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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatinsolvenz oder Einigung?


medi
2016-05-26, 06:52:32
Hi,

Wollte nur mal nen Rat von euch. Es geht darum, dass ich letzten Sommer von nem Ich-AG Händler abgezogen wurde. Hab ihm 400€ überwiesen und die bestellte Ware nie erhalten. Anzeige erstattet -> Verfahren läuft. Jetzt hat mir sein Anwalt eine Einigung angeboten. Darin steht, dass sein Mandant quasi Pleite ist + 2xk Schulden bei fast 50 Gläubigern hat. Pfändbar ist nix und sein Einkommen besteht aus H4+Minijob wo nix gepfändet werden kann. Der Anwalt bietet nun eine Rückzahlung der Schulden über einen Treuhändler an - wenn Geld reinkommen sollte. Das ganze würde 72 Monate laufen und danach wäre er - egal welcher Schuldbetrag noch aussteht - schuldenfrei.
Ich geh mal davon aus, dass ich mein Geld komplett vergessen kann. Ergo würde ich dem Händler am Liebsten noch eine reinwürgen. Bringt es was diesem Einigungsvorschlag zu widersprechen und den Händler in die Privatinsolvenz zu schicken? Hat er dann strengere Auflagen? Die Einigung sieht mir so nach: "Hey wenn ich Bock hab tret ich vielleicht Kohle ab - wenn nicht dann *Mittelfinger*" aus.
Kennt sich da jemand von euch aus?

Gent Leman
2016-05-26, 08:06:45
Der will nur den Straftatbestand durch deine Einwilligung zur "Einigung" vermindern. 50 Gläubiger und 5-stellige Schadenssumme...da geht es schon in den Bereich von Insolvenzverschleppung und Betrug.
Wenn du jetzt einwilligst, dann ist er deine Strafanzeige los und dein Geld wirst du zu 99% trotzdem nicht sehen. Bei Vergleichen gibt es immer feste Quoten, Zahlungsziele und Zeiträume, sonst ist das Unsinn.

Zusatz: Und mit deiner Einwilligung werden deine Forderungen "nachrangig". Falls doch Geld da ist, werden erst die ausbezahlt, die sich nicht auf diese Art Einigung einlassen und danach wird Geld in den "Einigungspool" gezahlt. Sein Anwalt handelt nicht in deinem Interesse, das sollte dir klar sein.

Mortalvision
2016-05-26, 08:55:16
Strafanzeige weiter laufen lassen! Du wurdest geschädigt! Eine Einigung würde ich bis zum Ausgang eines StGB Verfahrens grundsätzlich ausschlagen. Denn Schäden durch Handlungen nach StGB werden imho nicht von der Privatinsolvenz ausgeglichen...

P.S.: bin kein Rechtsgelehrter, evtl. weiß ja wer noch einen Kniff

Plutos
2016-05-26, 09:26:20
Eigentlich sollte es in deinem (wirtschaftlichen) Interesse sein, dass der Händler wieder auf die Füße kommt. 20.000€ Schulden sind ja nun keine Summe, womit (oder wofür) man sich das Leben ruiniert hätte - kommt auf's Alter an, wenn er nicht gerade 60+ ist, kann er das an und für sich schon zurückzahlen. Dummerweise ist der "Den-mach-ich-fertig"-Impuls nicht so leicht zu unterdrücken.

Btw: Treuhänder, nicht Treuhändler.

Silent3sniper
2016-05-26, 09:52:58
Eigentlich sollte es in deinem (wirtschaftlichen) Interesse sein, dass der Händler wieder auf die Füße kommt. 20.000€ Schulden sind ja nun keine Summe, womit (oder wofür) man sich das Leben ruiniert hätte - kommt auf's Alter an, wenn er nicht gerade 60+ ist, kann er das an und für sich schon zurückzahlen. Dummerweise ist der "Den-mach-ich-fertig"-Impuls nicht so leicht zu unterdrücken.

Btw: Treuhänder, nicht Treuhändler.

Nach der Aussage oben sind es eher >= 100.000.- Schulden und es hört sich so an als sei die Firma bereits eh eingestampft.

joe kongo
2016-05-26, 10:00:51
Er soll dir eine festgelegte Anzahl an Arbeitsstunden gutschreiben, unbedingt, schriftlich über seinen Anwalt, vorausbezahlte Honorarbasis.
Dann darf er seinen verursachten Schaden abarbeiten und wenn du mal
2 kräftige Hände brauchst.

medi
2016-05-26, 10:27:50
Ich bezweifle, dass der mir irgendwie handwerklich behilflich sein könnte ;)

@Plutos: Ich habe eine Liste der Gläubiger erhalten und so wie die für mich aussieht war der noch nie ein erfolgreicher Geschäftsmann noch wird er es je werden.


Ich bin ja auch der Meinung, dass es schwerer Betrug war was er da abgezogen hat.
Kurz zum Vorgang:
Ich hatte bestellt und bezahlt.
Nach ner Woche hab ich nachgefragt was denn mit der Bestellung sei und ihm angeboten die Ware auch direkt abzuholen. Da wurde mir erzählt, dass er im Krankenhaus sei aber Ende der Woche raus käme und dann sofort versenden würde.
Eine weitere Woche später hab ich dann ihn aufgefordert sofort zu liefern oder das Geld zurück zu überweisen.
Daraufhin kam eine Aussage, dass er von seinem Zulieferer übers Ohr gehaun wurde und das Geld in 30€ Monatsbeträgen zurückzahlen wolle.
Daraufhin hab ich ihm eine Frist gestellt die Kohle zurück zu zahlen worauf er nicht reagiert hat. Dann hab ich Strafanzeige gestellt da er zu dem Zeitpunkt die bestellte Ware immernoch in seinem Shop und auf ebay Kleinanzeigen angeboten hat ... eine Fakebestellung meinerseits ergab, dass er weiterhin diese auch verkauft hat ... und laut Gläubigerliste sind noch einige andere darauf reingefallen.

Aber gut, dann werde ich auf den Deal des Anwalts nicht eingehen - hab ja eh schon in die Richtung tendiert gehabt.

Langlay
2016-05-27, 20:11:33
Aber gut, dann werde ich auf den Deal des Anwalts nicht eingehen - hab ja eh schon in die Richtung tendiert gehabt.


Haste noch vor nen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken oder willste erstmal abwarten was bei der Strafsache rauskommt?

prinz_valium
2016-05-27, 20:46:15
ne Einigung außerhalb der Insolvenz mit einer garantierten quote von 0?
ablehnen!

sowas macht man um noch etwas von seinem geld zurück zu bekommen.
nicht die chance auf nichts zu haben. die hast du auch so. also Schwachsinn das ganze

Philipus II
2016-05-28, 16:51:03
Eine solche Einigung ist nutzlos. Zudem könntest du Glück haben. Schulden aus Straftaten wird man mit Privatinsolvenz oft eh nicht los.

Haarmann
2016-05-28, 18:22:23
Platt machen...

Der Vergleich nutzt Dir nix - das Geld hast mental abgeschrieben.

Rache ist böse, man sollte es nicht tun - aber es befriedigt ungemein - oder?

Heimatsuchender
2016-05-28, 20:55:40
Ich denke mal, dass das Geld so oder so weg ist. Daher würde ich (hätte es mich getroffen) dem Kerl so viel reinwürgen, wie irgendwie geht.

Auf einen Vergleich würde ich mich auf keinen Fall einlassen.



tobife

Schrotti
2016-05-28, 21:20:48
Und niemals irgendwo per Vorkasse kaufen.

Heimatsuchender
2016-05-28, 21:58:21
Und niemals irgendwo per Vorkasse kaufen.


Das sowieso nicht (es sei denn, es ist entsprechend abgesichert - sprich PayPal oder ähnliches).



tobife

derpinguin
2016-05-28, 22:14:13
Und niemals irgendwo per Vorkasse kaufen.
So pauschal kann man das nicht sagen. Ich habe vor paar Tagen erst Vorkassebestellung bezahlt. Kommt auf die Firma an.

Mortalvision
2016-05-29, 00:46:36
Vorkasse ist schon OK. Man muss aber schon wissen, bei wem man da bestellt...

Heimatsuchender
2016-05-29, 01:34:55
Vorkasse ist schon OK. Man muss aber schon wissen, bei wem man da bestellt...


Stimmt auch wieder. Bei bekannten Händlern mache ich das auch hin und wieder.


tobife

Dorn
2016-05-29, 08:39:25
Kommt auf die Firma an. Bzw. auf deren Ihrer Bonität.

Argo Zero
2016-05-29, 11:02:42
Die Kosten trägt dann sowieso die Allgemeinheit. Vielleicht ein lebenslanger Fall für Hartz4.

medi
2016-05-29, 11:54:57
Vorkasse ist schon OK. Man muss aber schon wissen, bei wem man da bestellt...

Die Gier war zu groß bei mir. War ein Mac Mini 2012er Modell für 400€ statt anderswo für ab 600€. Dachte mir der Händler (Batterieladen) hat keine Ahnung was er da anbietet aber trotzdem schon ein mulmiges Gefühl im Magen. Naja hätte mal besser auf meinen Bauch hören sollen.
Ansonsten bisher noch nie Probleme mit Vorkasse gehabt (geht ja auch oft nicht anders)

Kundschafter
2016-05-30, 07:44:44
Nie per Vorkasse ist irgendwie leicht gesagt.
Es gibt genug Händler, bei denen man als "Erstbesteller" nur so zahlen kann (PayPal mal weggelassen).

Bei mir total fremden Firmen ziehe ich sogar in Erwägung, eine Nachnahmegebühr zu zahlen.
Ist man wengistens 50 % auf der sicheren Seite (sofern kein Backstein im Paket liegt).

Wie ist das eigentlich bei Amazon (bin gerade zu faul zum suchen):
Ware bestellt, Händler gibt an, er habe versendet (was nicht stimmt), Amazon zieht Betrag ein, Händler ist aber pleite.
Greift da die A-Z Regelung oder könnte man ganz krass den Betrag per Widerruf zurück buchen lassen ?
Ist nur ein fiktiver Fall, kein realer.

Argo Zero
2016-05-30, 07:47:50
Bankeinzüge kannst du afair bis zu 3 Monaten zurückgehen lassen.

Kundschafter
2016-05-30, 08:04:07
Ja, ist mir klar. Vielleicht habe ich etwas unglücklich/unvollständig geschrieben:

Woher "käme" das Geld denn, wenn ich zurück buche. Händler pleite/insolvent, ev. sogar Konto gesperrt.
Die Bank aka Amazon wird das doch nicht aus eigener Tasche zahlen ?

Argo Zero
2016-05-30, 08:05:29
Da Amazon bei dir einzieht - deren Konto ist nicht gesperrt.

Andi_669
2016-05-30, 08:54:43
aber dein Amazon Konto ist nach der Rückbuchung zu 99% gesperrt :freak:

derpinguin
2016-05-30, 08:57:37
Man könnte ja - ganz verwegen - mal mit Amazon reden in dem Fall. Der Kundendienst ist bisher bei mir immer sehr um eine gute Lösung bemüht gewesen.

Kundschafter
2016-05-30, 10:45:27
Ist nur ein fiktiver Fall, kein realer.

Ich rufe mal bei meiner Bank an, wie das tatsächlich wäre, WENN...es den Fall mal geben KÖNNTE :D

*winkmitdemzaunpfahlanpinguin*

derpinguin
2016-05-30, 10:47:33
Was gibts da jetzt zu winken?

skynetwork
2016-05-30, 11:07:34
@topic: ganz abgesehen davon dürfte es vollkommen egal sein, ob du eine privatinsolvenz forcieren möchtest. wenn sich so und so viele gläubiger auf einen deal einlassen, musst du dieses ohnehin mittragen. bin mir bei der zahl nicht mehr sicher, irgendwas mit mindestens die hälfte der gläubiger oder 75% der gläubiger oder so... kann man im netz nachlesen.

du mit deinen 400€ forderung wirst da leider so oder so nicht viel beachtung finden :fresse: i.d.r. werden die anderen bei von vornherein feststehender zahlungsunfähigkeit aber sicherlich vor den deals (sofern überhaupt welche zu stande kommen) dann die privatinsolvenz präferieren...

Mortalvision
2016-05-30, 11:50:03
Nochmal zum Mitdenken: geht die Strafanzeige durch, und wird in der Hauptverhandlung nach StGB eine Straftat festgestellt, kann er den Schaden zivilrechtlich ohne Probleme durch boxen. Dann hilft auch keine Privatinsolvenz mehr!

Andi_669
2016-05-30, 12:17:25
natürlich hilft die Privatinsolvenz, was bringt es wenn man da einen Titel hat wenn da kein Geld mehr zu hohlen ist ?

Argo Zero
2016-05-30, 12:39:26
Schwierigkeiten bei der Privatinsolvenz machen Umsatzsteuer und Sozialabgaben.
Nicht aber offene Verbindlichkeiten bei Kunden.

Langlay
2016-06-22, 21:34:34
Schwierigkeiten bei der Privatinsolvenz machen Umsatzsteuer und Sozialabgaben.
Nicht aber offene Verbindlichkeiten bei Kunden.

Wenn er allerdings festgestellt wird, das der Händler des Betrugs oder der Unterschlagung schuldig gemacht hat. Ist das eine Verbindlichkeit die aus einer Straftat herrührt und die wird nicht erlassen.

Philipus II
2016-06-22, 22:02:48
Jep, dann gelten weiterhin 30 Jahre.