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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie


Unregistered
2003-02-27, 11:14:41
Servus an alle.

Meine Grakka (Geforce 4 ti 4600 von Abit) is kaputt gegangen, einfach so, ohne ocen oder sonstiegen anderweitiegen Hardware defekten. Na ja dachte ich kein Problem wozu hast du denn Garantie. Also ich das ding nach Snogard eingeschickt.

Nach ein paar Tagen auch die Nachricht erhalten das die Grakka eingegangen ist und nun nach Taiwan geht zum Hersteller (Abit). Ganz unten stand noch wir erwarten ihre Grafikkarte in den nächsten 3 Wochen zurück. Na ja dachte ok dauert halt etwas is ja auch ein weiter Weg.

Es verging 1 Woche dann die zweite, dritte und vierte nun sind schon fast 5 Wochen rum. Hatte Snogard nach der 3 Woche Mail geschrieben, dass sie mir doch bitte mal Informationen über den aktuellen Stand mitteilen sollen. Die Antwort war das sie den Hersteller nochmals angemahnt haben der soll in die Hufe kommen (auf gut Deutsch ausgedrückt). Hatte noch 2 weitere Mails geschrieben und bekam genau die gleiche Antwort wie in der ersten.

Also ich bin eigentlich ein geduldieger Mensch aber langsam bin ich doch etwas angefressen. Ich meine fast 5 Wochen (morgen sind es 5) das ist schon etwas hart. Deshalb wollte ich mal fragen wie es rechtlich aussieht. Also ob es Paragraphen (ka. ob richtig geschrieben) gibt die eine Frist von Reklamationen beinhalten, weil irgendwo muss doch mal schluss sein mit der Warterei.

Hoffe jemand hatt einen Rat diesbezüglich.

PS: Rechtsschreibung bitte nicht so beachten ;)

..,-
2003-02-27, 13:30:08
Ob es feste Fristen gibt, weiß ich aus dem Kopf nicht, aber was der Hersteller sagt und macht ist für deinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler völlig irrelevant.

Die Wartezeit halte ich für völlig unangemessen. Setz den Jungs schriftlich (per Einschreiben) eine Frist (z.B. 2 Wochen) und drohe ihnen für den Fall der Fristversäumnis mit dem Rücktritt vom Kaufvertrags an.

http://www.ra-kotz.de/kaufvertrag.htm

Vega2002
2003-02-27, 13:40:17
Du wirst da leider wenig machen koennen.
Und mit angemessen Wartezeit kann man schlecht definieren. 6 Wochen dürfte es bei dieser kleinen sachen max. dauern.(Schiffsreperatur z.B. kann nen Jahr dauern)
Schau doch einfach mal im BGB unter Schuldrecht nach.

Konnte dir zwar nicht groß helfen, aber ich hoffe das du mal im BGB nachschaust.

MFG
Vega