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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alter Vermieter rückt die Nebenkostenabrechnung nicht raus


Der Flesh
2016-06-21, 12:59:38
Hallo,

unser alter Vermieter war schon immer merkwürdig. Hinter den alten Nebenkostenabrechnungen mussten wir auch ständig hinterher. Auch bei anderen Sachen hat er sich recht wenig gekümmert. Er ist zu sehr beschäftigt wie er sagt, ist aber nicht mein Problem.

So, jetzt sind im Mai diesen Jahres umgezogen.

Ich habe ihn jetzt angeschrieben, dass er uns doch bitte die Nebenkostenabrechnung von 2015 und von Jan. 16 bis April 16 zukommen lassen möchte.
Seine Antwort war, dass in dem Schlüsselübergabeprotokoll vereinbart wurde, dass hiermit alle Verpflichtungen wechselseitig abgegolten sind. Ist mir ehrlich gesagt bei der Unterschrift nicht aufgefallen, da wir so schnell wie möglich aus der Bude raus wollten.

Kann er die Abrechnungen und eine möglich Erstattung einbehalten?

Hat jemand Rat, oder lieber beim Mieterschutzbund nachfragen?

LG.

Rooter
2016-06-21, 13:13:26
Hast du denn keine Kopie des Schlüsselübergabeprotokolls?

MfG
Rooter

Der Flesh
2016-06-21, 13:26:52
Doch doch, steht auch so drin.

Aber ist das überhaupt zulässig? Und steht mir denn nicht die Nebenkostenabrechnung zu?

Franconian
2016-06-21, 14:44:55
http://www.nebenkostenabrechnung.com/vermieter-erstellt-keine-nebenkostenabrechnung/

Ist der Mieter aus der Wohnung ausgezogen, kann er nach Ablauf der Abrechnungsfrist von 12 Monaten bei einer ausstehenden Nebenkostenabrechnung alle im Abrechnungszeitraum geleisteten monatlichen Vorauszahlungen vom Vermieter zurückfordern (BGH NJW 2005, 1499), ohne zuerst auf Erteilung einer Abrechnung klagen zu müssen. Verweigert der Vermieter die Rückzahlung, muss ihn der Mieter verklagen.

Bei einem bestehenden Mietverhältnis hat der Mieter diesen Rückforderungsanspruch hingegen nicht und muss sich auf sein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich laufender Vorauszahlungen verweisen lassen (BGH ZMR 2006, 672).

Rechnet der Vermieter dann ab, kann er infolge der abgelaufenen Ausschlussfrist keine Nachforderungen über die geleisteten Vorauszahlungsbeträge hinaus fordern. Er hat lediglich einen Anspruch auf die vereinbarten Vorauszahlungen. Ergibt sich aus der Abrechnung ein Guthaben zu Gunsten des Mieters, bleibt der Vermieter verpflichtet, dem Mieter dieses Guthaben zu erstatten.
Mieter muss handeln!

Einschränkend muss der Mieter berücksichtigen, dass er nach seinem Auszug nur dann Nebenkosten zurückfordern kann, als er während der Dauer des Mietverhältnisses keine Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen (BGH Urteil v. 26.9.12, VIII ZR 315/11). (Dieser Fall erscheint in der Praxis kaum denkbar.)

Kallenpeter
2016-06-21, 20:55:48
Doch doch, steht auch so drin.

Aber ist das überhaupt zulässig? Und steht mir denn nicht die Nebenkostenabrechnung zu?

Grundsätzlich muss er die Abrechnung für 2015 bis zum 31.12.2016 vorlegen und die für 2016 erst am 31.12.2017, auch wenn es nur um ein paar Monate in 2016 geht.

Jetzt war da so eine merkwürdige Klausel im Übergabeprotokoll, da bin ich kein Experte, also dazu nur mein "Bauchgefühl": Ich würde spontan denken das so eine Klausel zwar wirksam sein kann, aber nur wenn dort explizit die Nebenkosten aufgeführt sind bzw. es einen Grund gibt, warum die Nebenkosten auch pauschal abgegolten sein sollten. Beispielsweise weil es eh Streitigkeiten gab, z.B. wegen irgendwelcher Schäden und ihr euch pauschal geeinigt habt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter die Auffassung eures Vermieters teilt, wenn ihr ohne jeden erkennbaren Vorteil für euch auf eine Nebenkostenabrechnung verzichtet haben sollt.

Mortalvision
2016-06-22, 04:32:12
Den genauen Wortlaut bitte! Das mit den gegenseitigen Forderungen sollte sich eigentlich nur auf das Mietobjekt, nicht auf die Forderungen aus dem Mietvertrag bezüglich Miete, Kaution und Nebenkosten beziehen. Also, dass Du keine Renovierungen mehr vornehmen musst.

Wenn der Mieter tatsächlich alle Forderungen als abgegolten in das Übergabeprotokoll reingeschrieben hat, wäre das in höchstem Maße anzuzweifeln! Vertragscharakter? Njet... Benennung der einzelnen Forderungen? Njet... Salvatorische Klausel? Njet...

Der Flesh
2016-06-22, 12:51:42
So,

heute morgen hat mich sein Anwalt angerufen.... uhhhh. Hab mir fast in Hemd gemacht... :freak:.
Weiß nicht, was er damit bezwecken möchte.

Aber es wurde erstmal abgemacht, dass er uns die Abrechnungen zukommen lässt. Dann schauen wir mal weiter...