PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaubsanspruch bei "Teilzeit"?!


CSI
2016-05-04, 08:49:07
Man, ist das kompliziert, irgendwie sagt jeder was anderes zu dem Thema und ich blick gar nicht mehr durch.

Wie errechnet sich ein Urlaubsanspruch bei Teilzeit, wenn bei dem Arbeitsverhältnis die zu arbeitenen Tage variieren und auch die dementsprechenden Wochenstunden, Beispiel, erste Woche 4 Tage bei je 5 Stunden, zweite WOche 3 Tage bei 8 Stunden, dritte Woche 2 Tage bei 7 Stunden und vierte Woche 4 Tage bei 6 Stunden?
Daraus kann man doch keinen Mittelwert bilden, weil jede Woche anders ist und auch jeder Monat immer wieder eine unterschiedliche Stundenanzahl aufweist.

Und das ganze verklausulierte sollte man mal entklausulieren, damit das besser verständlich ist:freak:

Morale
2016-05-04, 08:51:54
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitszeit/berechnung-bei-flexiblen-arbeitszeiten/

Vielleicht hilft das? ;)

CSI
2016-05-04, 10:03:46
Etwas, ja, aber der genaue Urlaubsanspruch lässt sich bei sowas doch eigentlich immer erst am 31.12 berechnen, denn vorher weiß man ja nicht, an wievielen Tagen man gearbeitet hat, oder?!
Und es wird dabei nicht ganz klar, welcher "Stundenwert" angenommen wird zur Urlaubsvergütung (oder sind hier dann normale 8 Stunden Tage vorgegeben oder wird der durchschnittlich Stundenwert der gearbeiteten Tage genommen?

derpinguin
2016-05-04, 10:16:01
Du musst doch eine irgendwie geartete Vereinbarung über die zu leistenden Stunden pro Monat haben. Daraus lässt sich der Anspruch ableiten.

Argo Zero
2016-05-04, 10:19:01
Einmal das und dann muss dir der Arbeitgeber auch Auskunft über deinen Urlaub geben können. Und wenn er sich darüber erstmal selbst informieren muss, deine Aufgabe ist das eigentlich nicht.

CSI
2016-05-04, 10:55:07
Geht um eine Prüfungsaufgabe, die mir meine Tochter vorgelegt hat, da blicke ich nicht durch, hat nix mit meinem Arbeitgeber zu tun ;). Und sie findet auch nix dazu, alles ist eindeutig geregelt, wenn man Vollzeit arbeitet, aber bei Teilzeit wird das komplizierter, vor allem, weil viele Faktoren zusammenkommen.

Wenn ich der Logik folge, dann kann eigentlich nur der durchschnittliche Stundenwert einer Arbeitswoche genommen werden, denn nur so kommt man ja auch die theoretischen 4 Wochen (Urlaub am Stück, die man nehmen könnte und wie das Gesetz es vorsieht).
Denoch ist auch hier die Nachfrage, das man den Durchschnitt ja eigentlich erst am 31.12 errechnen könnte und das sich hier durchaus Differenzen in Tagen ausdrücken könnten (was je nach Teilzeitstelle durchaus möglich wäre).

Birdman
2016-05-04, 12:25:23
Wer kommt auf die Idee mit Stunden! zu rechnen?
Das macht auch bei einem Vollzeitjob keiner, da diese jeden Monat anders sind.

Definiert ist normalerweise:

- die Jahres-Durchschnittliche Teilzeit in Prozenten
- Arbeitszeit in Stunden/Minuten, pro Tag bei Vollzeit und einer 5-Tage Woche

Damit kann man dann ausrechnen wie viele Stunden und Minuten jemand im Schnitt pro Tag arbeiten müsste, wenn er an 5 Tagen arbeiten würde. (das ist auch die Zeit die einem an einem Feiertag angerechnet wird)
Je nachdem ob dann einer an 3 oder 4 Tagen zur Arbeit erscheint, muss es mehr oder weniger Stunden absitzen.

derpinguin
2016-05-04, 12:31:12
Poste doch mal die Aufgabe.

Tomi
2016-05-04, 12:43:20
Die Stundenzahl ist egal. Wer 4h/Tag Teilzeit arbeitet hat bei 1 Tag Urlaub eben 4 Stunden frei. Wer 8h/Tag Vollzeit arbeitet hat bei 1 Tag Urlaub eben 8h frei.

Bis vor ein paar Jahren war entscheidend wieviel Wochentage man arbeitet. Wer weniger als 6 oder 5 Tage arbeitet, dessen Anspruch auf Urlaub musste umgerechnet werden.

Beispiel...25 Tage Urlaub im Jahr = 5 Wochen bei 5 Tage Woche

Jetzt arbeitet der Teilzeit mit 4 Tagen in der Woche. Urlaubanspruch nun 20 Tage = 5 Wochen, da pro Woche 4 Tage Urlaub reichen, um 1 Woche nicht arbeiten zu müssen.

ABER!!!!!!!! Der EUGH hat 2010 das erste Mal anders entschieden. Nämlich dass diese Urlaubskürzung rechtswidrig sei. Seit dieser Zeit beschäftigen den EUGH wie auch dt. Gerichte (BAG, LAG) Klagen zu dem Thema. Eine 100% abschließende Klärung ist bisher nicht herbeigeführt, da einige Urteile noch durch Instanzen gehen, aber die Richtung scheint klar. Der EUGH hat 2013 sein Urteil nochmal bestätigt, keine Urlaubskürzung beim Übergang in eine Arbeitswoche mit weniger Arbeitstagen wie bisher, das BAG hat sich zuletzt dem angeschlossen und seine bisherige Rechtsprechung dazu revidiert.

Das hieße für mein Beispiel...der nimmt also 25 Tage in die 4 Tage Woche mit und hat dann eben 6 Wochen + 1 Tag Urlaub. Mehr wie zu Vollzeit. Insofern ist die Aufgabe, gemessen an der EUGH Rechtsprechung, 1fix8 gelöst. Urlaubsanspruch für das Jahr ermitteln (bei unterjähriger Beschäftigung ggf. 1/12 pro Monat kürzen) und Aufgabe fertig :)

P.S.: Ich bin damit beruflich beschäftigt und zweitens hier nochmal zur Bestätigung

http://www.hensche.de/Keine_Urlaubskuerzung_bei_Teilzeitarbeit_BAG_9AZR53-14_11.02.2015_10.48.html

GBWolf
2016-05-04, 13:03:47
Die Stundenzahl ist egal. Wer 4h/Tag Teilzeit arbeitet hat bei 1 Tag Urlaub eben 4 Stunden frei. Wer 8h/Tag Vollzeit arbeitet hat bei 1 Tag Urlaub eben 8h frei.

Bis vor ein paar Jahren war entscheidend wieviel Wochentage man arbeitet. Wer weniger als 6 oder 5 Tage arbeitet, dessen Anspruch auf Urlaub musste umgerechnet werden.

Beispiel...25 Tage Urlaub im Jahr = 5 Wochen bei 5 Tage Woche

Jetzt arbeitet der Teilzeit mit 4 Tagen in der Woche. Urlaubanspruch nun 20 Tage = 5 Wochen, da pro Woche 4 Tage Urlaub reichen, um 1 Woche nicht arbeiten zu müssen.

ABER!!!!!!!! Der EUGH hat 2010 das erste Mal anders entschieden. Nämlich dass diese Urlaubskürzung rechtswidrig sei. Seit dieser Zeit beschäftigen den EUGH wie auch dt. Gerichte (BAG, LAG) Klagen zu dem Thema. Eine 100% abschließende Klärung ist bisher nicht herbeigeführt, da einige Urteile noch durch Instanzen gehen, aber die Richtung scheint klar. Der EUGH hat 2013 sein Urteil nochmal bestätigt, keine Urlaubskürzung beim Übergang in eine Arbeitswoche mit weniger Arbeitstagen wie bisher, das BAG hat sich zuletzt dem angeschlossen und seine bisherige Rechtsprechung dazu revidiert.

Das hieße für mein Beispiel...der nimmt also 25 Tage in die 4 Tage Woche mit und hat dann eben 6 Wochen + 1 Tag Urlaub. Mehr wie zu Vollzeit. Insofern ist die Aufgabe, gemessen an der EUGH Rechtsprechung, 1fix8 gelöst. Urlaubsanspruch für das Jahr ermitteln (bei unterjähriger Beschäftigung ggf. 1/12 pro Monat kürzen) und Aufgabe fertig :)

P.S.: Ich bin damit beruflich beschäftigt und zweitens hier nochmal zur Bestätigung

http://www.hensche.de/Keine_Urlaubskuerzung_bei_Teilzeitarbeit_BAG_9AZR53-14_11.02.2015_10.48.html

Es ging dabei doch nur um bereits erworbenen Urlaubstage aus der Vollzeit.

Die dürfen nicht weniger werden. Aber generell gilt 5 Tage Woche 100% UAnspruch, 4 Tage Woche 80% UAnspruch ab dem Zeitpunkt der Teilzeit.

medi
2016-05-04, 13:10:51
Ich meine das ist ganz simpel: Bei 5 Tagewoche hat man einen gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen. Bei ner 6 Tagewoche dann 24 (glaub ich). Die Stunden interessieren nicht und alle mehr ist Verhandlungssache aber ohne Anspruch darauf. Wobei sich Tagewoche ich glaube auf die Tage bezieht, die man eingesetzt werden kann und nicht die man eingesetzt wird. Kann man also Mo-Sa eingesetzt werden hat man eine 6 Tagewoche.

Poekel
2016-05-04, 16:37:28
Etwas, ja, aber der genaue Urlaubsanspruch lässt sich bei sowas doch eigentlich immer erst am 31.12 berechnen, denn vorher weiß man ja nicht, an wievielen Tagen man gearbeitet hat, oder?!
Laut dieser Seite, wäre es genauso, wenn Arbeitstage und Urlaub nicht vertraglich fest definiert wurden:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitszeit/berechnung-bei-flexiblen-arbeitszeiten/

Wird jeden Monat 13 Tage gearbeitet, sollte das auf 12 Urlaubstage hinauslaufen.

CSI
2016-05-04, 16:50:06
@ Poekel
Das funktioniert aber nur, wenn jeden Monat dieselbe Tagesanzahl gearbeitet wird, sobald sich diese unterscheidet, kann das nicht mehr funktionieren.

Hier mal die Aufgabenstellung (die ich für vollkommen bescheuert halte, weil sie viel zu viel Interpretationsfreiraum liefert).
Definieren und erläutern Sie anhand von Ansätzen, wie viel Urlaub einem Teilzeitangestellten zusteht, wobei die Arbeitstage* und auch die Arbeitsstunden* variieren. Begründen Sie Ihre Ansätze.

*Die gearbeiteten Stunden unterscheiden sich von Tag zu Tag bzw. die gearbeiteten Tage von Woche zu Woche.

Mein Kenntnisstand war bisher, das ein Arbeitnehmer mindestens einen Urlaubsanspruch darauf hat, so das dieser theoretitisch 4 Wochen Urlaub machen kann. Ich kenne aber nur Vollzeitverträge, die über dem Wert 24 Werktage liegen (bei einer 6 Tage Woche), weil betriebliche Vereinbarung oder Tarifvertrag.
Ich zum Beispiel habe 24 Werktage Urlaub, bei einer 5 Tage Woche und für alle zwei Monate einen zusätzlichen Urlaubstag (neben weiteren finanziellen Vergünstigungen), weil ich alle zwei Monate einmal Sonntags arbeiten muss.

Und deswegen tue ich mich schwer, bei Teilzeit mit schwankenden Arbeitstagen hier einen Ansatz zu finden, weil dieser ja variiert.

@ Birdman
Wie soll ich aber etwas ausrechnen, was ich nicht kenne, weil ich ja erst am Jahresende die genaue Anzahl von gearbeiteten Tage kenne? Die einzige Alternative ist schätzen, weil man bei Antritt der Stelle ja eine ungefähre Vorstellung hat, die aber vertraglich nicht festgehalten ist (so sagt der Arbeitgeber z.B., das der AN 80 Stunden arbeiten soll, wobei die Tage nicht definiert sind (oder eben umgekehrt), aber dann hätte man ja einen ungefähren Ansatz (oder ich denke zu kompliziert)?

deekey777
2016-05-04, 16:54:39
Hausaufgabenthread oder wie?
Geht um eine Prüfungsaufgabe, die mir meine Tochter vorgelegt hat, da blicke ich nicht durch, hat nix mit meinem Arbeitgeber zu tun ;). Und sie findet auch nix dazu, alles ist eindeutig geregelt, wenn man Vollzeit arbeitet, aber bei Teilzeit wird das komplizierter, vor allem, weil viele Faktoren zusammenkommen.


Sie findet nichts?
§ 3 BUrlG:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Und weil es keinen anteiligen Urlaubstag gibt (anhand der geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitstag): Arbeitstage je Woche bestimmen die Anzahl der zustehenden Urlaubstage.
https://www.jurion.de/Urteile/BAG/1989-11-28/1-ABR-94_88

Und die eigentliche Frage bei der Prüfung wäre: Es kommt darauf an, siehe § 4 BUrlG. ;D

Poekel
2016-05-04, 16:55:35
@ Poekel
Das funktioniert aber nur, wenn jeden Monat dieselbe Tagesanzahl gearbeitet wird, sobald sich diese unterscheidet, kann das nicht mehr funktionieren.
So wie ich das verstehe, kann in bestimmten Fällen dann erst tatsächlich am Ende des Jahres der echte minimale Urlaubsanspruch errechnet werden. Hier steht nochmal im Grunde genau das:
http://www.heilbronn.ihk.de/infothek/ihkhnarbeitsundsozialrechtbeschaeftigungsverhaeltniss/idIT-1630.aspx

Wenn sich die Arbeitstage (die Arbeitszeit ist unerheblich) auch monatlich ändern, wäre die Berechnung auf das Jahr:
24 * Jahresarbeitstage / 312
Gesetzliche Uhrlaubstage * Jahresarbeitstage / Standardarbeitstage (6 Tage Woche)

Das kann man jetzt auf Urlaubstage pro Woche hinunterrechnen und würde damit dann auch auf 1 Tag Urlaub für 4 Wochen kommen.

€: Ich gehe auch davon aus, dass die Aufgabe so gestellt wurde, um als zusätzliche Schwierigkeit den Unterschied zwischen Urlaub / Woche und Urlaub pro Monat zu haben. Setzt man Monat mit 4 Wochen gleich (und damit 2 Urlaubstage pro Monat und 4 Wochen) käme man nämlich auf 13 Urlaubstage im Jahr (und runde Zahlen sind bei solchen Aufgaben ja häufig richtig ;)).

€€: Hab nochmal nachgerechnet und es müsste darauf hinauslaufen, dass für die 4 Wochen genau 1 Tag Urlaubsanspruch entsteht. Aufs ganze Jahr hochgerechnet würde das dann 13 Jahresurlaubstage ergeben.

Haarmann
2016-05-04, 17:43:24
CSI

Keinen Einzigen für die Schweiz - das wird auf den Stundenlohn draufgehauen - und schon passts.

Sprich - Stundenlohn wird erhöht um einen Faktor, der diesen Ferientagen entspricht - Problem gelöst.

CSI
2016-05-04, 19:10:51
@ Poekel

Danke für den Link und auch die Erklärungen, damit kann meine Tochter (und auch ich) was anfangen :).

Was bin ich froh, das ich mich mit solchen Fragenstellungen nicht mehr abgeben muss, ist ja richtig schlimm, was teils gefordert wird (man wird halt alt ;) ), aber wie du im ersten Edit erwähnst, ist das ganze wirklich so gewollt und dementsprechend gestellt, aber einen Trost gibt es, andere Eltern wurden auch gefragt und sind genauso verzweifelt.