PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermieter klaut Strom, fliegt auf und kündigt uns dann


USS-VOYAGER
2016-03-30, 14:05:04
Kurz eine Erklärung wir wohnen in ein zwei Familienhaus, unten wir und über uns der Vermieter. An dem Haus ist noch eine Scheune. Unsere Wohnung hat ein eigenen Strom Zähler und die Scheune läuft noch mit über unseren Stromzähler. Es wurde ein nicht geeichter Stromzähler als Zwischenzähler eingebaut der den Stromverbrauch der Scheune mit zählt damit wir das Geld vom Vermieter wieder kriegen was in der Scheune an Strom verbraucht wird.
Vor paar Monaten hat der Vermieter angefangen aus der Scheune eine weitere Wohnung zu bauen und da ging unser Stromverbrauch hoch aber auf den Zwischenzähler von der Scheune ist kaum was drauf gekommen.
Als dann eine Externe Firma mit Starkstrom arbeitete hatten wir an einem Tag 100kw verbraucht aber auf den Scheunen Zähler waren nur ca. 9-10kw dazu gekommen. Und das ging ein paar Tage so.
Wir haben den Vermieter mehrmals drauf hingewiesen das der Zähler nicht richtig zählt, auch schriftlich aber er hat es immer Abgestritten das das ja gar nicht sein kann das wäre Unfug.
Wir sind dann zu einem Anwalt und der sagte wir können erst was machen wenn sich das ein Elektriker anguckt und bestätigt das der Zähler falsch zählt.
Das haben wir dann gemacht. Ein Elektriker kam vorbei und hat sich das angeschaut und gemessen und bestätigt das der Zähler zu wenig misst.
Wenn in der Scheune 1kw verbraucht wird kommen die 1kw auf unseren Zähler drauf aber der Scheunen Zähler zeigt nur ein verbrauch von 0.1 an.
Der Tatsächliche verbrauch liegt also 9 mal höher als angezeigt wird.
In den 6 Jahren wo wir hier wohnen hat der Scheunen Zähler 800kw gemessen und in Wahrheit sind das dann ja 7200kw die wir bezahlt haben aber nur 800kw erstattet bekommen haben. bei 0,25 cent den kw haben wir 1800€ an strom für die mit bezahlt aber nur 200€ erstattet bekommen.
Die haben schön Solar auf dem Dach bekommen ihren Strom umsonst und wir bezahlen den ihren Strom mit.
Und der Elektriker der hier war hat gesagt es müssten nur 2-3 Kabel umgesteckt werden dann würde die Scheune über den ihren Stromzähler laufen und nicht mehr über unseren das wäre in 10-15min gemacht.
Der Anwalt hat den Vermieter dann Schriftlich aufgefordert den Zähler gegen ein geeichten Zähler zu ersetzten oder das Kabel anders zu verlegen das es nicht mehr über unseren Zähler läuft. Er hat dazu nur noch zeit bis morgen aber es ist nichts passiert er hat auch kein Wort zu uns gesagt.
Und dann heute haben wir ein Brief von seinem Anwalt im Briefkasten mit der Kündigung des Mietvertrages...
Er lässt uns also Jahre lang sein Strom mit bezahlen und wo es auffliegt will er uns Rausschmeißen... und will wohl ein neuen dummen Mieter suchen der sein strom mit bezahlt. Wir gehen dann auch mal davon aus der er von Anfang an wusste das der Zähler nicht richtig zählt.
Ich denke mal das das so einfach nicht gehen wird oder? Vor allem da wir ein 5 Monate altes Baby haben was auch ein Grund sein dürfte weil sie viel schreit und die Schlafzimmer genau übereinander liegen und man alles hört.

derpinguin
2016-03-30, 14:17:45
Da du ja eh schon einen Anwalt an der Hand hast regelt der das doch für dich. Was genau möchtest du denn jetzt? Irgendwie finde ich keine Frage.

Ash-Zayr
2016-03-30, 14:18:19
Die Kündigung seinerseits wird mietrechtlich zu regeln sein. Eure Ansprüche aus der falschen Abrechnung müsst ihr zivilrechtlich mit Anwalt durchsetzen, was sehr lange dauern und teuer sein wird; es bleibt abzuwarten, ob der Vermieter einen Prozess riskiert. Zusätzlich würde ich an eurer Stelle Anzeige erstatten wegen Betruges, da er das nachweislich wissentlich so eingerichtet hat als Abzocke. Interessiert sich also auch die Staatsanwaltschaft womöglich für.
Dennoch....die Kündigung müsstest ihr parallel auch anfechten...da brennt es dann ja an allen Ecken.
Mein Vorgehen wäre: mit ihm reden und anbieten, dass ihr keine Anzeige gegen ihn erstattet und dass ihr ja gern den Elektriker zahlt, der die Kabelage korrigiert. Er sollte dafür aber dann die Kündigung zurückziehen.
Zudem müsste er euch in einer Art Vergleich rückwirkend Stromkosten erstatten, wofür beide Seiten sich immerhin Anwälte und Gericht ersparen.

Könnte man sicher alles außergerichtlich, schnell und direkt regeln, aber viele Vermieter sind alte verhärmte Drecks-Säcke, bei denen das ehe sinnlos ist mit vernünftig reden und der euch sicher nur als unbequemes Geschmeiss sieht....
Wenn ihr euch dort womöglich ehe unwohl fühlt, klagt noch den Schadensersatz ein und zieht weiter. Und weist den Sack noch darauf hin, dass ihr regelmäßig zurückkehren werdet und jeden Mieter persönlich davon unterrichten werdet, dass sie dauerhaft mit dem Strom betrogen werden!

Merke: ziehe niemals in ein Wohnobjekt Tür an Tür mit dem Vermieter!! In 98% aller Fälle geht das niemals gut aus.

USS-VOYAGER
2016-03-30, 14:25:32
Es geht uns eigentlich nur um die Kündigung ob das so einfach ist uns ohne Grund raus zu bekommen?
Das, daß mit der Rückerstattung nicht so einfach ist hat schon der Anwalt gesagt da wir beweisen müssten das der Zähler schon 6 Jahre lang falsch zählt und nicht erst seit ein Jahr oder so. Da sollten wir uns mit dem Vermieter so Außergerichtlich versuchen zu einigen.
Der Vermieter war vorher ein anderer der nicht hier wohnte. Vorher war der Vermieter der Vater vom Sohn der über uns wohnt mit dem konnte man eigentlich immer reden. Aber der Vater hat dem Sohn jetzt das Haus überschrieben daher wohnt jetzt der Vermieter über uns... Und der ist nicht älter als wir und mit dem kann man auch nicht reden hat kein zweck.

derpinguin
2016-03-30, 14:28:36
Nein, so einfach ist es nicht. Aber dazu kann dir dein Anwalt besser Auskunft geben als wir hier.

Lokadamus
2016-03-30, 14:35:42
Es geht uns eigentlich nur um die Kündigung ob das so einfach ist uns ohne Grund raus zu bekommen?Mieter können wegen Eigenbedarf eine schnelle Kündigung durchsetzen, aber dazu gibt es auch ein paar Urteile.
Hat er einen Grund angegeben oder die normale Kündigungsfrist gesetzt?

Wegen dem Strom, sehr ärgerlich.

Ash-Zayr
2016-03-30, 14:41:51
und zudem sitzt der Vermieter sicher auch noch auf einer Kaution von euch? Da wird es dann sicher auch noch Ärger geben...nicht nur, dass man Jahre abgezockt wurde um fast 2000 Euro, dann muss man noch bangen, dass man anstandslos die 3 Kaltmieten wiederbekommt und er die nicht einsackt wegen angeblicher Mängel beim Verlassen der Wohnung......da steigt beim Lesen schon Wut auf...

USS-VOYAGER
2016-03-30, 14:44:50
Als Begründung gab es nur ein Paragrafen § 573a Abs. 1 BGB

Sven77
2016-03-30, 14:47:41
Als Begründung gab es nur ein Paragrafen § 573a Abs. 1 BGB
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

USS-VOYAGER
2016-03-30, 14:52:45
Hab ich schon gelesen. Jetzt stellt sich die frage er baut ja eine Dritte Wohnung in dem er selber einziehen will hat er schon selbst gesagt. Heißt es sind mehr als zwei Wohnungen und er wohnt nicht mehr über uns im selben Haus.

derpinguin
2016-03-30, 14:54:25
Unabhängig von alle dem und dem Bemühen zum Recht zu kommen: schau, dass du da möglichst schnell raus kommst

Ash-Zayr
2016-03-30, 14:56:35
das könnte darauf hinauslaufen, dass sich der Vermieter mit seiner Kündigung, wobei noch nicht klar ist, ob er Eigeninteresse anzieht oder den Joker ohne Begründung aber + 3 Monate Frist (?), und seinen weiteren Verwertungsplänen in eine Unwirksamkeit der Kündigung verrennt.

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/kuendigungsschutz-ausnahmefaelle-
1-kuendigung-im-zweifamilienhaus-573a-bgb_idesk_PI9865_HI2769227.html

Das dürfte ein einfacher Fall für euren Anwalt sein; bzw. einen Anwalt zum Mietrecht. ODer einfach beim Mieterschutzbund vorstellig werden mit einer kostenlosen Erstberatung; oder Rechtsschutz?

USS-VOYAGER
2016-03-30, 15:01:31
Haben ein Anwalt für Mietrecht. Haben zwar eine Rechtsschutzversicherung aber leider nicht für Mietrecht.
Und ja Kündigung ohne Begründung dafür mit +3 Monate Frist. Sollen bis zum 31.12.16 raus sein.

Plutos
2016-03-30, 15:23:21
Eine Frist von 9 Monaten finde ich mehr als ausreichend, um selbst mit Kind ohne Zwang was neues zu finden. Da würde ich in Anbetracht der Gesamtumstände überhaupt keine Energie darauf verschwenden, eine Möglichkeit zu finden, ggf. noch länger drin wohnen zu bleiben.

Aber irgendwie stinkt die Geschichte doch zum Himmel...6 Jahre lang verbraucht eine "Scheune" (zumindest ich stelle mir darunter eine Art Mischung aus Hobbyraum und Garage vor) jährlich 300€ (!) Stromkosten, so viel wie ein sparsamer Einpersonenhaushalt, und keinem fällt es auf, keiner bemängelt irgendwas daran?

Commander Keen
2016-03-30, 15:31:35
In meiner letzten Wohnung war es auch so, dass der Gemeinstrom immer exorbitant hoch war.

Der Vermieter hatte im Keller noch eine Werkstatt oder wasweißich - die komplette Kelleretage war jedenfalls für Mieter nicht zugängig. Als Kellerersatz gab es Abstellbereiche in der Garage. Kein Mensch wusste, was der dort im Keller an Gerätschaften stehen hat oder dort treibt, aber nur mit Licht vom Treppenhaus und für den Ölbrenner konnten die angegebenen Verbrauchswerte jedenfalls niemals erreicht werden, das hatte ich selbst vom teuersten Strompreis ausgehend gegengerechnet.

Wie schon gesgt wurde: Zieh da so schnell wie möglich aus, du tust dir keinen Gefallen damit dort noch länger als unbedingt nötig drin zu bleiben. Und versuche irgendwie dir das Geld wiederzuholen oder dem Kerl vor den Bug zu schießen. Das klingt so wie du es schreibst ja schon nach krimineller Energie, die der saubere Herr Vermieter dort an den Tag legt.

foobi
2016-03-30, 21:09:51
§ 573a Abs. 1 BGB ermöglicht die Kündigung ohne dass es eines berechtigten Interesses des Vermieters bedarf. Der Paragraph existiert, da bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus, in dem nur Mieter und Vermieter wohnen, eine räumliche Nähe existiert, die zu seinem besonders engen und persönlichen Zusammenleben führt. Daher soll keiner von beiden gezwungen werden können mit der anderen Partei zusammenleben zu müssen, wenn er dies nicht mehr möchte.

Da der Vermieter erstmal keinen Grund für die Kündigung nennen muss, kannst du seinen Grund nicht einfach anzweifeln oder angreifen. Was meiner Ansicht nach bleibt:
Wenn der Mietvertrag befristet geschlossen wurde oder bestimmte Kündigungsmöglichkeiten ausschließt, kann die Kündigung unwirksam sein.
Kündigung anfechten, weil der Vermieter nicht auf Widerspruchsmöglichkeiten hingewiesen hat oder andere Fehler begangen hat
Prüfen ob die Kündigungsfrist passt (normale Kündigungsfrist + 3 Monate, also wenn du seit 6 Jahren dort wohnst sind dies 9 Monate zum Monatsende).
Wenn du der Ansicht bist dass es dir aus persönlichen / gesundheitlichen / beruflichen / etc Gründen unzumutbar ist momentan eine andere Wohnung zu suchen, kannst du einen Härtefall geltend machen. Die Kündigung bleibt trotzdem gültig, aber solange die Ursachen für den Härtefall bestehen musst du nicht ausziehen. Da würde ich aber von Anfang an einen Anwalt einschalten.
Wenn der Vermieter die Scheune in eine separate, bewohnbare Wohnung verwandelt, während du noch in dem Haus wohnst, wäre die Grundlage für die Kündigung hinfällig. Voraussetzung ist dass Scheune und Haus zusammen ein Gebäude bilden. Ob die Scheune tatsächlich vermietet ist oder nicht spielt keine Rolle.
Ebenfalls hinfällig wäre die Kündigungsgrundlage, wenn umgebaute Scheune und Haus zwei Gebäude darstellen und der Vermieter in die Scheune zieht. Dann wohnt er nämlich nicht mehr im selben Gebäude.

Cubitus
2016-03-30, 21:35:27
Sachen gibt es :popcorn:

Also ich würde einfach so schnell wie es geht raus.
Das Verhältnis zum Vermieter ist kaputt. Und dann wohnt der ja noch oben drüber. ;(

Ausziehen und Ihn dann schön anzeigen wegen Betrug und Co..

USS-VOYAGER
2016-03-31, 00:02:42
Mit dem Paragrafen kommt er eh nicht weit da er die dritte Wohnung baut die schon so gut wie fertig ist.
Wenn die Wohnung mit dem Gebäude Verbunden ist und das ist sie, hat das Gebäude drei Wohnungen. Selbst wenn die neue Wohnung nicht mit dem Gebäude verbunden ist bringt ihm das nix da er ja in die neue Wohnung zieht und somit nicht mehr in dem Zweifamilienhaus wohnt.
Hab mal mit meinen Super Paint Skills eine skizze gemacht wie das ungefähr aussieht.
1 ist das Haupthaus mit den zwei Wohnungen.
2 und 3 ist die Scheune. Bei 2 Waren irgend welche Tiere mal drin und in 3 Waren die Geräte und Maschinen und da ist jetzt die neue Wohnung. Bei 2 sind nur noch die Mülltonnen und Gerümpel gelagert.
Klar werden wir jetzt wohl nach einer neuen Wohnung suchen aber wir bestimmen wann wir Ausziehen und nicht er.
Und wir haben immer Rücksicht mit unserer Kurzen genommen da die Schlafzimmer direkt über einander liegen haben wir die Kurze wenn sie in der Nacht geschrien hat rüber ins Wohnzimmer gebracht zum füttern damit die nicht wach werden aber das können die nun schön knicken die kurze darf jetzt schön die ganze Nacht im Schlafzimmer bleiben und dort schreien dagegen können die gar nix machen.
Bald kommen ja die ersten Zähne dann werden die auch noch Spaß mit bekommen.

Plutos
2016-03-31, 00:17:18
Und wir haben immer Rücksicht mit unserer Kurzen genommen da die Schlafzimmer direkt über einander liegen haben wir die Kurze wenn sie in der Nacht geschrien hat rüber ins Wohnzimmer gebracht zum füttern damit die nicht wach werden aber das können die nun schön knicken die kurze darf jetzt schön die ganze Nacht im Schlafzimmer bleiben und dort schreien dagegen können die gar nix machen.
Bald kommen ja die ersten Zähne dann werden die auch noch Spaß mit bekommen.
Aufgrund von Eltern wie dir hat Deutschland nicht zu Unrecht den Ruf, familienfeindlich zu sein.

derpinguin
2016-03-31, 00:18:20
Wegen Menschen wie dir hat Deutschland nicht ganz zu Unrecht den Ruf, familienfeindlich zu sein.
Hö? Er hat doch bisher versucht möglichst wenig zu stören, mit dem Kind.

Plutos
2016-03-31, 00:20:57
Ja, deshalb verwendet er jetzt, da er sich aus irgendeinem hier naturgemäß einseitig dargestellten Grund mit seinem Vermieter überworfen hat, sein Kind als "Waffe" nach dem Motto: mit dem Rotzlöffel kann ihm keiner was. :kopfschüttel:

Commander Keen
2016-03-31, 00:24:16
Ja, deshalb verwendet er jetzt, da er sich aus irgendeinem hier naturgemäß einseitig dargestellten Grund mit seinem Vermieter überworfen hat, sein Kind als "Waffe" nach dem Motto: mit dem Rotzlöffel kann ihm keiner was. :kopfschüttel:

Du überinterpretierst. Es wäre was anderes, wenn er das Kind absichtlich piesackt damit es schreit. Sich aber aufgrund der Gesamtsituation schlichtweg nicht mehr genötigt zu fühlen Rücksicht zu nehmen finde ich bei der Vorgeschichte legitim.

Woodmaniac
2016-03-31, 00:48:43
Traurige Welt,
Bei uns läuft das Treppenhauslicht über unseren Zähler, Die Garagen über den Zähler des Vermieters, und das Kellerlicht über den Zähler der Paterrewohnung.
Lediglich Mieter vier steuert nur Wasser hinzu (Wasserhahn im Garagenhof).
Wie wir das ganze gegeneinander verrechnen? Garnicht, wenigstens einmal im Jahr wird zusammen gegrillt und über Probleme gesprochen, Kind Schreit, Hund jault, Musik zu laut. Alle rappeln sich zusammen und gut ist.

Was Spricht dagegen einfach man in entspannter atmosphäre miteinander zu reden? Bei 100 Kw am Tag würde bei mir einfach mal ne sicherung fallen und die Baustelle ständ ohne Strom da, Fertig.

Das Kind ist jetzt in den Brunnen gefallen, entweder umziehen oder den Stock aus dem Arsch ziehen und miteinander eine brauchbare lösung finden :-)

derpinguin
2016-03-31, 00:50:40
Ja, deshalb verwendet er jetzt, da er sich aus irgendeinem hier naturgemäß einseitig dargestellten Grund mit seinem Vermieter überworfen hat, sein Kind als "Waffe" nach dem Motto: mit dem Rotzlöffel kann ihm keiner was. :kopfschüttel:
Ich hab eher das Gefühl, das du per se ein Problem mit Kindern hast.

ux-3
2016-03-31, 01:21:10
hier naturgemäß einseitig dargestellten Grund

this, very much...

Mumins
2016-03-31, 06:34:18
Ich würde alles dokumentieren, den Elektriker hast du als Zeugen und den Kerl anzeigen wegen Stromdiebstahl.

Ash-Zayr
2016-03-31, 07:46:47
Du überinterpretierst. Es wäre was anderes, wenn er das Kind absichtlich piesackt damit es schreit. Sich aber aufgrund der Gesamtsituation schlichtweg nicht mehr genötigt zu fühlen Rücksicht zu nehmen finde ich bei der Vorgeschichte legitim.

So ist es und nicht anders.
Was Plutos da vorwirft, ist Unsinn. Ein Elternpaar mit einem einige Monate alten Baby befindet sich in einer Extremsituation; seelisch wie körperlich. Es ist hoch anzurechnen, dass sie sich noch bisher versucht haben zu verbiegen und das Baby-Handling und die Gewohnheiten nicht zu 100% so arrangieren, wie es für die beiden passt, und nicht anderes sollte man es Eltern eigentlich zugestehen.
Und richtig, mit der Kündigung auf dem Tisch sollte jede Art von Rücksicht und Gefälligkeit hinfällig sein. Es geht ja nicht darum, jetzt jeden Tag bewusst laut Musik zu hören und Step Aerobik auf dem Paket zu machen, wenn dies vorher nie der Fall war, aber einfach sein Leben zu leben wie es sich gebietet, ist legetim, auch wenn damit nun Veränderungen in der Wahrnehmung des Vermieters auftreten mögen.

Und was soll der Vorwurf der einseitigen Darstellung? Dies ist ein Forum, wo naturgemäß nur eine Seite/Partei/Akteur berichten und darlegen kann. Wollen wir jetzt auch im technischen Bereich eine einseitige Darstellung anprangern " ey menno Alter, meine CPU kackt immer schon bei 5GHz ab, obwohl ich alle RoXXOr Einstellungen gesetzt habe!!!!111".
Ja und? Darf die CPU vielleicht auch mal ihre Seite der Geschichte darlegen? So glaube ich dem OC Kiddie kein Wort, dass er alles richtig gemacht hat!

Butter
2016-03-31, 09:00:48
Wir sollten den Vermieter einladen sich zu dem Vorwurf zu äußern.

Plutos
2016-03-31, 09:20:50
Ich hab eher das Gefühl, das du per se ein Problem mit Kindern hast.
Das Fühl ist zutreffend. Aber man muss ja auch mal eine Lanze für die unterjochten Vermieter dieser Welt brechen. :biggrin:


Und richtig, mit der Kündigung auf dem Tisch sollte jede Art von Rücksicht und Gefälligkeit hinfällig sein.
http://abload.de/img/943970_10205328094953b4oxq.jpg (http://abload.de/image.php?img=943970_10205328094953b4oxq.jpg)

Warum zur Hölle? Ist eine Kündigung ein persönlicher Angriff? Ach richtig, Freundlichkeit und Rücksicht braucht man sich nur leisten, wenn man sich davon einen Gewinn (Fortführung des Mietverhältnisses) verspricht... :|
IMHO ist man entweder ein netter Mensch oder eben ein ... - aber nicht mal so, mal so, je nachdem was einem gerade Vorteile bietet.

Ich fürchte, hier trafen zwei Typen Mensch aufeinander, die das ohne Beschäftigung des Justizsystems nicht weiter klären können.

Mark3Dfx
2016-03-31, 09:21:35
Merke: ziehe niemals in ein Wohnobjekt Tür an Tür mit dem Vermieter!! In 98% aller Fälle geht das niemals gut aus.

Ich erhöhe auf 99,98%
Never ever mit dem Vermieter unter ein Dach/nähere Umgebung ziehen.
Besonders die privaten alter Frusthanseln neigen sehr zur täglichen Rundumüberwachung :P

#44
2016-03-31, 09:29:11
Warum zur Hölle? Ist eine Kündigung ein persönlicher Angriff?
Den Stromdiebstahl - und damit das Topic - hast du schon vergessen, oder?
Wenn sich jemand mir gegenüber so als Arsch ausweist, würde ich mir auch alles was über grundlegende Höflichkeit hinausgeht sparen.

derpinguin
2016-03-31, 09:32:45
Das Fühl ist zutreffend. Aber man muss ja auch mal eine Lanze für die unterjochten Vermieter dieser Welt brechen. :biggrin:

Dann solltest du dich vielleicht nicht zu "Kinderkram" äußern. Hier geht es auch nicht darum eine Lanze für die Vermieter zu brechen. Das manche Mieter schlimmer als Sackratten sind ist bekannt. Ein Kind zu bekommen ist allerdings völlig normal, natürlich und legitim. Das ein Kind schreit auch. Das führt man nicht absichtlich herbei um jemanden zu nerven, immerhin nervt es die Eltern genau so, nur ohne die Lautstärkedämpfung der Wände dazwischen.


Warum zur Hölle? Ist eine Kündigung ein persönlicher Angriff? Ach richtig, Freundlichkeit und Rücksicht braucht man sich nur leisten, wenn man sich davon einen Gewinn (Fortführung des Mietverhältnisses) verspricht... :|
IMHO ist man entweder ein netter Mensch oder eben ein ... - aber nicht mal so, mal so, je nachdem was einem gerade Vorteile bietet.

Ich fürchte, hier trafen zwei Typen Mensch aufeinander, die das ohne Beschäftigung des Justizsystems nicht weiter klären können.
Mit dem letzten Satz hast du völlig Recht, das hab ich aber schon zu Beginn gesagt. Ich kann aber auch verstehen, dass der Mieter die besondere Rücksichtnahme im Hinblick auf Versorgung des Kindes in einem Raum möglichst weit weg vom Schlafzimmer des Vermieters einstellt und sein Kind eben irgendwo in der Wohnung versorgt. Das ist sein gutes Recht und hat nichts mit mangelnder Freundlichkeit oder Rücksicht zu tun. Der Vermieter hat sich ja auch nicht mit Ruhm bekleckert mit der Aktion.

Ash-Zayr
2016-03-31, 09:50:52
Warum zur Hölle? Ist eine Kündigung ein persönlicher Angriff? Ach richtig, Freundlichkeit und Rücksicht braucht man sich nur leisten, wenn man sich davon einen Gewinn (Fortführung des Mietverhältnisses) verspricht... :|


Aus dem Konsens dieses Falles ist diese Kündigung ein persönlicher Angriff, ja! Fast schon Schikane.

Und bitte....Mieter zu sein, ist sicher kein Gewinn....lachst Du Dir jeden Tag ins Fäustchen, dass Dein Vermieter so blöd war, seine Wohnung zu vermieten, und auch noch an dich...da hast Du Dir ja einen Vorteil ergattert, meine Herren, ein Glückspilz.
Eigentlich argumentiert Du sicher unwollend falsch, denn was Du schreibst würde eher bedeuten: die Mieter leben jeden Tag in Angst, dass ihnen gekündigt wird und schleimen daher besonders gegenüber dem Vermieter. Das Schleimen wäre also sicher dann nicht, um sich einen Gewinn zu sichern (weiter Mieter sein dürfen), sondern der klägliche Versuch, durch gestelltes Verhalten seine Existenz zu sichern.

Ein Mietvertrag ist nichts weiter als ein Dienstleistungsverhältnis, und so gesehen ist der Mieter Kunde, er lässt doch Geld!
Insofern hat Freundlichkeit und Respekt nichts mit dem Mietverhältnis per se zu tun, richtig. Entweder ist man ein freundlicher Mensch oder nicht, auch richtig. Aber auch wenn man generell nett, freundlich und zurvorkommend ist, kann man dies doch als bewusste Entscheidung speziellen Menschen gegenüber aussetzen. Einem Drecks-Arsch gegenüber hätte ich keine Motivation freundlich und nett zu sein, ganz einfach.
Ich bin sicher, der TS und seine Frau waren einfach aus sich heraus nett und rücksichtsvoll, indem sie das Kind wonanders füttern, und nicht, weil sie sich insgeheim erhofften, eine ja stets drohende Kündigung zu vermeiden.

Korfox
2016-03-31, 09:57:54
Menschen, die erwarten, dass andere, wenn sie Eltern werden, besondere Rücksicht auf andere nehmen, sind der Grund, weswegen Deutschland als so massiv kinderfeindlich wahrgenommen wird.

Junge Eltern müssen keine Rücksicht nehmen, ein Kind schreit, wenn es nun mal schreit und das lässt sich nicht ändern.
Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ist dieses Kind jedoch die Person, die später den Menschen ohne Kinder a) mal pflegt oder b) die Rente zahlt. Ich wüsste nicht, wieso man da noch weitere Rücksicht nehmen sollte.

- Nicht in der Öffentlichkeit stillen
- Kind möglichst in schalldichten Räumen schreien lassen
- Nicht schwanger vor die Tür, da man ja öffentlich zur Schau trägt, dass man Sex hatte
- ...

Hallo geht es noch?

@TE:
Es ist allgemein keine so schlechte Idee, das Kind, wenn es nachts schreit, aus dem dunklen Schlafzimmer raus in das Zimmer zu bringen, in dem es sich tags am häufigsten/meisten aufhält, da es sich dort auch besser orientieren kann.
Wenn man das Licht ausschaltet ist es für einen Säugling, wie wenn man die Umwelt einfach wegmacht (ja, wegmacht). Was der Säugling nicht sieht ist in dem Moment auch nicht existent (für ihn). Da kann es passieren, dass das Kind sich deutlich besser beruhigen kann, wenn es sehr bekannte Strukturen sieht.
(Wir haben da großes Glück - wir haben ein Nachtlicht, klar, unsere Kleine wacht nachts aber nur sehr selten auf und gibt dann ein kurzes Quietschen von sich... dann hat Mama 5 Minuten Zeit, sie anzulegen, bevor sie anfängt zu schreien :))

Annator
2016-03-31, 10:14:39
Es geht ihm nicht darum, dass das Kind schreit. Es geht darum das Kind extra dort schreien zu lassen wo es der Vermieter hört um ihm eine Reinzudrücken bzw. das vorsorgliche ins Wohnzimmer bringen auszulassen nur um den Vermieter zu ärgern. Ist wohl auch typisch deutsch Öl ins Feuer zu gießen.

Xilavius
2016-03-31, 10:22:49
So einen dreisten Vermieter würde ich die Presse auf den Hals hetzen, die schlagen sich doch um solche Storys, dokumentiert alles vorher schön und lasst euch von den Externen, wie Elektriker und Anwalt, dies schriftlich bestätigen und dann ab damit zur örtlichen Lois Lane.

Korfox
2016-03-31, 10:26:36
Das ist, wie gesagt, falschrum gedacht. Es ist nicht selbstverständlich, den Impact zu minimieren und das Kind in ein anderes Zimmer zu schleppen.
Wir haben Glück, aber:
Wenn ein Kind in der Nacht alle 60-90 Minuten kommt und Hunger hat (besser noch: alle 40-45 Minuten...) und dabei schreit (unter 60 Minuten sollte man die Abstände beim Stillen nicht fallen lassen, da sonst geronnene und frische Milch im Magen vermischt werden, was zu Blähungen führen kann und dann hast du wirklich Spaß), dann kann man als Eltern nichts daran ändern.
Dann ist die Frage: Ist mit der Tatsache, dass man (grob) 250k€ investiert, damit andere ihre Rente haben (und was weiß ich, was ein Kind noch alles der Gesellschaft bringt) nicht genug getan? Muss man dann auch alle 60 Minuten mit total verklatschtem Kopf (schlaf mal ein halbes Jahr nur im Stundentakt) aufstehen, das Kind schnappen, rumlaufen - in der Gefahr es fallen zu lassen, weil man halt auch fahrig wird, wenn man so übermüdet ist? Das ist eine verdammt große Nettigkeit, so zu agieren.
Da ist es völlig verständlich, dass man das bleiben lässt, wenn der geschonte den Wert davon nicht schätzen weiß.

Andersrum (juhu, ein Autovergleich):
Jeder regt sich auf, aber niemand macht es anders. Man fährt auf einer vielbefahrenen Autobahn, überholt LKW und von hinten kommen schnellere. Man versucht von Zeit zu Zeit immer wieder mal ein paar Wochen, die Lücken zwischen den LKW maximal auszunutzen, damit die nachfolgenden überholen können, obwohl man rechtlich korrekt links bleiben könnte. Nachdem man dann das 100. Mal bremsen musste, weil der Idiot, der 5km/h schneller fährt einen doch ums Verrecken nicht mehr reinlassen will, bleibt man halt links und nimmt es in Kauf, dass alle anderen unmutig reagieren. Rücksicht wird nicht honoriert -> ich muss keine Rücksicht nehmen.

Ash-Zayr
2016-03-31, 11:07:57
Es geht ihm nicht darum, dass das Kind schreit. Es geht darum das Kind extra dort schreien zu lassen wo es der Vermieter hört um ihm eine Reinzudrücken bzw. das vorsorgliche ins Wohnzimmer bringen auszulassen nur um den Vermieter zu ärgern. Ist wohl auch typisch deutsch Öl ins Feuer zu gießen.

Wie kann man die Prämisse und die Tatsachen so dreist verbiegen? Das ist ja schon Vorsatz.

Zu Deiner Erkenntnis: ein Baby hat keinen on/off Schalter mit der Beschriftung "scream like hell". Insofern unpassend, wenn Du "das Kind schreien lassen" als aktive Handlung im Sinne von "die Stereo-Anlage aufdrehen" schreibst.
Wenn Du aber meinst "schreien lassen" im Sinne von gewähren lassen, da Kinder nun mal schreien, dann verlangst Du offensichtlich, man möge sein Kind doch irgendwie aus Rücksicht anderen gegenüber zum Schweigen bringen? Ist das gute alte Kopfkissen über's Gesicht da in Deinem Sinne???

Und nochmals: ein Kind wird individuell so und dort betreut und gehandled unabhängig von irgendeinem Wohungsgrundriss irgendwelcher Nachbarn oder Untermieter und Übermieter, fertig! Wer sich da bisher netterweise verbiegt wie der TS, kann man, muss man nicht, aber in einem zur Feindschaft ausgearteten Verhältnis giesst man nicht Öl ins Feuer, sondern man stellt nur den Normalzustand her und entzieht dem Feind nun die Privilegien, die ihm unaufgefordert und ungeschätzt zu Teil geworden sind.

/dev/NULL
2016-03-31, 11:23:36
Ich erhöhe auf 99,98%
Never ever mit dem Vermieter unter ein Dach/nähere Umgebung ziehen.
Besonders die privaten alter Frusthanseln neigen sehr zur täglichen Rundumüberwachung :P

Ich gehöre wohl zu den 0.02%

Haben als Vermieter nen italienischen Doktoranden in nem 1 Zimmer Appartment oben unterm Dach und sind seit 2 Jahren völlig problemlos unterwegs.
Wir holen seine Post raus, wenn er in Urlaub fährt und vice-versa. Bin mit dem auch schon für Halbmarathon trainieren gewesen.
Es geht also auch anders. (zum Glück) Aber ich bin auch kein (sehr) alter Frusthansel

Zum Thema: was neues suchen, Anwalt wegen Strom und normales Mietverhalten, ohne größere Rücksicht.

Korfox
2016-03-31, 11:26:06
Während des Mietverhältnisses gehöre ich da auch zu den 0,02% ;).
Hatte schon mit den Vermietern im selben Haus gewohnt (wie vom TE beschrieben) und da lief dann nur die Kündigung unglücklich.
Hab im Nachbarhof mit den Vermietern gewohnt, da ist das Verhältnis immernoch spitze und aktuell ist es auch das direkt benachbarte Haus im selben Innenhof und das Verhältnis ist auch Bombe.
Seit den zweiten Vermietern in unmittelbarer Nachbarschaft organisieren wir jedes Jahr ein Grillfest für das ganze Haus + Vermieter (seit den aktuellen Vermietern dann eben für 2 Häuser + 2 Mal Vermieter) und das ist auch viel wert.

EureDudeheit
2016-03-31, 15:01:15
Ich erhöhe auf 99,98%
Never ever mit dem Vermieter unter ein Dach/nähere Umgebung ziehen.
Besonders die privaten alter Frusthanseln neigen sehr zur täglichen Rundumüberwachung :P


Oh ja.
1. Wohnung war immer kalt. Kalt? Ist doch voll warm hier, bei uns ist es kälter oben. (Mehr als 19°C Raumtemp schaffte die Heizung auf automatik nicht, habe dann abends immer den Boiler manuell angestellt, um die Butze warm zu kriegen)

2. Vermieter lagen öfters nackt vor meinem Fenster im Garten und fummelten, weil sie wohl dachten, daß ich nicht zu Hause wäre...

3. Spionage, wurde öfters angesprochen ich sollte doch mal wieder die Wohnung aufräumen, insbesondere das dreckige Geschirr spülen.. (mag zwar sein, daß es unaufgeräumt war, ist aber meine Sache...)


Vernünftige Wohnungsgesellschaft ist besser, anrufen, das und das ist kaputt-> Firma kommt und repariert.

Unioner86
2016-03-31, 15:13:33
Wie es in den Wald .... also lass das Kind zurückschallen, dass hat dieser Stromdieb nicht anders verdient. Anzeigen wegen Betruges auf jeden Fall, einfach unglaublich dieser Vermieter!

USS-VOYAGER
2016-03-31, 15:13:46
Noch was zum Thema die Kurze extra im Schlafzimmer liegen lassen...
Das machen wir ja nicht nur um die zu ärgern sondern im Bett hat sie es auch wärmer als wenn ich sie ins kalte Wohnzimmer lege. Warum kaltes Wohnzimmer? Tja ab 23 Uhr ist die Heizung komplett aus! Egal ob wir +10 oder -10 Grad haben, von 23 bis 5 Uhr frieren wir uns den Arsch ab.
Ja auch das haben wir schon mehrfach angesprochen das die Heizung doch bitte Nachts Anbleibt weil es zu kalt wird mit der Kurzen aber keine Reaktion.
Noch ein Grund mehr keine Rücksicht mehr zu nehmen.
Friert der Vermieter denn dann nicht auch der Wohnt ja im selben Haus? Nein! Denn der hat ein schönen Kamin in der Bude und immer Warm der braucht die Heizung nicht.

ux-3
2016-03-31, 15:21:25
That escalated quickly... :udevil:

Wenn man wirklich mit dem Vermieter in ein Haus zieht, kann man ja den Vertrag so gestalten, dass dieser besondere Kündigungsgrund entfällt. Hab ich so gemacht, da mir das sonst zu riskant gewesen wäre.

Als mehrfacher Vater würde ich mich der Fraktion anschließen, dass "Eltern sein" bzw "Schwangerschaft" keine Krankheit sondern ein Zustand sind, in dem man trotzdem ein gewisses Maß an Rücksicht nehmen kann und sollte. Schon aus der Symmetrie heraus, dass man - wenn mal Ruhe ist - nicht durch anderen Krach gestört werden will.

Was den Raubkopierer - äh- Stromdieb angeht: Diebstahl erfordert einen Vorsatz. Der ist imho auch nachzuweisen. Der ungeeichte Zähler an sich ist eine Ordnungswidrigkeit. Darf der Vermieter nicht. Da ich selbst Vermieter war, ist mir nur auch klar, was oft die Alternative ist: Regelmäßige Eichkosten. Die können rasch in die Größenordnung der zu messenden Kosten kommen. Und dann ist der Mieter auch nicht glücklich.

Ash-Zayr
2016-03-31, 15:21:40
in meiner ersten eigenen Wohnung damals (Neubau) gab es auch so eine verdammte Nachtabsenkung...im Winter wurde die Bude (Dachwohnung, Schrägen nicht isoliert) extrem kalt. Wenn ich mal gern Nächte durchzocken wollte, war das kaum möglich, da mir die Finger so kalt wurden, dass ich nichts mehr geschmeidig klicken und tippen...und das war bei CS 1.6 doch wichtig...;)
Ich verstehe das nicht...Heizung wird doch nach Verbrauch abgerechnet. Wieso wird einem die Möglichkeit genommen, zu verbrauchen, also mein Geld loszuwerden? Wollen die nicht verdienen??

ux-3
2016-03-31, 15:31:00
Nach kurzer Lektüre zum Strommorddieb:

"Wir gehen dann auch mal davon aus der er von Anfang an wusste das der Zähler nicht richtig zählt."

"Der Vermieter war vorher ein anderer der nicht hier wohnte. Vorher war der Vermieter der Vater vom Sohn der über uns wohnt mit dem konnte man eigentlich immer reden. Aber der Vater hat dem Sohn jetzt das Haus überschrieben daher wohnt jetzt der Vermieter über uns... Und der ist nicht älter als wir und mit dem kann man auch nicht reden hat kein zweck."

Ihr Zeuge...

#44
2016-03-31, 15:35:41
Da ich selbst Vermieter war, ist mir nur auch klar, was oft die Alternative ist: Regelmäßige Eichkosten. Die können rasch in die Größenordnung der zu messenden Kosten kommen. Und dann ist der Mieter auch nicht glücklich.
Nö, wieso? Da es nicht um den Wohnungszähler geht, sind die Kosten doch garnicht umlagefähig.
Abgesehen davon sind die 10€ p.a. auch recht schnell erreicht.

ux-3
2016-03-31, 15:39:56
Da es nicht um den Wohnungszähler geht, sind die Kosten doch garnicht umlagefähig.

In diesem Fall mag das sein. Wir kennen die genaue Beschaltung ja nicht.

Abgesehen davon sind die 10€ p.a. auch recht schnell erreicht.

Welche 10 Euro?

#44
2016-03-31, 15:44:29
Welche 10 Euro?
Meine Rechnung war: 100-150€ ergooglete Eichkosten alle 16 Jahre für einen mechanischen Zähler.

ux-3
2016-03-31, 15:45:27
Meine Rechnung war: 100-150€ ergooglete Eichkosten alle 16 Jahre für einen mechanischen Zähler.

Müssen aber nicht verteilt werden. Die kannst Du im Jahr der Fälligkeit umlegen.

Bei Wärmezählern wird es übrigens noch deutlich teurer.

Butter
2016-03-31, 15:53:54
Noch was zum Thema die Kurze extra im Schlafzimmer liegen lassen...
Das machen wir ja nicht nur um die zu ärgern sondern im Bett hat sie es auch wärmer als wenn ich sie ins kalte Wohnzimmer lege. Warum kaltes Wohnzimmer? Tja ab 23 Uhr ist die Heizung komplett aus! Egal ob wir +10 oder -10 Grad haben, von 23 bis 5 Uhr frieren wir uns den Arsch ab.
Ja auch das haben wir schon mehrfach angesprochen das die Heizung doch bitte Nachts Anbleibt weil es zu kalt wird mit der Kurzen aber keine Reaktion.
Noch ein Grund mehr keine Rücksicht mehr zu nehmen.
Friert der Vermieter denn dann nicht auch der Wohnt ja im selben Haus? Nein! Denn der hat ein schönen Kamin in der Bude und immer Warm der braucht die Heizung nicht.

Miete kürzen hilft.

#44
2016-03-31, 16:07:29
Müssen aber nicht verteilt werden. Die kannst Du im Jahr der Fälligkeit umlegen.
Das ist die Frage. Bei einem Zeitraum von 16 Jahren kann ich mir durchaus vorstellen, dass man Recht bekommt, wenn man auf eine Umlage auf die Eichdauer besteht.

Zu Stromzählern findet man da recht wenig brauchbares - die stammen ja idr. sowieso direkt vom Anbieter.

ux-3
2016-03-31, 16:35:13
Miete kürzen hilft.
Ja, nur läuft man dann Gefahr, in der gegebenen Konstellation gekündigt zu werden. Ich würde daher nie ohne Ausschluss der Sonderregelung direkt mit dem Vermieter wohnen wollen.


Das ist die Frage. Bei einem Zeitraum von 16 Jahren kann ich mir durchaus vorstellen, dass man Recht bekommt, wenn man auf eine Umlage auf die Eichdauer besteht.

Ich hab mich nur für Wärmemengenzähler informiert (5y), aber die sind sofort umlagefähig.

Zu Stromzählern findet man da recht wenig brauchbares - die stammen ja idr. sowieso direkt vom Anbieter.

Zwischenzähler nicht. Und auch da ist abzuwägen, was am Ende wirtschaftlicher ist. Ich hab das Problem hier auch.

Sumpfmolch
2016-03-31, 21:59:37
Zwischenzähler nicht. Und auch da ist abzuwägen, was am Ende wirtschaftlicher ist. Ich hab das Problem hier auch.

Das kann aber auch schnell sehr unwirtschaftlich werden, wenn das Verhältnis zu einer Mietpartei schlechter wird und diese einem dann Abrechnungen mehrerer Jahre um die Ohren haut, man auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt und noch Strafzahlungen wegen der Ordnungswidrigkeit fällig werden... ;)

ux-3
2016-04-01, 00:06:45
Das kann aber auch schnell sehr unwirtschaftlich werden, wenn das Verhältnis zu einer Mietpartei schlechter wird und diese einem dann Abrechnungen mehrerer Jahre um die Ohren haut, man auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt und noch Strafzahlungen wegen der Ordnungswidrigkeit fällig werden... ;)

Ja, es ist meist keine gute Idee, das finanziell Sinnvollste zu machen. Dank Heizkostenverordnung können die Messkosten auch mal so teuer werden wie die Energie selbst. Least man den Scheiß als Vermieter, kann es sogar teurer werden. Aber warum sollte man sich als Vermieter die Blöße geben und günstig über einen alten Zähler abrechnen? Man steht ja mit einem Bein vorm Kadi.

Es wäre sicher spannend, den genauen Gesprächsverlauf in diesem Fall zu erfahren.

ux-3
2016-04-01, 10:18:29
Nachtrag:
Warum nicht die Gunst der Stunde nutzen und den bösen Miethaien für immer entfliehen?

Kleines Kind und Partner sind vorhanden, man lebt (Scheune) offenbar nicht im teuren Ballungsraum und bald gibt es ein AAA-Spiel bei einer Hypothek noch obendrauf. Wann, wenn nicht jetzt?

Xilavius
2016-04-01, 10:37:49
Nachtrag:
Warum nicht die Gunst der Stunde nutzen und den bösen Miethaien für immer entfliehen?

Kleines Kind und Partner sind vorhanden, man lebt (Scheune) offenbar nicht im teuren Ballungsraum und bald gibt es ein AAA-Spiel bei einer Hypothek noch obendrauf. Wann, wenn nicht jetzt?

Zumal die KFW sogar die Förderung von bis zu 50k auf 100k ab April erhöht hat, wer da nicht zum Eigenheim greift ist selber schuld.

Rooter
2016-04-02, 01:29:39
Tja ab 23 Uhr ist die Heizung komplett aus! Egal ob wir +10 oder -10 Grad haben, von 23 bis 5 UhrDas ist doch aber üblich, kenne ich auch nur so.

MfG
Rooter

EdRu$h
2016-04-03, 02:48:31
Das ist doch aber üblich, kenne ich auch nur so.

MfG
Rooter

Kenne ich hier auch so und wir haben unser Eigenes Haus von 22-7 Uhr Heizung aus.

Hacki_P3D
2016-04-04, 09:22:33
Wirklich üblich ist das natürlich nicht, die Heizung komplett auszuschalten.
In der Nacht wird sie zurückgefahren (Stichwort Nachtabsenkung) aber eben nicht komplett.

hesTeR-
2016-04-04, 11:17:19
naja in unserem EFH haben wir ne Buderus Ölheizung, die stellen wir von sommer auf winter um, im sommer ist es dann so wie ihr sagt das die Heizung von 22-06 aus, im Winter läuft sie aber auf so nem eco modus das man nachts zumindest im Bad mal etwas die Heizung anhaben kann, sonst frieren mir da ja morgens die nippel ab :D

UFOBASE
2016-04-04, 11:19:10
Zwischen 23-6 Uhr ist in einer Mietwohnung 18 Grad Minimum.

http://www.mieterbund.de/index.php?id=442

USS-VOYAGER
2016-11-09, 20:40:59
Wir ziehen nun zum 1.1.17. aus und der Vermieter versucht nun wohl alles damit er uns die Kaution nicht zurück zahlen muss. bzw seine Freundin...
Fast jeden Tag kommen die zu zweit zu uns und zeigen uns Schäden die schon bei unseren Einzug vor 6 Jahren da waren und versuchen uns die anzuhängen.
Was uns am meisten auf den Sack geht ist seine dumme Olle die die ganze Zeit das Maul auf reißt . Er der ja eigentlich unser Vermieter ist steht daneben uns sagt kein Ton und seine Olle die selber erst vor 2-3 Jahren bei ihm mit eingezogen ist keift die ganze zeit rum als ob alles ihr gehören würde. Sie weiß gar nicht wie es hier vor 6 Jahren aussah als wir eingezogen sind da sie da noch gar nicht hier war.
Und die beiden kommen ja jetzt auch ständig mit Nachmietern zur Wohnungsbesichtigung.
Können wir jetzt eigentlich von unseren Hausrecht Gebrauch machen und ihr den Zutritt zur unsere Wohnung untersagen und nur den Vermieter rein lassen?
Das wäre schon mal eine Hilfe wenn die nicht ständig dazwischen keift obwohl die hier gar nix zu melden hat.

Joe
2016-11-09, 20:46:27
https://www.mieterschutzbund.de/

Schlau machen.

Plutos
2018-04-09, 21:53:01
Wie ist diesen Fall eigentlich nun ausgeganget?