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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wie Vertag wegen Unmündigkeit kündigen?


Gast
2016-07-03, 16:55:38
Drücker haben meinem demenzkranken Vater einen Vertag aufgeschwatzt.
Ich bin der Vormund. Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Danke

sei laut
2016-07-11, 18:04:19
Drücker klingt per se unseriös. Das kann dann keine pauschale Empfehlung geben. Das ist fast eine Sache eines Anwalts. Klar kannst du auch ein Schreiben verfassen, aber das wird eben bei einem unseriösen Anbieter einfach im Müll landen.

Ab hier höre ich auf Tipps zu geben, da ich zuwenig davon verstehe. Und in solchen Situationen sollte der Fachmann ran, dies hier ist noch nichtmal das passende Forum für, soviele Anwälte gibts hier nicht.

Filp
2016-07-11, 18:26:17
Ist er denn noch geschäftsfähig? Denn das ist man durch die Betreunung nicht automatisch nicht mehr, dafür müsste ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet sein. Wenn lezteres nicht der Fall ist, wird es nicht ganz so einfach, sollte er aber nicht mehr geschäftsfähig sein, ist der Vertrag nichtig.

Tyrann
2016-07-11, 18:29:41
wenns Drücker waren dann doch sicherlich an der Haustür?

Haustürgeschäfte kannst du innerhalb von 14 Tagen kündigen.

Cubitus
2016-07-11, 19:45:19
Wenn du der Vormund bist können die ihm gar nix..
Der Vertrag ist nichtig..

Du kannst natürlich nen Brief aufsetzen und das diesen Spacken erklären..

Aber im Endeffekt ist es egal..

Philipus II
2016-07-11, 19:58:36
Verwende nicht den Begriff kündigen. Es wurde allem Anschein nach überhaupt kein wirksamer Vertrag geschlossen.

Filp
2016-07-11, 22:36:24
Wenn du der Vormund bist können die ihm gar nix..
Der Vertrag ist nichtig..

Du kannst natürlich nen Brief aufsetzen und das diesen Spacken erklären..

Aber im Endeffekt ist es egal..
Verwende nicht den Begriff kündigen. Es wurde allem Anschein nach überhaupt kein wirksamer Vertrag geschlossen.
Nur wenn er auch nicht mehr geschäftsfähig ist und das passiert nicht automatisch durch die Betreunung, wie oben schon erwähnt.

skanti
2016-07-14, 09:11:11
meiner Schwiegermutter haben auch so "Spezialisten" an der Haustür einen Telefonvertrag aufgeschwätzt. O-Ton, dass trotz bestehenden Vertrags, ein Wechsel zum neuen Anbieter problemlos umsetzbar wäre.

Gelöst habe ich die Sache durch ein nettes Telefonat mit dem Vertragspartner unter Berufung der 14 tägigen Frist zur Auflösung des Vertrags. Im Telefonat stellte sich heraus, dass dieser Anbieter gerade zu Monatsenden (Hinweis Provison) Massenweise solche Türgeschäfte zur Bearbeitung vorliegen ....

Wie gesagt, solltest du eingetragener, unter Einbeziehung der Geschäftsfähigkeit, Vormund sein ist der Vertrag sowieso nichtig.
Anderenfalls hast du noch die 14 Tage.

Zwergi
2016-07-14, 14:15:10
Wenn er sein Vormund ist, besteht Betreuung im vollem Umfang. Also bei Verträgen Einwilligungsvorbehalt = nicht geschäftsfähig = es ist kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.