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hesTeR-
2016-02-25, 08:44:38
Moin,

Ich möchte gern den Job wechseln und habe ne frage zur Kündigungsfrist.

Ich arbeite jetzt seit 4 Jahren und 1 Monat in diesem Betrieb. davon 2 Jahre Ausbildung (verkürzt von 3 Jahre) und seit dem 16.01.2014 in unbefristeter Festanstellung.
Somit ca. 2 jahre und 2 Monate in Festanstellung.

In meinem Vertrag steht drin das die Grundkündigungsfrist vier Wochen beträgt und ist jeweils zum Ablauf eines Kalendermonats möglich.

Des Weiteren steht drin das die für den Arbeitgeber verlängerten Fristen auch für den Arbeitnehmer gelten.

dann habe ich das hier gefunden.

https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsvertrag/#kuendigungsfristen

Also meine Grundfrist beträgt 28 Tage + nochmal 28 Tage weil ich Seit 2-5 Jahren angestellt bin also gesamt 2 Monate bzw. 56 Tage

Also muss ich dann zB. zum 31.03 Kündigen und dann noch 2 Monate hier arbeiten?

oder verlängert sich das noch länger durch diesen Passus in meinem Vertrag ?

Der Potenziell neue AG möchte meinen Frühstmöglichen Einstiegstermin wissen....

[dzp]Viper
2016-02-25, 09:04:06
Wenn du heute noch die Kündigung abgibst, kann die Kündigung zum 31.03.2016 aktiv werden.

Wenn du die Kündigung erst am 01.03.2016 ab gibst, dann kann die Kündigung erst zum 30.04.2016 aktiv werden.

Korfox
2016-02-25, 09:05:03
Ich denke, du siehst das richtig.
Die Klausel sollte wirksam sein und damit bist du bei 2 Monate zum Monatsende.
Außer ihr seid tarifgebunden. Der Tarifvertrag ist grundsätzlich als vorrangig zu betrachten und da müsstest du dann nochmal explizit reinschauen.

Korfox
2016-02-25, 09:06:37
Viper;10953745']Wenn du heute noch die Kündigung abgibst, kann die Kündigung zum 31.03.2016 aktiv werden.

Wenn du die Kündigung erst am 01.03.2016 ab gibst, dann kann die Kündigung erst zum 30.04.2016 aktiv werden.
Dur rechnest 1 Monat zum Monatsende als Kündigungsfrist.
Bei 2-5 Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Kündigungsfrist des AG auf 2 Monate zum Monatsende - und damit auch für den AN, da dies vertraglich hier vereinbart ist. Unwirksam werden so klauseln erst, wenn die Frist für den AN länger wird, als die für den AG.

hesTeR-
2016-02-25, 09:15:36
Einem Tarifvertrag unterliegen wir nicht.

Ok, also diese Klausel das es für beide gleich ist bzw sich für mich erhöt wenn es sich für den AG erhöt ist scheinbar rechtsgültig.

aber erhöt es sich auf 2 Monate oder um 2 Monate also (2 Monate+ die 4 Wochen Grund) dann wären wir ja schon bei 3

und laut dem Link zählen nicht "Monate" sondern 28Tage heist wenn ich im März am 02.03.2016 Kündige sind bis zum Monatsende noch 21 Tage ( somit im Limit) und dann kommt der April noch obendrauf und ich könnte zum 01.05.2016 Anfangen. Kündige ich aber erst zb am 15.03.2016 dann passen die 28 tage nicht mehr in März, und alles verschiebt sich auf den 01.06 ?

[dzp]Viper
2016-02-25, 09:22:21
Dur rechnest 1 Monat zum Monatsende als Kündigungsfrist.
Bei 2-5 Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Kündigungsfrist des AG auf 2 Monate zum Monatsende - und damit auch für den AN, da dies vertraglich hier vereinbart ist. Unwirksam werden so klauseln erst, wenn die Frist für den AN länger wird, als die für den AG.
Nein... Erst ab 5 Jahren erhöht es sich auf 2 Monat bis zum Monatsende:

https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht

> 2 Jahren auf 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
> 5 Jahren auf 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
> 8 Jahren auf 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,


http://www.arbeitnehmer-kuendigung.de/kuendigungsfrist.php

zwei Jahre bestanden hat, ein Monat zum Ende eines Kalendermonats,
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,


Was steht denn im Arbeitsvertrag genau drin? Also was für Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer (und damit laut dem Threadersteller auch für den Arbeitnehmer).
Bitte mal den Wortlaut abschreiben bzw. Fotografieren.
Ohne den genauen Wortlaut im Arbeitsvertrag ist es reines "raten"....

Wenn diese 2 Monate zum Ende des Kalendermonats nicht GENAU für >2 Jahre Betriebsgehörigkeit drin stehen, dann gilt die normale gesetzliche Kündigungsfrist ab 2 Jahren!

hesTeR-
2016-02-25, 09:24:59
aber da meine Kündigungsfrist an die frist des AG gekoppelt ist, ist es doch länger oder ?

[dzp]Viper
2016-02-25, 09:49:02
aber da meine Kündigungsfrist an die frist des AG gekoppelt ist, ist es doch länger oder ?
Deswegen.... Wie steht es im Arbeitsvertrag genau drin? Der genaue Wortlaut.
Ohne den ist es eher ein Raten bzw. "schätzen". Das bringt dir nicht viel...

P.S.
Du kannst auch Fristlos kündigen. Das ist nicht gerne gesehen, aber manchmal der einzigste Weg wenn der Arbeitgeber keinen Aufhebungsvertrag machen will. Empfehle ich aber nur wenn man keine Kundenverantwortung hat (keine Projekte, ... keine Stammkunden die man persönlich betreut hat, ..)

Hast du deinen Arbeitgeber schon mal nach einem Aufhebungsvertrag gefragt?? Das hast du bisher nicht erwähnt.

Ich musste auch schon mal einen Arbeitgeber Fristlos kündigen obwohl ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Quartalsende hatte. Der alte Arbeitgeber wollte keinen Aufhebungsvertrag machen und hat sich sonst auch absolut Quer gestellt....
Hätte ich das aber nicht gemacht, hätte ich meinen neuen Traumjob nicht bekommen.... Ich hätte sonst nämlich noch 5 Monate in der alten Firma weiterarbeiten müssen....

hesTeR-
2016-02-25, 09:58:47
So ich habe jetzt grade im Vertrag gelesen:

"Die Verlängerung der Kündigungsfrist die sich durch die Betriebszugehörigkeit für den AG ergibt, gelten auch für den AN"

Ein gespräch habe ich noch nicht gesucht, da ich noch keinen anderen Job fix habe.

Ich will hier nur einfach weg, halte das hier wirklich kaum noch aus, möchte darauf aber hier im thread öffentlich auch nicht weiter eingehen.

P.S.
Du kannst auch Fristlos kündigen. Das ist nicht gerne gesehen, aber manchmal der einzigste Weg wenn der Arbeitgeber keinen Aufhebungsvertrag machen will. Empfehle ich aber nur wenn man keine Kundenverantwortung hat (keine Projekte, ... keine Stammkunden die man persönlich betreut hat, ..)

Habe ich aber leider alles :) betreue große Bauprojekte.

00-Schneider
2016-02-25, 10:32:02
Ein gespräch habe ich noch nicht gesucht, da ich noch keinen anderen Job fix habe.

Ich will hier nur einfach weg, halte das hier wirklich kaum noch aus, möchte darauf aber hier im thread öffentlich auch nicht weiter eingehen.


Keine Kündigung ohne neuen Arbeitgeber!

Wenn dir der Job stinkt, lass dich krank schreiben! Der gelbe Schein ist so ziemlich die letzte Waffe, die der AN ggü. dem AG hat. Nutze sie!

hesTeR-
2016-02-25, 10:35:27
mach ich doch auch überhaupt nicht, aber man muss bei fast allen stellen angeben ab wann man verfügbar ist, deswegen möchte ich die Frist wissen. :)

Ich werde ganz normal aus dieser komfortablen Position des unbefristeten Arbeitsverhältnis mir einen neuen job suchen kündigen und gut ist.

ist nur noch immer die frage nach der korrekten Frist.

Rush
2016-02-25, 10:36:20
Keine Kündigung ohne neuen Arbeitgeber!

Wenn dir der Job stinkt, lass dich krank schreiben! Der gelbe Schein ist so ziemlich die letzte Waffe, die der AN ggü. dem AG hat. Nutze sie!

This.

Früher oder später wird er dann bezüglich eines Aufhebungsvertrags auf dich zu kommen.

hesTeR-
2016-02-25, 10:38:21
wer redet denn davon das ich das mache? niemand! :D ich bin doch nicht doof ;)

Es geht mir um die Frist damit ich bei Bewerbungen angeben kann zB. 1 - 2 oder 3 Monate nach zusage.

[dzp]Viper
2016-02-25, 10:40:51
So ich habe jetzt grade im Vertrag gelesen:

"Die Verlängerung der Kündigungsfrist die sich durch die Betriebszugehörigkeit für den AG ergibt, gelten auch für den AN"
Na dann...

Würdest du also Theoretisch heute noch kündigen könntest du erst zum 30.04.2016 auch gehen. Wären 2 volle Monate.


Ein gespräch habe ich noch nicht gesucht, da ich noch keinen anderen Job fix habe.
Okay.. das ist klug. Je nachdem wie man sich mit seinem Chef versteht, kann man ihm aber auch sagen ob man sich was neues sucht oder nicht. Dann wird er fragen wieso und dann kann man ihm sagen "wieso". Er hat dann noch die Möglichkeit darauf zu reagieren und vielleicht was zu ändern.. oder eben nicht.


Habe ich aber leider alles :) betreue große Bauprojekte.
Dann sollte man es vermeiden.

Rush
2016-02-25, 10:46:07
wer redet denn davon das ich das mache? niemand! :D ich bin doch nicht doof ;)

Es geht mir um die Frist damit ich bei Bewerbungen angeben kann zB. 1 - 2 oder 3 Monate nach zusage.

Hatte den Post angefangen und nach einem kurzen Telefonat abgeschickt.
Dein vorheriger Post war nicht zu dem Zeitpunkt noch nicht ersichtlich! ;)

hesTeR-
2016-02-25, 10:51:19
Ich verstehe das leider noch immer nicht richtig :(

hier steht ja es ist 1 Monat zum ende des Kalender Monats

https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsvertrag/#kuendigungsfristen

https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht

auch in deinem link Viper steht es ist 1 Monat im Zeitraum von 2-5 Jahren

oder Addiert man das auf die Grund 4 Wochen also 4 Wochen + das was sich aus der Zeit ergibt?

wäre es den nicht quasi der Rest vom Februar plus den März ? also ab 01.04 könnte ich anfangen ?

Wenn ich jedoch erst mitte März kündige ist es der rest vom März + April und somit der 01.05

Plutos
2016-02-25, 11:19:48
Ich hatte zwar noch nie einen Arbeitsvertrag, aber wenn drinsteht "Kündigungsfrist 28 Tage", dann "überschreibt" das IMHO einfach die gesetzliche Kündigungsfrist während der ersten (bis zu) zwei Jahre (da länger und somit "besser"). Ab 2 Jahren gilt dann die gesetzliche, da die dann länger/besser ist. Also 1 Monat zum Monatsende. Addiert wird da nix.

noid
2016-02-25, 11:34:04
Du kannst auch schauen, dass du in beidseitigem Einverständnis einen Aufhebungsvertrag machst. Solltest du aber nur machen, wenn du den anderen Job sicher hast. Dann kann man da das Datum eintragen und muss sich nicht wirklich an die Fristen halten die im Vertrag standen.

[dzp]Viper
2016-02-25, 11:42:59
Ich hatte zwar noch nie einen Arbeitsvertrag, aber wenn drinsteht "Kündigungsfrist 28 Tage", dann "überschreibt" das IMHO einfach die gesetzliche Kündigungsfrist während der ersten (bis zu) zwei Jahre (da länger und somit "besser"). Ab 2 Jahren gilt dann die gesetzliche, da die dann länger/besser ist. Also 1 Monat zum Monatsende. Addiert wird da nix.
Kündigungsfristen dürfen länger sein als Gesetzlich vorgeschrieben. Aber nur unter der Bedindung, dass diese dann für Arbeitgeber genauso gelten wie für den Arbeitnehmer.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen dürfen aber nie unterschritten werden!

[dzp]Viper
2016-02-25, 11:47:10
Ich verstehe das leider noch immer nicht richtig :(

hier steht ja es ist 1 Monat zum ende des Kalender Monats

https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsvertrag/#kuendigungsfristen

https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht

auch in deinem link Viper steht es ist 1 Monat im Zeitraum von 2-5 Jahren
Wie gesagt, in meinen Links steht die gesetzliche Mindestens(!)pflicht für Kündigungszeiten.

Längere Kündigungszeiten sind legal so lange diese für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen gelten. Das muss im Arbeitsvertrag Wort für Wort festgehalten werden.
Steht zu den Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag gar nichts, dann gelten automatisch die gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Kündigungsfristen.

Verlängert der Arbeitgeber die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer, so ist er gezwungen, dies für sich selber ebenfalls so zu handhaben und dies muss im Arbeitsvertrag auch schriftlich festgehalten werden.
In deinem Arbeitsvertrag müsste also irgendwie ganz genau stehen wie lange die Kündigungsfristen ab einer Unternehmenszugehörigkeit von 2 oder mehr Jahren sind.

P.S. Wenn die verlängerten Kündigungsfristen im Tarifvertrag stehen, dann muss im Arbeitsvertrag ein direkter Verweis auf den Tarifvertrag erfolgen!

Korfox
2016-02-25, 13:11:24
Viper;10953758']Nein... Erst ab 5 Jahren erhöht es sich auf 2 Monat bis zum Monatsende:

Mein Fehler. Sorry und Danke.

hesTeR-
2016-02-25, 13:47:50
Vielen Dank für die Antworten.

ich werde dann genau das in die Bewerbung reinschreiben. :)