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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaubsanspruch bei Kündigung


Sven77
2016-03-18, 14:53:37
Kurz umrissen:

Ich kündige, Resturlaub wird auf Ende des Monats gelegt. Dieser Urlaub wurde noch nicht genehmigt.
Ich hab noch soviel Resturlaub um am Dienstag nächster Woche in Urlaub zu gehen.
Arbeitgeber sagt heute "Is nich", Übergabe der Projekte ist nicht nach seiner Vorstellung gelaufen (kann eigentlich nichts richtig übergeben da keiner Ahnung hat). Will mir Urlaub streichen und auszahlen.

Kann er das? Hab da gegensprüchliches im Netz gefunden. ich hab ehrlich gesagt keinen Bock mehr und will den Urlaub nehmen da es am 1.4. direkt wieder Vollgas weitergeht.

Monkey
2016-03-18, 14:58:11
Ich kanns dir nicht genau sagen, nur soviel das dein AG wohl recht dümmlich ist. Mit so einem Verhalten provoziert er im schlimmsten Fall das du am Sonntag Abend dünnschi** kriegst und erstmal im Bett bleiben musst. Dann kann er dir den Urlaub auszahlen wie er sich das wünscht mit dem Unterschied das du nicht in der Firma bist.

Ich würde dem sagen das du nochmal einen Tag für die Übergabe ansetzt und das du auf den Resturlaub bestehst.

[dzp]Viper
2016-03-18, 15:01:29
Wenn er dir den Resturlaub nicht genehmigen will (was vorkommen kann), dann muss er dir diesen Auszahlen.
Du kannst den Resturlaub auch in die neue Firma übernehmen. Wird aber meist in den neuen Firmen nicht so gerne gesehen...

Wenn du das machen willst, dann muss dein alter Arbeitgeber dir den Resturlaub schriftlich bestätigen. Du kannst aber trotzdem auf die Auszahlung des Resturlaubs bestehen.

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/resturlaub-bei-kuendigung/07/#Nehmen

1. Müssen verbleibende Urlaubstage bei einer Kündigung noch genommen werden?
Die Regelung der Urlaubstage im Arbeitsverhältnis richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Ausschlaggebend für den Umgang mit Resturlaubstagen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist § 7 Abs. 4 BUrlG. Hieraus ergibt sich, dass Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, abzugelten ist. Sofern dies möglich ist, müssen die Urlaubstage also grundsätzlich vom Arbeitnehmer noch genommen werden.

Für darüber hinaus verbleibende Urlaubstage muss vom Arbeitgeber ein Urlaubsentgelt (zu unterscheiden vom Urlaubsgeld!) gezahlt werden. Dabei wird im Übrigen auch nicht danach unterschieden, von welcher Seite oder aus welchem Grund das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Kündigt der Arbeitnehmer selbst, gibt er damit also nicht etwa seinen Anspruch auf noch verbleibenden Urlaub auf.

3. Kann man sich die verbleibenden Urlaubstage auszahlen lassen?
Der Anspruch auf Auszahlung der verbleibenden Urlaubstage entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird auch sofort fällig (BAG, 9 AZR 365/10). Wie bereits erläutert, ist die Auszahlung des Urlaubsentgelts nach dem BUrlG nur insoweit zulässig, als verbleibender Resturlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Dies kann der Fall sein, wenn die Anzahl der Resturlaubstage die der verbleibenden Arbeitstage übersteigt. In Betracht kommt aber auch, dass der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht auf die Arbeitskraft des ausscheidenden Arbeitnehmers verzichten kann.

Monkey
2016-03-18, 15:03:56
Wenn er am 1.4 direkt weiterarbeitet kann er ja nicht den Resturlaub fürs Jahr nehmen. Er wird, würde ich behaupten, die Überstunden die bis jetzt angefallen sind + evtl Resturlaub vom letzten Jahr + Urlaubsanspruch Jan/Feb/Mär nehmen wollen.

Sven77
2016-03-18, 15:04:29
Viper;10975158']Wenn er dir den Resturlaub nicht genehmigen will (was vorkommen kann), dann muss er dir diesen Auszahlen.
Du kannst den Resturlaub auch in die neue Firma übernehmen. Wird aber meist in den neuen Firmen nicht so gerne gesehen...

Wenn du das machen willst, dann muss dein alter Arbeitgeber dir das schriftlich geben. Du kannst aber trotzdem auf die Auszahlung des Resturlaubs bestehen.

Darum gehts mir nicht.. ich will den Urlaub nehmen, nicht auszahlen lassen. Nun ist die Frage ob ich ein Anrecht darauf habe. Überstunden verfallen sowieso (ob rechtens oder nicht)

Dicker Igel
2016-03-18, 15:05:17
Imo muss der AG den Urlaub gewähren, oder entsprechendes Urlaubsentgelt zahlen, falls die Dauer vom Resturlaub den Zeitpunkt der Beendigung vom Arbeitsverhältnis übersteigt.

deekey777
2016-03-18, 15:06:44
Kurz umrissen:

Ich kündige, Resturlaub wird auf Ende des Monats gelegt. Dieser Urlaub wurde noch nicht genehmigt.
Ich hab noch soviel Resturlaub um am Dienstag nächster Woche in Urlaub zu gehen.
Arbeitgeber sagt heute "Is nich", Übergabe der Projekte ist nicht nach seiner Vorstellung gelaufen (kann eigentlich nichts richtig übergeben da keiner Ahnung hat). Will mir Urlaub streichen und auszahlen.

Kann er das? Hab da gegensprüchliches im Netz gefunden. ich hab ehrlich gesagt keinen Bock mehr und will den Urlaub nehmen da es am 1.4. direkt wieder Vollgas weitergeht.

Du kannst ihn auf die Bewilligung des Urlaubs verklagen (ist mein Ernst). Interessante Kostellation, denn den nichtgenehmigten Urlaub kann man als Schadensersatz geltend machen (das kann wichtig werden, siehe unten).

Sonst: Wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, gibt es eine Urlaubsabgeltung (https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html), die dann bei der Bewilligung des ALG I berücksichtigt wird (der Anspruch ruht grundsätzlich).

Ich würde zum Anwalt gehen, der sich mit dem Arbeitsrecht auskenn, das ist gut investiertes Geld, auch wenn du auf Anwaltskosten sitzen bleibst (ist nunmal so beim Arbeitsrecht).

Darum gehts mir nicht.. ich will den Urlaub nehmen, nicht auszahlen lassen. Nun ist die Frage ob ich ein Anrecht darauf habe. Überstunden verfallen sowieso (ob rechtens oder nicht)
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt

Das ist der Punkt, ob du den Anspruch ggf. gerichtlich durchsetzen kannst oder nicht. Wie gesagt, ein Anwalt für Arbeitsrecht wäre da eine bessere Quelle als das Forum.

[dzp]Viper
2016-03-18, 15:10:01
Darum gehts mir nicht.. ich will den Urlaub nehmen, nicht auszahlen lassen. Nun ist die Frage ob ich ein Anrecht darauf habe. Überstunden verfallen sowieso (ob rechtens oder nicht)
Nein du hast kein 100% Anrecht diesen zu nehmen.

Wenn der Arbeitgeber das ordentlich begründet wieso dieser keinen Urlaub gewähren kann, dann kannst du dagegen nichts machen. In diesem Fall muss er dir die Urlaubstage aber vergüten (oder schriftlich bestätigen, dass du diese zur nächsten Firma mit übernimmst).

Imo muss der AG den Urlaub gewähren, o
Nein das stimmt so nicht zu 100%.

Der Arbeitgeber kann den Urlaub ablehnen wenn dadurch Projekte stark behindert werden. (wenn man z.B. Projektverantwortung hat oder andere wichtige, verantwortungsvolle Tätigen ausgeübt hat)

Filp
2016-03-18, 15:12:04
Krankmeldund holen und Urlaub auszahlen lassen. Ein AG der am Ende stänkert ist eigentlich selbst Schuld, wenn es so läuft...

deekey777
2016-03-18, 15:13:31
Viper;10975171']Nein du hast kein 100% Anrecht diesen zu nehmen.

Wenn der Arbeitgeber das ordentlich begründet wieso dieser keinen Urlaub gewähren kann, dann kannst du dagegen nichts machen. In diesem Fall muss er dir die Urlaubstage aber vergüten (oder schriftlich bestätigen, dass du diese zur nächsten Firma mit übernimmst).


Nein das stimmt so nicht zu 100%.

Der Arbeitgeber kann den Urlaub ablehnen wenn dadurch Projekte stark behindert werden. (wenn man z.B. Projektverantwortung hat oder andere wichtige, verantwortungsvolle Tätigen ausgeübt hat)
Ich würde ins Gesetz schauen.

Sven77
2016-03-18, 15:14:06
Klagen bzw. Krankmachen kommt nicht in Frage, ich möchte kein Porzellan wegen eines wankelmütigen Abteilungsleiters zerdeppern da mir von den Chefs mehrfach angeboten wurde wieder zurückkommen zu können, auch bei besserem Verdienst. Momentan würde ich nicht mi Traum daran denken aber man weiss ja nie ob man offene Türen braucht. Mit dem Hinweis rechtlich Anrecht auf den Urlaub zu haben hätte ich wenigsten Druck auf die Abteilung ausüben können.

[dzp]Viper
2016-03-18, 15:14:33
Krankmeldund holen und Urlaub auszahlen lassen. Ein AG der am Ende stänkert ist eigentlich selbst Schuld, wenn es so läuft...
Das ist die andere Möglichkeit. :ugly:

[dzp]Viper
2016-03-18, 15:17:08
Ich würde ins Gesetz schauen.
Das steht im Gesetzt drin. Es steht nicht drin, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist den Urlaub zu 100% zu gewähren ;)
Es steht drin, dass er in Ausnahmefällen und mit Begründung, den Urlaub auch ablehnen darf.

Klagen bzw. Krankmachen kommt nicht in Frage, ich möchte kein Porzellan wegen eines wankelmütigen Abteilungsleiters zerdeppern da mir von den Chefs mehrfach angeboten wurde wieder zurückkommen zu können, auch bei besserem Verdienst. Momentan würde ich nicht mi Traum daran denken aber man weiss ja nie ob man offene Türen braucht. Mit dem Hinweis rechtlich Anrecht auf den Urlaub zu haben hätte ich wenigsten Druck auf die Abteilung ausüben können.

Wenn du wirklich ein gutes Verhältnis zu deinem Arbeitgeber hast, dann wird das wohl auch irgendwo Hand und Fuss haben wieso er den Urlaub nicht genehmigen kann oder? Es klingt mir jetzt jedenfalls nicht so, als wäre das ein Arschloch-Chef sondern eher als wärst du bisher sehr gut mit ihm ausgekommen...

Wenn du dir die Tür also, wie du schreibst, noch offen halten willst, dann würde ich wirklich kein großes "Tara" darum machen... da sind dir jetzt sowieso die Hände gebunden.

Dicker Igel
2016-03-18, 15:17:11
Mit dem Hinweis rechtlich Anrecht auf den Urlaub zu haben hätte ich wenigsten Druck auf die Abteilung ausüben können.
Ich verstehe das so, dass Du Anrecht auf den Urlaub hast. Bist Du so wichtig, dass Du den Urlaub nicht bekommst und Zeug done machen musst?

[dzp]Viper
2016-03-18, 15:20:06
Ich verstehe das so, dass Du Anrecht auf den Urlaub hast. Bist Du so wichtig, dass Du den Urlaub nicht bekommst und Zeug done machen musst?
Die Info fehlt mir bisher auch.

Ist er Projektleiter oder ähnliches, dann wäre es absolut nachvollziehbar wieso der Chef sagt "nein geht nicht".

Monkey
2016-03-18, 15:21:00
Urlaubsanspruch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer

Auch wenn der Arbeitnehmer von sich aus das Arbeitsverhältnis kündigt, bleibt der Urlaubsanspruch bei Kündigung vollständig erhalten. Die Erhaltung der Gesundheit stellt ein hohes Gut dar und wird daher vom Gesetzgeber mit allen Mitteln unterstützt.

Wenn ein Arbeitnehmer für den Arbeitgeber unerwartet plötzlich kündigt, dann wird der Arbeitgeber möglicherweise versuchen, einen bereits genehmigten Urlaub zu verweigern. Auch hier bleibt der Urlaubsanspruch bei Kündigung völlig erhalten, der Arbeitgeber hat keine gesetzliche Möglichkeit, den bereits genehmigten Urlaub zu widerrufen.

http://www.arbeitnehmer.wiki/urlaubsanspruch-bei-kuendigung/

Wenn der Urlaub schon genehmigt war sieht es für deinen AG wohl mau aus. Wenn du da keinen Stress haben willst geh hin und handel einen Kompromiss aus so das du wenigstens die Woche nach Ostern frei hast.
Aber denk dran, wirklich danken wird dir das niemand...

Ich verstehe das so, dass Du Anrecht auf den Urlaub hast. Bist Du so wichtig, dass Du den Urlaub nicht bekommst und Zeug done machen musst?

Klingt für mich eher nach Retourkutsche weil er gekündigt hat und der Abteilungsleiter nun auf der Arbeit nicht sitzen bleiben will :)

Sven77
2016-03-18, 15:56:29
Bist Du so wichtig, dass Du den Urlaub nicht bekommst und Zeug done machen musst?

Nicht das ich wüsste :D.. denke man hat Angst das meine Projekte und das darin entstande Know-How verloren gehen (war hautpsächlich RnD). Ich war als technischer Supervisor auch Abteilungsübergreifend eingesetzt, direkter Vorgesetzte sind eigentlich nur die Chefs. Leider müssen alle Abteilungsleiter meinem Urlaubsantrag zustimmen

Ach ja: Der Urlaub wurde NICHT genehmigt. deswegen die Frage ob man mir Urlaub genehmigen MUSS. Bei schon genehmigten Urlaub sieht es etwas anders aus..

Dicker Igel
2016-03-18, 17:49:25
Ich denke schon, dass man das genehmigen muss. In Deinem Fall müßte der AG demnach Urlaubsentgelt zahlen und Dir auch einen konkreten Grund nennen, wieso Du denn keinen Urlaub bekommst. Ich würde da mal freundlich nachhaken.

novl
2016-03-18, 20:41:06
Krankmeldund holen und Urlaub auszahlen lassen. Ein AG der am Ende stänkert ist eigentlich selbst Schuld, wenn es so läuft...


I like ;D

Spasstiger
2016-03-18, 22:23:55
Ich bin in einer ähnlichen Situation, ebenfalls AG-Wechsel zum 01.04. Der neue AG will den Urlaub nicht vom alten AG übernehmen, aber mein alter AG hat mir die freie Wahl gelassen, wieviele Tage ich frei nehmen und wieviele Tage ich ausbezahlen lassen möchte. Ist natürlich auch nicht ganz im Sinne des Gesetzes, da ich den Urlaub prinzipiell hätte komplett nehmen können (geht um 10 Tage).
Aber soviel Urlaub im letzten Monat zu nehmen, wäre weder im Interesse meines alten AG noch in meinem Interesse gewesen, da ich bislang als Externer bei meinem neuen AG gearbeitet habe und ich die laufenden Projekte auch in Zukunft weiter bearbeite.

P.S.: Urlaub nächste Woche, happy bin. ;)