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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Haus mit Freundin, Internet Vertrag


hesTeR-
2016-07-25, 11:13:02
Moin,

meine Freundin und ich ziehen zusammen in ein Haus, Sie hat einen Vodafone Vertrag aus Ihrer Wohnung und ich einen Kabel Deutschland vertrag aus meinem jetzigen Haus.

Können wir einen der Verträge per Sonderkündigung beenden?

Armaq
2016-07-25, 11:18:49
Moin,

meine Freundin und ich ziehen zusammen in ein Haus, Sie hat einen Vodafone Vertrag aus Ihrer Wohnung und ich einen Kabel Deutschland vertrag aus meinem jetzigen Haus.

Können wir einen der Verträge per Sonderkündigung beenden?
Ist doch eine Firma inzwischen. Einfach mal anrufen und nachfragen.

skanti
2016-07-25, 11:21:53
nur wenn eine der ursprünglichen, vertraglich, vereinbarten Angebote nicht mehr umsetzbar ist.
In der Regel gibt es Festnetz. Habt ihr kein Kabelanschluss greift das Sonderkündigungsrecht ggü Kabel Deutschland.
Sollte beides möglich sein, müsst ihr in den sauren Apfel beißen und auf Kulanz eines der Anbieter hoffen.

Annator
2016-07-25, 13:02:26
Moin,

meine Freundin und ich ziehen zusammen in ein Haus, Sie hat einen Vodafone Vertrag aus Ihrer Wohnung und ich einen Kabel Deutschland vertrag aus meinem jetzigen Haus.

Können wir einen der Verträge per Sonderkündigung beenden?

Kommt auf die Verträge an und ob beide so in dem Haus zusammen weitergeführt werden können. Im Prinzip gibt man bescheid, dass man umzieht und der Anbieter führt das durch. Kann er es nicht durchführen habt ihr Sonderkündigungsrecht. Vorher mit Vodafon telefonieren ist sicherlich hilfreich.

hesTeR-
2016-07-25, 17:26:53
ja wäre ja schön wenn man nur noch einen vertrag hat, ich werde mal die ganzen nummern raus suchen und dann da mal anrufen.

ich dachte evtl arbeitet hier jemand bei vodafone oder kabel oder hat erfahrungen

Butter
2016-07-26, 09:12:38
Hatte ich auch so, Sonderkündigung es nur wenn die (alte) Leistung an neuen Ort nicht erfüllt werden kann.
Da hilft nur einen Vetrag weiterführen und den anderen Kündigung, umziehen würde ich aber mit beiden.

Annator
2016-07-26, 14:38:32
ja wäre ja schön wenn man nur noch einen vertrag hat, ich werde mal die ganzen nummern raus suchen und dann da mal anrufen.

ich dachte evtl arbeitet hier jemand bei vodafone oder kabel oder hat erfahrungen

Ist der gleiche Laden und die gleiche Nummer beides Vodafon.

PHuV
2016-07-26, 14:45:43
Generell bist Du einen Vertrag eingegangen, und wenn Du umziehst, kann der Internetanbieter erst mal nix dafür, und kann Dich sehr wohl dazu verpflichten, daß Du weiter bezahlst.

Argo Zero
2016-07-26, 15:06:14
Wenn man dem Anbieter sagt, dass man umzieht, wird die Leitung dann gekappt und man zahlt für eine nicht vorhandene Dienstleistung?

PHuV
2016-07-26, 15:17:06
Im Prinzip: Ja.


DSL Sonderkündigungsrecht: Bei Umzug Vertrag kündigen (http://www.chip.de/news/DSL-Sonderkuendigungsrecht-Bei-Umzug-Vertrag-kuendigen_77280226.html)
DSL Sonderkündigungsrecht: Drei Monate Frist
Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr DSL-Anbieter am neuen Wohnort die bisherige Leistung nicht erbringen kann. § 46 Abs. 8 TKG legt fest, dass Sie dann mit einer dreimonatigen Frist zum Monatsende den DSL-Vertrag kündigen können. Das Sonderkündigungsrecht kann übrigens nicht durch eine AGB-Regelung ausgeschlossen werden. (jg)

Auf Kulanz kann der Anbieter einen Kunden entlassen, wenn er will, muß er aber nicht.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/kuendigung-festnetz-dsl/
Kündigung bei Zusammenzug von Partnern: Zieht ein Partner zu seiner Partnerin oder umgekehrt, so besteht in der gemeinsamen Wohnung meist schon ein Internet/Festnetzanschluss. Ein zweiter ist unnötig, so dass es wenig Sinn macht, wenn der hinzukommende Partner seinen eigenen Anschluss mitbringt. Achtung: In einem solchen Fall besteht kein(!) Sonderkündigungsrecht! Der Partner, der seine Wohnung aufgibt, müsste theoretisch seinen bisherigen Festnetz/DSL-Vertrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiter bezahlen.

Kündigung bei Umzug innerhalb von Deutschland: Ziehen Sie innerhalb Deutschlands von einer Wohnung in eine andere, egal ob innerhalb der selben Stadt oder in eine andere Stadt, so liegt zunächst kein(!) Kündigungsgrund vor. Sie sind dazu verpflichtet, Ihren Festnetzanschluss in die neue Wohnung mitzunehmen. Nur wenn Ihr Anbieter diesen Umzug aus technischen Gründen nicht durchführen kann, evtl. weil er das Gebiet der neuen Wohnung nicht versorgt, können Sie eine außerordentliche Kündigung erklären. Diese hat eine Frist von drei Monaten, was bedeutet, dass Sie zum Ende eines Monats nach drei Monaten weiterer Laufzeit kündigen können. Erklären Sie beispielsweise am 12.02. die Kündigung, so endet der Vertrag zum 31.05. Bis dahin müssen Sie die Grundgebühr des alten Vertrags weiter bezahlen, können in der neuen Wohnung aber gleichzeitig einen anderen Provider beauftragen.


Das ist schon länger her, meine Schwester zog um, und nahm den Telekom-Anschluß in der Restzeit (ca 6 Monate) mit. Durch den Umzug wurde das von der Telekom aber wie ein Neuanschluß betrachtet, und die Frist war dann wieder 24 Monate. Sauerei, klar, aber rechtlich zu dem Zeitpunkt leider korrekt.