Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenversicherung bei Renteneintritt...
drmaniac
2016-05-23, 16:25:55
Servus,
das liegt noch weit in der Zukunft, aber mich interessiert es wie es jetzt schon ist...
Fall:
Ich, privat versichert (und komme da auch erstmal nicht mehr raus)
Frau, gesetzlich versichert
Was passiert, wenn sie in Rente eintritt.
Ihre angenommene Rente: 700 Euro.
a) muss sie sich dann selbst gesetzlich versichern und selber von ihrer Rente den Versicherungsbeitrag zahlen?
b) zahlt die gesetzliche für Rente einach weiter?
Wenn a) wie wird die Höhe der Zahlung berechnet: anhand ihrer Rente oder anhand ihrer Rente plus das Einkommen von mir?
Ich frage des deswegen weil ich weis, dass der maximale Satz der gesetzlichen nicht gerade günstig ist (+500 Euro waren es glaube ich). Als sie mal arbeitslos war, kam dieser maximale Satz nämlich (nach auslaufen des Arbeitslosengeldes) zum tragen.
Wäre nett, wenn jemand mit Ahnung vom Fach ewas dazu sagen könnte :smile:
Da ich selbst nämlich jetzt schon 500 im Monat zahle und ich ahne, dass das in meiner Rente vierstellig wird habe ich Bedenken, dass meine Frau ihre komplette Rente quasi für ihre Krankenversicherung aufwenden muss, wenn es blöd läuft.
EureDudeheit
2016-05-23, 19:28:04
Sofern sie 9/10 in der letzten Hälfte ihres Arbeitsleben in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war (9/10 Regelung) wird sie in die REntenversicherung der Rentner (KvdR) aufgenommen und die VErsicherung von ihrer Rente bezahlt (ca. 10% von der Rente)
drmaniac
2016-05-24, 09:29:29
Also im Prinzip war sie immer in der gesetzlichen und wird dies auch bleiben wollen. Unterbrochen war das Arbeitsleben nur ab und zu mal durch Arbeitslosigkeit. Wo sie dann aber vom Arbeitsamt bzw nach Auslaufen der Unterstützung selbst gesetzlich krankenversichert war.
Argo Zero
2016-05-24, 09:43:58
Dann ist das absolut kein Thema.
drmaniac
2016-05-24, 09:46:26
Meine Kernfrage zielt ja darauf hinab, ob ich als dann noch arbeitender Ehemann mit zu ihrem Einkommen als Berechnungsgröße herangezogen werde und dementsprechend die Versicherungssumme proportional ansteigt.
Das ist in der Phase "sie arbeitslos, Arbeitsamt zahlte irgendwann nicht mehr" nämlich passiert.
Argo Zero
2016-05-24, 09:57:56
Ah, so ist das gemeint.
Ist sie da freiwillig versichert bei der Rente?
Bin mir nicht mehr sicher aber bei freiwillig versicherten wird das halbe Einkommen des besser verdienenden Ehepartners dazu gezogen.
drmaniac
2016-05-24, 10:04:45
Also krankenversicherung ist ja Pflicht. Also ist es eher eine notwendige Freiwilligkeit ;)
Wüsste jetzt nicht, dass sie in Rente (abgesehen davon man man eine KV ja benötigt) wählen dürfte ob sie sich versichert.
"Bin mir nicht mehr sicher aber bei freiwillig versicherten wird das halbe Einkommen des besser verdienenden Ehepartners dazu gezogen. "
Das wäre blöd :(
Argo Zero
2016-05-24, 10:09:42
Die Frage ist so gemeint: Kann sie auswählen ob gesetzlich oder privat, weil sie Genug Einkommen / selbständig ist?
Wenn das der Fall ist, dann sollte das Familieneinkommen relevant sein.
Aber der Beitrag sollte auch gedeckelt sein, den man von dir fordert.
https://www.1averbrauchermagazin.de/versicherung/krankenkasse-darf-einkuenfte-des-ehepartners-beruecksichtigen-14190#
drmaniac
2016-05-24, 10:35:47
Nein, kann sie nicht auswählen, wie gesagt, ihre Rente wird im kleinen dreistelligen Bereich liegen und Nebeneinkommen ist nicht.
edit: danke für den Link. Also wird es wirklich so laufen, dass mein Arbeitseinkommen dann noch mit einbezogen wird.
Korfox
2016-05-24, 10:37:22
Also krankenversicherung ist ja Pflicht. Also ist es eher eine notwendige Freiwilligkeit ;)
Was Argo zero meint ist, ob sie (für dieses Jahr als Grenze) über 56.250 € verdient. Also über der Versicherungspflichtgrenze liegt. (Pauschalisiert... 56.250 € sind die allgemeine Versicherungspflichtgrenze, es gibt noch eine besondere für Personen, die am 31. Dezember 2002 nicht versicherungspflichtig und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert waren.
drmaniac
2016-05-24, 10:43:20
Nein, sie verdient im Jahr unter xxk Brutto.
Korfox
2016-05-24, 10:52:46
So genau brauchen wir es nicht. Dann sollte das Familieneinkommen keine Rolle spielen.
Beim verlinkten ist zu beachten:
[...]dass bei freiwillig versicherten Mitgliedern[...]
Freiwillig heißt, dass man oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient (hat) - oder halt selbständig ist/war.
drmaniac
2016-05-24, 10:57:57
Hm. Also KÖNNTE es anders laufen, wenn man Pflichtversichert ist/war.
Argo Zero
2016-05-24, 11:02:47
Das denke ich auch. Sie kann es sich ja nicht aussuchen und ist daher nicht freiwillig bei der GKV.
Korfox
2016-05-24, 11:13:21
Hm. Also KÖNNTE es anders laufen, wenn man Pflichtversichert ist/war.
Ja, KÖNNTE es. Siehe hierzu wieder den Link von Argo Zero. Der untere Teil ist der interessante, in dem aufgeschlüsselt wird, unter welchen Umständen es bei freiwillig versicherten anders kommen darf.
Argo Zero
2016-05-24, 11:34:54
Auf super Nummer sicher geht man bei so etwas, indem man seinen RA fragt =)
Hier alles in Schriftform (pdf):
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232646/publicationFile/54499/rentner_und_ihre_krankenversicherung.pdf
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