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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maklergebühren: Mietwohnung suchen


johla
2016-07-08, 21:27:21
Was muss man üblicherweise an Maklergebühren zahlen für eine Mietwohnung zu suchen?

Ein Makler hat mir geschrieben: "Unsere Provision beträgt im Erfolgsfall 2 Kaltmieten zuzüglich Steuer, also das 2,38-fache der Kaltmiete." Könnte man da noch etwas Billigeres finden?

Mosher
2016-07-08, 21:30:56
2,38 Kaltmieten sind normal.

Backbone
2016-07-08, 21:33:51
Was bedeutet "normal". Ich hab seinerzeit gar keine Maklergebühren bezahlt. Wozu auch, im Netz die Wohnung annoncieren ist nun echt keine Leistung die mit vierstelligen Summen bezahlt werden muss.

Mosher
2016-07-08, 21:36:30
"Normal"im SInne von "üblich", da das gesetzliche Maximum für Maklergebühren.

Und ja, es gibt auch Wohnungen ohne Makler, doch ich denke mal, das weiß der TS auch :/

LarsVegas
2016-07-08, 21:37:12
Die wenigsten wissen es, aber Maklercourtage ist grundsätzlich frei verhandelbar. Natürlich wird Dir das kein Makler sagen. Die stellen es gerne so dar, als wenn das per Gesetz so sei. Tatsächlich sind die 2 Monatsmieten plus USt. nur die absolute Obergrenze, die im Gesetz definiert wird. Auch der Gesetzgeber wusste nämlich, dass Makler in der Regel Schmarotzer und gewissenlose Gesellen sind.

Wenn Du Zeit und Musse hast, mach ihm vor der ersten Vermittlung ein Angebot über eine feste Summe Deiner Wahl. Aber denke dran, die Makler müssen nicht zustimmen, und wenn Dir dadurch eine Traumimmobilie durch die Lappen geht musst Du damit leben können.

Sobald Du einen Mietvertrag für eine Immo unterschreibst für die der Makler Dir auch nur die Telefonnummer des Vermieters gegeben hat, bist Du dran und musst zahlen. Wieviel hängt vom Verhandlungsgeschick ab, oder von Deinem konkludenten Handeln auf Basis der Inserate, in denen die Courtagebedingungen meist kleingedruckt am Ende stehen.

Viel Erfolg!

[dzp]Viper
2016-07-08, 21:40:09
Ähm muss der Vermieter (der Auftraggeber) nicht die Marklergebühr übernehmen? Wurde das nicht gesetzlich Anfang 2015 geregelt? ;)

Bestellerprinzip bei der Vermietung – seit 1.6.2015

Aufgrund des im März 2015 durch den Bundestag beschlossenen Bestellerprinzips, bezahlt künftig der Besteller des Immobilienmaklers, in der Regel der Vermieter, die Maklerprovision. Das Gesetz ist offiziell zum 1. Juni 2015 in Kraft getreten.

Backbone
2016-07-08, 21:42:17
Es zahlt wer den Makler beauftragt. Aber dreimal kannst du raten wie das Spiel funktioniert wenn es am Wohnungsmarkt eine hohe Nachfrage bei niedrigem Angebot wie in Ballungsräumen üblich gibt.

Anadur
2016-07-08, 21:48:13
oder von Deinem konkludenten Handeln auf Basis der Inserate, in denen die Courtagebedingungen meist kleingedruckt am Ende stehen.



In den Fällen sollte aber mittlerweile das Bestellerprinzip gelten und er nichts bezahlen.

LarsVegas
2016-07-08, 21:49:01
bestellerprinzip gilt mittlerweile, ja. ich hatte johla aber so verstanden dass er den makler beauftragen will. und dann zahlt er.

Monkey
2016-07-08, 21:53:58
Bei uns sind diese "Makler" in der Regel Leute die die Anzeigen im Web oder Zeitung nach freien Wohnungen durchsuchen und dann auf entsprechenden Seiten anbieten. Kommt auch mal vor das die selbe Wohnung von 2-3 "Maklern" angeboten wird :D Lächerliches Volk, mehr kann ich dazu nicht sagen.

Ich würde, sofern möglich, den Vermieter direkt kontaktieren - auch wenn man kurz den Umweg über den Makler gehen muss ;)

LarsVegas
2016-07-08, 21:57:36
auch wenn man kurz den Umweg über den Maler gehen muss ;)
und genau das führt zur zahlungspflicht. wenn du es umgehst kann der makler auf zahlung klagen und wird gewinnen.

Monkey
2016-07-08, 22:05:08
Das stimmt! In der Theorie ;)

johla
2016-07-09, 07:50:21
thx@all!