hast Du Pech und kannst nur auf Kulanz hoffen - ab 01.01.2016 ist alles geklärt, da der AN ja nur eine Kopie zum Verbleib in seinen eigenen Akten bekommt und sich darauf verlassen darf (Treu und Glauben, BGB).

https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/au-bescheinigung-ab-2016-mit-neuen-funktionalitaeten_242_306066.html
Ich sehe irgendwie nichts, was mit dem Thema zu tun hat.

WhiteVelvet
2016-02-24, 22:56:52
Danke Korfox, ich schaue mir das morgen mal in Ruhe an.

Es ist eine Folgebescheinigung... ich bekomme schon seit Juli Krankengeld. Da gab es auch noch Auszahlungsscheine, die ich selber angegeben habe. Seit dem 1.1. übernimmt das der Hausarzt. Mich wundert, dass der in keinster Weise aufgeklärt wurde.

Ansonsten hoffe ich wirklich für ihn, dass er eine Haftpflichtversicherung für sowas hat. Den Schaden hat er verursacht, nicht ich.

deekey777
2016-02-24, 23:05:07
Danke Korfox, ich schaue mir das morgen mal in Ruhe an.

Es ist eine Folgebescheinigung... ich bekomme schon seit Juli Krankengeld. Da gab es auch noch Auszahlungsscheine, die ich selber angegeben habe. Seit dem 1.1. übernimmt das der Hausarzt. Mich wundert, dass der in keinster Weise aufgeklärt wurde.

Ansonsten hoffe ich wirklich für ihn, dass er eine Haftpflichtversicherung für sowas hat. Den Schaden hat er verursacht, nicht ich.
Den § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V gibt es seit Jahren, was genau soll der Arzt nicht gewusst haben? Die Ärzte nehmen solche Sachen einfach nicht ernst, vor dem 01.08.2015 hielten viele Ärzte für nicht notwendig die Patienten darauf hinzuweisen, dass sie beim Krankengeldbezug spätestens am letzten Tag der AU sich weiter krank schreiben müssen - und schon war die AU nicht durchgängig und der Anspruch auf Krankengeld war weg.

Blackland
2016-02-25, 00:30:37
Ich sehe irgendwie nichts, was mit dem Thema zu tun hat.
WTF?? Gründlicher Lesen? ;)

"Wurde beim Ausfüllen etwas vergessen, verzögerten Rückfragen teilweise sogar die Krankengeldzahlung oder führten zu Missverständnissen. Ein vom Arzt verspätet ausgestellter Auszahlschein führte teilweise sogar zum Leistungsverlust."

Nach rechtzeitiger Vorlage beim Arzt wurde die Bescheinigung ausgefüllt und vom Versicherten wieder zurück an die Krankenkasse zur Auszahlung des Krankengeldes gegeben. Dieses Verfahren gehört nun teilweise der Vergangenheit an. Zukünftig wird nur noch durchgehend die AU-Bescheinigung genutzt und hierdurch vielfältige Probleme beseitigt.

Morale
2016-02-25, 00:38:13
WTF?? Gründlicher Lesen? ;)

"Wurde beim Ausfüllen etwas vergessen, verzögerten Rückfragen teilweise sogar die Krankengeldzahlung oder führten zu Missverständnissen. Ein vom Arzt verspätet ausgestellter Auszahlschein führte teilweise sogar zum Leistungsverlust."

Nach rechtzeitiger Vorlage beim Arzt wurde die Bescheinigung ausgefüllt und vom Versicherten wieder zurück an die Krankenkasse zur Auszahlung des Krankengeldes gegeben. Dieses Verfahren gehört nun teilweise der Vergangenheit an. Zukünftig wird nur noch durchgehend die AU-Bescheinigung genutzt und hierdurch vielfältige Probleme beseitigt.

Aber der Arzt hat ja, was auch immer, nicht abgegeben. Da nützen die Reformen ja nichts :)

Korfox
2016-02-25, 07:29:18
WTF?? Gründlicher Lesen? ;)

"Wurde beim Ausfüllen etwas vergessen, verzögerten Rückfragen teilweise sogar die Krankengeldzahlung oder führten zu Missverständnissen. Ein vom Arzt verspätet ausgestellter Auszahlschein führte teilweise sogar zum Leistungsverlust."

Nach rechtzeitiger Vorlage beim Arzt wurde die Bescheinigung ausgefüllt und vom Versicherten wieder zurück an die Krankenkasse zur Auszahlung des Krankengeldes gegeben.
Der Arzt hat jedoch im gegebenen Fall nicht zu spät ausgestellt, sondenr zu spät übermittelt. Auch der zweite Satz greift hier nicht, da der Arzt die Übermittlung übernommen hat.
Ansonsten sehe ich keinen Unterschied zwischen Folge-AU und Erstbescheinigung, was das von mir verlinkte angeht. Da wird nicht getrennt drauf eingegangen.
Ich denke nicht, dass der Arzt dafür gradestehen muss. Die Kasse hat die Leistung zu erbringen. Fertig.

WhiteVelvet
2016-02-25, 09:57:26
Gestern hat mir die Barmer in Briefform nochmal das Beweis-Fax mit dem späten Datum zugeschickt und den Abschlussworten "Eine Änderung ist nicht möglich!", also keine Zahlung und nichts, was ich dagegen tun könnte. Das Fax mit dem Sendedatum ist nun der Beweis.

Aaaaaaber: Das Fax zeigt als Absendenummer nicht die Nummer des Arztes, sondern von der lokalen Barmer Niederlassung. Und von der weiß ich schon, dass sie den Posteingangsstempel vergessen haben. Werde da nun schriftlich nachhaken und einen Nachweis verlangen. Mich interessiert doch nicht, wann es intern übertragen wurde, sondern wann es die Barmer erreicht hat. Es ist doch echt zum Kotzen mit diesem Verein!

Dicker Igel
2016-02-25, 11:02:31
Verfluchte Verbrecher, sollen sie doch die Frist gleich auf 24 Stunden heruntersetzen, damit sie die Leute noch besser abzocken können. Zum kotzen! : /

Asaraki
2016-02-25, 11:50:39
Ist ja unbestritten, dass es einem die Kassen nicht leicht machen, aber bei sowas - also alles was nicht komplett von mir erledigt wird/werden kann - nimmt man schnell das Telefon in die Hand und und schaut frühzeitig, dass alles klappt. Finde das schon leicht fahrlässig, gerade wenn du schon seit längerem Krankengeld beziehst, da muss man sich einfach informieren um nicht über irgendeine dumme Klausel zu stolpern. Nicht, dass ich dieses Verhalten gutheißen würde, aber da bleibt einem nichts übrig außer sich auf das Paragraphen-Game einzulassen.

Hoffe du kriegst das noch hin, aber dürfte sich auf jeden Fall hinziehen

WhiteVelvet
2016-02-25, 11:56:53
Werde am Montag mit meinem Vater als Zeugen zur Niederlassung hier in der Stadt gehen und mir den Posteingangsstempel zeigen lassen. Bevor die den nachträglich draufmachen sichere ich mich da lieber mit einem Zeugen ab.

Ich komme mir langsam vor wie in einem dieser hirnlosen Simulationsspiele: "Krankenkassen Simulator 2016"... kämpfen Sie mit der richtigen Strategie für Ihr Geld!

hesTeR-
2016-02-25, 12:04:30
schriebst du nicht

Der Barmer ist es nun herzlich egal, dass ich keine Schuld trage. Sagten sogar, dass ja auf der Kopie für meine Akten draufstehen würde, dass man eine Woche Zeit hat. Ich hätte den Schein ja "angenommen". Habe mich aber auf den Hausarzt verlassen, dass der das auch weiß. Seit dem 1.1. ist das alles eh anders als vorher.

verstehe das irgendwie nicht, du reißt ne Frist bzw nicht du sondern dein Arzt (weil du dich garnicht erst kümmerst) und jetzt gibst du irgendwie allen anderen die Schuld dafür. Die Barmer kann da doch am aller wenigsten für...

kiX
2016-02-25, 12:14:55
schriebst du nicht
[...]
verstehe das irgendwie nicht, du reißt ne Frist bzw nicht du sondern dein Arzt (weil du dich garnicht erst kümmerst) und jetzt gibst du irgendwie allen anderen die Schuld dafür. Die Barmer kann da doch am aller wenigsten für...

Jetzt ist ja erstmal die Frage, ob der Arzt wirklich die Frist nicht "gerissen" hat. In der Tat kann man das Datum vom Fax von der Außenstelle zur Zentrale nicht als Beweis ansehen, dass das Schreiben zu spät bei der KK (und dafür sollte die Außenstelle ja reichen -sofern nicht anderweitig ausdrücklich geregelt) einging.
Wenn das Schreiben direkt vom Arzt aber schon verspätet einging (was ja inzwischen recht wahrscheinlich scheint): Pech gehabt.

Korfox
2016-02-25, 13:14:11
Habe ich meine Links falsch verstanden?
Das liegt komplett außerhalb der Verantwortung des versicherten, da der Arzt sich um die Übermittlung gekümmert hat. Die Barmer GEK steht in der Pflicht. Basta.
Egal was für Posteinangesstempel und sonstwas da existieren. Das war nicht im Einflussbereich des Versicherten.

Blackland
2016-02-25, 13:23:42
Aber der Arzt hat ja, was auch immer, nicht abgegeben. Da nützen die Reformen ja nichts :)
Ja doch, gerade dann! :eek:

Wenn die Übermittlung bis 31.12.2015 im Aufgabenbereich des Versicherten lag und ab 01.01.2016 nun beim Arzt liegt, so muss dieser bei verspäteter Abgabe, Übermittlung etc. für den entstandenen Vermögensschaden einstehen.

Gerade durch die geänderte Gesetzeslage muss sich der Versicherte darauf verlassen können und dürfen. Es kann und darf nicht erwartet (und erst recht nicht verlangt!) werden, das man sich um Erledigung bzw. Pflichterfüllung des Arztes selber kümmern muss!

Dicker Igel
2016-02-25, 14:53:38
Finde das schon leicht fahrlässig, gerade wenn du schon seit längerem Krankengeld beziehst, da muss man sich einfach informieren um nicht über irgendeine dumme Klausel zu stolpern.
Sicherlich, aber hier geht es ja nicht um extreme Verspätung, egal wer daran nun Schuld hat. Da kann man doch bisschen Kulanz erwarten.

Hoffe du kriegst das noch hin, aber dürfte sich auf jeden Fall hinziehen
+1

WhiteVelvet
2016-02-25, 18:03:05
Sicherlich, aber hier geht es ja nicht um extreme Verspätung, egal wer daran nun Schuld hat. Da kann man doch bisschen Kulanz erwarten.

Eben, zumal seit dem 1.1. alles komplett umgestellt wurde und sich erstmal alle Parteien an neue Regeln halten müssen. Dass da nicht alles glatt läuft, sollte klar sein. Aber die Krankenkassen haben eben kein Geld mehr und ich habe denen in den letzten Monaten sehr viel Geld gekostet. Aber da kann ich ja nichts für...

Habe heute von einem Sozialarbeiter den Tipp bekommen, dass ich mich an die Kassenärztliche Vereinigung wenden könnte... welche Interessen vertreten die denn schonwieder? Kennt sich da wer aus?

Dicker Igel
2016-02-25, 19:16:33
https://de.wikipedia.org/wiki/Kassen%C3%A4rztliche_Vereinigung#Aufgaben

Aber die Krankenkassen haben eben kein Geld mehr und ich habe denen in den letzten Monaten sehr viel Geld gekostet.
Na und? Dafür sind die doch da. Müssen sie halt sehen wie sie ihre Probleme aus der Welt schaffen, aber so geht das sicherlich nicht!

Sephiroth
2016-02-25, 20:39:17
Ja doch, gerade dann! :eek:

Wenn die Übermittlung bis 31.12.2015 im Aufgabenbereich des Versicherten lag und ab 01.01.2016 nun beim Arzt liegt, so muss dieser bei verspäteter Abgabe, Übermittlung etc. für den entstandenen Vermögensschaden einstehen.

Gerade durch die geänderte Gesetzeslage muss sich der Versicherte darauf verlassen können und dürfen. Es kann und darf nicht erwartet (und erst recht nicht verlangt!) werden, das man sich um Erledigung bzw. Pflichterfüllung des Arztes selber kümmern muss!
Wo steht das die Übermittlung nun im Aufgabenbereich des Arztes liegt? Dein Link sagt nur "könnte"
Dies könnte vielleicht sogar in naher Zukunft eine direkte Übermittlung der Daten zwischen Arzt und Krankenkasse per Datensatz ermöglichen ...

Der Link http://www.finkenbusch.de/?p=776 sagt doch eindeutig:
Dem Versicherten obliegt es, die Arbeitsunfähigkeit zu melden

Bei der Meldung der Arbeitsunfähigkeit handelt es sich um eine Obliegenheit des Versicherten; die Folgen einer unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Meldung sind deshalb grundsätzlich von ihm zu tragen.

[...]
Die Meldepflicht obliegt dem Versicherten gegenüber der Krankenkasse, die für das Krankengeld zuständig ist (BSG, Urteil vom 28. Oktober 1981, 3 RK 59/80).


ferner noch

Das Bundessozialgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung die Gewährung von Krankengeld bei verspäteter Meldung auch dann ausgeschlossen, wenn die Leistungsvoraussetzungen im übrigen zweifelsfrei gegeben waren und dem Versicherten kein Verschulden an dem unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Zugang der Meldung zur Last gelegt werden konnte.

Aber der Artikel nenn auch ganz klar ein Beispiel wo das Risiko nicht beim VN liegt, wenn der Arzt die Übermittlung übernimmt aber die Frist versäumt. Darauf kann sich der TE imho berufen.

Korfox
2016-02-25, 21:18:15
Aber die Krankenkassen haben eben kein Geld mehr und ich habe denen in den letzten Monaten sehr viel Geld gekostet.
Ich bin auch bei der Barmer GEK und zahle somit recht unmittelbar deine Situation mit :) Stört mich nicht. So funktioniert das Solidaritätsprinzip nunmal. Und wenn die Beiträge jetzt nur wegen dir nochmal 50€/Monat steigen, dann geht das immernoch unter... und ich freue mich, wenn ich mit 60 einen Schlaganfall habe, dass die Kasse den sechsstelligen betrag für mich abtragen darf. Ist nunmal so. (Ganz ehrlich... mir wäre lieber, ich hätte 1000€ KK und 600€ Steuern, als umgedreht)

Haarmann
2016-02-26, 11:44:02
WhiteVelvet

Bei euch gibts da keine Regelung wegen den Feiertagen?

Bei uns war erst am 4en Januar wieder was offen...

deekey777
2016-02-26, 11:53:29
Ja doch, gerade dann! :eek:

Wenn die Übermittlung bis 31.12.2015 im Aufgabenbereich des Versicherten lag und ab 01.01.2016 nun beim Arzt liegt, so muss dieser bei verspäteter Abgabe, Übermittlung etc. für den entstandenen Vermögensschaden einstehen.

Gerade durch die geänderte Gesetzeslage muss sich der Versicherte darauf verlassen können und dürfen. Es kann und darf nicht erwartet (und erst recht nicht verlangt!) werden, das man sich um Erledigung bzw. Pflichterfüllung des Arztes selber kümmern muss!
Das ist falsch!

Dieser Zusatz bezieht sich auf den § 5 EFZG:

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

Nur ändert das nichts an § 49 SGB V. Dieser dient dem Zweck, dass die Krankenkassen nicht ermitteln müssen, ob der Anspruch auf Krankgengeld nach einer verspäteten Meldung rückwirkend bestand. Eine Ausnahme ist diese Wochenfrist, die wohl nicht beachtet wurde. Die Sozialgerichte sind da knallhart: Fällt die verspätete Meldung nicht in den Verschuldensbereich der Krankenkasse, so hat der Versicherte Pech gehabt. Er kann aber aus dem Behandlungsvertrag Schadensersatz von dem Arzt verlangen.

Blackland
2016-02-26, 11:54:20
Wo steht das die Übermittlung nun im Aufgabenbereich des Arztes liegt? Dein Link sagt nur "könnte" ...
Die technischer Übermittlung, Du musst bitte den Artikel im Zusammenhang sehen und insbesondere den voran gestellten Satz, auf den sich das "könnte" auch konkret bezieht:

Durch die standarisierten Vorgaben kann die AU-Bescheinigung nun auch während des Krankengeldbezuges leichter und IT-gestützt durch die Ärzte befüllt werden und dadurch Fehler vermieden werden.

;)

@deekey777

Ich müsst div. Links bitte auch mal RICHTIG lesen, denn der von Dir zitierte Gesetzespunkt ist noch gar nicht geändert und dementsprechend öffentlich verfügbar!!

Im Zusammenhang mit der aktuell im Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehenen gesetzlichen Anpassung des § 46 SGB V sollten dann vielfältige Irritationen beseitigt sein.

und daher

.... Erhaltung des Krankengeldanspruchs bei geringfügig verspätet vorgelegter AU-Folgebescheinigung nach dem neuen § 46 SGB V Gesetzesentwurf: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/Drucksache_BT_1804095.pdf

Hier noch mal zusammengefasst, was ab 01.01.2016 bei fortdauernder AU geändert ist:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2015_1/PM_2015-12-29_neues_AU-Formular_Anlage.pdf

kiss
2016-02-26, 12:42:47
Immer das gleiche Spiel mit Versicherungen... was ein Aufstand... wenn das alles durch ist würde ich die Barmer kündigen.

Ganz ehrlich...Bei so einem Fall müssen die doch Kulant sein, da es ja nicht dein verschulden war. Unfassbar :freak:

deekey777
2016-02-26, 13:18:35
Die technischer Übermittlung, Du musst bitte den Artikel im Zusammenhang sehen und insbesondere den voran gestellten Satz, auf den sich das "könnte" auch konkret bezieht:

Durch die standarisierten Vorgaben kann die AU-Bescheinigung nun auch während des Krankengeldbezuges leichter und IT-gestützt durch die Ärzte befüllt werden und dadurch Fehler vermieden werden.

;)

@deekey777

Ich müsst div. Links bitte auch mal RICHTIG lesen, denn der von Dir zitierte Gesetzespunkt ist noch gar nicht geändert und dementsprechend öffentlich verfügbar!!

Im Zusammenhang mit der aktuell im Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehenen gesetzlichen Anpassung des § 46 SGB V sollten dann vielfältige Irritationen beseitigt sein.

und daher

.... Erhaltung des Krankengeldanspruchs bei geringfügig verspätet vorgelegter AU-Folgebescheinigung nach dem neuen § 46 SGB V Gesetzesentwurf: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/Drucksache_BT_1804095.pdf

Hier noch mal zusammengefasst, was ab 01.01.2016 bei fortdauernder AU geändert ist:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2015_1/PM_2015-12-29_neues_AU-Formular_Anlage.pdf
Du vermengst hier verschiedene Sachen:
Was hat die Änderung des § 46 SGB V mit dem Thema zu tun? Nichts.
Ist der § 49 SGB V, wie ich ihn zitiert habe, in der aktuell gültigen Fassung? Ja.

Nur als Beispiel:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=20054
Aus der Regelung des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V folgt grundsätzlich, dass der Versicherte binnen Wochenfrist die Arbeitsunfähigkeit seiner Krankenkasse zu melden hat und dass die Folgen der verspäteten Meldung von ihm zu tragen sind, selbst wenn ihn kein Verschulden an der verspäteten Anzeige trifft. Diese Obliegenheitsverpflichtung wird im Fall eines Versicherten mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht durch § 5 Abs. 1 Satz 5 EFZG suspendiert.

Tomislav
2016-02-26, 16:09:00
Hallo

Ganz ehrlich...Bei so einem Fall müssen die doch Kulant sein, da es ja nicht dein verschulden war. Unfassbar

Ich finde schon das WhiteVelvet selber schuld ist, es ist seine Pflicht dafür zu sorgen das die Krankmeldung pünktlich ankommt und er hat aus Bequemlichkeit/Faulheit seine Pflicht auf jemand anderen abgeladen.
Bei so etwas würde ich immer, Gesetzesänderung hin oder her, so schnell wie möglich selbst eine Kopie als Fax und das Original als Einschreiben mit Rückschein schicken.
Ich würde mich bei so etwas nie auf andere verlassen, wo ist das Problem nach dem Arzttermin eben bei der Post vorbei zu fahren/gehen ? Man kann auch die Arzthelferin bitten das eben rüber zu faxen.

Grüße Tomi

Korfox
2016-02-26, 19:47:56
Völlig uninteressant, was man findet :)
So interessant, wie der Gerechtigkeitssinn einiger Menschen (nicht auf dich bezogen) ausgeprägt ist, ist das aber auch gut so.
Interessant ist, wie die Rechtssprechung etwas findet.

WhiteVelvet
2016-02-26, 21:06:14
Hallo

Ich finde schon das WhiteVelvet selber schuld ist, es ist seine Pflicht dafür zu sorgen das die Krankmeldung pünktlich ankommt und er hat aus Bequemlichkeit/Faulheit seine Pflicht auf jemand anderen abgeladen.
Bei so etwas würde ich immer, Gesetzesänderung hin oder her, so schnell wie möglich selbst eine Kopie als Fax und das Original als Einschreiben mit Rückschein schicken.
Ich würde mich bei so etwas nie auf andere verlassen, wo ist das Problem nach dem Arzttermin eben bei der Post vorbei zu fahren/gehen ? Man kann auch die Arzthelferin bitten das eben rüber zu faxen.

Grüße Tomi

Na jetzt lass mal die Kirche im Dorf! Bequemlichkeit/Faulheit lasse ich mir da nicht so einfach vorwerfen! Der Arzt hat den Schein gar nicht erst ausgehändigt und wollte es selbst erledigen, außerdem wieso sollte ich einem Arzt, zu dem ich seit 20 Jahren gehe, nicht vertrauen? Hätte ich von dieser 1-Wochen-Regel gewusst, hätte ich das sicherlich selbst getan! Und nochmal: Seit dem 1.1.16 ist alles neu und nichtmal die Krankenkassen wissen, was Sache ist. Das habe ich Anfang Januar schon vom Krankenhaus gehört, in dem ich lag...

Tomislav
2016-02-26, 23:35:05
Hallo

außerdem wieso sollte ich einem Arzt, zu dem ich seit 20 Jahren gehe, nicht vertrauen?

Na z.B. wegem dem Mist der dir gerade passiert ist, Vertrauen ist gut selber abgeben ist besser.
Es geht auch nicht unbedingt um Vertrauen, es geht darum das man für sich selber Dinge gewissenhafter macht als für andere.
Hast du echt geglaubt das der Arzt jede Krankmeldung einzeln losschickt ?


Hätte ich von dieser 1-Wochen-Regel gewusst, hätte ich das sicherlich selbst getan!

Ach so die 1 Wochen Regel hätte an deinem Vertrauen etwas geändert ?


Und nochmal: Seit dem 1.1.16 ist alles neu und nichtmal die Krankenkassen wissen, was Sache ist.

Die Änderung ist doch völlig egal und versteck dich doch nicht dahinter, eine Krankmeldung gibt man selber im eigenen Interesse so schnell wie möglich ab.


Das habe ich Anfang Januar schon vom Krankenhaus gehört, in dem ich lag...

Also hast du doch etwas von der Änderung seit dem 1.1 gewußt ?

Grüße Tomi

Sephiroth
2016-02-27, 00:02:04
Die technischer Übermittlung, Du musst bitte den Artikel im Zusammenhang sehen und insbesondere den voran gestellten Satz, auf den sich das "könnte" auch konkret bezieht:

Durch die standarisierten Vorgaben kann die AU-Bescheinigung nun auch während des Krankengeldbezuges leichter und IT-gestützt durch die Ärzte befüllt werden und dadurch Fehler vermieden werden.

;)

Ich hab es für dich mal rot und unterstrichen ... befüllen meint lediglich die Ausfüllung, also Ausstellung, des Formulars und nicht dessen Versendung. Weil die Formulare "früher" teils unterschiedlich waren, war das Ausfüllen ("befüllen") aufwändiger und fehleranfälliger.

WhiteVelvet
2016-02-27, 10:10:32
Na z.B. wegem dem Mist der dir gerade passiert ist, Vertrauen ist gut selber abgeben ist besser.
Es geht auch nicht unbedingt um Vertrauen, es geht darum das man für sich selber Dinge gewissenhafter macht als für andere.
Hast du echt geglaubt das der Arzt jede Krankmeldung einzeln losschickt ?

Ja, jetzt bin ich auch schlauer, nachdem das passiert ist. Dazu muss man aber auch erstmal wissen, dass es diese Frist gibt. Es hat davor immer nur von Seiten der Krankenkasse geheißen, dass die Daten lückenlos sein müssen, sonst gäbe es kein Geld. Mit Daten meine ich den Plural von Datum. Das ist ja auch alles korrekt. Der Arzt hat offenbar die AU so losgeschickt wie immer, weil er nicht einkalkuliert hat, dass die AU jetzt auch der neue Auszahlungsschein ist. Ich bin kein Jurist, der sich bei jedem Pups die rechtlichen Folgen überlegt. Bisher hat es nie Probleme mit dem Krankengeld gegeben. Aber wie gesagt, JETZT bin ich auch schlauer und gebe die AUs lieber selbst ab.

Ach so die 1 Wochen Regel hätte an deinem Vertrauen etwas geändert ?

Ehrlich gesagt nein. Das ändert auch nichts daran, dass am Ende immer noch der Arzt haftet.

Also hast du doch etwas von der Änderung seit dem 1.1 gewußt ?

Von "einer" Änderung, nicht von "dieser" Änderung. Da ging es darum, dass es für Krankenhäuser keine AU und auch keinen Auszahlungsschein gibt, sondern wieder ein besonderes Formular verwendet wird, was die Krankenkasse selbst erstmal raussuchen musste. Wenn man 10 Wochen im Krankenhaus liegt, bekommt man nicht wirklich was mit...

Ändert alles auch nichts daran, dass die Krankenkasse mir einen INTERNEN Faxversand als Beweis vor die Nase hält. Es ist nur wichtig, wann die AU VON AUSSEN EINGEGANGEN ist, und da haben sie den Posteingangsstempel vergessen...

Mortalvision
2016-02-27, 10:25:16
Na, das ist doch mal Gold wert :D

Korfox
2016-02-27, 10:43:37
Ganz ehrlich: Unabhängig von dem Stress wünsche ich dir Mal gute Besserung :)

downforze
2016-02-27, 13:23:03
Mit solchen Gesetzen kann man Kunden auch betrügen. Aber wehe, wenn ein Behördenbrief zu spät kommt.

Dicker Igel
2016-02-27, 13:54:42
Ganz ehrlich: Unabhängig von dem Stress wünsche ich dir Mal gute Besserung :)
Dito, obwohl eben solche Dinge nicht gerade der Genesung dienen.

Blackland
2016-02-27, 19:02:21
Ändert alles auch nichts daran, dass die Krankenkasse mir einen INTERNEN Faxversand als Beweis vor die Nase hält. Es ist nur wichtig, wann die AU VON AUSSEN EINGEGANGEN ist, und da haben sie den Posteingangsstempel vergessen...
Na der Arzt muss doch ein Postausgangsbuch haben bzw. könnte er den Versand am Tag XY doch sicher bestätigen! ;)

Postlaufzeit ist 1 Werktag (http://www.damm-legal.de/bgh-postlaufzeit-mit-ankunft-am-naechsten-werktag-darf-erwartet-werden-berichtet-von-dr-damm-partner), da kann man schon rechtlich einwandfrei den Eingang verifizieren! :)

Argo Zero
2016-02-27, 19:06:32
Rechtliche Verifizierung von Postzustellung geht nur mit persönlichem Zeugen.

WhiteVelvet
2016-02-28, 09:22:04
Ganz ehrlich: Unabhängig von dem Stress wünsche ich dir Mal gute Besserung :)

Ich danke Dir!

joe kongo
2016-02-28, 11:06:25
Inzwischen ist es klar, wie es gelaufen ist: Ich habe meinem Hausarzt vertraut, dass er das Formular zügig zur Barmer bringt. Er sammelt aber immer erst einige Formulare und bringt sie dann viel zu spät zur Barmer. Das bestätigt er und auch die ortsansässige Barmer. Diese wollte heute oder morgen nochmal mit der Zentrale sprechen und alles erklären, dass ich keinen Einfluss auf die Sache hatte.

Es steht auch nirgends geschrieben, dass es innerhalb einer Woche abgegeben werden muss. Auch nicht auf dem Zettel, den die mir mitgegeben haben. Mein Hausarzt und seine Sprechstundenhilfe wussten das auch nicht.

Trotzdem kam heute ein Brief der Barmer, dass es zu spät angekommen ist und damit basta!

Was soll ich jetzt machen? Meinen Hausarzt auf Schadensersatz verklagen?

Das muss eine Krankheit sein, das die Opfer aufeinander losgehen anstatt zusammenzuhalten.

WhiteVelvet
2016-03-01, 16:17:42
War heute malwieder bei der Barmer hier im Ort. Inzwischen hätte man nachvollziehen können, wann die AU von meinem Hausarzt abgegeben wurde: am 08.02., am selben Tag wie das Fax, das nun als Beweis dienen soll. Nur trotzdem gibt es keinen Stempel, den könnte man ja fälschen, sagt die Barmer. Also einen wirklichen Nachweis gibt es nachwievor nicht, nur der Prozess, dass das was reinkommt, direkt auf das Fax kommt. Da könnte es zu keiner Verzögerung kommen.

Immerhin hat mir der Sachbearbeiter den Tipp gegeben, dass ich Widerspruch einlegen kann. Das käme dann vor ein Widerspruchsgremium und dort kann man das neu entscheiden.

kiX
2016-03-01, 16:33:26
War heute malwieder bei der Barmer hier im Ort. Inzwischen hätte man nachvollziehen können, wann die AU von meinem Hausarzt abgegeben wurde: am 08.02., am selben Tag wie das Fax, das nun als Beweis dienen soll. Nur trotzdem gibt es keinen Stempel, den könnte man ja fälschen, sagt die Barmer. Also einen wirklichen Nachweis gibt es nachwievor nicht, nur der Prozess, dass das was reinkommt, direkt auf das Fax kommt. Da könnte es zu keiner Verzögerung kommen.

Immerhin hat mir der Sachbearbeiter den Tipp gegeben, dass ich Widerspruch einlegen kann. Das käme dann vor ein Widerspruchsgremium und dort kann man das neu entscheiden.
An welchem Tag hat denn dein Hausarzt die Bescheinigung wirklich abgegeben?

WhiteVelvet
2016-03-02, 13:48:50
Das müsste der 06.02. gewesen sein, er sammelt immer bis samstags. Die Barmer hats dann am 08.02. im Briefkasten gefunden. Da er aber schon am 26.01. unterschrieben hat, muss er es am 30.01. vergessen haben... dann hätte es nämlich noch gepasst mit der Frist.

x-force
2016-03-02, 16:53:59
das geht auf die haftpflicht vom arzt.

also mit ihm reden.
wenn das nicht hilft, den arzt verklagen.

WhiteVelvet
2016-03-02, 16:57:39
Ich probiers lieber erstmal bei der Krankenkasse mit dem Widerspruch, danach gehe ich an den Hausarzt...

soLofox
2016-03-02, 18:05:10
das geht auf die haftpflicht vom arzt.

also mit ihm reden.
wenn das nicht hilft, den arzt verklagen.

weil man aus bequemlichkeit den arzt diese (wichtige) sache erledigen lässt und der es nicht rechtzeitig abschickt, würdest du deinen arzt verklagen? denjenigen der dich bei krankheit behandelt?

gehts eigentlich noch?

in den sauren apfel beissen und als teures(?) lehrgeld verbuchen. nächstes mal solche wichtigen dokumente selber abschicken!

x-force
2016-03-02, 18:11:33
sieh es doch mal andersrum:

der arzt bietet einen extra service um sich gegenüber den 1000 anderen ärzten, die es wie sand am meer gibt, zu differnzieren und so kunden zu sich zu locken.

warum sollten dafür andere kriterien als generell üblich gelten?
wenn der arzt also anbietet, diese (wichtige) sache zu übernehmen, sollte er auch die sorgfalt an den tag legen, die ich von einem arzt erwarte.

bleipumpe
2016-03-02, 21:07:43
Welcher Arzt mit Kassenzulassung muss denn heutzutage noch eine derartige Dienstleistung anbieten, um Patienten zu gewinnen?

x-force
2016-03-03, 01:54:18
in etwas größeren städten hast du in 2-3km umkreis mehr (haus!)ärzte als du an beiden händen abzählen kannst.

WhiteVelvet
2016-03-03, 08:54:16
Ich schätze den Arzt als offen ein. Er hat es ja bereits zugegeben und sich entschuldigt. Sollte er mucken, ist mir das Verhältnis aber herzlich egal, da sein Ruf die letzten Jahre eh schlechter geworden ist. Ich habe seit einigen Monaten einen anderen Arzt nebenbei, ein Freund meines Vaters, der hat bisher etwas sorgfältiger und gewissenhafter gearbeitet... ist nur leider 25 Minuten mit dem Auto entfernt...

Als Lehrgeld abstempeln... wenn ich sowas wieder lese... ich wehre mich lieber statt wiedermal klein bei zu geben und den Weg des geringsten Widerstands zu gehen...

soLofox
2016-03-03, 09:57:32
Als Lehrgeld abstempeln... wenn ich sowas wieder lese... ich wehre mich lieber statt wiedermal klein bei zu geben und den Weg des geringsten Widerstands zu gehen...

ist doch so. du hast selbst keine lust gehabt dich drum zu kümmern oder wolltest das porto sparen. also hast du es abgegeben. und dann hinterher über etwas motzen, das du nicht bezahlt hast. der arzt hat dir für diese dienstleistung bestimmt kein geld in rechnung gestellt. das war einfach ein angebot.

nur wenn es um geld geht und es fristen gibt, sollte man sich selbst um sowas kümmern.

Sven77
2016-03-03, 10:19:59
weil man aus bequemlichkeit den arzt diese (wichtige) sache erledigen lässt und der es nicht rechtzeitig abschickt, würdest du deinen arzt verklagen? denjenigen der dich bei krankheit behandelt?

gehts eigentlich noch?

Der ist versichert wenn er scheisse baut. Hatte sowas schonmal mit nem Anwalt. Der hat dann selbst gesagt ich solle ihn verklagen und mir die Nummer eines Kollegen gegeben der das machen kann. Den Schaden hat dann seine Haftpflicht bezahlt. Für den Arzt wird, wenn er nur einen Fünkchen Gewissen besitzt, dürfte das auch die beste Lösung sein.

x-force
2016-03-04, 15:36:14
@solofox

wenn die vorstellkraft nicht ausreicht, geht man nicht mehr drauf ein, oder wie? ;)

WhiteVelvet
2016-03-05, 10:20:44
ist doch so. du hast selbst keine lust gehabt dich drum zu kümmern oder wolltest das porto sparen. also hast du es abgegeben. und dann hinterher über etwas motzen, das du nicht bezahlt hast. der arzt hat dir für diese dienstleistung bestimmt kein geld in rechnung gestellt. das war einfach ein angebot.

nur wenn es um geld geht und es fristen gibt, sollte man sich selbst um sowas kümmern.

Auf diesen Quatsch gehe ich gar nicht erst ein... wenn der Arzt mir den Schein gar nicht erst in die Hand gibt, mich nicht über die Fristen aufklärt und ich nichts davon weiß, hat das herzlich wenig mit Faulheit oder Geiz zutun... jetzt bin ich ja doch drauf eingegangen ;D

Tomislav
2016-03-05, 11:52:49
Hallo


wenn der Arzt mir den Schein gar nicht erst in die Hand gibt, mich nicht über die Fristen aufklärt und ich nichts davon weiß, hat das herzlich wenig mit Faulheit oder Geiz zutun...

Du bist nicht in der Lage deinem Arzt zu sagen "Ich hätte gerne meine Krankmeldung." ? Du weißt nicht das man eine Krankmeldung selber so schnell wie möglich abgeben muss ?
Jetzt versuchst du aber dich ganz billig heraus zu winden und deinem Arzt die Schuld für deine Faulheit/Bequemlichkeit in die Schuhe zu schieben.
Du weißt anscheinend auch nicht das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, du darfst dir Informationen auch selbstständig besorgen, dir wird nicht alles auf einem Silbertablett hinterher getragen.
Ich wiederhole mich gerne: Bei so etwas, wo es um mein Geld geht, gebe ich das persönlich am selben Tag als Einschreiben mit Rückschein ab und faxe eine Kopie, damit nichts schief geht.

Grüße Tomi

Screemer
2016-03-05, 23:52:42
Gehts euch eigentlich noch gut? Habt ihr gemerkt, dass der Arzt das seit Ewigkeiten so macht und dieser "Service" bisher auch reibungslos geklappt hat? Mal davon ab, dass das die Ärzte seit 1.1. machen müssen. Man bekommt keinen Schein mehr in die Hand.

cartman5214
2016-03-06, 07:27:13
Der Arzt erklärt sich bereit einen Service zu übernehmen. Er übernimmt als Dienstleister eine Verantwortung und muss dieser dann gerecht werden. Punkt aus Ende! Wenn er dann Fristen verpennt ist das nicht das Problem vom TE.

bleipumpe
2016-03-06, 08:06:16
Gehts euch eigentlich noch gut? Habt ihr gemerkt, dass der Arzt das seit Ewigkeiten so macht und dieser "Service" bisher auch reibungslos geklappt hat? Mal davon ab, dass das die Ärzte seit 1.1. machen müssen. Man bekommt keinen Schein mehr in die Hand.
Nix muss ein Arzt seit dem 01.01.2016 machen. Das ist Aufgabe des Versicherten. Soweit kommt es jawohl noch.

Korfox
2016-03-06, 08:25:10
Einschreiben mit Rückschein
Rechtssicherheit = 0.
Also das selbe, wie es beim Arzt zu lassen und sich schriftlich geben zu lassen, dass er versucht es innert 7 Tagen bei der Kasse zu haben.

Der Sandmann
2016-03-06, 09:11:34
Mein Hausarzt schickt die AU auch immer an meine KK (DAK).

Tomislav
2016-03-06, 14:28:00
Hallo

Rechtssicherheit = 0.

Genau deswegen...


Bei so etwas, wo es um mein Geld geht, gebe ich das persönlich am selben Tag als Einschreiben mit Rückschein ab und faxe eine Kopie, damit nichts schief geht.

...mache ich das so, da habe ich die doppelte Sicherheit, ich lege die Verantwortung über mein Geld nicht in die Hände anderer Leute.

Grüße Tomi

downforze
2016-03-06, 18:57:11
Was hier manche immer von Faulheit texten. Der TE hat doch ungefragt den Service in Anspruch genommen. Faul wäre gewesen, wenn er darauf spekuliert hätte. Typisch deutsche Verdreherei.
Wenn ich meinem Kollegen anbiete ein Brötchen vom Bäcker mitzubringen und das vergesse, ist wohl auch der Kollege schuld oder was?

Tomislav
2016-03-06, 19:28:19
Hallo

Wenn ich meinem Kollegen anbiete ein Brötchen vom Bäcker mitzubringen und das vergesse, ist wohl auch der Kollege schuld oder was?

Selbstverständlich, er ist selber schuld wenn er sich auf dich verläßt, wenn man sich auf jemand anderes verläßt muss man immer davon ausgehen das der andere die Aufgabe evtl. nicht zur eigenen Zufriedenheit erfüllt.

Grüße Tomi

135i
2016-03-06, 19:40:39
Rechtssicherheit = 0.
Also das selbe, wie es beim Arzt zu lassen und sich schriftlich geben zu lassen, dass er versucht es innert 7 Tagen bei der Kasse zu haben.

Also zum Gerichtsvollzieher gehen und dem den Krankenschein, zur Übergabe beauftragen . Blöd nur, der handelt seit 2012 , als Privatperson :(

Mortalvision
2016-03-06, 20:17:12
Ähem,

es wäre aber ggf. zu prüfen, ob der Kranke durch die Krankheit oder Nebenwirkungen der Medikamente so in seinen Geistesfähigkeiten beeinträchtigt war, dass er ggf. den Krankenschein ohne eigenes Verschulden vergessen konnte.

So etwas dürfte regelmäßig bei Beeinträchtigungen der Psyche, aber auch bei langanhaltenden Fiebererkrankungen durchzubringen sein. Vorrang hat die Behandlung des Kranken, nicht die Mitteilung an die Krankenkasse. Also da mal prüfen, wie krank Du warst etc., und frag mal deinen Hausarzt, ob in der Hinsicht nicht etwas zu machen wäre.

Mit der Taktik hatte mal eine Freundin von mir eine vergeigte mündliche Prüfung in Psychiatrie vom Tisch bekommen. Ihre Psychiaterin hatte ihr ein Attest ausgestellt mit Begleitschreiben, ob die wohlbetuchte Universitäts-Professorin nicht eine Person mit Psychose eindeutig identifizieren könnte, wenn sie über eine halbe Stunde mit ihr spricht ;D;D;D

Korfox
2016-03-08, 12:21:53
Hallo

Genau deswegen...


Potentiell verstehst du mich falsch.
Ein Einschreiben - egal ob mit oder ohne Rückschein - bietet keinerlei Rechtssicherheit:
http://ar-law.de/news/rechtssichere-zustellung-von-briefen-durch-einschreiben.html

Also zum Gerichtsvollzieher gehen und dem den Krankenschein, zur Übergabe beauftragen . Blöd nur, der handelt seit 2012 , als Privatperson :(
Sollte nach wie vor als 'über jeden Zweifel erhaben' gelten und die rechtssicherste Alternative sein. Zumal der GV auch immer weiß (wissen muss) was in dem Schreiben steht... also das Schreiben offen überstellt bekommt.

Alternative: Persönliche Zubringung mit Empfangs- und Lesebestätigung schriftlich.
Sprich: Hiermit bestätigt Pillepalle, dass er das Schreiben von Pullepalle, welches dieses und jenes enthält in Empfang genommen, gelesen und verstanden hat :-)

00-Schneider
2016-04-16, 09:37:01
Wie ist die Sache jetzt eigentlich ausgegangen?

deekey777
2018-02-28, 14:11:43
Hallo zusammen,

ich habe kürzlich Post von der Barmer bekommen, dass sie mir für 2 Wochen kein Krankengeld zahlen wollen, weil der Auszahlungsschein (so genannt vor dem 1.1.2016, seitdem ist es ein normales AU Formular) zu spät bei denen angekommen ist. Man hat nach Feststellung der AU beim Hausarzt eine Woche Zeit, dieses Formular zur Barmer zu bringen. Nun bietet mir mein Hausarzt aber an, dass ER dieses Formular weiterleitet. Das hat er aber nicht innerhalb der Frist.

Der Barmer ist es nun herzlich egal, dass ich keine Schuld trage. Sagten sogar, dass ja auf der Kopie für meine Akten draufstehen würde, dass man eine Woche Zeit hat. Ich hätte den Schein ja "angenommen". Habe mich aber auf den Hausarzt verlassen, dass der das auch weiß. Seit dem 1.1. ist das alles eh anders als vorher.

Hätte mich der Hausarzt oder die Barmer nicht ausdrücklich auf diese neue Regelung hinweisen müssen? Kann ich den Hausarzt nun in die Verantwortung ziehen? Die Barmer in meiner Stadt will noch versuchen, das mit deren Zentrale zu besprechen, dass ich das Geld noch bekomme. Aber falls die sich querstellen, was kann ich dann überhaupt noch tun? Der Schaden liegt im unteren vierstelligen Bereich.


Krankenkasse muss Krankengeld trotz verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung zahlen (https://www.juris.de/jportal/portal/t/wo7/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180200513&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp)
Ich finde den Rückgriff auf § 5 EFZG schon einmalig. Wie ist es nun ausgegangen?

(Ich weiß, dass ich Leichenschändung betreibe, aber ich habe nunmal hier mitgeschrieben und das Urteil ist sehr passend)

schokofan
2018-02-28, 14:46:39
Krankenkasse muss Krankengeld trotz verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung zahlen (https://www.juris.de/jportal/portal/t/wo7/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180200513&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp)
Ich finde den Rückgriff auf § 5 EFZG schon einmalig. Wie ist es nun ausgegangen?

(Ich weiß, dass ich Leichenschändung betreibe, aber ich habe nunmal hier mitgeschrieben und das Urteil ist sehr passend)

Ist doch ok, es geht da immerhin je nach ursprünglichem Einkommen um nicht gerade wenig Geld.

Spasstiger
2018-03-04, 11:24:03
Was ist eigentlich, wenn ein Versicherter im Koma liegt und gar nicht für die rechtzeitige Zustellung der AU Sorge tragen kann? Dann müsste ja das von deekey777 verlinkte Urteil analog anwendbar sein.

Der Sandmann
2018-03-04, 12:13:51
Was ist eigentlich, wenn ein Versicherter im Koma liegt und gar nicht für die rechtzeitige Zustellung der AU Sorge tragen kann? Dann müsste ja das von deekey777 verlinkte Urteil analog anwendbar sein.

Wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt muss wohl ein gesetzlicher Betreuer einbestellt werden.

downforze
2018-03-16, 11:55:01
Nach Auffassung des Sozialgerichts muss der Versicherte zwar grundsätzlich selbst für die rechtzeitige Meldung der AU sorgen. Von dieser Obliegenheitsverpflichtung gebe es jedoch Ausnahmen. Eine Ausnahme ergebe sich aus dem Gesetz über die Entgeltfortzahlung, da der Arzt danach verpflichtet sei, die AU der Krankenkasse zu melden. Treten Verzögerungen bei der Übermittlung der AU-Bescheinigung auf, müsse sich die Krankenkasse diese zurechnen lassen.

Gutes Urteil.

Gilt eine eingescannte AU (zusätzlich) als email auch als fristwahrend? Das scheint mir im Vergleich zu einem Brief noch sicherer zu sein.