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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Elterngeld nach Mutterschutz? Jemand Ahnung?


NiCoSt
2016-06-20, 20:02:06
Hey,

bei uns kündigt sich zum 1. Oktober Nachwuchs an und so richtig sicher, wie wir es mit der Betreuung machen, sind wis uns noch nicht. Meine Frau will nicht so spät in den Beruf wieder einsteigen, das Kind muss aber bis 1. LJ betreut werden.

Aktuelle Planung ist daher: wir nehmen beide die ersten 3 Monate Elternzeit und 4.-12. LM je 20h Elternteilzeit mit Elterngeld Plus. Das hieße in Summe 2x3Monate + 2x9 Monate teilzeit, die als "halbe Monate" zählen, also 15 Monate; wovon ja 14 Elterngeld bezahlt werden.
Die Frage, die sich mir die ganze Zeit stellt: Wieso kann meine Frau nicht erst nach dem Mutterschutz (also ab dem 3. Lebensmonat) Elternzeit beantragen? Das würde den Bezugszeitraum um 8 Wochen verlängern. Im Internet finde ich dazu nur "MuSchu-Geld wird mit Elterngeld verrechnet", aber wieso sollte man es verrechnen, wenn man Elterngeld erst später beantragt?

Ich werde im Lauf der Woche bei der Elterngeldstelle anrufen, aber vielleicht weiß es ja jemand hier. Es haben ja so manche schon Nachwuchs ;)

Wie habt ihr es so mit der Betreuung im 1. Lebensjahr gemacht? Was waren Eure Modelle?

Danke,
NiCoSt

[dzp]Viper
2016-06-20, 21:30:07
Da unser Kind jetzt 9 Wochen alt ist, sind unsere Erfahrungen noch sehr frisch ;)

Deine Rechnung ist kompliziert. Hab sie nicht verstanden :ugly:

Auf alle Fälle ist es nun mal einfach so, dass der Mutterschutz der Elternzeit eben angerechnet wird. Die Elternzeit der Mutter beginnt also sozuagen ab dem Tag wo das Kind geboren ist. Das ist halt einfach so. Akzeptieren und weiter ;)

Mein Tipp:
Alle Unterlagen schon vor der Geburt soweit wie möglich ausfüllen, so dass man dann nur noch Unterschriften drunter pappen muss und es wegschicken muss. Das wird nicht bei allem Sachen funktionieren aber bei ca. 60-70% der Anträge. Fangt damit ja nicht zu spät an... unterschätzt die Antragsflut nicht :ulol:

Wir haben auch zuerst überlegt das mit Elterngeld Plus zu verbinden. Am Ende war uns das aber alles zu kompliziert.

Ich habe zur Geburt 2 Wochen Urlaub genommen (im Nachhinein wären 4 Wochen besser gewesen.. oder eben 1 Monat Elternzeit).

Meine Freundin macht nun 10 Monate Volles Elterngeld und die letzten 2 Monate strecken wir auf 4 Monate. Somit bleibt sie 14 Monate zuhause. Meine Freundin verdient sich aber ab August wieder nebenbei ein wenig Geld dazu (man hat ja einen Freisumme).

Ich werde ab 15.12 für einen Monat Elternzeit nehmen. Wir fahren über Weihnachten mit "Mein Schiff" auf die Kanaren... schöne Schiffsreise mit Kind und ohne Familienstress :up:
Danach nehme ich nochmal im April oder Mai Elternzeit, wenn der Kleine dann in die Krippe kommt. Die Eingewöhnung bedarf auch einiger Zeit.

NiCoSt
2016-06-20, 23:26:24
Hi, vielen Dank für die antwort.
Welche Antragsflut meinst du denn? :) Da hab ich aktuell kaum was auf dem Schirm.

Dass muschu-zeit auf die Elternzeit angerechnet wird macht ja sinn, aber auch auf das Elterngeld, was man ja erst ab dem 3. Monat beantragen könnte...?

[dzp]Viper
2016-06-20, 23:39:53
- Antrag Elterngeld (sehr umfangreich)
- Antrag Mutterschaftsgeld (sehr umfangreich)
- Vaterschaftserklärung (Rathaus.. geht schnell wenn beide Partner zusammen hingehen)
- Klärung gemeinsames Sorgerech (Rathaus)
- Versicherung des Kindes (ob bei dir oder deiner Frau/Freundin)
- Vollmacht der Mutter für Abholung Geburtsurkunde an den Vater (bei nicht Verheirateten)
- Rentenversicherung währen der Elternzeit?
- Landeserziehungsgeld beantragen?
- Wechsel Steuerklasse?

Kitas raussuchen nicht vergessen.. zeitige Anmeldungen lohnen sich...

kiX
2016-06-21, 00:10:28
Dass muschu-zeit auf die Elternzeit angerechnet wird macht ja sinn, aber auch auf das Elterngeld, was man ja erst ab dem 3. Monat beantragen könnte...?

Es ist leicht: Mutterschutz ist auch Pflichtelternzeit inkl. Elterngeld. Das Elterngeld wird jedoch vom Mutterschutzgeld überschrieben, wenn es höher ist.
Anders: Da kommt man nicht drum rum, man kann es nicht "abwählen".

Edit: Betreuung im 1.LJ: ich hab nach der Geburt unserer Zwei vier Wochen Urlaub genommen und dann zwei Monate Elternzeit. Meine Frau hat die zwölf Monate Elternzeit genommen, die sind auch bald um. Dann kommen bei ihr ein weiterer Monat unbezahlte Elternzeit und vier Wochen Urlaub. Während des Urlaubs geht für die zwei auch die Krippenzeit los.

Edit2: sicher, dass ihr euer Kind schon im Mai in die Krippe schicken könnt? Die meisten die ich kenne, nehmen dann erst ab August (Start des Krippenjahres) wieder.

[dzp]Viper
2016-06-21, 00:44:40
Wir versuchen es. August ist natürlich die Zeit wo die Kindergartenkinder in die Schule kommen und somit immer viele Plätze frei werden.

Aber auch während des Jahres werden immer mal wieder Plätze frei. Über meine Arbeitsstelle habe ich da eh ein paar Vorteile (da Verträge mit diversen Kindergärten :) )

NiCoSt
2016-06-21, 07:30:21
Viper;11074512']- Antrag Elterngeld (sehr umfangreich)
- Antrag Mutterschaftsgeld (sehr umfangreich)
- Vaterschaftserklärung (Rathaus.. geht schnell wenn beide Partner zusammen hingehen)
- Klärung gemeinsames Sorgerech (Rathaus)
- Versicherung des Kindes (ob bei dir oder deiner Frau/Freundin)
- Vollmacht der Mutter für Abholung Geburtsurkunde an den Vater (bei nicht Verheirateten)
- Rentenversicherung währen der Elternzeit?
- Landeserziehungsgeld beantragen?
- Wechsel Steuerklasse?

Kitas raussuchen nicht vergessen.. zeitige Anmeldungen lohnen sich...

Hey, danke für die Liste. Einige Sachen fallen davon bei uns schonmal weg, da wir verheiratet sind. Und da wir direkt neben einer Kita wohnen, ist die Wahl der Kita auch mehr oder weniger gesetzt ;)

Was meinst du mit Rentenversicherung während der Elternzeit? Was muss da getan werden?

@Kix, danke, dass mit den 12 Monaten der Frau lese ich fast überall, dabei wird ja mit voller Flexibilität und Aufteilmöglichkeiten geworben. Naja, 12+2 scheint immernoch Standard zu sein.

Korfox
2016-06-21, 07:44:01
Viper;11074512']- Antrag Elterngeld (sehr umfangreich)
- Antrag Mutterschaftsgeld (sehr umfangreich)
- Vaterschaftserklärung (Rathaus.. geht schnell wenn beide Partner zusammen hingehen)
- Klärung gemeinsames Sorgerech (Rathaus)
- Versicherung des Kindes (ob bei dir oder deiner Frau/Freundin)
- Vollmacht der Mutter für Abholung Geburtsurkunde an den Vater (bei nicht Verheirateten)
- Rentenversicherung währen der Elternzeit?
- Landeserziehungsgeld beantragen?
- Wechsel Steuerklasse?

Kitas raussuchen nicht vergessen.. zeitige Anmeldungen lohnen sich...
Wovon ja irgendwie die Hälfte wegfällt, wenn man verheiratet ist (oben ist die Rede von der 'Frau'):
- Vaterschaftserlärung (ich brauchte zumindest keine)
- Sorgerechtserklärung
- Vollmacht für Abholung Geburtsurkunde

- Versicherung: Wir sind beide bei der selben KV und da war die Aussage: Man sollte das Kind eher bei der Mutter mitversichern, da es dann einfacher ist, Mutter-Kind-Kuren bewilligt zu bekommen.
- Rente: Zumindest in dem Zeitraum, in dem Elterngeld gezahlt wird, entsteht meines Wissens keine Lücke für die Rente... hat sich da etwas geändert?
- Landeserziehugnsgeld: Nur in Bayern, Sachsen, Thüringen, oder?
- Steuerklasse: Hat man für gewöhnlich ja komplett bei Bekanntwerden der Schwangerschaft durchgerechnet (man darf einmal pro Jahr wechseln, das Amt wehrt sich aber für gewöhnlich auch gegen zwei Wechsel nicht. Sinnvoll ist es manchmal, zuerst direkt in der Schwangerschaft nach 3/5 zu wechseln,
um das Elterngeld der Frau zu maximieren, und direkt nach der geburt nach 5/3, um das Einkommen des Mannes dann maximal auszuschöpfen. Man sollte sich aber auch bewusst sein, dass durch solche Spielereien die Übersicht schnell flöten geht, und man, um insgesamt 1000€ mehr zu haben, plötzlich z.B. bei 2000-3000€ Nachzahlung steht (also über das Jahr ~4000 mehr hat, davon aber viel zurückzahlen muss)).

@Elterngeld+:
Im Endeffekt bringt das nicht so viel, außer, dass man die Zeit ziehen kann, in der es Elterngeld gibt. Hilfreich, wenn man es so möchte. Ansonsten wird einem da vieles vorgerechnet, hinten kommt aber über den Daumen gerundet das selbe Geld raus, wie, wenn man klassisch 12+2 bezieht und danach eben wieder arbeiten geht.

NiCoSt
2016-06-21, 17:30:55
Hi Korfox,

Hui, das klingt ja ziemlich nach maximierung bei dir ;) mit den Steuerklassen hatte ich mich noch garnicht beschäftigt, da wir ja auch wie gesagt, noch nicht sicher sind, wie wir es genau machen. Am Ende ist der Vorteil auch nicht soo groß.

12+2 wollen wir nicht, da meine Frau schneller wieder einsteigen will. Bei Elterngeld+ bekämen wir ca 80% des aktuellen netto bei halber Arbeit.

Korfox
2016-06-21, 20:18:48
Wieso Maximierung? Wir haben es durchgerechnet und kamen z.B. zu dem Schluss, dass es völlig Banane ist, für ~50€ die Steuerklassen zwei Mal zu wechseln :D

Klar bekämt ihr ca. 80% des aktuellen Nettos - aber 30% davon wären ja das Elterngeld, oder? Also nichts gewonnen (außer Zeit).
Halbe Arbeit --> 50%
Halbes Elterngeld --> 30% (Elterngeld sind ja ca. 60%, maximal 1800 Euro oder sowas)
Summe: 80%

Haarmann
2016-06-21, 20:21:30
NiCoSt

Wart doch erst einmal das Kleine ab...
Ev seht ihrs dann anders. Manchmal kann man auch recht gut alternierend arbeiten.

NiCoSt
2016-06-21, 21:22:37
NiCoSt

Wart doch erst einmal das Kleine ab...
Ev seht ihrs dann anders. Manchmal kann man auch recht gut alternierend arbeiten.


Hi,
Würden wir gern, aber soweit ich verstanden habe, muss man sich in den ersten 2 Jahren verbindlich festlegen.

Korfox
2016-06-22, 07:55:11
Man kann Änderungen beantragen (gerade als der Pertner, der weniger Elterngeld beantragt kann man sogar z.B. nur einen Monat beantragen und den verpflichtenden zweiten erstmal komplett offen lassen).
Nur das, was bereits genommen wurde, ist fix (alles das in der Zukunft liegt ist änderbar) - ist mein Wissen dazu.

Ach noch was tolles beim Elterngeld:
Du musst unterscheiden, ob du ausschließlich Geld aus unselbständiger Arbeit verdienst.
Wenn du irgendwo einen Fitzen selbständiges Geld hast musst du das letzte Kalenderjahr als Verdienstnachweis einreichen (also Januar bis Dezember), wenn du ausschließlich nicht-selbständig tätig bist musst du die letzten 12 Monate einreichen. Das ist große Klasse, wenn man z.B. um Einkaufspreise bei Mobilfunkprovidern zu bekommen, seine Kumpels ohne Gewinn mit Handys versorgt, aber 6 Monate vor der Geburt die Super-Gehaltserhöhung kam... die leider nich tmitberechnet wird, weil selbständige Arbeit --> Weniger Elterngeld.

NiCoSt
2016-06-22, 08:01:10
Die änderungen können dann aber abgelehnt werden, worauf ich mich bei meinem AG sicherheitshalber nicht einlassen werde.
Naja, ist ja auch noch ein bisschen Zeit bis dahin... Anfang/Mitte August muss der Antrag eingereicht werden.

Korfox
2016-06-22, 08:55:55
Der AG hat nix mit zustimmen oder ablehnen... also bedingt.
Kommt einfach darauf an.
Ich habe z.B. Elternzeit gesplittet auf 2*1 Monat. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht, wann ich den zweiten Monat nehmen werde (wobei ich da keine Gefahr habe). Ich habe den ersten Monat bekanntgegeben als es nötig wurde und das wird mit dem zweiten genauso sein. Der AG ist ja erstmal gesetzlich verpflichtet, die Anträge ansich anzunehmen, solange es nicht mehr als 2 Zeiträume sind. Deswegen braucht man vom AG auch keine Genehmigung, sondern nur eine Bestätigung der Kenntnisnahme.

Nachtrag:
Ich habe jetzt nochmal nachgeschaut, wie genau ihr das plant. Da wird das tatsächlich obsolet mit dem "kurz vor knapp erst einreichen". Währenddessen versuchen umzuplanen kann man ja immernoch, wenn man feststellt, dass es sinnvoller wäre, auch, wenn es so klappt, wie es ist.

Ich denke im 5.-6. Monat rum werdet ihr potentiell feststellen, dass es... anstrengend... sein kann, wenn man 20h arbeitet, da das Kind irgendwo um den Dreh einen Entwicklungsschub hat, ab dem sehr viele nicht mehr gerne ins Bett gehen, anfangen zu schreien, sobald sie Mapa/Papa nicht mehr sehen, anfangen zu fremdeln (auch mit Papa), sich drehen können und deswegen eh nicht mehr wirklich auch nur 30 Sekunden unbeaufsichtigt sein können, wenn sie nicht gerade auf dem Boden liegen, ...
Dazu kommt, dass sie da anfangen, Zusammenhänge zu erkennen (Wenn ich das runterschmeiße macht es Krach... - das ist nicht boshaft gemeint, dass ich jetzt alle 5 Sekunden was runterschmeiße, ich finde das nur interessant).

Das erste Jahr ist schon recht anspruchsvoll :D. Und mit "anstrengend" meine ich natürlich "noch anstrengender, als ein Kind eh schon ist". Ich habe das riesige Glück, dass unsere wenigstens durchschläft (selbst, wenn sie teils erst um 22-23:00 einschläft) - sonst hätte ich ernsthafte Probleme, die 100km Strecke zur Arbeit morgens um 5:30 zu bewältigen.

NiCoSt
2016-06-22, 18:03:09
Puh, danke für die Tipps aus der Praxis :) Genau sowas bekommt man irgendwie kaum irgendwo zu lesen.
Mal schauen, wie wir es machen...

Korfox
2016-06-22, 18:41:34
Ist bei mir halt alles noch sehr frisch im Kopf, weil die Kleine ja grad erst n halbes Jahr alt wird (nächste Woche).
Ich empfehle einfach für die erste Zeit mal das Buch "Oje, ich wachse!" von Dr. Hetty van de Rijt und Dr. Frans X. Plooij.
Da wird recht gut beschrieben, wie sich ein Baby in den Entwicklungsschüben verhält (Man darf aber spätestens ab 24. Woche nichts mehr auf die Fähigkeiten geben... das Kind, das mit 24 Wochen Krabbelt und mit 30 Wochen anfängt zu laufen will ich sehen).

Weiterhin: "PEKiP Babys spielerisch fördern" von Anne Pulkinnen. Da ist eine Tabelle drin, die halbwegs realistisch auflistet, was das Baby wann allmählich lernt. Kann ich auch gerne einscannen/abfotografieren.

Anhand des ersten Buches kann man halt grob abschätzen, wann die wirklich harte Zeit kommt. Wenn man einen Durchschläfer hat kommt die nämlich (wie oben erwähnt) eher in den Wochen 24+ - immer abzüglich der Tatsache, dass sich die ersten 6 Wochen natürlich alles setzen muss und jeder seine Rolle neu definieren muss.