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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommensteuererklärung: Abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen - Betrug?


YeOldeFerret
2016-05-20, 16:35:35
Hallo liebe Forengemeinde,

mich beschäftigt derzeit folgendes Thema und ich würde gerne Meinungen und auch Erfahrungen dazu einholen. Vielleicht kennt sich hier jemand mit der Materie aus.

Beim jährlichen Lohnsteuerausgleich sind Altervorsorgeaufwendungen absetzbar, jedoch laut Steuergesetz nach bestimmten Regeln.

Einen sehr guten Überblick bekommt man hier (http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-23995.xhtml?currentModule=home)

Als Beispiel für die Steuererklärung 2015 sind 80 % der selbstbezahlen Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Ich möchte mich im Weiteren auf den Fall eines normalen Arbeitnehmers im Beschäftigtenverhältnis beziehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte zur gesetzlichen Altervorsorge.

Ein Zitat aus dem oben genannten Link bringt es auf den Punkt:

Im Jahr 2015 werden vom Finanzamt nur 80 % des Gesamtbeitrags angesetzt. Von dem so verbleibenden Gesamtbetrag abgezogen wird anschließend der steuerfreie Arbeitgeberanteil von 50 % des Gesamtbeitrags (§ 10 Abs. 3 Satz 5 EStG). Letztlich für Sie abziehbar sind also im Jahr 2015 nur 30 % des jährlichen Gesamtbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung (80 % ./. 50 %). Das entspricht nur 60 % Ihres Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung. Dieser absetzbare Anteil erhöht sich um 4 Prozent-Punkte pro Jahr. Erst ab dem Jahr 2025 können Angestellte 100 %, also ihren gesamten Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend machen.

Ich bin der Meinung, das ist Betrug am Arbeitnehmer. Man zieht von der Gesamtsumme 80% ab und rechnet dann den Anteil raus, der nicht berücksichtigt werden darf. Dies verändert aber den absetzbaren Betrag um weitere 20% zu ungunsten des Arbeitnehmers im Jahr 2015!

Ich habe in einem anderen Artikel einen Hinweis gelesen, dass der Bundesfinanzhof derzeit Musterklagen verhandelt, allerdings ohne Konkrete Verweise auf Gerichtsverfahren. Da stand nur bei, wenn der Bundesfinanzhof den Klägern Recht gibt, könnte es rückwirkend für alle Steuerzahler Rückzahlungen geben. Weiß hier jemand näheres?

Mich würde interessieren, wer von euch sich schonmal aktiv mit dem Thema Beschäftigt hat und vielleicht auch Erläuterungen geben kann, wieso man diese sehr fragwürdige Berechnungsmethode eingeführt hat.

_Slayer_
2016-05-21, 09:10:58
Grüß dich,

ganz einfach: früher war gar nix abzugsfähig.
Somit war auch die gezahlte Rentenversicherung bei Auszahlung steuerfrei bzw. nur mit dem sog. "Ertragsanteil"

Das wurde 2005 geändert. Die Rente wird mit 50 % besteuert, dieser Wert steigt bis 100% schrittweise um 2 % jährlich. Seit dem ist auch die Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge gestiegen.

Die Abzugsfähigkeit steigt, deshalb ist das eher eine Verbesserung.

YeOldeFerret
2016-05-21, 14:32:40
Grüß dich,

ganz einfach: früher war gar nix abzugsfähig.
Somit war auch die gezahlte Rentenversicherung bei Auszahlung steuerfrei bzw. nur mit dem sog. "Ertragsanteil"

Das wurde 2005 geändert. Die Rente wird mit 50 % besteuert, dieser Wert steigt bis 100% schrittweise um 2 % jährlich. Seit dem ist auch die Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge gestiegen.

Die Abzugsfähigkeit steigt, deshalb ist das eher eine Verbesserung.

Klar, eine Verbesserung gegenüber dem Status "nichts davon ist absetzbar" ist es auf jeden Fall. Aber zweifel an der Berechnung bleiben trotzdem. Fakt ist, dieses Jahr konnten Steuerzahler nur 60% Ihrer selbstgezahlen Anteile Absetzen und nicht, wie im Gesetz festgelegt, 80%. Da gehen jedem ein paar hundert Euro Flöten und die Finanzämter haben dadurch zusätzliche Milliardeneinnahmen unberechtigterweise.